Julia Herz
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Zahlen heute schon ein paarmal gehört. Im Jahr 2024 mussten in Hessen knapp 1.700-mal Frauen und knapp 1.400-mal Kinder von hessischen Frauenhäusern wegen fehlender Platzkapazitäten abgelehnt werden. Das sind keine abstrakten Zahlen, sondern hinter jeder dieser Zahlen steckt eine Frau, die den Mut aufgebracht hat, sich aus einer Gewaltsituation zu lösen, ein Kind, das Gewalt miterlebt hat und einen sicheren Ort gebraucht hätte. 13.200 gemeldete Fälle von häuslicher Gewalt gab es 2025 in Hessen. Überwiegend betroffen davon sind Frauen. 13.200 Fälle im Jahr, das sind im Schnitt 36 Fälle pro Tag. Diese Zahlen zeigen, Gewalt gegen Frauen ist eines der größten sicherheitspolitischen Probleme in Hessen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ingo Schon (CDU) und Nadine Gersberg (SPD)) Ich denke, wir sind uns unter den demokratischen Fraktionen einig, dass der Schutz vor Gewalt nicht davon abhängig sein darf, ob gerade ein Platz in einem Frauenhaus frei ist. Beratung und psychosoziale Begleitung dürfen nicht davon abhängen, ob eine Fachberatungsstelle noch Kapazitäten hat. Hilfe darf nicht da enden, wo Finanzierungslücken bestehen. Daher begrüßen wir GRÜNE, dass der Bund mit dem Gewalthilfegesetz erstmals einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen hin zu einem verlässlichen Hilfesystem geschaffen hat. Die Verantwortung für die ausreichende Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen liegt ab 2027 beim Land. Wenn man die Lücken im Hilfesystem wirklich angehen und es zu einem verlässlichen Hilfesystem ausbauen will, dann muss man auch liefern. Genau das erfolgt hier nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben in zahlreichen Pressemitteilungen erklärt, dass Sie nun die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen übernehmen. Dazu kann ich nur sagen, das ist Ihr bundesgesetzlicher Auftrag. Das machen Sie nicht freiwillig, sondern dazu hat der Bund Sie verpflichtet. Der Frau, die mit ihrem Kind vor der Tür des Frauenhauses steht, ist es am Ende vollkommen egal, ob das Land die Finanzierung alleine übernimmt oder wie bisher die Kommunen und Träger ebenfalls finanzieren. Wichtig ist nur, dass jemand die Tür aufmacht und dass es ausreichend Plätze gibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte daher noch einmal darauf eingehen, wo nach der Ansicht von vielen Beratungsstellen und Frauenhäusern und auch von uns das größte Problem liegt. Mit Ihrem Gesetzentwurf und den für das Hilfesystem im Jahr 2027 angedachten 30 Millionen Euro und im Folgejahr 31 Millionen Euro formulieren Sie das Ziel, das bestehende Hilfesystem sicherzustellen. Es fehlen aber schon jetzt 700 Frauenhausplätze im Land. Den völlig unzureichenden Istzustand zum Ziel zu erheben, das ist nicht die Ambition, die wir in diesem Bereich brauchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Nadine Gersberg (SPD)) Mit dem Gewalthilfegesetz gehen außerdem neue Anforderungen an die Hilfeeinrichtungen einher. Sie sollen Netzwerke aufbauen und pflegen, 24-Stunden-Rufbereitschaften anbieten, Kapazitäten erweitern und Prävention sowie Öffentlichkeitsarbeit leisten. Das finden wir ausdrücklich richtig, aber all das kostet Zeit und Personal, also am Ende Geld. Die Einrichtungen arbeiten schon heute vielfach an und über der Belastungsgrenze. Wenn Sie zusätzliche Aufgaben übertragen, ohne die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, dann schwächen Sie am Ende das Hilfesystem. Eine große Schwäche des vorgelegten Gesetzentwurfs sehen wir außerdem darin, dass vollkommen intransparent ist, welche Einrichtungen und Beratungsstellen zukünftig Förderungen über das Gesetz erhalten. Derzeit wird lich eine Liste mit den Einrichtungen und Beratungsstellen präsentiert, die 2027 und 2028 Geld erhalten sollen. che Kriterien dieser Liste zugrunde liegen, ist unklar. Im Ergebnis führt das dazu, dass wichtige Bereiche So erhält keine der 22 Fachberatungsstellen gegen lisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, die auch beraten, die in Kindheit, Jugend oder im Erwachsenenalter sexualisierte Gewalt erlebt haben, Geld über das Gesetz. Auch Einrichtungen der Täterarbeit, die eine unerlässliche Säule im Gewalthilfesystem bilden, sucht man vergeblich. Präventive Maßnahmen dürfen aber nicht aus der Finanzierung ausgeklammert werden; denn sie sind eine Säule der Gewaltprävention. Natürlich braucht es Frauenhausplätze. Auch die Fußfessel ist eine Maßnahme. Noch besser wäre es aber, wenn diese verhindert werden würde. Sie ziehen sich mit diesem Ausführungsgesetz auf das solut Notwendigste zurück. Das geht an den Bedarfen Gewaltschutz vorbei. Wir sind daher sehr gespannt auf Anhörung im Ausschuss und appellieren an Sie, Nachbesserungen vorzunehmen, damit wir die Menschen am wirklich vor Gewalt schützen können. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
