Stephan Grüger
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es? Wir dern das Hessische Energiegesetz. Der Gesetzgeber also wir haben beschlossen, dass wir für Hessen bestimmten Beitragswert hessenweit für Windkraftanlagen vorsehen, und sind davon ausgegangen, dass die schen Regionen diesen Beitragswert anteilig erfüllen; teilig nach ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten, war unser Gedanke. Das VG Kassel hat unseren Willen aber anders ausgelegt, als wir ihn verstanden haben. Anteilig bedeutet nach Sicht, die Regionen müssten diesen Beitragswert immer gleichen Anteilen erfüllen. Das heißt, jede hessische on muss den gleichen Anteil erfüllen. Das war von uns Gesetzgeber nicht so gemeint. Aber es ist interessant, die dritte Gewalt es dann so auslegt. Wenn das so ist, müssen wir die Gesetzgebung entsprechend anpassen, auch wenn das Verfahren noch mer anhängig ist und ein Widerspruch erfolgt ist. um Rechtssicherheit zu haben, ist es logischerweise richtige Schritt, zu sagen, der Gesetzgeber präzisiert ne Vorstellungen. Glücklicherweise haben wir inzwischen Beschlussfassungen aller drei Regionalversammlungen dem entsprechenden Flächenbeitragswert bezüglich Windkraftanlagen. Dann nehmen wir einfach die, die bereits haben, und setzen sie dafür ein, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wunderbarerweise ergibt das nämlich genau das weite Ziel, das wir für die erste Runde ins Auge haben. Genau das machen wir mit dem Gesetzentwurf: schaffen Rechtssicherheit. Wir übernehmen die wertvolle Arbeit der Regionalversammlungen, die da bereits wurde, und wir gehen auf das Urteil des VG Kassel und sorgen hier für Klarheit. – Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. weiteren (Beifall SPD und CDU) des Vizepräsident Frank Lortz: Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Kaya Kinkel, zweiten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
