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Lara Klaes

GRÜNE 29.09.2026 Sitzungen 21/76

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung über die Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes, ein Gesetz, das auf den ersten Blick technisch und trocken klingt, in der Sache aber die grundlegendsten Voraussetzungen staatlichen Handelns nämlich das Vertrauen darin, dass sensible Informationen in sicheren Händen sind. Sicherheitsüberprüfungen sind kein bürokratischer zweck. Wer Zugang zu Verschlusssachen erhält, ob in Behörde, bei der Polizei, beim Verfassungsschutz oder sicherheitsrelevanten Bereichen der Wirtschaft, übernimmt eine besondere Verantwortung, und die vergangenen re haben sehr deutlich gezeigt: Spionage, Sabotage hybride Bedrohungen sind längst keine abstrakte mehr, sondern konkrete Herausforderungen für staatliche Einrichtungen und ihre Beschäftigten. Ein Staat, der handlungsfähig bleiben will, muss wem er sensible Informationen anvertraut, und muss zeitig erkennen können, wo Risiken entstehen. ist der Grundgedanke dieses Gesetzentwurfs richtig unumstritten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Geheimschutz ist keine Frage von Misstrauen gegenüber Beschäftigten, sondern Schutz der Institutionen und endlich auch der Menschen, die bei ihnen arbeiten. Was regelt der Gesetzentwurf konkret? Im Kern legt fest, wer vor Übernahme einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit überprüft werden muss und mit welchen ren dies geschieht, von der einfachsten bis zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung. Die Landesregierung will das bislang bis Jahresende befristete Gesetz nicht nur verlängern, sondern lich weiterentwickeln. Vorgesehen sind erweiterte bepflichten zur Verbindung mit extremistischen und roristischen Bestrebungen, die Möglichkeit einer gen Untersagung bei neuen sicherheitsrelevanten nissen zu bereits überprüften Personen, eine Einbeziehung öffentlich zugänglicher Internetquellen die Überprüfung sowie eine Anpassung des Verfassungsschutzkontrollgesetzes, die eine lückenlose parlamentarische Kontrolle auch über Wahlperiodenwechsel sicherstellen soll. So weit, so nachvollziehbar. Doch gerade weil dieses setz tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifen kann, sich ein Blick auf die Änderungen. Genau darauf ich im Folgenden eingehen. Ich möchte mit dem Positiven beginnen. Wir begrüßen, dass hier nicht wie beim Bundesgesetz der Zeitraum, dem Personen ohne Sicherheitsüberprüfung in sensiblen Bereichen kurzfristig arbeiten dürfen, verdoppelt sondern es bei den vier Wochen verbleibt. Denn Zeitfenster stellt natürlich ein Risiko dar. Je länger Frist ist, desto mehr Zeit bliebe theoretisch, um zum spiel Daten zu sammeln, abzuzapfen oder gegebenenfalls zu sabotieren. Deshalb ist unsere Aufgabe auch, dafür sorgen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz chend Kapazitäten für die Sicherheitsüberprüfung hat, mit dieses Zeitfenster und somit das Risiko so klein möglich bleiben. Ebenso begrüßen wir die Übergangsregelung im sungsschutzkontrollgesetz. Diese bedeutet, dass die der PKV auch in den Übergängen von einer Wahlperiode zur nächsten gesichert ist. Dies ist also eine Stärkung parlamentarischen Kontrolle. berührt, Kommen wir zu den kritischen Punkten. Ein Kritikpunkt des hessischen Datenschutzbeauftragten war, dass nun auch die Änderungen des Geschlechtseintrags angegeben werden sollen. Vor dem Hintergrund der anderen Angaben, Selbstdie gemacht werden müssen, darunter unveränderbare Aneiner gaben wie der Geburtsort, Datum und Name – diese sind in eigentlich ausreichend, um eine Person zu identifizieren –, ist dies aus Sicht des Datenschutzes problematisch. JahIn der Begründung der Gesetzesänderung hieß es zudem, und Gefahr die Änderung des Geschlechtseintrags lasse keine Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung einer Person zu. Der Datenschutzbeauftragte wies in seiner Stellungnahme jedoch genau darauf hin, dass dies sehr wohl der Fall ist. wissen, Auch wenn Sie diese Regelung so aus dem Bundesgesetz früh- übernommen haben, teilen wir die datenschutzrechtliche Insofern Kritik von Prof. Dr. Roßnagel. und Diese Regelung kann nämlich queere Menschen von Tätigkeiten, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung notwendig ist, abschrecken. Die Mitteilung einer Änderung des Geschlechtseintrags ist, wie ich bereits aufgeführt habe, für eine eindeutige Identifizierung nicht erforderlich. Die Pflicht zur Angabe halten wir daher für falsch. letztWir begrüßen den Vorschlag der FDP zur elektronischen Protokollierung der Abfragen nach dem Sicherheitsüberer prüfungsgesetz. Wir teilen die Auffassung, dass dies automatisch möglich ist und daher keinen Aufwand darstellt. VerfahGleichzeitig führt diese Protokollierung zu einer verbesserten Datenschutzkontrolle. Gleiches gilt für die Einführung einer Erheblichkeitsschwelle bei der Weitergabe von Daten aus Sicherheitsüberprüfungen an Polizei und Staatsanwaltinhalt- schaft. Die Beschränkungen auf Straftaten von erheblicher Bedeutung scheinen uns eine angemessene Schwelle zu Angasein, die ebenfalls im Bundesgesetz existiert. tervorläufiIm Wesentlichen haben die Freien Demokraten im ÄndeErkenntrungsantrag die Stellungnahmen der Anzuhörenden aufgestärkere griffen, weshalb wir diesem Änderungsantrag auch zustimin men werden. Den Änderungsantrag der AfD werden wir selbstverständlich ablehnen. Er ist so gut wie inhaltslos und greift keine Anregung aus der Anhörung auf. hinweg Auch die Fraktionen von CDU und SPD haben mit einem Änderungsantrag nachgebessert. Das erkennen wir Geausdrücklich an und haben deshalb dem Änderungsantrag lohnt zugestimmt. Da jedoch weitere Änderungsbedarfe nicht möchte umgesetzt wurden, werden wir uns bei dem Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen schönen Abend. in (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde, dieses Vizepräsident René Rock: diese Vielen Dank, Frau Abgeordnete Klaes. – Für die Fraktion Beider AfD erteile ich dem Abgeordnete Rohde das Wort. zu ausreiChristian Rohde (AfD): dawie Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu Ihnen, Frau Klaes. Unsere beiden Anregungen stammen aus der Anhörung. Insofern möchte ich Verfashier warnen: Desinformation von grüner Seite. Arbeit Aber zum Thema. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. der Das war in der ersten Lesung mein dezenter Hinweis an die Landesregierung. Beim wichtigen Thema der Sicherheitsüberprüfung sollte man nicht versuchen, mit Volldampf durch das Gesetzgebungsverfahren zu brettern; denn sonst rammt man schnell einen juristischen Eisberg und geht vor Gericht gegebenenfalls unter. Damit hier kein falscher Zungenschlag entsteht: Unsere Meinung, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung im Großen und Ganzen ausgewogen und sachgerecht ist, hat sich im Wesentlichen nicht geändert. Dennoch hat sich bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung auch Schwächen aufweist. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir als AfD schon in der ersten Lesung den einen oder anderen zumindest diskutablen Punkt identifiziert hatten. Vielleicht erinnern Sie sich auch noch, dass ich bereits damals hier im Plenum darauf gedrängt habe, dass unbedingt auch eine Anhörung im Ausschuss erfolgen sollte. Glücklicherweise haben Sie sich diesem Ansinnen nicht verschlossen, auch wenn Sie selbst – zumindest dem Anschein nach – keine Sachverständigen benannt haben. Gleichwohl haben die Sachverständigen einige Schwächen im Gesetzentwurf aufgedeckt, die die Koalition sodann in einem Änderungsantrag umgesetzt hat – aber leider nur teilweise, was vollkommen unverständlich ist. So haben Sie zwar die bislang fehlende Befugnis für Anfragen an ausländische Sicherheitsbehörden implementiert und zudem klargestellt, was mit einzureichenden Lichtbildern geschehen soll – beides Anregungen durch die Sachverständigen. Völlig hinweggegangen sind Sie aber über zwei Punkte, die wir in unserem Änderungsantrag nunmehr aufgegriffen haben – den zweiten Punkt im Übrigen auch die FDP. Punkt 1: Verwendung von Fake-Profilen. Die Landesregierung möchte die Internetrecherchen bei Sicherheitsüberprüfungen ausweiten. Nunmehr sollen nicht mehr nur öffentlich einsehbare eigene Seiten der Betroffenen und gegebenenfalls auch der einbezogenen Personen überprüft werden dürfen, sondern grundsätzlich alle allgemein zugänglichen Internetseiten und die öffentlichen Bereiche von sozialen Netzwerken. Das ist nachvollziehbar und war zumindest auch keiner fundamentalen Kritik ausgesetzt. Was durch eine juristische Sachverständige aber sehr wohl kritisiert wurde, war die Tatsache, dass sich die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf vollkommen darüber ausschweigt, ob – Zitat – „die Behörden zur Recherche eigene Profile erstellen dürfen“. Nun ist das Thema von Fake-Profilen kein neues, aber ein hoch umstrittenes. Denn leider liegt stets im Nebel der Geheimdienste verborgen, ob, wann und wie oft solche Profile durch hessische Sicherheitsbehörden eingesetzt werden. Ich erinnere hier an eine Kleine Anfrage unserer Fraktion, die diesen Nebel etwas lichten wollte. Die Antwort von Ihnen, Herr Staatsminister Poseck, in der Sie geradezu titanisch mit sich selbst rangen, welches Recht Sie höher gewichten möchten – den parlamentarischen Informationsanspruch oder die Geheimhaltungsinteressen des Verfassungsschutzes –, schlug dann aber doch sehr erwartbar in Richtung des Geheimdienstes aus. Dadurch tappen dieses Parlament und damit die Öffentlichkeit nach wie vor im Dunkeln, wenn es um den staatlichen Einsatz von FakeProfilen geht. (Beifall AfD) Der entscheidende Punkt ist aber der: Wenn, wie die Landesregierung beteuert, lediglich öffentlich zugängliche Bereiche des Internets und der sozialen Medien geprüft werden sollen, dann bedarf es auch nicht der Schaffung oder der Anwendung von Fake-Profilen. Man sollte also der wichtigen Anregung der Sachverständigen – Frau Klaes, Sie hören hoffentlich zu – folgen und klar sagen: Nein, Fake-Profile werden nicht eingesetzt. Kommen wir nun zu Punkt 2, der Informationsweitergabe an die Strafverfolgungsbehörden. Das ist tatsächlich ein Punkt, der nicht nur uns, sondern offenbar auch der FDP vollkommen unverständlich ist. Herr Staatsminister, Sie hatten in der ersten Lesung gesagt – ich zitiere –: „Von daher korrespondiert das, was wir in Hessen reformieren, auch mit dem, was auf Bundesebene bereits umgesetzt wurde.“ Wenn es um die Informationsweitergabe an die Strafverfolgungsbehörden geht, weichen Sie allerdings gehörig davon ab, Herr Staatsminister. (Beifall AfD) Nach Ihrem Willen sollen auch Bagatelldelikte an die Verfolgungsbehörden weitergegeben werden können und nicht nur Straftaten von erheblicher Bedeutung. Das verstehen wir nicht, das versteht die FDP nicht, und das hat insbesondere der Sachverständige der Forschungsstelle Nachrichtendienste nicht verstanden – Frau Klaes, wieder aufgemerkt –, der Sie sehr deutlich noch einmal darauf hingewiesen hat, dass Ihr Gesetzentwurf hier deutlich über das Ziel hinausschießt. Es ist tatsächlich überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum die Koalition diesen auch rechtssystematisch wertvollen und drängenden Hinweis schlichtweg übergangen hat. (Beifall AfD) Noch ein Wort zum Änderungsantrag der FDP. Auch hier könnten wir grundsätzlich mitgehen. Dass Sie aber den Behörden untersagen wollen, Änderungen des Geschlechts und Angaben zu den Eltern erheben und insbesondere an ausländische Behörden weitergeben zu können, ist weder angezeigt noch sachgerecht. Insbesondere, wenn man weiß, dass Angaben zu den Eltern in manchen Ländern für eine eindeutige Identifizierung durchaus notwendig sein können. Insofern scheitert Ihr Änderungsantrag in diesen beiden Punkten an der Realität, weshalb wir uns hier leider nur enthalten können. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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