Max Schad
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Als Mitgliedern eines Gesetzgebungsorgans begegnen uns zahlreiche Gesetzentwürfe. Oft sind es kleine Dinge, die geändert werden, und manchmal ist es noch nicht einmal das. Aber es gibt sie auch: die Initiativen, die echte Gamechanger sind, die Gesetzentwürfe, die einen echten Unterschied machen. Kolleginnen und Kollegen, einen solchen beraten wir heute in erster Lesung. Ich freue mich sehr, dass es heute zu dieser Einbringung kommt. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wir alle sind davon überzeugt: Häusliche Gewalt verlangt eine klare Antwort des Staates. Diese Antwort geben wir heute mit dem Gesetz; denn mit diesem Entwurf schaffen wir die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, damit Frauen und Kinder verlässlich Schutz und Hilfe finden – flächendeckend, überall in Hessen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sollte auch im Vordergrund der Debatte stehen. Die Hilfeinfrastruktur – nicht irgendwelche verwirrten Wortbeiträge – (Sandra Weegels (AfD): Das hat nichts mit verwirrt zu tun!) ist unser Anliegen, um das es heute gehen soll. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Sandra Weegels (AfD): Zahlen und Daten!) Das Gewalthilfegesetz ist deshalb ein Meilenstein. Auch wenn es von den Finanzierungsmodalitäten des Bundes her in altbekannten Mustern daherkommt, ist es inhaltlich eine echte Errungenschaft. Frauen und ihre Kinder haben künftig einen kostenfreien, rechtlich gesicherten Anspruch auf Schutz und Beratung – unabhängig von ihrem Wohnort. Das Gesetz schafft verbindliche Mindeststandards, sichert Qualität und verbessert die Vernetzung zwischen Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Gesundheitssystem und Beratungsstellen. Dies wird die Situation vor Ort erheblich verbessern. Vor allen Dingen werden wir in erheblichem Umfang neue Plätze schaffen, die dringend gebraucht werden. Hessen steht beim Gewaltschutz längst nicht am Anfang: Seit 2021 haben wir die Landesmittel für das Frauenhilfesystem fast verdoppelt. Wir bauen Frauenhäuser aus, auch für Frauen mit besonderen Bedarfen, wie etwa für Frauen mit Behinderungen. All das passiert bereits, um die Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention zu erfüllen. Trotzdem wird die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes noch einen weiteren Schub geben: mehr Frauenhausplätze, Beratungsmöglichkeiten, bessere Erreichbarkeit, 24/7-Angebote, eine planbare Finanzierung und vieles mehr. alles stärkt die Frauen, die Schutz benötigen. Aus Sicht ist deshalb der gesamte Prozess dorthin eine größten sozialpolitischen Maßnahmen dieser Wahlperiode. (Beifall CDU und SPD) Kolleginnen und Kollegen, es ist angeklungen: Mit Ausführungsgesetz setzen wir bundesrechtliche Vorgaben in Hessen um. Wir schaffen verlässliche Zuständigkeiten, klare Verfahren und eine planbare Finanzierung. Damit ben wir den Betroffenen und auch den Einrichtungen, sie unterstützen, mehr Sicherheit. Da ist ein zentraler Baustein die regelmäßige Ausgangsanalyse. Zum ersten Mal soll sie zum Ende dieses erstellt und anschließend alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Das ist wichtig, weil Hilfsangebote nur dann geplant werden können, wenn wir die tatsächlichen nalen Bedarfe kennen. Dort, wo der Bedarf besteht, dieser Ausbau der Infrastruktur finanziert. Die Ministerin hat gesagt, dass es ein finanzieller Kraftakt ist. Dabei ziehen wir die Landkreise und die kreisfreien Städte drücklich mit ein. Ebenso wichtig ist uns die Einbindung der Träger Einrichtungen; denn sie verfügen über die praktische fahrung, und sie kennen auch die Herausforderungen Ort. Wir wissen, dass die Einrichtungen schon seit Jahren starke Arbeit leisten. Deshalb ist es unser Anliegen, die Stimme der Träger in den jetzt anstehenden Beratungen sehr ernst zu nehmen und genau zuzuhören. Ab dem Jahr 2029 wird die Finanzierung auf der Grundlage der Ausgangsanalyse, der Entwicklungsplanung und daraus entwickelten Finanzierungskonzepts fortgeführt. Dabei geht Hessen den nächsten Schritt: weg von tigen Einzelfallentscheidungen hin zu einer planmäßigen und langfristigen Finanzierung. Wir tun dies in finanziell angespannten Zeiten, und wir zeigen damit, dass uns walthilfe in Hessen ein echtes Anliegen ist. (Beifall CDU und SPD) In den kommenden beiden Jahren weist das Land Landkreisen und kreisfreien Städten Mittel für die ger zu. Die Auszahlung wird dann planbar erfolgen. hoffen, dass trotz des erheblichen Mehrengagements Landes auch die kommunale Ebene ihr Engagement terführt und bei der Stärkung der Infrastruktur vor mitzieht. Dies wäre für den Gesamtbestand in Hessen wichtig. Was ich ganz wichtig finde und was ich noch kurz nen möchte, ist die Perspektive der Kinder; denn sind von häuslicher Gewalt immer mit betroffen. ist es entscheidend, dass Hilfestrukturen eng abgestimmt sind. Hier haben wir gute Strukturen in Hessen, und auf können wir uns auch verlassen. Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, ein Gesetz beendet keine Gewalt. Aber ein gutes Gesetz schafft bindlichkeit, es verbessert Strukturen, und es gibt den antwortlichen einen klaren Auftrag. Gewalt gegen ist widerwärtig. Wir stellen mit diesem vorliegenden setzentwurf und den zahlreichen Initiativen aus dem und Justizbereich, über die wir heute nicht sprechen ten, allein schon aus Zeitgründen, ein starkes Paket gen. Darüber freue ich mich. – Herzlichen Dank. mehr (Beifall CDU und SPD) Das
