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Frank Lortz

29.09.2026 Sitzungen 21/76

Frau Staatssekretärin. Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehen Sie es mir nach, ich bin keine Steuerrechtsexpertin. Dazu würde ich mich auch nie erklären, Herr Lichert. Übergewinnsteuer ist ein Begriff, der für alles verwendet wird, was man als Mehrgewinn aus einer Marktsituation herausholt, was also nicht durch die Entstehungskosten oder die Verarbeitungskosten, oder die weiteren Transportkosten begründet ist, mit einem normalen Gewinnaufschlag, der üblich ist, mit einer Marge, die man marktüblich hat. Es gibt verschiedene Branchen, die haben verschiedene Margen. Das werden Sie wissen. Alles das, was darüber hinausgeht, ist ein sogenannter Übergewinn. So wird er zumindest landläufig definiert. Dass man diesen Übergewinn besteuert, hat man schon einmal getan, zu Zeiten der Energiekrise. Es war ein wirksames Instrument. Genau das Gleiche sollte geprüft werden. Das ist zumindest die Bitte der Länder, dass der Bund prüft, inwiefern das in diesem Fall wirksam sein kann. Denn wir haben hier wenige Unternehmen, das sind in der Regel die Mineralölkonzerne, die bei der Prüfung überhaupt infrage kommen.

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