Frank Lortz
meiner der Vielen Dank, Kollege Max Schad. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Wiebke Knell, FDP-Fraktion. dem Wiebke Knell (Freie Demokraten): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder geEx-Partner erlebt und den Entschluss fasst, ihr Zuhause die zu verlassen, dann braucht sie vor allem eines: die Gewissheit, dass sie einen sicheren Ort findet. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD Jahres und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gut Sie braucht keine Zuständigkeitsdebatte zwischen Land regiound Kommune. Sie braucht einen Platz in einem Frauenwird haus und professionelle Unterstützung. Genau daran müssen wir auch diesen Gesetzentwurf messen. beaus- Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes verändert sich die Grundlage unseres Frauenhilfesystems. Ab 2027 übernimmt das Land die Sicherstellungs- und Finanzierungsund verantwortung, ab 2032 haben gewaltbetroffene Frauen Erund ihre Kinder einen individuellen Rechtsanspruch auf vor Schutz und Beratung. Dass Hessen dafür jetzt ein Ausfühvielen rungsgesetz vorlegt, ist natürlich notwendig. Es ist auch richtig, dass das Land künftig Verantwortung für eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen übernimmt. Die Einrichtungen brauchen Planungssicherheit, und die Frauen müssen darauf vertraudes en können, dass Hilfe nicht von der finanziellen Situation ihrer jeweiligen Kommune abhängt. Deshalb begrüßen wir kurzfrisFreie Demokraten die grundsätzliche Richtung dieses Gesetzentwurfs. Ge- Entscheidend ist aber natürlich, was am Ende bei den betroffenen Frauen ankommt. Derzeit gibt es 32 Frauenhäuser mit 364 Plätzen für Frauen sowie 25 Notplätze. Zwei weitere Frauenhäuser sind angekündigt, und gemeinsam den mit dem Ausbau bestehender Einrichtungen soll dann die Trä- Zahl der Frauenhausplätze auf 404 steigen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Das ist ein richtiger Schritt. Jeder zusätzWir des liche Schutzplatz ist wichtig. weiAber der Bedarf ist damit leider noch nicht automatisch Ort gedeckt. Nach Angaben der Landesregierung konnten im sehr Jahr 2024 rund 2.600 Schutz suchende Frauen nicht in den angefragten Einrichtungen aufgenommen werden. Deshalb brauchen wir zunächst einmal eine belastbare BestandserwähKinder und Bedarfsanalyse. Sie muss auch zeigen, wo VersorDeshalb gungslücken bestehen, welche zusätzlichen Kapazitäten benötigt werden und welche regionalen Unterschiede bedie rücksichtigt werden müssen. Frau Ministerin Hofmann, Sie haben angekündigt, dort allein prioritär auszubauen, wo die größten Lücken bestehen. DaVer- für sollen in den kommenden Jahren jeweils mindestens Ver- 5 Millionen Euro für den Aus- und Neubau von FrauenFrauen hausplätzen bereitstehen. Daran werden wir Sie natürlich Ge- auch messen; denn Versorgung bemisst sich nicht allein an Innen- der landesweiten Gesamtzahl. Gerade im ländlichen Raum, konn- aus dem ich komme, ist entscheidend, wie schnell Hilfe entge- erreichbar ist und ob eine Frau in der konkreten Gefahrensituation tatsächlich einen geeigneten Platz bekommt. Genauso wichtig sind die Fachberatungsstellen. Nicht jede Frau geht unmittelbar in ein Frauenhaus. Beratung und Krisenintervention können entscheidend dafür sein, überhaupt einen Weg aus dieser Gewaltsituation zu finden. Auch bei der Finanzierung müssen wir genau hinschauen. Für 2027 sind rund 30 Millionen Euro und für 2028 rund 31 Millionen Euro vorgesehen. Gleichzeitig werden die Kommunen durch die neue Systematik um rund 7,5 Millionen Euro jährlich entlastet. Das schafft zunächst mehr Verlässlichkeit. Aber höhere Landesausgaben bedeuten nicht automatisch zusätzliche Angebote. Entscheidend ist also nicht, wie stark ein Haushaltstitel wächst, sondern ob tatsächlich mehr Schutzplätze entstehen, weniger Frauen abgewiesen werden und Beratung flächendeckend erreichbar ist. (Beifall Freie Demokraten) Deshalb ist auch die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf wichtig. Wir wollen von den Frauenhäusern und den Fachberatungsstellen wissen, ob die Finanzierung auskömmlich ist. Wir wollen von den Kommunen wissen, ob die Übergangsregelungen praktikabel sind. Und wir wollen wissen, ob Anerkennung, Finanzierung und Dokumentation funktionieren, ohne unnötige neue Bürokratie zu schaffen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz wird eine wichtige Grundlage für die kommenden Jahre geschaffen. Wir sollten das parlamentarische Verfahren nutzen, um genau hinzuschauen und dort nachzubessern, wo es notwendig ist. Für uns Freie Demokraten ist der Maßstab klar: Entscheidend ist nicht, welcher staatliche Akteur am Ende welchen Anteil finanziert. Entscheidend ist, ob eine Frau, die Schutz vor Gewalt sucht, diesen Schutz auch tatsächlich bekommt. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Schutzsuche einer Frau darf am Ende daran scheitern, dass kein geeigneter Platz für sie zu finden ist. Daran werden wir natürlich auch diesen Gesetzentwurf und die weitere Entwicklung des Frauenhilfesystems messen. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)
