Frank Lortz
die Frau Staatssekretärin. Freitag, Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Naas, die sogenannte 12-Uhr-Regel, die seit dem 1. April dieses Jahres gilt, bestimmt in § 2 KraftGrobe, stoffpreisanpassungsgesetz, dass die Preise für Benzin und Diesel nur einmal pro Kalendertag um 12 Uhr erhöht werden dürfen. Preissenkungen bleiben selbstverständlich weiterhin möglich. (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) – Unruselbsthe – Glockenzeichen) HochDie vorgenommenen Preisänderungen werden über die Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt erfasst und um: dann zur Prüfung an die zuständigen Landesbehörden weibekomtergegeben. Dabei müssen alle Kraftstoffpreisänderungen das der Sorten E5, E10 und Diesel der Tankstellen an die Markttransparenzstelle gemeldet werden. Für Hessen wurden in den Monaten April bis August insgesamt 47.200 Verstöße gegen die 12-Uhr-Regelung gemeldet. Unter Berücksichtigung zeitgleicher Preiserhöhungen mehrerer Kraftstoffarten verbleiben am Ende rund 18.400 Verstöße. Da davon rund 95 % nur wenige Minuten vor oder nach 12 Uhr erfolgten, stimmen derzeit die Länder – weil es nicht nur in Hessen so ist – Karenzzeiten für ein mögliches einheitliches Verwaltungshandeln ab, sodass die Frage der Bußgeldbewehrung auch einheitlich geklärt werden kann. Außerhalb dieser Karenzzeiten verblieben im gesamten Zeitraum genau 2.588 Verstöße, die entsprechend dem Ordnungswidrigkeitenrecht behandelt werden.
