Plenarprotokoll 17/44
21.07.2022 · 185 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (21)FDP (20)GRÜNE (14)CDU (11)AfD (8)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 44. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Birnstock, Herr Abg. Fischer, Herr Abg. Herkens, Herr Abg. Hoffmann, Herr Abg. Dr. Kern, Herr Abg. Marwein, Herr Abg. Dr. Rösler, Herr Abg. Teufel, Herr Abg. Tok, Frau Abg. Wehinger und Herr Abg. Dr. Weirauch. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet und bis 10:45 Uhr Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Außerdem entschuldigt sind Herr Minister Lucha, Herr Staatssekretär Hassler und ab 16 Uhr Frau Staatssekretärin Kurtz. Meine Damen und Herren, wir haben heute ein Geburtstagskind in unseren Reihen. Unsere Kollegin Frau Dr. Susanne Aschhoff hat heute Geburtstag. Liebe Frau Dr. Aschhoff, im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich Ihnen sehr herzlich und wünsche alles Gute. (Beifall bei allen Fraktionen) Wir treten nun in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Personalsituation an den Schulen in Baden-Württemberg – Drucksache 17/2597 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei das Wort.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zitat: Es ist eine Schande, was hier mit Lehrkräften und letzten Endes mit den Schülern getrieben wird. Zitat: Das Signal ist verheerend. Soziale Verantwortung und Wertschätzung sucht man vergeblich. Es ist ein „ELÄND“. Ach ja: Diese erfolgreiche Kampagne „THE LÄND“ kostet 21 Millionen €. Aber 15 Millionen € für dringend gebrauchte Lehrer*innen sind zu viel. eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 tokoll ng vom 21. Juli 2022 9:33 Uhr Zitat: Im Wettbewerb der Länder steht das Land momentan nicht an erster Stelle. Zitat: Entlassungen der Lehrer*innen über die Sommerferien vertreiben uns wichtiges Personal, das so dringend gebraucht wird. Und Zitat: Mein Schwiegersohn war betroffen. Es macht mich wütend. Wie kann man nur mit Menschen so umgehen? (Zuruf der Abg. Petra Häffner GRÜNE) Kolleginnen und Kollegen, das alles sind Kommentare, die uns in letzter Zeit erreicht haben, alle mit einer klaren Forderung: Beenden Sie im Land endlich diese unsägliche Praxis der Entlassung von Lehrkräften über die Sommerferien! (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der AfD) Für diese Menschen klingt es wie Hohn, wenn sie Jahr für Jahr vertröstet werden. Insbesondere für die betroffenen Lehrkräfte folgt Jahr für Jahr die gleiche Demütigung: Applaus über das Jahr für wertvolle Arbeit gerade in Coronazeiten, Rauswurf Ende Juli, obwohl klar ist, dass sie Anfang des nächsten Schuljahrs dringend wieder gebraucht werden, ja, der Ministerpräsident mittlerweile sogar Mehrarbeit oder eine Erhöhung des Klassenteilers ins Spiel bringt. Ich wiederhole die Frage der Mutter, Herr Ministerpräsident: Wie kann man so mit Menschen umgehen? (Beifall des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Aus Arbeitgebersicht: Wie kann man mit Blick auf den Fachkräftemangel und den eklatanten Unterrichtsausfall so blind sein, dass man meint, auch im Jahr 2022 noch Lehrkräfte herausschmeißen zu können? Meinen Sie übrigens wirklich, dass Sie damit den Beruf attraktiver machen? Sind Sie sich bewusst, welchen Eindruck das auch auf potenziell neue Lehrkräfte macht? Übrigens: Wissen Sie, dass uns diese Praxis gerade in den Grenzregionen zu Rheinland-Pfalz und Hessen jedes Jahr Lehrkräfte kostet? Warum sollen ausgebildete Referendarinnen und Referendare oder befristet beschäftigte Lehrkräfte die Arbeitslosigkeit im Sommer akzeptieren, wenn sie in anderen Ländern durch den früheren Schuljahresbeginn schneller eine bezahlte Stelle erhalten? (Dr. Stefan Fulst-Blei) Kolleginnen und Kollegen von Grünen und CDU, Sie widersprechen sich dabei auch selbst. Wahlprogramm 2021 Bündnis 90/Die Grünen, Kapitel 9, Seite 196: Lehrkräfte, die in den ersten drei Monaten eines Schuljahres einen befristeten Vertrag abschließen, sollen in den folgenden Sommerferien ebenfalls ihre Bezahlung erhalten, wenn sie im kommenden Schuljahr wieder eingestellt werden. Auch schön: CDU-Regierungsprogramm 2021, Seite 22: Auf gut ausgebildete und hoch motivierte Lehrerinnen und Lehrer kommt es an! Wir wollen, dass sie für ihre Arbeit in der Öffentlichkeit mehr Wertschätzung und Anerkennung erfahren. Lehrerin oder Lehrer soll eines der begehrtesten Berufsziele für junge Menschen sein. Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die aktuelle Gefühlslage in der Lehrerschaft kann ich Ihnen nur gratulieren: Das ist Ihnen wirklich gelungen. Vielleicht plakatieren Sie demnächst in Ihrem „THE LÄND“-Verbindungsbüro in London: Hi teacher, come to „THE LÄND“ and get kicked out in July. – Vorsicht, Sarkasmus. In Ihrem Poesiealbum mit der Überschrift „Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg“ ist aus Ihren Ankündigungen übrigens Folgendes geworden – Zitat Seite 68 –: Wir werden zielorientiert prüfen, wie Lehrkräfte mit einem befristeten Vertrag, der bis zum jeweiligen Ende des Kalenderjahres geschlossen wurde, in den folgenden Sommerferien weiterbezahlt werden können, sofern sie nach den Sommerferien wieder eingestellt werden. Es ist wahrscheinlich genau diese Aussage, die die Kultusministerin im letzten Jahr dazu verleitet hat, diese Praxis tatsächlich abzustellen. Zwölf Monate später ist auch von diesem Versprechen nichts mehr übrig geblieben. Die Glaubwürdigkeit der Kultusministerin ist mittlerweile nachhaltig beschädigt. Stellen in der Krankheitsvertretung – dringend beantragt – wurden von den Grünen und der CDU noch nicht einmal zur Hälfte genehmigt. Die Unterrichtsversorgung – auch in unserer heute vorliegenden Drucksache nachzulesen – ist schon zu Schuljahresbeginn völlig auf Kante genäht. Beim Schulleitertreffen der GEW – Stichwort „Entlastungen der Schulleitungen“ – hat sich bereits im Frühjahr nach den Ausführungen der Kultusministerin große Frustration unter den Anwesenden breitgemacht; im Livestream zu verfolgen. Und in der Schulpsychologie werden dringend benötigte Stellen nicht besetzt. Der Tenor geht mittlerweile in die Breite: Du kannst dich auf Aussagen der Kultusministerin nicht verlassen. Herzlichen Glückwunsch an Grüne und CDU! Sie haben es innerhalb eines Jahres geschafft, die Glaubwürdigkeit Ihrer neuen Kultusministerin zu demontieren. Die Leidtragenden sind aber die Schulen, die Schülerinnen und Schüler und insbesondere die Lehrkräfte in unserem Land. Diese Politik ist verantwortungslos. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Es bleibt die Frage: Wie gehen Sie mit Ihrer Restglaubwürdigkeit um? Am 28. Juli werden Sie rund 4 000 Lehrkräfte in die Arbeitslosigkeit schicken. Viele von diesen werden danach wieder eingestellt. Möglicherweise wissen die sogar bereits, in welchen Klassen sie eingesetzt werden. Viele werden dann viele Wochen der Sommerferien an der Unterrichtsvorbereitung sitzen. Ein Stichtagsmodell, wonach diejenigen, die in den Sommerferien weiterbeschäftigt werden, die bereits zum 31. Dezember einen Vertrag hatten und für die eine Anschlussbeschäftigung in Aussicht steht, würde laut Stellungnahme des Kultusministeriums zu unserem Antrag 14,83 Millionen € pro Jahr erfordern, Kosten übrigens, die Sie bislang auf den Steuerzahler, auf den Bund respektive auf die Sozialkassen abdrücken. Das Land refinanziert seine unsoziale Personalpolitik auf Kosten anderer. Das muss ein Ende haben! (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Kolleginnen und Kollegen von Grünen und CDU, Sie haben heute die Wahl: Stimmen Sie unserem Antrag auf Beschäftigung in den Sommerferien zu, oder stimmen Sie dagegen, und schicken Sie Lehrkräfte erneut in die Arbeitslosigkeit? Wenn Sie sich für Letzteres entscheiden, sparen Sie sich aber bitte die Sonntagsreden hier in diesem Haus! Beenden Sie endlich diese unsoziale Politik der Entlassungen von Lehrkräften über die Sommerferien! Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie der Abg. Carola Wolle AfD)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, nachdem es bei uns kein hitzefrei geben kann, es jedoch schon jetzt sehr warm ist, sage ich auch heute: Wer das Jackett oder das Sakko ablegen will, kann das gern tun. (Zuruf: Das Hemd nicht!) Nun erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Poreski. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE begibt sich ohne Ja- ckett zum Redepult. – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Gerade noch rechtzeitig! – Unruhe – Zu- und Gegenrufe)
Thomas Poreski GRÜNE
Frau Präsidentin, herzlichen Dank; ich habe das Jackett tatsächlich in der Tasche, aber freue mich natürlich, dass ich hier – –
Muhterem Aras
Ach so, in der Tasche. Das ist auch etwas Neues.
Thomas Poreski GRÜNE
Ja, man kann es gut falten. Das kann man lernen. Na gut. (Unruhe) Also, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Kollege Fulst-Blei das Thema leicht verändert hat und etwas gesagt hat, was mit dem Antrag relativ wenig zu tun hat, (Widerspruch bei der SPD) (Thomas Poreski) beginne ich trotzdem mit einem Dank: zum einen an die Fraktion der SPD, die hier wichtige Strukturdaten abgefragt hat, zum anderen aber auch an das Kultusministerium für die sorgfältige und differenzierte Stellungnahme zum Antrag. In der Gesamtbetrachtung bestätigt sich der Befund, den wir alle in unseren Wahlkreisen zurückgemeldet bekommen: Nach über zwei Jahren Pandemie und noch gesteigert durch die Ukrainekrise hat sich die Personalsituation an vielen Schulen weiter zugespitzt. Es besteht also tatsächlich Handlungsbedarf, jedoch auch Handlungsbedarf – das kann ich mit Bezug auf die Debatte jetzt aber auch sagen – hinsichtlich des Stils der Opposition. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Statt einer differenzierten Analyse und differenzierten Lösungen liefern Sie einen Überbietungswettbewerb an schrillen Tönen und vermeintliche Patentrezepte – genauso wie Ihr Antrag sehr pauschal formuliert ist und in dieser Form, glaube ich, überhaupt nicht spezifisch umsetzbar ist. Das ist leider komplett unseriös. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der SPD: Was?) Wir stehen mit vielen Akteuren in der Bildungswelt im ständigen Austausch. Sie kommen aus der Praxis, aus der Schulverwaltung, von Interessenverbänden und aus der Wissenschaft. Einen solchen Austausch – das kann ich jetzt wirklich einmal sagen – empfehle ich auch Ihnen. Fragen Sie doch mal, in welchen Bundesländern Ihre vermeintlichen Patentrezepte greifen und wo die Personalsituation entspannt ist. Die Antwort ist klar: nirgends! Alle Bundesländer kämpfen gerade mit den gleichen Problemen, (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) etwa dem sogenannten NIPRÄ, einem sofortigen Beschäftigungsverbot für Schwangere seit Ausbruch der Pandemie. Als unsere Kultusministerin Theresa Schopper dieses pauschale Vorgehen infrage gestellt hat, hat ihr dies einen Shitstorm auch von Ihrer Seite eingebracht. Probleme lautstark zu beklagen, zugleich aber alle konstruktiven Lösungsvorschläge mit einer Welle der Empörung zu belegen, ist weder verantwortlich noch kompetent, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Der Anspruch „Wenn morgens früh die Sonne lacht, dann hat’s die SPD gemacht“ (Abg. Sascha Binder SPD: So ein Quatsch!) ist ebenso lächerlich wie frei nach Freddie Mercury die Parole „We want it all, and we want it now“. Das Gleiche gilt für die empörungsgesteuerten Worthülsen, die der Kollege von der FDP/DVP hier gleich recyceln wird. Um das vorherzusagen, braucht es nämlich keinerlei prophetische Gabe. (Lachen bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP zeigt auf Abg. Alena Trauschel FDP/DVP. – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: „Der Kollege“ dort!) eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Überraschenderweise haben diese allumfassenden Weisheiten – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das mit dem Gendern haben Sie noch nicht richtig begriffen!) – Okay, das nehme ich gern als Kritik an, lieber Kollege. Ich versuche, dazuzulernen. Das unterscheidet uns vielleicht. (Heiterkeit – Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Überraschenderweise haben diese allumfassenden Weisheiten in Nordrhein-Westfalen bei Ihnen ja nicht gezündet. Dort war die Performance der früheren Kultusministerin Gebauer ein wesentlicher Grund für den Absturz der FDP. Lassen Sie uns aber lieber über die Erkenntnisse und Handlungsbedarfe in dem Antrag sprechen. Die Versorgung an den Grundschulen ist schlecht. Wir haben dort bundesweit seit sehr vielen Jahren die schlechteste Lehrkräfteversorgung, allerdings auch die kleinsten Klassen. Deshalb haben wir – Grün-Schwarz, wohlgemerkt – die Zahl der Studienplätze im Grundschulbereich um 70 % erhöht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Zudem fördern wir künftig noch mehr, und zwar an allen Schularten, Quereinstiege, die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, pädagogische Assistenzen und die Monetarisierung bei strukturellen Defiziten. Und ja, das ist wirklich einer von vielen Punkten: Die Entlassung von Vertretungslehrerinnen und -lehrern in den Sommerferien, die es auch unter Ihrer Regierungsbeteiligung immer gab – das muss man mal dazusagen –, müssen wir Schritt für Schritt überwinden. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
Herr Abg. Poreski, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Balzer zu?
Thomas Poreski GRÜNE
Nein. – An den Gymnasien ist die Ressourcenausstattung auskömmlich – das sehen wir auch in dem Antrag –, mit regionalen Schwankungen. An den anderen Sekundarschulen – Realschulen, Gemeinschaftsschulen, auch Werkrealschulen – ist der Mangel hingegen eklatant. Hier muss und hier wird unser gesamter Werkzeugkasten zum Einsatz kommen. Schwierig ist die Lage auch in den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Die Zahl der Studienplätze in der Sonderpädagogik erhöhen wir deswegen um ein Drittel. Das macht übrigens kein anderes Bundesland. Wir wissen, dass die Bäume beim nächsten Haushalt nicht in den Himmel wachsen. Aber Bildung ist aus guten Gründen einer der ganz wenigen Bereiche, die nach dem Willen meiner Fraktion netto wachsen werden, wenn die Haushaltsmittel bereitgestellt werden. (Abg. Sascha Binder SPD: „Netto“!) Das ist ein gutes Zeichen in schwierigen Zeiten. Denn wir wissen, die Bildung der Zukunft ist weit mehr als die Fortsetzung der Vergangenheit mit bestenfalls mehr Mitteln. Die Bildung der Zukunft ist ein Auftrag, den unser Koalitionsvertrag klar (Thomas Poreski) formuliert. Dieser umfasst die 21st Century Skills Kooperation, Kommunikation, Kreativität und kritisches Denken. Er orientiert sich an den Qualitätskriterien der weltweit führenden Bildungsnationen. Daran arbeiten wir zusammen mit vielen Akteuren aus der baden-württembergischen Schulwelt und, wenn Sie wollen, auch gern mit allen demokratischen Fraktionen im Landtag. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Becker.
Dr. Alexander Becker CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Qualitätsvoller Unterricht – darum geht es am Ende – hat eine entscheidende Voraussetzung, eine Conditio sine qua non: Er muss überhaupt stattfinden. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Glückwunsch!) Eine verlässliche Unterrichtsversorgung hat daher höchste Priorität. Über die letzten Jahre ist der Versorgungsgrad an Schulen im Land um ca. zwei Prozentpunkte abgesunken, an Realschulen, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen auf knapp unter 100 %, wobei klar ist, dass es ein erhebliches Gefälle von Stadt zu Land oder, besser, vom Ausbildungsort zur Peripherie gibt. Das Beharrungsvermögen junger Lehramtsanwärterinnen und -anwärter ist erstaunlich, ja geradezu bedenklich. Vor Ort erleben wir deshalb erhebliche Ausreißer nach unten. Um es klar zu sagen: Die derzeitige Unterrichtsversorgung kann niemanden zufriedenstellen. Zu dieser angespannten Situation kommen weitere große Herausforderungen hinzu. Ich nenne hier die Coronapandemie sowie den Ukrainekrieg. Wichtig ist aber: Wir haben keinen Stellenmangel, sondern einen Bewerbermangel. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Mehrere Hundert Stellen, die zur Besetzung anstanden, sind in diesem Schuljahr unbesetzt geblieben. Dabei muss das Ziel aber eigentlich ein ganz anderes sein: Wir brauchen einen Bewerberüberhang, um auf unvorhergesehene Bedarfe reagieren zu können und wieder eine Bestenauslese zu ermöglichen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die Ursachen für den Bewerbermangel sollten in diesem Hohen Haus allen bekannt sein, insbesondere den Kollegen der SPD. Der Mangel an verfügbaren Lehrkräften ist vorrangig das Ergebnis einer fehlerhaften Lehrerbedarfsplanung. Entscheidend war hierfür die 15. Legislaturperiode mit SPD-geführtem Kultusministerium und Finanzministerium. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der SPD) Zur Erinnerung: Es wurde ein Abbaupfad über 12 600 Lehrerstellen vorgelegt. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Von wem vorge- schlagen?) riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Hierzu wurden fahrlässig Studienplätze abgebaut: bei Grundschullehrern ein Rückgang um ein Drittel, im Bereich der Sekundarstufe I um 22 %. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Nach rechts gu- cken!) Das ist die nüchterne Feststellung. Wir wollen die Gründe jetzt gar nicht diskutieren, sondern die Auswirkungen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja! Gucken Sie nach rechts!) Anders gesagt: Die Lehrerinnen und Lehrer, die bis 2016 kein Studium beginnen konnten, gibt es heute auch nicht. Wir können sie 2022 also nicht einstellen und auch nicht backen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die grün-schwarze Koalition arbeitet nun in ihrer zweiten Legislatur daran, gegenzusteuern. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Den Scherbenhaufen aufzukehren!) Ab 2016, in der guten alten „Eisenzeit“, wie mein Kollege Poreski sagen würde, wurde der Abbaupfad für Lehrerstellen und Studienplätze verlassen. Die Zahl der Studienanfängerplätze wurde drastisch erhöht. Denn die Antwort auf den Satz „Wir brauchen mehr Lehrer“ sind nicht mehr Planstellen; es müssen Lehrkräfte ausgebildet werden. (Beifall bei der CDU) Wie gesagt: Wir, die CDU, wollen mehr als nur eine auskömmliche Lehrerversorgung. Wir plädieren für weitere Studienplätze, insbesondere auch im Bereich der Sekundarstufe I. Vor allem müssen wir gezielter für den Bedarf ausbilden, das heißt, den Hochschulen zahlenmäßige Vorgaben für Studienfächer und Fächerkombinationen machen. Für die Qualität von Unterricht und Schule sind die Schulleitungen ein maßgeblicher Faktor. Wir wollen eine weitere Entlastung der Schulleitungen. Auch das Thema Lehrergesundheit muss in den Fokus rücken, damit weniger Stunden ausfallen und Lehrkräfte das reguläre Pensionsalter auch erreichen. Ich nenne beispielhaft das in Freiburg angesiedelte Projekt „Stimmliche und mentale Gesundheit für Lehrkräfte“. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau! Wer hat es eingeführt?) Gleichwohl liegt noch eine große Durststrecke vor uns. In der Zwischenzeit muss es uns gelingen, Quereinsteiger und Unterstützung aus anderen Berufen zu gewinnen. Ich spreche von multiprofessionellen Teams, von pädagogischen Assistenten, von Verwaltungsunterstützung, von sogenannten digitalen Hausmeistern sowie von der Gewinnung außerschulischer Partner, insbesondere im Ergänzungs- und Ganztagsbereich. Zusammengefasst: Die Koalition arbeitet die großen Herausforderungen ab, die sich im Bildungsbereich stellen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Dr. Alexander Becker) Wir kennen den Mangel, und wir kümmern uns um die Lehrerausbildung. Wir verkürzen die Diskussion nicht auf ein Schlagwort wie soeben die SPD. Ihr Antrag kommt zur Unzeit. Die Haushaltsberatungen sind noch nicht im Parlament angekommen. Wir lehnen ihn deshalb ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Gabriele Rolland SPD: So was von überheb- lich! – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Frau Abg. Trauschel das Wort.
Alena Trauschel FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In meiner Zeit als Abgeordnete ist es mir noch nie so leichtgefallen wie bei diesem Antrag, den öffentlich vorgetragenen Positionen von Grünen und Christdemokraten gleichzeitig zuzustimmen. Was haben Sie nicht alles Schönes gesagt! Die CDU schrieb beispielsweise in ihrem Wahlprogramm von 2021, dass es auf – Zitat – hoch motivierte Lehrerinnen und Lehrer ankomme. Sie schrieb, dass diese für ihre Arbeit mehr Wertschätzung und Anerkennung erfahren sollten, sodass es eines der begehrtesten Berufsziele für junge Menschen werde, Lehrerin oder Lehrer zu werden. (Zuruf von der CDU: Sehr schön formuliert! – Ge- genruf des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU: Bes- ser geht es nicht!) Volle Zustimmung. Sowohl CDU als auch Grüne haben in ihren Wahlprogrammen der Vergangenheit einen klaren Faktor identifiziert, der fehlende Wertschätzung für Lehrerinnen und Lehrer ausdrückt, ein Faktor, der es auch weniger attraktiv macht, in Baden-Württemberg Lehrerin oder Lehrer zu werden: die Sommerarbeitslosigkeit, die entsteht, weil Lehrerinnen und Lehrer nur befristete Verträge bekommen, die bis Juli laufen, dann aber wieder im September eingestellt werden. Die Wahlprogramme von CDU und Grünen haben auch in der Vergangenheit klare Lösungen aufgezeigt, beispielsweise im CDU-Wahlprogramm 2016 – ich zitiere wörtlich –: Wir werden ... die Beschäftigungsverhältnisse unserer Lehrerinnen und Lehrer so anlegen, dass sich niemand in den Sommerferien arbeitslos melden muss ... (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Hört, hört!) Ganz ähnliche Formulierungen finden sich auch in den Wahlprogrammen der Grünen von 2016 und 2021. Nach sechs Jahren Grün-Schwarz halten wir fest: Sie haben Ihre Wahlversprechen gebrochen. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der AfD) Auch in diesem Jahr sollen sich wieder über 4 000 Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg arbeitslos melden. Noch schlimmer: Es gibt Lehrkräfte, die auf Sie gehört haben, die Ihnen vertraut haben und sich im Zuge dessen eben nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet haben. Diese werden als Dank eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 für das Vertrauen Ihnen gegenüber mit einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld belohnt. (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: Der Haushalt 2022 wurde im Dezember beschlossen!) Bevor Sie nun nach irgendwelchen Ausreden suchen und wieder die Schuld auf andere schieben, rate ich Ihnen, mit den Betroffenen das Gespräch zu suchen; dann wissen Sie, welche Folgen Ihre Aktionen für die befristet angestellten Lehrkräfte haben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Meine Damen und Herren, Lehrerinnen und Lehrer sind eben keine Saisonkräfte, sondern hoch qualifizierte Fachkräfte. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein abgeschlossenes Studium – Bachelor, Master, das volle Programm – und starten hoch motiviert in Ihrem Beruf: Das erste Jahr mit einem befristeten Vertrag läuft richtig gut. Ihr Arbeitgeber hat auch richtig Bedarf, will erst Ihre Stundenzahl erhöhen, schreibt Ihnen aber dann einen Brief, doch bitte freiwillig mehr zu arbeiten. Doch am Ende des ersten Jahres wird Ihr Vertrag nicht verlängert, verbunden mit der Ansage, dass Sie die Zeit in der Arbeitslosigkeit für die Nachbereitung des vergangenen Jahres nutzen könnten und um das nächste Jahr vorzubereiten; denn in einem Monat hätte ihr Arbeitgeber wieder Bedarf. Wie würden Sie sich da fühlen? Auf jeden Fall nicht wertgeschätzt und anerkannt. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) „Verarscht“ wäre noch eines der netteren Worte, die mir dazu einfallen würden. Meine Damen und Herren, Lehrerinnen und Lehrer sind nicht irgendwelche Fachkräfte, sondern Menschen, denen wir das Wertvollste anvertrauen, was wir haben, nämlich unsere Kinder, unsere Zukunft. Die Lehrerinnen und Lehrer kann man nicht einfach dermaßen respektlos behandeln, wie Sie es hier tun, ohne dass sie irgendwann den Job wechseln oder das Bundesland. (Beifall des Abg. Hans-Peter Hörner AfD – Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE: Was hat denn die FDP/DVP in ihrer Regierungszeit getan?) – Sie sind seit elf Jahren an der Regierung. Seit elf Jahren ändert sich nichts an diesem Zustand. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD – Abg. Dani- el Lede Abal GRÜNE: Und Sie waren es doch davor! Das Problem haben wir doch von Ihnen geerbt!) Wir haben es in NRW und Rheinland-Pfalz verändert. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ihr Erbe, das Sie hier hinterlassen haben!) Wundert sich da ernsthaft noch jemand, dass die Landesregierung ca. 3 300 unbesetzte Lehrerinnen- und Lehrerstellen und den entsprechenden Unterrichtsausfall sowie die damit reduzierten Lebenschancen für Kinder und Jugendliche zu verantworten hat? (Unruhe) (Alena Trauschel)
Muhterem Aras
Frau Abg. Trauschel, warten Sie bitte. – Sehr geehrte Kollegen Lede Abal und Dr. Fulst-Blei, Frau Abg. Trauschel hat das Wort. Ich bitte Sie, ihr zuzuhören oder wenigstens Ihre Gespräche einzustellen. Vielen Dank.
Alena Trauschel FDP
Sehr geehrte Damen und Herren von der Landesregierung, schämen Sie sich eigentlich nicht? Wie erklären Sie den Lehrerinnen und Lehrern, dass Sie einen solchen – entschuldigen Sie die Wortwahl – respektlosen Mist abziehen, um ein paar Euro zu sparen, obwohl Sie seit Jahr und Tag das Gegenteil versprechen? Mir fehlt hier jedes Verständnis. (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: 14 Millionen €!) Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)
Muhterem Aras
Nun hat Herr Abg. Hörner von der AfD das Wort.
Hans-Peter Hörner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Gestatten Sie auch mir, dass ich hier ein Zitat an den Anfang stelle, ohne dass ich zunächst sage, von wem es ist oder aus welcher Zeit. Zitat: Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass der derzeitige Lehrermangel in Baden-Württemberg leider in Teilen hausgemacht ist. Die Pensionierungswelle ist beispielsweise nicht einfach vom Himmel gefallen. Gleichwohl wurde in der Vergangenheit ... – hier kommt eine Anmerkung von mir: also auch unter einem SPD-Kultusminister – ... versäumt, frühzeitig darauf zu reagieren und rechtzeitig z. B. die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. (Beifall bei der AfD) Dieses Zitat stammt aus der Veröffentlichung der Modellrechnung zum Lehrerbedarf bis 2030 vom 20. Februar 2019 – also fast auf den Tag genau vor 41 Monaten – von der damaligen CDU-Kultusministerin. Weiter sagte sie bereits im Februar 2019: Aus diesen Planungsfehlern müssen wir zwingend lernen, damit wir in Zukunft keinen Mangel wie derzeit – ich sage es noch mal: 2019 – vorfinden. Bereits in dieser vorgelegten Modellrechnung finden sich für das jährliche Angebot an Neubewerbern – es geht hier also um die Bewerber, die fehlen; es geht nicht um die Lehrer, die fehlen – folgende rote Zahlen – die meisten sind Ihnen bekannt –, wobei der Lehrkräftebedarf da bereits abgezogen ist: für 2022 an Grundschulen minus 700, an Haupt- und Werkrealschulen minus 150, an Berufsschulen minus 150. Das steigt bis 2030 auf minus 350 an, in der Sonderpädagogik auf miriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 nus 200. Insgesamt ergibt sich aus der Berechnung dann eine Stellenzahl von 10 600 – 2020 bis 2030. Die Lösung in diesem Bericht kommt mir sehr bekannt vor: Beschäftigung von Pensionären. Hier steht noch „Werbung um eine Teilzeiterhöhung“; über eine Teilzeiterhöhung wurde in den vergangenen Tagen debattiert. Der Herr Ministerpräsident ist leider nicht da. Ich wundere mich, dass ein ehemaliger Oberstudienrat, der ich ja auch bin, überhaupt solche Gedanken gegenüber seinen Kollegen hat. Hinzu kommt noch die restriktive Handhabung von Anträgen auf Teilzeit, Urlaub oder Versetzung. Sehr fraglich, was hier alles drinsteht. Ich habe die 60-seitige Stellungnahme zu dem Antrag der SPD-Fraktion gelesen und große Hoffnung auf sie gesetzt. Schon auf Seite 3 steht: „Ein Versorgungsgrad kann grundsätzlich nicht angegeben werden.“ Für eine Versorgung von 100 % an den Schulen, nur um den Pflichtunterricht festzustellen – – Hier steht geschrieben, dass der Versorgungsgrad z. B. an beruflichen Schulen bei 98,1 bis 98,5 % liegt. Das kann nicht sein – denken wir an das Thema Fachkräftemangel. Ich habe leider nur noch zwei Minuten Redezeit. Der Unterrichtsausfall in diesem Bereich liegt bei über 5 %. Das Problem des Mitversehens ist nicht dabei. Aus Erfahrung rechne ich da tatsächlich mit 10 %. Was Hohlstunden im Unterrichtsplan der Lehrkräfte bedeuten, brauche ich Ihnen nicht zu erklären. Diese Hohlstunden sollte man nicht mehr mit h, sondern ohne h schreiben. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Heiterkeit der Abg. Carola Wolle AfD) Erschreckend sind die Ausführungen auf Seite 4. Befristet beschäftigt sind tatsächlich nur 3 % aller Lehrkräfte. 3 % sind ein kleiner Anteil. Aber das sind 3 300 Existenzen. Das Land möchte damit 14,83 Millionen € in den großen Ferien einsparen. Wir zahlen gleichzeitig Entwicklungshilfe in Höhe von 25 Milliarden €. Wir zahlen gleichzeitig 10 Milliarden € an Indien für eine gendergerechte Entwicklung. Hier bei unseren jungen Leuten dagegen sparen wir 14,83 Millionen €. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) – Ich weiß, das muss dazu. Bitte keine Unterstellungen dazu. Ich denke mir etwas, wenn ich das sage. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ich frage mich nur, was!) Was bedeutet das für die Betroffenen? Was bedeutet das auch für die jungen Frauen? Ich bin hier persönlich sehr betroffen. Ich habe vier Töchter. Diese vier Töchter wollen alle auch einmal Kinder; das ist ja etwas Normales. Wenn eine Frau mit 38 Jahren zum ersten Mal ein Kind bekommen kann, weil sie dann endlich eine Zukunft sieht, dann wissen Sie alle, meine Damen und Herren, um das Risiko, dass das Kind mit einer Behinderung geboren wird. Ich hätte ein Enkelkind mehr – das möchte ich hier einfach mal sagen –, wenn diese Tochter früher ein Kind hätte gebären können und das Kind nicht tot geboren worden wäre – mit Trisomie 22. (Hans-Peter Hörner) Was machen wir mit diesen jungen Leuten? Das ist ein Vorwurf, den ich dieser Landesregierung mache, so schlimm das sein mag: Wir setzen diese jungen Paare einer Gefahr aus, indem sie immer später ihre Kinder gebären können. Wir wälzen die Kosten auf Sozialversicherungssysteme ab. Leider Gottes habe ich nicht mehr Redezeit. Was kostet uns die Bürokratie der Wiedereinstellung? Wie hoch sind die Wiedereinstellungskosten? Wer ist eigentlich betroffen? Lassen Sie mich diesen Satz noch sagen; in fünf Minuten kann man dazu kaum reden. Was sagen die Lehrerverbände dazu? Ich gebe Frau Trauschel recht. Wir können unsere Kinder nicht weiterhin einer so schändlichen Bildungspolitik anvertrauen. Wir machen das für unsere Kinder und für sonst niemanden. Deswegen werden wir auch diesem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. Den haben wir, die AfD-Fraktion, in der vorangegangenen Legislaturperiode selbst gestellt. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ich appelliere an die SPD, ich appelliere an die CDU, ich appelliere an die FDP/DVP. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Vielen Dank für diesen Antrag. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Schopper. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nun hat sich das Thema ja leicht verschoben. Wir sind jetzt sozusagen in der Sommerferiendebatte, die von der Fraktion der SPD beantragte Aktuelle Debatte hat jedoch den Titel: Personalsituation an den Schulen in Baden-Württemberg. (Abg. Sascha Binder SPD: Das hat gar nichts mitei- nander zu tun!) – Na ja, nur in geringem Maß. Herr Binder, Sie sind ja immer richtig vorwitzig. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Sascha Binder SPD: Mindestens so vorwitzig wie Sie!) Daher kann ich Ihnen sagen: 97 % der Lehrkräfte, die wir an den baden-württembergischen Schulen haben, sind fest eingestellt. Sie tun jetzt so, als wäre da quasi Holland in Not. (Abg. Emil Sänze AfD: Die sind in Not!) Ich will nicht in der Debatte – – (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das sind 4 000 Men- schen!) – Jetzt ruhig Blut, meine Lieben. (Vereinzelt Beifall) eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Der Punkt ist: Selbst wenn Sie alle dem Antrag der SPD heute zustimmen würden, würde in den Sommerferien nicht durchbezahlt. Das ist ein Dilemma, das wir in den letzten Beratungen zum Haushaltsjahr 2022 hatten. Da hatten wir die Debatte auch schon mal. Herr Kollege Stoch weiß es sehr wohl. Es ist ihm wahrscheinlich ähnlich ergangen. Auch er hätte das vielleicht selbst gern gehabt. (Abg. Sascha Binder SPD: Dann machen Sie doch ei- nen Nachtrag!) – Jetzt, bitte schön. Sie sind ja wirklich – – So ein Käs. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Sascha Binder SPD: Das ist doch kein Käs!) – Doch, das ist ein Käs, und zwar ein richtiger Käs. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Sascha Binder SPD: Sie machen wegen 14 Staatssekretären einen Nachtrag! – Gegenruf der Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Wenn Sie alles zusammenschütten, dann können wir keine richtige Debatte führen. „THE LÄND“, Staatssekretäre, alles, was Ihnen irgendwo mal nicht gefallen hat. Ich kann Ihnen sagen: 97 % der Lehrkräfte sind bei uns fest angestellt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) 4 000 Lehrkräfte werden jetzt über die Sommerferien nicht bezahlt, obwohl ich im letzten Jahr dafür gekämpft habe, dass wir das in den Haushalt hineinbekommen. Aber jetzt will ich Ihnen ein bisschen deutlich machen, was sich hinter diesen 4 000 Lehrkräften verbirgt. Das sind zum einen die Pensionäre, die eine Pension bekommen. Die sind sozusagen aus der Nummer heraus. Das sind diejenigen, die bei uns an den Schulen – ich sage: Gott sei Dank – die Vertretung machen. Denn wir brauchen viele Vertretungslehrkräfte, weil wir Gott sei Dank auch relativ junge Lehrerinnen und Lehrer haben, da wir in den letzten Jahren sehr viele Lehrkräfte eingestellt haben. Da werden Vätermonate genommen. Aber Sie wissen, der Lehrberuf ist ein Frauenberuf. Viele sind jetzt selbst in freudiger Erwartung, in einer Schwangerschaft, und sehen der Geburt eines Kindes entgegen, und ich freue mich für jedes Kind, das auf die Welt kommt. Aber die Kehrseite der Medaille ist, dass diese Lehrerinnen nicht in der Schule sind und wir für die Zeit der Schwangerschaft und auch die entsprechende Elternzeit Vertretungen brauchen. Die Lehrkräfte, die eine Schwangerschaftsvertretung machen, die absehbar über diese Sommerferien hinausgeht, werden auch über die Sommerferien bezahlt. Es gibt auch Leute – da hat ja Frau Trauschel zugerufen –, die mobil sind und in Freiburg oder in dem Gebiet, wo sie gern leben wollen, warten und lieber eine Vertretungsstelle annehmen als eine Beamtenstelle, die man ihnen in Rottweil oder in einer anderen Stadt anbietet. Rottweil ist eine schöne Stadt. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Ja, muss ich auch sagen!) (Ministerin Theresa Schopper) Es wird immer gleich so getan, als würde man da irgendwelche Missliebigkeiten austauschen. Aber sie möchten nicht dorthin, weil sich ihr Leben mit ihren Freundschaften etc. wahrscheinlich in Freiburg abspielt. Diesen Lehrkräften – das sind relativ viele; das sind über 1 000, die wir einfach nicht in den normalen Beruf als verbeamtete Lehrkräfte bekommen – hätten wir ein Stellenangebot gemacht. Da muss ich ehrlicherweise sagen: Das ist ein Stück weit auch selbst verschuldetes Schicksal. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die, die mir am allermeisten am Herzen liegen – das kann ich Ihnen sagen –, sind diejenigen, die aufgrund dessen, dass sie die Voraussetzungen für eine Verbeamtung eigentlich nicht erfüllen, eine entsprechende Beamtenstelle nicht bekommen. Das sind diejenigen, die wir auf Basis der Kettenverträge Jahr für Jahr neu anstellen. Da kann ich Ihnen aber auch eine schöne Nachricht übermitteln. Wir haben schon immer gesagt, dass wir die – – Wir hatten früher 52 Monate; wir hatten 36 Monate. Ich habe jetzt – – Das können wir machen; wir können diese Hürde auf 30 Monate absenken und die Leute nach diesen 30 Monaten auf eine feste Stelle übernehmen. Denn wir brauchen sie einfach an den Schulen. Ich muss es ganz ehrlich sagen: Die Behauptung, wir hätten keine Wertschätzung gegenüber den Lehrkräften – – Davon sind wir weit entfernt. Ich weiß, was Lehrkräfte leisten, ich weiß, was für großartige Leistungen diese in den Schulen erbringen und vor welchen Herausforderungen sie dabei stehen. Gerade in der Ukrainekrise haben sie deutlich gezeigt, mit welchem Engagement sie den Kindern, die zu uns gekommen sind, gerecht werden. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Wir haben – auch das müssen wir einmal sagen –, seitdem der Krieg im Februar begonnen hat, 20 000 Kinder aus der Ukraine an unseren Schulen. Wir haben 450 VKL-Klassen und 100 VABO-Klassen eingerichtet. Das ist mit großer Geräuschlosigkeit erfolgt, und ich möchte allen danken, die mitgeholfen haben – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schulverwaltung, aber vor allem den Lehrkräften, die hier entsprechend tätig sind. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der AfD) Thomas Poreski hat es schon gesagt: Der Lehrermangel ist nichts, was nur uns hier im Land plagt. Auf der Kultusministerkonferenz ist es durchaus nicht so, dass mich alle verwundert anschauen, als hätte ich einen Autobus verpasst, wenn ich das Thema zur Sprache bringe. Vielmehr haben wir dieses Thema ständig in der Kultusministerkonferenz. Ich sage Ihnen noch einmal: Es gibt noch viel drastischere Maßnahmen – zu denen wir Gott sei Dank nicht greifen müssen, weil bei uns die Nachfrage nach entsprechenden Studienplätzen hoch ist. Wir haben die Zahl dieser Studienplätze ja auch erhöht, wir gehen an den Puffer, sodass wir über die eigentliche Zahl hinaus Leute ausbilden. Hiervon haben wir auch schon einen Benefit; aus diesen 2015/2016 erhöhten Ausbildungszahlen konnten wir schon die Ernte einfahren, indem wir an den Grundschulen nun sukzessive mehr Lehrerinnen und Lehrer bekommen. riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Es ist doch ein Verdienst, dass wir auch bei der Sonderpädagogik, basierend auf der entsprechenden Kabinettsvorlage, die Zahl der Studienplätze erhöhen konnten und gleichzeitig in Freiburg einen neuen Ausbildungsstandort für die Sonderpädagogik schaffen. Denn damit können wir die notwendigen Grundlagen schaffen. (Zurufe, u. a. Abg. Gabriele Rolland SPD: Das hat aber lange gedauert!) Sie wissen es selbst: Wenn es darum geht, mehr Lehrkräfte auszubilden, so ist das nichts, was einfach mal so per Antrag beschlossen werden kann. Da gibt es einen Vorlauf von sechs Jahren mit allem, was dann noch an Vorbereitungsdienst hinzukommt. Diese Weichen zu stellen und in der richtigen Weise vorzusorgen, das ist doch der Punkt, an dem wir tätig werden müssen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Brauer zu? (Unruhe) Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Ich weiß schon, was Herr Brauer fragen will. – Herr Brauer, am Schluss können Sie gern eine Nachfrage stellen. Ich möchte nun aber erst einmal zu Ende vortragen. Für mich ist es wichtig, dass wir tatsächlich schauen: Wie können wir die Versorgung an unseren Schulen verbessern? Im Grundschulbereich und im sonderpädagogischen Bereich haben wir die größten Sorgen, weil dort die Lehrkräfte aufgrund der Bedarfsprognosezahlen – – Das ist keine Schuldzuweisung. Es geht um die Zahlen, die vom Statistischen Landesamt im Jahr 2011 kamen. Diese Zahlen sind die Grundlage dafür gewesen, welchen Bedarf man an die Universitäten meldet, und dieser Bedarf ist – warum auch immer; ich habe die StaLa-Zahlen nicht gemacht; diese Zahlen sind aber die Grundlage gewesen – – Deswegen ist man doch bei vielem heruntergefahren, aber es ist doch nun das Gegenteil eingetreten. Wir hängen uns nun mit aller Kraft rein, damit wir genau diese Bedarfsprognosen richtig ermitteln. Wir sind von dem weggegangen, was man ursprünglich mal gemacht hat, nämlich, die Bedarfsprognosen weitgehend nach Jahresplan zu gestalten. Wir machen dies jetzt sehr engmaschig, sodass wir immer genau wissen, welche Bedarfe wir haben, und melden diese dann an die Universitäten, um die entsprechenden Ausbildungszahlen zu bekommen. Das ist das, womit wir gegensteuern. Ich muss Ihnen sagen: Ich bin nicht damit zufrieden, dass wir noch immer zu wenige Lehrkräfte haben, die wir einstellen können. (Abg. Sascha Binder SPD: Wieso entlassen Sie dann die, die es machen?) Wir schauen gerade auf die neuen Lehrkräfte, die von der Universität kommen, dass wir sie auch in die Gebiete bringen, in denen es eine Unterversorgung gibt. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) (Ministerin Theresa Schopper) Wie gesagt: Wer heute mobil ist, der bekommt auch hier in Stuttgart eine Stelle, er bekommt in der Gemeinschaftsschule eine Stelle, in der Sek I, in der Grundschule, in den SBBZ. Überall gibt es Bedarf. Was wir außerdem gemacht haben – das wissen Sie auch –: Wir haben den Gymnasialabgängern, die eine Fächerkombination haben, die momentan nicht gebraucht wird, weil zu viele am Start sind, gesagt: „Bitte, liebe Gymnasiallehrkräfte in spe, kommt an die Grundschulen!“ Damit haben wir nicht sehr viel Freude geerntet, und wir haben nicht sehr viele Absolventen bekommen, die dies getan haben. (Abg. Andreas Stoch SPD schüttelt den Kopf.) – Da braucht der Kollege Stoch gar nicht den Kopf zu schütteln. Wir würden sie ja nachqualifizieren. Außerdem haben sie die Zusage, dass sie nach drei Jahren in den gymnasialen Bereich übernommen werden. Es ist nicht so, dass wir sagen: Einmal Grundschule, immer Grundschule. Aber eine gewisse Flexibilität – das muss ich schon sagen – wäre mir auch lieb. Das ist der Punkt, der mir fehlt. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Daher: Die Baustelle bleibt, und wir bearbeiten sie sukzessive. Wir sind auch bei den Haushaltsberatungen entsprechend tätig, dort, wo wir die größten Herausforderungen sehen. Aber selbst wenn wir es heute beschließen würden, würden wir die Durchzahlung über die Sommerferien nicht bekommen. Es ist eine Schimäre, die Sie da in die Welt setzen. Aber wir bleiben dran. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Gabri- ele Rolland SPD: Aha! – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD)
Muhterem Aras
In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die SPD-Fraktion nochmals Herrn Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, die Ursache der Misere liegt in der Tat vor Ihrer Amtszeit. Sie liegt bei der Forderung des Ministerpräsidenten von 2012, 11 600 Lehrerstellen abzubauen. (Zuruf: Das war noch der Ministerpräsident! – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das ist Frage 1, junger Mann! – Abg. Dr. Alexander Becker CDU: 12 600! – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Sie können hier nicht so tun – auch in dieser Farbkombination –, als ob das Problem, das wir heute diskutieren – der Fachkräftemangel –, nicht schon lange bekannt sei. Ihre Regierung – da waren Sie übrigens auch an anderer Stelle schon in Verantwortung – hat noch 2017 über 1 000 zusätzliche Lehrerstellen abgebaut – ein verheerendes Signal –, und Sie hätten, im Gegenteil, damals schon – (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Wir haben mehr Lehrer als je zuvor! – Abg. Andreas Deuschle CDU: Die fünf Jahre waren wirklich nicht die besten! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 das waren auch die Forderungen von mir persönlich – viel früher die Ausbildungskapazitäten erhöhen können. Das ist alles zum Teil wirklich hausgemachter Lehrermangel, (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Haben wir mehr Lehrer als je zuvor, oder nicht?) der auch Sie persönlich trifft; ich muss es so sagen.
Muhterem Aras
Herr Abg. Dr. Fulst-Blei, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Sturm zu?
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Nein, keine Zwischenfragen. Dazu reicht mir die Zeit nicht, Frau Präsidentin. (Zuruf von der CDU: Angst vor der Wahrheit!)
Muhterem Aras
Die Zeit würde angehalten.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Keine Zwischenfragen; ich habe die Zeit nicht, Frau Präsidentin. Wenn Sie hier sagen: „Ich weiß, was Lehrer leisten“, dann muss ich Ihnen sagen: Das war gestern nach Ihren Worten am Rande übrigens auch Thema bei der GEW. Ein Kollege sagte dann: „Die ist nett, aber ich würde gern auch mal etwas Substanzielles hören.“ (Abg. Andreas Deuschle CDU: Es ist einfach schön, wie unabhängig die GEW seit Jahren ist!) Schwach ist es übrigens auch, wenn Sie zum Thema Sommerentlassungen, das einen breiten Part unseres Antrags und auch Ihrer Stellungnahme ausmacht, auf die Pensionäre verweisen. Diese machen weniger als 10 % aus. Es verbleiben 3 614 Lehrkräfte, die Sie jetzt Ende des Monats rausschmeißen. Wir wollen Geld bereitstellen, damit diese Menschen im Sommer beschäftigt werden, und ihnen diese demotivierende Entlassung ersparen. Dabei genügt es nicht bzw. empfinde ich es als Skandal, wenn Sie sich auf diesen Antrag hin hier hinstellen und sagen: „So ein Käs!“ Das ist eine Ohrfeige für die Lehrerinnen und Lehrer da draußen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Hans-Peter Hörner AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist echt billig und an der Sache vorbei! – Weitere Zurufe) Es ist schon klar, Kollegen von den Grünen, dass das wehtut. Aber Ihre Antwort – auch Kollege Poreski, bei aller persönlichen Wertschätzung, Sakko aus, Arroganz an – führt hier auch nicht weiter. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Hans-Peter Hörner AfD – Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE: Das ist echt billig!) Ich zitiere: Mangel eklatant, Lage schwierig, Unterricht muss überhaupt erst einmal stattfinden. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis! Wissen Sie, was Sie machen können? Ergreifen Sie zumindest eine Sofortmaßnahme, die greift und die es uns in Mannheim und in den Grenzregionen erspart, dass Lehrkräfte in die anderen Bundesländer abwandern. Stimmen Sie heute unserem Antrag zu. Ich beantrage im Namen der SPD-Fraktion eine namentliche Abstimmung. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FDP/ DVP und der AfD)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Becker.
Dr. Alexander Becker CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe SPD, ich habe hier die Änderungsanträge zur Haushaltsberatung 2022, also vom 25. November 2021. Viele Forderungen der SPD: 80 Stellen dort, 135 hier, 65 für dieses und jenes – (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) alles gute Forderungen. In der Summe fast 1 000 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer und 6 500 Stellen für Assistenzkräfte, (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) die es draußen gar nicht gibt. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ach Quatsch! –
Sascha Binder SPD
Sie werfen doch Leute raus, die es gibt! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein! – Weitere Zurufe, u. a.: Die gibt es!) Und heute, am 21. Juli, kommen Sie und stellen einen Antrag für die Sommerferien, den Sie im letzten halben Jahr jederzeit hätten stellen können. Dann glauben Sie, (Unruhe bei der SPD) es sei falsch, Ihnen einen Showantrag vorzuwerfen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Bravo-Rufe von der CDU – Anhaltende Unruhe bei der SPD) Wenn wir Sie auf Ihre Regierungszeit ansprechen, verweisen Sie immer auf: „Der war’s, der war’s.“ Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn Sie in Umfragen für solche Showmaßnahmen von immer weniger Leuten ernst genommen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Trauschel. (Zuruf von der FDP/DVP: Gute Frau!)
Alena Trauschel FDP
Sehr geehrte Frau Schopper, Sie haben vor einem Jahr im Parlament versprochen, dass Sie diese Situation zum kommenden Schuljahr ändern. Was sagen Sie denn den Betroffenen? Die haben sich auf Ihr Wort verlassen! Warum haben wir bei einem so großen Lehrkräftemangel noch immer NCs in den Grundschul- und SBBZ-Studiengängen? Kann mir das mal bitte einer erklären? Ich verstehe es nicht. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das scheint so zu sein!) Wenn wir einen so großen Lehrermangel haben, dann müssen wir schauen, dass jeder, der Interesse an diesem Studium hat, riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Wir bilden dort nicht über den Bedarf aus!) erst einmal die Chance bekommt, sich in diesem Studium zu beweisen. Ansonsten ist das keine Problemlösung. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Noch dazu: Wir haben es im letzten Haushalt beantragt. Die SPD hatte diesem Antrag auch zugestimmt. Es ist an den Regierungsfraktionen hier im Haus gescheitert. Das zeigt einfach den fehlenden Respekt der CDU und der Grünen gegenüber den Lehrkräften in diesem Land. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie Abge- ordneten der AfD – Zuruf: Hört, hört!)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung des Antrags. Es ist eine namentliche – – (Zurufe, u. a. Abg. Sascha Binder SPD: Wir wollten nur die fünf Unterstützer präsentieren!) – Bitte? Ja, das ist mir – – Es ist eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich gehe davon aus, dass dies die Unterstützung von mindestens fünf Abgeordneten hat. (Zuruf von der SPD: Ja!) Ich wiederhole die Hinweise zur Abstimmung nicht. Vielmehr wissen Sie: Sie holen sich Ihre Stimmkarten. Die Abstimmung ist damit eröffnet. (Abgabe der Stimmkarten) Meine Damen und Herren, ist jemand im Saal, der oder die noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Abstimmung geschlossen, und ich bitte die Schriftführerin und den Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Wir geben es nachher bekannt und fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Aktuelle Debatte – Warum nur ein Gesprächskreis, Herr Ministerpräsident? Die Energiekrise gehört auch ins Parlament! – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD und Abg. Thomas Po- reski GRÜNE unterhalten sich mit Ministerin There- sa Schopper.) – Liebe Kollegen an der Regierungsbank, Herr Abg. Dr. Balzer und Herr Abg. Poreski, das stört. Sie können das gern nachher oder außerhalb des Plenarsaals machen, aber nicht jetzt. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. (Präsidentin Muhterem Aras) Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation auf dem Energiemarkt, die Auswirkungen der Ukrainekrise, die möglichen Auswirkungen eines Wiederaufflammens der Coronakrise im nächsten Winter, die Inflation, vielfältige Risiken auch für die Europäische Union, möglicherweise auch ausgehend von der politischen Lage in Italien – das alles sind Gründe dafür, die Auswirkungen auf das Land Baden-Württemberg im Rahmen einer Regierungserklärung zu diskutieren, wie der Ministerpräsident das ja auch ursprünglich angekündigt hatte. Anschließend hat er dann erklärt, eine Regierungserklärung sei nicht notwendig, es reiche ein Gasgipfel in der nächsten Woche; nicht mit dem Parlament, sondern mit Stadtwerken etc. seien diese Dinge zu besprechen. Nachdem die Opposition dann für den heutigen Tag diese Debatte auf die Tagesordnung hat setzen lassen, hat der Ministerpräsident es vorgezogen, gestern sozusagen eine versteckte Regierungserklärung anlässlich einer von einer Koalitionsfraktion beantragten Aktuellen Debatte abzugeben. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Gut, Herr Ministerpräsident, insofern hätten wir Ihre Positionierungen zu dieser Energiekrise dann gestern erfahren, wenn sie nicht vorher schon in der Zeitung gestanden wären oder vielleicht bei anderen Gelegenheiten deutlich wurden. Es gab ja Duschtipps bis hin zu Anweisungen, wie man Duschköpfe am besten einstellt, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das wird nichts nüt- zen!) sodass man Energie spart. Darüber hinaus gibt es eine interessante Liste, die Sie offensichtlich am kommenden Montag vortragen wollen, mit mehr oder minder dramatischen Einsparvorschlägen, z. B. – ich zitiere –: „Verzicht auf die Nutzung ohnehin selten genutzter Räume.“ Wir wäre es mit dem Kabinettssaal in der Villa Reitzenstein? (Heiterkeit der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Oder, nächster Vorschlag: „Vermehrt doppelte Nutzung von Schreibtischen und Büros.“ Wie wäre es mit einem gemeinsamen Büro des Innenministers und des jeweiligen Polizeiinspekteurs? (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP und der AfD – Zuruf von den Grünen) Ein weiterer Vorschlag ist, Dienstreisen möglichst mit Fahrgemeinschaften zu unternehmen. Da kann ich Ihnen verraten: Ihr erster Amtsvorgänger, Reinhold Maier, hat sein Kabinett in einer Art Kleinbus transportiert. Vielleicht kann die jetzige Regierung bei Dienstreisen so etwas auch machen. Wenn Sie allerdings noch die Staatssekretäre mitnehmen wollen, brauchen Sie einen Regierungsgigaliner, damit das funktioniert. (Vereinzelt Heiterkeit) eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Herr Ministerpräsident, mit diesen Vorschlägen werden Sie vermutlich nicht weit kommen. Deshalb hätte ich mir am gestrigen Tag, nachdem Sie schon Position bezogen haben, erwartet, dass Sie zu der Frage der weiteren Nutzung der Kernenergie eine Meinung entwickeln. Sie waren ja erst dagegen und haben jetzt von dagegen auf neutral gestellt, wenn wir Sie am gestrigen Tag richtig verstanden haben. Die bisherigen Ausführungen waren nicht sehr erhellend. Sie haben in der Vergangenheit öfter erklärt, es lohne sich nicht, Kernkraftwerke produzierten ja kein Gas, sondern Strom. Jetzt schauen wir uns mal den Primärenergieverbrauch in Baden-Württemberg im Jahr 2020 an: 353,3 TWh, davon 20,7 % aus Erdgas, 9,5 % aus Kernenergie und gerade mal 1 % aus Windkraft. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Sie haben mir ja gestern vorgeworfen, ich sei ein Gegner der Windkraft. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Stimmt doch!) Ich kann das so nicht bestätigen, Herr Ministerpräsident. Ich bin kein Gegner der Windkraft, ich bin bloß skeptisch dabei, (Zuruf von den Grünen: Oh!) Windräder dort aufzustellen, wo kein Wind weht. Das stimmt. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Carola Wol- le AfD) Aber ich kann Ihnen verraten, Herr Ministerpräsident: Auch als Skeptiker der Windkraft, sogar als Gegner der Windkraft hätte ich an Ihrer Stelle die fünf Windräder, die Sie in diesem Jahr in Baden-Württemberg zustande gebracht haben, noch hinbekommen. Das kann ich wirklich versichern, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der FDP/DVP) Wenn Sie dann in diesem Sinn erklären, es mache keinen Sinn mit den Kernkraftwerken, weil Kernkraftwerke ja Strom produzierten und kein Gas, dann können Sie auch aus der Windkraft aussteigen. Ein Windrad produziert nämlich auch Strom und kein Gas. Schauen wir uns einmal die Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg an: 44,4 TWh, davon 8,7 % durch Erdgas. Schon bei der Bruttostromerzeugung dieses Anteils von 8,7 % könnte man das Gas einer anderen Verwendung zuführen, wenn man die Kernkraftwerke länger laufen ließe. Wir haben 25,1 % Bruttostromerzeugung durch Kernenergie, Herr Ministerpräsident. Da kann man doch nicht erklären, es lohne sich nicht. Wenn Sie das nämlich auf Windräder umrechnen, brauchten Sie etwa 2 000 Windräder, um das zu substituieren. Jetzt schauen wir uns einmal Ihr Tempo beim Windkraftausbau an. Im ersten Halbjahr 2022 wurden fünf neue Windräder errichtet. Das macht nach Adam Riese zehn Windräder im Jahr. Wenn wir uns die Frage stellen, wie lange es dauert, um die 2 000 Windräder zu errichten, die Sie brauchen, um den Strom aus der Kernenergie zu substituieren, dann sind wir bei 200 Jahren. Wenn wir das zugrunde legen, dann haben Sie das (Dr. Hans-Ulrich Rülke) im Jahr 2222 geschafft, Herr Ministerpräsident. Da kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch zu einer solchen Energiepolitik! (Beifall bei der FDP/DVP) Deshalb, Herr Ministerpräsident, rufen wir Ihnen und Ihrer Koalition zu: Scheuklappen ab! Ihr Koalitionspartner ist ja schon länger weiter, hat erkannt, dass dies Sinn macht. Sie haben immer erklärt, da machen Sie nicht mit. Nachdem jetzt Herr Habeck seine Position in Berlin verändert hat, sind Sie offensichtlich auch dabei, neu darüber nachzudenken. Sie sollten sich aber nicht an Herrn Habeck in Berlin orientieren, Herr Ministerpräsident, sondern an den Interessen des Landes Baden-Württemberg. Denn Sie haben auf das Land Baden-Württemberg einen Eid geleistet und nicht auf Herrn Habeck. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Gernot Gru- ber SPD)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Niemann.
Jutta Niemann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute den letzten Plenartag vor der parlamentarischen Sommerpause, aber unsere Gedanken sind schon ganz stark beim Winter. Wir fragen uns: Wie genau wird die Energieversorgung im Winter aussehen? Wie viel Gas werden wir bis dahin einspeichern können? Wird es im Winter zu einer Gasmangellage kommen? Wir sind noch immer abhängig von russischem Gas, und das ist eine bittere Situation, die uns deutlich vor Augen führt, wie problematisch eine Abhängigkeit von autokratischen Regimen ist. Daher ist es unsere höchste Priorität, die Energieversorgung sicherzustellen und unsere Abhängigkeit von russischen Energieimporten schnellstmöglich zu beenden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Niemand soll im Winter frieren, (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) und auch die Sicherung der Arbeitsplätze in der Industrie ist wichtig. Das erreichen wir, wenn wir jetzt überall, wo es möglich ist, Gas einsparen, damit es an den wichtigen Stellen nachher nicht fehlt. Jeder und jede kann und muss dazu einen Beitrag leisten. Genau darum geht es beim anstehenden Gasgipfel unseres Ministerpräsidenten. Dieser heißt aus gutem Grund „Krisengipfel Gas – Baden-Württemberg rückt zusammen“. Energiesparen, Gassparen ist Solidarität mit der Ukraine. Energiesparen, Gassparen ist aber auch Solidarität hier bei uns. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir alle können etwas dafür tun, eine tiefgreifende Krise zu verhindern. Wir können vorsorgen, wir können einen Beitrag leisten, um Gas einzusparen, um die Speicher aufzufüllen – Politik, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger, alle gemeinsam. riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Auf diese Weise können wir zugleich ein Signal der Stärke und der Geschlossenheit senden. Ziel des Krisengipfels Gas am Montag ist es, konkrete Vorschläge zu sammeln: Wo können Industrie, Stadtwerke, Kommunen, Haushalte Energie einsparen? Das ist auch der richtige Weg: Wir müssen diese Maßnahmen koordinieren, wir müssen sie gemeinsam aufsetzen, wir müssen voneinander lernen, und wir müssen die Kräfte bestmöglich bündeln. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Andreas Deuschle und Raimund Haser CDU) Die Landesregierung geht mit gutem Beispiel voran und legt einen Maßnahmenkatalog zur Energieeinsparung vor. So bringt auch die Verwaltung ihren Beitrag, und es ist auch ein wichtiger Schritt, zu zeigen, was schnell und auch unkompliziert umsetzbar ist, wenn der Wille da ist. Die Maßnahmen, die dazu vorgeschlagen werden, sind keinesfalls lächerlich oder irrelevant. Die Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad bringt schon 6 % Energieeinsparung. Auch das Absenken der Wassertemperatur hilft, Gas zu sparen, welches im Winter wichtig ist. Auch Maßnahmen wie Homeoffice oder eine Raumplanung anhand der Frage: „Welche Büros werden genutzt, und welche Büros müssen nicht geheizt werden?“ sind wichtig, Herr Rülke. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Lächerlich!) Es gibt nicht die eine große Maßnahme an dieser Stelle, sondern es geht um die ganz vielen kleinen Maßnahmen, die jetzt schnell umgesetzt werden können und in der Summe einen wichtigen Beitrag bieten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD) Deshalb ist auch die beim Gasgipfel geplante gemeinsame Kommunikationsstrategie und -kampagne sehr wichtig. Denn auch die Menschen fragen sich: Was genau kann ich denn tun, um Energie zu sparen? Da gibt es weitere Möglichkeiten wie den hydraulischen Abgleich der Heizungen oder auch kleinere Dämmmaßnahmen mit Platten aus dem Baumarkt, die auch für Mieterinnen und Mieter eine Möglichkeit sind, schnell und kostengünstig Maßnahmen umzusetzen. Denn natürlich ist es ganz wichtig, hier auch zielgerichtete, soziale Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Es darf nicht dazu kommen, dass aufgrund von Preissteigerungen im Energiebereich im Winter Abschaltungen in den Haushalten vorgenommen werden, weil die Menschen ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen können. Deshalb müssen wir auf Landesebene sehen, was vom Bund kommt und welche eventuellen Lösungen wir hier dann für den sozialen Ausgleich noch beschließen können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wenn alle mitziehen, können wir schnell viel Energie einsparen. Das hat uns Japan nach der Katastrophe von Fukushima gezeigt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Richtig!) (Jutta Niemann) Da war aufgrund der Abschaltung aller Atomkraftwerke Energie knapp, und so unternahmen Privathaushalte, Unternehmen und Behörden erhebliche Anstrengungen, um den Energieverbrauch zu senken. In den Großstädten wurden die Straßenbeleuchtung und Rolltreppen abgeschaltet; auch Werbeleuchttafeln wurden abgestellt. Energiesparende Geräte erlebten einen Nachfrageboom. So konnten tatsächlich 20 % des Energiebedarfs eingespart werden. Genau so eine Dynamik müssen wir auch hier in der Gaskrise entwickeln, und der Gasgipfel ist dazu ein wichtiger Schritt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Frau Abg. Niemann, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Balzer zu?
Jutta Niemann GRÜNE
Nein. – Aber natürlich müssen wir uns auch fragen, wo wir noch Energie herbekommen. Dafür ist der richtige Weg auf jeden Fall der Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Energieversorgung unabhängiger zu machen und um den Klimaschutz zu gewährleisten. Mit den neuen Regelungen vom Bund kommen wir da jetzt einen guten Schritt voran. Mit unserer Taskforce machen wir Tempo beim Ausbau. Wir haben da einiges vorzuweisen: Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, die dritte Tranche von Standorten im Staatswald kommt, wir haben eine breit angelegte Fotovoltaik- und Solarpflicht und ein Flächenziel für erneuerbare Energien. Wir werden da genauso weitermachen, bis wir das notwendige Tempo für den Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht haben. Wir prüfen die möglichen Potenziale beim Biogas. Wo können noch Reststoffe, die vorhanden sind, eingesetzt werden? Der Anbau von mehr Energiemais statt Weizen ist sicher keine gute Option. Aber jede Kilowattstunde zählt. Daher müssen wir schauen – auch beim Biogas –, was hier realistisch schnell umsetzbar ist. Über die Atomkraft haben wir gestern schon gesprochen. Wir warten den weiteren Stresstest ab. Danach werden Risiken und Nutzen erneut bewertet werden, um abzuwägen, ob ein Streckbetrieb sinnvoll ist. Ich bin sicher, dass Minister Habeck da nach Faktenlage entscheiden wird. Herr Rülke, wenn auch die FDP so handeln würde und z. B. beim Tempolimit (Lachen des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) nach Faktenlage entscheiden würde und danach handeln würde, (Zuruf von der AfD: Ach!) dann wären wir schon einen wichtigen Schritt weiter. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Gernot Gruber SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Rai- ner Balzer AfD: Klimaschutz und Verbote, das ist Ihre Welt!) Für unsere Energiesicherheit, für den Klimaschutz und auch für die Wirtschaft müssen wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien Tempo machen. Wir müssen alle Einsparpotenziale eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 heben, damit genügend Wärme, damit genügend Gas für alle im Winter da ist, für die Haushalte und auch für die Wirtschaft. Genau dafür ist der Gasgipfel das richtige Konzept. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Mehr Verbote!)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Haser.
Raimund Haser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Rülke, mit dem Titel der Aktuellen Debatte haben Sie natürlich recht. Die Energiedebatte gehört hier in den Landtag. Dafür gibt es ja auch diverse Möglichkeiten. Man kann z. B. kluge Anträge stellen, wie Herr Gruber in der letzten Ausschusssitzung, in der wir uns dann über das Thema Gas unterhalten haben. Oder man kann im Ausschuss Öffentlichkeit herstellen, wie das auf Antrag der FDP/DVP letzten Donnerstag geschehen ist. Oder man hätte letzten Mittwoch seitens der AfD statt über Medienpolitik auch über die Gasmangellage reden können. Aber es muss jeder für sich selbst entscheiden, für welche Agenda er sich entscheidet. Ich bin auf jeden Fall dankbar – insbesondere auch dem Ministerpräsidenten und dem Kabinett –, dass man das Thema „Gas und Energie“ insgesamt ganz nach oben auf die Tagesliste stellt. Denn für ein stark exportierendes und produzierendes Land wie Baden-Württemberg ist Energiepolitik mindestens so wichtig wie Wasser und Lebensmittel, weil bei uns sonst die Lichter ausgehen und daneben noch ziemlich viel mehr. Deswegen möchte ich Ihnen, Herr Ministerpräsident, für diese Initiative danken und hoffe, dass es nicht bei einem Gipfel bleibt, sondern dass daraus auch ein Dialog wird. (Beifall bei der CDU und des Abg. Gernot Gruber SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Weil das von Ihnen, Herr Rülke, und auch allgemein in der Bevölkerung immer wieder auch ins Lächerliche gezogen wird, welche Sparvorschläge jetzt kommen: Ja, der einzelne Sparvorschlag mag vielleicht manchmal für sich albern klingen. Aber solange von den 270 000 TJ Gasverbrauch in Baden-Württemberg 90 000 TJ in den Haushalten verursacht werden, sind die Haushalte tatsächlich eine relevante Größe. Wenn ich dann noch die 70 000 TJ, die in den sonstigen Gebäuden – Dienstgebäude usw. – verbraucht werden, mit dazunehme, dann ist es eben schon wichtig, dass ich mir überlege, welchen Raum ich heizen muss, ob meine Heizung gut eingestellt ist und wie viel Wasserverbrauch ich habe. Deswegen bitte ich Sie einfach alle, diese Sparvorschläge auch zu unterstützen und nicht ständig ins Lächerliche zu ziehen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Gernot Gruber und Andreas Kenner SPD) Aber beim Thema Gas – das sehen wir im Moment sehr schmerzlich – gilt auch das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Das, was wir im Moment sehen, ist faktisch keine Mangellage. Das müssen wir mal klar sehen. Wenn ich den Hahn (Raimund Haser) aufdrehe, kommt warmes Wasser heraus. Wenn ich bei einer Außentemperatur von 32 Grad die Heizung aufdrehen würde, würde Wärme herauskommen. Das heißt, die Preise ergeben sich nicht aus dem Jetzt, sondern aus der Erwartung. Wenn die Politik den ganzen Tag nichts anderes macht, als den Menschen zu erzählen, dass im Herbst oder Winter vielleicht die Heizung ausgeht, dann wird sich an dieser preislichen Situation auch nichts ändern – egal, wie sich die Angebotsseite entwickelt. Deswegen müssen wir, die Politik, glaube ich, auch mal aus dieser Panik heraus und feststellen: Die Speicher sind besser gefüllt als in den letzten Jahren, und wir wären heute auch schon dazu in der Lage, zumindest eine garantierte Mindestmenge zu definieren, bei der wir sagen: Diese Menge Gas wird immer kommen, egal, was Russland tut oder nicht. Diese Mindestmenge würde gerade ganz großen Verbrauchern – Badische Stahlwerke, Papierindustrie, Glasindustrie, Bergbau – unglaublich helfen, weil sie in der Produktion dann wenigstens einen Sockel sicherstellen können. Diese Sicherstellung ist tatsächlich eine Aufgabe des Staates, der Bundesnetzagentur, und dieser Aufgabe verwehrt sie sich im Moment. (Beifall bei der CDU) Natürlich muss man bei der Debatte auch über das Thema Kernkraft reden. Ich möchte es aber einfach nur „Kraftwerke“ nennen. Es macht keinen Sinn, in einer drohenden Mangellage auf Kapazitäten zu verzichten. Können wir uns vielleicht darauf einigen? (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Da muss man konkret werden!) Auf Kapazitäten kann man verzichten, wenn ein ausreichendes Angebot zur Verfügung steht. Deswegen sage ich von hier noch einmal: Wenn der Stresstest, der nun von der Bundesregierung angekündigt ist, zu einem Erkenntnisgewinn führt, der letztlich dazu führt, dass wir das, was wir ohnehin tun müssen, machen, dann freue ich mich. Ich würde mir aber wünschen, dass der Zeitrahmen dafür genauso kurz ist wie bei der Prüfung des Weiterbetriebs der Kernkraftwerke. Das waren meines Wissens ungefähr 24 Stunden. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Dann könnten wir nämlich den August schon nutzen, um mit heruntergefahrenen Kernkraftbetrieben den Streckbetrieb vorzubereiten. Denn im August brauchen wir wenig Strom, und wir haben ziemlich viel Fotovoltaik. Deswegen ist dann die Vorbereitung auf den Streckbetrieb sinnvoller als im Oktober, November oder Dezember. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen) Wir müssen auch aufhören, bestimmte Energieerzeugungsarten in diesem Land bestimmten Parteien oder ideologischen Richtungen zuzuschreiben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das ist in keinem einzigen anderen Land auf der Welt so. Wir müssen uns natürlich auch Technologien öffnen, die insgesamt auf der Welt gerade erprobt werden, riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 (Abg. Anton Baron AfD: Wer hat den Kohleausstieg beschlossen, Herr Haser? 16 Jahre an der Regierung!) nur nicht in Deutschland, weil wir das nicht wollen. Wir müssen auch Teil dieser Zukunft sein. Das gehört zur Wahrheit dieser Krise mit dazu. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP) Aus der letzten Entscheidung infolge der Reaktorkatastrophe in Fukushima wollten wir eigentlich lernen, dass in einer Krise ein ständiges Hü und Hott sowie ein ständiges Infragestellen eines Kurses (Abg. Anton Baron AfD: Das machen Sie doch gera- de auch! 16 Jahre Regierung!) nie besonders vertrauenerweckend gegenüber Wirtschaft und Gesellschaft ist. Investitionen brauchen Vertrauen, und Vertrauen braucht Verlässlichkeit. Wenn die Industrie weiß, dass, egal, was passiert, der Kurs hinterher auf jeden Fall geändert wird, dann ist das ein falsches Beispiel. (Abg. Anton Baron AfD: Das machen Sie doch gera- de!) Wir sollten trotzdem daran festhalten, dass wir z. B. gesagt haben: Wir setzen weiterhin auf Gas; wir setzen weiterhin auf wasserstofffähige Gaskraftwerke als Ausgleich für volatile erneuerbare Energien, weil es anders gar nicht geht (Beifall bei der CDU und des Abg. Gernot Gruber SPD) und weil jede Krise auch vorübergeht. Deswegen ist es richtig, dass die Bundesregierung im Moment versucht, nicht nur in Europa insgesamt die Gaslieferungen zu erhöhen, sondern z. B. auch mit den LNG-Terminals im Norden – Stade usw. – in diesem Winter und vor allem auch in den nächsten Jahren zur Versorgung beizutragen. Davon profitiert ja auch die EnBW bei uns. Der zweite Punkt ist, dass wir darauf schauen müssen – Herr Ministerpräsident, das ist wirklich eine Hausaufgabe für uns alle –, dass uns der Norden mit den Wasserstoffleitungen versorgt. Nach der letzten Übersicht gibt es im Jahr 2030 keine einzige Wasserstoff-Backbone-Leitung nach Baden-Württemberg. Das ist für ein Industrieland im Südwesten, dessen Bürger auch ihre Steuern zahlen und das dazu noch viel anderes Geld in andere Bundesländer schickt, ein untragbarer Zustand. Da müssen wir gemeinsam Druck machen, dass sich das ändert. (Beifall bei der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Selbstverständlich brauchen wir einen Ausbau der erneuerbaren Energien. Herr Dr. Rülke, Sie sagen: „Na ja, auch wenn wir 1 000 oder 2 000 Windräder haben, reicht das doch gar nicht.“ Das ist kein Grund, um diese 1 000 oder 2 000 Windräder nicht zu bauen. Es ist auch kein Grund, keine Fotovoltaik zu bauen, nur weil die Fotovoltaik volatil ist und weil sie uns nie zu 100 % versorgen kann. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) (Raimund Haser) Diese Technologien sind richtig. Diese Technologien schicken uns keine Rechnung. Sie werden irgendwann dazu führen, dass wir zumindest einen Teil der Stromproduktion in Baden-Württemberg zu einem Preis von null anbieten können. Diese Möglichkeit sollten wir dort, wo es geht, nutzen, und wir sollten auch an diesem Kurs festhalten. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie des Abg. Gernot Gruber SPD – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ul- rich Rülke FDP/DVP) Zu guter Letzt müssen wir uns auch den neuen Technologien öffnen. Wenn Sie heute in die Unternehmen gehen, stellen Sie fest: Es passiert so unglaublich viel. Wir haben so einen großen Vorsprung bei der Brennstoffzelle, bei der Elektrolyse, bei allem, nicht nur bei dem, was wir bei den Fahrzeugen machen, sondern auch bei dem, was etwa bei Bosch und anderen gemacht wird, was wir auch für die stationären Anlagen brauchen, z. B. als Ersatz für die mit Gas betriebenen Heizöfen in den Unternehmen. Das wird auch weitergehen. Wir haben unheimlich viel Dynamik in Sachen wie Wärmetauscher. Es gibt theoretisch die Möglichkeit, den Bodensee, den Rhein oder was auch immer über Wärmetauscher zu nutzen. Es gibt die Möglichkeit, Geothermie zu machen. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die Gewinnung von Biogas aus Reststoffen so weiterzuentwickeln, dass wir damit nicht nur Strom und Wärme produzieren, sondern dass wir sogar LNG herstellen. Das Problem ist nur, dass wir uns manchmal selbst auf den Füßen stehen und es in Deutschland im Moment wenig Spaß macht, in diese Technologien zu investieren, weil wir zum Teil keine Ermöglichungskultur in unseren Ämtern haben. Es ist unsere Aufgabe, das zu ändern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD –
Gabriele Rolland SPD
Dann tun Sie es auch!) Wenn es an den Gesetzen liegt, dann müssen wir die Gesetze ändern. Wenn es an der Europäischen Union liegt, dann müssen wir mit der Europäischen Union reden. Aber was nicht geht, ist, dass zehn Leute in einem Raum sitzen und sagen: „Wir müssten das eigentlich alle tun, aber es ist brutal schwierig und lässt sich nicht lösen.“ Das ist keine Antwort für ein Industrieland. (Beifall bei der CDU und der SPD) Deswegen ist diese Krise wie jede andere auch. Wir müssen einen kühlen Kopf bewahren. Wir müssen unseren Bestand sichern. Wir müssen soziale Härten ausgleichen. Das ist extrem wichtig, gerade nach dieser langen Zeit der Entbehrungen, auch in der Coronapandemie; das dürfen wir nicht vergessen. Wir müssen bei unseren Zukunftsinvestitionen darauf achten, dass wir keine falschen Abhängigkeiten schaffen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir auch diese Krise meistern und dass wir daraus lernen. Seit ich auf der Welt bin, hatten wir 1987 einen Börsencrash, in den Neunzigerjahren eine Autokrise – wir haben gedacht, wir verlören alles in Richtung Osten. 2000 ist der Neue Markt zusammengebrochen. 2008 hatten wir die Finanzkrise. 2019 kam Corona. Und Sie wereriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 den es nicht glauben: Jedes Mal ist die Welt nicht untergegangen. Sie wird es auch dieses Mal nicht tun. Deswegen: Nutzen Sie die Sommerpause! Gehen Sie heim und pflanzen Sie – frei nach Luther – ein Apfelbäumchen. Das lohnt sich. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch das Wort.
Andreas Stoch SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Am heutigen Tag debattieren wir hier im Landtag erneut über das wichtige Thema Energieversorgung und insbesondere die Versorgungssicherheit. Wir tun dies zum einen, weil die Menschen in diesem Land wissen wollen: Wie geht es weiter? Wir tun es aber auch, weil der Ministerpräsident nun doch die Chance verstreichen ließ, zu diesem Thema – er hatte es angekündigt – vor diesem Parlament eine Regierungserklärung zu halten und die Strategie seiner Landesregierung darzulegen. Ich glaube, es wäre angemessen gewesen, dies in dem Format einer Regierungserklärung zu tun. Jetzt hat er am gestrigen Tag in einem anderen Rahmen versucht, eine Strategie darzulegen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Strategie vermag ich bisher, ehrlich gesagt, nicht zu erkennen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Herr Kollege Haser, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie darauf hinweisen: Wir haben keinen Grund, in der aktuellen Situation Weltuntergangsszenarien zu malen. Sie haben recht: Auch die emotionale Diskussion über das Thema eines möglichen Gasmangels führt zu höheren Preisen. Aber es ist im Moment wirklich ein Tanz auf Messers Schneide; denn gleichzeitig müssen wir durchaus auch in Szenarien denken. Sie wissen es: Auch das Reden und Nachdenken über Worst-Case-Szenarien gehört zu unserer Aufgabe. Das heißt, es geht genau darum, im Dialog sachlich den richtigen Weg zu ermitteln. Kommen wir zunächst zu den aktuellen Entwicklungen. Entgegen den im Vorfeld geäußerten Befürchtungen läuft nach der durchgeführten Wartung von Nord Stream 1 wieder Gas durch diese Pipeline. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich bin froh darüber. Ich sage das vor allem auch denen, die in den letzten Wochen und Monaten mit dem ganz hoch erhobenen moralischen Zeigefinger vehement ein Gasembargo gefordert hatten. Dies wäre für unser Land eine verheerende Entscheidung gewesen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Andreas Deuschle CDU) Es gab noch weitere Äußerungen, die einen vernünftigen Menschen nur den Kopf schütteln lassen. Da wurde z. B. aus der CDU gemutmaßt, Baden-Württemberg stehe besonders schlecht bei der Gasversorgung da – Thema Speicher –, weil der Bundeskanzler aus Hamburg stamme und der Wirtschaftsminister aus Schleswig-Holstein. (Abg. Raimund Haser CDU: Das ist auch so!) (Andreas Stoch) Ich erschrecke nicht nur angesichts dieses kompletten Unverständnisses der Bundespolitik. Ich erschrecke auch, weil dieser Vorwurf nichts über die Bundesregierung, aber sehr viel über die Kirchturmpolitik derer sagt, die der Bundesregierung solche Vorwürfe machen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Oje!) Offensichtlich hoffen manche, man könne mangelndes Erdgas einfach durch heiße Luft ersetzen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. And- reas Deuschle CDU: Der war gut!) Herr Kollege Haser, Sie wissen: Im normalen Leben schätzen wir uns. (Heiterkeit – Abg. Rüdiger Klos AfD: Das lässt tief blicken!) Aber als Sie vorhin über einen Schlingerkurs in energiepolitischen Themen sprachen, ist, glaube ich, jedem hier im Raum und auch den Zuhörerinnen und Zuhörern eines eingefallen, nämlich die etwas veränderliche Haltung der CDU in den letzten 15 Jahren zum Thema Atompolitik. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen und der AfD) Aber zurück zum Thema. Wir haben eine Bundesregierung, die an dem Problem der Versorgungssicherheit arbeitet und die es gemeinsam mit unseren Partnern aus der Energiewirtschaft geschafft hat, die Abhängigkeit von Russland bereits jetzt deutlich zu reduzieren. Ab dem 1. August wird keine russische Kohle mehr nach Deutschland importiert, ab Ende dieses Jahres voraussichtlich auch kein russisches Öl mehr. Ich habe bereits gestern an dieser Stelle gesagt: Auch der Anteil von russischem Gas ist von knapp 55 % im letzten Jahr auf inzwischen 35 % gesenkt worden. Das ist auch eine Leistung. Und ich muss es sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich bin der Bundesregierung, ich bin Kanzler Scholz, ich bin auch Wirtschaftsminister Habeck dankbar, dass wir uns auf diesen Weg machen. Und dieser Weg ist noch nicht beendet. Wir müssen aus der Abhängigkeit von Russland heraus. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Raimund Haser CDU)
Muhterem Aras
Herr Abg. Stoch, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schütte zu?
Andreas Stoch SPD
Nein, danke. (Heiterkeit) Beim nächsten Mal wieder, Herr Schütte. Ich habe ein ziemlich langes Konzept. Danke. Wir haben Dutzende und Aberdutzende von Energieversorgern im Land, die ebenfalls Vorsorge treffen. Und es ist wichtig, nicht nur darüber zu reden. Denn dass jetzt wieder Gas durch Nord Stream 1 läuft, heißt nicht, dass wir uns zurücklehnen sollten. Jede Kilowattstunde, jedes Joule, das wir an Gas sparen, jede Energiemenge, die wir jetzt einsparen, hilft uns, besser durch den Herbst und den Winter zu kommen. riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Und machen wir uns doch nichts vor: Für einen Aggressor und Diktator wie Putin ist es doch ein besonderes Pfund, etwas in der Hand zu haben, das Drohmittel noch immer zur Verfügung zu haben. Lassen Sie uns deswegen weiter intensiv prüfen, wie wir sparen können. Wir können Vorsorge treffen. Viele Stadtwerke haben den Betrieb von Bädern und Saunen bereits eingeschränkt. Kommunen prüfen, wie viel Gas man sparen kann, wenn man z. B. die Temperatur in Sporthallen etwas niedriger einstellt. Lokale Energieversorger treffen Vorsorge, indem Heizkraftwerke im Notfall von Gas- auf Ölbetrieb umgestellt werden. Gerade das ist nun wichtig. Wir sollten uns nicht in Sicherheit wiegen. Wir sollten jetzt Vorsorge treffen. Wir sollten Energie sparen, wo immer es geht, damit mit dem jetzt gelieferten Gas die Speicher auf einen ausreichenden Stand gefüllt werden können. Aber neben der Sicherung der Energieversorgung dürfen wir das zweite wichtige Handlungsfeld nicht vergessen, nämlich die Auswirkungen der Entwicklung – gerade auch bei den Preisen – auf die Menschen in diesem Land, vor allem jene mit kleinen und mittleren Einkommen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Sowohl in der Bundesregierung als auch vor Ort bei den Stadtwerken hat man im Blick, wie man die Menschen entlasten kann, für welche die drastisch gestiegenen Kosten, die bereits gestiegenen und die weiter steigenden Kosten gerade für Heizenergie zu einem echten Problem werden. In Berlin wird also gearbeitet, und vor Ort in den Kommunen wird nach Entlastungsmöglichkeiten gesucht. (Zurufe der Abg. Andreas Deuschle CDU und Anton Baron AfD) Umso nötiger ist es, dass auch dazwischen etwas getan wird, nämlich auf Landesebene. Umso nötiger ist es, dass diese Landesregierung handelt. Ich sage auch das gern immer wieder: Handeln ist nicht, nur darüber zu reden, handeln ist nicht nur ein Gipfel. Das kann nur der Beginn eines Diskussionsprozesses sein. Aus unserer Sicht müssen Bund, Land und Kommunen jetzt die Voraussetzungen schaffen, dass die Menschen die Sicherheit bekommen, gut durch den Winter zu kommen. (Beifall bei der SPD) Es reicht nicht, die Hände in die Tasche zu stecken. Alle Ebenen müssen gemeinsam handeln, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. (Beifall bei der SPD) Und ja – ich sage es insbesondere den Grünen; ich habe es gestern auch deutlich gemacht –, wir müssen dringend viel schneller auf erneuerbare Energien setzen. Wir müssen die Umsetzung deutlich beschleunigen für unsere Zukunft, für unser Klima und auch geopolitisch für die Unabhängigkeit von Ländern wie Russland. Aber für den kommenden Winter – das gehört zur Wahrheit eben dazu – wird dieser Ausbau zu spät kommen, selbst wenn Sie das bisherige Schneckentempo dramatisch erhöhen sollten. (Andreas Stoch) Wir, die SPD-Fraktion, haben bereits wichtige Vorschläge erarbeitet, die die Landesregierung aus meiner Sicht umsetzen sollte, um mit der nötigen Vorbereitung in den kommenden Herbst gehen zu können. Was kann das Land tun? Was muss das Land tun? Der Gasgipfel mag ein erster Auftakt sein, um die Ideen zusammenzutragen. (Abg. Anton Baron AfD: Ist da Herr Schröder dabei?) Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das wird nicht reichen. Vorhin wurde gesagt – Herr Kollege Haser hat es ebenfalls gesagt –: Es kann nur der Auftakt sein. Wir brauchen eine enge Kommunikation und ein konstruktives Gesamtkonzept, in dem alle Beteiligten mitarbeiten, z. B. in einer Taskforce, die sich regelmäßig trifft und in der alle Akteure, insbesondere auch die Bundesnetzagentur, mit am Tisch sitzen. Es braucht klare Ansagen, an die sich die Kommunen und die örtlichen Energieversorger halten können. Senken wir die Temperatur in Sporthallen oder Hallenbädern? Oder welche Einrichtungen werden gegebenenfalls geschlossen? Wenn Sie diese Entscheidungen allein auf die kommunale Ebene tragen – das prophezeie ich Ihnen –, wird es großen Ärger geben. Wir brauchen hier eine koordinierende Rolle des Landes. Um wie viel Grad, wann, wie lange wird die Saison im beheizten Freibad verkürzt? All das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wichtig, um einen Plan zu haben, wie wir in die Zukunft gehen. Bündeln müssen Sie diese Notfallpläne und die Möglichkeiten vor Ort. Welcher Schritt hat welches Einsparpotenzial? Baden-Württemberg hat z. B. eine extrem vielseitige Versorgungslandschaft. Wir haben Dörfer mit 50 % Biogasnutzung, wir haben Mittelstädte mit vielen Blockheizkraftwerken. (Abg. Anton Baron AfD: Mit was werden die betrie- ben? Was erzählen Sie da?) Wer, wenn nicht die Landesregierung, könnte hier einen Überblick schaffen und ein Gesamtkonzept gemeinsam mit Kommunen und Versorgern erstellen? Der Erhalt der Versorgungssicherheit, notfalls auch unter verkraftbaren Einschränkungen, ist die wichtigste Aufgabe, bei der wir alle in diesem Land zusammen anpacken müssen. Es ist aber nicht die einzige Aufgabe. Es gilt auch, an die Menschen zu denken, welche die deutlichen Preissteigerungen nicht mehr stemmen können. Dabei geht es eben gerade auch um Menschen, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind und die trotzdem, weil sie ein geringes Einkommen haben, Schwierigkeiten haben, die erste hohe Miete und die zweite hohe Miete, nämlich hohe Energiekosten, zu tragen. Lassen Sie uns deswegen auch nach Wegen suchen, wie das Land selbst – ein Land, in dem die Wohnungs- und Mietkosten am höchsten sind – die hier lebenden Menschen unterstützen kann, durch diesen Winter zu kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Raimund Haser CDU) Wir brauchen auch Notbremsen, die Sicherheit schaffen: ein Verzicht auf Zwangsräumungen von Mietwohnungen, wenn eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Menschen ihre Nebenkostenabrechnung nicht zahlen können, und vor allem auch ein gesetzliches Verbot von Energiesperren über die Wintersaison. Das Land täte gut daran, eine Sicherung einer lokalen Energieversorgung zu schaffen, auch der Stadtwerke, die nicht zur EnBW gehören. Wir hören heute bereits von Liquiditätsproblemen bei den Stadtwerken, und zwar denen, die sich nicht langfristig mit Gas versorgt haben. Die können im Moment die hohen Gaspreise nicht an ihre Kunden weitergeben. Das heißt aber auch, dass hier eine finanzielle Deckungslücke entsteht. Wir müssen die Stadtwerke unterstützen, damit sie ebenfalls durch diese Zeit kommen. (Abg. Raimund Haser CDU: Das hat die Bundesre- gierung aber abgelehnt!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land täte gut daran, den Bürgerinnen und Bürgern direkt zu kommunizieren, welche erstaunlichen Spareffekte durch ganz einfache Tricks zu erzielen sind. Im Land der Kippfenster wird noch immer sinnlos viel Gas vergeudet. Eine Broschüre an jeden Haushalt! Das Land hat schon mehr Geld für eher unnötige Kommunikation ausgegeben. Schließlich könnte das Land auf das Handwerk zugehen. Denn eine optimal eingestellte Gasheizung verbraucht bei gleicher Wärmeleistung etwa 10 % bis 15 % weniger Energie. Lassen Sie uns darüber nachdenken, ob wir nicht mit einem Zuschussprogramm das Handwerk stärken und den Energieverbrauch in diesem Land konkret senken, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf: Sehr guter Vorschlag!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist noch nicht zu spät, etwas zu tun, sodass die Hoffnung besteht, dass die schlimmsten Szenarien eines Gasmangels im kommenden Winter so nicht eintreten werden. Es ist aber höchste Zeit, alles dafür zu tun, dass wir so gut wie irgend möglich auf Notfälle vorbereitet sind. „Alles dafür zu tun“ heißt nicht, abzuwarten, es heißt nicht, auf Sicht zu fahren, es heißt nicht, nur alle anderen Verantwortlichen anzuklagen. Wir müssen in diesem Land Baden-Württemberg alles dafür tun, dass die Menschen in diesem Land sicher in den nächsten Winter gehen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Hellstern.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst vielen Dank an die FDP/DVP-Fraktion für diese Debatte. „Warum nur ein Gesprächskreis, Herr Ministerpräsident? Die Energiekrise gehört auch ins Parlament!“ Treffender hätte man es kaum formulieren können. Die Intention des Ministerpräsidenten, ein solch zentrales Thema in kleinen Zirkeln zu halten, ist klar: Er will dabei von dem eigenen Anteil an der Krise ablenken. (Beifall bei der AfD) (Dr. Uwe Hellstern) Die teilweise aberwitzigen Versuche der Grünen, vom eigenen Anteil an der Krise abzulenken, sind fast schon peinlich. Die Hintertreibung der CO -neutralsten Stromerzeugung, nämlich der Kernenergie, ist ja ein grüner Markenkern. Dumm nur, dass in der Europäischen Union die Vernunft gerade dazu geführt hat, diese Form der Energieerzeugung mit dem Label „nachhaltig“ zu versehen. Hier sieht man, wie einsam man dasteht. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Herr Gögel hat ges- tern noch das Gegenteil von dem erzählt, was Sie sa- gen!) Der grüne Beitrag für das Nachhaltigkeitslabel ist es, das äußerst klimaschädliche Erdgas mit dem gleichen Label zu versehen, obwohl man schon seit Langem weiß, dass, wenn man die Gesamtmenge der Emissionen aus Methan und Verbrennung heranzieht, Erdgas umwelt- und klimafeindlicher ist als Kohle und Öl. (Beifall bei der AfD) Die grünen Klimakiller schrecken jetzt, da sie selbst die Gaslieferungen per Pipeline sabotieren, auch nicht davor zurück, große Mengen LNG-Gas zu importieren und über den Atlantik zu transportieren. Mehr Klimawirkung geht gar nicht. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ich dachte, es gibt für Sie keinen Klimawandel, Herr Kollege! Wie war denn das?) Frackinggas zu verflüssigen und dann wieder zu vergasen und dann einzuspeisen, das ist ja das maximal Schlimmste, was man tun kann. (Beifall bei der AfD) Das Angebot des Gaslieferanten, die jetzt geminderte Gaslieferung über die Pipeline Nord Stream 1 durch Nord Stream 2 zu kompensieren und diese in Betrieb zu nehmen, das wird doch von uns in Deutschland abgelehnt. Es gibt doch gar keinen Gasboykott gegen uns; wir boykottieren uns doch selbst. Dafür müssen die Leute doch frieren. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut!) Das Scheinargument Klimaschutz hat sich bei der grünen Energiewende nun endgültig erledigt. Wofür also sollen unsere Bürger im Winter frieren? Der Klimaschutz dient laut „Wall Street Journal“ als Argument für die dümmste Energiepolitik auf der Welt. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Genau deshalb will der Ministerpräsident diese Debatte auch nicht im Parlament. Er will dieser peinlichen Debatte natürlich ausweichen. Die Energiewende, so wie sie geplant war, ist gescheitert. (Zuruf von der AfD: Ja!) Diesen Satz des sächsischen CDU-Ministerpräsidenten, den er jüngst gegenüber der WELT geäußert hat, kann ich nur unterstreichen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Wir auch!) riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Das von vornherein unsinnige grüne Gaszeitalter wurde durch den Ukrainekrieg jäh gestoppt – eine Tragödie für das ukrainische Volk, aber vielleicht ein Segen für das Klima. Ähnlich unökologisch ist der massive Ausbau von Windrädern im Schwachwindland Baden-Württemberg, die dann zu über 80 % in der Landschaft stehen, diese verschandeln, aber sich eben nicht drehen. (Beifall bei der AfD) Dies macht nur für die Lobbyisten der Links-Grünen und die von ihnen bedienten Konzerne Sinn, aber nicht für die Energieversorgung. (Abg. Anton Baron AfD: Genau so sieht es aus!) Inzwischen ist klar, dass Energie nicht nur Strom, sondern auch Heizen und hitzeabhängige Prozesse bedeutet. Die Menschen im Land trauen den Versprechen der Regierung, diese Probleme zu lösen, zu Recht nicht. So höre ich z. B. den Vorschlag, wir sollten jetzt vermehrt Fernwärme einsetzen – obwohl wir doch die Fernwärme produzierenden Kraftwerke wie Kohlekraftwerke und Kernkraftwerke gerade alle abschalten. Da frage ich mich, was los ist. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Keine Ahnung!) So viel Unverstand! Liebe Fantasten, stehende Windräder und Solarflächen in kalten Winternächten produzieren keine Fernwärme. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Atomkraftwerke produzieren auch keine! Nirgends! – Zuruf: Blöd- sinn!) Der Krieg im Osten ebenso wie der zunehmend unfaire Wettbewerb von aggressiv genutzten Quasimonopolen im Welthandel durchkreuzen eine jahrelang praktizierte Strategie. Selbst geschaffene Probleme zur Durchsetzung nicht mehrheitsfähiger Politik alternativlos zu nutzen, das geht jetzt nicht mehr. Die Energiewende in Deutschland ist so angelegt, dass sie gegen den Klimawandel überhaupt nichts bewirkt. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Sie dient allein der Einführung einer staatsdirigistischen Wirtschaftspolitik. (Beifall bei der AfD) Schon jetzt nähert sich die Staatsquote sozialistischen Bereichen. Das rein ideologische Projekt Energiewende wird durch Entwicklungen durchkreuzt, welche für die späte Vollstreckerin von Honecker und ihre Gefolgschaft nicht absehbar waren. (Abg. Andreas Stoch SPD: Vielleicht steckt Margot dahinter!) Ausgerechnet die Genossen im Osten durchkreuzen mit brutalem Eigeninteresse den sozialistischen Kurs. Vom Palast beim Platz des Himmlischen Friedens geht kein Frieden aus, sondern gezielte Lieferboykotte gegen Konkurrenzfirmen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das ist in China übrigens! – Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) (Dr. Uwe Hellstern) Die Parole der Nazijagd wird plötzlich nicht mehr nur hierzulande zur Beseitigung des politischen Gegners benutzt, nein, auch im Osten – zur Rechtfertigung eines Angriffskriegs. Was nun, Genossen? (Abg. Petra Krebs GRÜNE zur AfD: Jetzt müsst ihr klatschen! – Beifall bei Abgeordneten der AfD) Um aus dem Schlamassel wieder herauszukommen, müssen wir zur Vernunft zurückkehren. Weiterbetrieb und Wiederinbetriebnahme aller noch betriebsfähigen Kernkraftwerke, (Zuruf von der AfD: Genau!) Reaktivierung und Weiterbetrieb vorrangig von Kraftwerken, die auch Fernwärmenetze speisen, Rückstellung und Bevorratung von Biomasse für Biogaskraftwerke, sodass diese im Winter sicher durchlaufen können und genügend Vorrat haben, vorübergehende Emissionslockerungen für stillgelegte Feststofföfen, sodass Haushalte, die solche Öfen haben und diese nicht mehr betreiben können, eventuell im nächsten Winter wieder auf diese zurückgreifen können. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Rüdiger Klos AfD: So ist es!) Die Liste möglicher Maßnahmen ist nicht vollständig. Setzen wir Vernunft anstelle von purer Ideologie, dann können wir diese Krise gemeinsam bewältigen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wird weiter vorrangig die Gesellschaftstransformation verfolgt, dann geht es für das „LÄND“ schlecht aus. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Der Staat hat vernünftige Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit vorzugeben, aber keine Technologien – kein ideologisches Verbrennerverbot beim Auto, keine ideologische Beschränkung der Forschung, Klimaschutz unter Berücksichtigung der objektiven CO -Gesamtbilanz und eben nicht nur der grünen Parteispendenkasse. (Beifall bei der AfD – Abg. Cindy Holmberg GRÜ- NE: Ach je!) Das Außer-Landes-Treiben von Industrien durch nicht bezahlbare Energiepreise – wie bisher – schützt kein Klima, es verlagert nur Emissionen und schafft Lieferabhängigkeiten. Dass wir Aluminium aus Russland beziehen, kommt ja nur daher, dass es hier bei unseren Energiepreisen gar nicht mehr möglich ist, dieses mit australischem Bauxit zu produzieren. Für die CO -Bilanzfrisierung und -Schönrechnung darf in Zukunft kein einziger Arbeitsplatz mehr verloren gehen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Unterm Strich haben grüne Hybris und dadurch veranlasste Verlagerungen eine absolute ökologische Negativbilanz, weil jetzt noch große Logistikkosten bei den Produktionen dazukommen, die ins Ausland verlagert wurden. Mehr steht unterm Strich nicht. Die jetzigen Krisen sind nur der Auftakt in ein schwieriges 21. Jahrhundert. Diese können wir nicht mit bereits gescheieriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 terten Ideologien bewältigen. Aktuelle Krisen wie Hunger, Artensterben, Agrarflächenverlust, ökologisch gefährlicher Zivilisationsmüll, Wasserknappheit und Klimaveränderungen lassen sich nicht mit ideologischer Verbohrtheit bekämpfen. (Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) Nur mit dem Wettbewerb der klügsten Köpfe, mit offenen Diskussionen und ohne Denkverbote geht das. (Beifall bei der AfD) Ein gegendertes Öko-Jetset, (Lachen bei den Grünen – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Geben Sie zu, wir sind gerade in der „heu- te-show“!) das den Pariser Wohlstandstransfervertrag ausgehandelt hat, hilft da gar nichts. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Die grüne Energie- und Wirtschaftspolitik führt uns in die späte Umsetzung des Morgenthau-Plans. Aber das ist keine Alternative für Deutschland und erst recht nicht für unser schönes Baden-Württemberg. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Ich glaube es nicht! – Zurufe von den Grünen) Fangen wir im Land der Dichter und Denker mit der Wiederbelebung der alten Stärken und Tugenden an! Liebe Kollegen der bürgerlichen Parteien – an Sie richte ich mich jetzt speziell –, lassen wir die eingesickerten Relikte einer bereits gescheiterten Gesellschaftsordnung hinter uns! Diese gehören – wie früher – zurück in die APO. Machen wir gemeinsam Politik für die Zukunft! (Oh-Rufe von den Grünen) Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Walker. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen die Ukraine ist nicht nur ein Angriff auf Demokratie und Freiheit in Europa – das haben wir schon vielfach hier besprochen –, nein, es ist auch ein Wirtschaftskrieg. Es ist ein Wirtschaftskrieg, in dem Energielieferungen als Waffe benutzt werden, wie wir es in den letzten Wochen und Monaten schon erlebt haben. Das Ziel ist ganz klar: Wir sollen geschwächt, wir sollen gespalten, unsere Solidarität mit der Ukraine soll aufgebrochen werden. Deswegen, finde ich, ist die wichtigste Botschaft – heute und gerade in diesem Szenario –, dass wir Europäer zusammenhalten und dass wir uns nicht erpressen und auseinandertreiben lassen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) (Ministerin Thekla Walker) Das gilt parteiübergreifend hier im Parlament, bis auf Ihren Teil, (Die Rednerin zeigt in Richtung AfD.) die Sie das noch immer nicht begreifen. (Zurufe der Abg. Anton Baron und Miguel Klauß AfD) Ich möchte eigentlich gar nicht näher darauf eingehen, weil es überhaupt keinen Wert hat. (Unruhe bei der AfD) Die Aktuelle Debatte ist heute, an diesem 21. Juli, natürlich von besonderer Bedeutung, weil viele genau auf dieses heutige Datum gewartet haben, um zu sehen: Was wird passieren, wenn die jährlich übliche Revision, die Wartung der Pipeline Nord Stream 1 abgeschlossen sein wird? Bekommen wir noch Gas oder nicht? (Abg. Miguel Klauß AfD: Ich dachte, ihr wollt gar kein Gas mehr! Ich verstehe das gar nicht!) Das war eigentlich das Thema der Spekulationen der letzten Tage. Ich kann verstehen, dass das viele in große Sorge versetzt hat. Es ist nicht trivial, dass sich ein Land so von russischen Gaslieferungen abhängig gemacht hat. Vor einiger Zeit betrug der Anteil der Gasimporte aus Russland noch 55 %. Das ist ein schmaler Grat. Wir haben keinen Anlass zur Panik, aber man sollte sehr ernsthaft schauen, wie man mit solchen Szenarien umgeht. Das ist auch der Auftrag an die Politik, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) An diesem heutigen Datum gibt es zumindest einen Lichtblick: Es sollen anscheinend Gaslieferungen erfolgen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Es ist aber nicht so, dass wir zu dem alten Stand zurückkehren würden. Die angekündigten Nominierungen von Bestellungen sollen noch immer in reduziertem Ausmaß erfolgen. Ich glaube, eines ist klar, selbst wenn jetzt wieder Gaslieferungen durchgeführt werden: Wir kehren nicht mehr zu der Zeit zurück, in der in Deutschland immer gegolten hat: Russland liefert immer, egal, was weltpolitisch passiert. (Zuruf von der AfD) Das müssen wir jetzt wirklich in der deutschen Energiepolitik umsetzen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das ist wirklich eine Abkehr von vielen Jahren, in denen man auf dieser Basis gehandelt, geplant und die Infrastruktur aufgebaut und ausgebaut hat. Wir müssen jetzt weiter dranbleiben. Wir müssen uns unabhängig machen von diesen Energielieferungen, (Abg. Anton Baron AfD: Wie? Wie? Wie? – Weitere Zurufe von der AfD) riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 und wir müssen Vorsorge betreiben. (Abg. Anton Baron AfD: LNG, oder was?) Das heißt, dieser kurze Moment der Erleichterung am heutigen Tag darf nicht zu einem Strategiewechsel führen, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Hei- ße Luft! Mehr ist das nicht, was Sie da vorn sagen!)
Muhterem Aras
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Klos zu? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Nein. – Und das heißt – das erfolgt jetzt schon seit Beginn des Jahres und insbesondere seit der Frühwarnstufe im März –: Wir müssen quasi mit Siebenmeilenstiefeln vorangehen und hier die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit schaffen – langfristig, mittelfristig und kurzfristig. Bei den kurzfristigen Maßnahmen ist natürlich die Bundesnetzagentur ganz besonders gefordert. Man muss sagen: Es gab die Daten nicht einmal bei der Bundesnetzagentur, es gab keine digitalisierte Plattform, es gab eigentlich so gut wie nichts, was auf eine Gasmangellage vorbereitete. Das heißt, es muss erst alles erarbeitet werden. Da sieht man, wie stark dieses Mantra „Russland liefert immer“ alle Institutionen in den letzten Jahren geprägt hat. Diese Haltung erweist sich jetzt eben auch als Fehler. In diesem Bereich muss dringend, muss schnell nachgearbeitet werden. Ich finde, dass die Bundesnetzagentur hierbei einen sehr guten Job macht, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Man muss auch sehen: Wir haben viel erreicht. Herr Stoch hat es gerade eben gesagt. Wo sind wir jetzt? Wo stehen wir jetzt? Wir haben unsere Abhängigkeit schon reduziert. Wir werden uns im August voraussichtlich von Kohlelieferungen unabhängig gemacht haben, im Winter wird bei Öl und Gas die Menge von 55 % auf 35 % reduziert worden sein. Das sind schon wirklich große Schritte in so kurzer Zeit. (Abg. Anton Baron AfD: Und die Bürger dürfen zah- len!) Die LNG-Häfen werden im Eiltempo gebaut. Auch das ist wichtig, um das Flüssiggas, das jetzt eingekauft wird, entgegennehmen zu können. (Abg. Anton Baron AfD: Katar!) Davon profitiert übrigens auch Baden-Württemberg. Die Energie Baden-Württemberg AG hat Flüssiggaseinkäufe getätigt, (Zuruf von der AfD: In Katar!) die natürlich in Baden-Württemberg ankommen. Man kann ganz klar sagen: Natürlich wird auch in Baden-Württemberg vorgesorgt und geschaut, wie wir uns hier im Land entsprechend versorgen können. Aber insgesamt – das ist wichtig – haben wir unseren Verbrauch – – (Zurufe von der AfD)
Muhterem Aras
Meine Dame und meine Herren aus der AfD-Fraktion, vor allem die Herren, ich bitte Sie, die Gespräche einzustellen oder so leise zu sein, dass die Frau Ministerin ihre Rede fortsetzen kann. Vielen Dank. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Danke schön, Frau Präsidentin. – Wir haben unseren Gasverbrauch um 14 % gesenkt. Das heißt, es geht. Wir sind in der Lage, in sehr kurzer Zeit konzertiert den Gasverbrauch zu reduzieren. Daher ist es wichtig, dass wir jetzt weiter dranbleiben. Deswegen ist auch der Gasgipfel am Montag von großer Bedeutung, dass wir da noch mal alle Akteure aus dem Land zusammenholen. Da sind neben den kommunalen Landesverbänden auch die Energieversorger, das Handwerk, die Wirtschaft, da sind alle dabei. Es geht darum, ein Zeichen der Geschlossenheit zu senden. Es geht darum, zu fragen: Was können wir jetzt konkret tun, um in dieser Situation etwas auf den Weg zu bringen? Hierbei sind wir alle gemeinsam gefordert. Ich muss wirklich sagen: Es ist nicht gut, Herr Rülke, wenn Sie jetzt einzelne Sparmaßnahmen lächerlich machen. (Beifall bei den Grünen)
Muhterem Aras
Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Hellstern zu? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu. (Abg. Andreas Stoch SPD: Der hatte genug Zeit!) Es ist so, dass der Anteil der Haushalte der Bundesrepublik am Gas insgesamt 41,2 % beträgt. Das heißt, es ist absolut von Bedeutung, ob auch Haushalte Gas einsparen. Es ist nicht trivial, (Abg. Rüdiger Klos AfD: Jetzt lassen Sie mal den Bürger in Ruhe!) wenn jeder versucht, seinen Beitrag zu leisten. Es sind viele Beispiele genannt worden – gerade im Handwerk der sogenannte hydraulische Abgleich; den Begriff hat sicherlich jeder schon mal gehört. Da geht es darum, die Heizungen in den Räumen optimal einzustellen und zu verbinden. Dadurch kann man bis zu 15 % Energie sparen. Eine um zwei Grad niedrigere Temperatur führt schon zu 12 % weniger Energieverbrauch. Das muss man einfach mal sagen, wenn man darüber redet, was es für viele Menschen bedeutet, diese höheren Kosten zu tragen. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Viele Menschen machen sich jetzt schon Sorgen und fragen sich: „Wie soll ich das denn eigentlich alles finanzieren?“ Es ist noch nicht klar, was der Staat leisten kann, um alle zu unterstützen. (Zuruf von der AfD: Mehrwertsteuer!) Es herrscht auf jeden Fall für die Bürgerinnen und Bürger eine Lage, in der sie sich große Sorgen machen. Da finde ich es einfach wichtig, dass man Tipps gibt, dass man eine Kampagne macht, dass man kommuniziert, was jeder konkret untereriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 nehmen kann, um Energie und damit auch Kosten einzusparen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD – Zuruf von der AfD) Das ist natürlich der Anfang, klar. Dieser Tag, der kommende Montag, ist ein Anfang. Das ist logisch. Wir werden weiter an diesem Thema dranbleiben müssen. Denn wir verlassen uns nicht auf irgendwelche Aussagen aus dem Kreml – ob Gas kommt, ob kein Gas kommt, ob im September vielleicht wieder ein kleines Problem mit einer Turbine auftritt oder sonstige Aspekte. Das darf nicht der Maßstab unserer Politik sein. Wir müssen wieder in die Situation kommen, dass wir entscheiden, wie wir unsere Energieversorgung sicherstellen, und nicht Russland, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Rüdiger Klos AfD: Das haben Sie doch tor- pediert!) Da sind alle gefordert. (Abg. Emil Sänze AfD: Der Verursacher ist gefordert, ja! Früher hat man den abgesetzt!) Das ist etwas, was wir auf Landesebene gemeinsam mit den Kommunen und mit der Bundesebene, mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit der Wirtschaft, mit dem Handwerk, mit allen, die da einen Beitrag leisten können, anpacken müssen. Logischerweise sind auf Bundesebene die Weichen dahin gehend gestellt worden, dass auch größere Sparbeiträge geliefert werden können, z. B. durch das Auktionsmodell, das derzeit vorbereitet wird. Ich sage es noch mal: Bis März dieses Jahres hatte die Bundesnetzagentur keine Daten darüber, welche Unternehmen in Deutschland welche Gasverbräuche haben. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ja! – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Das muss man sich mal vorstellen: Eine Agentur, die sicherstellen soll, dass in Deutschland alle zuverlässig mit Energie versorgt werden, hat über solche Daten gar nicht verfügt. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Das alles wird jetzt im Eiltempo zusammengestellt. Es geht auch darum, jetzt zu schauen, welche Unternehmen auch auf Gas verzichten können, Gas substituieren können. Diese können Gas anbieten, damit es in unseren Speichern eingespeichert werden kann. Das sind natürlich große Beiträge neben kleineren Beiträgen, die einzelne Haushalte leisten. Ein weiterer Beitrag ist das Kraftwerkebereithaltungsgesetz. Da werden wir, Baden-Württemberg, auch unseren Beitrag leisten mit unseren Kohlekraftwerken, die in der Marktreserve sind. Das ist für uns Grüne extrem schmerzhaft. Denn wir haben das Ziel, den Klimaschutz weiter voranzutreiben. Das Ziel verlieren wir auch nicht aus den Augen. (Zurufe von der AfD) (Ministerin Thekla Walker) Deswegen finde ich auch immer wiederkehrende Ideologievorwürfe gegenüber grüner Politik, wenn man sieht, was da jetzt alles bewegt worden ist – von den LNG-Einkäufen bis zur Kohle –, (Abg. Emil Sänze AfD: Es ist noch gar nichts bewegt! Gar nichts!) fehl am Platz, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen) Es ist kurzfristig richtig – dazu bekennen wir, die Landesregierung, uns auch –, dass die Energieversorgungssicherheit Vorrang hat. Deswegen ist es gut, dass man jetzt kurzfristig Lösungen nutzt, die uns dazu dienen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Aber natürlich geht es immer darum, zu prüfen – das unterscheidet vielleicht unsere Politik von der Politik anderer –, (Abg. Emil Sänze AfD: Große Worte und nichts da- hinter!) ob das mittel- und langfristig auch zu unseren energiepolitischen Zielen passt. Passt das zu dem Energiesystem, an dem wir gerade intensiv arbeiten, das wir voranbringen wollen? Ich habe hier in einer Debatte zum gleichen Thema schon einmal gesagt, was wir nicht brauchen. Manchmal habe ich den Verdacht, manche wollen diese Situation nutzen, um eine Rolle rückwärts in das fossile Zeitalter oder in das Atomenergiezeitalter zu machen, (Abg. Emil Sänze AfD: Sie haben doch gerade ge- sagt, Sie wollen Ihre Ziele durchsetzen mit dieser Si- tuation!) und das lehnen wir ab, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen) Wir brauchen kurzfristige Lösungen, die funktionieren; damit bin ich völlig einverstanden. Es ist auch richtig, dass man jetzt den Stresstest zur Stromversorgung macht. Man macht jetzt gerade keinen Stresstest, ob die Atomkraftwerke funktionieren, sondern es geht darum, ob die Stromleitungen angesichts der etwas schwierigen Lage, in der wir gerade sind, das, was im Herbst und Winter notwendig sein wird, tragen. Ich sage mal so: Das Problem in der Stromversorgung, das wir gerade haben, wird vor allem durch Atomenergie ausgelöst. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Genau! Teufelszeug!) Frankreich hat 56 Atomkraftwerke, von denen 26 im Moment nicht funktionsfähig sind, und zwar wegen Korrosionsschäden und anderen Schäden, die überall aufgetreten sind, (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Das ist eine ganz andere Bauart!) bei denen eine Reparatur lange dauert. Das muss man einfach mal wissen. Das ist ein Riesenproblem. (Beifall bei den Grünen – Zurufe der Abg. Daniel Karrais und Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Es ist aus meiner Sicht wichtig, das zu wissen. Denn vielfach wird ja dargestellt, man solle jetzt mal vernünftig sein (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Sie müssen mal konkret werden!) und solle mal sehen, wie die Kernkraft uns langfristig nachhaltig hilft. Es ist nicht nachhaltig, wie wir es gerade in diesen Tagen in Frankreich sehen. Es ist in Zeiten von Klimawandel, Niedrigwasser, mangelndem Kühlwasser in den Flüssen eben nicht nachhaltig, auf Atomenergie zu setzen. Das kann maximal sehr, sehr kurzfristig helfen, (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Aber genau darum geht es ja!) aber mittel- und langfristig ist das nicht der Fall. Das muss man einfach auch einmal festhalten, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Alles andere ist für mich selbstverständlich. Wenn es Vorschläge gibt, wie man den Einsatz von Biogas hochfahren kann, wenn das kurzfristig möglich ist, bin ich die Letzte, die sich dagegen ausspricht. Ich finde das absolut richtig und notwendig. Da müssen wir jetzt pragmatisch vorgehen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das heißt, man kann bei Ihnen Vorschläge einreichen? – Gegen- ruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Man kann natürlich Vorschläge einreichen. Das ist überhaupt keine Frage. Man muss halt schauen, was kurzfristig möglich ist. Sie wissen, das Zeitfenster ist sehr knapp, aber es ist auf jeden Fall – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wir warten auf die Vorschläge von Herrn Rülke!) – Genau. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Erst kom- men die Vorschläge, dann wird ein Konzept erarbei- tet! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Bei der FDP kommt erst die Botschaft und dann das Konzept!) – Nein, nein. Es ist nicht so, dass die Landesregierung kein Konzept hätte, sondern wir haben ein sehr, sehr klares Konzept (Abg. Rüdiger Klos AfD: Wo ist es denn?) für die erneuerbaren Energien. Das ist auf jeden Fall eines – – Das möchte ich auch noch mal klarstellen: Mittel- und langfristig ist unser Ziel, dass wir in Baden-Württemberg massiv die erneuerbaren Energien ausbauen, (Abg. Rüdiger Klos AfD: Träumen Sie weiter!) und zwar Wind- und Solarenergie. Dazu möchte ich übrigens auch noch einmal sagen: Baden-Württemberg steht bei der Solarenergie, bei der Fotovoltaik, (Ministerin Thekla Walker) an vierter Stelle bundesweit. Wir haben einen jährlichen Zubau von 600 MW. Damit werden 190 000 Haushalte versorgt. Wir sind also in der Spitzengruppe im Bundesländervergleich – um hier auch einmal eine positive Botschaft zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu senden, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rül- ke FDP/DVP: Wie sieht es bei der Windenergie aus?) – Bei der Windenergie, Herr Rülke, ist es völlig klar, dass wir weit unter dem sind, wohin wir wollen und wohin wir müssen. Nur, der Unterschied ist, dass wir klar erkannt haben, dass wir in dem Energiesystem, basierend auf erneuerbaren Energien, das natürlich durch flexible Wasserstoffkraftwerke in der Spitzenlast gedeckt wird, sowohl Fotovoltaik als auch Windenergie brauchen werden. Ich finde halt, Windenergie weiter abzulehnen ist einfach Ideologie, (Abg. Rüdiger Klos AfD: Hier gibt es keine! – Ge- genruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch!) ideologisch geprägte Energiepolitik. Tut mir leid. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Raimund Haser CDU) Im Übrigen widerspricht das auch den Zielen der Bundesregierung, an der die FDP ja bekanntlich beteiligt ist, die für jedes Bundesland Ziele vorgegeben hat, wie weit der Windenergieausbau auf den Flächen ausgedehnt werden soll. Insofern würde ich mich sehr freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen würden, die Stimmung hier im Land in Richtung Windenergie weiter zu drehen, Herr Rülke, (Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rül- ke FDP/DVP: Da, wo Wind weht, gern!) und nicht so zu tun, als gäbe es in Baden-Württemberg keine windhöffigen Gebiete. Die gibt es sehr wohl. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Die gibt es! Bloß nicht so viele, wie Sie für Ihre Politik brau- chen!) Das kann man bei der LUBW sehr gut nachlesen, dass es diese Gebiete gibt. Jedes Bundesland muss da seinen Beitrag leisten. Da muss ich schon echt sagen: Bei der FDP bin ich ein bisschen erstaunt. Ihnen ist es doch so wichtig, dass wir unseren Industriestandort weiterentwickeln und dass wir da auch vorn bleiben. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Aber nicht mit Flatter- strom!) Aber wenn wir es nicht schaffen, beim Thema Windenergie aufzuholen und dazu hier im Land auch eine andere Stimmungslage pro Windenergie zu erzeugen, oder wenn wir glauben machen, das könne man alles mit Fotovoltaik allein lösen, dann werden wir unserem Industriestandort schaden. Wir in der Landesregierung werden auf jeden Fall alles tun, damit das nicht passiert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Ich sage mal so: Das ist eine kleinteilige, eine schwierige Arbeit. Wir hatten gerade die Kabinettsvorlage Taskforce hier im Ministerrat, und die Bundesregierung macht auch einiges dafür, damit die ganze Ausbaugeschichte verbessert werden kann. Denn wir hatten ja einen bundesweiten Einbruch. Selbst Rheinland-Pfalz, das von der SPD so geliebte Nachbarland, (Abg. Andreas Stoch SPD: Ist immer noch besser!) hat in den letzten Jahren nur 15 Windräder auf den Weg gebracht. (Abg. Andreas Stoch SPD: Und ist trotzdem besser! Dreimal so viel wie Baden-Württemberg! – Weitere Zurufe von der SPD) – Ich sage es nur. Es gab einen bundesweiten Einbruch. 37 000 Arbeitsplätze sind dabei deutschlandweit draufgegangen. Jetzt können Sie einmal die Arbeitsplätze im Bereich der Braunkohle dagegenhalten und einmal überlegen, was hier eigentlich für die Zukunft des Landes von Bedeutung ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Sascha Bin- der SPD) Aus unserer Sicht ist klar – das möchte ich an dieser Stelle einfach auch noch einmal sagen, weil das aus meiner Sicht heute zu selten gesagt wurde –: Wir sind mitten in der Klimakrise. Das, was wir jetzt tun, hat nicht nur etwas damit zu tun, dass wir eine Antwort für diesen Winter geben müssen, sondern das, was wir hier in Baden-Württemberg politisch umsetzen, muss eine Antwort für die nächsten Generationen sein, muss eine Antwort sein, die dafür sorgt, dass die volkswirtschaftlichen Kosten durch diese Wetterextreme nicht ins Unendliche steigen, muss eine Politik sein, die dafür sorgt, dass unsere Kinder, Enkel und Urenkel überhaupt noch wirtschaften können, von der Landwirtschaft bis zur Industrie. Das ist eigentlich die zentrale Aufgabe. Deswegen ist auch der Ausbau der erneuerbaren Energien für uns das maßgebliche Ziel, und das bleibt auch so. Da müssen wir alle Mittel und alle Fähigkeiten in diese Richtung investieren und nicht in rückwärtsgewandte Energieformen wie Atomenergie oder eben auch Frackinggas; das haben wir ja auch noch einmal gehört. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ach, aber LNG ist in Ordnung?) – Auch LNG ist überhaupt nicht in Ordnung, Herr Rülke, aber das ist eine kurzfristige Lösung. Es ist keine Lösung, die langfristig angelegt ist. (Beifall bei den Grünen) Der Unterschied ist: Die LNG-Terminals werden so gebaut, dass dort auch Ammoniak angeliefert werden kann. Dort werden Ammoniak-Cracker gebaut. Es geht also nicht einfach um eine Investition in Frackinggasterminals oder so, sondern um eine Zukunftsinvestition. Genau das brauchen wir. Im Übrigen ist es auch so, dass Baden-Württemberg massiv in die Wasserstoffwirtschaft investiert, massiv auch lobbyiert und Gespräche führt, von Brüssel bis Berlin, natürlich auch (Ministerin Thekla Walker) mit den Netzbetreibern, wie wir schneller an das Wasserstoffnetz angeschlossen werden können. Das ist für uns maßgeblich. Wenn Gas jetzt so teuer wird, gehe ich davon aus, dass der Wasserstoffhochlauf jetzt wesentlich schneller gelingen wird. Das heißt, das alles sind die richtigen Wege, die wir da beschreiten. Ich glaube, man muss sich einfach auch darüber im Klaren sein: Was ist das Ziel? Was ist uns wichtig? Das ist die Unabhängigkeit in der Energiefrage, das ist aber auch der Klimaschutz, den wir dringend erreichen müssen. Ich meine, die letzten Tage in Baden-Württemberg haben es doch gezeigt. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Wir haben Juli und 30 Grad!) Selbst die Kohlelieferungen sind bei dem Niedrigwasser, das wir zurzeit haben, schwierig. Das heißt: Durch diesen Klimawandel, den wir zurzeit erleben, treffen uns multidimensionale Probleme, und wir brauchen Antworten, meine Damen und Herren, die wirklich nachhaltig sind, die nachhaltig funktionieren; denn das stärkt unsere Freiheit und unsere Unabhängigkeit in Europa, aber auch hier in Baden-Württemberg. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Vielen Dank. – In der zweiten Runde hat zunächst das Wort für die FDP/DVP-Fraktion Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Rülke.
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Walker, Sie haben zu Recht gesagt, der 21. Juli sei ein gutes Datum für eine energiepolitische Debatte, viele hätten – so waren Ihre Worte – „auf dieses heutige Datum gewartet“. Umso bedauerlicher ist es, dass der Ministerpräsident sich um diese Debatte herumgemogelt hat. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Er stand Ihnen ges- tern ausführlich zur Verfügung!) Der Kollege Stoch hat im Zusammenhang mit der Rede des Ministerpräsidenten gestern festgestellt, Sie hätten keine Strategie in der Energiepolitik. In der Tat: Ihre heutige Rede hat bewiesen, dass Kollege Stoch recht hat. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD) Es ist – ich kann es nur immer wieder richtigstellen – überhaupt nicht so, dass wir Gegner der Windenergie wären. Sie sagen, LNG-Terminals machten auch deshalb Sinn, weil man dann auch Ammoniak anlanden lassen könne. Das ist genau der richtige Weg. Aber es ist der richtige Weg, sich genau die Frage zu stellen: Wo macht Windenergie optimalerweise Sinn? (Zuruf von den Grünen: Auch bei uns!) Wir haben windhöffige Standorte in Baden-Württemberg, ja, z. B. auf der Hornisgrinde. Dort ein zweites Windrad aufzustellen ist okay. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Es gibt einen Wind- atlas, Herr Rülke, ganz objektiv!) riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Das ist völlig okay. Aber es macht halt keinen Sinn, zu sagen: Wir brauchen eine Anzahl von x Windrädern, (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Da, wo es der Wind- atlas zeigt!) und die setzen wir durch, egal, ob sie sich drehen oder nicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist reine Spie- gelfechterei, was Sie da machen!) Das ist die falsche Strategie. Da sind Sie ideologisch verbohrt. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein!) – Doch, Sie sind ideologisch verbohrt. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Wer den Windatlas ignoriert, ist Ideologe! – Zuruf des Abg. Daniel Le- de Abal GRÜNE) Die Kollegin Walker hat das Gesetz genannt, auf das man sich in Berlin verständigt hat. Man musste mit Zähnen und Klauen durchsetzen, dass die Wasserkraft in dieses Gesetz reinkommt, weil ideologisch verbohrte Grüne die Wasserkraft nicht wollen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Erklären Sie die Investoren bei Windkraft für dumm, oder wie?) Das passt Ihnen nämlich nicht, weil das nicht zu Ihrer Windkraftideologie passt, meine Damen und Herren. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch!) Dann zu sagen: „LNG-Terminals sind richtig, die machen wir, aber Fracking in Deutschland lehnen wir ab“, das ist keine Strategie, sondern das ist das Sankt-Florians-Prinzip in der Energiepolitik. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) In anderen Regionen der Welt soll das Gas mit Fracking gefördert werden, und das wird dann mit Schiffen zu uns transportiert. Das ist in Ordnung. Aber bei uns lehnen Sie das Fracking ab. Das ist das Sankt-Florians-Prinzip und keine Strategie, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist doch Ihre Strategie beim Wind! Die Windräder sollen woanders stehen, aber nicht hier! Das fällt doch auf Sie selbst zurück!) Ein Letztes: Sie sagen, es sei nicht gut, einzelne Maßnahmen dieses „Sparpaketchens“ des Ministerpräsidenten zu kritisieren. Okay, Kleinvieh macht auch Mist. Aber eines, Frau Walker, passt wirklich nicht zusammen: auf der einen Seite zu erklären, Kernkraftwerke weiterlaufen zu lassen lohne sich nicht, das, was durch Kernkraftwerke produziert werde, sei ja so wenig, aber auf der anderen Seite den Leuten zu sagen, sie sollten kürzer duschen. Das ist keine Strategie, meine Damen und Herren. So kommen wir nicht weiter. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Dr. Uwe Hellstern.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Drei Anmerkungen zu den Äußerungen der Umweltministerin. Erstens: Jetzt stürzt sich die ganze Welt auf LNG, und das soll das Heil sein. Aber leider gibt es nicht genügend LNG-Tanker, und die wird es auf Jahre hinaus nicht geben. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Deswegen ist das auch nur ein Auszug aus Habecks Märchenbuch. (Beifall bei der AfD) Zweitens haben Sie gesagt, dass wir nicht wissen, wie viel Gas die Industrieunternehmen verbrauchen. Wie haben Sie dann eine Energiewende geplant, wenn Sie gar nicht gewusst haben, wie viel Gas die Industrieunternehmen brauchen? (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Drittens: Jetzt sind wir gerade mit Russland auf die Nase gefallen, und Sie läuten jetzt eine Energieanlagenpolitik ein, bei der wir zu 80 % von China abhängig sind. Was ist das denn? (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Rüdiger Klos AfD)
Daniel Born
Meine Damen und Herren, damit ist die Aktuelle Debatte unter Tagesordnungspunkt 2 erledigt. Ich rufe noch einmal Tagesordnungspunkt 1 auf: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Personalsituation an den Schulen in Baden-Württemberg – Drucksache 17/2597 Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/2931, zum Antrag Drucksache 17/2597 – Personalsituation an den Schulen in Baden-Württemberg – bekannt: An der Abstimmung haben sich 130 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 46 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 83 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich eine Abgeordnete. Der Änderungsantrag Drucksache 17/2931 ist damit abgelehnt. Der Antrag Drucksache 17/2597 kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. * Mit J a haben gestimmt: SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Gernot Gruber, Andreas Kenner, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber. eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 FDP/DVP: Frank Bonath, Stephen Brauer, Julia Goll, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Alena Trauschel, Nico Weinmann. AfD: Dr. Rainer Balzer, Anton Baron, Bernd Gögel, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Rüdiger Klos, Daniel Lindenschmid, Dr. Rainer Podeswa, Ruben Rupp, Emil Sänze, Udo Stein, Carola Wolle. Mit N e i n haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Theresia Bauer, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Andrea Bogner-Unden, Sandra Boser, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Nese Erikli, Daniela Evers, Josef Frey, Silke Gericke, Martin Grath, Petra Häffner, Martina Häusler, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Winfried Hermann, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Nadyne Saint-Cast, Alexander Schoch, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Tobias Vogt, Tobias Wald, Guido Wolf. Der Stimme e n t h a l t e n hat sich: CDU: Dr. Natalie Pfau-Weller. * Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz über die Einführung einer Ausbildung zur Pflegeassistenzkraft in Baden-Württemberg (Pflegeassistenzgesetz) – Drucksache 17/2752 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Zur Begründung erteile ich zunächst für die SPD-Fraktion, die den Gesetzentwurf eingebracht hat, dem Kollegen Florian Wahl das Wort.
Florian Wahl SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn bald ein erneuter Coronaherbst ansteht, werden wir hier, genau an dieser Stelle, über die Kapazitäten in den Kliniken sprechen. Es werden in diesen Häusern, in den Krankenhäusern bei uns nicht die Betten fehlen; es werden nicht die technischen Geräte fehlen. Was fehlt, das sind die Pflegekräfte, die sich um die Betten, um die Geräte und vor allem um die Erkrankten kümmern. (Florian Wahl) Allein bis 2030 soll die Zahl der Menschen, die auf Pflegeheime angewiesen sind, um 17 % steigen. Dieser Tage meldete die BWKG, dass aktuell 10 % der Pflegeheimplätze nicht belegt werden können, weil das Personal fehlt. Dieser Personalmangel ist hier in Baden-Württemberg akut. Er ist nicht nur ein Schlagwort. Er ist bittere Realität für viele Pflegekräfte, aber vor allem für die Menschen, die tagtäglich auf die Kräfte angewiesen sind. Da frage ich mich, da fragen wir uns schon: Was macht eigentlich diese Landesregierung? (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Jochen Hauß- mann und Nikolai Reith FDP/DVP) Schauen wir uns die Situation mal an. Nach Jahren der Vorbereitung hat der Bundestag 2017 eine Reform des Pflegeberufs verabschiedet, um die Situation in der Pflege zu verbessern. Seit 2020 gibt es bundesweit die generalistische Ausbildung, die die bisherigen unterschiedlichen Ausbildungen der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer gemeinsamen Ausbildung zusammengefasst hat. Diese Fachkraftausbildung ist Bundessache und setzt den mittleren Bildungsabschluss voraus. Diese Fachkräfte werden aber unterstützt. Sie werden von Pflegehelfern unterstützt, und diese Pflegehelferausbildung ist Ländersache. Sie muss hier von uns geregelt werden. Es gibt Stand jetzt in Baden-Württemberg die Altenpflegehelfer und die Krankenpflegehelfer. Dafür ist eine einjährige Ausbildung notwendig, für die man einen Hauptschulabschluss braucht. Diese Helfer arbeiten in Teams mit Fachkräften. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Pflege in den Krankenhäusern in unserem Land. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Altenpflege. Da müssen wir eines deutlich sagen: Gerade in der jetzigen Situation können wir auf diese wertvollen Frauen und Männer in den Helferberufen nicht verzichten. Das geht heute nicht, und das wird morgen erst recht nicht gehen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Jochen Hauß- mann und Nikolai Reith FDP/DVP) Doch Sie wissen ganz genau, dass dieses System seit der Einführung der Generalistik, seit 2020, nicht mehr funktioniert. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Sie wissen auch, dass 2020 Corona war!) Wir haben im letzten Jahr viele Gespräche geführt. Ehrlich gesagt, hoffe ich, dass Sie das auch getan haben. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Auch mit der BWKG!) Dabei wurde gesagt: Es gibt noch immer die alte Helferausbildung, weil Sie es seit 2017, seitdem Sie wissen, dass die Generalistik kommt, verpennt haben, die Helferausbildung zu reformieren. Das ganze System passt nicht mehr zusammen. Das ist ein großes Problem. (Abg. Sascha Binder SPD: Das war eine Entschei- dung des Sozialministeriums!) Das ist ein großes Problem, weil das Berufsbild nicht zusammenpasst, und es ist ein Problem, weil es bis jetzt möglich war, nach der Helferausbildung in das zweite Jahr der Fachkraftausbildung einzusteigen. Das war eine tolle Chance für riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Menschen in der Pflege, eine tolle Aufstiegschance, und es war ein wichtiger Weg, um die Fachkräfte, die uns im Herbst wieder fehlen werden, zu gewinnen. Da haben Sie Ihren Job nicht gemacht. Das ist ein riesiges Problem. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Jochen Hauß- mann und Nikolai Reith FDP/DVP) Zweitens gibt es einen sachlichen Grund: Die Pflegeprozesse werden immer komplexer, und die bisherige einjährige Helferausbildung ist an diesen Stellen nicht mehr ausreichend, um dem Wandel gerecht zu werden. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass man eines weiß: Vor 2020, vor der Einführung der Generalistik, hatte in Baden-Württemberg jede zweite angehende Fachkraft in der Altenpflege – 50 % – zuvor eine Helferausbildung absolviert. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Das war in der Ausbil- dung inkludiert!) Wie schaut es jetzt aus, werte Kollegin Krebs? Es gibt den kompletten Strömungsabriss, die Schulklassen sind leer, die Helferklassen kommen teilweise nicht mehr zustande, und das in einer Zeit, in der wirklich jede helfende, pflegende Hand gebraucht wird. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Jochen Hauß- mann und Nikolai Reith FDP/DVP) Sie haben Ihren Job einfach nicht gemacht. Im Jahr 2012 gab es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Das baden-württembergische Sozialministerium war beteiligt, hat aktiv mitgewirkt, hat dem Ganzen zugestimmt. Da hat man die Weiterentwicklung der Pflegeberufe gemeinsam vereinbart. 2017, drei Jahre vor Beginn der Coronapandemie, wurde dies umgesetzt. Sie wussten, dass das 2020 kommt. Sie wussten nicht, dass Corona kommt, aber Sie wussten, dass diese Veränderung – mit den ganzen Problemen – kommt. Sie haben nichts gemacht. Andere Länder wie das Saarland oder wie Berlin haben etwas gemacht. Brandenburg ist auf dem Weg, Hamburg ist auf dem Weg. Die sind alle dabei. Und wo sind Sie? Wo ist Baden-Württemberg? Das Problem ist doch, dass Sie jetzt gleich am Redepult stehen müssen und bei diesem Thema komplett blank dastehen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Es ist richtig: Sie haben im April eine Arbeitsgruppe dazu eingerichtet. Nachdem die Verbände wussten, dass von uns ein Gesetzentwurf kommt, hat man schnell gesagt: Man macht noch eine Arbeitsgruppe, wie man das Ganze entwickelt. Sie haben bis heute kein Konzept, wie Sie das machen wollen. Ehrlich gesagt: Es war fünf Jahre Zeit für Arbeitsgruppen. Jetzt ist Zeit zum Handeln, jetzt muss echt Schluss sein mit dem Prokrastinieren durch diese Landesregierung. Deswegen legen wir heute diesen Gesetzentwurf vor. (Beifall bei der SPD) Wir stehen übrigens nicht nur im ständigen Wettbewerb mit dem Ausland um Pflegekräfte, sondern wir stehen auch im (Florian Wahl) Wettbewerb mit den anderen Bundesländern, die ihren Job machen. Deswegen wandern uns die Leute nicht nur in den Grenzregionen ab. Wir wollen dreierlei: Erstens wollen wir die Einführung der generalistischen Helferausbildung. Wir wollen auf Landesebene einen Ausbildungspfad statt wie bisher zwei. Wir wollen zweitens die Aufwertung dieser Ausbildung erreichen. Drittens wollen wir die Durchlässigkeit – vom Helferberuf zur Fachkraftausbildung, im Idealfall bis zum Masterstudiengang – wiederherstellen. Das wollen wir erreichen. Momentan ist das nicht mehr gegeben. Deswegen legen wir diesen Gesetzentwurf vor. Ich glaube, damit können wir es schaffen, den Menschen, die sich für diesen Beruf entscheiden, die aber am Anfang vielleicht noch keinen mittleren Bildungsabschluss hatten, die kein Abitur haben, die aber wirklich tolle Arbeit bei den Menschen am Bett leisten, eine Perspektive zu geben. Das ist eigentlich eine Frage des Respekts vor den Menschen, die in diesem Bereich arbeiten wollen. Es zeugt von Respekt vor den Menschen, die Pflege brauchen. (Beifall bei der SPD) Sie werden jetzt gleich sagen: „Das Ganze kostet Geld.“ Wir müssen eines sagen: Gute Pflege kann nicht erklatscht werden. Wenn wir zusammenrechnen, was wir für die Anwerbung, für die Rekrutierung ausgeben, wenn wir sehen, was es für Imagekampagnen gibt – ich will die für Fachkräfte nicht nennen, die sich hoffentlich auch an die Pflege richtet –, dann müssen wir sagen, dass die 20 Millionen €, die wir ab dem Jahr 2025 landesweit ausgeben wollen, gut investiertes Geld sind, vor allem weil es nur eine Übergangsfinanzierung ist, bis es einen Bundesfonds gibt. Wir sind im Bund daran, dass wir das implementieren können. Wenn das nicht kommen sollte, weil andere Länder sich dagegen sperren, muss es die Möglichkeit eines Landesfonds geben. Das heißt, wir werden den Landeshaushalt damit nicht dauerhaft belasten. Es liegt ein fertiger Gesetzentwurf vor. Wir haben uns hingesetzt. Wir haben Ihren Job gemacht. Ich kann Ihnen da noch eine kleine Hilfe geben. Ich zitiere den Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe – Leute, die da tagtäglich arbeiten, die in den Pflegeschulen aktiv sind –: ... sehen wir hier einen grundsätzlich gelungenen, fundierten Ansatz und hoffen sehr, dass dem Gesetzentwurf Erfolg beschieden sein wird. Die anderen Länder fordern wir auf, entsprechende Reformen ebenfalls zügig in die Wege zu leiten. Nehmen Sie sich das zu Herzen. Warten Sie nicht länger. Nutzen Sie diese Chance. Wir alle wissen, wie ernst die Lage in der Pflege ist. Vor Ihnen liegt dieser fertige Gesetzentwurf. Lassen Sie uns gemeinsam handeln. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022
Daniel Born
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Petra Krebs.
Petra Krebs GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war jetzt schon auch ein starkes Stück, lieber Florian Wahl. Vor allem: Wenn Sie direkt mit den Verbänden anfangen, sollten Sie schon auch alle benennen, die an der Anhörung beteiligt waren – also auch die BWKG und die freien Schulen. Die haben von dem Gesetzentwurf nämlich einen sehr negativen Eindruck. Das wissen Sie auch, aber die haben Sie jetzt hier nicht benannt. Dennoch möchte ich schon sagen, dass der Gesetzentwurf unbestritten ein sehr wichtiges Thema aufgreift. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass wir unbedingt mehr Pflegende brauchen. Das fängt natürlich schon mit der Helferausbildung an. Wir haben auch in unserem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir müssen die Pflegehelferausbildung reformieren.“ Wir haben in diesem Jahr ein Pflegesofortprogramm aufgelegt, und wir haben Pflegedialoge durchgeführt. Auch da war das immer wieder ein Thema. Uns ist es schon wichtig, dass die Pflegehelferausbildung oder die Assistenz – das ist von den Begriffen her nicht wirklich geklärt; das hat nichts mit der Güte zu tun – tatsächlich eine Anschlussfähigkeit an die generalistische Ausbildung darstellt. Darum müssen wir das auch dringend machen. Das hört sich jetzt sehr positiv an. Trotzdem kann ich Ihnen hier schon sagen, dass unsere Fraktion Ihren Gesetzentwurf ablehnt, und dies nicht nur, weil er von der SPD ist, (Lachen bei der SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Aber auch! – Abg. Florian Wahl SPD: Bärbl Mielich hat doch vor Jahren das Gleiche gefordert!) sondern weil er nicht bis ans Ende durchdacht ist – auch deshalb; das kennen Sie. Sie haben einfach vergessen, in Ihrem Gesetzentwurf einiges zu erwähnen. Er ist nicht bis ins Letzte durchdacht. So ist die neue Pflegehelferausbildung bereits auf dem Weg, und dies mit einem sehr guten partizipativen Ansatz. Sprich: Alle Verbände sind mit dabei. Sie wären vielleicht gern dabei, und da sind wir auch wirklich froh, dass das so gemacht wird, denn die Ausbildungsträger brauchen auch einen gewissen Vorlauf – Organisation und Weiterbildung. Sie müssten mir schon mal erklären, wie die Ausbildungsträger das machen sollen, plötzlich zwei Jahre zu gestalten. Wo sind die Praxisanleiterinnen, wo sind die Kolleginnen in diesen schweren Zeiten, die die Auszubildenden begleiten? (Beifall des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Das Sozialministerium hat da wirklich auch etwas vorangebracht, für alle eine dienliche Lösung zu schaffen. (Abg. Florian Wahl SPD: Aha!) Auch hätte ich gern von Ihnen erklärt, wie Sie die Finanzierungsmöglichkeiten für diese Ausbildung sehen. Sie soll plötzlich doppelt so lange dauern. Wir haben die Lehrerinnen und (Petra Krebs) Lehrer nicht. Da gibt es wirklich ein ganz großes Defizit. Dazu haben Sie nichts gesagt. Ich gehe davon aus, dass wir alle wollen, dass diese wichtige Pflegehelferausbildung gelingt und nicht durch ein hektisches und verfrühtes Agieren aufs Spiel gesetzt wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Einen für den Herbst 2024 geplanten Start halte ich und halten wir für realistisch, und der gibt den Ausbildungsträgern auch die Zeit, das Ganze gründlich zu gestalten und den Anforderungen anzupassen. Vielleicht noch ein Wort zu der Länge der Ausbildung. Ich bin immer dafür, dass Qualität in der Pflege für uns das Maß aller Dinge ist. Das ist richtig und wichtig. Dennoch brauchen wir viele Köpfe, vor allem auch, wenn die neue Verordnung des Landes – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Abgeordnete der SPD unterhalten sich miteinander.)
Daniel Born
Einen Moment! – Die Kollegin Krebs hat gerade das Wort. Ich würde die Verhandlungen zwischen SPD und Grünen, worüber auch immer, gern beenden und bitten, der Kollegin weiter die volle Aufmerksamkeit zu widmen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist ein Irrtum! Das waren keine Verhandlungen! – Abg. Sascha Bin- der SPD: Es waren lediglich Sondierungen! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)
Petra Krebs GRÜNE
Ich verstehe ja, dass Sie auf Qualität in der Pflege Wert legen. Das tue ich auch, und das tun wir alle. Dennoch brauchen wir viele. Viele auszubilden macht auch Sinn. Die einjährige Ausbildung – wie sie auch bisher war – ist schon deutlich niederschwelliger. Wir bekommen damit mehr Leute hinein, weil eine Pflegehelferausbildung vor allem auch viele Frauen insbesondere im zweiten Bildungsweg anspricht. Wenn man mal 40 Jahre alt ist, überlegt man sich schon, ob man eine zweijährige oder eine einjährige Pflegehelferausbildung machen will. Genauso wenig ist in Ihrem Gesetzentwurf mitgedacht, dass es auch ganz viele Menschen mit Migrationshintergrund gibt, die zu uns kommen, die das machen wollen. Die machen das gut. Die wollen wir unbedingt bekommen. Aber die müssen eben auch insbesondere die Sprache dazulernen. Auch das haben Sie nicht mitgedacht. Ihr Gesetzentwurf ist also wirklich unausgeglichen. Wie gesagt, bei der Finanzierung gibt es auch Lücken. Darum können wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Daniel Born
Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Tim Bückner. riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022
Tim Bückner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Rede der Kollegin Krebs und auch nach den umfassenden Stellungnahmen der Verbände im schriftlichen Anhörungsverfahren bleibt eigentlich nicht mehr arg viel Begründungsbedarf, warum auch wir den Gesetzentwurf in letzter Konsequenz ablehnen werden. Dass es einen Bedarf gibt, die bisherige Ausbildung der Pflegehilfskräfte zu reformieren und mit der generalistischen Pflegeausbildung abzustimmen, ist ja Konsens über alle Parteiund Fraktionsgrenzen hinweg und wird auch bei den betroffenen Verbänden dementsprechend so gesehen. Natürlich stehen in Ihrem Gesetzentwurf mit Sicherheit auch Punkte und Formulierungen, die wir unterschreiben könnten und die sich in ähnlicher Form wahrscheinlich in einem Gesetzentwurf der Regierung wiederfinden könnten. Es sind auch drei Aspekte, die die Kollegin Krebs hier schon ausführlich angesprochen hat, die uns daran hindern, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und die unserer Ansicht nach wirklich zwingend in einem Verfahren unter Beteiligung der Verbände erörtert und beraten werden müssen. Da ist als Erstes die Frage der Ausbildungszeit, ob zwölf oder 24 Monate. Es gibt Länder, die 18 Monate haben, und die haben auch nachgewiesen, dass es möglich ist, eine attraktive Ausbildung in zwölf Monaten hinzubekommen – als niederschwelliges attraktives Angebot für den Einstieg in die Pflege. Das Zweite ist die Frage der Finanzierung. Wir sind ganz klar der Meinung, dass diese Frage Bestandteil des Gesetzentwurfs sein muss und von diesem nicht losgekoppelt werden darf. Denn das, was Sie vorsehen, dass diese Frage jetzt erst mal auf die lange Bank geschoben wird, hat nur eine Konsequenz: dass die Pflege für die zu Pflegenden bzw. für deren Angehörige teurer wird. Der dritte Punkt, der in der Konsequenz und in der Praxis wahrscheinlich der schwerwiegendste ist, besteht darin, dass Sie ignorieren bzw. übersehen, dass der größte Flaschenhals in der Pflege eben beim Personal besteht – (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Deswegen machen wir das auch!) bei den Pflegelehrkräften, den Praxisanleitern, den Praxisstellen. Diesen Flaschenhals wollen Sie jetzt noch zusätzlich verengen. Denn wenn man hier ohne Beteiligung der Verbände pauschal auf 24 Monate geht, verdoppelt das eben schlichtweg den Bedarf an Lehrkräften, an Personal. Das sind Kapazitäten, die heute nicht da sind, und Kapazitäten, die auch im Mai 2023, wenn nach Ihrem Gesetzentwurf ja die Umsetzung beginnen soll, nicht da sein werden. Diese drei Fragen müssen unserer Ansicht nach zwingend mit den Verbänden geklärt werden. Jetzt kommen wir zum Zeitpunkt der Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Das steht schon in den Stellungnahmen. Da hat man sich bildlich vorstellen können, wie manche Verbände den Kopf geschüttelt und sich gefragt haben: Warum gerade jetzt? Denn wir haben diesen Prozess. Der wurde im April gestartet; zwei Ministerien, die beteiligten Ministerien, sind dabei. (Tim Bückner) Die Verbände, die jetzt ihre Stellungnahme abgeben durften, sind dabei. Wenn man die Stellungnahmen liest, erkennt man: Dieser Prozess mit dieser Agenda und dem Zeitrahmen ist durchaus durch die Bank anerkannt und etabliert. Der Zeitrahmen, (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Welcher Zeitrahmen?) der eine Umsetzung auf Ende des Jahres 2024 oder 2025 vorsieht, (Abg. Florian Wahl SPD: Oder 2026!) wurde jetzt sogar als ambitioniert bezeichnet. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Herr Wahl, Sie haben einleitend auf die BWKG Bezug genommen. Das hat die BWKG mit Sicherheit so gesagt. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch – da darf ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Stellungnahme der BWKG zitieren: Die erforderlichen Vorbereitungen gehen aber weit über den Erlass eines Gesetzes bzw. einer Ausbildungsverordnung hinaus. Das ist genauso eindeutig. Deswegen stehen wir da an der Seite der Verbände. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, da wir einen etablierten, jetzt gestarteten und anerkannten Prozess haben, den wir begleiten wollen. Da wird am Ende ein gutes Werk herauskommen, mit dem alle einverstanden und zufrieden sind und leben können. Danke schön. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Daniel Born
Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Jochen Haußmann.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst mal meinen herzlichen Dank an die SPD-Landtagsfraktion. Ich erinnere mich an die Veranstaltung der B-52-Krankenkassenverbände in der letzten Woche, liebe Frau Staatssekretärin, als unser Minister ein bisschen in eine philosophische Lehrstunde eingestiegen ist, was bei ihm regelmäßig vorkommt. Da hat er gesagt, man solle doch jetzt das große Ganze sehen und nicht immer das Klein-Klein zwischen Opposition und Regierung. Man muss sagen: Das, was die SPD geliefert hat, ist nicht das Klein-Klein, sondern es ist eine Arbeit, die normalerweise von der Regierung zu machen ist. (Beifall bei der FDP/DVP) Deswegen kann man, glaube ich, am Beispiel dieses Gesetzentwurfs sehen, dass die Opposition nicht nur kritisch unterwegs ist, sondern auch konkrete Vorschläge macht. Daher auch seitens der FDP/DVP-Landtagsfraktion herzlichen Dank an die SPD für diesen Gesetzentwurf. eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat vor Kurzem ein Positionspapier – immerhin, der Minister hat es, wie ich in der letzten Woche erfahren habe, gelesen – zu diesem Thema vorgelegt. Inhaltlich gehen unsere Meinungen auseinander; dennoch: Respekt vor diesem umfangreichen Gesetzentwurf, der erst einmal erarbeitet werden musste, noch dazu ohne große Bordmittel. Unsere Position bezüglich der einjährigen Helferausbildung fußt auf verschiedenen Gründen. Ich will dem noch hinzufügen, dass auch die Frage der Förderung durch die Agentur für Arbeit bedingt, dass es keine zweijährige Ausbildung sein sollte; wir wären in diesem Fall nämlich von einer Förderung ausgeschlossen. Es geht aber auch darum, dass wir einen guten Anschluss an die generalistische Ausbildung brauchen. Wir sehen jedoch ein Ressourcenproblem, wenn wir jetzt in die zweijährige Ausbildung gehen. Inhaltlich liegen wir also auseinander. Es wird aber sichtbar, dass sich sowohl die SPD als auch die FDP/DVP intensiv mit diesem Thema beschäftigen, und wir würden uns wünschen, dass die Landesregierung und insbesondere der Minister dies anerkennen und würdigen. Ich darf einmal aus einer dpa-Meldung zur Präsentation unseres Positionspapiers zitieren, bei der wir viele Dinge angesprochen haben, u. a. auch die Helferausbildung, die Flexibilisierung, die Entbürokratisierung beispielsweise beim WTPG, beim Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, oder die Schaffung von Ausbildungskapazitäten: Die Landesregierung zeigte sich überrascht und warf der FDP vor, die Entwicklungen der vergangenen Jahre zu ignorieren und Verantwortlichkeiten durcheinanderzubringen. Die Grünen-Fraktion bezeichnete das Programm als „herbe Enttäuschung“. Ich darf Ihnen auch noch mitteilen, was mir auf die Übersendung dieser dpa-Meldung hin geantwortet wurde: Die Antwort zeigt, dass dort gar nicht verstanden wird, worum es dabei geht. Das ist traurig und gleichermaßen bedenklich. Den Blödsinn mit der Anrechnung auf die Fachkraftquote hatten sie schon einmal geschrieben. Das zeigt: Sie – also die Landesregierung und die Fraktion GRÜNE – haben es immer noch nicht verstanden. Es ist schockierend, was die Landesregierung und die Grünen hier sagen. Das sind ja nicht mehr nur blinde Flecken, sondern hier ist das gesamte Thema Pflege komplett ausgeblendet. Insofern will ich den Ball noch einmal aufgreifen, den die SPD und die FDP/DVP Ihnen zuwerfen – Frau Dr. Leidig, vielleicht können Sie das dem Minister überbringen –: Es geht um das große Ganze; wir müssen mehr gemeinsam machen. SPD und FDP/DVP stehen bei diesem wichtigen Thema bereit. Der Kollege Wahl hat ja die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft angesprochen. 93,4 % der Altenpflege- (Jochen Haußmann) einrichtungen haben aktuell angegeben, Schwierigkeiten mit der Personalsituation zu haben; es gebe Probleme, Pflegeschüler zu finden, sowie Probleme, die verfügbaren Pflegeplätze zu betreuen. Die Situation ist also dramatisch, ja, sie ist mehr als dramatisch, und es wäre nun Zeit, die Punkte, die wir angesprochen haben und die auch die SPD vorlegt, in einer gemeinsamen Aktion aufzugreifen. Wir stehen dafür bereit; wir haben ja gezeigt, dass wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigen. Da sind wir natürlich schon überrascht, wenn es nun heißt: „herbe Enttäuschung“. Wahrscheinlich haben Sie das Papier gar nicht ganz durchgelesen; denn sonst hätten Sie das nicht so gesagt. Ich will aber nochmals deutlich machen, dass uns dieses Thema mit großer Sorge erfüllt. Ähnlich wie bei der Energiepolitik dürfen wir uns nun auch hinsichtlich der Situation in der Pflege nicht im Klein-Klein bewegen, sondern sollten die große Linie sehen. Die FDP/DVP steht mit ihrem Positionspapier dafür zur Verfügung. Wir haben geliefert – greifen Sie das bitte auch auf. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Bernhard Eisenhut.
Bernhard Eisenhut AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Vorschlag der SPD klingt zunächst einmal durchaus vernünftig. Und das, was die AfD schon seit Jahren im Zusammenhang mit dem Pflegenotstand gefordert hat – die Entlastung des Personals –, wird hierbei aufgegriffen. Was wir als Freunde der Staffelausbildung kritisch sehen, ist, dass die einjährige Ausbildung nicht ergänzt, sondern aufgelöst werden soll. Wir brauchen aber auch Ausbildungsabschlüsse für diejenigen, die noch nicht bereit sind, eine höhere Qualifizierung anzugehen, und vor allem für jene, die die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht mitbringen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Gespannt sind wir aber auch, wie Sie uns im Ausschuss die genaue Umsetzung und vor allem die kurzfristige Wirkung erklären wollen. Denn eines ist auch klar: Solche Vorstöße kommen Jahre zu spät und sind bei Weitem nicht so umfangreich, wie sie sein müssten. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Dass es schon eine Pfle- gehelferausbildung gibt, wissen Sie schon?) Es wird sich nämlich die Frage stellen, woher Sie überhaupt die Menschen bekommen wollen, die noch in diesem Bereich arbeiten wollen. Denn jetzt rächt sich, was Sie mit den jahrelangen Debatten zur Pflege, ohne wirkliche Konsequenzen zu ziehen, gezeigt haben: Ihnen waren und sind die Pflegekräfte im Grunde genommen völlig egal. Nur ist jetzt eingetroffen, was abzusehen war: Der Pflegebedarf steigt, aber wir verlieren immer mehr Pflegekräfte an andere Wirtschaftszweige. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Die jahrelange Praxis, Pflegekräfte aus dem weit entfernten Ausland anzuwerben – als wären sie eine Ware, die man beliebig importieren kann –, ist auch zu Ende. Auch in diesen Ländern gibt es einen erhöhten Pflegebedarf, und selbst wenn es ins Ausland gehen soll, entscheiden sich diese Pflegekräfte für Länder, in denen bessere Arbeitsbedingungen herrschen als in Deutschland. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ihr Projekt Massenzuwanderung im Jahr 2015 war auch ein Flop. Projekte zur Integration von Flüchtlingen im Pflegebereich enden regelmäßig mit hohen Abbrecher- und Durchfallquoten. Und übrigens: Muslimische Männer weigern sich, Frauen zu pflegen, und muslimische Frauen weigern sich, Männer zu pflegen. Die ruhen sich lieber in unseren Sozialsystemen aus. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Ach Gott! Ekelhaft! – Gegenruf des Abg. Rüdiger Klos AfD: Das sind Tatsachen! – Zuruf von der AfD: So ist es halt! – Abg. Nicolas Fink SPD: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?) Im letzten Jahr hatte die SPD eine Möglichkeit, zu handeln. Sie hatten die Möglichkeit, im Bund einen Gesundheitsminister einzusetzen, der die Pflege zur Hauptaufgabe macht, anpackt und einen wirklichen Wechsel bringt. Dieser war unter der CDU offenbar nicht gewünscht. Und was haben wir bekommen? Karl Lauterbach – Inkompetenz in Hochkultur, (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Abg. Nicolas Fink SPD: Der kann aber reden, ohne abzulesen! –
Dr. Michael Preusch CDU
Das ist zur Abwechslung mal einer mit Abschluss!) ein Minister, der zunächst einmal durch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht Tausende aus dem Beruf jagt, der glaubt, mit den Menschen, die unser Gesundheitssystem noch am Laufen halten, umspringen zu können wie mit Untergebenen, der nach erwiesener Sinnlosigkeit der genannten Impfpflicht dennoch an ihr festhält (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba- ron AfD: Ja, so ist es!) und der dann den ungeimpften Pflegekräften, die zwei Jahre lang alles gegeben haben, in Magdeburg zuruft: „Ihre Arbeit hat keinen Beitrag geleistet.“ (Zuruf von der AfD: Ja! Sauerei!) Sagenhaft! Nun, ich denke, dass die meisten, die jetzt freiwillig gegangen sind oder unter Zwang gehen mussten, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zurückkehren werden. (Zuruf von der AfD: Ja!) Wenn Sie, meine Damen und Herren von der SPD, wirklich etwas Gutes für Deutschland tun wollen, sorgen Sie dafür, dass dieser Scharlatan seines Amtes enthoben wird. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Nicolas Fink: Vorsicht, Vorsicht! – Abg. Petra Krebs GRÜNE: Hey, hey, hey!) (Bernhard Eisenhut) Ihr Vorschlag ist gut gemeint, wird aber dem Schaden, der bereits angerichtet wurde, nicht annähernd gerecht. Sie müssen in der Realität ankommen. Erst am Montag hat die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft gemeldet, dass 14,3 % der Krankenhausbetten aufgrund des Pflegekräftemangels nicht belegt werden können. 60 % der Altenpflegeeinrichtungen haben schon bei der einjährigen Ausbildung Probleme, Pflegehilfskräfte zu finden. (Zuruf: Warum wohl?) Das ist die Realität. Wir würden Ihren Vorstoß gern unterstützen, aber da müsste von Ihrer Partei – gerade von Ihrer Partei – deutlich mehr kommen. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Vielen Dank. – Es folgt die Landesregierung. Ich darf Frau Staatssekretärin Dr. Leidig das Wort erteilen.
Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Das Thema Pflege bewegt, und ich finde es wirklich sehr schade, wenn dieses Thema derart instrumentalisiert wird – wie es jetzt in der letzten Rede der Fall war –, um alle möglichen abstrusen Gedanken über Personen, aber auch über bestimmte Themen oder Zusammenhänge (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) in unserer Gesellschaft in die Welt zu setzen. Das ist wirklich schade, weil es ein sehr wichtiges Thema ist. Ich freue mich, dass wir uns heute tatsächlich auch hier im Hohen Haus damit beschäftigen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich wollte eigentlich sagen: Es herrscht Konsens. Aber ich muss schon sagen: Es herrscht weitgehend Konsens. Eine generalistische Pflegeausbildung erfordert es, die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und in der Krankenpflegehilfe zu einem generalistischen Pflegehilfeberuf zusammenzufassen. Es erfordert eine kompetenzorientierte Weiterentwicklung. Darüber hinaus herrscht Konsens, dass auch in den Assistenzberufen zukünftig der Personalbedarf steigt. Auf der Basis des Rothgang-Gutachtens ist von einem deutlichen Mehrbedarf an Pflegeassistenzkräften auszugehen. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs – die Helferausbildung weiterzuentwickeln und sie an die generalisitische Pflegeausbildung anzupassen sowie dem Pflegekräftemangel zu begegnen – ist grundsätzlich richtig und wichtig. Es ist auch ein grundsätzliches Ziel der Landesregierung. Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten: Wir wollen ... einjährige generalistische Ausbildungswege fördern. Das heißt, an dieser Aussage im Koalitionsvertrag zeigen sich die Gemeinsamkeiten, die sehr weit gehen. Allerdings wereriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 den auch schon die ersten Unterschiede sichtbar, nämlich bei der Zeitdauer der Ausbildung. Der Gesetzentwurf der SPD klammert wichtige Rahmenbedingungen zum Novellierungsprozess sowie Entwicklungen im Land und auf Länderebene aus. Das wurde auch in der Anhörung deutlich, die das Sozialministerium zum Gesetzentwurf durchgeführt hat. Das Vorgehen, einen Gesetzentwurf in vielen Punkten einfach nur von anderen Ländern zu übernehmen, trägt nicht ausreichend. Eine Reform der Helferinnenausbildung, die die Assistenzausbildung stärker auf Fachausbildung ausrichtet und die gestiegenen kompetenzorientierten Anforderungen berücksichtigt, muss zu Baden-Württemberg und seinen Strukturen passen. Nur dann ist ein wichtiger Beitrag zur Personalsicherung und Fachkräftegewinnung gewährleistet. Wegen der großen, auch bundesweiten Bedeutung des Vorhabens und der vielfältigen Herausforderungen haben sich die Länder Anfang dieses Jahres auf gemeinsame Eckpunkte für die Assistenz- und Helferberufe in der Pflege verständigt. Darauf aufbauend hat das Sozialministerium im Konsens mit allen beteiligten Verbänden und Organisationen im Frühjahr einen strukturierten Prozess für die Novellierung eingeleitet. Das war der Ursprungspunkt für diesen Novellierungsprozess. Dieser lag nicht in der Ankündigung Ihres Vorhabens. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Aber man kann hier ja auch den Unterschied sehen.
Daniel Born
Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Abg. Dr. Kliche-Behnke aus der SPD-Fraktion?
Dr. Ute Leidig
Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Sie haben ausreichend Zeit, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie haben noch ausreichender Zeit! – Abg. Rüdiger Klos AfD: Die Regierung hat Rede und Antwort zu stehen! Unfassbar!) da es sich erst um die Erste Beratung handelt, das Ganze im Sozialausschuss ausführlich zu erläutern und zu erörtern. Fast alle Stellungnahmen im Anhörungsverfahren halten die Vorarbeiten und das konstruktive und strukturierte Beteiligungsverfahren für richtig. Ein längerer Prozess dafür ist vertretbar, zumal die Ausbildungen nach wie vor nachgefragt werden, wie Statistiken zeigen. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt einen partizipativen Ansatz und ein strukturiertes Vorgehen außen vor. Er ignoriert wesentliche Bedingungen, von denen ich auf zwei noch mal eingehen möchte, auch wenn sie hier schon mehrfach genannt wurden. Sie mögen mir diese Wiederholung verzeihen, aber auch wir, die Regierung, müssen natürlich begründen, warum wir Ihnen am Ende eine bestimmte Empfehlung geben. (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Der erste Punkt betrifft die Laufzeit der Ausbildung: ein oder zwei Jahre. Das Sozialministerium hat sich zunächst mit Blick (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) auf die Fortsetzung der bisherigen Ausbildungen für den Grundsatz von einem Jahr entschieden – so, wie es auch im Koalitionsvertrag festgehalten worden ist. Es gibt gute Gründe dafür, dies so anzugehen. Das Eckpunktepapier der Länder, das Qualitätsanforderungen an die Ausbildung beschreibt, sieht das ausdrücklich vor. (Abg. Florian Wahl SPD: Mindestanforderungen!) Auch andere Länder setzen auf die einjährige Ausbildung. Selbst Berlin, von dem viele Teile im vorliegenden SPD-Entwurf übernommen wurden, sieht nur eine Dauer von 18 Monaten vor. Es gibt gute Gründe für eine einjährige Ausbildung. Viele Punkte wurden z. B. von Frau Abg. Krebs bereits genannt. Viele Bewerberinnen und Bewerber sind an einem ganz niedrigschwelligen Einstieg interessiert. Dazu gehört letzten Endes gerade auch eine einjährige Ausbildungszeit. Meine zweite Kritik an dem Entwurf betrifft die Finanzierung. Es wurden auch schon deutliche Gründe genannt, weshalb eine Umstellung schwierig wäre und Verwerfungen in das derzeit existierende Regelsystem hineinbringen würde. Zudem sind die Ausbildungsressourcen nicht auf eine zweijährige Dauer ausgerichtet. Auch das wurde bereits vorgebracht. Herr Abg. Bückner ist hierauf ausführlich eingegangen. Eine zeitnahe Umstellung wäre auch daher mit Schwierigkeiten behaftet. Als letzter Punkt, der auch bereits genannt wurde: Bei einer 24-monatigen Ausbildung würden Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit entfallen. Das kann tatsächlich nicht gewollt sein. Denn das würde Ausbildungen verhindern, und, Herr Wahl, wir wollen Anreize setzen und nicht verhindern bzw. Hürden schaffen. Deswegen ist ein zweijähriger Ansatz nicht zielführend. All diese Fragen, wie eine Umstellung geschehen kann – auch auf eine generalistische Ausbildung –, welche Prozesse dafür nötig sind, sind wichtig. Sie müssen vor der Umstellung gestellt und geklärt werden – nicht erst danach. Sonst besteht die Gefahr, dass Ausbildungsträger aussteigen und Ausbildungsplätze wegfallen. Zudem wurde uns in der Anhörung von vielen rückgemeldet, dass es tatsächlich unrealistisch ist, einen Start, wie Sie ihn vorgesehen haben, in so kurzer Zeit durchzuziehen. Ein Start im Jahr 2023 würde bedeuten, dass das Vorhaben missglückt – und das wäre fatal. Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Gesetzentwurf stellt die partizipative Beteiligung der Verbände und die begonnenen, strukturierten und konstruktiven Prozesse infrage. Für eine erfolgreiche Reform müssen Problemstellungen und Umsetzungsfragen vorher geklärt werden – nicht erst reformieren und daran anschließend die Fragen stellen, wie man es am besten angeht. Wir sehen den Gesetzentwurf deshalb so, wie viele hier im Haus auch, als einen wirklich wichtigen Diskussionsbeitrag zu den konsensualen Zielen, auf die ich eingangs eingegangen bin: die Helferausbildung weiterentwickeln, an die generalistische Pflegeausbildung anpassen, dem Fachkräftemanriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 gel begegnen. Dieser Konsens wurde von Ihnen allen auch betont, speziell auch von Ihnen, Herr Haußmann, in Ihrer Rede. Aufgrund der genannten Schwachpunkte, über die wir uns mehrheitlich einig waren, empfehlen auch wir die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Daniel Born
Vielen Dank. – In der zweiten Runde hat zunächst noch einmal Herr Abg. Florian Wahl für die SPD-Fraktion das Wort.
Florian Wahl SPD
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wer in der aktuellen Situation in der Pflege, die sich immer weiter zuspitzt, meint, dass das größte Problem die basisdemokratischen Beteiligungen und Partizipationsprozesse sind, der hat die Situation in den Pflegeheimen und Krankenhäusern unseres Landes überhaupt nicht verstanden. (Beifall bei der SPD) Das ist komplett „out of touch“. Greifen Sie nach dieser Debatte bitte zum Telefonhörer, rufen Sie die Pflegeschulen im Land an, und erkundigen Sie sich, wie die Situation ist. Die Helferklassen sind leer; da ist niemand mehr. Teilweise kommen keine Helferklassen mehr zustande, und wenn, dann nur noch mit ganz wenigen Teilnehmern. Es lohnt sich nicht mehr. Rufen Sie bei der AWO in Sindelfingen an, rufen Sie bei dem Träger in Bad Cannstatt an. Dann erfahren Sie, wie die Situation aussieht. (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Da muss man sagen: Das werden Sie mit einer neuen einjährigen Ausbildung, die dann trotzdem nicht den Übergang ermöglicht, in das zweite Jahr einzusteigen, nicht schaffen, sondern dann werden Sie das gleiche Problem haben. Leider – das ist das Bedauerliche – ist Ihnen – das merkt man an Ihren Reden – die Dringlichkeit der Situation überhaupt nicht bewusst, und das macht mir, ehrlich gesagt, große Sorgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Nächste Rednerin in der zweiten Runde ist Frau Abg. Petra Krebs für die Fraktion GRÜ-NE.
Petra Krebs GRÜNE
Nur noch kurz: Uns hier zu unterstellen, uns sei die Dringlichkeit der Situation in der Pflege nicht bewusst, (Abg. Florian Wahl SPD: Seit 2017!) ist einfach unterirdisch. Das können wir so nicht akzeptieren. Deshalb bin ich auch noch mal ans Redepult gegangen. Natürlich ist uns die Situation bewusst. Aber wenn Sie jetzt mit dem Vorschlag einer generalistischen Ausbildung kommen, die zwei Jahre dauert, wenn Sie jetzt schon feststellen, dass es keine Bewerberinnen und Bewerber gibt, muss ich Ih- (Petra Krebs) nen sagen: Dann wird das nicht besser werden. Da haben Sie einfach nicht verstanden, was man denn tun muss, um die Situation zu verbessern. Wir brauchen bessere Bedingungen in den Pflegeheimen, eine bessere Vergütung von Pflegekräften und vor allem endlich ein Verständnis der Relevanz von Pflege in der Gesellschaft und auch hier im Parlament. Deshalb kann ich nur bitten, darauf mehr Wert zu legen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann schlage ich vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2752 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein und setzen unsere Beratungen um 13:45 Uhr hier fort. Die Mitglieder des Präsidiums treffen sich bereits in zehn Minuten im Bürger- und Medienzentrum zu ihrer Sitzung. Vielen Dank. (Unterbrechung der Sitzung: 12:33 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 13:48 Uhr)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere Sitzung fort, und ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Fragestunde – Drucksache 17/2773 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – L ä r m s c h u t z w a n d a n d e r B 2 7 b e i H ü f i n g e n a u f H ö h e d e s W o h n g e b i e t s „ A u f H o h e n “ Bitte, Herr Abgeordneter.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Infrastrukturmaßnahmen leiden an extrem langen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wenn sie dann endlich umgesetzt werden, sollten sie auch für unsere Bevölkerung freigegeben werden und nutzbar sein. So haben die Bürgerinnen und Bürger im Schwarzwald-Baar-Kreis lange auf den Ausbau der B 27 zwischen Donaueschingen und Hüfingen gewartet. Seit nunmehr einem Jahr ist der vierspurige Ausbau abgeschlossen. Wegen einer mangelhaften Lärmschutzwand kann sie seit über einem Jahr aber noch immer nicht freigegeben werden. Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Mängelbehebung an dieser Straßenbaumaßnahme? eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 b) Bis wann rechnet die Landesregierung mit einem Abschluss der Arbeiten und der vollständigen Verkehrsfreigabe?
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung bitte ich Frau Staatssekretärin Zimmer an das Redepult.
Elke Zimmer
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Reith! Die Lärmschutzwand an der B 27 bei Hüfingen: Lassen Sie mich einen Blick zurückwerfen, um was für eine Lärmschutzwand es sich überhaupt handelt. Es geht um den Ausbau der B 27 – Sie haben es gerade schon gesagt – und die aktiven Lärmschutzmaßnahmen, die insbesondere die Einwohnerinnen und Einwohner von Hüfingen betreffen, die an der B 27 und ziemlich direkt in deren Nähe wohnen. Eigentlich war nach der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung dort ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 9 m vorgesehen. Die Gemeinde Hüfingen wollte aber mehr Lärmschutz für ihre Bürgerinnen und Bürger und hat strengere Vorschriften nach der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau – angelegt, und dann hat man gerechnet. Nach dieser DIN braucht es eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 12,5 m, also 3,5 m höher, als gesetzlich eigentlich vorgeschrieben wäre. Die Gemeinde hat aber gesagt, sie wolle das unbedingt haben und trage auch die Mehrkosten in Höhe von etwa 20 %. Dadurch, dass die Bebauung dort relativ nah heranreicht, war klar, dass die Vereinbarung auch beinhaltet, dass diese Lärmschutzwand möglichst platzsparend und möglichst naturnah sein solle. Dann hat man erst über eine Steilwallkonstruktion nachgedacht und hat das auch beim Bund beantragt, aber der Bund hat dafür keine Genehmigung erteilt. Damit die Lärmschutzwand trotzdem wenigstens platzsparend und auch optisch einigermaßen ansprechend ist, hat man dann auf einer Länge von 336 m eine parabolisch gekrümmte Lärmschutzwand entworfen, wie man sie ja heute auch sieht. Die geht sozusagen nach oben dann einfach ein Stück vor. Wegen dieser Krümmung und dadurch, dass der Schall durch diese Krümmung anders eingefangen wird, hat diese Lärmschutzwand eine Höhe von nur 7,3 m. Noch einmal zum Vergleich: 12,5 m wären es eigentlich gewesen. So viel zur Historie, warum es überhaupt zu dieser – ich sage es jetzt einmal so – eigenartig gekrümmten Lärmschutzwand kam. Nach der Fertigstellung im Jahr 2020 wurden Risse in den Betonfertigteilen festgestellt, die über die Grenze dessen, was man üblicherweise tolerieren würde, hinausgingen. Man hat sich dann auf die Suche nach den Ursachen gemacht, warum das Bauwerk schon Risse hat, und hat festgestellt, dass die Bewehrung zum Teil an den falschen Stellen ist und die Dicke des Betons über den Bewehrungsstücken zum Teil zu gering ist. Das ist ein erheblicher Ausführungsmangel. Diese Bogenelemente wurden in einem Betonfertigteilewerk hergestellt – eigentlich eine Konstruktion, die qualitativ deutlich bessere Ergebnisse bringt, als wenn direkt auf der Baustelle betoniert wird, weil man einfach eine kontrolliertere Umgebung hat, da (Staatssekretärin Elke Zimmer) Witterungseinflüsse wegfallen. Aber es ist, wie es ist: Die Mängel sind da. Die Ausführung entspricht vor allem nicht den statischen Vorgaben. Die auftragnehmende Firma, also die beauftragte Baufirma, hätte eigentlich vor dem Einbau der Betonelemente eine Qualitätssicherung machen müssen, also entsprechende Kontrollen, ob denn tatsächlich ordnungsgemäß bewehrt wurde und der Beton in ordnungsgemäßer Dicke aufgetragen ist. Nach wie vor ist nicht geklärt, warum diese Qualitätssicherung im Betonteilewerk nicht funktioniert hat. Der Auftraggeber, in diesem Fall das Regierungspräsidium Freiburg im Auftrag des Bundes als Bauherr, hat aber bauvertraglich auch das Recht auf eine mängelfreie Ausführung. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer, sprich die Baufirma, diese zu beseitigen. Im ersten Schritt wird dazu die Vorlage eines Mängelbeseitigungskonzepts angefordert. Diesem muss dann der Auftraggeber, hier also das Regierungspräsidium, zustimmen. Dieses Konzept hat das Regierungspräsidium mehrmals eingefordert, aber es liegt nach wie vor nicht vollständig vor. Deshalb kann ich auf Ihre zweite Frage leider noch keine abschließende Antwort geben. Denn die Dauer und der Umfang von Sanierungsmaßnahmen können erst dann realistisch abgeschätzt werden, wenn dieses abgestimmte Mängelbeseitigungskonzept vorliegt. Aktuell prüfen Ingenieure nach wie vor statische Fragen. Denn es geht auch um Sicherheit; es geht beispielsweise um Sicherheit, wenn Schnee liegt, um die Frage, ob die Schneemenge in Zentimetern Schneehöhe, die sicher getragen werden können muss, tatsächlich getragen werden kann. Im Moment wird auch geprüft, bei wie vielen dieser Elemente jetzt wirklich Mängel in einem Umfang vorliegen, bei dem die statische Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Ende Juli wird es dazu ein abschließendes Gespräch geben, und dann haben wir hoffentlich bald das erste Ergebnis dieser Abklärung. Dann kann im zweiten Schritt geklärt werden, wie die Sanierung stattfinden kann, bzw. im äußersten Fall muss dann geklärt werden, ob eine Sanierung überhaupt stattfinden kann oder ob es – das ist wirklich der alleräußerste Fall – tatsächlich einen Ersatzneubau bräuchte. Ein solcher Ersatzneubau wäre aber mit erheblichen Kosten für den Auftragnehmer – sprich für die Baufirma – verbunden. Vor allem würde es für die Bürgerinnen und Bürger in Hüfingen noch einmal eine Baustelle bedeuten und noch einmal eine Zeit, in der sie gar keinen Lärmschutz hätten. Daher ist das oberste Ziel, zügig ein Konzept für die Sanierung zu entwickeln und dieses dann auch zügig umzusetzen, sodass wir dann eine statisch, aber auch optisch einwandfreie Lärmschutzwand haben; denn beides hat in diesem Fall eine Rolle gespielt. Das Ziel ist, dann eine mängelfreie Ausführung zu haben. Es darf nicht sein, dass der Bund Nachteile hat und wir, wenn wir dies nur ein Stück weit machen, dann in wenigen Jahren noch mal über eine Sanierung der Sanierung nachdenken müssen. Vielmehr brauchen wir jetzt dieses anerkannte Mängelbeseitigungskonzept. Hier ist der Auftragnehmer gefordert, sprich das Betonteilewerk. Ein Ersatzneubau hätte immense Kosten zur Folge. Dariode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 her ist das hoffentlich Ansporn genug, dass hier jetzt über eine vernünftige Sanierung nachgedacht wird, damit es im Zweifel eben nicht zu diesem Ersatzneubau kommt.
Daniel Born
Vielen Dank. – Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Reith. – Genau, von Ihrem Platz aus.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die ausführliche Darlegung. – Im Moment ist die eine Spur, die man zusätzlich gebaut hat, gesperrt. Dort gibt es jetzt einen Flaschenhals, den es schon vorher gab, den man ja beseitigen wollte – teilweise mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 oder auf 50 km/h. Dieser Flaschenhals wurde jetzt noch größer. Deshalb ist natürlich der zeitliche Rahmen schon interessant. Gibt es denn Fristen, die man der Firma setzen kann? Oder wurden der Firma Fristen gesetzt? Oder kann sich das Ganze jetzt – ich sage es mal übertrieben – unendlich hinauszögern?
Elke Zimmer
Sie haben recht: Die Fahrspur ist nach wie vor gesperrt. Das heißt, das, was wir durch den zweispurigen Ausbau eigentlich erreichen wollten, nämlich den flüssigen Verkehr, haben wir leider nicht. Solange die Frage der Statik nicht geklärt ist, wird die Spur einfach aus Sicherheitsgründen erst mal gesperrt bleiben. Das erste Datum, das wir jetzt haben, ist Ende Juli. Wir haben das Gespräch, glaube ich, am 26. Juli. Dann wissen wir, wie es weitergeht. Erst dann kann man verlässlich etwas über irgendwelche Fristen sagen, darüber, wie es dann weitergeht.
Daniel Born
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – N a c h n u t z u n g d e s B a d e n - W ü r t t e m b e r g - H a u s e s a u f d e r E x p o 2 0 2 0 i n D u b a i Herr Abgeordneter. – Jetzt müssen Sie wieder nach vorn ans Redepult.
Nikolai Reith FDP
Gern. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut im Wirtschaftsausschuss auf unsere Anfrage hin berichtet, dass Gespräche zur Nachnutzung des Baden-Württemberg-Hauses auf der Expo 2020 in Dubai vielversprechend verlaufen. Die Nachnutzung sei von Anfang an auch Teil des Konzepts gewesen. Mit Blick auf das vertraglich vereinbarte Ablaufdatum des Pavillons haben wir bereits damals befürchtet, dass die Zeit für Verhandlungen knapp sein könnte. Die Zeit läuft in der nächsten Woche, am 31. Juli, ab. Deshalb fragen wir die Landesregierung: a) Was ist der aktuelle Stand zur Nachnutzung des Baden-Württemberg-Hauses auf der Expo 2020 in Dubai? b) Wird es abgerissen, wenn keine Einigung mit der Expo-Gesellschaft erzielt wird? Vielen Dank.
Daniel Born
Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Dr. Rapp ans Mikrofon bitten.
Dr. Patrick Rapp
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Reith, jetzt springen wir von Hüfingen nach Dubai. Ich bin auch nicht die Ministerin. Ich versuche, meine weibliche Seite jetzt etwas auszuspielen. Sie wissen ja, die Herrin des Verfahrens ist die Veranstaltungsorganisation der Expo, die Expo Dubai 2020 LLC. Diese Gesellschaft hat zwischenzeitlich mit allen Ausstellungsteilnehmern – ob es Firmen, Nationalstaaten waren oder, wie in unserem Fall, ein Bundesland – die Gespräche über die Nachnutzung, über die mögliche Überführung geführt. Es liegt ein Entwurf eines sogenannten Grant Agreements vor. Das ist ein standardisierter Vertragsentwurf, der zum Zweck einer Nachnutzung des Gebäudes mit der künftigen – jetzt noch mal eine andere Organisation – Expo City Dubai – das ist ein Nachnutzungsprojekt der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate – die Übergabe an das Büro „Expo Dubai 2020“ vorsieht. Die Verhandlungen sind in der finalen Abschlussrunde. Das heißt, wir rechnen damit, dass es in dieser oder in der nächsten Woche bezüglich der Nachnutzung einen Abschluss gibt. Wir haben ihn noch nicht vorliegen. Es wird in Dubai mit der vom Land eingesetzten Projektgesellschaft verhandelt. Insofern kann ich Ihnen jetzt noch nichts zum letztendlichen Stand sagen. Wir wissen nur, dass die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate tatsächlich alles bis zu diesem 1. August, den Sie angesprochen haben, besiegelt haben soll. Für den Fall, dass eine Einigung scheitern sollte – davon gehen wir jetzt aber nicht aus, weil das ein standardisierter Prozess mit allen Expo-Teilnehmern ist –, wäre die zugewiesene Fläche, auf der die Gebäude stehen – auch das gilt für alle Teilnehmer –, bis Ende September zu räumen und in dem ursprünglichen Zustand an den Veranstalter zurückzugeben. So sieht es der Teilnehmervertrag, der am Anfang dieser Expo stand, auch vor.
Daniel Born
Vielen Dank. – Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Reith.
Nikolai Reith FDP
Die Zeit wird jetzt in der Tat sehr knapp. Laut Vertrag wäre der Standardfall theoretisch der Abriss. Wenn bis September geräumt werden müsste, dann müssten auch Firmen beauftragt werden. Gibt es für diesen – wie auch von Ihnen jetzt bestätigt – hoffentlich unwahrscheinlichen bzw. unwahrscheinlicheren Fall schon Aufträge an entsprechende Firmen, das abzureißen? Zweite Frage: Waren die Kosten für einen eventuellen Abriss in der ursprünglichen Summe, über die wir auch schon öfter gesprochen haben, mit berücksichtigt, oder kämen da zusätzliche Kosten auf das Land Baden-Württemberg zu?
Dr. Patrick Rapp
Nach meiner Kenntnis waren die Kosten in Höhe von ungefähr 250 000 € für eine Kompletträumung des Geländes mit kalkuliert. Dazu, ob für den Fall, dass es zu einem Abriss kommen müsste, schon Firmen beauftragt sind bzw. von der Projektgesellschaft diesbezügeriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 lich angesprochen wurden, kann ich noch keine Auskunft geben. Denn derzeit sind die Planungen dahin gehend, dass die Vereinigten Arabischen Emirate eine Art Campus aufbauen wollen. Das heißt, die Zielsetzung – so wurde es signalisiert – ist die, dass die Gebäude auf jeden Fall in eine Nachnutzung kommen. Man geht aktuell an keiner Stelle von einem Scheitern aus. Sollten sich aber Änderungen ergeben, werden wir auf jeden Fall zeitnah darüber informieren, so, wie Sie es gewünscht haben.
Daniel Born
Vielen Dank. – Es gibt keine weitere Zusatzfrage. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S e b a s - t i a n C u n y S P D – S t a a t s h a u s h a l t s p l a n 2 0 2 2 – M i t t e l f ü r i n t e r n a t i o n a l e K o - o p e r a t i o n e n u n d E n t w i c k l u n g s z u s a m - m e n a r b e i t Bitte, Herr Abgeordneter.
Sebastian Cuny SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Krieg in der Ukraine steht auch in seinem fünften Monat zu Recht im Fokus des gesellschaftlichen und politischen Interesses. Putins Angriffskrieg bringt entsetzliches Leid für Tausende von Menschen, von Familien in der Ukraine, in Russland und in der ganzen Welt. Dennoch sind die anderen Sorgen nicht aus der Welt, ganz im Gegenteil. Hunger, Armut und Ungerechtigkeiten nehmen zu. Umso wichtiger ist es, dass wir in Deutschland und Baden-Württemberg unserer Verantwortung für globale Gerechtigkeit und Solidarität nachkommen. Mit der SEZ und den Tausenden in Initiativen und Projekten unter dem Dach des DEAB Engagierten haben wir in Baden-Württemberg hervorragende Strukturen, um dieser unserer Verantwortung gerecht zu werden. Dafür müssen wir den Handelnden aber auch die entsprechenden finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Wie viele der im Staatshaushaltsplan 2022 für internationale Kooperationen und Entwicklungszusammenarbeit eingestellten Mittel sind frei verfügbar? b) Sind diese frei verfügbaren Mittel seit 2016 erhöht worden? Vielen Dank.
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich darf für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Redepult bitten.
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Cuny, vielen Dank für Ihre Fragen und für Ihr Plädoyer für eine intensive internationale Entwicklungszusammenarbeit. Ich beantworte die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt: (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Grundsätzlich werden bei Haushaltsaufstellungen von den Ressorts nur die Mittel angemeldet, die auch tatsächlich für die in dem Jahr geplanten Maßnahmen benötigt werden. Jede Mittelanmeldung muss haushaltsreif sein. Das heißt, es muss sichergestellt sein, dass die Mittel tatsächlich für diesen Zweck benötigt und verausgabt werden. Im Einzelplan des Staatsministeriums sind die Mittel für internationale Kooperationen und Entwicklungszusammenarbeit im Kapitel 0202 – Allgemeine Bewilligungen – bei Titelgruppe 70 veranschlagt. Diese Mittel dienen der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, wie sie sich aus Verträgen für den Betrieb der Repräsentanzen oder durch Zuwendungsbescheide zur Förderung von Projekten im Bereich Entwicklungszusammenarbeit ergeben. Die Mittel werden für die Förderung der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg, die SEZ, benötigt. Sie sind notwendig für Aufwände der Gemischten Regierungskommissionen und für Reisen und Veranstaltungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit. Ergänzend dazu gibt es Haushaltstitel wie beispielsweise „Kosten für Sachverständige“ oder „Sonstiger Sachaufwand“, deren Höhe aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren pauschal angesetzt wird, da der genaue Umfang im Vorfeld nicht beziffert werden kann. Bei der Entwicklungszusammenarbeit ergibt sich aus dem festgelegten Zweck allerdings eine Besonderheit: Nach den entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg gilt hier der Subsidiaritätsgrundsatz zugunsten der kleinen und mittleren Akteure. Das heißt konkret, dass die engagierten Menschen und Vereine, Stiftungen, Hochschulen oder Schulen, Kirchen, Unternehmen oder Kommunen aufgefordert sind, die Entwicklungspolitik gemeinsam mitzugestalten, etwa indem sie eigene oder gemeinschaftliche Projekte vorschlagen oder für eine Förderung einreichen. Dies geschieht z. B. unter dem Dach der Landespartnerschaft mit Burundi, im Rahmen des Handlungskonzepts zur kommunalen Entwicklungspolitik, beim gemeinsamen Schwerpunkt der Stärkung des jungen Engagements oder thematisch ganz offen und gesteuert durch den Grundsatz der Bestenauslese bei dem Förderprogramm „bwirkt!“. Das, was Sie gegebenenfalls mit frei verfügbaren Mitteln meinen, könnten Mittel aus diesem Bereich sein. Der entsprechende Haushaltstitel 685 70 in Kapitel 0202 trägt den Namen „Zuschüsse zur Förderung von Kooperationen für nachhaltige Entwicklung weltweit“. Wenn wir uns diesen Titel ansehen, dann ist festzustellen, dass hier im Jahr 2010 400 000 € eingestellt waren. Im Haushaltsjahr 2022 waren es 3,15 Millionen €, also eine bemerkenswerte Steigerung. Aber diese Mittel stehen nicht frei zur Verfügung, sondern sie werden für die angeführten Maßnahmen und Zwecke benötigt. Sie haben nach dem Vergleich zum Jahr 2016 gefragt. Da ist allerdings einiges zu beachten. Damals standen an dieser Stelle 3,2 Millionen € zur Verfügung; da gab es Sondereffekte. Angesicht der Flüchtlingskrise in Syrien und im Irak wurden im Zweiten Nachtragshaushalt 2015/2016 Mittel in Höhe von 2,2 Millionen € insbesondere für die Unterstützung für die Provinz Dahuk im Nordirak zusätzlich bereitgestellt. Die Mitriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 tel wurden u. a. für die Nothilfe zur Errichtung und Aufrechterhaltung der nötigsten Infrastruktur, Projekte zur Fluchtursachenbekämpfung in den Bereichen Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Verwaltung und Bildung sowie für Projekte zur Beschulung von syrischen Flüchtlingskindern in der Türkei benötigt. Wenn Sie diese zusätzlichen Mittel herausrechnen, sehen Sie, dass sich die Ausstattung des Titels von 2016 nach 2022 deutlich erhöht hat. Hinzu kommt, dass für die weitere Unterstützung der Provinz Dahuk im Haushalt 2017 rund 0,7 Millionen € in eine neue Titelgruppe 85 – Humanitäre Projekte Mittlerer Osten – überführt wurden. Werden die Mittel der Titelgruppe 70 und der Titelgruppe 85 zusammengefasst, ergibt sich für die Entwicklungszusammenarbeit seit 2015 eine Steigerung um rund 170 % und bezogen auf das Jahr 2010 sogar um rund 500 %. Ich hoffe, mit diesen Zahlen, Titeln und Titelgruppen sind Ihre Fragen umfassend beantwortet.
Daniel Born
Vielen Dank. – Nein, denn es gibt eine Zusatzfrage, wenn ich es richtig sehe. – Herr Abg. Cuny.
Sebastian Cuny SPD
Ganz herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin Splett. Die Fragen mit dem Blick zurück haben Sie umfassend beantwortet. Ich möchte den Blick auch ein Stück vorauswerfen, weil wir alle sagen: Die Herausforderungen in diesem Bereich nehmen immens zu. Deswegen stelle ich die Frage, welche Mittel für internationale Kooperationen und die Entwicklungszusammenarbeit vom Staatsministerium für den Doppelhaushalt 2023/2024 angemeldet wurden.
Dr. Gisela Splett
Ich bin ja nicht im Staatsministerium, sondern im Finanzministerium tätig. Ich weiß deswegen ganz gut, dass wir jetzt noch gar nicht sagen können, welche Mittel im Haushalt 2023/2024 zur Verfügung stehen werden. Das hängt ja von den Beschlüssen dieses Parlaments ab. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das war auch nicht die Frage!) Sie sind ja der Haushaltsgesetzgeber. Wir haben in diesem Bereich sicherlich Anmeldungen aus dem Staatsministerium. Wenn Sie die aber genau beziffert haben wollen, müssten wir sie Ihnen gegebenenfalls nachreichen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das wäre gut!)
Daniel Born
Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Zusatzfrage aus dem Plenum, und zwar des Herrn Abg. Dr. Schütte von der CDU-Fraktion. – Herr Abgeordneter.
Dr. Albrecht Schütte CDU
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie haben das, was ich jetzt fragen will, im Grunde schon sehr gut beantwortet. (Dr. Albrecht Schütte) Vielleicht zur Präzisierung noch mal zwei Zahlen, die Sie uns gern auch nachreichen können: Wie viele Mittel standen für die originäre Entwicklungshilfe – das heißt, ohne Dahuk usw. – seit 2015 je Jahr zur Verfügung? Und wie sieht die mittelfristige Finanzplanung, die ja eine Indikation gibt, wie der Haushalt schließlich aussehen könnte, für diese eine Haushaltsposition – das ist nur eine Haushaltsstelle – in diesen Jahren aus? Ich verstehe, dass Sie diese Frage wahrscheinlich nicht direkt beantworten können, sonst müssten Sie den Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung dabeihaben. Die Antwort kann man gern auch schriftlich nachreichen. Vielen Dank.
Daniel Born
Frau Staatssekretärin.
Dr. Gisela Splett
Vielen Dank, Herr Abg. Schütte. – Zum Teil bezog sich die Frage auch auf die Vergangenheit. Was die Vergangenheit betrifft, kann ich eine Antwort geben. Was die Zukunft betrifft, würden wir die Information, die wir Ihnen dazu geben können, tatsächlich im Nachgang zur Verfügung stellen. Zu dem Titel, den ich vorhin angesprochen habe, hatte ich die Zahl für 2010 genannt. Da waren es 400 000 € – 2011 auch. Der Betrag stieg dann über 710 000 € auf 1 Million €. Der nächste Sprung war der erklärte Sondereffekt im Jahr 2016. Da waren wir bei 3,2 Millionen €. Im Folgejahr waren wir bei 1,2 Millionen €. Dann stieg der Betrag auf 2,1 Millionen €, weiter auf 2,3 Millionen € und schließlich auf 2,95 Millionen €, und im Jahr 2022 erfolgte noch einmal ein Anstieg auf 3,15 Millionen €. In diesem Titel sind, wie gesagt, die Zuschüsse zur Förderung von Kooperationen für nachhaltige Entwicklung weltweit enthalten. Wie die sich dann aufteilen, ist in den Jahren jeweils unterschiedlich. Eine große Position – wenn ich mir das Jahr 2021 anschaue – ist die Förderung „bwirkt!“, die Sie sicherlich gut kennen, die sich dann wiederum aufteilt in Inlandsförderung, Auslandsförderung und Burundi mit jeweils mehreren Hunderttausend Euro, die hierfür zur Verfügung stehen. Es gibt auch sonstige Projektförderung, Einzelprojekte, die Förderung des Burundi-Kompetenzzentrums usw. Aber da wird es ein bisschen kleinteilig, wenn wir uns das auch für die letzten Jahre ansehen wollen. So weit hoffe ich, dass die Beantwortung für die Vergangenheit ausreicht. Die Antwort für die Zukunft folgt dann schriftlich.
Daniel Born
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . J a n - P e - t e r R ö d e r e r S P D – R e a k t i v i e r u n g d e r K r e b s b a c h t a l b a h n Herr Abgeordneter. eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022
Jan-Peter Röderer SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Staatssekretärin Zimmer! Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Fahrgastzahlen im ÖPNV zu verdoppeln und dafür zahlreiche stillgelegte Schienenstrecken mit Potenzial zu reaktivieren. Die Krebsbachtalbahn bei mir in der Region ist genau so eine Strecke, für die ein gutes Fahrgastaufkommen von 500 bis 750 Fahrgästen und ein sehr guter Kosten-Nutzen-Faktor von 1,43 prognostiziert wurde. Ein kleines Problem dabei ist: Im Falle der Reaktivierung wäre auch ein Lückenschluss notwendig, sodass die Kosten jetzt natürlich nicht ganz gering sind. Das ist auch ein Grund, warum der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau, einer der beteiligten Gemeinden, zunächst die Zustimmung versagt hat, während beide beteiligten Landkreise und auch die Gemeinde Neckarbischofsheim, die direkt beteiligt ist, bereits die Kostenübernahme zugesagt haben. Daher nun meine Frage: Was gedenkt die Landesregierung in solchen Fällen zu tun, um ihrem Ziel näherzukommen und solche Strecken doch noch zu reaktivieren? Ist es möglich, dass das Land in solchen Fällen auch das Planungsrecht für solche überregional bedeutenden Schienenstrecken selbst in die Hand nimmt, wie es bei überregional bedeutenden Straßen auch möglich ist? Vielen Dank.
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich darf für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Zimmer ans Redepult bitten.
Elke Zimmer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Röderer, herzlichen Dank für diese Frage, die tatsächlich eine ganz aktuelle Frage ist. Sie haben es genannt: Uns, der Landesregierung, uns, dem Verkehrsministerium, ist es ein hohes Anliegen, Reaktivierungen im Land voranzubringen. Denn wir wollen die Fahrgastzahlen bis 2030 verdoppeln, und Reaktivierungen sind da ein wichtiger Baustein. Deswegen haben wir die Potenzialanalysen in Auftrag gegeben und haben dazu bisher rund 20 Studien mit fast 1,7 Millionen € gefördert. Wir fördern aber nicht nur diese Studien, wir fahren auch raus vor Ort, nehmen teil, wenn beispielsweise Bürgerversammlungen stattfinden, wenn sich Beteiligte treffen, wenn Arbeitsgruppen vor Ort unterwegs sind. Da unterstützen wir mit fachlichem Know-how, insbesondere der NVBW, aber auch des Ministeriums, um tatsächlich Prozesse vor Ort zu unterstützen. Die Vorhabenträger vor Ort wissen dieses Engagement sehr zu schätzen, weil dadurch oftmals Kritiker, die es vor Ort gibt, einfach aufgrund der fachlichen Informationen, die da mitgegeben werden können, mit an Bord genommen werden. Bei der Krebsbachtalbahn haben Sie die Zahlen genannt. Die Krebsbachtalbahn ist in dieser Reaktivierungsstudie in die Kategorie C einsortiert. Sie hat Platz 1 in dieser Kategorie. Diese Kategorie C bedeutet mittleres Nachfragepotenzial: Das Potenzial ist vertieft zu betrachten. Wenn dann der Abschnitt zwischen Obergimpern und Babstadt noch dazukommt, steigt noch mal die Bedeutung dieser Strecke. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Wir alle wissen: Selbst diese Zahlen, die jetzt hier in diesen Studien ermittelt werden, sind in der Realität bisher bei jeder Reaktivierung übertroffen worden. Daher sind es eher nur Mindestzahlen. Ich will sie jetzt nicht wiederholen. Sie haben die Zahlen schon genannt. Die Entscheidung des Bad Rappenauer Gemeinderats vom Mai 2022, sich an der Finanzierung dieser Reaktivierung nicht zu beteiligen, war auch für uns tatsächlich eine große Enttäuschung. Als Ministerium und oberste Landesbehörde können und dürfen wir aber an diesen kommunalen Entscheidungen nicht rütteln. Das ist Teil der Demokratie in unserem Haus. Wir haben diese Entscheidungen zu akzeptieren. Wir haben aber mit Spannung das laufende Bürgerbegehren in Bad Rappenau beobachtet. Gerade vor drei, vier Tagen war zu lesen, dass mittlerweile tatsächlich über 1 500 Stimmen eingetroffen sind. 1 250 wäre das Quorum gewesen; dieses ist also erfüllt. Die Bürgerschaft hat damit ein deutliches Zeichen gesetzt, dass sie die Reaktivierung möchte. Im Moment bedeutet dies nun, dass sich der Gemeinderat nochmals mit der Frage beschäftigen muss und dass entweder die Entscheidung revidiert wird oder es dann tatsächlich zu einem Bürgerentscheid kommt. Wir müssen diese weitere Entwicklung vor Ort jetzt erst einmal abwarten; denn über die Entscheidung eines demokratisch gewählten Gremiums können und werden wir uns nicht hinwegsetzen. Jetzt haben Sie noch gefragt, ob wir, das Land, wenn einer der öffentlichen Partner ausfallen sollte, quasi in dessen Rolle schlüpfen könnten. Bei Eisenbahninfrastrukturvorhaben ist das nicht so einfach geregelt wie bei der Straßenbaulastträgerschaft. Sie hatten es gesagt. Das ist ein deutlich komplexeres Verfahren, bei dem die Entscheidung u. a. davon abhängig ist, ob es eine Eisenbahn des Bundes ist und ob die Strecke überhaupt noch für den Eisenbahnverkehr gewidmet ist. Kurz gesagt ist es in diesem Fall so, dass das Land nicht in die Rolle des Vorhabenträgers für Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes schlüpfen und insofern einspringen kann. Das ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Das machen entweder die Kommunen oder die Deutsche Bahn selbst. (Zuruf) Was wir aber weiterhin tun, ist Folgendes: Wir werden die Vorhabenträger auf lokaler und kommunaler Ebene in sämtlichen Belangen weiterhin unterstützen, mit Know-how, mit fachlicher Begleitung, mit Fördermitteln. Denn wir möchten die Realisierung dieser Vorhaben, und wir möchten tatsächlich die Realisierung der Krebsbachtalbahn. Daher werden wir alle Bemühungen, das zu realisieren, unterstützen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich habe eine Reihe von Zusatzfragen, zunächst von Herrn Abg. Röderer, dann von Herrn Abg. Katzenstein und danach von Herrn Kollegen Dr. Schütte. Ich würde sagen, wir sammeln zunächst die Beiträge. – Bitte sehr, Herr Abg. Röderer.
Jan-Peter Röderer SPD
Vielen Dank für die Beantwortung. Ich entnehme dem, dass, wenn es keine Zustimmung gibt, wenn auch der Bürgerentscheid schiefgeht – was wir alle nicht hoffen –, leider nichts mehr zu machen ist. So habe ich Sie verstanden. riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Eine Zusatzfrage habe ich trotzdem noch, wobei ich nicht weiß, ob Sie diese so aus dem Stegreif beantworten können: Die eine oder andere Gemeinde im Umfeld – die unter Umständen aktuell sehr gut an den ÖPNV angebunden ist – befürchtet durch die Reaktivierung der Krebsbachtalbahn natürlich eine Verschlechterung ihrer Situation. Gibt es vonseiten des Landes bereits die Möglichkeit, diese Sorge zu nehmen, etwa durch bestimmte Zusagen? Es steht im Raum, dass dann zusätzliche Busverkehre nötig wären, wofür die Kosten dann wiederum in der Raumschaft liegen würden. Gibt es von Landesseite irgendwelche Möglichkeiten, diese Sorge aktuell schon ein Stück weit zu nehmen und damit die Zustimmung in der Region noch etwas zu befördern?
Dr. Wolfgang Reinhart
Wie gesagt, wir sammeln, um etwas Tempo in die Sache zu bringen. – Herr Abg. Katzenstein, bitte.
Hermann Katzenstein GRÜNE
Sehr geehrte Frau Zimmer, vielen Dank für Ihre Aussage, wonach das Land weiterhin die Krebsbachtalbahn unterstützt und alles dafür tun wird, dass diese reaktiviert wird. Es ist ja jetzt schon so, dass das Land den Betrieb, der dort stattfindet, den Museumsbetrieb, den Freizeitbetrieb, finanziell unterstützt. Kann ich davon ausgehen, dass das auch weiterhin der Fall ist bis zu dem Zeitpunkt, da die Entscheidung getroffen wurde respektive die Realisierung der Krebsbachtalbahn angegangen wird? Das ist meine erste Frage. Die zweite Frage: In einem Punkt möchte ich dem Kollegen Röderer widersprechen. (Abg. Anton Baron AfD: Eine Frage!) – Die Frage kommt, sobald ich diese eingeleitet habe. – Der Bürgerentscheid bedeutet nicht unbedingt das finale Aus. Wir haben in wenigen Jahren eine Kommunalwahl; ein Bürgerentscheid ist nur drei Jahre lang bindend. Mir wurde vom Verkehrsministerium gesagt, das Ministerium sei durchaus bereit, absehbar, also für einige Jahre nach der nächsten Kommunalwahl – die möglicherweise zu anderen Mehrheiten im Gemeinderat führen wird –, die Krebsbachtalbahn weiter zu unterstützen. Können Sie das bestätigen?
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt Kollege Dr. Schütte, bitte.
Dr. Albrecht Schütte CDU
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, eine der Fragen, die in der Bürgerschaft sehr intensiv diskutiert werden, ist die Frage der querungsfreien Eisenbahnkreuzung – ein wunderschönes Wort. Vielleicht können Sie sagen, wie dort die Zuschussbedingungen sind. Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, sind die Zuschussbedingungen für die beteiligten Kommunen sehr gut. Bitte sagen Sie also etwas zu der Frage, wie sich die Situation darstellt, wenn man eine querungsfreie Eisenbahnkreuzung im Zuge der Sanierung und Erweiterung an dieser Strecke schaffen würde, und wie dann die Kostenverteilung aussähe.
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt habe ich abschließend nur noch eine Frage von Herrn Abg. Heitlinger. – Herr Abg. Heitlinger, stellen Sie bitte Ihre Zusatzfrage, dann kann die Frau Staatssekretärin alles zusammen beantworten.
Georg Heitlinger FDP
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich habe jetzt gehört, dass Sie die Entscheidung des Gemeinderats von Bad Rappenau selbstverständlich akzeptieren, weil es ein demokratisch gewähltes Gremium ist. Mir ist dazu spontan Heidelberg, der „Faule Pelz“, eingefallen. Der Gemeinderat hat sich einstimmig dagegen ausgesprochen, dass der „Faule Pelz“ reaktiviert wird. Nun hat man aber par ordre du mufti praktisch ein Dekret des Regierungspräsidiums. Will man diese Entscheidung aushebeln? Das passt für mich irgendwie nicht zusammen. Wie sehen Sie das?
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin.
Elke Zimmer
Ich versuche, die Fragen der Reihe nach zu beantworten. Herzlichen Dank, Herr Präsident. Es war die Frage, ob weiterhin der Teilbetrieb, so sage ich einmal, vielleicht noch einige Jahre weiterläuft. Daran wird es keine Änderungen geben. Wir streben dort keine Änderungen an, sondern der Status quo bleibt dort erst einmal erhalten. (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Vielen Dank!) Zur Frage, ob das Projekt gestorben ist, wenn es nach wie vor keine Bewegung im Gemeinderat Bad Rappenau gibt und das Bürgerbegehren dann vielleicht auch scheitert: Wir haben keine Ablauffrist für unser Reaktivierungsprogramm, sondern wenn es dann in drei, vier, fünf Jahren eine Änderung in der Gemeinde gibt, wird es einfach dort aufgenommen. Dann haben wir halt ein wenig Zeitverlust – schade drum! –, aber wir würden es einfach mit aufnehmen. (Abg. Jan-Peter Röderer SPD: Aber zunächst!) Daher ist das kein Hinderungsgrund. Zur Frage: Wie geht das, was wir in Heidelberg machen, und das, was wir hier machen, zusammen? Ich kann an dieser Stelle für das Verkehrsministerium sagen: Wir setzen uns über gemeinderätliche Entscheidungen nicht hinweg. Alle anderen Fragen sind in einem anderen Zusammenhang zu klären. Die beiden Tatbestände haben aber nichts miteinander zu tun, sondern wir respektieren in diesem Fall die Entscheidungen. Wir sprechen aber vor Ort und versuchen natürlich, mit unserem Fachwissen und unserer Expertise Entscheidungsgrundlagen zu bieten. In diesem Fall ging es beispielsweise darum: Was passiert? Wird es eine Verschlechterung auf anderen Strecken geben? Wird es zu lange Schließungen an irgendwelchen Haltepunkten geben? Wird der Schulstandort abgehängt? Aber diese Fragen konnten alle fachlich entkräftet werden, sodass die Fakten jetzt eigentlich auf dem Tisch liegen und wir beobachten, was vor Ort passiert. Wir hoffen, dass die Fakten zur Kenntnis genommen werden und dann eine faktenbasierte Entscheidung getroffen wird. Querungsfreie Kreuzungen: Herr Schütte, jetzt muss ich leider passen, was das konkrete Förderprogramm betrifft. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Förderprogramme für die Reaktivierung sind mit Bundes- und Landesmitteln im Moment ausgesprochen attraktiv. Hierbei können Fördersätze der zuwendungsfähigen Kosten von 90 % erreicht werden, und auch beim Rest kommt noch einmal eine Landesförderung dazu. eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Daher: Das Finanzielle ist eigentlich bei diesem Thema gerade überhaupt keine Frage. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Wir machen es ein- fach direkt!) – Wir machen es direkt, genau.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Damit ist auch der Katalog der Fragen beantwortet. Wir danken Ihnen und kommen zur Ziffer 5. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – S e k u n - d ä r e i n s ä t z e i n d e r L u f t r e t t u n g Herr Kollege Dr. Schweickert.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bestmögliche Versorgung von ganz Baden-Württemberg mit Luftrettungsmitteln liegt uns allen am Herzen. Deshalb schauen wir natürlich genau hin, wenn statt drei zusätzlichen Standorten nun in Zukunft zwei geplant sind und der eine zusätzliche Standort – auf der Basis eines Gutachtens – durch das Verschieben von zwei existierenden Standorten realisiert werden soll. Dazu haben wir folgende Fragen: a) Wie wird sich nach Annahme der Landesregierung die Zahl der Sekundäreinsätze in der Luftrettung in Baden-Württemberg in den kommenden Jahren angesichts der sich verändernden Kliniklandschaft (weniger Krankenhäuser, stärkere Spezialisierung) entwickeln? b) Inwiefern unterscheiden sich in der Luftrettung – unter Nennung durchschnittlicher Einsatzzeiten – Primäreinsätze von Sekundäreinsätzen (bei Letzteren bitte auch unter Einbezug von Abklärungsgesprächen zwischen den Ärzten) vom Zeitpunkt der Alarmierung durch die zentrale Koordinierungsstelle, bis wieder Status 2 (Frei auf Wache) am Ende des Einsatzes erreicht ist? Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die Beantwortung Herrn Staatssekretär Klenk ans Redepult bitten.
Wilfried Klenk
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Dr. Schweickert, ich darf namens der Landesregierung Ihre beiden Fragen wie folgt beantworten. Gestatten Sie mir aber eine Anmerkung: Der Einstieg von Ihnen war schon mal gut. Wir alle wollen eine bestmögliche Versorgung der Luftrettung für ganz Baden-Württemberg. Das war schon mal gut. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Die ist immer gut! – Vereinzelt Heiterkeit) Zu Ihrer ersten Frage: Das Aufkommen von Sekundäreinsätzen in der Luftrettung wurde zuletzt in der Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg ausgewertet, die im Jahr 2020 veröffentlicht wurde und die Sie alle im Detail kennen. Danach stellen Sekundäreinsätze rund (Staatssekretär Wilfried Klenk) ein Viertel des Gesamteinsatzaufkommens der baden-württembergischen Rettungshubschrauber dar. Die detaillierten Auswertungen von Ziel- und Quellkliniken bei luftgestützten Sekundäreinsätzen haben hier beispielsweise ergeben, dass das Universitätsklinikum Freiburg mit deutlichem Abstand das am häufigsten angeflogene Krankenhaus war. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Ausgangsorte bei Sekundärtransporten durch Luftrettungsmittel nach Freiburg waren zu über 40 % Kliniken in den südlichen Landkreisen Waldshut und Lörrach. Eine ähnliche Tendenz zeigt sich beispielsweise auch bei der Herkunft der Patienten bei Sekundärtransporten mit Transportziel Universitätsklinikum Heidelberg. Am häufigsten kamen die Patienten hier aus der Neckar-Odenwald-Klinik Mosbach, gefolgt vom Helios Klinikum Pforzheim und dem Klinikum in Rastatt. Es ist auf der einen Seite davon auszugehen, dass sich diese Tendenz fortsetzen wird, also dass sich die großen Versorgungszentren weiter schwerpunktmäßig als Zielkliniken von Sekundärtransporten der peripheren Regionen etablieren werden. Auf der anderen Seite wird aber eine bessere Allokation der Luftrettungsstandorte auch dazu führen, dass Patienten von vornherein – das gilt auch für den bodengebundenen Rettungsdienst; das sollte eigentlich das Ziel sein – in die richtige Klinik eingeliefert werden. Das dürfte zu einer Reduktion der Verlegungen aus kleineren Häusern führen. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Zu Ihrer zweiten Frage: Eine aktuelle Auswertung der DRF Luftrettung hat ergeben, dass die durchschnittliche Einsatzzeit für luftgebundene Sekundäreinsätze in Baden-Württemberg bei zwei Stunden 18 Minuten und für Primäreinsätze bei einer Stunde 19 Minuten – also in der Regel eine Stunde weniger – liegt. Die ADAC Luftrettung verzeichnet hier vergleichbare Zahlen. Die längere Einsatzdauer für Sekundäreinsätze ist dadurch zu begründen, dass in der Regel längere Transportstrecken zurückgelegt werden, die Übernahme von Intensivpatienten mehr Zeit erfordert und die organisatorischen Rahmenbedingungen im Vergleich zu Primäreinsätzen verändert sind, z. B. Flugplanung oder auch das schon angesprochene Arzt-Arzt-Gespräch, gegebenenfalls aber auch ein bodengebundener Zwischentransport. Der zeitliche Ansatz zur Durchführung eines Arzt-Arzt-Gesprächs zur medizinischen Abklärung beträgt im Schnitt zwischen drei und fünf Minuten. So weit zur Beantwortung Ihrer beiden Fragen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Eine kurze Ergänzungsfrage, Herr Kollege Dr. Schweickert.
Dr. Erik Schweickert FDP
Vielen Dank, Herr Klenk, für die Beantwortung der Fragen. – Die Zahlen, die Sie vorgetragen haben, u. a. ein Viertel, stammen, nehme ich an, aus dem Jahr 2018, wenn sie im Jahr 2020 publiziert worden sind. Das heißt, diese sind schon etwas älter. Sind Sie nicht der gleichen Meinung wie ich, dass durch die Spezialisierung der Kliniken gerade das Gegenteil eintritt, dass wir also nicht mit weniger, sondern mit mehr Sekundäreinsätzen zu rechnen haben? Wir haben Hubschrauber wie Christoph 41, riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 bei dem aktuell das Ganze laut dem Gutachten und Ihren Antworten bei 40 % und nicht bei einem Viertel liegt. Das wäre der erste Punkt. Das Zweite ist: Warum haben Sie denn dann in Ihrem Gutachten die Zahl der Sekundäreinsätze nicht weiter fortschreiben lassen? Bei den Primäreinsätzen haben Sie das getan; bei den Sekundäreinsätzen nicht. Sind Sie nicht der gleichen Meinung wie ich, dass das inkonsistent ist?
Wilfried Klenk
Nein, wir können alle miteinander nicht voraussagen, wie sich die Kliniklandschaft in den nächsten Jahren entwickeln wird. Was ich vorhin schon angedeutet habe – das gilt sowohl für den bodengebundenen als auch für den Luftrettungsdienst –: Es ist das nächstgelegene geeignete Krankenhaus anzufahren, anzufliegen. Dadurch sollten wir von vornherein, wo nur möglich, Sekundäreinsätze vermeiden. Eine Reduktion der Zahl von kleineren Kliniken kann durchaus auch in Zukunft zu Sekundäreinsätzen führen, aber nicht die Spezialisierung. Denn Spezialisierung bedeutet, dass Rettungsdienste, egal, welcher Art, schon diese spezialisierte Klinik künftig anfahren bzw. anfliegen werden. Wir können das aber aus heutiger Sicht nicht abschätzen. Wir wollen einer möglichen Entwicklung nach oben, wie Sie sie befürchten, dahin gehend zunächst entgegentreten, dass künftig nicht mehr nur spezielle Hubschrauber solche Sekundärtransporte durchführen, sondern dass künftig – wenn es zu diesen zehn Hubschrauberstandorten kommt – alle diese Hubschrauber Sekundärtransporte durchführen können. Das heißt, dass sich auch eine mögliche Steigerung der Zahl der Sekundärtransporte künftig auf diese zehn Hubschrauber verteilt.
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt habe ich noch zwei ergänzende Fragen: von Herrn Abg. Dr. Jung und danach von Herrn Kollegen Seimer.
Dr. Christian Jung FDP
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Klenk, von meiner Seite aus gibt es eine Frage. Sie haben gesagt, dass es nach Ihrer Meinung bei diesem Gutachten Probleme gibt. Wurden denn auch die Hubschrauberbesatzungen, die es in Baden-Württemberg gibt – zum einen von der Luftrettung, aber z. B. auch von der Polizei –, darüber befragt, ob mögliche Standorte, z. B. auf der Achse Tübingen–Reutlingen, überhaupt ideal für die Luftrettung sind? Die Frage, die sich daran anschließt, lautet: Wäre es vielleicht sinnvoll, einen weiteren Standort, auch im Hinblick auf das künftige Bevölkerungswachstum, zu planen?
Dr. Wolfgang Reinhart
Herrn Kollegen Seimer nehmen wir der Ökonomie halber dazu. – Bitte, Herr Kollege Seimer.
Peter Seimer GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ich habe noch eine Frage, weil die Datengrundlage dieses Gutachtens hier noch einmal angezweifelt wurde. Können Sie noch ein paar Sätze zu den Besonderheiten der SQR-Daten hier in Baden-Württemberg sagen, auf denen dieses Gutachten aufbaut?
Wilfried Klenk
Ich darf bei Letzterem anfangen. Die Datengrundlage, über die wir in Baden-Württemberg verfügen – das darf ich voller Stolz sagen; da dürfen auch Sie mit stolz sein –, ist einmalig in Deutschland. Eine Stelle (Staatssekretär Wilfried Klenk) wie die SQR gibt es sonst nirgendwo. Das heißt, es handelt sich um eine gesicherte Datenlage – mittlerweile über mehrere Jahre hinweg. Auf dieser Datengrundlage haben wir das Gutachten in Auftrag gegeben, auf diese Datengrundlage haben die Gutachter zurückgegriffen. Lieber Herr Abg. Dr. Jung, ich will hier ja nicht überheblich klingen, aber so viel Ahnung, wie die selbst ernannten Experten bei diesem Thema gerade für sich selbst in Anspruch nehmen, habe ich selbst. Nichtsdestotrotz haben wir, auch in Zusammenarbeit mit unserer Fachabteilung, entschieden, dass wir nicht die nötige Kompetenz besitzen, genau das auszuwerten, was wir jetzt haben. Dafür haben wir ein renommiertes Büro beauftragt, das Erfahrungen damit hat, was die Planung angeht. Wir haben jetzt ein Ergebnis vorliegen. Das Büro hat seine Erfahrungswerte natürlich auch von anderen Standorten, von anderen Ländern. In die Arbeiten wurden Fachleute, die sich in den betroffenen Bereichen selbst auskennen, mit einbezogen. Das machen die automatisch, das ist keine Frage. Aber eines ist auch klar – darüber reden wir hier offen, deutlich und klar –: Wenn ich einen Hubschrauber von Dorf A verlegen will, frage ich am besten die Besatzung von Dorf A, ob sie damit einverstanden ist. Die Antwort kann ich Ihnen geben. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Das ist die Geschichte mit dem Frosch und dem Teich!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich habe noch zwei ergänzende Fragen zu diesem Komplex. Zunächst Kollege Blenke, dann noch einmal Kollege Dr. Jung.
Thomas Blenke CDU
Danke schön. – Herr Staatsekretär, ich möchte Sie einfach fragen: Könnten Sie noch einmal ausführen, welche qualitative Veränderung Sie nach der Umsetzung der neuen Konzeption erwarten?
Wilfried Klenk
Wie vieles im Rettungswesen ist auch die Luftrettung, sind auch die Luftrettungsstandorte im Laufe der letzten Jahrzehnte historisch gewachsen, dort, wo man geeignete Standorte gefunden hat, wo es keine Widersprüche gab – dafür sind wir allen Standorten, die wir im Moment haben, dankbar. Aber ob das dazu gedient hat, dass überall im ganzen Land Baden-Württemberg – auf die Gleichwertigkeit legen wir immer großen Wert; ich verweise auf die Landesverfassung – alle die gleiche Chance haben, versorgt zu werden, das hat bislang niemand in den Blick genommen. Deshalb haben wir ein Gutachten beauftragt, das zum Ziel hat, die Luftrettung in Baden-Württemberg so zu organisieren, dass alle Teile des Landes gleich schnell innerhalb einer bestimmten Zeit mit einem Luftrettungsmittel versorgt werden können. Jetzt meint man zum Teil, dass man gerade in einem Ballungsraum, wo viele Menschen leben, unbedingt einen oder auch zwei oder drei Hubschrauber braucht. Ich sage Ihnen aber: Gerade in diesen Ballungsräumen haben wir auch eine entsprechende Dichte an entsprechend spezialisierten, gut aufgestellten Kliniken. Da gibt es andere Landesteile mit kleineren Häusern mit weniger Expertise – dafür können die gar nichts eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 –, wo man eher mal ein Luftrettungsmittel braucht, um, wie vorhin schon gesagt, den Patienten von vornherein innerhalb einer bestimmten Zeit – da haben wir immer die Golden Hour im Kopf – in ein spezialisiertes Krankenhaus zu transportieren. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Vorher habt ihr die Standorte auch nicht gewürfelt!) – Bitte? (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Die Standor- te habt ihr vorher auch nicht gewürfelt! – Gegenruf des Abg. Thomas Blenke CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Es liegt noch eine Zusatzfrage des Abg. Dr. Jung vor. Habe ich das richtig gesehen? – Bitte sehr, eine abschließende Frage zu diesem Komplex.
Dr. Christian Jung FDP
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben ja versucht, meine Frage zu beantworten, ohne es zu machen.
Wilfried Klenk
Einen Versuch war es wert.
Dr. Christian Jung FDP
Noch mal: Ich hätte gern von Ihnen gewusst, ob Hubschrauberbesatzungen von Ihnen angesprochen wurden. Ich gehe davon aus, dass die auch das Beste für das Land wollen ...
Wilfried Klenk
Genau.
Dr. Christian Jung FDP
... und nicht, wie Sie das unterstellt haben, irgendwie anders antworten würden. Die Frage war auch: Wir haben ja nicht nur die Luftrettungsbesatzungen, sondern auch die Expertise der Landespolizei im Hubschrauberbereich, die ja Baden-Württemberg teilweise noch besser kennt als die Luftrettungsbesatzungen. Deswegen die Frage nochmals mit der Bitte um Beantwortung: Wurden denn überhaupt Hubschrauberbesatzungen involviert? Und – diese Frage haben Sie auch nicht beantwortet – warum macht man nicht einfach einen weiteren Standort und löst damit auch beispielsweise Redundanzprobleme? Wir haben ein Bevölkerungswachstum in Baden-Württemberg. Deswegen ist es sicherlich auch sinnvoll, dass man da auch weiter denkt und sich nicht komplett auf so ein Gutachten, das Sie ja nicht selbst gemacht haben, versteift. (Zuruf von den Grünen: Frage!) Sie sind hier in der Politik und können da durchaus auch Lösungen herbeiführen, sodass es zum Wohle von uns allen ist.
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Staatssekretär.
Wilfried Klenk
Lieber Herr Dr. Jung, Sie haben sicherlich vernommen, dass entgegen bisheriger Praxis künftig auch Luftrettungsstandorte nach Europarecht ausgeschrieben werden müssen. Da werde ich keinen der Beteiligten zu irgendetwas befragen; ich werde den Teufel tun. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) (Staatssekretär Wilfried Klenk) Das lassen wir extern machen. Da wird es eine europaweite Ausschreibung geben. Wir wissen heute noch nicht, wer diese zehn Standorte betreiben wird. Das heißt, ich werde nicht die Expertise bei den betroffenen Organisationen oder Luftrettungsunternehmen einholen. Selbstverständlich werden wir zu gegebener Zeit, wenn wir wissen, wo diese zehn Standorte sein werden – das ist ja noch nicht abgeschlossen –, auch Expertisen unserer Landespolizeihubschrauberstaffel – bei der Gelegenheit sei auch mal erwähnt: mit deutschlandweit höchstem Ansehen; da haben wir also gute Berater – einholen; keine Frage. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Was einen weiteren – sprich elften oder zwölften – Standort angeht, werden wir uns von Ministeriumsseite aus überhaupt nicht dagegen wehren. Nur: Ich habe gerade gesagt, wir müssen das europaweit ausschreiben, und die Luftrettungsunternehmen müssen diesen Standort wirtschaftlich betreiben können. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Schreibt es doch aus!) Die müssen rechnen. Da geht es nicht darum, einen Hangar, diesen Standort zu bauen – das ist ein Klacks an der ganzen Geschichte –, sondern es geht um den laufenden Betrieb, und den bezahlen nicht wir, den bezahlen die Kostenträger. Deswegen: Fassen Sie es bitte nicht als Provokation auf, aber wenn Sie mir morgen ein Schreiben der gesetzlichen Krankenkassen bringen, in dem steht, dass sie einen elften Hubschrauberstandort finanzieren, bin ich der Letzte, der dagegen ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Damit ist auch diese Anfrage erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . A n t o n B a r o n A f D – F a h r p l a n u n r e g e l m ä ß i g - k e i t e n b e i d e r W e s t f r a n k e n b a h n Kollege Baron.
Anton Baron AfD
Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin Zimmer, Sie wissen ja inzwischen, welche unerträgliche Situation wir bei der Westfrankenbahn haben. Aber ich halte mich ganz kurz. Deswegen frage ich Sie: a) Was sind die Gründe für die Zugausfälle und Verspätungen bei der Westfrankenbahn in den letzten Monaten? b) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung angesichts der Verspätungen bei der Westfrankenbahn, um sicherzustellen, dass Passagiere ihre Anschlusszüge in angemessener Umsteigezeit erreichen können? Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Staatssekretärin. riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022
Elke Zimmer
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Baron, wir haben ja auch am Rande des Plenums ab und an schon über die Probleme der Westfrankenbahn geredet. (Abg. Anton Baron AfD: Da hat sich nichts geän- dert!) Bisher war immer meine Erklärung: Corona ist das Problem. Tatsächlich ist der Krankenstand nach wie vor das Problem, allerdings nicht der Krankenstand wegen Corona, sondern – also manchmal steckt der Teufel drin – es gibt jetzt einfach weitere Infektionskrankheiten, es gibt Rehamaßnahmen, es gab Todesfälle. Manchmal ist es wie verhext, dass dann ein Problem quasi gelöst schien und wir jetzt das nächste Personalproblem vor uns herschieben. Der Krankenstand ist nach wie vor hoch. Deswegen kann das Betriebsprogramm nicht wie vereinbart gefahren werden. Dieses Thema haben wir, das Verkehrsministerium, dann auf Leitungsebene der DB-Tochter Westfrankenbahn auch tatsächlich eskalieren lassen, damit noch einmal ein wirklich greifbares Ersatzkonzept erarbeitet wird. Einige Fahrten werden ja mittlerweile mit Bussen durchgeführt. Der Großteil der Züge fährt, aber leider auch nicht mit einem Pünktlichkeitswert, wie wir uns das vorstellen. Herr Baron, Sie nutzen die Strecke regelmäßig, und ich denke, Sie können ein Lied davon singen. Das Unternehmen baut sukzessive Personal auf, um diese Krankenstandsprobleme in den Griff zu bekommen. Aber die Maßnahmen, um Personal zu generieren, sind schwierig und gestalten sich auch hier schwierig. Das Unternehmen greift auch jetzt auf den Personalpool des Landes zu, den wir eingerichtet haben, um genau diese mittelfristigen Personalprobleme in den Griff zu bekommen. Das Notkonzept, das im Moment läuft, läuft bis zum Ende der Sommerferien. Wir hoffen, dass wir mit dem Ende der Sommerferien dort wieder ein verlässliches Konzept haben und dass wir dann wieder den normalen Betrieb fahren. Das Unternehmen weiß, dass es unter verstärkter Beobachtung steht – nicht nur von uns, sondern auch von den Landkreisen. Wir hoffen, dass das Unternehmen jetzt tatsächlich zu einer Höchstleistung aufruft, um diese Personalprobleme in den Griff zu bekommen. Ich hatte schon gesagt: Manchmal hat man das Gefühl, es steckt der Wurm drin. Man muss jetzt an dieser Stelle auch noch sagen: Wir haben zusätzlich noch Infrastrukturprobleme, wir haben Probleme bei Weichen, bei Signalen, bei Bahnübergängen, die auch noch dazukommen. Dann entgleiste eine Baumaschine, was auch noch tagelang zu riesigen Problemen geführt hat. Daher: Es ist gerade echt der Teufel drin an dieser Stelle. Sie hatten dann noch gefragt, wie es bei Verspätungen ist. Aber es ist wie immer: Es greift das übliche Regelwerk. Züge können manchmal ein paar Minuten aufeinander warten. Aber wenn ein Warten von Zügen dazu führt, dass sich Verspätungen noch ins weitere System übertragen, dann können Anschlüsse nicht gesichert werden. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist ja immer so!) (Staatssekretärin Elke Zimmer) Es gilt dazu das DB-Netz-Regelwerk „Wartezeitregelung“. Das ist leider wie immer, so unbefriedigend das für Fahrgäste an dieser Stelle auch ist. Es tut mir leid, dass ich nur diese Option aufmachen kann: nach dem Ende der Sommerferien. Es ist unsere Hoffnung, dass bis dahin die Personalgewinnungsmaßnahmen greifen. (Abg. Anton Baron AfD: Längere Umsteigezeiten, vier Minuten!)
Daniel Born
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Zusatzfragen können aus zeitlichen Gründen nicht mehr gestellt werden. Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Beantwortung der Fragen. Danke an die ganze Landesregierung (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) sowie an die Fragestellerinnen und Fragesteller. Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 7 bis 14 können aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden. Wenn die Fragesteller damit einverstanden sind, werden die Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und mit dieser Antwort in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l B o r n S P D – A u s k i e s u n g i n S c h w e t - z i n g e n – G e w a n n E n t e n p f u h l Was unternimmt die Landesregierung, um eine Auskiesung im Gewann Entenpfuhl (Gemarkung Schwetzingen) und die damit verbundene Abholzung von Staatswald zu verhindern? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Das Umweltministerium hat sich bereits früh und eindeutig in der Sache positioniert. Bereits 2017 wurde sowohl dem Antragsteller der Auskiesung als auch dem Industrieverband Steine und Erden mitgeteilt, dass dem Kiesabbauvorhaben gewichtige Belange der Wasserbewirtschaftung entgegenstehen. Ich habe in den beiden oben genannten Schreiben insbesondere auf die große Bedeutung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Schwetzinger Hardt des Zweckverbands Wasserversorgung Kurpfalz (ZWK) für die Trinkwasserversorgung im Großraum Mannheim-Heidelberg-Schwetzingen hingewiesen. Die sehr hohe hydrogeologische Bedeutung des Bereichs Entenpfuhl ergibt sich erstens aus dem hohen Grundwasserdargebot in Verbindung mit der hohen Grundwasserqualität und zweitens dem guten natürlichen Schutz des Wasservorkommens durch die ausgedehnten Waldgebiete der Schwetzinger Hardt. Der geplante Baggersee würde dem Grundwasser eine große offene Wunde zufügen. Dies könnte die Trinkwasserversorgungsanlage gefährden. Potenzielle Schadstoffeinträge, die in eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 den See gelangen könnten, könnten jederzeit und schnell die Brunnenanlage des Wasserwerks erreichen. Abwehrmaßnahmen wären bei einer Entfernung von maximal 1 550 m zeitlich nicht möglich. Die öffentliche Trinkwasserversorgung zählt zur Daseinsvorsorge und dient dem Wohl der Allgemeinheit. Dies führt zu einer besonderen rechtlichen Stellung der öffentlichen Wasserversorgungen auch gegenüber Interessen wie dem Kiesabbau. Aber: Über die Genehmigung einer Nassauskiesung entscheiden nicht die Landesministerien, sondern darüber entscheidet die dafür zuständige Verwaltungsebene. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis prüft die unterschiedlichen Belange, seien es die des Trinkwasserschutzes oder die des Naturschutzes, und es berücksichtigt Belange der Rohstoffgewinnung und vieles mehr. Diese Belange unterliegen im Rechtsverfahren der Gesamtabwägung, wie bereits ausgeführt, durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Der Prüfung durch die zuständigen Behörden kann nicht vorgegriffen werden und wird auch nicht durch das Umweltministerium vorgegriffen. Lassen Sie mich das Verfahren und den Stand kurz darstellen: 1. Raumplanung Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vom 15. Dezember 2014 wurde ein Vorranggebiet für den Rohstoffabbau festgelegt. Das Landratsamt beantragte jedoch wegen des Wasserschutzes beim Regierungspräsidium eine Zielabweichung nach § 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes. Das Ziel ist die Aufhebung des Vorranggebiets für den Rohstoffabbau im Bereich Entenpfuhl. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat im November 2017 die beantragte Zielabweichung zugelassen. 2. Planfeststellungsverfahren Zur Frage, ob und gegebenenfalls ab wann auf der Gemarkung Schwetzingen im Gewann Entenpfuhl Kies und Sand abgebaut werden dürfen, kann vonseiten der unteren Wasserbehörde des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis keine Aussage getroffen werden. Hierzu wäre es erforderlich, dass das notwendige Planfeststellungsverfahren durchgeführt, ein Planfeststellungsbeschluss ergangen und dieser positiv und rechtskräftig wäre. Im Dezember 2017 hat das Unternehmen Krieger die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Es haben mehrere Scopingtermine stattgefunden, aber es fehlen Verfahrensunterlagen oder Gutachten für die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Diese Gutachten und Unterlagen wurden seitens der Firma bislang noch nicht vorgelegt. Deshalb ruht das Verfahren seit 2019. 3. Wasserschutzgebiet Die gute Arbeit der zuständigen Verwaltungen sehen wir auch beim Umgang mit dem Wasserschutzgebiet. Bereits im Jahr 2013 hat der Zweckverband Wasserversorgung Kurpfalz beim Landratsamt im ersten Schritt eine Neuabgrenzung des Wasserschutzgebiets beantragt. Im zweiten Schritt hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg 2017 ein (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energi fachtechnisches Gutachten zur Neuabgrenzung des Wasser- schutzgebiets vorgelegt. Als Zwischenschritt wurde vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis das Wasserschutzgebiet vorläufig erweitert ausgewiesen. Am 15. April 2022 ist die neu gefasste „Verordnung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis als untere Wasserbehörde zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage ,Schwetzinger Hardt‘ des Zweckverbandes Wasserversorgung Kurpfalz“ vom 23. März 2022 in Kraft getreten. Eine Nassauskiesung im Bereich Entenpfuhl ist nach der gültigen Wasserschutzgebietsverordnung unzulässig. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F r a n k B o n a t h F D P / D V P – A n p a s s u n g d e r D e p u t a t s s t u n d e n u n d M ö g l i c h k e i t d e r T e i l n a h m e v o n Q u e r e i n s t e i g e r n / „ N i c h t e r f ü l l e r n “ a n d e r j ä h r l i c h e n E r ö f f n u n g s k o n f e r e n z a n S c h u l e n a) Plant die Landesregierung, die Zahl der Deputatsstunden an Grundschulen für die Kooperation mit den Kindertagesstätten in Abhängigkeit vom tatsächlichen Aufwand, wie viele Kindertagesstätten zu betreuen sind, anzupassen? b) Plant die Landesregierung, kurzfristig auch für die Quereinsteiger/„Nichterfüller“ eine Möglichkeit zu schaffen, an der Eröffnungskonferenz für das neue Schuljahr teilzunehmen, damit eine Effizienzsteigerung der Schulorganisation stattfinden kann? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Jede Grundschule im Land erhält seit dem Schuljahr 2012/2013 eine Deputatsstunde für die Kooperation mit einer Kindertageseinrichtung und die Tätigkeiten einer Kooperationslehrkraft. Zum damaligen Zeitpunkt war vorgesehen, dass im Endausbau jede erste Klasse eine Kooperationsstunde erhalten wird. Das Kultusministerium hat auf der Basis der für das Schuljahr 2020/2021 prognostizierten Schülerzahlen den Ressourcenbedarf im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens zur „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen“ diskutiert. Die Abwägung hat ergeben, dass derzeit keines der diskutierten Modelle umgesetzt werden kann. Ein entsprechender „Ausbau“ der Anrechnungsstunden würde zulasten der Unterrichtsversorgung gehen und wäre vor allem in den vom Bewerbermangel besonders betroffenen Regionen faktisch nicht umsetzbar. Neben der Unterstützung für die Schulen können durch den „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ seit dem 1. Oktober 2019 jeder Kindertageseinrichtung für die Zusammenarbeit mit den Grundschulen von der Standortgemeinde zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Land stellt diese zusätzlichen Landesmittel für die Intensivierung der Kooperation zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule über § 29b FAG in Höhe von 2,2 Millionen € im Jahr 2019 und in Höhe von 7,7 Millionen € seit dem Jahr 2020 für die Kindertageseinrichtungen bereit. Zu b: Eine Umstellung auf eine befristete Einstellung zum allgemeinen Termin der Lehrereinstellung – Freitag, letzter Feriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 iewirtschaft) rientag – werden wir rechtlich und im Hinblick auf die Umsetzbarkeit für das Schuljahr 2023/2024 prüfen. Ein früherer Termin für den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses würde allerdings Zusatzkosten verursachen. Bisher werden befristete Arbeitsverträge nach dem Einstellungserlass zur Aufrechterhaltung des Unterrichts geschlossen. Der Unterricht beginnt am ersten Schultag. Zum Schuljahr neu eingestellte befristet Beschäftigte beginnen daher ihre Beschäftigung in langjähriger Praxis erst zum Beginn des Unterrichts. Die Eröffnungskonferenzen werden an den Schulen nicht einheitlich terminiert. Ein individuell unterschiedlicher Einstellungstermin – je nach Termin der Eröffnungskonferenz der jeweiligen Schule – ist aufgrund des Aufwands nicht umsetzbar. Viele befristet beschäftigte Vertretungslehrkräfte beginnen ihren Dienst auch erst kurz nach den ersten Schulwochen oder unterjährig ohne Teilnahme an einer Gesamtlehrerkonferenz zu Beginn ihrer Tätigkeit. Die Schulen stellen den Lehrkräften die notwendigen Informationen unabhängig von einer Gesamtlehrerkonferenz zur Verfügung. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F r a n k B o n a t h F D P / D V P – W i e d e r a u f n a h m e d e r S c h i e n e n v e r k e h r s l e i s t u n g d e r S c h w a r z w a l d b a h n a) Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Stand der Schwarzwaldbahn aufgrund des eingerichteten Schienenersatzverkehrs und der damit einhergehenden Verzögerungen? b) In welcher Weise wird sich die Landesregierung für eine zeitnahe Wiederaufnahme der Schienenverkehrsleistungen im bisherigen Umfang einsetzen, und bis wann ist damit zu rechnen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Die Auswirkungen auf Fahrgäste sind massiv. Aktuell wird ein Schienenersatzverkehr mit Bussen zwischen Hausach und St. Georgen eingesetzt. Lediglich morgens und abends gibt es zurzeit einen durchfahrenden Zug auf der Schwarzwaldbahn sowie einzelne durchgehende Züge am Wochenende. Zu b: Seit Monaten besteht ein intensiver Austausch zwischen dem Verkehrsministerium und der DB Regio/DB Netz als zuständigen Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmen. Trotz diverser Gegensteuerungsmaßnahmen konnte die Ursache für die hohe Abnutzung an den Radsätzen bislang durch die zuständigen Unternehmen nicht behoben werden. Diverse Maßnahmen wurden bereits durchgeführt: Hierzu zählen das kontinuierliche Schmieren der Gleise sowie im Juli ein aufwendiges Abschleifen der Gleise zur Erweiterung der Spurweite in den engen Radien der Bergstrecke. Bedauerlicherweise ist trotz der durchgeführten Maßnahmen bisher keine umfassende Verbesserung der erhöhten Verschleißwerte zu verzeichnen. DB Regio und DB Netz haben weitere Sachverständige hinzugezogen; die Lösungsfindung dauert aktuell allerdings noch an. Bis Ende Juli muss daher das Ersatzkonzept weiter fortgeführt werden. (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr) Dadurch reduzieren sich die Zahlungen des Landes aus dem Verkehrsvertrag mit der DB Regio für die nicht durchgeführten Fahrten. Die DB Regio hat dadurch einen starken finanziellen Anreiz, um sehr rasch eine Lösung für das technische Problem zu finden. Es zeigt sich erneut, wie sehr die klima- und verkehrspolitischen Bemühungen zur Stärkung des SPNV von einer stabilen Schieneninfrastruktur abhängig sind. Sie können sicher sein, dass das Verkehrsministerium weiterhin mit hohem Druck auf Lösungen pocht. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . A n t o n B a r o n A f D – I n v e s t i t i o n e n i n H o h e n - l o h e b a h n u n d K o c h e r t a l b a h n a) Ist eine Elektrifizierung der Hohenlohebahn und/oder eine Reaktivierung der Kochertalbahn auf der Basis der Ergebnisse der aktuellen Landesstudie zu diesem Thema vorgesehen? b) Wie bewertet die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit der Elektrifizierung der Hohenlohebahn und die Wirtschaftlichkeit der Reaktivierung der Kochertalbahn? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Das Ministerium für Verkehr hat im Jahr 2020 eine landesweite Potenzialuntersuchung für Reaktivierungsstrecken durchgeführt. Die Potenzialanalyse des Landes hat 42 Strecken untersucht und über 30 Strecken ein relevantes Fahrgastpotenzial bescheinigt. Der Kochertalbahn (Waldenburg–Künzelsau) wird sogar ein hohes Potenzial zugeschrieben. Über 1 000 Personenkilometer je Streckenkilometer je Tag werden vorhergesagt. Solche Prognosen werden in aller Regel deutlich übertroffen. Beispiele dafür sind u. a. die Schönbuchbahn, die Stadtbahn Heilbronn, die Wieslauftalbahn und die Ammertalbahn. Bei der Kochertalbahn wurde ein Betrieb als Verlängerung der Stadtbahn Heilbronn ab Öhringen unterstellt. Im Moment läuft eine Machbarkeitsstudie des Landkreises Schwäbisch Hall und des Hohenlohekreises. Sie soll die technische Machbarkeit der Reaktivierung untersuchen und zugleich die Frage beantworten, ob auch eine Elektrifizierung der Hohenlohebahn zwischen Öhringen und Schwäbisch Hall-Hessental infrage kommt. Beides sind Vorhaben, die wir, das Land, befürworten und mit aller Kraft unterstützen. So beteiligen wir uns nicht nur an der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Kochertalbahn mit 100 000 €. Auch die Untersuchung zur Elektrifizierung der Hohenlohebahn unterstützen wir finanziell mit Mitteln in Höhe von 75 000 € und mit Know-how aus unserem Haus sowie der NVBW – und das, obwohl die Hohenlohebahn eine Eisenbahnstrecke des Bundes ist. Der Bund müsste hier eigentlich aktiv werden. Es finden laufend Abstimmungen zwischen den Landkreisen und der NVBW statt. Wenn es nach uns ginge, wären die Elektrifizierung der Hohenlohebahn und die Reaktivierung der Kochertalbahn unbedingt zu verfolgen. Der Ball liegt hier aber bei den Landkreisen, die im Moment noch die Machbarkeit untersuchen lassen. Ergebnisse aus der Studie liegen frühestens im Herbst eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 vor. Bevor diese Studie nicht vorliegt, verbietet sich eigentlich jegliche Spekulation über die Wirtschaftlichkeit. Aber so viel sei gesagt: Die AVG hat bereits vor zwei Jahren eine ganz ähnliche Studie zur Kochertalbahn angefertigt. Auf dieser Studie wird nun aufgebaut. Das Ergebnis lautete damals, dass die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Bahnstrecke von Waldenburg nach Künzelsau (Kochertalbahn) für einen Stadtbahnbetrieb bautechnisch machbar ist. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der laufenden Untersuchung und drücken auch dieser Strecke die Daumen. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – L e h r e r v e r s o r g u n g i n d e n L a n d k r e i s e n S c h w ä b i s c h H a l l u n d M a i n - T a u b e r - K r e i s i m S c h u l j a h r 2 0 2 2 / 2 0 2 3 a) Wie viele Lehrerstellen sind zum Schuljahr 2022/2023 in den Schulen der oben genannten Landkreise derzeit noch unbesetzt? b) Wie viele der bereits besetzten Stellen wurden − aufgeteilt nach Schulart und jeweiligem Landkreis − mit sogenannten Nichterfüllern (sprich Lehrerinnen und Lehrer ohne Examen) besetzt? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Im Bereich des Staatlichen Schulamts Künzelsau sind aktuell noch 133 Stellen an Grund-, Haupt- und Werkreal-, Real- sowie Gemeinschaftsschulen und neun Stellen an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unbesetzt. Im Landkreis Schwäbisch Hall sind an Gymnasien noch vier Stellen offen: zwei in Musik, eine in Deutsch/Geschichte, eine in Deutsch/Spanisch. An beruflichen Schulen sind noch acht Stellen zu besetzen. Im Main-Tauber-Kreis sind an Gymnasien noch drei Stellen offen: eine in Bildender Kunst, eine in Deutsch/Französisch, eine in Englisch/Gemeinschaftskunde. An beruflichen Schulen sind noch drei Stellen zu besetzen. Aktuell sind diese Stellen im Nachrückverfahren ausgeschrieben. Zu b: Eine kurze Erläuterung zu dem in Ihrer Fragestellung verwendeten Begriff: Die sogenannten Nichterfüller sind Lehrkräfte, die die für den Zugang zur Laufbahn des entsprechenden Lehramts erforderlichen fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen nicht erfüllen, weil sie z. B. nur ein Fach haben. Darunter sind also durchaus auch Personen mit abgeschlossenem Studium. Grundsätzlich wollen wir Stellen mit ausgebildeten Lehrkräften besetzen. Aufgrund des Lehrkräftemangels schließen die Regierungspräsidien dort, wo geeignete Personen gefunden werden können, auch schon zum jetzigen Zeitpunkt befristete Verträge ab. Im Staatlichen Schulamt Künzelsau sind so bereits 15 Personen an Grund-, Haupt- und Werkreal-, Real- sowie Gemeinschaftsschulen und drei an SBBZ gebunden, auf die der verwendete Begriff zutrifft. Im Main-Tauber-Kreis ist darüber hinaus eine Person ohne grundständiges Lehramtsstudium im Fach BK an einem Gymnasium unter Vertrag. (Schriftliche Antwortung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Spo Die an den beruflichen Schulen im Direkteinstieg eingestell- ten Personen werden im Rahmen einer pädagogischen Schulung und eines daran anschließenden Bewährungsjahrs über drei Jahre hinweg ausgebildet und erwerben auf diesem Weg die Laufbahnbefähigung für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen. Daher sind diese hier nicht aufgeführt. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . A n d r e - a s K e n n e r S P D – V e r o r d n u n g d e r L a n d e s r e g i e r u n g ü b e r d e n B e t r i e b v o n D r o g e n k o n s u m r ä u m e n a) Aus welchen Gründen wurde die nach Mitteilung der Landesregierung am 22. Juni 2022 beschlossene neue Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen bisher nicht verkündet? b) In welcher Form wurde, wie von der Landesregierung am 22. Juni 2022 angegeben, „nun Rechtssicherheit für den weiteren Betrieb des Drogenkonsumraums in Karlsruhe sowie für die Planungen zur Einrichtung von Drogenkonsumräumen z. B. in Stuttgart oder Mannheim“ oder gegebenenfalls auch in Städten wie Ulm, Konstanz oder Heilbronn hergestellt, wenn die alte Verordnung am 31. März 2022 außer Kraft getreten ist und die neue bis heute noch nicht verkündet wurde? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Der Ministerrat hat die Drogenkonsumraumverordnung am 21. Juni 2022 beschlossen. Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig das Staatsministerium gebeten, die Veröffentlichung der Verordnung zu veranlassen. Die Veröffentlichung der Verordnung ist im Gesetzblatt am 29. Juli 2022 vorgesehen und beim Gesetzblatt bereits entsprechend vorgemerkt. Es trifft zu, dass die Drogenkonsumraumverordnung von 2019 Ende März 2022 außer Kraft getreten ist. Die Landesregierung hat eine sorgfältige Evaluation der Auswirkungen der Drogenkonsumraumverordnung vorgenommen und auf dieser Basis die Drogenkonsumraumverordnung in der neuen Fassung am 21. Juni 2022 beschlossen. Nach der neuen Fassung sind die Befristung der Verordnung sowie die 300 000-Einwohner-Grenze für Kommunen, die einen Drogenkonsumraum einrichten möchten, entfallen. Rechtssicherheit für den Betrieb des Drogenkonsumraums in Karlsruhe und die Planungen in Stuttgart und Mannheim sowie gegebenenfalls weiteren Kommunen wird dadurch erreicht, dass die neue Drogenkonsumraumverordnung rückwirkend zum 1. April 2022 in Kraft tritt und damit nahtlos an die am 31. März 2022 außer Kraft getretene Verordnung anknüpft. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – E i n b e z u g v o n A s p e k t e n d e r B a r r i e r e f r e i h e i t i n d e r T o u r i s m u s f ö r d e r u n g a) Inwiefern werden bei Entscheidungen über die Förderungen im touristischen Bereich, beispielsweise im Tourismusinfrastrukturprogramm, aber auch von weiteren Projekten wie z. B. im Bereich der Keltenkonzeption, auch Aspekte der Barrierefreiheit einbezogen und die Gewährung von Fördermitteln auch hiervon abhängig gemacht? riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 ort) b) Inwiefern wurde bei den Beratungen über eine mögliche Förderung des geplanten Aussichtsturms Heidengraben bei Grabenstetten angesprochen, dass der Turm nicht barrierefrei zugänglich sein soll? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Zu a: Bei Entscheidungen über Förderungen im touristischen Bereich wie z. B. im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms (TIP) werden die Aspekte der Barrierefreiheit einbezogen. Im TIP ist der Ausbau der Barrierefreiheit von Tourismusinfrastruktureinrichtungen im Sinne eines „Tourismus für alle“ als einer der zentralen Zuwendungszwecke benannt. Insofern wird bei der Antragsprüfung auch ein besonderes Augenmerk auf die Möglichkeit einer barrierefreien Umsetzung bzw. Ausgestaltung der zu fördernden Tourismusinfrastruktureinrichtungen gelegt. Die Gewährung von Fördermitteln wird hiervon jedoch nicht abhängig gemacht. Die Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln im Tourismusinfrastrukturprogramm wird vor dem Hintergrund aller vorliegenden Anträge und unter Abwägung aller Förderbedingungen getroffen. Zu b: Der Aussichtsturm Heidengraben bei Grabenstetten wurde im Jahr 2021 aus dem TIP gefördert. Der Turm selbst wurde nicht barrierefrei geplant und umgesetzt. Eine barrierefreie Umsetzung des Turms hätte nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand und erheblichen Mehrkosten im Sinne von § 39 Absatz 3 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) für den Antragsteller realisiert werden können. Am Standort des Turms in der Nähe des Parkplatzes Heidengrabenzentrum ist kein Strom vorhanden, sodass ein Aufzug nicht realisiert werden konnte. Die zweite Möglichkeit, Barrierefreiheit herzustellen, hätte – aufgrund der Beschaffenheit des Korpus des Turms – nur in einer Rampe mit 6 % Steigung bestanden. Dies wäre für eine echte Barrierefreiheit zu steil gewesen und hätte deutliche Mehrkosten verursacht. Im Rahmen der Planungen und bei der Förderentscheidung wurde dieser Punkt geprüft und abgewogen. Das in unmittelbarer Nähe befindliche Heidengrabenzentrum wird barrierefrei errichtet werden und auch Behindertentoiletten haben. Die Kelten-Erlebnis-Pfade werden barrierearm errichtet und alle Inhalte so aufbereitet, dass diese barrierefrei zugänglich sein werden. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R a i - m u n d H a s e r C D U – B e s u c h e r v e r k e h r i m S e r v i c e c e n t e r a m F i n a n z a m t W a n - g e n a) Ab welchem Zeitpunkt wird der Besucherverkehr im Servicecenter am Finanzamt Wangen für Kundinnen und Kunden wieder ohne vorherige Vereinbarung eines Termins im Onlineverfahren möglich sein? b) Auf welchem alternativen Weg können Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zum Internet haben, einen Termin zum Besuch im Servicecenter am Finanzamt Wangen, z. B. zur Abholung eines Papiervordrucks für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer, vereinbaren? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen: Für den Besuch der Servicecenter der Finanzämter – auch das des Finanzamts Wangen – sollen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin Termine vereinbaren. Dies kann online oder telefonisch geschehen. Für die Bürgerinnen und Bürger werden dadurch längere Wartezeiten vermieden und die Termine planbarer. Außerdem kann in solchen Zeiten wie in der Pandemie – übrigens liegt die Inzidenz aktuell ja wieder über 800 – die Anzahl der anwesenden Personen im Servicecenter besser gesteuert werden. Für die Abholung z. B. von Papiervordrucken – auch die der Feststellungserklärung zur Grundsteuer – muss kein Termin vereinbart werden. Erst in der letzten Woche wurden die Finanzämter nochmals auf diese Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger hingewiesen. *
Daniel Born
Wer sich bei der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 7 gefragt hat, was der Entenpfuhl ist, kann die Kollegen Sturm, Dr. Baumann oder Born fragen – oder uns einfach im Sommer im schönen Schwetzingen besuchen. (Heiterkeit des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes – Drucksache 17/2777 Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Gentges. (Ministerin Marion Gentges fährt das Redepult her- unter.) Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Ich schaffe erst mal Sicht. Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der in § 5 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes geregelten rechtlichen Grundlagen für die dienstliche Beurteilung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten vor. Anlass ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Rechtsprechung bestätigt die inhaltlichen Regelungen, die in Baden-Württemberg für die Beurteilungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gelten. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber neue Anforderungen an die formale Struktur dieser Regelungen entwickelt. Grundlegende Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen müssen danach in Rechtsnormen geregelt werden und dürfen nicht länger Verwaltungsvorschriften vorbehalten bleiben. Dabei hat der Gesetzgeber das Beurteilungssystem festzulegen, und der Gesetzgeber muss anordnen, dass am Ende der Beurteilung ein zusammenfassendes Gesamturteil gebildet wird. eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Alles Weitere – also die Einzelheiten – kann in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Bislang sind in § 5 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes zwar wesentliche Grundlagen des Beurteilungswesens festgelegt; die genaue Ausgestaltung erfolgt jedoch in einer Verwaltungsvorschrift. Das ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur noch für eine Übergangszeit ausreichend, sodass wir das System anpassen müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir eine Rechtsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung. Außerdem wird die Bildung eines Gesamturteils vorgegeben. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden. Die Einzelheiten des Beurteilungsrechts werden in der noch zu erlassenden Rechtsverordnung geregelt werden. Insofern haben wir auch nicht vor, das bewährte System in Baden-Württemberg zu ändern. Wir stimmen uns aber eng mit den Betroffenen, den Gerichten und Staatsanwaltschaften ab, um den Bedürfnissen der Praxis so gut wie möglich gerecht zu werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagieren wir auf eine Vorgabe der dritten Gewalt, damit unser Beurteilungssystem auch künftig rechtlich tragfähig ist, gerade mit Blick auf die große Bedeutung, die Beurteilungen bei der Sicherung des Prinzips der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes zukommt. Ich hoffe daher auf Ihre Unterstützung in den weiteren Beratungen und bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Das Wort erteile ich zunächst für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Thomas Hentschel.
Thomas Hentschel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über ein Thema, das auf den ersten Blick ziemlich trocken daherkommt, aber tatsächlich von großer politischer Bedeutung ist. Es geht nämlich um nichts weniger als Chancengleichheit und Gerechtigkeit beim Zugang zu den Justizämtern. Jede und jeder hat nach ihrer bzw. seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. So ist es rechtlich vorgegeben. Die Personalpolitik folgt dabei klaren rechtlichen Regeln. Sie muss nachvollziehbar und transparent sein. Gerade in der Justiz haben daher dienstliche Beurteilungen für die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine ganz besondere Bedeutung. Dreh- und Angelpunkt des fein austarierten Systems der gerichtlichen Unabhängigkeit in der Personalpolitik ist das Leistungsprinzip – Ministerin Gentges hat das ja gerade eben schon dargelegt. Grundlage der Beförderung ist die jeweils letzte aktuelle Beurteilung. Das kann aber nur funktionieren, wenn die dienstlichen Beurteilungen aussagekräftig und rechtlich verlässlich sind. (Thomas Hentschel) Das Bundesverwaltungsgericht hat daher in der von der Ministerin zitierten Entscheidung vom 7. Juli 2021 den Blick auf die dienstlichen Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten zu Recht geschärft. Das hat uns dafür sensibilisiert, dass die Beurteilungen eine so herausragende Bedeutung haben, dass die grundlegenden Vorgaben – Sie haben das erwähnt, Frau Ministerin – einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Wir nutzen die Gelegenheit aber zugleich, die Transparenz des Beurteilungsverfahrens durch Bekanntgabepflichten zu erhöhen und die Möglichkeit einer Besprechung mit dem Beurteilenden einzuführen. Dem Richter, der Richterin, dem Staatsanwalt, der Staatsanwältin, der bzw. die gegen die Form der Beurteilung Einwendungen hat, wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt, den Widerspruch schriftlich zu fixieren und in die Personalakte aufnehmen zu lassen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, obwohl Frauen mittlerweile mehr als die Hälfte der neu eingestellten Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land ausmachen – es ist sogar fast so, dass man über eine Gleichberechtigung von Männern nachdenken muss –, ist der Frauenanteil in den Führungspositionen der Justiz aber deutlich unterrepräsentiert. Hier passt etwas nicht. Daher haben wir uns in der Koalition fest vorgenommen, diese Missstände anzugehen. Gerade weil wir wissen, wie wichtig die dienstlichen Beurteilungen für die Entwicklung der Laufbahn sind, tragen wir dem deshalb heute auch an dieser Stelle mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und den Folgeregelungen Rechnung. Dienstliche Beurteilungen müssen künftig den Anforderungen geschlechtergerechter Beurteilungen entsprechen. Die Verordnungen, die aufgrund des Gesetzes erlassen werden, müssen und werden diese Prämisse auch erfüllen. Gleichzeitig braucht es dafür ein wirksames Controlling. Wir freuen uns daher, dass das Gesetz nunmehr auch die Erstellung eines Gleichstellungsberichts nach Durchführung der Regelbeurteilungsrunden vorsieht. Das ist eine strukturelle Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit in der Justiz und nicht weniger. Damit werden die Beurteilungen transparenter und – davon sind wir überzeugt – letztlich von strukturellen Benachteiligungen oder unbeabsichtigten Ungenauigkeiten zugunsten der Gleichberechtigung befreit. Daher werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen und werben dafür, dass Sie das auch tun. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Guido Wolf.
Guido Wolf CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gleich an den Anfang stellen: Es mag generös klingen, wenn man an dieser Stelle ankündigt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Letztlich ist es eigentlich eine ganz logische Folge, denn es geht um nicht mehr oder weniger als darum, dass etwas, was bislang geübte Praxis war, sich lediglich dadurch verändert, dass das Bundesverwaltungsgericht neue Kriterien definiert hat und jetzt eine gesetzliche Grundlage einfordert. riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, Frau Ministerin, wird sich an den Inhalten, an der Anwendung der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung als Voraussetzung für den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nichts ändern. Es geht schlicht und ergreifend darum, das, was bisher in der Justiz rechtstreu auf der Basis einer Verwaltungsvorschrift gemacht wurde, künftig auf der Basis eines Gesetzes nachzuvollziehen. Es gäbe keine wirklich tragfähigen Gründe, diesem Ansinnen nicht zu folgen. In der Praxis wird sich für die zu Beurteilenden unmittelbar nichts verändern. Vielleicht ist es die Bedeutung, die dadurch etwas anders wird. Nicht mehr die Exekutive regelt die Beurteilungskriterien, sondern der Gesetzgeber. Damit bekommt die Beurteilung einen anderen Stellenwert, auch wenn sich an der zugrunde liegenden Praxis nicht viel ändern mag. Zukünftig hat der Gesetzgeber das System der Beurteilung und die Notwendigkeit der Bildung eines abschließenden Gesamturteils vorzugeben. Damit entsteht Rechtsklarheit für alle Beteiligten. Es wird ein transparentes Verfahren geschaffen, das man insgesamt nur begrüßen kann. Vielleicht ist dieser Gesetzentwurf jetzt auch das richtige Symbol, um von den oft hitzigen Debatten der letzten zwei Tage langsam konsensual in die Sommerpause überzuleiten. Ich jedenfalls kann Ihnen das nur empfehlen. Unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Sascha Binder.
Sascha Binder SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es in diesem und auch im nächsten Tagesordnungspunkt mit der Umsetzung von Gerichtsurteilen zu tun. Jetzt haben wir es mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 zu tun, in dem das Bundesverwaltungsgericht deutlich macht, dass es eine gesetzliche Grundlage für Beurteilungen geben muss. Im Gegensatz zum Kollegen Wolf finde ich, dass dieser Gesetzentwurf gerade in diesen Zeiten, in denen Besetzungen in der Justiz infrage stehen, in denen die Justizministerin gegen den Präsidialrat klagt und unterschiedliche Auffassungen über Beurteilungen und Besetzungsvorschläge herrschen, schon eine besondere Brisanz und Aktualität hat. Ich gebe Ihnen recht, dass – ich glaube, das war der Vorschlag der grünen Fraktion – Führungspositionen in der Justiz auch weiblicher sein müssen. Doch reicht dieses Ziel allein nicht, um bekannte Mechanismen und Verfahren einfach außer Kraft zu setzen. Ich gebe Ihnen auch recht: Wir sind dabei, auch da der Exekutive noch mehr an die Hand zu geben als das, was die Regierung in ihrem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf vorschlägt. Denn den Rest – da wird es erst richtig spannend –, also die Merkmale der Beurteilungen, wo es dann wirklich in die Tiefe geht, wo es darum geht, wie man zu einer Beurteilung kommt, überlässt die Regierung sich selbst. (Sascha Binder) Deshalb mache ich das Angebot: Wir sind bereit, gemeinsam mit der FDP/DVP-Fraktion, der grünen Fraktion und der CDU-Fraktion diese Arbeit von der Regierung zu übernehmen und in einem eigenen Gesetz klarzustellen, wie wir uns Beurteilungen vorstellen, durchaus mit dem Schwerpunkt bei den Fragen, wie wir mit Teilzeit oder mit anderen Lebensumständen umgehen. Lassen Sie uns darüber auch im Ständigen Ausschuss diskutieren, und lassen Sie uns das in ein Gesetz gießen. Ich halte es vor dem Hintergrund des großen Konflikts zwischen der zweiten und dritten Gewalt eigentlich für richtig, dass sich die erste Gewalt jetzt ordentlich um dieses Thema kümmert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Wenn man in diesen Tagen über Beurteilungen und Besetzungen nachdenkt, dann fällt auf, dass es noch ein anderes Ministerium gibt, das mit diesem Thema konfrontiert ist, nämlich das Innenministerium. Ich frage mich, warum beim Landesbeamtengesetz auf der Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils noch keine Änderung vorgeschlagen wurde. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Wir sind halt schneller in der Justiz! – Lachen des Abg. Anton Ba- ron AfD) – Wie bitte? Die Justizministerin ist schneller. Wir sehen das auch beim nächsten Tagesordnungspunkt. Der Innenminister braucht zwei Jahre, um Urteile umzusetzen. Wenn der Verdacht im Raum steht, dass die Beurteilung der Besetzung folgt – nicht die Besetzung der Beurteilung –, dann hat eigentlich gerade das Innenministerium eine besondere Verantwortung, für die Beamtinnen und Beamten einen Änderungsvorschlag vorzulegen. Das erwarten wir auch in naher Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Frau Ministerin Gentges, Sie haben vorhin gesagt, Sie seien in einem intensiven Gespräch mit allen, die in der Justiz etwas zu sagen hätten, und wollten da ihre Rechtsverordnung abstimmen. Machen Sie das so, wie Sie mit den Eingaben bei der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf umgehen? (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) „Wird nicht übernommen“, „Kein guter Vorschlag“: Sie haben keinen einzigen Vorschlag der in der Anhörung vorgetragenen Argumente und Änderungsvorschläge aus der Justiz in Ihren Gesetzentwurf übernommen. Wir hoffen, dass Sie dies bei der Rechtsverordnung anders umsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Daniel Born
Vielen Dank. – Der nächste Redner in der Debatte ist für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Nico Weinmann. eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022
Nico Weinmann FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat hat die angesprochene Brisanz auch uns dazu veranlasst, hier einen zweiten und intensiven Blick auf diesen Gesetzentwurf zu werfen. In der Tat greift der vorliegende Gesetzentwurf notwendige Anpassungen infolge verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung – hier des verwaltungsgerichtlichen Urteils vom 7. Juli 2021 – auf. Insbesondere dadurch wird deutlich, dass die Auswahlkriterien zur Ermittlung der Bestenauslese entsprechend Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes zukünftig in einer Rechtsnorm geregelt werden müssen. Dabei hat der Gesetzgeber das System der Regel- und Anlassbeurteilungen, die Bildung eines zusammenfassenden Gesamturteils vorzugeben. So ist in § 5 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes vorgegeben, dass die Beurteilung mit einem Gesamturteil endet. Im Übrigen – das ist der spannende Punkt – wird zur weiteren Ausgestaltung des Beurteilungswesens auf eine Rechtsnorm verwiesen. Genau darin gründet sich allerdings auch die wesentliche Kritik, die in der Anhörung, aber auch hier in der Diskussion zum Tragen kommt, und eröffnet weitere Fragen, die spätestens im weiteren Verlauf im Ständigen Ausschuss geklärt werden müssen und können, so die relevante Frage, ob und inwieweit der Wesentlichkeitsgrundsatz betroffen ist, also dass die wesentlichen und für das Beurteilungswesen relevanten Punkte eben nicht in einer Rechtsverordnung, sondern in einem Gesetz geregelt werden müssen. Insoweit, Frau Ministerin, greife ich das Angebot des Kollegen Binder auf, da ich es als sinnvoll erachte, dass wir gerade in einem derart sensiblen Bereich versuchen, diese Punkte in einem Gesetz zusammenzufassen und idealerweise auch fraktionsübergreifend zu regeln. Oder es stellt sich die Frage, ob mit der Streichung der Worte „vom Vorgesetzten“ in § 5 Absatz 1 der Grundsatz, dass der oder die jeweilige Dienstvorgesetzte auch der zuständige Beurteiler bzw. die zuständige Beurteilerin ist, bleibt und dieser Punkt nicht aufgeweicht wird. Dass nunmehr in der Rechtsverordnung klargestellt werden soll, dass die Beurteilungsbeiträge erst zeitgleich mit der Beurteilung ausgehändigt werden sollen, begrüßen wir ausdrücklich, ebenso wie die Regelung über die Veröffentlichung der Ergebnisse der Beurteilerkonferenzen und der Regelbeurteilungsrunden unter Wahrung der Anonymität. Insoweit begrüßen wir im Grundsatz diesen Gesetzentwurf, hoffen allerdings, dass wir im weiteren Verlauf der Gespräche die noch offenen und auch von mir angerissenen Fragen im Sinne einer gemeinsamen, einer vernünftigen Lösung klären werden. In diesem Sinn herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)
Daniel Born
Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Anton Baron.
Anton Baron AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auf den ersten Blick haben wir es hier mit einem Randthema zu tun, das eigentlich außer Richtern und Staatsanwälten kaum jemanden interessieren dürfte. Allerdings hat das Gesamtthema Beurteilungen – das wurde gerade auch erwähnt – im Zuge der IdP-Affäre unvermutet eine brisante Aktualität gewonnen. Ein Untersuchungsausschuss wird sich u. a. mit fragwürdigen Beurteilungsrunden bei der Polizei befassen müssen, die von einigen, die dabei waren, verschiedentlich schon als „Kungelrunden“ bezeichnet wurden. So weit wollen wir aber nicht gehen, bevor der Ausschuss seine Ergebnisse präsentiert. Allerdings wurde da schlagartig klar, dass Beurteilungen eben nicht isolierte, innerbehördliche Nebensächlichkeiten sind, sondern über Karrieren entscheiden – was Beamte, wenn sich solche auch hier befinden sollten, nicht überraschen wird. Und mit Karrieren schafft man sich eben auch Loyalitäten. Die grundgesetzliche Vorgabe, Beamte ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszuwählen, findet in der Praxis leider selten Beachtung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ausschlaggebend sind die persönlichen Befindlichkeiten zwischen Beurteiler und Beurteiltem. Und wehe, einer wagt mal ein aufmüpfiges Wort. Dann sind die Karriereträume ganz schnell zu Ende, egal, wie befähigt oder leistungsstark der Beamte ist. (Abg. Sascha Binder SPD: In welchem Land leben Sie eigentlich? – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ist das in der AfD so?) Das wird jeder langjährige Beamte auch hier bestätigen können, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Wir können jedenfalls abwarten, was der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses dazu sagt. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Allerdings spricht die hohe Erfolgsquote bei beamtenrechtlichen Konkurrentenklagen eine deutliche Sprache. Diese Gesetzesänderung wird daran nichts ändern. Und je höher Beförderungen stattfinden, umso eher stoßen auch die Betroffenen in die politische Sphäre vor. Und schon stoßen wir auf eine fragwürdige Verquickung von Politik und Beförderung. Auch wenn zwischen beamteten Richtern und Staatsanwälten und Polizeibeamten natürlich erhebliche Unterschiede bestehen: Hier wie da tastet der lange Arm politischer Interessen begehrlich nach Einflussmöglichkeiten. Solche im Halbdunkel von Behördenapparaten stattfindende Prozesse muss man bei Gesetzesvorhaben auch immer mitdenken. Vordergründig vollzieht das Gesetz hier zwar nur die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nach und stellt Regelungen der bisherigen Verwaltungsvorschrift auf die Gesetzesebene und dergleichen Details mehr. Das Justizministeririode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 um erhält auch die Befugnis, per Rechtsverordnung erhebliche Sachverhalte zu regeln. Auffallend ist aber schon, dass praktisch – das wurde auch erwähnt – kein Vorschlag der beteiligten Fachverbände auf Gegenliebe beim Justizministerium stieß. Sie wurden alle samt und sonders abgebügelt. Das gilt z. B. für die Forderung, mehr per Gesetz zu regeln und weniger per Verordnungsermächtigung der Verwaltung zu überlassen. Bei den Richterverbänden scheint man dem Braten auch nicht zu trauen. Und bei den Angehörten handelt es sich ja unisono um nicht weniger fähige und fachkundige Juristen als jene, die im Justizministerium den Gesetzentwurf auch erarbeiten mussten. Im Gegenteil gehören die Richter ja seit jeher zur Juristenelite. Die Richter und Staatsanwälte bzw. ihre Vereinigungen werden schon wissen, wo hier die Schwachpunkte liegen. Gerade die Vorgänge um die Beförderungen der höchsten Polizeibeamten senden ein Warnsignal aus. Hohe Beamte wie auch hohe Richter sehen sich, ob abhängig oder nicht, politischen Begehrlichkeiten ausgesetzt. Ob die vorliegende Regelung nun die Unabhängigkeit der Justiz schwächt oder stärkt, vermag ein Laie nicht ohne Weiteres zu beurteilen. Wir sind bei dem Grad der Ablehnung von Alternativvorschlägen aus dem Anhörungsverfahren allerdings misstrauisch. Das hätten wir uns wirklich anders gewünscht. Die Richter sollten ihre Unabhängigkeit nutzen und auf eventuelle Fehlentwicklungen deutlich hinweisen. Wir hoffen, dass das nicht passieren wird. Sicher sind wir bei dieser Landesregierung allerdings nicht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage Ihnen vor, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2777 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss überwiesen wird. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 5 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes – Drucksache 17/2779 Das Wort zur Begründung erhält (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, wo ist denn die Lan- desregierung?) der Minister des Inneren und für Kommunen Thomas Strobl. (Abg. Sascha Binder SPD: Und Digitalisierung! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wel- ches Ministerium? – Zurufe von der CDU) – Und Digitalisierung. (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich wollte überbrücken, liebe CDU-Fraktion. Ja, ich wollte überbrücken. Das Wort zur Begründung hat Herr Minister Strobl. – Sie sind dran. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes wurden im vergangenen Jahr in diversen Punkten geändert. Um ein einheitliches und verfassungsgemäßes Regelungsniveau zu erreichen, soll mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der weitgehende Gleichklang mit den Regelungen auf Bundesebene wiederhergestellt werden. So lehnen sich die neuen Landesregelungen zur Bestandsdatenauskunft an die des Bundesverfassungsschutzgesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 2021 an. Dabei wird insbesondere auch den Vorgaben aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 hinsichtlich der Informationsübermittlung von privaten Telekommunikationsanbietern an Nachrichtendienste Rechnung getragen. Wir gehören dabei zu den Ersten, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Landesrecht umsetzen und einen Gleichklang mit Bundesrecht wiederherstellen. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die zügige Arbeit und bei den Koalitionsfraktionen für die zügige Freigabe. Herzlichen Dank! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Bislang hat nur ein weiteres Land sein Verfassungsschutzgesetz entsprechend angepasst: Hamburg. Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es den Sicherheitsbehörden – so auch dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg –, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder zu einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Mitgeteilt werden personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen – wie etwa Name, Anschrift und Rufnummer. Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten – wie etwa Standortdaten oder Datenmenge – sowie den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen. Die Abfrage von Bestandsdaten ist für die gesetzliche Aufgabenerfüllung durch das Landesamt für Verfassungsschutz auch weiterhin unerlässlich. Nur anhand dieser Auskünfte sind die Absender oder sonstige Beteiligte an Kommunikationsvorgängen identifizierbar. Darüber hinaus erhält die Verfassungsschutzbehörde durch die Abfrage von Bestandsdaten wesentliche Informationen und Daten für die Durchführung von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen. Im Rahmen der Anhörung wurden die geplanten Änderungen im Landesverfassungsschutzgesetz ausdrücklich begrüßt. Denn damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgeeriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 richts angemessen umgesetzt. Des Weiteren sollen mit dem Gesetzentwurf Anpassungen an die im vergangenen Jahr novellierten Regelungen des Telekommunikations- sowie des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes erfolgen und soll ein Gleichklang mit den dortigen Regelungen hergestellt werden. Auch sieht das Gesetz redaktionelle Anpassungen im Landessicherheitsüberprüfungsgesetz vor, die als Folge der Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes des Bundes erforderlich sind. Damit werden in erster Linie sprachliche Angleichungen, u. a. aus Anlass der Neuregelung im Personenstandsgesetz, umgesetzt, und es wird der Änderung der organisatorischen Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv Rechnung getragen. Auch diese Regelungen wurden in der Anhörung nicht beanstandet. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich der Gesetzentwurf auf Anpassungen an die verschiedenen im Jahr 2021 geänderten Bundesregelungen konzentriert. Als Garant unserer wehrhaften Demokratie soll mit dem Gesetzentwurf ein einheitliches Sicherheitsniveau gewährleistet und den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 Rechnung getragen werden. Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Das hat überzeugt!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort dem Kollegen Oliver Hildenbrand.
Oliver Hildenbrand GRÜNE
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Donnerstag haben Innenminister Thomas Strobl und Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube den Verfassungsschutzbericht 2021 für Baden-Württemberg vorgestellt. Dieser Bericht zeigt: Unsere Demokratie und unsere Freiheit werden angegriffen. Die Bedrohungen sind vielfältig, und sie nehmen zu. Wir dürfen diesen Bericht nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern wir müssen ihn vor allem auch als Auftrag verstehen. Unsere Freiheit, unsere Demokratie, unsere Sicherheit, unsere Offenheit sind nicht selbstverständlich. Wir müssen unsere offene Gesellschaft gegen ihre Feinde verteidigen, egal, aus welcher Ecke sie kommen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Ich bin fest davon überzeugt: Verfassungsschutz ist eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft. Unsere Demokratie lebt vom Engagement einer lebendigen Zivilgesellschaft. Sie braucht engagierte Menschen, die aktiv für die Werte unseres Grundgesetzes eintreten. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung muss aber selbstverständlich auch durch den Staat und seine Institutionen gewährleistet und geschützt werden. (Oliver Hildenbrand) Dabei kommen dem Verfassungsschutz im Bund und in den Ländern gleichermaßen anspruchsvolle wie verantwortungsvolle Aufgaben zu. Effektiv arbeitend, rechtsstaatlich handelnd, und dies parlamentarisch kontrolliert – nur so kann der Verfassungsschutz seiner Rolle als funktionierendes Frühwarnsystem der Demokratie gerecht werden. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Selbstverständlich gilt: Wer im Auftrag der wehrhaften Demokratie für den Schutz der Verfassung arbeitet, muss sich auch selbst an deren Regeln halten – klar. Anlass für den vorliegenden Gesetzentwurf ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020. In diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht strengere Regeln für die sogenannte manuelle Bestandsdatenauskunft aufgestellt. Bestandsdaten sind persönliche Daten von Telefon- und Internetkunden, die bei Telefongesellschaften oder Providern gespeichert sind. Bestandsdatenauskünfte ermöglichen es den Sicherheitsbehörden, solche personenbezogenen Daten abzufragen, also etwa den Namen, die Adresse oder auch die Kontodaten. Es ist ganz richtig und sehr notwendig, dass wir die Abrufregelungen im Landesverfassungsschutzgesetz klarer und strenger fassen. Bestandsdatenauskünfte sollen künftig nur dann zulässig sein, wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Auskunft zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen erforderlich machen. Außerdem müssen die Anhaltspunkte, die die Bestandsdatenauskunft rechtfertigen, künftig ebenso dokumentiert werden wie auch die entsprechende Rechtsgrundlage. Bestandsdatenauskünfte ins Blaue hinein kann und darf es nicht geben. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Landesverfassungsschutzgesetz die Formulierung aus dem bereits überarbeiteten Bundesverfassungsschutzgesetz übernommen werden. Es geht also im Wesentlichen darum, einen weitgehenden Gleichklang mit den Bundesregelungen wiederherzustellen und dabei natürlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen. Ich will abschließend im Sinne eines Ausblicks sagen, dass ich es nicht für ausgeschlossen halte, dass wir uns schon relativ bald wieder mit dem Landesverfassungsschutzgesetz auseinanderzusetzen haben. (Abg. Sascha Binder SPD: Müssen!) Ich spiele auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz vom 26. April 2022 an. Das Gericht hat in etlichen Punkten sehr klar aufgezeigt, dass natürlich auch die Befugnisse von Verfassungsschutzbehörden verfassungsrechtliche Grenzen haben. Ob bei der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, bei der seit Jahren umstrittenen Onlinedurchsuchung oder bei den unzureichenden Rechtsgrundlagen zum Einsatz von V-Leuten durch den Verfassungsschutz – das Bundesverfassungsgericht hat den bayerischen Gesetzgeber ganz deutlich in die Schranken gewiesen. Wir Grünen begrüßen dieses Urteil und halten es für erfreulich deutlich, für erfreulich klar. Bund und Länder haben sich zur koordinierten Auswertung dieses Urteils verabredet; diese Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen. Natürlich: Unser baden-württembergisches riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Verfassungsschutzgesetz ist nicht das Bayerische Verfassungsschutzgesetz. Aber das gerade erwähnte und beschriebene Urteil hat als Grundsatzurteil schon auch eine Auswirkung auf die Rechtsgrundlagen im Bund und in anderen Bundesländern. Ich darf Ihnen versichern: Wir werden uns das sehr genau anschauen, wir werden es sehr genau prüfen. Und wo immer Handlungsbedarf – auch mit Blick auf unsere landesrechtlichen Regelungen – deutlich wird, werden wir dementsprechend konsequent handeln und dies auch konsequent umsetzen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Thomas Blenke.
Thomas Blenke CDU
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits gesagt: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von vor zwei Jahren – nicht zu unserem Gesetz – hat die Regelungen zur sogenannten manuellen Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Dies betrifft nicht unser Gesetz direkt, aber da wir inhaltsgleiche Regelungen haben, ändern wir unser Gesetz selbstverständlich ebenso und machen es verfassungsgerichtsfest. Bei der manuellen Bestandsdatenauskunft – dabei darf ich mich auf die Ausführungen des Kollegen Hildenbrand beziehen – geht es um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das dadurch verletzt wurde – nicht, weil diese Auskunft unzulässig wäre, sondern weil die Eingriffe nicht konkret genug beschrieben waren. Das wird jetzt mit diesem Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes behoben, Herr Innenminister. Danach dürfen die Bestandsdaten dann abgefragt werden, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall die Erhebung erforderlich ist, um verfassungsfeindliche Bestrebungen aufzuklären. Damit haben wir eine saubere rechtliche, tatbestandliche Grundlage, und damit sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Im Normalfall bezieht der Verfassungsschutz die meisten seiner Informationen aus offenen Quellen. Aber es gibt nun einmal verfassungsfeindliche Organisationen, die vielleicht nach außen hin harmlos erscheinen, aber ein Wolf im Schafspelz sind. Denen muss man mit verdeckten Ermittlungen beikommen – anders geht es nicht –, um unsere verfassungsrechtliche Grundordnung zu schützen. Und wir müssen uns vor diesen Bestrebungen schützen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Deshalb darf ich an dieser Stelle für die CDU-Fraktion sagen: Wir brauchen den Verfassungsschutz heute mehr denn je. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Ni- co Weinmann FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Er ist – Kollege Hildenbrand sagte es ebenfalls bereits – das „Frühwarnsystem der Demokratie“. Er informiert uns so früh wie möglich, wenn Organisationen versuchen, unsere Frei- (Thomas Blenke) heitsrechte dadurch zu missbrauchen, dass sie diese Freiheit zerstören wollen. Deswegen ist der Verfassungsschutz so unverzichtbar für uns. Er garantiert uns die Menschenrechte, er garantiert uns Demokratie und Freiheit. Dies muss im Rechtsstaat innerhalb rechtsstaatlicher Regeln und Befugnisse geschehen. Deshalb sind die Befugnisse von Verfassungsschutzbehörden explizit tatbestandlich geregelt. Das ist auch gut so; das brauchen wir. Wir brauchen diese Schranken. Es soll keine schrankenlose Überwachung in unserem Rechtsstaat geben. Meine Damen und Herren, zum Schluss – rein vorsorglich, falls sich die Fraktion, die hier ganz rechts sitzt, nachher wieder in eine Opferrolle begibt als vom Verfassungsschutz irgendwie verfolgt –: (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Die heißt AfD!) Der AfD möchte ich hier klipp und klar sagen: Unsere Verfassungsschutzämter treffen ihre Beurteilungen, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, nach rein fachlichen Kriterien – nach rein fachlichen Kriterien! (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Deshalb: Wenn eine Partei, wie z. B. die AfD, vom Verfassungsschutz beobachtet werden muss, (Zuruf von der AfD) dann liegt dies ausschließlich – ausschließlich! – im Verhalten dieser Partei begründet. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP – Lachen bei Abge- ordneten der AfD) Herr Minister Strobl, ich danke Ihnen und Ihrem Haus (Abg. Udo Stein AfD: Der Minister ist auch ein Ver- dachtsfall!) für diesen sehr ausgewogenen und maßvollen Gesetzentwurf. Und ich danke insbesondere dem Landesamt für Verfassungsschutz, Frau Präsidentin Bube – sie ist heute nicht da; man möge es ihr ausrichten – sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die wertvolle Arbeit für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung, für unsere Freiheit, für unsere Demokratie. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Sascha Binder.
Sascha Binder SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen heute aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetz nachbessern, und wir werden in naher Zukunft nicht „vielleicht“, sondern auf jeden Fall das Landesverfassungsschutzgesetz noch einmal ändern müssen. eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Ich sehe es wie Sie, Herr Kollege Hildenbrand, dass wir eine wehrhafte Demokratie brauchen, was sich in unterschiedlichen Bereichen niederschlagen muss. In der Zivilgesellschaft müssen wir unsere Demokratie jeden Tag auf der Straße verteidigen – aber eben auch durch Polizei und Verfassungsschutz. Es ist jeden Tag die Aufgabe von Männern und Frauen im Verfassungsschutz, dieses Frühwarnsystem sein zu können, und zwar dann, wenn sie sich darauf verlassen können, dass die Eingriffe in Grundrechte, die dieser Landtag beschließt, gerechtfertigt und verhältnismäßig sind, und wenn sie sicher sein können, dass die Möglichkeiten, die sie vom Parlament bekommen, auch rechtmäßig sind. Das ist in mehreren Bereichen nicht der Fall – auch in bestehenden Gesetzen des Landes Baden-Württemberg, vor allem nach dem aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz und im Übrigen auch zum Polizeigesetz. Der Innenminister hat am 11. Oktober 2017 bei der Diskussion über genau das Gesetz, das wir heute zum ersten Mal und wahrscheinlich noch weitere Male ändern müssen, von sich gesagt: Dieser Innenminister ist ein Verfassungsästhet. Das ist aus mehreren Gründen zweifelhaft, aber ich will es an dem Punkt festmachen, dass er jetzt die Wehrhaftigkeit der Demokratie und den Kampf gegen die Kriminalität gegen den Datenschutz ausspielt. Er behauptet, dass es Menschen wichtiger sei, Daten zu schützen als Menschen vor Kriminalität. Wer eine solche Verfassungsabwägung macht, ist kein „Verfassungsästhet“ und verunsichert genau diejenigen, die für uns auf der Straße wehrhaft im Interesse der Demokratie sein müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) Herr Kollege Hildenbrand, ich kann Ihnen die Zitate nachher nachreichen. Ich glaube auch, dass Sie nicht jedes Zitat des Innenministers lesen, aber ich kann Ihnen dieses Zitat vorlegen. (Minister Thomas Strobl: Da bin ich gespannt!) Ich will es auch ganz konkret machen, Herr Innenminister, in Bezug auf das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz – § 5, Übermittlungsvorschriften. Ich kann mich deshalb noch ganz gut erinnern, weil ich Berichterstatter bei der damaligen Gesetzesberatung war. Die FDP/DVP-Fraktion und die SPD-Fraktion haben nach der verheerenden Anhörung damals angeboten, gemeinsame Gespräche über die Ausgestaltung des Polizeigesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes zu führen. Wir haben explizit zu § 5, der jetzt vom Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Bayerische Verfassungsschutzgesetz – das sind vergleichbare Regelungen – für verfassungswidrig erklärt worden ist, worauf auch mehrere in der Anhörung hingewiesen haben, gesagt: „Lasst uns diese Regelung noch mal genau anschauen. Lasst uns diese Regelung vielleicht auch herausnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt in das Gesetz (Sascha Binder) aufnehmen.“ Aber nein: Der Innenminister, Grüne und CDU haben diesen Teil der Anhörung ignoriert. Sie waren nicht bereit, an einem verfassungsgemäßen Teil dieses Gesetzes mitzuwirken. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Deshalb geht es eben um Gründlichkeit bei der Gesetzgebung und darum – auch für Grüne und CDU –, Grundrechte und die Wehrhaftigkeit der Demokratie in Einklang zu bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Was für eine ab- surde Rede! – Abg. Thomas Blenke CDU: Sie sind schon ein Schlaule! So gerieren Sie sich hier!) – Ja, richtig. Wir, SPD, FDP/DVP und alle, die an der Anhörung teilgenommen haben, hatten genau das, (Abg. Thomas Blenke CDU: So ein Quatsch!) was das Bundesverfassungsgericht jetzt sagt, schon damals gesagt. Das können Sie in der Dokumentation des Landtags nachlesen. Die Aussagen waren identisch – die gleichen Argumente, die jetzt das Bundesverfassungsgericht vorbringt. Aber Sie haben sie damals ignoriert – und dieses Gesetz trotzdem verabschiedet. (Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Insofern: Lassen Sie uns doch eine ordentliche Gesetzgebung machen (Abg. Isabell Huber CDU: Machen wir!) und nicht ständig Gesetze verabschieden, die das Bundesverfassungsgericht hopsgehen lässt, die wir dann wieder ändern müssen und damit wenig Klarheit für die Männer und Frauen haben, die jeden Tag auf der Grundlage dieser Gesetze in Grundrechte eingreifen müssen. (Abg. Isabell Huber CDU: Dazu brauchen wir die SPD nicht! – Zuruf des Ministers Thomas Strobl) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Thomas Blenke CDU: Gut wischen!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion spricht der Kollege Nico Weinmann.
Nico Weinmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 27. Mai 2020 Befugnisse der Sicherheitsbehörden für verfassungswidrig erklärt. Der Erste Senat des Gerichts stellte klar, dass die Übermittlung von Bestandsdaten zum Zweck der Gefahrenabwehr und für die Tätigkeit der Nachrichtendienste voraussetzt, dass im Einzelfall eine konkrete Gefahr vorliegt. Im Fall der Strafverfolgung bedürfe es gar eines hinreichenden Anfangsverdachts. Die bisherige Regelung führte in der Vergangenheit dazu, dass Telekommunikationsanbieter Übermittlungen von Bestandsdaten bereits bei Anfragen der Sicherheitsbehörden zum Zweck der Verfolgung von Bagatelldelikten und kleineren riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Ordnungswidrigkeiten auf § 113 – Manuelles Auskunftsverfahren – des Telekommunikationsgesetzes alter Fassung stützen konnten. Die Richter argumentierten zwar, dass der mit einer Bestandsdatenauskunft einhergehende Grundrechtseingriff nicht von erheblichem Gewicht sei; dennoch dürfe auch eine Übermittlung von Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt seien, nicht ins Blaue hinein erfolgen. Anlasslose Auskünfte, die allein der allgemeinen Wahrnehmung behördlicher Aufgaben dienen, sind schlechterdings unzulässig. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nach unserer Auffassung richtig und konsequent. Der Bundesgesetzgeber hatte die ihm gesetzte Frist bis zum 31. Dezember 2021 unterboten, und bereits zum 1. Dezember 2021 wurde ein neues Gesetz verabschiedet. In Baden-Württemberg indes sind trotz Vorlage des Bundes reichlich viele Monate vergangen, um die Änderungen ebenfalls umzusetzen. Hier hätten wir uns wesentlich mehr Engagement gewünscht. Denn wir erinnern uns nicht zuletzt auch an die markigen Worte von Ihnen, Herr Innenminister, als Sie sagten, dass Sie bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen gingen. Von einem Minister, der die Verfassung besonders zu achten hat – Kollege Binder hat von einem „Verfassungsästheten“ gesprochen – (Abg. Sascha Binder SPD: Nein, nein! Der Innenmi- nister von sich selbst!) – die Korrektur nehme ich auf –, erwarten wir auch, dass er schleunigst auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehrt, wenn Gesetze aus seinem Zuständigkeitsbereich diesen Boden verlassen haben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Gerade vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2022 zur Rechtswidrigkeit von Teilen des Verfassungsschutzgesetzes im Freistaat Bayern bereitet mir diese Entwicklung Sorgen. In der Tat: Im Bereich der Datenübermittlung oder beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern gibt es massive gleichgelagerte Ansätze im Gesetz. Insofern ist davon auszugehen – nicht möglicherweise, sondern es wird dazu kommen –, dass wir uns in Bälde wieder mit dem Landesverfassungsschutzgesetz und dem Polizeigesetz Baden-Württemberg befassen müssen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir hierfür Rechtsklarheit schaffen, und dies eben schnell; denn die Bürger, aber insbesondere auch die Sicherheitsbehörden verdienen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Gesetzentwurf als solchem zu, bitten aber zukünftig um mehr Sorgfältigkeit und Schnelligkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Hans-Jürgen Goßner. – Bitte sehr, Herr Abg. Goßner.
Hans-Jürgen Goßner AfD
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen – oder die, die sich dafür halten! (Abg. Thomas Blenke CDU: Reden Sie über sich?) Wir haben es hier einerseits mit einem wenig aufregenden Gesetzentwurf zu tun, andererseits aber dennoch mit einer bemerkenswerten Neuerung, die es verdient, gewürdigt zu werden. Das Bundesverfassungsgericht muss sich ja immer wieder mit Klagen über einen übergriffigen Staat bzw. übergriffige Sicherheitsorgane befassen. Leider ist es schon so, dass die Sicherheitsbehörden sehr häufig in Übereifer verfallen, erst recht die Verfassungsschutzbehörden. (Lachen bei Abgeordneten der Grünen und der SPD) Begünstigt durch ihr Wirken im geheimen Halbdunkel ist die Versuchung groß, sich die Arbeit leicht zu machen. So war es auf Bundesebene ganz offenbar auch hier. Dem Bundesverfassungsgericht ist zu danken, dass den Verfassungsschutzgesetzen einmal mehr Leitplanken eingezogen wurden. (Beifall bei der AfD) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind unklar und weit auslegungsfähig. Allzu oft dienen sie den politischen Interessen ihrer Dienstherren. (Beifall bei der AfD – Abg. Bernd Gögel AfD: Gene- rell! – Zuruf von den Grünen: Falsch!) Es kann ja nicht sein, dass Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern einfach so mit der Begründung „Das ist unsere Aufgabe“ abgerufen werden können. Wie oft ist es schon vorgekommen, dass Bürger völlig zu Unrecht ins Visier der Regierungsschützer gekommen sind. Daher ist es zu begrüßen, dass künftig ihre Allmacht an einer weiteren, wenn auch kleinen Stelle begrenzt wird. Nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte im Einzelfall vorliegen, soll künftig ein Auskunftsrecht bezüglich Telemediendaten bestehen. Dabei sollte sich aber niemand Illusionen hingeben: Auch diese Voraussetzungen können konstruiert werden, wenn sich ein Dienst unbedingt Informationen beschaffen will. Der staatliche Beschaffungsextremismus kann hier sehr ausufernd sein. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Schon im „Faust“ richtet Goethe, der auch Jurist war, eine Spitze gegen seine Zunft mit dem Reim – ich zitiere –: Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr’s nicht aus, so legt was unter. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der AfD) Irgendwas unterlegen, um einen tatsächlichen oder angeblichen Staatsfeind aushorchen zu können, muss im Rechtsstaat aber ausgeschlossen sein. Das berücksichtigt die ebenfalls neu eingeführte Dokumentationspflicht. Der Dienst läuft dann Gefahr, vor Gericht zu unterliegen, wenn er sich nicht an diese Formalitäten hält. Auch künftig und nun erst recht sollte sich niemand, der ein gutes Gewissen hat, mit Ausspähungen durch den Verfaseriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 sungsschutz abfinden. Ihm werden Grenzen aufgezeigt, die den Betroffenen eine wirksame Handhabe zur Gegenwehr bieten, und zwar insbesondere vor dem Hintergrund der nicht ganz neuen Erkenntnis, dass die deutsche Besonderheit des Inlandsgeheimdienstes trefflich als Mittel der Wahl zur Delegitimierung und Bekämpfung politisch unliebsamer Meinungen geeignet ist. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Christian Gehring CDU) Letztlich ist der vorliegende Gesetzentwurf zustimmungsfähig, auch wenn wir es für grob unnötig halten, im Landessicherheitsüberprüfungsgesetz das Geschlecht durch den Geschlechtseintrag zu ersetzen, damit auch bloß kein Rechtsgebiet – und sei es noch so exotisch – von Gendermüll verschont bleibt. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Ach!) Wer nicht weiß, ob er Männlein oder Weiblein ist, kann künftig wenigstens sicher sein, dass er korrekt angesprochen wird. Im Übrigen: Beim Studium der Stellungnahmen der beteiligten Verbände sind wir zu unserem größten Erstaunen auf den Datenschutzverein Digitalcourage e. V. gestoßen. Der erdreistete sich doch tatsächlich, die Abschaffung des Verfassungsschutzes zu fordern. Wir sind gespannt, ob der Verein im nächsten Jahresbericht auftaucht und ihm die Delegitimierung des Staates vorgeworfen wird. In einem aber jedenfalls sind wir sicher: Digitalcourage dürfte mit Sicherheit nicht mehr damit rechnen, jemals wieder zu einem Änderungsvorhaben gehört zu werden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege Goßner, ich rüge die Wortwahl bei der Ansprache: „Fraktionen, die sich für demokratisch halten“. (Abg. Udo Stein AfD: Das ist doch so!) – Entschuldigung. Damit sprechen Sie Fraktionen an und unterstellen, dass diese sich nicht demokratisch hier im Parlament befänden. (Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Bernd Gögel: Dann müssen Sie das im Umkehrfall aber jeden Tag ma- chen, Herr Präsident! – Glocke des Präsidenten) – Entschuldigung. Er spricht von Fraktionen, und ich rüge diese Wortwahl. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, haben wir damit die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2779 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 17/2861 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Zur Begründung des Gesetzentwurfs der SPD in der Ersten Beratung erteile ich dem Kollegen Dr. Fulst-Blei das Wort.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ernst nehmen wir es hier in diesem Haus, wenn wir über die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung sprechen? Die große Wertschätzung, die hier fraktionsübergreifend dem dualen System der beruflichen Ausbildung entgegengebracht wird, ist immer wieder ein Thema, und zwar zu Recht. Es handelt sich nämlich um eine zentrale Säule der guten wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte in Deutschland. Dieser Erfolg droht aber auch bei uns in Baden-Württemberg verloren zu gehen. Immer weniger junge Menschen entscheiden sich aktuell für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung, obwohl selbst die finanziellen Aussichten in Teilen mittlerweile jene im akademischen Bereich übertreffen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Handwerksbetriebe. Eine Ursache, die immer wieder angeführt wird, ist die unzureichende Information von Jugendlichen über Berufe der dualen Ausbildung. Schmerzlich zu spüren war dies insbesondere in den letzten, pandemiegeprägten Jahren. Viel zu lange wurde seitens des Kultusministeriums und des Wirtschaftsministeriums zugesehen, wie Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter wie die Kammern an den Schulen nicht informieren und werben konnten; in der Konsequenz ist die Zahl der Ausbildungsbewerbungen und der Abschlüsse von Ausbildungsverträgen im Land deutlich zurückgegangen. Die SPD-Landtagsfraktion hat als Reaktion auf diese Schieflage im Mai hier in diesem Raum einen Ausbildungsgipfel durchgeführt. Dabei wurde von den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern von Kammern, Ausbildungsbetrieben, Verbänden und Gewerkschaften insbesondere ein SPD-Vorschlag ausdrücklich begrüßt: die Erweiterung des Bildungsauftrags der Gymnasien im Land um den Aspekt „Vorbereitung auf die berufliche Ausbildung“. Die bisherige Formulierung in § 8 Absatz 1 des Schulgesetzes benennt allein die Studierfähigkeit als Aufgabe der Gymnasien. Entsprechende Konsequenzen hat das sowohl mit Blick auf den Bildungsplan als auch in der Praxis hinsichtlich der Einbindung von Informationen zur beruflichen Ausbildung an den Gymnasien. In unserer Regierungszeit wurde das Fach „Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“ eingeführt, aber die aktuelle Lage und die Rückmeldungen zeigen: Wir müssen mehr tun, um insbesondere die Potenziale an den Gymnasien besser zu heben. Ich kann das übrigens auch aus Elternsicht bestätigen: Meine Söhne haben mir immer wieder zurückgemeldet, dass sie über das Thema „Berufliche Ausbildung“ so gut wie nichts riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 erfahren haben. Und das ist bis heute leider kein Einzelfall. Entsprechend ist es übrigens auch kaum mehr üblich, z. B. vor Antritt eines Studiums erst einmal eine Ausbildung zu durchlaufen. Bei uns hieß es damals: „Dann weißt du wenigstens, worum es geht.“ (Beifall des Abg. Hans-Peter Hörner AfD) Meine Erfahrung als jemand, der den zweiten Bildungsweg absolviert hat, ist es übrigens durchaus: Man hat schon gespürt, wer über eine Ausbildung verfügt hat. Denn das waren die Leute, die akademische Inhalte vor dem Hintergrund erfahrener betrieblicher Abläufe reflektieren konnten. Das gesamtwirtschaftliche System profitiert also in jedem Fall von denjenigen, die eine berufliche Ausbildung gewählt haben. Nicht zu unterschätzen sind auch die – ich nenne das einmal so – Klebeeffekte bei Abiturienten in Ausbildungsbetrieben. Viele Azubis mit Abitur sind dann doch im Betrieb geblieben und haben konsequent und oft auch erfolgreich ihren Weg verfolgt – gerade auch leistungsstarke. Das ist wichtig für die Betriebe. Wir wissen, dass aktuell rund 30 % jedes Jahrgangs, der heute eine berufliche Ausbildung aufnimmt, über die Hochschulreife verfügen. Die Gymnasien sind also eine der Hauptzubringerschulen für eine berufliche Ausbildung. Ich persönlich habe sogar einige berufliche Ausbildungsgänge im dualen System unterrichtet, die ausdrücklich nur Abiturientinnen und Abiturienten offenstanden; das gilt beispielsweise für den Beruf Handelsassistentin/Handelsassistent. Dies muss durch die Gesetzeslage berücksichtigt werden. Eine Anpassung des Schulgesetzes ist überfällig; andere Bundesländer sind hier übrigens einen deutlichen Schritt weiter. So heißt es in § 10 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz – Zitat –: Die gymnasiale Oberstufe eröffnet durch die Vermittlung der Studierfähigkeit den Zugang zur Hochschule und führt auch zu berufsbezogenen Bildungsgängen. Niedersachsen, § 11: Das Gymnasium befähigt die Schüler – Zitat –, ... nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen. In Ihrem manchmal so heiß geliebten Bayern heißt es in Artikel 9 des Schulgesetzes – Zitat –: Das Gymnasium vermittelt die vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird; es schafft auch zusätzliche Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. Diese Beispiele zeigen, dass andere Bundesländer einmal mehr weiter sind als Baden-Württemberg. Damit ist übrigens auch klar, dass eine solche Formulierung nicht über Nacht die vorhandenen Probleme löst. Sie schafft aber die rechtliche Grundlage für eine konsequente Ausrichtung der Gymnasien in unserem Land eben auch auf die berufliche Ausbildung, etwa dann mit verbindlichen Informationstagen auch zum dualen System. (Beifall bei der SPD) (Dr. Stefan Fulst-Blei) Ich fordere Sie daher auf, unseren Gesetzentwurf zu unterstützen. Passen wir den Bildungsauftrag unserer Gymnasien den aktuellen Anforderungen an. Nehmen wir die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung ernst, und ziehen wir entsprechende gesetzgeberische Konsequenzen. Wir wollen den Talenten an allen Schularten auch den Weg in die Berufsausbildung nahelegen und ermöglichen. Wir sehen die Gemeinschaftsschulen, die Realschulen sowie die Hauptschulen übrigens jetzt als besser ausgerichtet an als die Gymnasien. Und ja, wir brauchen auch dringend eine Ausbildungsgarantie – das ist aber ein separates Debattenthema. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir auch Leistungsstärkeren den Weg in die berufliche Ausbildung ebnen – eine Maßnahme, die nicht über Nacht den Mangel an Azubis beheben wird, die aber zumindest mit Blick auf die Gymnasien die Tür zur dualen Ausbildung wieder deutlich weiter öffnet, eine Maßnahme, die sowohl bei Gewerkschaften als auch im Handwerk und in der Industrie Rückhalt findet. Lassen Sie uns endlich die Gymnasien konsequent auf die berufliche Ausbildung ausrichten. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort dem Kollegen Bernd Mettenleiter.
Bernd Mettenleiter GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Jugendliche in die Lage zu versetzen, ihren Lebensweg eigenverantwortlich und reflektiert zu gestalten, ist uns Grünen ein großes Anliegen. Die berufliche Orientierung ist dabei natürlich ein wesentlicher Bestandteil der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern. Dafür müssen wir ihnen die richtigen Instrumente an die Hand geben – natürlich auch an Gymnasien. Lassen Sie uns daher einen Blick auf den Gesetzentwurf der SPD werfen. Darin steht unter „B. Wesentlicher Inhalt“ – ich zitiere –: In der bisherigen Fassung des Schulgesetzes werden die Gymnasien beauftragt, ... eine zur Studierfähigkeit führende Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung wird dabei nicht berücksichtigt. Kann es sein, dass Gymnasien die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung nicht berücksichtigen? Das bestehende Schulgesetz sagt hier etwas ganz anderes. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aha!) Deswegen wundert es mich, dass Sie in die Schulgesetze anderer Bundesländer schauen. Hätten Sie nämlich im Schulgesetz für Baden-Württemberg ein paar Zeilen weitergelesen – nach Absatz 1, dessen Satz 1 Sie um einen Halbsatz ergänzen wollen –, hätten Sie gesehen: In Absatz 3 steht, dass Gymnasien erstens berufsorientierte Bildungsinhalte vermitteln, zweitens zu berufsbezogenen Bildungsgängen führen (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aha! Interessant!) eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 und drittens sogar an bestimmten Formen von beruflichen Gymnasien direkt zu Berufsschulabschlüssen hinführen können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr gut zitiert, Herr Kollege!) Sie sehen, die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung wird an Gymnasien nach dem bestehenden Schulgesetz sehr wohl berücksichtigt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, lassen Sie mich noch auf weitere Aspekte Ihres Gesetzentwurfs eingehen. Sie schreiben weiter: Die angestrebte Änderung zielt darauf ab, die berufliche Ausbildung in den Bildungsauftrag der Gymnasien zu integrieren. Dies ist aber bereits jetzt der Fall. Im aktuellen Bildungsplan werden sechs übergeordnete Bildungs- und Erziehungsziele in den sogenannten Leitperspektiven aufgegriffen. Die berufliche Orientierung ist eine dieser Leitperspektiven, die in vielen verschiedenen Fächern Anwendung findet. Sie haben es selbst auch schon gesagt: Darüber hinaus gibt es im Konkreten das Fach „Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“. In diesem Fach – WBS genannt – werden an allen Schularten, also auch am Gymnasium in den Klassen 8, 9 und 10, die berufliche Orientierung und der berufliche Werdegang eingehend thematisiert. Das Ziel, die berufliche Orientierung auch an Gymnasien zu stärken, insbesondere nach Zeiten – Sie haben es richtig angesprochen –, in denen Praktika in Betrieben schwer durchzuführen waren, teilen wir. Dies erreicht man aber nicht durch die Aufnahme eines redundanten Halbsatzes über eine Gesetzesänderung, sondern durch wirkungsvolle Maßnahmen zur individuellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler. Dies sind Initiativen wie die Woche der Berufsorientierung „BO durchstarten!“, die kürzlich stattgefunden hat, oder auch das langjährige Programm „Berufsorientierung am Gymnasium – BOGY“. Zudem sind viele Möglichkeiten der beruflichen Orientierung in der betreffenden Verwaltungsvorschrift des Landes festgeschrieben, beispielsweise der Besuch von Ausbildungs- und Studienbotschafterinnen und -botschaftern sowie anderes an der Schule. Ich nennen Ihnen ein Beispiel aus meinem Wahlkreis. Vor Kurzem fand in Offenburg die in Südwestdeutschland größte Berufsinformationsmesse statt. Dort haben sich 340 Betriebe den Schülerinnen und Schülern präsentiert. Auf dem Weg dorthin traf ich die gesamte Kursstufe 1 meines ehemaligen allgemeinbildenden Gymnasiums. Meine Nachfrage bei dem verantwortlichen Lehrer ergab: Der Besuch der Gruppe fußt maßgeblich auf genau dieser Verwaltungsvorschrift. Ihre Begründung für die Änderung des Schulgesetzes orientiert sich nicht an der Realität. Diese zeigt nämlich: Die berufliche Orientierung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ganz klar ein integraler Bestandteil des Schulgesetzes und somit des Bildungsauftrags von Gymnasien. Diesen Bildungsauftrag werden wir auch weiterhin zielgerichtet verfolgen und setzen dabei auf konkrete Hilfs- und Unterstützungsangebo- (Bernd Mettenleiter) te für die Schulen vor Ort. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes heute ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Als nächster Redner spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Andreas Sturm.
Andreas Sturm CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf zur beruflichen Orientierung am Gymnasium inhaltlich ein wichtiges Thema anspricht. (Abg. Andreas Kenner SPD: Sehr gut! – Abg. Gabri- ele Rolland SPD: Immerhin!) Zwar hat das Gymnasium primär die Befähigung zum Hochschulstudium als Ziel. Jedoch: Bei einer Übergangsquote von 44 % von der Grundschule auf das Gymnasium (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nur? 83 %!) ist es naheliegend, dass wir die berufliche Orientierung am Gymnasium stärken müssen – natürlich ohne die Studierfähigkeit zu vernachlässigen. Wenn wir aber gerade bei Quoten sind: 50 % der Studierenden an baden-württembergischen Hochschulen haben ihren Hochschulzugang nicht an einem allgemeinbildenden Gymnasium erworben. Das muss man auch einmal betonen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Auch wenn wir die inhaltliche Themensetzung begrüßen, ist das Vorgehen formal nicht zielführend und wirkungslos. Denn für eine erfolgreiche Berufs- und Studienorientierung ist es nicht mit einem ergänzenden Passus in irgendeinem Schulgesetz getan. Wir brauchen Best Practice für eine gelingende Umsetzung vor Ort, mehr Praxis statt eines theoretischen Passus in einem Schulgesetz, in das er nicht hineingehört. (Beifall bei der CDU – Abg. Gabriele Rolland SPD: Wieso gehört er da nicht hinein?) Denn der Busfahrplan hängt ja auch an der Bushaltestelle und liegt nicht im Handschuhfach des Busfahrers. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Hä?) Die Debatte ist deshalb grundsätzlich richtig, aber nicht zielführend. Was stellen wir uns also vor? Eine Verankerung im Curriculum. Wir regen an, stärker mit den Ausbildungspartnern, mit den Industrie- und Handelskammern sowie dem Baden-Württembergischen Handwerkstag zu kooperieren, um deren Expertise in diese Fragestellung mit einzubeziehen. Bei den IHKs gibt es da eine große Bandbreite: die landesweite Praktikumswoche in Baden-Württemberg, den „Sommer der Berufsausbildung“ auf Bundesebene, das Vermittlungsprojekt „Azubi gesucht?“, das Bewerbungsformat „Azubi-Speed-Dating“ sowie die Initiative „Ausbildungsbotschafter“. Die Miteinbeziehung dieser Ausbildungspartner ist der richtige Weg. riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Wir regen an, den unglaublichen Fundus der Berufsschulen zu nutzen. Wir haben dort Smart Factories, Industrie 4.0, 3-D-Drucker. Mit einem Schnuppertag an der Berufsschule können Gymnasiasten interessante Einblicke auch in praktische Tätigkeiten bekommen. In diesem Kontext begrüßen wir ausdrücklich die Initiative „BO durchstarten!“ des Kultusministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Stärkung der beruflichen Orientierung vom 21. Juni dieses Jahres und damit drei Wochen vor dem Datum, an dem dieser Gesetzentwurf eingegangen ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Mit dem dualen Ausbildungssystem haben wir ein Alleinstellungsmerkmal auf allerhöchstem Niveau. Deshalb wollen wir dieses gemeinsame Anliegen ernst nehmen und das Thema Berufsorientierung im Ausschuss diskutieren. Eine einfache Änderung des Schulgesetzes sehen wir nicht als zielführend an. Das nützt weder den Betrieben noch den Schülern. Der Bildungsausschuss ist der richtige Ort, um konkrete, zielführende Maßnahmen zu beschließen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich der Kollegin Alena Trauschel das Wort.
Alena Trauschel FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie sind 16 Jahre alt und besuchen die Oberstufe eines Gymnasiums. Sie müssen sich allmählich überlegen, wohin Sie im Leben wollen; das ist die Anspruchshaltung Ihres Umfelds an Sie. Die Pubertät stellt Sie vor die üblichen Herausforderungen eines Teenagers. Dann sollen Sie in Ihrer Schulklasse vor all Ihren Klassenkameraden sagen, was Sie einmal beruflich machen wollen. Sie antworten ehrlich: „Irgendetwas Praktisches, im Handwerk. Vielleicht Kfz-Mechatroniker.“ So weit, so gut. Dann fragt Sie der Lehrer oder die Lehrerin: „Aber warum besuchst du dann die Oberstufe eines Gymnasiums?“ Die klare Botschaft lautet, das Handwerk sei nichts für Gymnasiasten, es sei die falsche Entscheidung, mit Abitur eine Lehre zu machen. Wie würden Sie sich in einer solchen Situation fühlen? (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Schlechter Lehrer!) Wahrscheinlich nicht bestätigt in Ihrem Lebensweg und in Ihrer persönlichen Entscheidungsfindung, sondern verunsichert. Diese Situation hat sich so bei meinem Bruder zugetragen, der heute Schreinermeister ist und seinen Ausbildungsbetrieb übernommen hat. Aber bei wie vielen Tausend anderen Schülerinnen und Schülern trägt sich das jedes Jahr so zu, die sich dann von ihrem Weg abbringen lassen und unglücklich studieren, nur um studiert zu haben? Wie viele handwerkliche Talente gehen uns dadurch verloren? Die Realität ist doch folgende: Die deutschen Handwerker sind die besten der Welt. Sie sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Das duale Ausbildungssystem ist ein phänomenaler Erfolg, denn es bringt hervorragende Fachkräfte hervor (Alena Trauschel) und sorgt für eine der geringsten Jugendarbeitslosenquoten der Welt. Dennoch haben wir uns über Jahre von der OECD, aber auch von gewissen politischen Strömungen einreden lassen, unsere Akademikerinnen- und Akademikerquote sei zu gering. Erinnern Sie sich noch an die Überschriften „OECD rügt Deutschland für geringe Akademikerrate“ oder „Bildung: Akademikernotstand?“? So wurde die Zielsetzung geboren, die Hälfte eines Jahrgangs müsse Abitur machen. Meinetwegen können wir das so machen; das führt auch zu mehr Entscheidungsfreiheit für die Menschen, auch wenn ich der dahinter stehenden Grundhaltung, der Mensch fange erst beim Abitur an, entschieden widersprechen möchte. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Aber dann müssen wir doch so ehrlich sein und den Jugendlichen sagen, dass am Ende nicht jede oder jeder von ihnen auf einem Lehrstuhl an der Uni sitzt oder in einem Café im Prenzlauer Berg und die zehnte Dating-App erfindet. Irgendwer muss auch noch etwas anpacken. Wenn ich mir die Stundensätze anschaue, die teilweise aufgerufen werden, dann stelle ich fest, dass die Menschen in diesem Land bereit sind, für die hohe Handwerksqualität ordentlich zu bezahlen. Davon könnte so manche Akademikerin und so mancher Akademiker träumen. Das größte Problem ist inzwischen eher, überhaupt einen Handwerker zu bekommen. Die Wartezeiten erstrecken sich nicht selten über viele Monate. Gleichzeitig bleibt fast die Hälfte der Ausbildungsplätze in Baden-Württemberg unbesetzt. Übrigens geht die Geringschätzung des Handwerks mit der Geringschätzung der Selbstständigkeit Hand in Hand. Denn besonders viele kleine Unternehmen sind Handwerksunternehmen; der Anteil der Selbstständigen ist hier besonders hoch. Wie der deutsche Staat auf die Selbstständigkeit schaut, wurde dieser Tage im Jobcenter Kaiserslautern deutlich, wo es in einer Ausschreibung, über die Fachleute zur Eingliederung von Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt gesucht wurden, hieß – ich zitiere –: Die Selbstständigkeit als Alternative zu einem regulären Arbeitsverhältnis soll während der Maßnahme sehr kritisch betrachtet werden. ... Hierbei sollen die Nachteile der Selbstständigkeit deutlich hervorgehoben werden. … Insgesamt ist verstärkt auf die negativen Seiten der Selbstständigkeit einzugehen. Gegebenenfalls können während der Maßnahme zur Verdeutlichung der Nachteile Gastredner hinzugezogen werden, die von ihren negativen Erfahrungen mit der Selbständigkeit berichten. Sehr geehrte Damen und Herren, diesem negativen Bild von beruflicher Bildung, Handwerk und Selbstständigkeit entgegenzuwirken ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns auch als Parlamentarier geschlossen stellen müssen. Die Steigerung der Attraktivität und vor allem der Sichtbarkeit der beruflichen Ausbildung insbesondere in der gymnasialen Oberstufe tut daher dringend not. Die Gesetzesändeeriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 rung, die die SPD heute vorschlägt, ist dafür ein richtiger erster Schritt, den die Freien Demokraten unterstützen. Dabei darf es aber nicht bleiben. Das muss der Urknall sein, der sich dann in gelebte Praxis ausdehnt. Nur dann wird in der Mehrheitsgesellschaft auch langfristig ankommen, dass Ausbildung und Studium gleichermaßen tolle berufliche Perspektiven bieten. Lassen Sie uns weiter gemeinsam daran arbeiten, damit jeder nach seiner Fasson glücklich werden kann. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD spricht Herr Abg. Dr. Rainer Balzer.
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich war erstaunt und erfreut über das Thema, das wir unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln. Der Vorschlag der SPD-Fraktion – – (Der Redner dreht sich zum Präsidenten um.) Herr Präsident, soll ich jetzt „sogenannt demokratisch“ sagen oder das weglassen? – Weglassen. Gut. (Beifall bei der AfD) Ihr Vorschlag ist eine Bankrotterklärung an die Bildungspolitik der letzten zehn, 20 Jahre. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass Sie daran maßgeblich beteiligt waren. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Es begann nach meiner Erinnerung jedenfalls mit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung. Dann kam die Einführung der Kompetenzen (Abg. Andreas Stoch SPD: Die gab es schon 2005! Aber das interessiert Sie ja nicht!) und von Abschlusszeugnissen, die, mit aller Vorsicht gesagt, nur noch wenig aussagekräftig sind. – Ich glaube, Sie irren, Herr Stoch. (Abg. Andreas Stoch SPD: Bildungsplan 2005! Kam halt bei Ihnen nicht an!) Ihre Reformodyssee brachte viele Abiturienten und noch mehr Einserabsolventen hervor. Und heute beklagen Betriebe und Professoren an den Universitäten die zu gering ausgeprägte Studier- und Berufsfähigkeit. Das heißt, das Ergebnis dieser vielen Reformen ist: Alle sind gleich – das ist vielleicht übertrieben – ungebildet. Wen wundert es? Denn zur Implementierung kompetenzorientierten Unterrichts wurden die Begriffe „Wissen“ und „Können“ aus den Bildungsplänen entfernt. Und dann muss man wissen, was Kompetenz eigentlich ist, nämlich die instrumentelle Verfügung über Kenntnisse, die man nicht im Sinne von Bildung verinnerlicht haben muss. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Kapiert? Ein kompetenzorientierter Unterricht fragt nicht wirklich nach dem Verständnis. Er fördert und fordert auch nicht Urteils- und Kritikfähigkeit, sondern die Fähigkeit, Ge- (Dr. Rainer Balzer) lerntes auf vorgegebene Problemlösungen – am besten in Multiple-Choice-Tests – anzuwenden. Im Übrigen, damit Sie wissen, wovon ich rede: Die Pilotenausbildung ist ganz typisch für so etwas. Ich habe sie selbst durchlaufen. Die Schule soll aber auf die Lebens- und Arbeitswelt vorbereiten. Und laut Statista gibt nur ein Drittel – also 33 % – der in Deutschland Befragten an, dass die Schule die Kinder gut oder sehr gut auf die spätere Realität vorbereitet. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Warum ist das so? Sie haben zumindest dazu beigetragen, die Schulung zum eigenen Denken, die Einübung der Kritikfähigkeit, das Verstehen und Akzeptieren von Kontrapositionen und damit den Kern dessen, was Bildung eigentlich ist, zu beseitigen, aufzugeben. Ob das Zufall oder Absicht war, das bedarf einer Untersuchung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Was offensichtlich ist: Sie geben Ziele vor wie Nachhaltigkeit und die Berechnung des ökologischen Fußabdrucks, des CO - Fußabdrucks, und zwar in den Perspektiven und den Leitlinien. Und das ist Umerziehung zum Untertanen statt klassischer humanistischer Bildung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Jetzt stellen Sie, die SPD, die ehemalige Arbeiterpartei, die ehemalige Partei der schaffenden Bevölkerung, hier eine Forderung auf, die offensichtlich auf unser Wirken zurückzuführen ist. (Lachen bei der SPD) Also ist das ein Erfolg von uns, und das ist bemerkenswert. Das erfreut mich. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Nach den vielen matten Reformen – ich hätte es jetzt nicht gesagt, aber ich sage es jetzt doch –, nach mäßiger Ministertätigkeit erkennen die Herrschaften der Sozialdemokratie, dass die Schule auf das Berufsleben vorbereiten soll. Das ist bemerkenswert. (Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: Wa- rum reden Sie zu Themen, von denen Sie nichts ver- stehen?) Sie verwenden in Ihrem Gesetzentwurf sogar einen tollen Begriff, nämlich „Berufsvorbereitung“. Der Begriff wurde in den Achtzigerjahren eingeführt als Ablösung des Begriffs „Jungarbeiterklassen“. Aber da das ein bisschen leicht diffamierend war, haben wir das VABO daraus gemacht. Ursprünglich hieß es mal VABOD, aber „ohne Deutschkenntnisse“ war ja auch leicht diffamierend. Also ist das auch wieder gestrichen worden. Eine weitere Merkwürdigkeit findet sich in Ihrem Entwurf. Sie wollen die berufliche Ausbildung in den Bildungsauftrag der Gymnasien integrieren. Die berufliche Ausbildung – die meinen Sie doch gar nicht. Sie meinen die Vorbereitung auf ebendiese. Die berufliche Schule wollen Sie sicherlich nicht riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 ersetzen, sondern sie soll wohl im Rahmen der dualen Ausbildung weiterhin besucht werden. Dazu fällt mir wirklich nur noch ein Kommentar ein – es ist Ihr Lieblingswort –: Dieser Gesetzentwurf ist handwerklich einfach schlecht gemacht. (Beifall bei der AfD) Hier hätte ich von solch erfahrenen Bildungspolitikern mehr Sorgfalt erwartet. Diese Landesregierung agiert seit Jahren an der Realität vorbei. Seit Jahren propagieren Sie – fast alle jedenfalls – das Abitur, den Hochschulabschluss für jeden, weil es d e r Weg zum gesellschaftlichen Aufstieg und zu einem vernünftigen, erfolgreichen Leben ist. Berufe akademisieren wir doch gern ohne Not. Jetzt fällt Ihnen auf, dass die berufliche Ausbildung ein gleichwertiges, gleichfalls erstrebenswertes Lebensziel neben dem Studium ist. Ja, immerhin. Ihre Rückbesinnung auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung ist richtig. Aber dieser Weg ist garantiert ein Holzweg. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Glocke des Prä- sidenten) Denn das Gymnasium ist eine Schule für viele, aber eben nicht für alle. Als letzter Satz sei mir wieder der Hinweis auf die Grunderkenntnis gestattet, dass die Menschen unterschiedlich begabt sind und zu Recht unterschiedliche Interessen haben. Daher: Sie können diese Aufgabe nicht ernsthaft an die Gymnasien delegieren. Dieser handwerklich schlecht zusammengestrickte Entwurf muss aufgrund mangelnder Substanz abgelehnt werden. (Beifall bei der AfD) Fünf Minuten sind schon um.
Dr. Wolfgang Reinhart
Es waren sechs Minuten und 18 Sekunden, Herr Kollege. Für die Regierung erteile ich das Wort Frau Kultusministerin Schopper. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Bei den letzten Wortbeiträgen habe ich gedacht: Da oben sitzen junge Leute, die vielleicht noch nicht ganz in der beruflichen Kurve sind, aber aus dem, was wir hier zuletzt gehört haben, wahrscheinlich auch keine Erkenntnis gewonnen haben. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Wie bitte? – Abg. Tho- mas Poreski GRÜNE: Das ist Teil des Problems! – Weitere Zurufe) Ich bin aber trotzdem dankbar, dass wir dieses Thema auf der Tagesordnung haben. Denn die berufliche Orientierung ist wirklich ein wichtiger Punkt und ein wichtiger Bereich. Vor allem merken wir doch gerade nach Corona genau Folgendes: Wir hatten Schulen geschlossen, aber nicht, weil die Kultusministerin entsprechend Freude am Wirken und am Werken gehabt hätte, sondern weil zum Schutz der Schulen, zum (Ministerin Theresa Schopper) Schutz der Schülerinnen und Schüler und auch der Lehrkräfte eben auch Kohortenbildung erforderlich war, was u. a. zur Folge hatte, dass diese jungen Menschen, die heute auf der Tribüne sitzen, keine Klassenfahrt durchführen konnten. Sie konnten auch nicht auf eine Berufsmesse gehen. Sie konnten weder ein Praktikum absolvieren, noch konnten sie entsprechende BOGY-Maßnahmen nutzen. Das ist die Situation, die wir leider in den letzten zwei Jahren hatten. Im Herbst vergangenen Jahres hatte ich mit den Vertretern der Arbeitgeberseite, Handwerksseite, Innungsseite ein Gespräch, weil natürlich auch von da Fehlsignale ausgegangen sind. In den ersten Coronamonaten hieß es: Die Berufsaussichten sind schlecht; berufliche Tätigkeiten werden nur ganz schwer möglich sein. Lehrstellen werden eher knapp. Als das Jahr um war, hat man festgestellt, dass sehr, sehr viele Stellen unbesetzt waren und man für dieses Matching gar keine Leute gefunden hat, weil viele Jugendliche sich bereits anders orientiert hatten. Daher war klar, dass wir – Wirtschaftsministerium und Kultusministerium – in der beruflichen Bildung genau das wieder nach vorn bringen müssen; bereits im letzten Herbst haben wir die Weichen dafür gestellt. Berufliche Bildung ist ein elementar wichtiger Bereich. Deutschlandweit waren im vergangenen Herbst insgesamt rund 40 % aller Ausbildungsplätze ungenutzt. In Baden-Württemberg waren wir besser, aber auch hier gab es offene Ausbildungsplätze. In der Debatte von vor sechs Wochen hatten wir das auch schon mit der Wirtschaftsministerin diskutiert. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Steinhülb-Joos? Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Bitte.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Liebe Frau Schopper, herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Berufsorientierung ist sehr wichtig; das haben Sie gerade ausgeführt. Warum steigt dann das Land aus der Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung aus? Denn das ist auch ein sehr wichtiger Teil dieser ganzen Berufsorientierung. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Frau Steinhülb-Joos, das haben wir im Ausschuss jetzt schon öfter diskutiert. Der Punkt ist: Wir sitzen daran, die jetzigen Maßnahmen noch im Haushalt zu verankern. Aber wir haben Alternativen dazu, und wir haben aufgrund dessen, dass es nicht überall angeboten wird – auch nicht in Städten, in denen ich es für dringend notwendig gehalten hätte –, gesagt: Wir müssen Prioritäten setzen. Der Haushalt wird uns leider auch dazu zwingen. Das ist ein Teil davon. Nichtsdestotrotz, in der Berufsorientierung sind an allen Ecken und Enden Maßnahmen notwendig. Auch im akademischen Bereich fehlen uns die Leute. Überall wird geklagt: Es fehlen Ingenieure, es fehlen Astrophysiker, wir haben einen Mangel im MINT-Bereich, und wir haben einen Mangel bei Lehrerinnen und Lehrern. Das sind akademische Berufe, aber wir haben natürlich auch eine riesige Lücke, was Handwerksbetriebe anbelangt. eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Frau Trauschel hat ja schon gesagt, dass wir im Bereich des klassischen Handwerks heutzutage trotz aller Maßnahmen Probleme haben. Ich sehe Martin Grath, einen Bäcker, in den Reihen der Abgeordneten – es ist ja nicht so häufig, dass hier Handwerker vertreten sind – und weiß: Es gibt Handwerksbetriebe, die schon seit Jahren niemanden mehr finden. Ich war etwa in Lörrach; dort werden indische Metzger für die Berufsschule vorbereitet. Wir sind also schon so weit, dass wir es mit ganz anderen Fachgruppen versuchen, weil wir im Handwerk eben niemanden mehr finden. Ich glaube, da sind wir, bei aller Berufsorientierung, schon relativ am Ende, weil wir nämlich insofern in einem demografischen Dilemma sind, als, wie Sie wissen, die Zahl der 15- bis 64-Jährigen bis zum Jahr 2030 um 11 % sinken wird. Auch ich gehöre ja zu denen, die in diesem Zeitraum irgendwann 64 werden. Noch sind wir sehr viele in diesem Alter, aber bei den nachfolgenden Jahrgängen kommen wir schon jetzt in eine andere Situation. Es werden immer weniger Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Fachkräfte werden aber trotzdem dringend benötigt, und zwar in jedem Bereich, beispielsweise – da schaue ich Petra Krebs an – in der Altenpflege oder in der Krankenpflege. Das gilt aber auch bei den Erzieherinnen und Erziehern; in allen Bereichen werden händeringend Menschen gesucht, die in solche Berufe gehen. (Abg. Anton Baron AfD: Was Erzieher betrifft, gibt es doch genügend Studienabbrecher aus den Lehr- amtsstudiengängen! Die meisten Studienabbrecher gibt es doch in Ihrer Partei!) – Der Beruf der Erzieherin erfordert kein Studium, ebenso wenig wie die Altenpflege, Herr Baron. Sie hätten sich da besser ein wenig kundiger gemacht. Die Stärkung der beruflichen Orientierung in den Schulen ist ein sehr wichtiger Punkt. Das, was Sie angesprochen haben, zeigt sich leider sehr oft: Häufig sind die Eltern die erste Instanz bei der Frage, für welchen Beruf sich ein junger Mensch entscheidet. Eine Offenheit für eine berufliche Ausbildung ist dort nicht immer gegeben, gerade wenn man in den gymnasialen Bereich schaut. Die zweite Instanz ist dann die Schule; das ist der Bereich, in dem wir ansetzen können, wo wir entsprechend vorbereiten können. Tatsächlich sehen wir dort, dass es im gymnasialen Bereich noch Luft nach oben gibt. Zwar gibt es Tandempartner sowie Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter, aber wenn mir dann der Ehrenvorsitzende der IHK Südbaden erzählt, er, selbst Betriebsinhaber, sei in einem beruflichen Gymnasium gewesen, und das sei wunderbar gewesen – es war vor Coronazeiten –; nachdem er sich jedoch verabschiedet gehabt habe und nach draußen gegangen sei, habe er gehört, wie die Lehrkraft gesagt habe: „Vergesst bitte, was er gesagt hat; ihr studiert sowieso“, dann weiß ich, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt, denn das ist ein Mindset. (Zuruf des Abg. Daniel Born SPD) – Nein, das ist ein Mindset, lieber Kollege Daniel Born, und nur, weil wir es in ein Gesetz schreiben, ändert sich doch das Mindset nicht. (Zu- und Gegenrufe) (Ministerin Theresa Schopper) Das müssen wir doch zu ändern und zu leben versuchen. Das haben wir schon gemacht, indem wir die Leitperspektiven gemeinsam in den Bildungsplänen verankert haben. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Hat das funktio- niert?) – Und es funktioniert. Wir haben das BOGY, und wir haben jetzt – gerade nach Corona – auf der einen Seite noch einmal verschärft in den Bereich hineingegeben, was wir alles an beruflicher Orientierung haben. (Abg. Sascha Binder SPD: Das Parlament ist aber für Gesetze zuständig!) Auf der anderen Seite bekommen wir natürlich auch die Rückmeldungen – das stand auch in der Bertelsmann-Studie, die Sie sicher auch kennen und die erst letztens veröffentlicht wurde –, dass 37 % der Jugendlichen empfanden, dass sie bei der beruflichen Orientierung zu wenig unterstützt wurden. Auf der einen Seite fühlen sich manche zu wenig informiert, auf der anderen Seite manche wiederum zu viel. Ich habe die Rückmeldung aus Schulen bekommen, man sollte steuern, aber nicht übersteuern. Wir müssen das auch in der Balance entsprechend auf die Reihe bekommen. Die berufliche Orientierung verstärkt in den Fokus zu nehmen war letzten Herbst auch ein Thema mit der Wirtschaftsministerin. Wir haben einiges dazu getan, beispielsweise die Praktikumswochen. Wir haben die Initiative „BO durchstarten!“ auf den Weg gebracht. Vor den Pfingstferien haben wir gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, mit den Unternehmen und Verbänden noch einmal das System Ausbildungsbündnis massiv in den Fokus genommen, damit die jungen Leute überhaupt wissen, welche Möglichkeiten es gibt, Praktika zu absolvieren. „Fünf Tage, fünf Berufe, fünf Unternehmen“, das ist nur ein kleines Dip-in – das ist mir klar –, aber man kann sehen, ob es etwas für einen ist oder nicht. Ich gebe Ihnen recht: Auch im MWK haben wir die Initiative „Was studiere ich?“ in dem bewährten Studienorientierungstest so modifiziert, dass genau auch passende Ausbildungsberufe aufgenommen wurden; denn auch dort finde ich es richtig, dass wir die berufliche Orientierung ebenfalls in den Fokus nehmen. Denn das Aufstiegsversprechen – ich weiß nicht mehr, wer es gesagt hat – bietet oftmals über Handwerks- und vor allem MINT-Berufe eine deutlich bessere Möglichkeit, um sich mit einem guten finanziellen Hintergrund seine Vorstellungen und Wünsche im Beruf zu verwirklichen. Ich sehe es von mehreren Seiten aus so – dies sagten Frau Trauschel und Herr Dr. Fulst-Blei, und ich gebe ihnen darin vollkommen recht –: Wer eine Lehre gemacht hat, studiert anders. Viele Abiturientinnen und Abiturienten, die eine Lehre machen, studieren danach noch. Es ist aber so, dass auch die Betriebe sagen: Das ist für uns auch okay, weil sie oftmals im Sinne eines Klebeeffekts wieder zurückkommen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man ganz anders studiert, wenn man eine Ausbildung gemacht hat, weil man eine ganz andere Prozessorientierung hat. Nur möchte ich das niemandem vorschreiben; ich möchte aber, dass wir es verstärkt in den Fokus nehmen, damit es gerade auch an den Gymnasien entsprechend beworben wird. riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Martin Grath GRÜNE: Sehr gut!) Wir haben aber auch die andere Erfahrung, dass Leute, die ein Studium beginnen, dann merken, dass es nichts für sie ist, das Studium abbrechen und dann in eine Lehre gehen. Über eine berufliche Orientierung kann man zum Teil wesentlich besser erkennen – es sind ja keine einfachen Erfahrungen, wenn jemand gescheitert ist –: Ein Studium ist vielleicht nicht das Richtige. Ich denke aber trotzdem zum Gesetzentwurf der SPD: Allein dadurch, dass man etwas in ein Gesetz hineinschreibt, haben wir noch nichts geändert. Es müssen Taten folgen. Ich sage Ihnen: Im Schulgesetz – § 1 Absatz 2 – ist es bereits verankert. Die Kollegen Mettenleiter und Sturm haben noch einmal deutlich gemacht, dass alle Schularten den Auftrag haben, die jungen Menschen im Land auf die Mannigfaltigkeit der Lebensaufgaben sowie die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten. Das ist Gesetzestext, und wenn sich alle an diesen halten, haben wir in dieser Richtung schon einiges erreicht. Die berufliche Orientierung, auch mit der Perspektive Ausbildung, ist zentrale Aufgabe aller Schularten sowie der allgemeinbildenden Gymnasien. In der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung von 2017 wird dazu noch weiter ausgeführt, dass die berufliche Orientierung an allen Schulen „sowohl Maßnahmen der Ausbildungsorientierung als auch der Studienorientierung“ umfasst. Also, auch da ist es sozusagen mit auf den Weg gebracht: Die Schule vermittelt Kenntnisse über Berufs-, Ausbildungs- und Studienfelder, informiert über Strukturen der Berufswelt sowie Anforderungen und Perspektiven der beruflichen und akademischen Bildung und ermöglicht Einblicke und erste Erfahrungen in der Arbeitswelt. Daher ist es so: Wir müssen es leben, und wir müssen installieren, dass dies wirklich ein fester Bestandteil wird: dass wir neben der Studierfähigkeit, neben dem, was nach dem Abitur an einer Universität stattfinden kann, die berufliche Orientierung massiv, zentral mit ins Feld nehmen. Wir werden aber trotzdem dem demografischen Dilemma nicht entkommen, dass wir momentan einen Kampf um alle Köpfe haben. Das Gute ist, sage ich einmal – – Ich war am letzten Montag in einer „AV Dual“-Klasse in Heilbronn. Da bekommen alle eine Ausbildung, die vorher niemand von hinten angeschaut hat. Da muss man noch mal schauen, dass sie dann auch die richtige Ausbildung bekommen. Es darf nicht der Fall eintreten, dass man z. B. die Ausbildung zum Anlagen- und Systemtechniker machen soll, diese aber vielleicht aufgrund der Sprachkenntnisse nicht packt, obwohl man eine andere Ausbildung erfolgreich absolvieren könnte. Da brauchen wir das Matching. Deswegen bin ich so froh, dass wir auch Tandempartner an den Schulen haben, damit dort der Erwartungshorizont entsprechend gemanagt wird. Denn nichts ist schlimmer, als tatsächlich in einen Irrlauf zu gehen. Daher freue ich mich, dass wir bei den Maßnahmen zur beruflichen Bildung an einem Strang ziehen, auch wenn wir dem (Ministerin Theresa Schopper) Anliegen der SPD, dies jetzt in den Gesetzestext aufzunehmen, nicht nachkommen. Aber ich sage es einmal so: Da halte ich es lieber mit Konfuzius: Wähle einen Beruf, den du liebst, und du brauchst keinen Tag in deinem Leben mehr zu arbeiten. (Abg. Dr. Alexander Becker CDU: Sehr schön!) In diesem Sinn hoffe ich, dass Sie alle hier danach arbeiten können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der zweiten Runde erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Fulst-Blei. (Zuruf: Diesen Konfuzius muss ich mir merken!)
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Nicht Konfuzius, vielleicht Konfultius. Kollege Mettenleiter – – (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE steht bei einem der Schriftführer. – Abg. Bernd Mettenleiter GRÜ- NE: Hier bin ich!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte sehr, Herr Abg. Dr. Fulst-Blei, Sie haben das Wort.
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Danke schön. – Kollege Mettenleiter, ich muss es Ihnen leider ehrlich sagen: Ihre Ausführungen sind Teil des Problems, und zwar deswegen – dazu werde ich Ihnen das an dem von Ihnen zitierten § 8 Absatz 3 darlegen –: Das Gymnasium kann auch berufsorientierte Bildungsinhalte vermitteln ... (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja!) Das ist noch nicht einmal eine Soll-, das ist eine Kannvorschrift. Das heißt übrigens umgekehrt auch: kann nicht. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das ist scheißegal, ob man es macht! Es steht frei! Genau das!) Das ist genau die Realität, die uns auch von den Kammern, von den Ausbildungsbetrieben geschildert wird. Übrigens, Frau Ministerin: § 1 hilft uns nicht weiter, wenn weiter hinten im Gesetz der „Weichmacher“ steht. Sie haben es erstens noch nicht mal im zentralen Auftrag in Absatz 1. Ich bin kein Jurist, aber in meinen zwei Semestern Wirtschaftsjura habe ich schon gelernt: Es gibt gewisse Hierarchien. In Absatz 1 haben Sie nur den klaren Auftrag Studierfähigkeit. Das ist übrigens auch das, was mir von Verbandsvertretern vorgehalten wird. Die sagen: „Unser klarer Auftrag ist die Studierfähigkeit. Was hinten unter ‚kann‘ läuft, das ...“ Punkt, Punkt, Punkt. Dazu muss ich sagen: Wir brauchen hier eine größere Verbindlichkeit. Deswegen ist es unser Ansatz, zu sagen: Schreiben wir es verbindlich rein, damit dort in Zukunft eindeutig die klare Botschaft enthalten ist, was an den Gymnasien zu erfolgen hat und was übrigens vielleicht perspektivisch stärker im Bildungsplan zu betonen ist. (Beifall bei der SPD) eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Das hat übrigens konkrete Auswirkungen. Ich empfehle Ihnen gern – – Wir sind ja alle auf Facebook unterwegs. Wenn Sie einmal Langeweile haben, dann gehen Sie auf meinen Account (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) und schauen Sie sich ein Interview an, das ich im Frühjahr mit einem Vertreter der IHK Mannheim geführt habe. Die haben versucht, in die Schulen hineinzukommen. Frau Schopper, bei allem Respekt, aber eine Woche Praktikum, also fünf Tage, kann nicht das aufholen, was Sie ein Dreivierteljahr liegen gelassen haben. Die Ausbildungsbotschafter, die Kammern, sagen uns – und das hören Sie genauso –: Wir sind nicht in die Schulen hineingekommen, weil man gesagt hat: „Corona, alles schwierig.“ (Abg. Isabell Huber CDU: Logisch!) Den Kolleginnen und Kollegen von der Arbeitsagentur war dies immerhin noch möglich. Aber es gab für mich keinen sachlich nachvollziehbaren Grund, warum man das den Kammern nicht ermöglicht hat. Da hätte es eine klare Ansage von Ihrem Haus und auch von der Wirtschaftsministerin gebraucht. Diese ist nicht erfolgt. Das können Sie jetzt nicht mit Ihrer Aktionswoche, zu der die Kolleginnen und Kollegen hier noch aufgefordert werden: „Geht doch auch in die Schule“, „Macht Werbung“, aufholen. Da haben Sie einfach ein schweres Versäumnis zu verantworten. (Beifall bei der SPD – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege Dr. Fulst-Blei, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Balzer?
Dr. Stefan Fulst-Blei SPD
Am Ende. – Nein, von Herrn Balzer nicht. (Heiterkeit – Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Vor allem Ihre Kritik: „Lesen Sie mal den Gesetzestext ordentlich.“ Ich meine, nur weil Sie handwerklich keine Ahnung haben, brauchen Sie das nicht umzudrehen. Wir haben das eindeutig formuliert. Das ist ganz eindeutig, und dieses Gesetzeswerk ist handwerklich sauber. (Beifall bei der SPD) Und dass Sie, Herr Mettenleiter – es ist ja klar, ich habe hier oben drüber stehen: mal gucken, was zur Ablehnung diesmal kommt –, keinem Oppositionsvorschlag folgen können: Altes Spiel, geschenkt, es sei Ihnen gegönnt. (Zuruf) Das Beispiel, das ich Ihnen noch mitgebe: Die IHK Mannheim – Frau Aschhoff kennt es – hat versucht, mit den Berufsinformationstagen in die Gymnasien der Stadt reinzukommen. Neun Gymnasien gibt es dort. Raten Sie einmal, wie viele davon das Angebot angenommen haben. (Zuruf: Null!) Eines. Wissen Sie, warum? Jemand von der IHK kannte die Sekretärin dieses Gymnasiums persönlich. Ansonsten gab es keine Chance. (Vereinzelt Heiterkeit) (Dr. Stefan Fulst-Blei) Das ist genau das, was wir aufknacken wollen. 30 % der Menschen, die heutzutage eine duale Ausbildung aufnehmen, haben Abitur. Geben wir den Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien eine gleichwertige Aufklärung darüber: Es ist ein toller Weg, diese duale Ausbildung. Übrigens kann man damit auch richtig Geld verdienen – ich habe es schon ausgeführt –: Ein Kumpel von mir aus der Zeit bei den Jusos ist den Weg eines Handwerksbetriebsmeisters gegangen. Wissen Sie, was der Unterschied zwischen ihm und mir ist? Er fährt heute einen Porsche 911, ich nicht. (Heiterkeit) Daher: Lassen Sie uns den Weg gehen. Gehen Sie den Weg mit. Das Ende: Das Gesetz muss geändert werden. (Beifall bei der SPD – Abg. Emil Sänze AfD: Dann haben Sie ja etwas falsch gemacht! – Abg. Andreas Sturm CDU: Umweltverschmutzer! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ist der noch bei der SPD? – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Ja, logisch! – Gegenruf: Volksporsche! – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege Dr. Fulst-Blei, vielleicht kann man in den Sommerferien mal für eine Woche einen mieten oder leasen. (Heiterkeit – Abg. Andreas Stoch SPD: Machst du das noch? ) Wir kommen jetzt zu einer Wortmeldung für die Fraktion GRÜNE: Kollege Mettenleiter.
Bernd Mettenleiter GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Fulst-Blei, ich habe genau zugehört, als Sie aus den Schulgesetzen anderer Bundesländer zitiert haben. In keinem dieser Schulgesetze steht eine Mussregelung. Das ist genau die gleiche Zielschärfe, die wir jetzt auch bei uns im Schulgesetz stehen haben. Das als Erstes. (Zuruf: Juristisch ist das aber sehr unsauber!) Zum Zweiten: Ich habe auch mit anderen IHKs gesprochen. Eine Rückmeldung – IHK Mannheim – war: Wir haben in Baden-Württemberg zum Glück das Fach WBS. Das gibt es in anderen Bundesländern nicht. Die IHKs haben erklärt, sie seien sehr froh darüber, dass es dieses Fach gibt. Deswegen gilt – was ich auch vorhin schon gesagt habe –: Es ist gut; das Thema ist wichtig. Wir müssen es ansprechen. Aber ohne substanziell Neues dazu beizutragen, das ist kein Ausdruck bildungspolitischer Kompetenz, liebe SPD. Deswegen lehnen wir es ab. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Schwache Begründung!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. (Abg. Emil Sänze AfD: Herr Balzer wollte sagen, dass er auch einen Porsche hat! – Zuruf: Fürs Proto- koll!) Damit ist diese Aussprache beendet. riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/2861 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Mitteilung der Landesregierung vom 19. Juli 2022 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Erste Verordnung zur Änderung der 13. Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) – Drucksache 17/2917 Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, keine Aussprache zu führen. Wir kommen deshalb gleich zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Mitteilung der Landesregierung. Wer dieser Verordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Verordnung ist mehrheitlich zugestimmt. Tagesordnungspunkt 8 ist damit ebenfalls erledigt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 bis 25 gemeinsam auf: Punkt 9 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Verfassungsgerichtshofs vom 9. Mai 2022, Az.: 1 GR 24/22 – Normenkontrollverfahren zu § 41 Absatz 4 Satz 3 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg wegen des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlags bei Teilzeitbeschäftigung – Drucksache 17/2876 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Punkt 10 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 10. Juni 2022 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2015 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 17: Abwicklung von Fiskalerbschaften – Drucksachen 17/2711, 17/2796 Berichterstattung: Abg. Peter Seimer Punkt 11 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 8. Juni 2022 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2018 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 22: Ambulanzen der Universitätsklinika – Drucksachen 17/2698, 17/2793 Berichterstattung: Abg. Alexander Salomon (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Punkt 12 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 17. Juni 2022 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2020 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 9: Förderung des Breitbandausbaus – Drucksachen 17/2723, 17/2794 Berichterstattung: Abg. Frank Bonath Punkt 13 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 17. Juni 2022 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2021 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 14: IT des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung – Drucksachen 17/2724, 17/2795 Berichterstattung: Abg. Reinhold Pix Punkt 14 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 21. September 2021 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 13. Dezember 2017 „Flüchtlingsaufnahme in Baden-Württemberg“ – Drucksachen 17/850, 17/2792 Berichterstattung: Abg. Daniela Evers Punkt 15 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 15. Juni 2022 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2022 (Staatshaushaltsgesetz 2022 – StHG 2022) – Drucksachen 17/2722, 17/2797 Berichterstattung: Abg. Martin Rivoir Punkt 16 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 17. Juni 2022 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Staatshaushaltsplan 2020/2021 – Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung – Konzept zur IT-Stellen-Zulage im öffentlichen Dienst – Drucksachen 17/2726, 17/2798 Berichterstattung: Abg. Tobias Wald Punkt 17 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 17. Juni 2022 – Unterrichtung des Landtags in eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 EU-Angelegenheiten; hier: REPowerEU-Plan COM(2022) 230 final (BR 233/22) – Drucksachen 17/2725, 17/2858 Berichterstattung: Abg. Klaus Hoher Punkt 18 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu der Mitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 6. Mai 2022 – Bericht des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach § 5 Absatz 4 des Gesetzes über die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg – Bericht über die Tätigkeit von ForstBW – Drucksachen 17/2572, 17/2770 Berichterstattung: Abg. Georg Heitlinger Punkt 19 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 30. Juni 2022 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden-Richtlinie und der Energieeffizienz-Richtlinie COM(2022) 222 final (BR 257/22) – Drucksachen 17/2805, 17/2844 Berichterstattung: Abg. Niklas Nüssle Punkt 20 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 4. Juli 2022 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Änderungen in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen COM(2022) 231 final (BR 271/22) – Drucksachen 17/2825, 17/2843 Berichterstattung: Abg. Alena Trauschel Punkt 21 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 28. Juni 2022 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen und für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Körperschaftsteuerzwecke COM(2022) 216 final (BR 267/22) – Drucksachen 17/2781, 17/2845 Berichterstattung: Abg. Emil Sänze Punkt 22 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen vom 7. Juli 2022 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten COM(2022) 144 final (BR 213/22) – Drucksachen 17/2846, 17/2848 Berichterstattung: Abg. Michael Joukov (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Punkt 23 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung der Landesregierung vom 11. Juli 2022 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Erste Bewertung der Ergebnisse der Konferenz zur Zukunft Europas durch die Europäische Kommission COM(2022) 404 final (BR 282/22) – Drucksachen 17/2857, 17/2865 Berichterstattung: Abg. Josef Frey Punkt 24 Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/2808, 17/2809, 17/2810, 17/2811, 17/2812 Punkt 25 Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/2747 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Schluss: 16 riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Der unter Punkt 26 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 28. September, um 9:00 Uhr statt. Zur Einstimmung auf die parlamentarische Sommerpause lade ich Sie alle jetzt ganz herzlich ins Foyer des HdL zum bereits traditionellen Sommerfest ein, das nach der pandemiebedingten Pause erfreulicherweise wieder stattfinden kann. Ich weise darauf hin: Es beginnt exakt um 17:00 Uhr, also nicht früher und nicht später. Insoweit haben wir geradezu eine Punktlandung hingelegt. Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen schon jetzt erholsame Ferien, uns angenehme Begegnungen, ein schönes Sommerfest, vor allem schöne Sommermonate. Ich schließe hiermit die Sitzung. (Beifall) 6:40 Uhr
