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Oliver Hildenbrand

GRÜNE 21.07.2022 Sitzungen 17/44

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Donnerstag haben Innenminister Thomas Strobl und Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube den Verfassungsschutzbericht 2021 für Baden-Württemberg vorgestellt. Dieser Bericht zeigt: Unsere Demokratie und unsere Freiheit werden angegriffen. Die Bedrohungen sind vielfältig, und sie nehmen zu. Wir dürfen diesen Bericht nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern wir müssen ihn vor allem auch als Auftrag verstehen. Unsere Freiheit, unsere Demokratie, unsere Sicherheit, unsere Offenheit sind nicht selbstverständlich. Wir müssen unsere offene Gesellschaft gegen ihre Feinde verteidigen, egal, aus welcher Ecke sie kommen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Ich bin fest davon überzeugt: Verfassungsschutz ist eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft. Unsere Demokratie lebt vom Engagement einer lebendigen Zivilgesellschaft. Sie braucht engagierte Menschen, die aktiv für die Werte unseres Grundgesetzes eintreten. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung muss aber selbstverständlich auch durch den Staat und seine Institutionen gewährleistet und geschützt werden. (Oliver Hildenbrand) Dabei kommen dem Verfassungsschutz im Bund und in den Ländern gleichermaßen anspruchsvolle wie verantwortungsvolle Aufgaben zu. Effektiv arbeitend, rechtsstaatlich handelnd, und dies parlamentarisch kontrolliert – nur so kann der Verfassungsschutz seiner Rolle als funktionierendes Frühwarnsystem der Demokratie gerecht werden. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Selbstverständlich gilt: Wer im Auftrag der wehrhaften Demokratie für den Schutz der Verfassung arbeitet, muss sich auch selbst an deren Regeln halten – klar. Anlass für den vorliegenden Gesetzentwurf ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020. In diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht strengere Regeln für die sogenannte manuelle Bestandsdatenauskunft aufgestellt. Bestandsdaten sind persönliche Daten von Telefon- und Internetkunden, die bei Telefongesellschaften oder Providern gespeichert sind. Bestandsdatenauskünfte ermöglichen es den Sicherheitsbehörden, solche personenbezogenen Daten abzufragen, also etwa den Namen, die Adresse oder auch die Kontodaten. Es ist ganz richtig und sehr notwendig, dass wir die Abrufregelungen im Landesverfassungsschutzgesetz klarer und strenger fassen. Bestandsdatenauskünfte sollen künftig nur dann zulässig sein, wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Auskunft zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen erforderlich machen. Außerdem müssen die Anhaltspunkte, die die Bestandsdatenauskunft rechtfertigen, künftig ebenso dokumentiert werden wie auch die entsprechende Rechtsgrundlage. Bestandsdatenauskünfte ins Blaue hinein kann und darf es nicht geben. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Landesverfassungsschutzgesetz die Formulierung aus dem bereits überarbeiteten Bundesverfassungsschutzgesetz übernommen werden. Es geht also im Wesentlichen darum, einen weitgehenden Gleichklang mit den Bundesregelungen wiederherzustellen und dabei natürlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen. Ich will abschließend im Sinne eines Ausblicks sagen, dass ich es nicht für ausgeschlossen halte, dass wir uns schon relativ bald wieder mit dem Landesverfassungsschutzgesetz auseinanderzusetzen haben. (Abg. Sascha Binder SPD: Müssen!) Ich spiele auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz vom 26. April 2022 an. Das Gericht hat in etlichen Punkten sehr klar aufgezeigt, dass natürlich auch die Befugnisse von Verfassungsschutzbehörden verfassungsrechtliche Grenzen haben. Ob bei der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, bei der seit Jahren umstrittenen Onlinedurchsuchung oder bei den unzureichenden Rechtsgrundlagen zum Einsatz von V-Leuten durch den Verfassungsschutz – das Bundesverfassungsgericht hat den bayerischen Gesetzgeber ganz deutlich in die Schranken gewiesen. Wir Grünen begrüßen dieses Urteil und halten es für erfreulich deutlich, für erfreulich klar. Bund und Länder haben sich zur koordinierten Auswertung dieses Urteils verabredet; diese Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen. Natürlich: Unser baden-württembergisches riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Verfassungsschutzgesetz ist nicht das Bayerische Verfassungsschutzgesetz. Aber das gerade erwähnte und beschriebene Urteil hat als Grundsatzurteil schon auch eine Auswirkung auf die Rechtsgrundlagen im Bund und in anderen Bundesländern. Ich darf Ihnen versichern: Wir werden uns das sehr genau anschauen, wir werden es sehr genau prüfen. Und wo immer Handlungsbedarf – auch mit Blick auf unsere landesrechtlichen Regelungen – deutlich wird, werden wir dementsprechend konsequent handeln und dies auch konsequent umsetzen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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