Jan-Peter Röderer
Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Staatssekretärin Zimmer! Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Fahrgastzahlen im ÖPNV zu verdoppeln und dafür zahlreiche stillgelegte Schienenstrecken mit Potenzial zu reaktivieren. Die Krebsbachtalbahn bei mir in der Region ist genau so eine Strecke, für die ein gutes Fahrgastaufkommen von 500 bis 750 Fahrgästen und ein sehr guter Kosten-Nutzen-Faktor von 1,43 prognostiziert wurde. Ein kleines Problem dabei ist: Im Falle der Reaktivierung wäre auch ein Lückenschluss notwendig, sodass die Kosten jetzt natürlich nicht ganz gering sind. Das ist auch ein Grund, warum der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau, einer der beteiligten Gemeinden, zunächst die Zustimmung versagt hat, während beide beteiligten Landkreise und auch die Gemeinde Neckarbischofsheim, die direkt beteiligt ist, bereits die Kostenübernahme zugesagt haben. Daher nun meine Frage: Was gedenkt die Landesregierung in solchen Fällen zu tun, um ihrem Ziel näherzukommen und solche Strecken doch noch zu reaktivieren? Ist es möglich, dass das Land in solchen Fällen auch das Planungsrecht für solche überregional bedeutenden Schienenstrecken selbst in die Hand nimmt, wie es bei überregional bedeutenden Straßen auch möglich ist? Vielen Dank.
