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Daniel Born

21.07.2022 Sitzungen 17/44

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Zusatzfragen können aus zeitlichen Gründen nicht mehr gestellt werden. Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Beantwortung der Fragen. Danke an die ganze Landesregierung (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) sowie an die Fragestellerinnen und Fragesteller. Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 7 bis 14 können aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden. Wenn die Fragesteller damit einverstanden sind, werden die Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und mit dieser Antwort in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l B o r n S P D – A u s k i e s u n g i n S c h w e t - z i n g e n – G e w a n n E n t e n p f u h l Was unternimmt die Landesregierung, um eine Auskiesung im Gewann Entenpfuhl (Gemarkung Schwetzingen) und die damit verbundene Abholzung von Staatswald zu verhindern? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Das Umweltministerium hat sich bereits früh und eindeutig in der Sache positioniert. Bereits 2017 wurde sowohl dem Antragsteller der Auskiesung als auch dem Industrieverband Steine und Erden mitgeteilt, dass dem Kiesabbauvorhaben gewichtige Belange der Wasserbewirtschaftung entgegenstehen. Ich habe in den beiden oben genannten Schreiben insbesondere auf die große Bedeutung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Schwetzinger Hardt des Zweckverbands Wasserversorgung Kurpfalz (ZWK) für die Trinkwasserversorgung im Großraum Mannheim-Heidelberg-Schwetzingen hingewiesen. Die sehr hohe hydrogeologische Bedeutung des Bereichs Entenpfuhl ergibt sich erstens aus dem hohen Grundwasserdargebot in Verbindung mit der hohen Grundwasserqualität und zweitens dem guten natürlichen Schutz des Wasservorkommens durch die ausgedehnten Waldgebiete der Schwetzinger Hardt. Der geplante Baggersee würde dem Grundwasser eine große offene Wunde zufügen. Dies könnte die Trinkwasserversorgungsanlage gefährden. Potenzielle Schadstoffeinträge, die in eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 den See gelangen könnten, könnten jederzeit und schnell die Brunnenanlage des Wasserwerks erreichen. Abwehrmaßnahmen wären bei einer Entfernung von maximal 1 550 m zeitlich nicht möglich. Die öffentliche Trinkwasserversorgung zählt zur Daseinsvorsorge und dient dem Wohl der Allgemeinheit. Dies führt zu einer besonderen rechtlichen Stellung der öffentlichen Wasserversorgungen auch gegenüber Interessen wie dem Kiesabbau. Aber: Über die Genehmigung einer Nassauskiesung entscheiden nicht die Landesministerien, sondern darüber entscheidet die dafür zuständige Verwaltungsebene. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis prüft die unterschiedlichen Belange, seien es die des Trinkwasserschutzes oder die des Naturschutzes, und es berücksichtigt Belange der Rohstoffgewinnung und vieles mehr. Diese Belange unterliegen im Rechtsverfahren der Gesamtabwägung, wie bereits ausgeführt, durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Der Prüfung durch die zuständigen Behörden kann nicht vorgegriffen werden und wird auch nicht durch das Umweltministerium vorgegriffen. Lassen Sie mich das Verfahren und den Stand kurz darstellen: 1. Raumplanung Im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vom 15. Dezember 2014 wurde ein Vorranggebiet für den Rohstoffabbau festgelegt. Das Landratsamt beantragte jedoch wegen des Wasserschutzes beim Regierungspräsidium eine Zielabweichung nach § 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes. Das Ziel ist die Aufhebung des Vorranggebiets für den Rohstoffabbau im Bereich Entenpfuhl. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat im November 2017 die beantragte Zielabweichung zugelassen. 2. Planfeststellungsverfahren Zur Frage, ob und gegebenenfalls ab wann auf der Gemarkung Schwetzingen im Gewann Entenpfuhl Kies und Sand abgebaut werden dürfen, kann vonseiten der unteren Wasserbehörde des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis keine Aussage getroffen werden. Hierzu wäre es erforderlich, dass das notwendige Planfeststellungsverfahren durchgeführt, ein Planfeststellungsbeschluss ergangen und dieser positiv und rechtskräftig wäre. Im Dezember 2017 hat das Unternehmen Krieger die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Es haben mehrere Scopingtermine stattgefunden, aber es fehlen Verfahrensunterlagen oder Gutachten für die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Diese Gutachten und Unterlagen wurden seitens der Firma bislang noch nicht vorgelegt. Deshalb ruht das Verfahren seit 2019. 3. Wasserschutzgebiet Die gute Arbeit der zuständigen Verwaltungen sehen wir auch beim Umgang mit dem Wasserschutzgebiet. Bereits im Jahr 2013 hat der Zweckverband Wasserversorgung Kurpfalz beim Landratsamt im ersten Schritt eine Neuabgrenzung des Wasserschutzgebiets beantragt. Im zweiten Schritt hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg 2017 ein (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energi fachtechnisches Gutachten zur Neuabgrenzung des Wasser- schutzgebiets vorgelegt. Als Zwischenschritt wurde vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis das Wasserschutzgebiet vorläufig erweitert ausgewiesen. Am 15. April 2022 ist die neu gefasste „Verordnung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis als untere Wasserbehörde zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage ,Schwetzinger Hardt‘ des Zweckverbandes Wasserversorgung Kurpfalz“ vom 23. März 2022 in Kraft getreten. Eine Nassauskiesung im Bereich Entenpfuhl ist nach der gültigen Wasserschutzgebietsverordnung unzulässig. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F r a n k B o n a t h F D P / D V P – A n p a s s u n g d e r D e p u t a t s s t u n d e n u n d M ö g l i c h k e i t d e r T e i l n a h m e v o n Q u e r e i n s t e i g e r n / „ N i c h t e r f ü l l e r n “ a n d e r j ä h r l i c h e n E r ö f f n u n g s k o n f e r e n z a n S c h u l e n a) Plant die Landesregierung, die Zahl der Deputatsstunden an Grundschulen für die Kooperation mit den Kindertagesstätten in Abhängigkeit vom tatsächlichen Aufwand, wie viele Kindertagesstätten zu betreuen sind, anzupassen? b) Plant die Landesregierung, kurzfristig auch für die Quereinsteiger/„Nichterfüller“ eine Möglichkeit zu schaffen, an der Eröffnungskonferenz für das neue Schuljahr teilzunehmen, damit eine Effizienzsteigerung der Schulorganisation stattfinden kann? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Jede Grundschule im Land erhält seit dem Schuljahr 2012/2013 eine Deputatsstunde für die Kooperation mit einer Kindertageseinrichtung und die Tätigkeiten einer Kooperationslehrkraft. Zum damaligen Zeitpunkt war vorgesehen, dass im Endausbau jede erste Klasse eine Kooperationsstunde erhalten wird. Das Kultusministerium hat auf der Basis der für das Schuljahr 2020/2021 prognostizierten Schülerzahlen den Ressourcenbedarf im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens zur „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen“ diskutiert. Die Abwägung hat ergeben, dass derzeit keines der diskutierten Modelle umgesetzt werden kann. Ein entsprechender „Ausbau“ der Anrechnungsstunden würde zulasten der Unterrichtsversorgung gehen und wäre vor allem in den vom Bewerbermangel besonders betroffenen Regionen faktisch nicht umsetzbar. Neben der Unterstützung für die Schulen können durch den „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ seit dem 1. Oktober 2019 jeder Kindertageseinrichtung für die Zusammenarbeit mit den Grundschulen von der Standortgemeinde zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Land stellt diese zusätzlichen Landesmittel für die Intensivierung der Kooperation zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule über § 29b FAG in Höhe von 2,2 Millionen € im Jahr 2019 und in Höhe von 7,7 Millionen € seit dem Jahr 2020 für die Kindertageseinrichtungen bereit. Zu b: Eine Umstellung auf eine befristete Einstellung zum allgemeinen Termin der Lehrereinstellung – Freitag, letzter Feriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 iewirtschaft) rientag – werden wir rechtlich und im Hinblick auf die Umsetzbarkeit für das Schuljahr 2023/2024 prüfen. Ein früherer Termin für den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses würde allerdings Zusatzkosten verursachen. Bisher werden befristete Arbeitsverträge nach dem Einstellungserlass zur Aufrechterhaltung des Unterrichts geschlossen. Der Unterricht beginnt am ersten Schultag. Zum Schuljahr neu eingestellte befristet Beschäftigte beginnen daher ihre Beschäftigung in langjähriger Praxis erst zum Beginn des Unterrichts. Die Eröffnungskonferenzen werden an den Schulen nicht einheitlich terminiert. Ein individuell unterschiedlicher Einstellungstermin – je nach Termin der Eröffnungskonferenz der jeweiligen Schule – ist aufgrund des Aufwands nicht umsetzbar. Viele befristet beschäftigte Vertretungslehrkräfte beginnen ihren Dienst auch erst kurz nach den ersten Schulwochen oder unterjährig ohne Teilnahme an einer Gesamtlehrerkonferenz zu Beginn ihrer Tätigkeit. Die Schulen stellen den Lehrkräften die notwendigen Informationen unabhängig von einer Gesamtlehrerkonferenz zur Verfügung. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F r a n k B o n a t h F D P / D V P – W i e d e r a u f n a h m e d e r S c h i e n e n v e r k e h r s l e i s t u n g d e r S c h w a r z w a l d b a h n a) Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Stand der Schwarzwaldbahn aufgrund des eingerichteten Schienenersatzverkehrs und der damit einhergehenden Verzögerungen? b) In welcher Weise wird sich die Landesregierung für eine zeitnahe Wiederaufnahme der Schienenverkehrsleistungen im bisherigen Umfang einsetzen, und bis wann ist damit zu rechnen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Die Auswirkungen auf Fahrgäste sind massiv. Aktuell wird ein Schienenersatzverkehr mit Bussen zwischen Hausach und St. Georgen eingesetzt. Lediglich morgens und abends gibt es zurzeit einen durchfahrenden Zug auf der Schwarzwaldbahn sowie einzelne durchgehende Züge am Wochenende. Zu b: Seit Monaten besteht ein intensiver Austausch zwischen dem Verkehrsministerium und der DB Regio/DB Netz als zuständigen Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmen. Trotz diverser Gegensteuerungsmaßnahmen konnte die Ursache für die hohe Abnutzung an den Radsätzen bislang durch die zuständigen Unternehmen nicht behoben werden. Diverse Maßnahmen wurden bereits durchgeführt: Hierzu zählen das kontinuierliche Schmieren der Gleise sowie im Juli ein aufwendiges Abschleifen der Gleise zur Erweiterung der Spurweite in den engen Radien der Bergstrecke. Bedauerlicherweise ist trotz der durchgeführten Maßnahmen bisher keine umfassende Verbesserung der erhöhten Verschleißwerte zu verzeichnen. DB Regio und DB Netz haben weitere Sachverständige hinzugezogen; die Lösungsfindung dauert aktuell allerdings noch an. Bis Ende Juli muss daher das Ersatzkonzept weiter fortgeführt werden. (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr) Dadurch reduzieren sich die Zahlungen des Landes aus dem Verkehrsvertrag mit der DB Regio für die nicht durchgeführten Fahrten. Die DB Regio hat dadurch einen starken finanziellen Anreiz, um sehr rasch eine Lösung für das technische Problem zu finden. Es zeigt sich erneut, wie sehr die klima- und verkehrspolitischen Bemühungen zur Stärkung des SPNV von einer stabilen Schieneninfrastruktur abhängig sind. Sie können sicher sein, dass das Verkehrsministerium weiterhin mit hohem Druck auf Lösungen pocht. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . A n t o n B a r o n A f D – I n v e s t i t i o n e n i n H o h e n - l o h e b a h n u n d K o c h e r t a l b a h n a) Ist eine Elektrifizierung der Hohenlohebahn und/oder eine Reaktivierung der Kochertalbahn auf der Basis der Ergebnisse der aktuellen Landesstudie zu diesem Thema vorgesehen? b) Wie bewertet die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit der Elektrifizierung der Hohenlohebahn und die Wirtschaftlichkeit der Reaktivierung der Kochertalbahn? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Das Ministerium für Verkehr hat im Jahr 2020 eine landesweite Potenzialuntersuchung für Reaktivierungsstrecken durchgeführt. Die Potenzialanalyse des Landes hat 42 Strecken untersucht und über 30 Strecken ein relevantes Fahrgastpotenzial bescheinigt. Der Kochertalbahn (Waldenburg–Künzelsau) wird sogar ein hohes Potenzial zugeschrieben. Über 1 000 Personenkilometer je Streckenkilometer je Tag werden vorhergesagt. Solche Prognosen werden in aller Regel deutlich übertroffen. Beispiele dafür sind u. a. die Schönbuchbahn, die Stadtbahn Heilbronn, die Wieslauftalbahn und die Ammertalbahn. Bei der Kochertalbahn wurde ein Betrieb als Verlängerung der Stadtbahn Heilbronn ab Öhringen unterstellt. Im Moment läuft eine Machbarkeitsstudie des Landkreises Schwäbisch Hall und des Hohenlohekreises. Sie soll die technische Machbarkeit der Reaktivierung untersuchen und zugleich die Frage beantworten, ob auch eine Elektrifizierung der Hohenlohebahn zwischen Öhringen und Schwäbisch Hall-Hessental infrage kommt. Beides sind Vorhaben, die wir, das Land, befürworten und mit aller Kraft unterstützen. So beteiligen wir uns nicht nur an der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Kochertalbahn mit 100 000 €. Auch die Untersuchung zur Elektrifizierung der Hohenlohebahn unterstützen wir finanziell mit Mitteln in Höhe von 75 000 € und mit Know-how aus unserem Haus sowie der NVBW – und das, obwohl die Hohenlohebahn eine Eisenbahnstrecke des Bundes ist. Der Bund müsste hier eigentlich aktiv werden. Es finden laufend Abstimmungen zwischen den Landkreisen und der NVBW statt. Wenn es nach uns ginge, wären die Elektrifizierung der Hohenlohebahn und die Reaktivierung der Kochertalbahn unbedingt zu verfolgen. Der Ball liegt hier aber bei den Landkreisen, die im Moment noch die Machbarkeit untersuchen lassen. Ergebnisse aus der Studie liegen frühestens im Herbst eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 vor. Bevor diese Studie nicht vorliegt, verbietet sich eigentlich jegliche Spekulation über die Wirtschaftlichkeit. Aber so viel sei gesagt: Die AVG hat bereits vor zwei Jahren eine ganz ähnliche Studie zur Kochertalbahn angefertigt. Auf dieser Studie wird nun aufgebaut. Das Ergebnis lautete damals, dass die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Bahnstrecke von Waldenburg nach Künzelsau (Kochertalbahn) für einen Stadtbahnbetrieb bautechnisch machbar ist. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der laufenden Untersuchung und drücken auch dieser Strecke die Daumen. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – L e h r e r v e r s o r g u n g i n d e n L a n d k r e i s e n S c h w ä b i s c h H a l l u n d M a i n - T a u b e r - K r e i s i m S c h u l j a h r 2 0 2 2 / 2 0 2 3 a) Wie viele Lehrerstellen sind zum Schuljahr 2022/2023 in den Schulen der oben genannten Landkreise derzeit noch unbesetzt? b) Wie viele der bereits besetzten Stellen wurden − aufgeteilt nach Schulart und jeweiligem Landkreis − mit sogenannten Nichterfüllern (sprich Lehrerinnen und Lehrer ohne Examen) besetzt? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: Im Bereich des Staatlichen Schulamts Künzelsau sind aktuell noch 133 Stellen an Grund-, Haupt- und Werkreal-, Real- sowie Gemeinschaftsschulen und neun Stellen an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unbesetzt. Im Landkreis Schwäbisch Hall sind an Gymnasien noch vier Stellen offen: zwei in Musik, eine in Deutsch/Geschichte, eine in Deutsch/Spanisch. An beruflichen Schulen sind noch acht Stellen zu besetzen. Im Main-Tauber-Kreis sind an Gymnasien noch drei Stellen offen: eine in Bildender Kunst, eine in Deutsch/Französisch, eine in Englisch/Gemeinschaftskunde. An beruflichen Schulen sind noch drei Stellen zu besetzen. Aktuell sind diese Stellen im Nachrückverfahren ausgeschrieben. Zu b: Eine kurze Erläuterung zu dem in Ihrer Fragestellung verwendeten Begriff: Die sogenannten Nichterfüller sind Lehrkräfte, die die für den Zugang zur Laufbahn des entsprechenden Lehramts erforderlichen fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen nicht erfüllen, weil sie z. B. nur ein Fach haben. Darunter sind also durchaus auch Personen mit abgeschlossenem Studium. Grundsätzlich wollen wir Stellen mit ausgebildeten Lehrkräften besetzen. Aufgrund des Lehrkräftemangels schließen die Regierungspräsidien dort, wo geeignete Personen gefunden werden können, auch schon zum jetzigen Zeitpunkt befristete Verträge ab. Im Staatlichen Schulamt Künzelsau sind so bereits 15 Personen an Grund-, Haupt- und Werkreal-, Real- sowie Gemeinschaftsschulen und drei an SBBZ gebunden, auf die der verwendete Begriff zutrifft. Im Main-Tauber-Kreis ist darüber hinaus eine Person ohne grundständiges Lehramtsstudium im Fach BK an einem Gymnasium unter Vertrag. (Schriftliche Antwortung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Spo Die an den beruflichen Schulen im Direkteinstieg eingestell- ten Personen werden im Rahmen einer pädagogischen Schulung und eines daran anschließenden Bewährungsjahrs über drei Jahre hinweg ausgebildet und erwerben auf diesem Weg die Laufbahnbefähigung für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen. Daher sind diese hier nicht aufgeführt. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . A n d r e - a s K e n n e r S P D – V e r o r d n u n g d e r L a n d e s r e g i e r u n g ü b e r d e n B e t r i e b v o n D r o g e n k o n s u m r ä u m e n a) Aus welchen Gründen wurde die nach Mitteilung der Landesregierung am 22. Juni 2022 beschlossene neue Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen bisher nicht verkündet? b) In welcher Form wurde, wie von der Landesregierung am 22. Juni 2022 angegeben, „nun Rechtssicherheit für den weiteren Betrieb des Drogenkonsumraums in Karlsruhe sowie für die Planungen zur Einrichtung von Drogenkonsumräumen z. B. in Stuttgart oder Mannheim“ oder gegebenenfalls auch in Städten wie Ulm, Konstanz oder Heilbronn hergestellt, wenn die alte Verordnung am 31. März 2022 außer Kraft getreten ist und die neue bis heute noch nicht verkündet wurde? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Der Ministerrat hat die Drogenkonsumraumverordnung am 21. Juni 2022 beschlossen. Mit dem Beschluss wurde gleichzeitig das Staatsministerium gebeten, die Veröffentlichung der Verordnung zu veranlassen. Die Veröffentlichung der Verordnung ist im Gesetzblatt am 29. Juli 2022 vorgesehen und beim Gesetzblatt bereits entsprechend vorgemerkt. Es trifft zu, dass die Drogenkonsumraumverordnung von 2019 Ende März 2022 außer Kraft getreten ist. Die Landesregierung hat eine sorgfältige Evaluation der Auswirkungen der Drogenkonsumraumverordnung vorgenommen und auf dieser Basis die Drogenkonsumraumverordnung in der neuen Fassung am 21. Juni 2022 beschlossen. Nach der neuen Fassung sind die Befristung der Verordnung sowie die 300 000-Einwohner-Grenze für Kommunen, die einen Drogenkonsumraum einrichten möchten, entfallen. Rechtssicherheit für den Betrieb des Drogenkonsumraums in Karlsruhe und die Planungen in Stuttgart und Mannheim sowie gegebenenfalls weiteren Kommunen wird dadurch erreicht, dass die neue Drogenkonsumraumverordnung rückwirkend zum 1. April 2022 in Kraft tritt und damit nahtlos an die am 31. März 2022 außer Kraft getretene Verordnung anknüpft. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – E i n b e z u g v o n A s p e k t e n d e r B a r r i e r e f r e i h e i t i n d e r T o u r i s m u s f ö r d e r u n g a) Inwiefern werden bei Entscheidungen über die Förderungen im touristischen Bereich, beispielsweise im Tourismusinfrastrukturprogramm, aber auch von weiteren Projekten wie z. B. im Bereich der Keltenkonzeption, auch Aspekte der Barrierefreiheit einbezogen und die Gewährung von Fördermitteln auch hiervon abhängig gemacht? riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 ort) b) Inwiefern wurde bei den Beratungen über eine mögliche Förderung des geplanten Aussichtsturms Heidengraben bei Grabenstetten angesprochen, dass der Turm nicht barrierefrei zugänglich sein soll? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Zu a: Bei Entscheidungen über Förderungen im touristischen Bereich wie z. B. im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms (TIP) werden die Aspekte der Barrierefreiheit einbezogen. Im TIP ist der Ausbau der Barrierefreiheit von Tourismusinfrastruktureinrichtungen im Sinne eines „Tourismus für alle“ als einer der zentralen Zuwendungszwecke benannt. Insofern wird bei der Antragsprüfung auch ein besonderes Augenmerk auf die Möglichkeit einer barrierefreien Umsetzung bzw. Ausgestaltung der zu fördernden Tourismusinfrastruktureinrichtungen gelegt. Die Gewährung von Fördermitteln wird hiervon jedoch nicht abhängig gemacht. Die Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln im Tourismusinfrastrukturprogramm wird vor dem Hintergrund aller vorliegenden Anträge und unter Abwägung aller Förderbedingungen getroffen. Zu b: Der Aussichtsturm Heidengraben bei Grabenstetten wurde im Jahr 2021 aus dem TIP gefördert. Der Turm selbst wurde nicht barrierefrei geplant und umgesetzt. Eine barrierefreie Umsetzung des Turms hätte nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand und erheblichen Mehrkosten im Sinne von § 39 Absatz 3 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) für den Antragsteller realisiert werden können. Am Standort des Turms in der Nähe des Parkplatzes Heidengrabenzentrum ist kein Strom vorhanden, sodass ein Aufzug nicht realisiert werden konnte. Die zweite Möglichkeit, Barrierefreiheit herzustellen, hätte – aufgrund der Beschaffenheit des Korpus des Turms – nur in einer Rampe mit 6 % Steigung bestanden. Dies wäre für eine echte Barrierefreiheit zu steil gewesen und hätte deutliche Mehrkosten verursacht. Im Rahmen der Planungen und bei der Förderentscheidung wurde dieser Punkt geprüft und abgewogen. Das in unmittelbarer Nähe befindliche Heidengrabenzentrum wird barrierefrei errichtet werden und auch Behindertentoiletten haben. Die Kelten-Erlebnis-Pfade werden barrierearm errichtet und alle Inhalte so aufbereitet, dass diese barrierefrei zugänglich sein werden. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R a i - m u n d H a s e r C D U – B e s u c h e r v e r k e h r i m S e r v i c e c e n t e r a m F i n a n z a m t W a n - g e n a) Ab welchem Zeitpunkt wird der Besucherverkehr im Servicecenter am Finanzamt Wangen für Kundinnen und Kunden wieder ohne vorherige Vereinbarung eines Termins im Onlineverfahren möglich sein? b) Auf welchem alternativen Weg können Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zum Internet haben, einen Termin zum Besuch im Servicecenter am Finanzamt Wangen, z. B. zur Abholung eines Papiervordrucks für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer, vereinbaren? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen: Für den Besuch der Servicecenter der Finanzämter – auch das des Finanzamts Wangen – sollen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin Termine vereinbaren. Dies kann online oder telefonisch geschehen. Für die Bürgerinnen und Bürger werden dadurch längere Wartezeiten vermieden und die Termine planbarer. Außerdem kann in solchen Zeiten wie in der Pandemie – übrigens liegt die Inzidenz aktuell ja wieder über 800 – die Anzahl der anwesenden Personen im Servicecenter besser gesteuert werden. Für die Abholung z. B. von Papiervordrucken – auch die der Feststellungserklärung zur Grundsteuer – muss kein Termin vereinbart werden. Erst in der letzten Woche wurden die Finanzämter nochmals auf diese Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger hingewiesen. *

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