Thomas Hentschel
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über ein Thema, das auf den ersten Blick ziemlich trocken daherkommt, aber tatsächlich von großer politischer Bedeutung ist. Es geht nämlich um nichts weniger als Chancengleichheit und Gerechtigkeit beim Zugang zu den Justizämtern. Jede und jeder hat nach ihrer bzw. seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. So ist es rechtlich vorgegeben. Die Personalpolitik folgt dabei klaren rechtlichen Regeln. Sie muss nachvollziehbar und transparent sein. Gerade in der Justiz haben daher dienstliche Beurteilungen für die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine ganz besondere Bedeutung. Dreh- und Angelpunkt des fein austarierten Systems der gerichtlichen Unabhängigkeit in der Personalpolitik ist das Leistungsprinzip – Ministerin Gentges hat das ja gerade eben schon dargelegt. Grundlage der Beförderung ist die jeweils letzte aktuelle Beurteilung. Das kann aber nur funktionieren, wenn die dienstlichen Beurteilungen aussagekräftig und rechtlich verlässlich sind. (Thomas Hentschel) Das Bundesverwaltungsgericht hat daher in der von der Ministerin zitierten Entscheidung vom 7. Juli 2021 den Blick auf die dienstlichen Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten zu Recht geschärft. Das hat uns dafür sensibilisiert, dass die Beurteilungen eine so herausragende Bedeutung haben, dass die grundlegenden Vorgaben – Sie haben das erwähnt, Frau Ministerin – einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Wir nutzen die Gelegenheit aber zugleich, die Transparenz des Beurteilungsverfahrens durch Bekanntgabepflichten zu erhöhen und die Möglichkeit einer Besprechung mit dem Beurteilenden einzuführen. Dem Richter, der Richterin, dem Staatsanwalt, der Staatsanwältin, der bzw. die gegen die Form der Beurteilung Einwendungen hat, wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt, den Widerspruch schriftlich zu fixieren und in die Personalakte aufnehmen zu lassen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, obwohl Frauen mittlerweile mehr als die Hälfte der neu eingestellten Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land ausmachen – es ist sogar fast so, dass man über eine Gleichberechtigung von Männern nachdenken muss –, ist der Frauenanteil in den Führungspositionen der Justiz aber deutlich unterrepräsentiert. Hier passt etwas nicht. Daher haben wir uns in der Koalition fest vorgenommen, diese Missstände anzugehen. Gerade weil wir wissen, wie wichtig die dienstlichen Beurteilungen für die Entwicklung der Laufbahn sind, tragen wir dem deshalb heute auch an dieser Stelle mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und den Folgeregelungen Rechnung. Dienstliche Beurteilungen müssen künftig den Anforderungen geschlechtergerechter Beurteilungen entsprechen. Die Verordnungen, die aufgrund des Gesetzes erlassen werden, müssen und werden diese Prämisse auch erfüllen. Gleichzeitig braucht es dafür ein wirksames Controlling. Wir freuen uns daher, dass das Gesetz nunmehr auch die Erstellung eines Gleichstellungsberichts nach Durchführung der Regelbeurteilungsrunden vorsieht. Das ist eine strukturelle Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit in der Justiz und nicht weniger. Damit werden die Beurteilungen transparenter und – davon sind wir überzeugt – letztlich von strukturellen Benachteiligungen oder unbeabsichtigten Ungenauigkeiten zugunsten der Gleichberechtigung befreit. Daher werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen und werben dafür, dass Sie das auch tun. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
