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Anton Baron

AfD 21.07.2022 Sitzungen 17/44

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auf den ersten Blick haben wir es hier mit einem Randthema zu tun, das eigentlich außer Richtern und Staatsanwälten kaum jemanden interessieren dürfte. Allerdings hat das Gesamtthema Beurteilungen – das wurde gerade auch erwähnt – im Zuge der IdP-Affäre unvermutet eine brisante Aktualität gewonnen. Ein Untersuchungsausschuss wird sich u. a. mit fragwürdigen Beurteilungsrunden bei der Polizei befassen müssen, die von einigen, die dabei waren, verschiedentlich schon als „Kungelrunden“ bezeichnet wurden. So weit wollen wir aber nicht gehen, bevor der Ausschuss seine Ergebnisse präsentiert. Allerdings wurde da schlagartig klar, dass Beurteilungen eben nicht isolierte, innerbehördliche Nebensächlichkeiten sind, sondern über Karrieren entscheiden – was Beamte, wenn sich solche auch hier befinden sollten, nicht überraschen wird. Und mit Karrieren schafft man sich eben auch Loyalitäten. Die grundgesetzliche Vorgabe, Beamte ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszuwählen, findet in der Praxis leider selten Beachtung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ausschlaggebend sind die persönlichen Befindlichkeiten zwischen Beurteiler und Beurteiltem. Und wehe, einer wagt mal ein aufmüpfiges Wort. Dann sind die Karriereträume ganz schnell zu Ende, egal, wie befähigt oder leistungsstark der Beamte ist. (Abg. Sascha Binder SPD: In welchem Land leben Sie eigentlich? – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ist das in der AfD so?) Das wird jeder langjährige Beamte auch hier bestätigen können, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Wir können jedenfalls abwarten, was der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses dazu sagt. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Allerdings spricht die hohe Erfolgsquote bei beamtenrechtlichen Konkurrentenklagen eine deutliche Sprache. Diese Gesetzesänderung wird daran nichts ändern. Und je höher Beförderungen stattfinden, umso eher stoßen auch die Betroffenen in die politische Sphäre vor. Und schon stoßen wir auf eine fragwürdige Verquickung von Politik und Beförderung. Auch wenn zwischen beamteten Richtern und Staatsanwälten und Polizeibeamten natürlich erhebliche Unterschiede bestehen: Hier wie da tastet der lange Arm politischer Interessen begehrlich nach Einflussmöglichkeiten. Solche im Halbdunkel von Behördenapparaten stattfindende Prozesse muss man bei Gesetzesvorhaben auch immer mitdenken. Vordergründig vollzieht das Gesetz hier zwar nur die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nach und stellt Regelungen der bisherigen Verwaltungsvorschrift auf die Gesetzesebene und dergleichen Details mehr. Das Justizministeririode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 um erhält auch die Befugnis, per Rechtsverordnung erhebliche Sachverhalte zu regeln. Auffallend ist aber schon, dass praktisch – das wurde auch erwähnt – kein Vorschlag der beteiligten Fachverbände auf Gegenliebe beim Justizministerium stieß. Sie wurden alle samt und sonders abgebügelt. Das gilt z. B. für die Forderung, mehr per Gesetz zu regeln und weniger per Verordnungsermächtigung der Verwaltung zu überlassen. Bei den Richterverbänden scheint man dem Braten auch nicht zu trauen. Und bei den Angehörten handelt es sich ja unisono um nicht weniger fähige und fachkundige Juristen als jene, die im Justizministerium den Gesetzentwurf auch erarbeiten mussten. Im Gegenteil gehören die Richter ja seit jeher zur Juristenelite. Die Richter und Staatsanwälte bzw. ihre Vereinigungen werden schon wissen, wo hier die Schwachpunkte liegen. Gerade die Vorgänge um die Beförderungen der höchsten Polizeibeamten senden ein Warnsignal aus. Hohe Beamte wie auch hohe Richter sehen sich, ob abhängig oder nicht, politischen Begehrlichkeiten ausgesetzt. Ob die vorliegende Regelung nun die Unabhängigkeit der Justiz schwächt oder stärkt, vermag ein Laie nicht ohne Weiteres zu beurteilen. Wir sind bei dem Grad der Ablehnung von Alternativvorschlägen aus dem Anhörungsverfahren allerdings misstrauisch. Das hätten wir uns wirklich anders gewünscht. Die Richter sollten ihre Unabhängigkeit nutzen und auf eventuelle Fehlentwicklungen deutlich hinweisen. Wir hoffen, dass das nicht passieren wird. Sicher sind wir bei dieser Landesregierung allerdings nicht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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