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Sascha Binder

SPD 21.07.2022 Sitzungen 17/44

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es in diesem und auch im nächsten Tagesordnungspunkt mit der Umsetzung von Gerichtsurteilen zu tun. Jetzt haben wir es mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 zu tun, in dem das Bundesverwaltungsgericht deutlich macht, dass es eine gesetzliche Grundlage für Beurteilungen geben muss. Im Gegensatz zum Kollegen Wolf finde ich, dass dieser Gesetzentwurf gerade in diesen Zeiten, in denen Besetzungen in der Justiz infrage stehen, in denen die Justizministerin gegen den Präsidialrat klagt und unterschiedliche Auffassungen über Beurteilungen und Besetzungsvorschläge herrschen, schon eine besondere Brisanz und Aktualität hat. Ich gebe Ihnen recht, dass – ich glaube, das war der Vorschlag der grünen Fraktion – Führungspositionen in der Justiz auch weiblicher sein müssen. Doch reicht dieses Ziel allein nicht, um bekannte Mechanismen und Verfahren einfach außer Kraft zu setzen. Ich gebe Ihnen auch recht: Wir sind dabei, auch da der Exekutive noch mehr an die Hand zu geben als das, was die Regierung in ihrem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf vorschlägt. Denn den Rest – da wird es erst richtig spannend –, also die Merkmale der Beurteilungen, wo es dann wirklich in die Tiefe geht, wo es darum geht, wie man zu einer Beurteilung kommt, überlässt die Regierung sich selbst. (Sascha Binder) Deshalb mache ich das Angebot: Wir sind bereit, gemeinsam mit der FDP/DVP-Fraktion, der grünen Fraktion und der CDU-Fraktion diese Arbeit von der Regierung zu übernehmen und in einem eigenen Gesetz klarzustellen, wie wir uns Beurteilungen vorstellen, durchaus mit dem Schwerpunkt bei den Fragen, wie wir mit Teilzeit oder mit anderen Lebensumständen umgehen. Lassen Sie uns darüber auch im Ständigen Ausschuss diskutieren, und lassen Sie uns das in ein Gesetz gießen. Ich halte es vor dem Hintergrund des großen Konflikts zwischen der zweiten und dritten Gewalt eigentlich für richtig, dass sich die erste Gewalt jetzt ordentlich um dieses Thema kümmert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Wenn man in diesen Tagen über Beurteilungen und Besetzungen nachdenkt, dann fällt auf, dass es noch ein anderes Ministerium gibt, das mit diesem Thema konfrontiert ist, nämlich das Innenministerium. Ich frage mich, warum beim Landesbeamtengesetz auf der Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils noch keine Änderung vorgeschlagen wurde. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Wir sind halt schneller in der Justiz! – Lachen des Abg. Anton Ba- ron AfD) – Wie bitte? Die Justizministerin ist schneller. Wir sehen das auch beim nächsten Tagesordnungspunkt. Der Innenminister braucht zwei Jahre, um Urteile umzusetzen. Wenn der Verdacht im Raum steht, dass die Beurteilung der Besetzung folgt – nicht die Besetzung der Beurteilung –, dann hat eigentlich gerade das Innenministerium eine besondere Verantwortung, für die Beamtinnen und Beamten einen Änderungsvorschlag vorzulegen. Das erwarten wir auch in naher Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Frau Ministerin Gentges, Sie haben vorhin gesagt, Sie seien in einem intensiven Gespräch mit allen, die in der Justiz etwas zu sagen hätten, und wollten da ihre Rechtsverordnung abstimmen. Machen Sie das so, wie Sie mit den Eingaben bei der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf umgehen? (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) „Wird nicht übernommen“, „Kein guter Vorschlag“: Sie haben keinen einzigen Vorschlag der in der Anhörung vorgetragenen Argumente und Änderungsvorschläge aus der Justiz in Ihren Gesetzentwurf übernommen. Wir hoffen, dass Sie dies bei der Rechtsverordnung anders umsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)

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