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Dr. Ute Leidig

21.07.2022 Sitzungen 17/44

Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Sie haben ausreichend Zeit, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie haben noch ausreichender Zeit! – Abg. Rüdiger Klos AfD: Die Regierung hat Rede und Antwort zu stehen! Unfassbar!) da es sich erst um die Erste Beratung handelt, das Ganze im Sozialausschuss ausführlich zu erläutern und zu erörtern. Fast alle Stellungnahmen im Anhörungsverfahren halten die Vorarbeiten und das konstruktive und strukturierte Beteiligungsverfahren für richtig. Ein längerer Prozess dafür ist vertretbar, zumal die Ausbildungen nach wie vor nachgefragt werden, wie Statistiken zeigen. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt einen partizipativen Ansatz und ein strukturiertes Vorgehen außen vor. Er ignoriert wesentliche Bedingungen, von denen ich auf zwei noch mal eingehen möchte, auch wenn sie hier schon mehrfach genannt wurden. Sie mögen mir diese Wiederholung verzeihen, aber auch wir, die Regierung, müssen natürlich begründen, warum wir Ihnen am Ende eine bestimmte Empfehlung geben. (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Der erste Punkt betrifft die Laufzeit der Ausbildung: ein oder zwei Jahre. Das Sozialministerium hat sich zunächst mit Blick (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) auf die Fortsetzung der bisherigen Ausbildungen für den Grundsatz von einem Jahr entschieden – so, wie es auch im Koalitionsvertrag festgehalten worden ist. Es gibt gute Gründe dafür, dies so anzugehen. Das Eckpunktepapier der Länder, das Qualitätsanforderungen an die Ausbildung beschreibt, sieht das ausdrücklich vor. (Abg. Florian Wahl SPD: Mindestanforderungen!) Auch andere Länder setzen auf die einjährige Ausbildung. Selbst Berlin, von dem viele Teile im vorliegenden SPD-Entwurf übernommen wurden, sieht nur eine Dauer von 18 Monaten vor. Es gibt gute Gründe für eine einjährige Ausbildung. Viele Punkte wurden z. B. von Frau Abg. Krebs bereits genannt. Viele Bewerberinnen und Bewerber sind an einem ganz niedrigschwelligen Einstieg interessiert. Dazu gehört letzten Endes gerade auch eine einjährige Ausbildungszeit. Meine zweite Kritik an dem Entwurf betrifft die Finanzierung. Es wurden auch schon deutliche Gründe genannt, weshalb eine Umstellung schwierig wäre und Verwerfungen in das derzeit existierende Regelsystem hineinbringen würde. Zudem sind die Ausbildungsressourcen nicht auf eine zweijährige Dauer ausgerichtet. Auch das wurde bereits vorgebracht. Herr Abg. Bückner ist hierauf ausführlich eingegangen. Eine zeitnahe Umstellung wäre auch daher mit Schwierigkeiten behaftet. Als letzter Punkt, der auch bereits genannt wurde: Bei einer 24-monatigen Ausbildung würden Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit entfallen. Das kann tatsächlich nicht gewollt sein. Denn das würde Ausbildungen verhindern, und, Herr Wahl, wir wollen Anreize setzen und nicht verhindern bzw. Hürden schaffen. Deswegen ist ein zweijähriger Ansatz nicht zielführend. All diese Fragen, wie eine Umstellung geschehen kann – auch auf eine generalistische Ausbildung –, welche Prozesse dafür nötig sind, sind wichtig. Sie müssen vor der Umstellung gestellt und geklärt werden – nicht erst danach. Sonst besteht die Gefahr, dass Ausbildungsträger aussteigen und Ausbildungsplätze wegfallen. Zudem wurde uns in der Anhörung von vielen rückgemeldet, dass es tatsächlich unrealistisch ist, einen Start, wie Sie ihn vorgesehen haben, in so kurzer Zeit durchzuziehen. Ein Start im Jahr 2023 würde bedeuten, dass das Vorhaben missglückt – und das wäre fatal. Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Gesetzentwurf stellt die partizipative Beteiligung der Verbände und die begonnenen, strukturierten und konstruktiven Prozesse infrage. Für eine erfolgreiche Reform müssen Problemstellungen und Umsetzungsfragen vorher geklärt werden – nicht erst reformieren und daran anschließend die Fragen stellen, wie man es am besten angeht. Wir sehen den Gesetzentwurf deshalb so, wie viele hier im Haus auch, als einen wirklich wichtigen Diskussionsbeitrag zu den konsensualen Zielen, auf die ich eingangs eingegangen bin: die Helferausbildung weiterentwickeln, an die generalistische Pflegeausbildung anpassen, dem Fachkräftemanriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 gel begegnen. Dieser Konsens wurde von Ihnen allen auch betont, speziell auch von Ihnen, Herr Haußmann, in Ihrer Rede. Aufgrund der genannten Schwachpunkte, über die wir uns mehrheitlich einig waren, empfehlen auch wir die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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