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Sascha Binder

SPD 21.07.2022 Sitzungen 17/44

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen heute aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts ein Gesetz nachbessern, und wir werden in naher Zukunft nicht „vielleicht“, sondern auf jeden Fall das Landesverfassungsschutzgesetz noch einmal ändern müssen. eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Ich sehe es wie Sie, Herr Kollege Hildenbrand, dass wir eine wehrhafte Demokratie brauchen, was sich in unterschiedlichen Bereichen niederschlagen muss. In der Zivilgesellschaft müssen wir unsere Demokratie jeden Tag auf der Straße verteidigen – aber eben auch durch Polizei und Verfassungsschutz. Es ist jeden Tag die Aufgabe von Männern und Frauen im Verfassungsschutz, dieses Frühwarnsystem sein zu können, und zwar dann, wenn sie sich darauf verlassen können, dass die Eingriffe in Grundrechte, die dieser Landtag beschließt, gerechtfertigt und verhältnismäßig sind, und wenn sie sicher sein können, dass die Möglichkeiten, die sie vom Parlament bekommen, auch rechtmäßig sind. Das ist in mehreren Bereichen nicht der Fall – auch in bestehenden Gesetzen des Landes Baden-Württemberg, vor allem nach dem aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz und im Übrigen auch zum Polizeigesetz. Der Innenminister hat am 11. Oktober 2017 bei der Diskussion über genau das Gesetz, das wir heute zum ersten Mal und wahrscheinlich noch weitere Male ändern müssen, von sich gesagt: Dieser Innenminister ist ein Verfassungsästhet. Das ist aus mehreren Gründen zweifelhaft, aber ich will es an dem Punkt festmachen, dass er jetzt die Wehrhaftigkeit der Demokratie und den Kampf gegen die Kriminalität gegen den Datenschutz ausspielt. Er behauptet, dass es Menschen wichtiger sei, Daten zu schützen als Menschen vor Kriminalität. Wer eine solche Verfassungsabwägung macht, ist kein „Verfassungsästhet“ und verunsichert genau diejenigen, die für uns auf der Straße wehrhaft im Interesse der Demokratie sein müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) Herr Kollege Hildenbrand, ich kann Ihnen die Zitate nachher nachreichen. Ich glaube auch, dass Sie nicht jedes Zitat des Innenministers lesen, aber ich kann Ihnen dieses Zitat vorlegen. (Minister Thomas Strobl: Da bin ich gespannt!) Ich will es auch ganz konkret machen, Herr Innenminister, in Bezug auf das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz – § 5, Übermittlungsvorschriften. Ich kann mich deshalb noch ganz gut erinnern, weil ich Berichterstatter bei der damaligen Gesetzesberatung war. Die FDP/DVP-Fraktion und die SPD-Fraktion haben nach der verheerenden Anhörung damals angeboten, gemeinsame Gespräche über die Ausgestaltung des Polizeigesetzes und des Landesverfassungsschutzgesetzes zu führen. Wir haben explizit zu § 5, der jetzt vom Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Bayerische Verfassungsschutzgesetz – das sind vergleichbare Regelungen – für verfassungswidrig erklärt worden ist, worauf auch mehrere in der Anhörung hingewiesen haben, gesagt: „Lasst uns diese Regelung noch mal genau anschauen. Lasst uns diese Regelung vielleicht auch herausnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt in das Gesetz (Sascha Binder) aufnehmen.“ Aber nein: Der Innenminister, Grüne und CDU haben diesen Teil der Anhörung ignoriert. Sie waren nicht bereit, an einem verfassungsgemäßen Teil dieses Gesetzes mitzuwirken. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Deshalb geht es eben um Gründlichkeit bei der Gesetzgebung und darum – auch für Grüne und CDU –, Grundrechte und die Wehrhaftigkeit der Demokratie in Einklang zu bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Was für eine ab- surde Rede! – Abg. Thomas Blenke CDU: Sie sind schon ein Schlaule! So gerieren Sie sich hier!) – Ja, richtig. Wir, SPD, FDP/DVP und alle, die an der Anhörung teilgenommen haben, hatten genau das, (Abg. Thomas Blenke CDU: So ein Quatsch!) was das Bundesverfassungsgericht jetzt sagt, schon damals gesagt. Das können Sie in der Dokumentation des Landtags nachlesen. Die Aussagen waren identisch – die gleichen Argumente, die jetzt das Bundesverfassungsgericht vorbringt. Aber Sie haben sie damals ignoriert – und dieses Gesetz trotzdem verabschiedet. (Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Insofern: Lassen Sie uns doch eine ordentliche Gesetzgebung machen (Abg. Isabell Huber CDU: Machen wir!) und nicht ständig Gesetze verabschieden, die das Bundesverfassungsgericht hopsgehen lässt, die wir dann wieder ändern müssen und damit wenig Klarheit für die Männer und Frauen haben, die jeden Tag auf der Grundlage dieser Gesetze in Grundrechte eingreifen müssen. (Abg. Isabell Huber CDU: Dazu brauchen wir die SPD nicht! – Zuruf des Ministers Thomas Strobl) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Thomas Blenke CDU: Gut wischen!)

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