Dr. Stefan Fulst-Blei
Danke schön. – Kollege Mettenleiter, ich muss es Ihnen leider ehrlich sagen: Ihre Ausführungen sind Teil des Problems, und zwar deswegen – dazu werde ich Ihnen das an dem von Ihnen zitierten § 8 Absatz 3 darlegen –: Das Gymnasium kann auch berufsorientierte Bildungsinhalte vermitteln ... (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja!) Das ist noch nicht einmal eine Soll-, das ist eine Kannvorschrift. Das heißt übrigens umgekehrt auch: kann nicht. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das ist scheißegal, ob man es macht! Es steht frei! Genau das!) Das ist genau die Realität, die uns auch von den Kammern, von den Ausbildungsbetrieben geschildert wird. Übrigens, Frau Ministerin: § 1 hilft uns nicht weiter, wenn weiter hinten im Gesetz der „Weichmacher“ steht. Sie haben es erstens noch nicht mal im zentralen Auftrag in Absatz 1. Ich bin kein Jurist, aber in meinen zwei Semestern Wirtschaftsjura habe ich schon gelernt: Es gibt gewisse Hierarchien. In Absatz 1 haben Sie nur den klaren Auftrag Studierfähigkeit. Das ist übrigens auch das, was mir von Verbandsvertretern vorgehalten wird. Die sagen: „Unser klarer Auftrag ist die Studierfähigkeit. Was hinten unter ‚kann‘ läuft, das ...“ Punkt, Punkt, Punkt. Dazu muss ich sagen: Wir brauchen hier eine größere Verbindlichkeit. Deswegen ist es unser Ansatz, zu sagen: Schreiben wir es verbindlich rein, damit dort in Zukunft eindeutig die klare Botschaft enthalten ist, was an den Gymnasien zu erfolgen hat und was übrigens vielleicht perspektivisch stärker im Bildungsplan zu betonen ist. (Beifall bei der SPD) eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Das hat übrigens konkrete Auswirkungen. Ich empfehle Ihnen gern – – Wir sind ja alle auf Facebook unterwegs. Wenn Sie einmal Langeweile haben, dann gehen Sie auf meinen Account (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) und schauen Sie sich ein Interview an, das ich im Frühjahr mit einem Vertreter der IHK Mannheim geführt habe. Die haben versucht, in die Schulen hineinzukommen. Frau Schopper, bei allem Respekt, aber eine Woche Praktikum, also fünf Tage, kann nicht das aufholen, was Sie ein Dreivierteljahr liegen gelassen haben. Die Ausbildungsbotschafter, die Kammern, sagen uns – und das hören Sie genauso –: Wir sind nicht in die Schulen hineingekommen, weil man gesagt hat: „Corona, alles schwierig.“ (Abg. Isabell Huber CDU: Logisch!) Den Kolleginnen und Kollegen von der Arbeitsagentur war dies immerhin noch möglich. Aber es gab für mich keinen sachlich nachvollziehbaren Grund, warum man das den Kammern nicht ermöglicht hat. Da hätte es eine klare Ansage von Ihrem Haus und auch von der Wirtschaftsministerin gebraucht. Diese ist nicht erfolgt. Das können Sie jetzt nicht mit Ihrer Aktionswoche, zu der die Kolleginnen und Kollegen hier noch aufgefordert werden: „Geht doch auch in die Schule“, „Macht Werbung“, aufholen. Da haben Sie einfach ein schweres Versäumnis zu verantworten. (Beifall bei der SPD – Glocke des Präsidenten)
