Nico Weinmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 27. Mai 2020 Befugnisse der Sicherheitsbehörden für verfassungswidrig erklärt. Der Erste Senat des Gerichts stellte klar, dass die Übermittlung von Bestandsdaten zum Zweck der Gefahrenabwehr und für die Tätigkeit der Nachrichtendienste voraussetzt, dass im Einzelfall eine konkrete Gefahr vorliegt. Im Fall der Strafverfolgung bedürfe es gar eines hinreichenden Anfangsverdachts. Die bisherige Regelung führte in der Vergangenheit dazu, dass Telekommunikationsanbieter Übermittlungen von Bestandsdaten bereits bei Anfragen der Sicherheitsbehörden zum Zweck der Verfolgung von Bagatelldelikten und kleineren riode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 Ordnungswidrigkeiten auf § 113 – Manuelles Auskunftsverfahren – des Telekommunikationsgesetzes alter Fassung stützen konnten. Die Richter argumentierten zwar, dass der mit einer Bestandsdatenauskunft einhergehende Grundrechtseingriff nicht von erheblichem Gewicht sei; dennoch dürfe auch eine Übermittlung von Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt seien, nicht ins Blaue hinein erfolgen. Anlasslose Auskünfte, die allein der allgemeinen Wahrnehmung behördlicher Aufgaben dienen, sind schlechterdings unzulässig. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nach unserer Auffassung richtig und konsequent. Der Bundesgesetzgeber hatte die ihm gesetzte Frist bis zum 31. Dezember 2021 unterboten, und bereits zum 1. Dezember 2021 wurde ein neues Gesetz verabschiedet. In Baden-Württemberg indes sind trotz Vorlage des Bundes reichlich viele Monate vergangen, um die Änderungen ebenfalls umzusetzen. Hier hätten wir uns wesentlich mehr Engagement gewünscht. Denn wir erinnern uns nicht zuletzt auch an die markigen Worte von Ihnen, Herr Innenminister, als Sie sagten, dass Sie bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen gingen. Von einem Minister, der die Verfassung besonders zu achten hat – Kollege Binder hat von einem „Verfassungsästheten“ gesprochen – (Abg. Sascha Binder SPD: Nein, nein! Der Innenmi- nister von sich selbst!) – die Korrektur nehme ich auf –, erwarten wir auch, dass er schleunigst auf den Boden des Grundgesetzes zurückkehrt, wenn Gesetze aus seinem Zuständigkeitsbereich diesen Boden verlassen haben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Gerade vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2022 zur Rechtswidrigkeit von Teilen des Verfassungsschutzgesetzes im Freistaat Bayern bereitet mir diese Entwicklung Sorgen. In der Tat: Im Bereich der Datenübermittlung oder beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern gibt es massive gleichgelagerte Ansätze im Gesetz. Insofern ist davon auszugehen – nicht möglicherweise, sondern es wird dazu kommen –, dass wir uns in Bälde wieder mit dem Landesverfassungsschutzgesetz und dem Polizeigesetz Baden-Württemberg befassen müssen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir hierfür Rechtsklarheit schaffen, und dies eben schnell; denn die Bürger, aber insbesondere auch die Sicherheitsbehörden verdienen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Gesetzentwurf als solchem zu, bitten aber zukünftig um mehr Sorgfältigkeit und Schnelligkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)
