Hans-Jürgen Goßner
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen – oder die, die sich dafür halten! (Abg. Thomas Blenke CDU: Reden Sie über sich?) Wir haben es hier einerseits mit einem wenig aufregenden Gesetzentwurf zu tun, andererseits aber dennoch mit einer bemerkenswerten Neuerung, die es verdient, gewürdigt zu werden. Das Bundesverfassungsgericht muss sich ja immer wieder mit Klagen über einen übergriffigen Staat bzw. übergriffige Sicherheitsorgane befassen. Leider ist es schon so, dass die Sicherheitsbehörden sehr häufig in Übereifer verfallen, erst recht die Verfassungsschutzbehörden. (Lachen bei Abgeordneten der Grünen und der SPD) Begünstigt durch ihr Wirken im geheimen Halbdunkel ist die Versuchung groß, sich die Arbeit leicht zu machen. So war es auf Bundesebene ganz offenbar auch hier. Dem Bundesverfassungsgericht ist zu danken, dass den Verfassungsschutzgesetzen einmal mehr Leitplanken eingezogen wurden. (Beifall bei der AfD) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind unklar und weit auslegungsfähig. Allzu oft dienen sie den politischen Interessen ihrer Dienstherren. (Beifall bei der AfD – Abg. Bernd Gögel AfD: Gene- rell! – Zuruf von den Grünen: Falsch!) Es kann ja nicht sein, dass Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern einfach so mit der Begründung „Das ist unsere Aufgabe“ abgerufen werden können. Wie oft ist es schon vorgekommen, dass Bürger völlig zu Unrecht ins Visier der Regierungsschützer gekommen sind. Daher ist es zu begrüßen, dass künftig ihre Allmacht an einer weiteren, wenn auch kleinen Stelle begrenzt wird. Nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte im Einzelfall vorliegen, soll künftig ein Auskunftsrecht bezüglich Telemediendaten bestehen. Dabei sollte sich aber niemand Illusionen hingeben: Auch diese Voraussetzungen können konstruiert werden, wenn sich ein Dienst unbedingt Informationen beschaffen will. Der staatliche Beschaffungsextremismus kann hier sehr ausufernd sein. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Schon im „Faust“ richtet Goethe, der auch Jurist war, eine Spitze gegen seine Zunft mit dem Reim – ich zitiere –: Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr’s nicht aus, so legt was unter. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der AfD) Irgendwas unterlegen, um einen tatsächlichen oder angeblichen Staatsfeind aushorchen zu können, muss im Rechtsstaat aber ausgeschlossen sein. Das berücksichtigt die ebenfalls neu eingeführte Dokumentationspflicht. Der Dienst läuft dann Gefahr, vor Gericht zu unterliegen, wenn er sich nicht an diese Formalitäten hält. Auch künftig und nun erst recht sollte sich niemand, der ein gutes Gewissen hat, mit Ausspähungen durch den Verfaseriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 sungsschutz abfinden. Ihm werden Grenzen aufgezeigt, die den Betroffenen eine wirksame Handhabe zur Gegenwehr bieten, und zwar insbesondere vor dem Hintergrund der nicht ganz neuen Erkenntnis, dass die deutsche Besonderheit des Inlandsgeheimdienstes trefflich als Mittel der Wahl zur Delegitimierung und Bekämpfung politisch unliebsamer Meinungen geeignet ist. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Christian Gehring CDU) Letztlich ist der vorliegende Gesetzentwurf zustimmungsfähig, auch wenn wir es für grob unnötig halten, im Landessicherheitsüberprüfungsgesetz das Geschlecht durch den Geschlechtseintrag zu ersetzen, damit auch bloß kein Rechtsgebiet – und sei es noch so exotisch – von Gendermüll verschont bleibt. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Ach!) Wer nicht weiß, ob er Männlein oder Weiblein ist, kann künftig wenigstens sicher sein, dass er korrekt angesprochen wird. Im Übrigen: Beim Studium der Stellungnahmen der beteiligten Verbände sind wir zu unserem größten Erstaunen auf den Datenschutzverein Digitalcourage e. V. gestoßen. Der erdreistete sich doch tatsächlich, die Abschaffung des Verfassungsschutzes zu fordern. Wir sind gespannt, ob der Verein im nächsten Jahresbericht auftaucht und ihm die Delegitimierung des Staates vorgeworfen wird. In einem aber jedenfalls sind wir sicher: Digitalcourage dürfte mit Sicherheit nicht mehr damit rechnen, jemals wieder zu einem Änderungsvorhaben gehört zu werden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
