Bernd Mettenleiter
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Jugendliche in die Lage zu versetzen, ihren Lebensweg eigenverantwortlich und reflektiert zu gestalten, ist uns Grünen ein großes Anliegen. Die berufliche Orientierung ist dabei natürlich ein wesentlicher Bestandteil der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern. Dafür müssen wir ihnen die richtigen Instrumente an die Hand geben – natürlich auch an Gymnasien. Lassen Sie uns daher einen Blick auf den Gesetzentwurf der SPD werfen. Darin steht unter „B. Wesentlicher Inhalt“ – ich zitiere –: In der bisherigen Fassung des Schulgesetzes werden die Gymnasien beauftragt, ... eine zur Studierfähigkeit führende Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung wird dabei nicht berücksichtigt. Kann es sein, dass Gymnasien die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung nicht berücksichtigen? Das bestehende Schulgesetz sagt hier etwas ganz anderes. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aha!) Deswegen wundert es mich, dass Sie in die Schulgesetze anderer Bundesländer schauen. Hätten Sie nämlich im Schulgesetz für Baden-Württemberg ein paar Zeilen weitergelesen – nach Absatz 1, dessen Satz 1 Sie um einen Halbsatz ergänzen wollen –, hätten Sie gesehen: In Absatz 3 steht, dass Gymnasien erstens berufsorientierte Bildungsinhalte vermitteln, zweitens zu berufsbezogenen Bildungsgängen führen (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aha! Interessant!) eriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 und drittens sogar an bestimmten Formen von beruflichen Gymnasien direkt zu Berufsschulabschlüssen hinführen können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr gut zitiert, Herr Kollege!) Sie sehen, die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung wird an Gymnasien nach dem bestehenden Schulgesetz sehr wohl berücksichtigt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, lassen Sie mich noch auf weitere Aspekte Ihres Gesetzentwurfs eingehen. Sie schreiben weiter: Die angestrebte Änderung zielt darauf ab, die berufliche Ausbildung in den Bildungsauftrag der Gymnasien zu integrieren. Dies ist aber bereits jetzt der Fall. Im aktuellen Bildungsplan werden sechs übergeordnete Bildungs- und Erziehungsziele in den sogenannten Leitperspektiven aufgegriffen. Die berufliche Orientierung ist eine dieser Leitperspektiven, die in vielen verschiedenen Fächern Anwendung findet. Sie haben es selbst auch schon gesagt: Darüber hinaus gibt es im Konkreten das Fach „Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“. In diesem Fach – WBS genannt – werden an allen Schularten, also auch am Gymnasium in den Klassen 8, 9 und 10, die berufliche Orientierung und der berufliche Werdegang eingehend thematisiert. Das Ziel, die berufliche Orientierung auch an Gymnasien zu stärken, insbesondere nach Zeiten – Sie haben es richtig angesprochen –, in denen Praktika in Betrieben schwer durchzuführen waren, teilen wir. Dies erreicht man aber nicht durch die Aufnahme eines redundanten Halbsatzes über eine Gesetzesänderung, sondern durch wirkungsvolle Maßnahmen zur individuellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler. Dies sind Initiativen wie die Woche der Berufsorientierung „BO durchstarten!“, die kürzlich stattgefunden hat, oder auch das langjährige Programm „Berufsorientierung am Gymnasium – BOGY“. Zudem sind viele Möglichkeiten der beruflichen Orientierung in der betreffenden Verwaltungsvorschrift des Landes festgeschrieben, beispielsweise der Besuch von Ausbildungs- und Studienbotschafterinnen und -botschaftern sowie anderes an der Schule. Ich nennen Ihnen ein Beispiel aus meinem Wahlkreis. Vor Kurzem fand in Offenburg die in Südwestdeutschland größte Berufsinformationsmesse statt. Dort haben sich 340 Betriebe den Schülerinnen und Schülern präsentiert. Auf dem Weg dorthin traf ich die gesamte Kursstufe 1 meines ehemaligen allgemeinbildenden Gymnasiums. Meine Nachfrage bei dem verantwortlichen Lehrer ergab: Der Besuch der Gruppe fußt maßgeblich auf genau dieser Verwaltungsvorschrift. Ihre Begründung für die Änderung des Schulgesetzes orientiert sich nicht an der Realität. Diese zeigt nämlich: Die berufliche Orientierung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ganz klar ein integraler Bestandteil des Schulgesetzes und somit des Bildungsauftrags von Gymnasien. Diesen Bildungsauftrag werden wir auch weiterhin zielgerichtet verfolgen und setzen dabei auf konkrete Hilfs- und Unterstützungsangebo- (Bernd Mettenleiter) te für die Schulen vor Ort. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes heute ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
