Daniel Born
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage Ihnen vor, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2777 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss überwiesen wird. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 5 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes – Drucksache 17/2779 Das Wort zur Begründung erhält (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, wo ist denn die Lan- desregierung?) der Minister des Inneren und für Kommunen Thomas Strobl. (Abg. Sascha Binder SPD: Und Digitalisierung! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wel- ches Ministerium? – Zurufe von der CDU) – Und Digitalisierung. (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich wollte überbrücken, liebe CDU-Fraktion. Ja, ich wollte überbrücken. Das Wort zur Begründung hat Herr Minister Strobl. – Sie sind dran. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes wurden im vergangenen Jahr in diversen Punkten geändert. Um ein einheitliches und verfassungsgemäßes Regelungsniveau zu erreichen, soll mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der weitgehende Gleichklang mit den Regelungen auf Bundesebene wiederhergestellt werden. So lehnen sich die neuen Landesregelungen zur Bestandsdatenauskunft an die des Bundesverfassungsschutzgesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 2021 an. Dabei wird insbesondere auch den Vorgaben aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 hinsichtlich der Informationsübermittlung von privaten Telekommunikationsanbietern an Nachrichtendienste Rechnung getragen. Wir gehören dabei zu den Ersten, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Landesrecht umsetzen und einen Gleichklang mit Bundesrecht wiederherstellen. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die zügige Arbeit und bei den Koalitionsfraktionen für die zügige Freigabe. Herzlichen Dank! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Bislang hat nur ein weiteres Land sein Verfassungsschutzgesetz entsprechend angepasst: Hamburg. Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es den Sicherheitsbehörden – so auch dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg –, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder zu einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Mitgeteilt werden personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen – wie etwa Name, Anschrift und Rufnummer. Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten – wie etwa Standortdaten oder Datenmenge – sowie den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen. Die Abfrage von Bestandsdaten ist für die gesetzliche Aufgabenerfüllung durch das Landesamt für Verfassungsschutz auch weiterhin unerlässlich. Nur anhand dieser Auskünfte sind die Absender oder sonstige Beteiligte an Kommunikationsvorgängen identifizierbar. Darüber hinaus erhält die Verfassungsschutzbehörde durch die Abfrage von Bestandsdaten wesentliche Informationen und Daten für die Durchführung von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen. Im Rahmen der Anhörung wurden die geplanten Änderungen im Landesverfassungsschutzgesetz ausdrücklich begrüßt. Denn damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgeeriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 richts angemessen umgesetzt. Des Weiteren sollen mit dem Gesetzentwurf Anpassungen an die im vergangenen Jahr novellierten Regelungen des Telekommunikations- sowie des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes erfolgen und soll ein Gleichklang mit den dortigen Regelungen hergestellt werden. Auch sieht das Gesetz redaktionelle Anpassungen im Landessicherheitsüberprüfungsgesetz vor, die als Folge der Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes des Bundes erforderlich sind. Damit werden in erster Linie sprachliche Angleichungen, u. a. aus Anlass der Neuregelung im Personenstandsgesetz, umgesetzt, und es wird der Änderung der organisatorischen Zuständigkeit für das Stasi-Unterlagen-Archiv Rechnung getragen. Auch diese Regelungen wurden in der Anhörung nicht beanstandet. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich der Gesetzentwurf auf Anpassungen an die verschiedenen im Jahr 2021 geänderten Bundesregelungen konzentriert. Als Garant unserer wehrhaften Demokratie soll mit dem Gesetzentwurf ein einheitliches Sicherheitsniveau gewährleistet und den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 Rechnung getragen werden. Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Das hat überzeugt!)
