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Dr. Ute Leidig

21.07.2022 Sitzungen 17/44

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Das Thema Pflege bewegt, und ich finde es wirklich sehr schade, wenn dieses Thema derart instrumentalisiert wird – wie es jetzt in der letzten Rede der Fall war –, um alle möglichen abstrusen Gedanken über Personen, aber auch über bestimmte Themen oder Zusammenhänge (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) in unserer Gesellschaft in die Welt zu setzen. Das ist wirklich schade, weil es ein sehr wichtiges Thema ist. Ich freue mich, dass wir uns heute tatsächlich auch hier im Hohen Haus damit beschäftigen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Ich wollte eigentlich sagen: Es herrscht Konsens. Aber ich muss schon sagen: Es herrscht weitgehend Konsens. Eine generalistische Pflegeausbildung erfordert es, die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und in der Krankenpflegehilfe zu einem generalistischen Pflegehilfeberuf zusammenzufassen. Es erfordert eine kompetenzorientierte Weiterentwicklung. Darüber hinaus herrscht Konsens, dass auch in den Assistenzberufen zukünftig der Personalbedarf steigt. Auf der Basis des Rothgang-Gutachtens ist von einem deutlichen Mehrbedarf an Pflegeassistenzkräften auszugehen. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs – die Helferausbildung weiterzuentwickeln und sie an die generalisitische Pflegeausbildung anzupassen sowie dem Pflegekräftemangel zu begegnen – ist grundsätzlich richtig und wichtig. Es ist auch ein grundsätzliches Ziel der Landesregierung. Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten: Wir wollen ... einjährige generalistische Ausbildungswege fördern. Das heißt, an dieser Aussage im Koalitionsvertrag zeigen sich die Gemeinsamkeiten, die sehr weit gehen. Allerdings wereriode – 44. Sitzung – Donnerstag, 21. Juli 2022 den auch schon die ersten Unterschiede sichtbar, nämlich bei der Zeitdauer der Ausbildung. Der Gesetzentwurf der SPD klammert wichtige Rahmenbedingungen zum Novellierungsprozess sowie Entwicklungen im Land und auf Länderebene aus. Das wurde auch in der Anhörung deutlich, die das Sozialministerium zum Gesetzentwurf durchgeführt hat. Das Vorgehen, einen Gesetzentwurf in vielen Punkten einfach nur von anderen Ländern zu übernehmen, trägt nicht ausreichend. Eine Reform der Helferinnenausbildung, die die Assistenzausbildung stärker auf Fachausbildung ausrichtet und die gestiegenen kompetenzorientierten Anforderungen berücksichtigt, muss zu Baden-Württemberg und seinen Strukturen passen. Nur dann ist ein wichtiger Beitrag zur Personalsicherung und Fachkräftegewinnung gewährleistet. Wegen der großen, auch bundesweiten Bedeutung des Vorhabens und der vielfältigen Herausforderungen haben sich die Länder Anfang dieses Jahres auf gemeinsame Eckpunkte für die Assistenz- und Helferberufe in der Pflege verständigt. Darauf aufbauend hat das Sozialministerium im Konsens mit allen beteiligten Verbänden und Organisationen im Frühjahr einen strukturierten Prozess für die Novellierung eingeleitet. Das war der Ursprungspunkt für diesen Novellierungsprozess. Dieser lag nicht in der Ankündigung Ihres Vorhabens. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Aber man kann hier ja auch den Unterschied sehen.

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