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Thomas Blenke

CDU 21.07.2022 Sitzungen 17/44

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits gesagt: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von vor zwei Jahren – nicht zu unserem Gesetz – hat die Regelungen zur sogenannten manuellen Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Dies betrifft nicht unser Gesetz direkt, aber da wir inhaltsgleiche Regelungen haben, ändern wir unser Gesetz selbstverständlich ebenso und machen es verfassungsgerichtsfest. Bei der manuellen Bestandsdatenauskunft – dabei darf ich mich auf die Ausführungen des Kollegen Hildenbrand beziehen – geht es um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das dadurch verletzt wurde – nicht, weil diese Auskunft unzulässig wäre, sondern weil die Eingriffe nicht konkret genug beschrieben waren. Das wird jetzt mit diesem Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes behoben, Herr Innenminister. Danach dürfen die Bestandsdaten dann abgefragt werden, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall die Erhebung erforderlich ist, um verfassungsfeindliche Bestrebungen aufzuklären. Damit haben wir eine saubere rechtliche, tatbestandliche Grundlage, und damit sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Im Normalfall bezieht der Verfassungsschutz die meisten seiner Informationen aus offenen Quellen. Aber es gibt nun einmal verfassungsfeindliche Organisationen, die vielleicht nach außen hin harmlos erscheinen, aber ein Wolf im Schafspelz sind. Denen muss man mit verdeckten Ermittlungen beikommen – anders geht es nicht –, um unsere verfassungsrechtliche Grundordnung zu schützen. Und wir müssen uns vor diesen Bestrebungen schützen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Deshalb darf ich an dieser Stelle für die CDU-Fraktion sagen: Wir brauchen den Verfassungsschutz heute mehr denn je. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Ni- co Weinmann FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Er ist – Kollege Hildenbrand sagte es ebenfalls bereits – das „Frühwarnsystem der Demokratie“. Er informiert uns so früh wie möglich, wenn Organisationen versuchen, unsere Frei- (Thomas Blenke) heitsrechte dadurch zu missbrauchen, dass sie diese Freiheit zerstören wollen. Deswegen ist der Verfassungsschutz so unverzichtbar für uns. Er garantiert uns die Menschenrechte, er garantiert uns Demokratie und Freiheit. Dies muss im Rechtsstaat innerhalb rechtsstaatlicher Regeln und Befugnisse geschehen. Deshalb sind die Befugnisse von Verfassungsschutzbehörden explizit tatbestandlich geregelt. Das ist auch gut so; das brauchen wir. Wir brauchen diese Schranken. Es soll keine schrankenlose Überwachung in unserem Rechtsstaat geben. Meine Damen und Herren, zum Schluss – rein vorsorglich, falls sich die Fraktion, die hier ganz rechts sitzt, nachher wieder in eine Opferrolle begibt als vom Verfassungsschutz irgendwie verfolgt –: (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Die heißt AfD!) Der AfD möchte ich hier klipp und klar sagen: Unsere Verfassungsschutzämter treffen ihre Beurteilungen, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen, nach rein fachlichen Kriterien – nach rein fachlichen Kriterien! (Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Deshalb: Wenn eine Partei, wie z. B. die AfD, vom Verfassungsschutz beobachtet werden muss, (Zuruf von der AfD) dann liegt dies ausschließlich – ausschließlich! – im Verhalten dieser Partei begründet. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP – Lachen bei Abge- ordneten der AfD) Herr Minister Strobl, ich danke Ihnen und Ihrem Haus (Abg. Udo Stein AfD: Der Minister ist auch ein Ver- dachtsfall!) für diesen sehr ausgewogenen und maßvollen Gesetzentwurf. Und ich danke insbesondere dem Landesamt für Verfassungsschutz, Frau Präsidentin Bube – sie ist heute nicht da; man möge es ihr ausrichten – sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für die wertvolle Arbeit für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung, für unsere Freiheit, für unsere Demokratie. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

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