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3. Sitzung (WP20)

30.06.2022 · 146 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (18)SPD (17)CDU (17)SSW (14)GRÜNE (14)

Kristina Herbst

Einen wunderschönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie ganz herzlich. Ich darf Ihnen mitteilen, dass heute von der CDU-Fraktion Peter Lehnert und von der SPD-Fraktion Birte Pauls, Birgit Herdejürgen und Thomas Hölck erkrankt sind. Von der Landesregierung erkrankt ist Ministerpräsident Daniel Günther. Wir wünschen ihnen allen gute Besserung! (Beifall) Zudem darf ich Ihnen mitteilen, dass die Abgeordnete Wentzel nach Paragraf 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags mitgeteilt hat, dass sie an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert ist. Der Abgeordnete Claussen hat nach Paragraf 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Sitzung ab 16 Uhr verhindert ist, und der Abgeordnete Dr. Dolgner hat nach Paragraf 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Vormittagssitzung verhindert ist. Meine Damen und Herren, die Abgeordneten Johannes Callsen, Dr. Otto Carstens, Tobias von der Heide, Monika Heinold, Aminata Touré und Joschka Knuth haben ihre Mandate niedergelegt und sind aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag ausgeschieden. Der Landeswahlleiter hat für die ausgeschiedenen Abgeordneten die jeweilig Nachrückenden festgestellt. Dies sind: für den Abgeordneten Johannes Callsen Frau Katja Rathje-Hoffmann, für den Abgeordneten Dr. Otto Carstens Frau Cornelia Schmachtenberg, für den Abgeordneten Tobias von der Heide Frau Anette Röttger, für die Abgeordnete Monika Heinold Frau Ulricke Täck, für den Abgeordneten Joschka Knuth Frau Bettina Braun. Die Abgeordneten haben ihre Landtagsmandate am 30. Juni 2022 angenommen. Für die Abgeordnete Aminata Touré wird Herr Oliver Brandt nachrücken. Dieser ist heute leider auch erkrankt. Wir wünschen auch hier gute Besserung und werden seine Vereidigung voraussichtlich in der nächsten Tagung nachholen. Ich werde die Verpflichtung der heute anwesenden neuen Abgeordneten in der Weise vornehmen, dass ich die Eidesformel vorlese und Sie bitte, den Eid so zu leisten, dass Sie nach der Eidesformel einzeln zu mir kommen und mit erhobener rechter Hand die Worte nachsprechen: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe. – Der Eid kann auch ohne religiösen Bezug geleistet werden. Ich bitte nun die fünf Abgeordneten zur Verpflichtung nach vorn, und ich bitte die Anwesenden, sich zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich – Die Abgeordneten werden nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordnete/Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, die Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen.) Ich bitte Sie jetzt, einzeln zu mir zu treten, die rechte Hand zu heben und mir nachzusprechen. (Die Abgeordneten sprechen nach: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.) Wunderbar, ich danke Ihnen und wünsche Ihnen viel Erfolg als Abgeordnete. (Beifall) Meine Damen und Herren, ich rufe auf: Wahl der Mitglieder des Gremiums nach § 8 Absatz 3 Landesministergesetz Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/49 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse über die Dringlichkeit des Antrags, Drucksache 20/49, abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer der Dringlichkeit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig angenommen. Die Dringlichkeit ist damit bejaht. Ich schlage Ihnen vor, dass der Antrag als Tagesordnungspunkt 17 B in die Tagesordnung eingereiht und heute Nachmittag ohne Aussprache aufgerufen wird. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde Regierungsbildung in Schleswig-Holstein – Die Auswirkungen des Koalitionsvertrags der neuen Landesregierung. (Präsidentin Kristina Herbst) Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/40 Das Wort hat Thomas Losse-Müller zu seiner ersten Rede in diesem Hohen Hause. (Beifall)

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Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ganz herzlichen Dank für den freundlichen Empfang! Ich bin sehr dankbar, meine erste Rede in einem Parlament halten zu dürfen, in dem alle hier vertretenen Parteien sicher auf dem Fundament unserer gemeinsamen demokratischen Grundwerte stehen. Das ist ein echt gutes Ergebnis dieser Landtagswahl. Dafür bin ich sehr dankbar. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Dass Sie das alle so sehen, zeigen Sie mit Ihrem Applaus. Ich will aber an dieser Stelle ausdrücklich – zumindest den regierungstragenden Fraktionen – Dispens vom Klatschgebot geben. Der Höflichkeit ist genug getan, vielleicht kommt noch der eine oder andere Punkt, bei dem Sie dies trotzdem kundtun. (Zuruf: Unhöflich! – Lars Harms [SSW]: Das schadet doch der Karriere!) Ich hätte gern Herrn Günther an dieser Stelle noch einmal persönlich zu dieser Wahl gratuliert. Ich wünsche zunächst einmal gute Besserung. Das war ein großer persönlicher Sieg für ihn und natürlich auch ein Auftrag. Glückwunsch zur Wiederwahl als Ministerpräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW – Zuruf) – Das ist okay, das nehme ich. Sehr geehrte Damen und Herren Ministerinnen und Minister, meine Damen und Herren Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, auch Ihnen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Ernennung und Vereidigung. Wir wünschen Ihnen im Sinne des Landes viel Kraft, viel Erfolg und das notwendige Maß an Mut und Demut. Dazu auch ganz herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Frau Präsidentin, die Regierung ist aber nicht die Herzkammer der Demokratie, sondern das ist dieses Parlament. Der leider auch erkrankte Kollege Leh-- Donnerstag, 30. Juni 2022 29 nert hat uns hier als neue Abgeordnete warmherzig begrüßt und gesagt, und ich zitiere: „Auch in Zukunft bleibt dieser Plenarsaal der wichtigste Platz für das öffentliche Ringen um den besten Weg für unser Land.“ Das ist auch der Grund, aus dem wir erwartet hatten, dass der Ministerpräsident oder eine Vertretung heute an dieser Stelle die Pläne der Regierung erklärt. Die Menschen im Land verdienen es, dass das nicht nur ein PR-Gag auf irgendwelchen Veranstaltungen außerhalb dieses Raumes ist, sondern dass es hier an diesem Ort stattfindet. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das gilt umso mehr, weil Ihr Koalitionsvertrag und die Aufstellung Ihrer Regierung doch eine ganze Menge Fragen aufwerfen. Genau deshalb haben wir auch gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von der FDP und des SSW diese Aktuelle Stunde beantragt. Meine Damen und Herren, vor uns liegen wirklich große Aufgaben. Viele Gewissheiten der letzten 30 Jahren sind nicht mehr. Wir müssen die Digitalisierung gestalten, die Artenvielfalt erhalten, den demografischen Wandel managen, die Wirtschaft modernisieren und natürlich unsere Klimaziele umsetzen. In all diesen Veränderungen müssen wir sozialen Zusammenhalt sichern. Meine Damen und Herren von der Regierung, weder der Koalitionsvertrag noch die Aufstellung Ihrer Regierung lassen erkennen, dass Sie auf diese Aufgaben wirklich vorbereitet sind. Die industrielle Transformation ist eine große Chance für unser Land, das ist uns allen klar, das haben wir auch alle gesagt. Aber sie ist eben auch eine große Managementaufgabe. Mir wäre wesentlich wohler, wenn unser neuer Wirtschaftsminister wenigstens schon einmal eine Bundesgartenschau erfolgreich organisiert hätte. (Beifall SPD und FDP – Zurufe CDU: Oh!) Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, das LNGTerminal in Brunsbüttel, der Weiterbau der A 20 und die Mobilitätswende können nicht einfach abgesagt werden. Das eh schon ziemlich hohle Bekenntnis Ihrer Koalition zur Stärkung der Tarifbindung wird nicht dadurch gestärkt, Herr Madsen, dass Sie Betriebsräte und Tarifverträge in Ihren eigenen Betrieben ablehnen. (Thomas Losse-Müller) (Beifall SPD) Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident und die Koalition haben sich immer für die Coronakrise und ihr Management in der Coronakrise gelobt, nur um dann die beiden Minister, die wirklich dieses Land durch die Krise gesteuert haben, vor die Tür zu setzen. Lieber Heiner Garg, lieber Kollege Buchholz, vielen Dank für Ihren Einsatz in den vergangenen Jahren. Sie waren beide bereit, Verantwortung zu übernehmen, auch wenn Sie unpopuläre Entscheidungen treffen mussten. Dieses Verantwortungsgefühl ist zumindest im Ressortzuschnitt der neuen Regierung nicht zu erkennen. Schwarz-Grün macht Gesundheit zu einem Anhängsel des Justizministeriums. Und mit welcher Begründung? – Herr Koch, Sie haben zumindest öffentlich erklärt, dass die Grünen das Thema loswerden wollten und die CDU es auch nicht wollte. (Tobias Koch [CDU]: Na, na!) – Das steht so in Ihrem Facebook-Eintrag. Mit Verlaub, was ist denn das für ein Verständnis von Politik, von einem Amt, wenn in Zeiten von Corona sowohl Schwarz als auch Grün sagen, dass das nicht die Verantwortung ist, die sie übernehmen wollen, wenn sie das Rampenlicht woanders suchen. Ausbaden dürfen Sie das, Frau Ministerin von der Decken. 100 Tage Frist zur Einarbeitung hat Ihnen das Virus leider nicht gelassen. Ich kann Ihnen aber hier im Namen der SPD-Fraktion zusichern, dass wir Sie auf allen Wegen unterstützen und mit Ihnen kooperieren werden, gerade in diesen Tagen. (Beifall SPD) Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, viele Beobachter hätten vermutlich verstanden, wenn Sie gesagt hätten: Wir machen ein neues Ministerium für Gesundheit und Pflege. Gerade in Zeiten von Corona, gerade in Zeiten des demografischen Wandels wäre das durchaus angemessen gewesen, vor allem auch um auch die Themen Gesundheit und Pflege zusammenzuhalten. Und Sie schaffen was? – Ein neues Landwirtschaftsministerium. Eine Dekade Kommissionen, Gespräche, Runder Tische, viel Fortschritt, ein paar erste Früchte bei der Annäherung zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft – und zack, alles wieder auseinander. Was im Ministerium zusammengewachsen war, zählt nicht mehr. Wer wird neuer Landwirtschaftsminister? – Der Bauernpräsident. Willkommen, Herr Schwarz, wir freuen uns auf die Grüne Woche, das verspricht dieses Mal wirklich heiter zu werden. Meine Damen und Herren, es ist offensichtlich, dass sich der Ressortzuschnitt dieser Regierung eher an einer schwarz-grünen Machtlogik orientiert hat, und das gilt leider auch für die Inhalte des Koalitionsvertrages. Wir haben aufmerksam nach Ihren Antworten auf die Fragen unserer Zeit gesucht. Wir haben 144 Prüfanträge gezählt. Das könnte ein Versprechen für die Zukunft sein, wenn Sie denn Ideen prüfen würden, Zukunftskonzepte, Prüfaufträge für digitale Souveränität oder Investitionsgesellschaften, um Klimainvestitionen abzusichern, eine Reform der Wohnraumförderung, damit wir wirklich bezahlbaren Wohnraum bekommen. Aber Ihre Prüfaufträge sind im Wesentlichen Schiebeverfügungen für altbekannte Zielkonflikte, die Sie nicht entscheiden wollten. Wir haben viele Ziele, aber wenig Lösungen. Das ist offensichtlich Methode. Daniel Günther, der Ministerpräsident, hat diese Wahl mit viel Nettigkeiten und Weiter-so gewonnen. Die Botschaft ist: Macht euch keinen Kopf, es wird schon alles irgendwie gut werden. Wir regeln das schon irgendwie. – Das reicht aber in diesen Zeiten nicht aus. Diese Art von Wohlfühlpopulismus kommt an ihre Grenzen, wenn sie auf die Realität trifft. (Beifall SPD) Das wird in Zeiten der Anforderungen, die ich gerade skizziert habe, einfach den Anforderungen an eine Regierung nicht gerecht. Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht sind die dringendsten Probleme die aktuell steigenden Preise. Die Inflation hat sehr unterschiedliche Auswirkungen in verschiedenen Teilen der Gesellschaft. Je nach sozialer Lage können sie dramatisch sein oder nicht, und deswegen liegt da sozialer Sprengstoff. Es wird darauf ankommen, dass wir die Gesellschaft in der jetzigen Krise zusammenhalten. Wir müssen alles tun, damit Familien entlastet werden, damit wir diejenigen, die jetzt gerade am Ende des Monats nur noch so eben mit dem Geld auskommen, entlasten. Wir haben dafür konkrete Vorschläge gemacht: die gebührenfreie Kita, Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung, Laptops für Kinder, Ausbau des bezahlbaren Wohnraums. – Genau an diesen Stellen sind Sie Antworten schuldig geblieben. Sie sind sehr unkonkret und verweisen meistens auf den Bund oder die Kommunen in der Verantwortung. Die einzig wirklich konkrete Entlastung für Familien beim Grunderwerb ist ein Bürokratiemonster, und die wird jetzt schon von den steigenden Zinsen aufgefressen. (Thomas Losse-Müller) (Beifall SPD und FDP) Nein, Frau Ministerin Touré, die Stärkung der Tafeln ist keine Antwort auf wachsende soziale Probleme. (Beifall SPD, FDP und SSW) Gute Sozialpolitik darf sich nicht auf Almosen beschränken, sondern muss die strukturellen Fragen in den Blick nehmen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie eine Sozialministerin werden, die dafür kämpft, dass wir keine Tafeln mehr brauchen und die in den Tafeln nicht die zentrale Antwort dieser Landesregierung sehen muss. Auch beim Klimaschutz sind wir uns nicht einig. Wir sind uns einig im Ziel. 2040 ist auch das Ziel, das die SPD vorgeschlagen hat. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, es ist keine erfolgreiche Klimapolitik, wenn man der CDU in den Zielen ein paar Zugeständnisse abgerungen hat. Glauben Sie mir, Daniel Günther kann Umfragen lesen. Nicht Sie haben diese Zugeständnisse erwirkt, sondern die vielen Menschen, die das den CDU-Wahlstrategen im Vorlauf der Vorbefragung zur Wahl genannt haben. Meine Damen und Herren, Ihnen stehen drei starke Oppositionsfraktionen gegenüber. Für die SPDFraktion darf ich sagen: Wenn Sie Lösungen für Probleme für dieses Land vorschlagen, die so groß sind wie die Probleme, die Sie beschreiben, dann werden Sie uns an Ihrer Seite haben. Schwarz-Grün vertritt zwei Drittel der Sitze in diesem Parlament, aber noch lange nicht alle Menschen in diesem Land. Wir werden als SPD-Fraktion die Stimme der Menschen sein, die Sie nicht vertreten. Wir wollen, dass alle Menschen von den großen Zukunftschancen, die sich unserem Land bieten, profitieren, und wir werden alle Menschen auf diesem Weg mitnehmen. – Danke sehr. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum 20. Mal haben die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner einen neuen Landtag gewählt. Mit großer Freude schaue ich heute Morgen in die Runde der 69 Abgeordneten. Sehr viele neue Gesichter sind darunter. Ihnen und - Donnerstag, 30. Juni 2022 31 euch allen noch einmal ein ganz herzliches Willkommen! (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Mit besonderer Freude erfüllt es mich, dass fast genau die Hälfte dieses Plenums von den Abgeordneten meiner Fraktion eingenommen wird. Von den 34 CDU-Abgeordneten sind acht zum ersten Mal im Landtag vertreten. Von den 34 Abgeordneten sind seit heute Morgen 12 Frauen – mehr als in jeder anderen Fraktion. Wer bitte schön hätte das im Vorfeld für möglich gehalten? (Beifall CDU – Lachen SPD und SSW) Insgesamt liegt der Frauenanteil des neuen Landtags bei über 40 Prozent – so hoch wie seit Ende der 1990er-Jahre nicht mehr. (Beate Raudies [SPD]: Das ist aber nicht euer Verdienst!) Erst zum dritten Mal überhaupt steht eine Frau an der Spitze des Landtags. Noch einmal herzlichen Glückwunsch, Frau Präsidentin! Über Ihre Wahl haben wir als CDU-Fraktion uns ganz besonders gefreut. Darauf sind wir sehr stolz. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Ihr habt aber auch mehr Männer als alle anderen Fraktionen!) – Ja, das stimmt. Das ist auch richtig, Herr Kollege Vogt. (Martin Habersaat [SPD]: Und mehr Staatssekretäre!) Der Landtag ist aber nicht nur weiblicher, sondern auch deutlich jünger geworden. Mit drei Abgeordneten unter 30 Jahren leisten auch wir als CDUFraktion dazu unseren Beitrag. Das freut uns ebenfalls sehr. Mich freut zudem, dass wir in meiner Fraktion Abgeordnete aus Stadt und Land gleichermaßen vertreten haben. (Beate Raudies [SPD]: Jetzt mal Butter bei die Fische, Herr Kollege!) Abgeordnete aus allen vier kreisfreien Städten – das würde ich schon gern einmal würdigen, Frau Kollegin – in unserer Fraktion zu haben, empfinde ich als sehr große Bereicherung. Das hat es in der CDUFraktion lange Zeit nicht mehr gegeben. Auch darüber freuen wir uns sehr. (Tobias Koch) (Beifall CDU – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und nun zum Thema, Herr Kollege!) Ich knüpfe gern an die Worte des Herrn Oppositionsführers an: Neben unserem phantastischen Wahlergebnis stelle ich fest, dass wir der erste Landtag sind, aus dem die AfD wieder herausgeschmissen worden ist. Das ist eines der ganz großen, tollen Ergebnisse dieser Landtagswahl. Das bleibt hoffentlich so. Die Plätze, die früher von dieser Partei besetzt waren, dürfen gern leer bleiben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) Meine Damen und Herren, nach der Konstituierung des Landtags vor drei Wochen haben wir gestern mit der Wahl des Ministerpräsidenten den nächsten großen Schritt gemacht, in den kommenden fünf Jahren unser Land zu regieren und zum Wohle unseres Landes hier zu gestalten. Meine Gratulation am heutigen Vormittag hätte deswegen zuallererst unserem Ministerpräsidenten gegolten. Diese Wünsche sende ich jetzt zu ihm nach Hause; ich vermute, dass er uns am Bildschirm folgt. Lieber Daniel Günther, herzlichen Glückwunsch zur Wiederwahl und alles, alles Gute für die kommende Amtszeit! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich muss zugeben: Wir waren uns ja schon vor der Landtagwahl sicher, dass wir einen ausgesprochen populären Ministerpräsidenten haben. Nach der Landtagswahl hat ein Meinungsforschungsinstitut ihn sogar zum beliebtesten Politiker in ganz Deutschland gekürt. Daran sieht man wieder einmal: Wo wir sind, da ist oben, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Die Zeit der Lobhudelei ist nun langsam vorbei!) Dass sich die Menschen in Schleswig-Holstein bei Daniel Günther und seiner Regierung gut aufgehoben fühlen, zeigt nicht zuletzt das Erststimmenergebnis im Wahlkreis Eckernförde – 58,4 Prozent sind ein sehr deutliches Signal dafür –, und das bei einem Mitbewerberfeld, das nicht gänzlich unbekannt gewesen ist. (Zuruf Christopher Vogt [FDP])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Koch, ich bitte Sie, zur Sache zu kommen beziehungsweise zu reden. Danke.

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Tobias Koch CDU

Ich bin bei der Sache, Frau Präsidentin. (Zuruf FDP: Und jetzt zum Inhalt!) Ich will an dieser Stelle – das sei vielleicht noch gestattet – dem Herrn Oppositionsführer zu seiner ersten Rede als Abgeordneter hier im Landtag herzlich gratulieren. Wir hatten ja während des Wahlkampfes mehrmals Gelegenheit, uns bei Podiumsdiskussionen zu begegnen. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja, weil der andere sich gedrückt hat!) Insofern freue ich mich auf die zukünftigen Debatten mit Ihnen hier im Hause. Zurück zu unserem Ministerpräsidenten! Die Popularität Daniel Günthers resultiert sicherlich daraus, dass er es versteht, Politik verständlich, den Menschen zugewandt und immer auch mit einer Portion Humor zu vermitteln. Seine Beliebtheit dürfte aber genauso damit zusammenhängen, dass wir in Schleswig-Holstein unter der Regierung Daniel Günthers schon fünf gute Jahre hinter uns haben und auch die Coronapandemie vergleichsweise gut gemanagt haben. Mein Dank gilt deshalb an dieser Stelle allen, die daran in den vergangenen fünf Jahren mitgewirkt haben: den Abgeordneten von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, den Regierungsmitgliedern aller drei Parteien und ebenso allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen und Ministerien. Das war in den vergangenen fünf Jahren wirklich eine starke Gemeinschaftsleistung, und zwar auf jeder einzelnen Position. (Beate Raudies [SPD]: Wer hat denn noch das Geld dazu gegeben?) Vonseiten der CDU-Fraktion hätten wir deshalb diese Zusammenarbeit gern in unveränderter Form auch in den kommenden fünf Jahren fortgesetzt. Es wird auch in der neuen Koalition eine hervorragende Zusammenarbeit geben; aber es wäre in unveränderter Fassung mindestens genauso gut gewesen. Wir wären dafür sogar bereit gewesen, auf Posten zu verzichten. (Annabell Krämer [FDP]: Wer es glaubt, wird selig!) Das ist weiß Gott keine Selbstverständlichkeit in der Politik – leider. Dennoch sollte es nicht so sein. (Zurufe FDP: Oh!) (Tobias Koch) Der Erfolg der vergangenen fünf Jahre ist umso mehr Ansporn und Motivation für die kommenden fünf Jahre. Dies will ich gern allen Ministerinnen und Ministern sowie allen Staatsekretärinnen und Staatssekretären mit auf den Weg geben. Gleichzeitig gratuliere ich Ihnen ganz herzlich zu Ihrer gestrigen Ernennung. (Beifall CDU – Oliver Kumbartzky [FDP]: Wollen Sie vielleicht noch jemanden grüßen? – Heiterkeit SPD, FDP und SSW) Meine Fraktion und ich freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Gemeinsam wollen wir das umsetzen – jetzt kommt es –, was wir uns im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vorgenommen haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen SPD und FDP) Unsere Unterstützung als regierungstragende Fraktion ist Ihnen gewiss. Umgekehrt sind wir sicher, dass Sie in den nächsten Jahren großartige Arbeit leisten werden. Aber das ist auch genau das, was wir von Ihnen allen erwarten. Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein steht vor der Jahrhundertchance, zum großen Gewinner der Energiewende zu werden, und zwar nicht, indem wir hier einfach Strom produzieren und diesen irgendwohin abtransportieren, sondern indem wir mit grüner Energie bei uns im Land für Wertschöpfung sorgen. Damit können wir die bayerische Erfolgsgeschichte der letzten Jahrzehnte, nämlich die Entwicklung vom Agrar- zum Industrieland, hier in Schleswig-Holstein nachvollziehen. Wir können die Bayern möglicherweise einholen, wenn nicht sogar überholen. (Zuruf FDP: Oha!) Zumindest mit dem CDU-Wahlergebnis ist uns das schon gelungen; mal gucken, ob die Bayern diese Messlatte im nächsten Jahr überspringen. (Christopher Vogt [FDP]: Gut, die haben auch Söder; das ist keine Konkurrenz! – Lars

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Lars Harms SSW

Die CDU ist auch nicht so ganz groß in Bayern, oder?) „Wie Norddeutschland den Süden abzuhängen droht“, titelte jüngst der Spiegel. Ich will aus diesem Artikel zitieren: „Seit Jahrzehnten feiert sich die bayerische Wirtschaft für ihre Symbiose aus Laptop und Lederhose. Doch im kraftstrotzenden Freistaat könnte schon bald der Strom für jene - Donnerstag, 30. Juni 2022 33 Geräte knapp werden, die das Land in der Zukunft versorgen.“ So heißt es dazu im Spiegel-Artikel. Auch die Forscher des Instituts der deutschen Wirtschaft haben in ihrem jüngsten Regionalranking zutreffend analysiert: „Industrieunternehmen, die für den Wohlstand des Landes verantwortlich sind, siedeln sich bisher dort an, wo es die Energie gibt.“ Und: „Wenn es um grünen Strom aus erneuerbaren Quellen geht, dann kommt dieser künftig aus dem Norden.“ Meine Damen und Herren, das ist genau die Geschichte, die wir mit Schwarz-Grün hier bei uns im Land schreiben wollen und für die wir in den vergangenen fünf Jahren bereits hervorragende Fundamente gelegt haben. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) „Wir wollen Schleswig-Holstein zum ersten klimaneutralen Industrieland machen.“ (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Diese Formulierung im Koalitionsvertrag bringt es exakt auf den Punkt. Nun stellen wir natürlich fest, dass sich die identische Formulierung im schwarz-grünen Koalitionsvertrag von Nordrhein-Westfalen wiederfindet. (Serpil Midyatli [SPD]: Habt ihr abgeschrieben?) – Wir waren, glaube ich, mit dieser Botschaft etwas früher dabei. Auf den ersten Blick könnte man vermuten: Nun kommt es zwischen diesen beiden Bundesländern zu einem spannenden Wettlauf, wer dieses Ziel als Erster erreicht. Dennoch gibt es einen wichtigen Unterschied: NRW ist bereits Industrieland. Dort steht man jetzt vor der Herausforderung, für die vorhandene Industrie einen Transformationsprozess hin zur Klimaneutralität zu organisieren. In Schleswig-Holstein dagegen ist es eher umgekehrt: Wir sind bei der Erzeugung von grünem Strom bereits gut unterwegs, aber eben noch weit davon entfernt, überhaupt erst einmal ein Industrieland zu sein. Deshalb brauchen wir für Schleswig-Holstein beides: einen ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien, um nach dem Strom auch den Wärme- und Verkehrssektor regenerativ zu versorgen, und gleichzeitig brauchen (Tobias Koch) wir eine Ansiedlungsstrategie, um Schleswig-Holstein überhaupt erst zum Industrieland zu machen, damit Arbeitsplätze und Wertschöpfung bei uns im Land entstehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist auch genau der Grund, aus dem wir als Union uns für Schwarz-Grün entschieden haben; denn diese Konstellation, diese Koalition bringt beide Pole zusammen und sorgt gleichzeitig für die gesellschaftliche Akzeptanz, um diesen Weg gemeinsam gehen zu können. (Vereinzelter Beifall CDU – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Die Ausgangslage dafür ist gut; die Fundamente haben wir mit Jamaika bereits gelegt. Mit der Ende 2020 abgeschlossenen Windplanung hat sich Schleswig-Holstein wieder an die Spitze des Windkraftausbaus in ganz Deutschland gesetzt. Nirgendwo anders werden so viele Windkraftanlagen genehmigt wie bei uns hier im kleinen SchleswigHolstein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der Ansiedlung der Batteriezellenfabrik in der Region Heide, dem Bau des LNG-Flüssiggasterminals in Brunsbüttel und der öffentlichen Förderung von über 600 Millionen Euro für die Erzeugung von Wasserstoff aus grünem Strom haben wir hier gleich drei Großprojekte, die in den Startlöchern stehen. (Beifall CDU, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Diese zukünftigen industriellen Kerne bieten die Chance, vielfältige Zulieferer darum herum anzusiedeln. So wird es auch mit dem Industrieland klappen. Die Ausgangslage für Schleswig-Holstein ist also gut. Gleichzeitig sind auch uns die schwierigen geopolitischen Rahmenbedingungen bekannt: Krieg in Europa, steigende Energiepreise, Lieferkettenprobleme und eine Inflation, wie wir sie seit den 1970er-Jahren nicht mehr erlebt haben – all das mit erheblichen finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Wir erleben Unsicherheit und brauchen ein Krisenmanagement, wie wir es bereits in den letzten Jahren betrieben haben. Deswegen will ich an dieser Stelle abschließend sagen: Wir sind bereit, diese Verantwortung zu übernehmen – als Fraktion, als Regierungskoalition. Wir freuen uns auf den konstruktiven Dialog mit der Opposition. In diesem Sinne wünsche ich uns allen viel Erfolg für die kommenden fünf Jahre. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch ich möchte gerne einen kurzen Blick auf den Wahlabend vom 8. Mai 2022 werfen und betonen, dass eine der schönsten Nachrichten des Tages nicht das großartige grüne Wahlergebnis war, nicht einmal die Erringung des Direktmandats in Kiel-Nord, (Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) sondern die Tatsache, dass wir das erste Bundesland sind, das die AfD aus dem Parlament rausgekegelt hat. (Beifall im ganzen Haus) Der Oppositionsführer hat gerade davon gesprochen, was passiert, wenn Wohlfühlpopulismus auf die Realität trifft. Das war auf der einen Seite das Ergebnis des Wahlabends für die SPD. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auf der anderen Seite hat sich hier eine Mehrheit ergeben und ein klarer Wähler- und Wählerinnenwille für eine neue Regierung – und zwar für eine gute Regierung – und für ein starkes und selbstbewusstes Parlament. Mit 42 Prozent Frauenanteil sind wir jetzt kurz hinter Hamburg und eines der Parlamente mit dem größten Anteil von Frauen. Wir sind längst nicht da, wo wir sein wollen, aber auf einem sehr, sehr guten Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Christian Dirschauer [SSW] und Lars Harms [SSW]) Herr Kollege Koch, Sie sind ein sehr versierter und langjähriger Finanzpolitiker. Ich will noch einmal betonen, dass es einen Unterschied zwischen absoluten und relativen Zahlen gibt. (Lasse Petersdotter) (Tobias Koch [CDU]: Ja, bekannt! – Weiterer Zuruf CDU: Oh! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wollen Sie nicht direkt noch den Dreisatz erklären?) Insofern: Trotzdem schön, dass auch die AfD – – (Heiterkeit – Beifall Lars Harms [SSW]) – Es tut mir ausdrücklich leid. Ich hatte hier noch etwas zur AfD stehen, was ich jetzt eigentlich sagen wollte. – Trotzdem schön, dass auch die CDU-Fraktion in dieser Legislatur hier einen großen Schritt vorangekommen ist. Ich freue mich über die Anwesenheit jeder Kollegin und jedes Kollegen. Das wird super in den nächsten Jahren! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Mit über 50 Menschen hatten wir in den vergangenen Wochen und Tagen in unterschiedlichen Arbeitsgruppen einen intensiven Austausch zur Digitalisierung, zur Kommunalreform, zur Finanzpolitik und zur Innen- und Rechtspolitik. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Wir haben intensiv verhandelt und eine solide Grundlage geschaffen, die den Koalitionsvertrag ausmacht und mit der auch das gemeinsame Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahre entwickelt wurde. Natürlich waren das mitunter sehr harte Verhandlungen. Wir hatten nicht immer die gleiche Auffassung, aber wir sind immer zu einem guten Ergebnis gekommen. Das ist etwas, was dieses Bündnis sehr stark machen kann. Wir sind ein Gesellschaftsbündnis, ein Bündnis, das breite Teile der Gesellschaft repräsentiert und die Interessen von breiten Teilen dieser Gesellschaft auch schon auf der Arbeitsebene abdeckt, um so zu Kompromissen zu kommen, die auch in unruhigen Zeiten für Stabilität sorgen können. Wir sind auch ein Bündnis, das sich kennt. Wir haben in den letzten fünf Jahren mit der FDP, aber eben auch mit der CDU zusammen eine krisenfeste Regierung gestellt. Wir haben gezeigt, dass wir angesichts einer der größten Herausforderungen der jüngeren Geschichte in der Lage sind, zu regieren und auf das zu reagieren, was vorher nicht in Wahlprogrammen stand, was nicht im Koalitionsvertrag stand. Wir werden – das hat die Statistik gezeigt – es auch in dieser Regierung erleben, dass etwas auf uns wartet, was wir heute noch nicht kennen. Es ist gut, dass wir jetzt so geschlossen in die nächsten fünf Jahre gehen, damit wir auch solche Herausforderungen gut bewältigen können. - Donnerstag, 30. Juni 2022 35 (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Was steht im Koalitionsvertrag? Ich kann die Ungeduld der Opposition sehr gut nachvollziehen, die sagt, sie möchte nicht bis nach der Sommerpause auf eine Regierungserklärung warten, obwohl das ja kein komplett ungewöhnliches Verfahren ist. Manuela Schwesig und, ich glaube, auch Olaf Scholz haben es ähnlich gemacht. (Christopher Vogt [FDP]: In Schleswig-Holstein, oder was?) Es ist also nicht anders als in anderen Bundesländern. Es ist auch nicht so, dass das eine jahrzehntealte Tradition in Schleswig-Holstein wäre, sondern es wurde erst vor Kurzem, nämlich in der vorletzten Legislatur, damit begonnen. Nichtsdestotrotz: Klar, auch ich hätte eine Regierungserklärung spannend gefunden; jetzt werden wir sie im Sommer hören. Stattdessen führen wir diese Aktuelle Stunde durch, um – das tun wir gerne – noch mal über die Inhalte zu sprechen. Ich möchte ein paar Highlights beim Klimaschutz herausgreifen, weil er für uns natürlich ganz vorne steht. Wir werden mit dem Ziel, von 2040 an klimaneutral zu sein, in diese nächsten fünf Jahre gehen. Jetzt kann man sagen: Na ja, ihr Grünen wolltet 2035, und die CDU wollte 2045. – Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir Grüne selbst mit diesem Kompromiss das Ziel der SPD erreichen werden und immer noch ambitionierter sind als Sie. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Beate Raudies [SPD]) Wir wollen das erste klimaneutrale Bundesland werden und stehen hier im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Dieser Wettbewerb ist gut; da sind wir uns hoffentlich einig. Wir wollen das erste Bundesland sein, das Klimaschutz in die Landesverfassung aufnimmt und damit die Grundlage für weitere Rechtsprechung und weitere Vorhaben schafft. Ab 2025 werden wir eine Solarpflicht auf Neubauten einführen; alle Ministerien werden Maßnahmenpläne und Klimaschutzprogramme vorlegen müssen. Klimaschutz und Wärmewende werden eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre sein, die vor allen Dingen in den Kommunen zu bewältigen sein wird. Deswegen werden wir einen Klimaschutz- und Wärmewendefonds für die Kommunen auflegen. Wir werden die Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen, ein Kompetenzzentrum für Energieforschung errichten, einen Rat der (Lasse Petersdotter) Klimaweisen einrichten, und wir werden – das zeigen die Details dieses Koalitionsvertrages in diesem Bereich – jeden einzelnen Haushaltstitel auf Klimarelevanz überprüfen und gucken, ob er transformierbar ist; denn nur strukturiert und systematisch wird man diese Mammutaufgabe bewältigen können. Letztendlich ist es eine Herkulesaufgabe, die den Fleiß eines Sisyphos braucht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Zusammenfassend lässt sich sagen: Wir werden Schleswig-Holstein zu der Klimaschutzpionierregion weiterentwickeln, und das ist genau der richtige Kurs für unser Land. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Aber ich will nicht nur über das reden, was wir selber so gerne betonen, sondern selbstverständlich auch die Kritik der Opposition aufnehmen. Da ist zunächst einmal die Kabinettsgröße. Auf der einen Seite lässt sich feststellen, dass alle hier – außer dem SSW – in irgendeiner Form an Regierungen beteiligt sind, deren Kabinette deutlich größer sind. Wir sind im Bundesvergleich längst nicht irgendwo im vorderen Mittelfeld, sondern als Schleswig-Holstein immer noch mit deutlich weniger Ministerien ausgestattet, als das eigentlich üblich ist. Was ich spannend finde, ist, dass die Opposition bei ihrer Kritik an der Größe des Kabinetts und daran, dass ein weiteres Ministerium geschaffen wird, die ganze Zeit damit argumentiert: Obwohl die Koalition jetzt nur noch aus zwei Parteien besteht, hat man ein Ministerium mehr geschaffen. – Vielleicht richtet sich das nicht nur danach, wie viele Parteien an einer Koalition beteiligt sind, sondern auch danach, welche Herausforderungen bestehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Christopher Vogt [FDP]: Ah! – Martin Habersaat [SPD]: Und deshalb Landwirtschaft!) – Und deshalb Landwirtschaft, Herr Kollege Habersaat. – Ich kann verstehen, dass man in der Bildungspolitik anders auf die Landwirtschaft guckt als in anderen Bereichen. Inhaltlich ist die Zusammenarbeit in den Bereichen Umweltschutz und Landwirtschaft immer notwendig und sinnvoll; das werden wir auch weiter vorantreiben. Aber Sie können doch nicht unterstellen, dass es keine riesigen Herausforderungen in der Landwirtschaft gebe. Wir werden in den nächsten Jahren die Agrarwende und die Transformation der Landwirtschaft gestalten. Mit Blick auf das, was in den letzten Jahren passiert ist – Höfesterben, Nichteinhaltung von Tierschutzauflagen –, und auf all die Herausforderungen, bei denen es richtig ist, dass wir sie jetzt angehen, ist es doch nicht verkehrt, dass es eine Fokussierung gibt. (Beate Raudies [SPD]: Aber was haben denn eure Minister die letzten vier Jahre gemacht? – Martin Habersaat [SPD]: Also war das schlecht, was Sie die letzten Jahre gemacht haben?) Aus diesem Grund werden wir weiter dafür sorgen, dass der Umweltschutz dabei vertreten ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Diese Argumentation ist immer so aus dem Affekt heraus entwickelt. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, nachzuvollziehen, wann wir den Koalitionsvertrag veröffentlicht haben. Wir haben den Koalitionsvertrag etwa um 16 Uhr, 16:30 Uhr vorgestellt, nachdem wir ihn paraphiert hatten. Auf der Internetseite der Grünen wurde er um 16:39 Uhr hochgeladen. Die Pressemitteilung kam um 16:55 Uhr. Es ist also klar, wann in etwa dieses Konvolut von 244 Seiten veröffentlicht wurde. Unsere Pressemitteilung kam um 16:55 Uhr, die Veröffentlichung erfolgte um 16:39 Uhr. Die SPD-Pressemitteilung kam um 17:01 Uhr, (Beate Raudies [SPD]: Ja, gut, ne?) mit dem Fazit: „Das Soziale hat in der neuen Landesregierung keine Priorität.“ (Serpil Midyatli [SPD]: Vielleicht haben wir den schon vorher gekriegt!) Liebe SPD, das Lesen hat bei Ihnen offenbar keine Priorität. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sie sind doch mit Steuerung F durchgegangen und haben festgestellt: Kappungsgrenzenverordnung – verdammt, ist drin! Wohnraumschutzgesetz – verdammt, ist drin! Wir haben schon einen Antrag gestellt. Wie gehen wir damit um? (Serpil Midyatli [SPD]: Lasse, mach dich nicht lächerlich! Bitte! Ein bisschen mehr Niveau! – Lachen CDU) Dann finden Sie heraus, dass die Mietpreisbremse nicht drinsteht, und behaupten, deswegen sei das (Lasse Petersdotter) Soziale nicht vertreten. Was für ein Unsinn! Wir haben allein im Wohnungsbereich die Wiedereinführung der Kappungsgrenzenverordnung aufgenommen, die unbestreitbar die viel wichtigere Maßnahme ist, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Wir haben das Wohnraumschutzgesetz aufgenommen. Wir haben neue Fördermodelle aufgenommen, um die Mietpreisbindung zu erwirken. (Christopher Vogt [FDP]: Ah!) Wir werden die soziale Wohnraumförderung ausbauen. Wir haben so vieles aufgenommen, mit dem wir sehr viel erreichen, etwa die Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft, damit überhaupt irgendetwas von dem, was sich der Bund vorgenommen hat – das sind ja ambitionierte Ziele –, auch umgesetzt werden kann. Wir werden die Kommunen darin unterstützen. Weil ich zum Ende kommen muss, fasse ich zusammen: Wir haben erstens 244 Seiten ausgewogenen Koalitionsvertrag mit konkreten Maßnahmen und zweitens ein spannendes Kabinett, ein kompetentes Kabinett noch obendrein. Das ist nicht nur spannend, das passt immer gut zusammen, neue Wege und ambitionierte Ziele. Zweitens haben wir einen Oppositionsführer, der in wenigen Minuten zu absoluten Urteilen kommt, ohne konkret zu werden. (Zuruf CDU: Wie im Wahlkampf!) Das wird noch spannend, und ich freue mich auf die kommenden Jahre. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Meine Damen und Herren, begrüßen Sie kurz mit mir zusammen auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Marion-Dönhoff-Gymnasiums aus Mölln. – Herzlich willkommen! (Beifall) Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, es hat alles auch etwas Positives: keine AfD mehr im Hohen Hause und auch keine Scheiben mehr. (Zuruf SPD: Die kommen wieder!) - Donnerstag, 30. Juni 2022 37 – Ich bin der Meinung, dass beides so bleiben sollte – dauerhaft! Ich bin mir nach einzelnen Reden heute Morgen sicher, dass sich die Sitzverteilung beim nächsten Mal auch wieder ändern wird. (Beifall FDP, SPD und SSW) Insofern wird das alles wieder gut. Ich wünsche dem Herrn Ministerpräsidenten, dem ich noch einmal zu seiner Wahl gratuliere, gute Besserung. Ich möchte zunächst allen Regierungsmitgliedern zu ihrer Ernennung gratulieren. – Im Interesse unseres Bundeslandes wünsche ich Ihnen im Namen meiner Fraktion eine glückliche Hand. (Beifall) Meine Damen und Herren, die werden Sie auch brauchen, denn in der Tat: Die internationale Lage ist nach wie vor angespannt und droht, sich weiter zu verschärfen. Die strukturellen Herausforderungen für unser Land werden in den nächsten Jahren noch deutlicher sichtbar werden, und es stehen uns allen, auch unserem Bundesland, sehr harte Jahre bevor. Die Erwartungen an Sie sind sehr, sehr hoch. Sie hatten zum einen eine erfolgreiche Vorgängerregierung. (Martin Habersaat [SPD]: Zwei!) – Ja, eine, einigen wir uns auf eine. (Lars Harms [SSW]: Wieso? Ihr nicht?) Sie bilden – quasi als Liebesheirat – eine Große Koalition. Die Landesregierung muss in den kommenden Jahren gleich in mehreren wichtigen Bereichen richtig abliefern. Einfach nur „#kurSHalten“ wird da bei Weitem nicht ausreichen. Es ist kein Geheimnis: Die FDP hätte sehr gern weiter Regierungsverantwortung in Schleswig-Holstein übernommen, um dieses Land weiter nach vorne zu bringen. Ich finde – bei aller Bescheidenheit –, dass sich unsere Regierungsbilanz wirklich sehen lassen kann: bei der Wirtschaftspolitik, vor allem bei der Modernisierung der Infrastruktur, beim Breitbandausbau, beim Verkehr, auch bei den Krankenhäusern – auch dort werden Sie viel zu tun haben –, aber natürlich auch beim Pandemiemanagement. Der Ministerpräsident ist ja geschickt. Er hatte zuletzt jede öffentliche Veranstaltung auch dafür genutzt, noch einmal die beiden FDP-Minister und ihre Staatssekretäre über den grünen Klee zu loben. Ich möchte ihm da nicht widersprechen. Ich finde, Daniel Günther hat da vollkommen recht. Die beiden waren mit ihren Staatssekretären absolute Leis- (Christopher Vogt) tungsträger in der Landesregierung und haben das Land maßgeblich vorangebracht. (Beifall Annabell Krämer [FDP], Oliver Kumbartzky [FDP] und Lukas Kilian [CDU]) Aber wir dürfen auch nicht vergessen: Es war die Entscheidung von Daniel Günther, diese Leistungsträger jetzt vor die Tür zu setzen. Er muss jetzt zeigen, dass er Menschen berufen hat, die in den nächsten Jahren mindestens das Gleiche leisten können, denn die Herausforderungen werden größer und nicht kleiner. Es wurde viel erzählt, wie die Sondierungen abgelaufen sind und wer da was angeblich wollte. Klar ist bei den Sondierungsgesprächen geworden: Die Grünen wollten kein Jamaika, die CDU wollte kein Schwarz-Gelb. Der Ministerpräsident meinte, er müsse an das Wohl des Landes denken und deshalb mit den Grünen regieren. Das ist alles legitim. Die Wahrheit ist aber auch: Daniel Günther möchte einfach eine möglichst große Mehrheit haben, eine möglichst kleine Opposition, möchte weiterhin lagerübergreifend wirken, möchte Everybody‘s Darling bleiben, damit er seine kleine Chance auf eine CDU-Kanzlerkandidatur bewahren kann. Seiner Logik folgend dürfte es nur noch Große Koalitionen geben, denn wenn die Herausforderungen groß sind, muss man immer irgendwie große Mehrheiten haben. – Ich sehe das anders. Ich finde, Demokratie besteht auch daraus, dass man konfrontativ ist, dass man Argumente hat, die aufeinanderprallen. Man kann das alles so machen wie er. Ich bin der Meinung, dass sein Weg für Schleswig-Holstein, für die Zukunft unseres Bundeslandes der falsche ist. (Beifall FDP, SPD und SSW) Denn bei allen netten Reden müssen wir sehen, dass es mit dieser Koalition bei vielen wichtigen Fragen schwer wird, einen klaren Kurs zu finden. Es wird eine Koalition der Gegensätze sein. Die Grünen wollen in vielen Bereichen beinahe sogar das Gegenteil von dem, was die Union eigentlich will, zumindest ihrem Programm nach. Der Ministerpräsident sollte sich auch nicht täuschen: Er wird drei Oppositionsfraktionen haben, die eine schlagkräftige Opposition sein werden – auch trotz der Unterschiede innerhalb der Opposition. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich halte es für ein schlechtes Signal, gerade in diesen Zeiten zu sagen: Wir gehen in die Sommerpause und werden irgendwann nach der Sommerpause eine Regierungserklärung abgeben. Gerade in diesen Zeiten, gerade nach dieser Regierungsbildung muss man Vieles erklären. Dass Herr Petersdotter sagt, man habe sich an Frau Schwesig orientiert, ist interessant. Ich hoffe, das ist in anderen Bereichen nicht der Fall. (Beifall FDP) Ich dachte erst, als ich es gehört habe und gar nicht glauben konnte, es sei ein Anfall von Arroganz der Macht. Das mag auch zutreffend sein. Aber nachdem ich mich einmal komplett, Herr Petersdotter, durch Ihre 244 Seiten des Koalitionsvertrages gequält habe, glaube ich auch, dass die Regierung tatsächlich erst einmal ihr Arbeitsprogramm sortieren muss. Der Koalitionsvertrag ist sehr, sehr umfangreich. Viele kleinteilige Themen und Projekte finden Erwähnung, aber er ist bei den wichtigen Themen oft seltsam vage und schlichtweg unambitioniert. Viele Fragen bleiben schlicht für die Öffentlichkeit offen, wenn man das Ding liest, vor allem wenn es um die Finanzierung geht. Das Lieblingswort ist „prüfen“. Weit über hundertmal kommt das Wort „prüfen“ vor. Jeder weiß – wir hatten das bei Jamaika auch ein paar Mal –, Wenn man „prüfen“ schreibt, will man das Themen erwähnen, man will da aber nichts machen, weil man sich nicht einig ist. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Insofern muss ich sagen: Sehr schön, Sie hätten 100 Seiten schon einmal komplett sparen können, wenn Sie das ehrlich gemacht hätten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Was wir positiv finden, Frau von Kalben: Viele Projekte der erfolgreichen Jamaikakoalition sollen fortgeführt werden. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das finden wir gut. Das gilt übrigens interessanterweise vor allem für den Wirtschafts- und Verkehrsbereich und für die Gesundheitspolitik. So schlimm, Herr Petersdotter, wie Sie uns in den Sondierungsgesprächen vorgehalten haben, wie die FDP-Bilanz angeblich sei, kann es dann ja nicht gewesen sein. (Beifall FDP) Frau Heinold hatte uns in bester Ralf-Stegner-Manier im Wahlkampf eine marktradikale Haltung vorgeworfen, weil wir die Mietpreisbremse und ein Tariftreuegesetz ablehnen. – Frau Heinold, nur einmal zur Erinnerung und auch für die Öffentlichkeit: Wir (Christopher Vogt) haben das gemeinsam mit Jamaika abgeschafft. Wir wollten das in der Tat nicht wieder einführen. Ich habe jetzt einmal im Koalitionsvertrag gesucht und gesehen, die Mietpreisbremse und das Tariftreueund Vergabegesetz stehen schon wieder nicht drin. (Beifall FDP – Lars Harms [SSW]: Keine Angst, wir werden darüber diskutieren!) Das dritte Mal Ministerin, das zweite Mal in Folge ein Koalitionsvertrag unterschrieben, der eine marktradikale Handschrift trägt. Das ist doch wunderbar, Frau Heinold. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW) Der Kollege Koch hat es angerissen: Die schwarze Handschrift besteht vor allem darin, möglichst unkonkret nichts Neues zu wagen. Da ist im schlechtesten Sinne konservativ. Beim Klimaschutz wollen Sie ehrgeizig sein. (Werner Kalinka [CDU]: Na, na!) – Herr Kalinka, Sie riskieren, die Akzeptanz bei der Windenergie zu gefährden. Ihre Solarpflicht für private Wohnhäuser ist einfach nur unsinniger, grüner Dirigismus. Wenn es sich für die Menschen lohnt, werden sie das schon von selbst machen. (Beifall FDP) Im Übrigen ist das Problem die Bürokratie und dass es momentan gar keine Anlagen gibt. Das gilt übrigens auch für Wärmepumpen. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie denn nun? Ist es liberal oder dirigistisch?) Da, wo Sie selbst Verantwortung tragen, zum Beispiel beim Schienenverkehr, wollen Sie erst 2030 emissionsfrei werden. Warum nicht im Jahr 2026, wie Bernd Buchholz das vorgeschlagen hatte? Warum eigentlich nicht? (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil man es auch machen muss, und nicht nur vorschlagen!) Sie wollen bei der energetischen Sanierung der Landesliegenschaften auch nicht richtig ehrgeizig sein und ein Klimaschutz-Förderprogramm auflegen. Das darf aber nichts für Besserverdienende sein, die die Grünen wählen, sondern es muss effektiv sein. (Beifall FDP, SPD und SSW) Zum Thema Flächenverbrauch: Das ist widersprüchlich und unrealistisch. Bauen und Wohnen dürfen kein Luxus werden. Beim Bauen braucht es - Donnerstag, 30. Juni 2022 39 weniger Vorgaben und nicht mehr Vorgaben. Der Ministerpräsident hat angekündigt, es werde einen großen Bürokratieabbau geben. Am Ende wird das Gegenteil kommen. Grundsteuer und Straßenausbaubeiträge werden nicht einmal erwähnt, und die Grunderwerbsteuer wird nicht gesenkt, sondern es soll eine bürokratische Eigenheimzulage geben, bei der die CDU auch noch ihre familienpolitischen Vorstellungen umsetzt. (Beifall CDU) Insofern ist das alles ziemlich dünne Soße. Meine Damen und Herren, Sie sagen nichts Konkretes zum Thema Investitionsquote, zur weiteren Senkung der Kitagebühren. Wie soll das eigentlich laufen? Zu den neuen Stellen bei den Lehrkräften und auch zu den neuen Stellen bei der Polizei bleiben Sie vage. Sie haben in der Tat einen Koalitionspartner weniger, aber zwei weitere Ministerposten und vier zusätzliche Staatssekretäre. Es passen noch nicht einmal alle auf die Regierungsbank. Vielleicht hätten Sie vorher einmal mit der Landtagsverwaltung sprechen sollen. Das ist aus meiner Sicht ein fatales Signal, das nicht vermittelbar ist. 2 Millionen Euro dafür sind schlichtweg zu viel. Jedes Regierungsmitglied hat eine faire Chance verdient, und ich finde es gut, dass der Ministerpräsident jetzt für das Gelingen der Digitalisierung persönlich garantieren wird. Die Trennung des Umwelt- und Agrarministeriums ist wirklich Unsinn. Davor haben alle Fachleute gewarnt, nicht zuletzt Werner Schwarz selbst, der jetzt Verantwortung als Fachmann übernimmt. Hier ist Dauerstreit vorprogrammiert. Herr Petersdotter hat ja gesagt „so große Aufgaben“. Ich habe es jetzt erst verstanden: Die Grünen sind bei der Landtagswahl nicht dafür angetreten, die Staatskanzlei zu erobern, sondern den Bauernpräsidenten zum Agrarminister zu machen. Insofern ist das wunderbar. (Beifall und Heiterkeit FDP, SPD und SSW) Dass Sie das extrem wichtige Gesundheitsressort ins Justizministerium verlagern, finden wir einfach nur daneben. Die Beschäftigten aus der Gesundheitsabteilung haben während der Pandemie Besseres zu tun und Besseres verdient. Dass das Thema Pflege offenbar weitestgehend im Sozialministerium verbleiben soll, macht das Ganze noch absurder. Es gibt nicht nur die Pandemie; es gibt die Krankenhäuser, die medizinische Versorgung im ländli- (Christopher Vogt) chen Raum: Es gibt viel zu tun. Auch unserer Justiz werden Sie damit nicht gerecht. (Beifall FDP) Wenn es stimmt, dass die Grünen das Ressort nicht haben wollten, Herr Koch, sollten Sie sich auch im weiteren Verlauf der Pandemie mit Vorschlägen und Forderungen zurückhalten. Ich bin sehr gespannt auf die neue Ministerin, die uns in der Anhörung nicht als Verfechterin der Bürgerrechte aufgefallen ist. Wir können uns sicher täuschen. Herrn Madsen – eine interessante Personalie: Däne, früherer Unternehmer – finden wir an sich sympathisch, aber natürlich haben wir Zweifel am Erfolg, wenn man als Oberbürgermeister eine Gartenschau nicht auf die Reihe bekommen hat. Der Infrastrukturausbau in Schleswig-Holstein ist eine weit größere Herausforderung. Insofern hoffen wir, dass sich bei Northvolt nicht wiederholt, was in Rostock passiert ist. (Beifall FDP) Abschließend möchte ich sagen: Wir werden eine engagierte Opposition sein. Wir werden nicht beleidigt in der Ecke stehen. Die Personalie ist aber auch deswegen interessant, weil bereits vor der Wahl darüber berichtet wurde. Das macht deutlich – so viel Zufall gibt es in der Welt ja nicht –, wie ernst Daniel Günther es mit Jamaika vor und nach der Wahl gemeint hat, da er Herrn Madsen offenbar schon vor der Wahl angeworben hat. Das spricht nicht dafür, dass es ein guter Start für die Landesregierung ist. Ich wünsche Ihnen trotzdem alles Gute. Wir werden Sie konstruktiv, aber in der Sache auch sehr hart begleiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion des SSW hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Lars Jungfernrede!)

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch von unserer Seite erst einmal vorausgeschickt: Auch wir sind über alle Maßen wirklich froh, dass wir diese Figuren, die da vorher gesessen haben, nicht mehr in diesem Haus haben. Dass die AfD rausgekommen ist, ist wirklich die beste Nachricht, die wir in den letzten Monaten haben vernehmen können. (Beifall im ganzen Haus) Natürlich auch von unserer Seite aus Gratulation an diejenigen, die die Wahl gewonnen haben, an diejenigen, die jetzt die Regierung bilden. Es ist, finde ich, immer wieder bemerkenswert, dass Regierungsübergänge so reibungslos – in Anführungsstrichen – laufen, wie sie hier laufen. Wir als Gesellschaft können stolz darauf sein, dass es so gut funktioniert und dass wir in der Lage sind, aus der Opposition heraus der Landesregierung viel Glück zu wünschen und natürlich die Zusammenarbeit anzubieten. Wir haben uns gestern als SSW bei der Wahl des Ministerpräsidenten enthalten. Das meinen wir auch ehrlich. Wir haben es bei der letzten Wahl des Ministerpräsidenten vor fünf Jahren auch so gehandhabt und gesagt: Wir bieten die Zusammenarbeit da an, wo wir uns einig sind, und da, wo wir uns nicht einig sind, werden wir eben entsprechend die Argumente – durchaus auch in aller Schärfe – austauschen. Ich glaube, dass Politik das aushalten können muss. Deswegen ganz klar: Herzlichen Glückwunsch an alle Ministerinnen und Minister, aber auch an die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Viel Glück und eine glückliche Hand für Ihren Job! Das meinen wir wirklich ehrlich. Ganz egal, woher Sie beruflich kommen, woher Sie geografisch kommen, erst einmal fangen Sie bei null an. Wir werden Sie an Ihren Leistungen messen und hoffen, dass sie gut sind. Wenn sie nicht gut sind, werden wir das auch ansprechen, meine Damen und Herren. (Beifall SSW) Es geht hier aber eigentlich um den Koalitionsvertrag. Wir haben diese Aktuelle Stunde beantragt, weil wir gern über den Koalitionsvertrag reden möchten. Wir haben ihn gelesen, wir haben nicht so schnell eine Pressemitteilung herausgegeben, wir waren da sehr beschäftigt und haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt: Guckt euch das mal durch! – Aus unserer Sicht haben wir festgestellt – das ist bei Koalitionsverträgen durchaus üblich –, dass sie sehr vage sind. Dieser Vertrag ist sogar sehr vage. An sich ist es eigentlich gar nicht das Problem, dass man etwas auslegen und gucken muss: Mensch, was ist eigentlich wirklich gemeint gewesen? – Wir können ja nicht wissen, was Sie hinter verschlossenen Türen verhandelt haben. Deswegen ist es schon ganz interessant, mal zu hören: Was ist eigentlich damit gemeint? – Deswegen hätten wir uns gewünscht, dass wir heute eine Regierungserklärung (Lars Harms) bekommen hätten, um zu wissen, was mit den einzelnen Formulierungen gemeint ist. Ich will Ihnen einmal ein Beispiel nennen: Planungsbeschleunigung. Da würden wir uns alle abfeiern und sagen: Jawohl, super, endlich passiert das! – Bisher haben wir das, wenn wir ehrlich sind, alle nicht so richtig hinbekommen. Nun habe ich alles durchgelesen, und da stehen auch viele gute Sachen drin. Aber am Ende steht Folgendes – ich zitiere –: „Wir werden zu Beginn der Legislaturperiode prüfen,“ – Da ist schon wieder dieses hundertfache Wort! – „welche Beschleunigungsinstrumente uns auf Landesebene zur Verfügung stehen.“ – Die kann ich Ihnen nennen, wenn Sie wollen! – „Dafür werden wir ein vollständiges Normenscreening durchführen,“ (Martin Habersaat [SPD]: Wow!) – Wir haben das schon einmal mit Herrn Schlie gehabt. Sie kennen doch die Akten! (Beate Raudies [SPD]: Genau! Der steht bei uns noch, der Ordner!) Und jetzt kommt es –: „um im Anschluss die aufgezeigten sinnvollen Möglichkeiten ebenfalls vollständig auszuschöpfen.“ Was sind „sinnvolle Möglichkeiten“? Meine Damen und Herren, Sie von den Grünen werden da sicherlich eine andere Haltung haben als die Kolleginnen und Kollegen von der CDU, was bei der Planungsbeschleunigung sinnvoll ist und was nicht sinnvoll ist. Genau das hätten wir jetzt gerne gehört: Was bedeutet das, übersetzt ins richtige Leben? Was erwartet die Menschen in diesem Bereich? Das können wir nicht reindeuten, das ist auch nicht unser Job. Da hätten wir erwartet, dass die 3 Millionen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und dieses Parlament von der Landesregierung zu hören bekommen, was in diesem Fall wohl sinnvolle Möglichkeiten sein werden. (Beifall SSW und SPD) Wir bekommen dann mitgeteilt: Ja, wir machen einen Ablaufplan, wir müssen noch einmal gucken, wir müssen uns erst einmal einigen. – Das hört sich so ein bisschen an wie: meine Tante, deine Tante. Kriegen die Grünen etwas, muss zeitgleich die CDU etwas kriegen, und kriegt die CDU etwas, - Donnerstag, 30. Juni 2022 41 müssen zeitgleich die Grünen etwas kriegen. Das wird dann irgendwie in den nächsten sechs Wochen aufgeschrieben, damit man dann weiß, wie man sich gegenseitig misstrauisch beobachten kann. Das ist kein guter Start. Das zeigt, dass zwar sehr viel geschrieben wurde, aber eigentlich nichts verhandelt ist, wenn man ganz ehrlich ist. (Beifall SSW, SPD und FDP) Lassen Sie mich aber trotzdem auf ein paar Punkte eingehen, die im Koalitionsvertrag stehen. Wir werden sicher in der nächsten Landtagssitzung noch intensiver darauf eingehen. Bei den Minderheiten waren wir wirklich froh, dass drinsteht, Minderheiten ins Grundgesetz aufzunehmen. Da wird es wieder eine Initiative geben. Gerade vor dem Hintergrund der internationalen Lage ist so etwas ein ganz wichtiges Signal. Wir finden es gut, dass die Finanzierungsgrundlagen für die Minderheiten weiter so bleiben, wie sie sind. Allerdings muss man auch sagen: Das hatten wir ausgehandelt, als wir damals die Corona-Nothilfen beschlossen haben. Wenn da etwas anderes dringestanden hätte, würde ich jetzt anders argumentieren. Wir brauchen eine Institution für den Friesischunterricht, um Lehrpläne, aber auch Lehrerausbildung zu machen. In ähnlicher Form schreiben Sie es, in dieser Form werden wir Ihnen sicherlich auch einen Vorschlag unterbreiten. Ganz wichtig für uns ist auch – vor dem Hintergrund der Gerechtigkeit –: Wir möchten gern, dass die Finanzierung von Ganztagsschulangeboten an dänischen Schulen mit gleichartigen Angeboten an öffentlichen deutschen Schulen gleichgestellt wird. Das ist derzeit nicht der Fall, weil nicht jede Kommune ihren Beitrag leistet. Auch dazu dürfen Sie von uns natürlich erwarten, dass ein entsprechender Vorschlag kommt. Sehr aufgefallen ist, dass auch die Kulturroute Weltkulturerbe Haithabu genannt wird und diese Kulturroute erarbeitet werden soll. Das ist nicht nur minderheitenpolitisch, sondern auch touristisch sehr gut. Ich glaube, dass man hier wirklich etwas erreichen kann. Natürlich ist es schön, dass wir einen Dänemarkkoordinator kriegen, dass wir mit diesem Signal, aber auch mit der Arbeit und einem dänischen Wirtschaftsminister deutlich machen, dass uns die Zusammenarbeit mit Dänemark sehr wichtig ist und wir sie jetzt institutionalisieren, also nicht mehr von Zufälligkeiten oder einzelnen Themen abhängig (Lars Harms) machen wollen, wo man einmal zusammenkommt, sondern dass da mehr Drive reinkommt. Das begrüßen wir sehr und werden wir natürlich gerne unterstützen. Viel Glück und eine glückliche Hand für alle, die in diesem Bereich tätig sind. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben aber auch andere Dinge, bei denen wir uns wirklich Sorgen machen. Welche konkreten Entlastungen wird es für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land geben? Da haben wir natürlich das ganze Ding durchgeforstet und nicht viel gefunden. Da ist einmal die Landeseigenheimzulage, die jetzt für junge Familien kommen soll. Es sieht ein bisschen kompliziert aus, wie es da steht, und ich stelle es mir wirklich bürokratisch vor, aber okay, da soll etwas kommen. Und es soll geringere Kitabeiträge geben. Wir wissen aber nicht, um wie viel geringer. Das sind die konkreten Entlastungen, die dort genannt sind. Es wird schon einmal darauf hingewiesen, dass eine Gebührenerhöhung für Bewohnerparkausweise kommen wird. Das wird dann viele Menschen treffen, auch viele Menschen, die zur Miete wohnen und diese besonderen Abgaben zu zahlen hätten. Was Entlastungen angeht, steht da nicht viel drin, sondern lässt sogar mehr befürchten. Was uns aber wirklich schockiert hat, sind die zumindest kryptischen Formulierungen zum Kommunalwahlrecht. Da soll es auf einmal heißen, dass Fraktionen nur noch ab drei Personen gebildet werden können. Das heißt also: Kleinere Fraktionen, kleinere Gruppierungen sollen in der Logistik beschränkt werden, was ich als Vertreter einer noch vergleichbar kleinen Partei nicht gut finden kann. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Alle politischen Vertreter müssen die gleichen Möglichkeiten haben. Was mich noch mehr schockiert hat, ist, dass die Größe der Kommunalvertretungen überprüft werden soll. Das kann ja in zwei Richtungen gehen. Dass sie größer werden, wäre natürlich schön. Aber ich vermute, Sie wollen überprüfen, ob die Kommunalvertretungen kleiner werden können. Das würde bedeuten, dass kleine Gruppierungen auf kommunaler Ebene dann höhere Hürden hätten – und zwar weit über einer Fünfprozentklausel –, um in einen Gemeinderat reinzukommen. Wenn das Ihr Ziel ist, dann wäre das ein direkter Angriff auf die Demokratie, den es zu verhindern gilt. (Beifall SSW und FDP) Sie sehen, dass ich ab und zu mit dem Konjunktiv habe arbeiten müssen, weil wir einfach nicht wissen, was mit diesem Koalitionsvertrag gemeint ist. Insofern ist die Aktuelle Stunde, die wir beantragt haben, richtig und wichtig. Zumindest haben wir alle jetzt Anregungen gegeben, was uns der Ministerpräsident in sechs Wochen erzählen soll. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen garantieren, dass wir als SSW selbstverständlich konstruktiv mitarbeiten werden. Aber man kann auch merken, dass wir uns als Opposition schon gefunden haben. So viel Ehrlichkeit muss sein. Jamaika hat ja einen ganz tollen Namen gehabt – ich bin ein Sonnenfreund. Schwarz-Grün hört sich nicht ganz so prickelnd an. Aber selbst da hilft die Opposition. Wir haben einen Namen, nämlich gelb, rot, blau. Was gibt es da: die Nordfrieslandopposition! (Heiterkeit und Beifall SSW, SPD und FDP –

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Christopher Vogt FDP

Oder Rumänien!) Meine Damen und Herren, Nordfriesen haben zwei Charaktereigenschaften: Sie sind sehr eigenständig – das sind wir drei auch –, aber wenn es darauf ankommt, dann halten sie zusammen und geben Gas. Das werden auch wir in dieser Wahlperiode gerne tun. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat die stellvertretende Ministerpräsidentin und Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Stellvertreterin des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst einmal gute Besserung für den Ministerpräsidenten. (Beifall) Der Koalitionsvertrag trägt den Titel „Ideen verbinden – Chancen nutzen, Schleswig-Holstein gestalten“. Dieser Titel trifft es sehr genau, denn er macht deutlich, dass es darum geht, die Visionen beider Parteien zu verbinden und die vielen guten Ideen, die CDU wie Grüne haben, in ein Gestaltungsprogramm umzumünzen. Und es ist ein Koalitionsvertrag der Parteien, nicht der Landesregierung. Deshalb habe ich mich ein bisschen über den Titel der Aktuellen Stunde gewundert, der heißt: „Die Auswirkungen des Koalitionsvertrags der neuen Landesregierung“. (Stellvertreterin des Ministerpräsidenten Monika (Serpil Midyatli [SPD]: Sollen jetzt die Landesvorsitzenden hier immer reden? Was ist jetzt der Wunsch? – Weitere Zurufe) – Ich will Ihnen nur deutlich machen, dass es um einen Koalitionsvertrag der Parteien geht. Der Koalitionsvertrag ist öffentlich, er ist transparent. Wer ihn gelesen hat, weiß, was drinsteht; er ist keine Geheimagenda. Was ist jetzt Aufgabe der Landesregierung? Die Landesregierung wird diesen Koalitionsvertrag zur Grundlage nehmen, er ist für uns Rahmen, er ist für uns Leitlinie und Orientierung, und daraus wird ein Arbeitsprogramm gemacht. So ist das Vorgehen. (Serpil Midyatli [SPD]: Aber nicht mehr!) – Wir hatten gestern unsere erste Kabinettssitzung, und wir haben heute Nacht kein Arbeitsprogramm gemacht. (Beate Raudies [SPD]: Bei 244 Seiten ist das auch nicht zu schaffen!) Das machen wir in den nächsten Tagen und Wochen. Der Ministerpräsident hat bereits angekündigt, dass es nach der Sommerpause selbstverständlich eine Regierungserklärung geben wird, aber diese muss natürlich auf einer Debatte und Arbeit der neuen Regierung beruhen, denn es soll ja unser Arbeitsprogramm der Landesregierung sein, auf Grundlage des Koalitionsvertrags als Richtschnur. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, selbstverständlich haben wir als Regierung ein hohes Interesse daran, den Menschen in Schleswig-Holstein zu sagen und zu erläutern, was wir in den nächsten Jahren machen wollen, welche Ziele wir uns gesetzt haben. Die Auseinandersetzung darüber wird hier – Herr Losse-Müller hat es gesagt –, in der Herzkammer der Demokratie, stattfinden. Es ist wichtig, dass wir dies miteinander machen. Wir haben uns dafür entschieden, die Regierungserklärung nach der Sommerpause abzugeben. Das machen auch andere Länder – Herr Petersdotter hat es genannt –, Manuela Schwesig hat es in Mecklenburg-Vorpommern gemacht, auch in NordrheinWestfalen scheint das gute Tradition zu sein. (Zuruf Beate Raudies [SPD] – Christopher

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Christopher Vogt FDP

Haben Sie auch eine GazpromStiftung gegründet? – Vereinzelte Heiterkeit) Meine Damen und Herren, wichtiger als die Frage, wann es eine Regierungserklärung geben wird, ist - Donnerstag, 30. Juni 2022 43 Heinold) die Frage, was in den nächsten Monaten auf uns zukommt. Bundesfinanzminister Lindner spricht von einer ernst zu nehmenden Wirtschaftskrise, die mehrere Jahre andauern wird. Wir leben in außergewöhnlichen Zeiten, in herausfordernden Zeiten. Der russische Angriffskrieg ist eine humanitäre Katastrophe, insbesondere für die Menschen vor Ort, aber er hat auch Auswirkungen auf Europa und die ganze Welt. Das zeigen die explodierenden Energiepreise, die Inflation, die auch für die Menschen in Schleswig-Holstein eine große Belastung sind. Es zeigt sich, dass Energiepolitik immer mehr Sicherheitspolitik wird und wir bei der Energieversorgung durch die Abhängigkeit von russischem Gas ein massives Problem haben. Zusammen mit dem Klimawandel wird deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf für die Bundes- und Landesregierung und ganz Deutschland ist. Die extremen Wetterereignisse zeigen auch dem letzten Zweifelnden: Der Klimawandel ist real,und er ist gefährlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Deshalb zieht sich unser Ziel der Klimaneutralität wie ein schwarz-grüner Faden durch den Koalitionsvertrag, und er wird sich auch durch das Arbeitsprogramm der Landesregierung ziehen. Denn wir befinden uns in einem umfassenden Wandlungsprozess, und wir müssen wegen der Ernsthaftigkeit, die dieser Prozess mit sich bringt, natürlich die Chancen nutzen für Arbeitsplätze in SchleswigHolstein und für eine nachhaltige Entwicklung zur Wohlstandssicherung. Meine Damen und Herren, auch die Herausforderung der Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir lesen heute die Nachrichten der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein, die deutlich macht, worin sie die Herausforderung sieht und wie die Situation in den Krankenhäusern ist. All das zeigt uns: Wir stehen vor Herausforderungen von historischer Dimension. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, und es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass der soziale Zusammenhalt erhalten bleibt. Es ist unsere schwarz-grüne Koalition, die alles in ihrer Macht Stehende tun wird, um mitzuhelfen, dass wir die Auswirkungen der Krisen gemeinsam mit den Menschen in Schleswig-Holstein bewältigen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) (Stellvertreterin des Ministerpräsidenten Monika Meine Damen und Herren, es ist aber auch die Verantwortung der Bundesregierung; auch sie ist gefragt. (Beate Raudies [SPD]: Manches ändert sich nie!) Sie muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Energiewende gelingt. Dazu gehört Planungsbeschleunigung, im Bund wie im Land. Beide müssen die Voraussetzungen schaffen. Dazu gehört vor allem eine verbesserte Regulatorik zur Nutzung der Erneuerbaren. Der Oppositionsführer hat es gesagt: Gute Sozialpolitik muss die strukturellen Fragen lösen. Hier will ich sehr deutlich sagen – es ist ja auch meine Regierung in Berlin –, wenn ich die Ampel kritisiere, dann mache ich das, weil ich es nicht gerecht finde, dass bei der 300-Euro-Pauschale Menschen wie ich entlastet werden und die Rentnerin oder der Rentner von nebenan nicht. Das ist nicht richtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Du weißt doch, wie das am Ende funktioniert!) Wer die strukturellen sozialpolitischen Fragen lösen will, der muss insbesondere die unterstützen, die am dringlichsten Unterstützung brauchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Es ist unglaublich, echt!) – Ich verstehe nicht ganz die Aufregung von Frau Raudies. Man kann das entweder so deuten, dass sie das Entlastungspaket richtig findet, oder so, dass es sie ärgert, dass ich darüber spreche, weil es falsch ist. Aber das bleibt Ihnen überlassen. Meine Damen und Herren, die Landesregierung weiß um ihre Verantwortung in diesen herausfordernden Zeiten. Wir werden mit Unsicherheiten leben müssen. Umso wichtiger ist es, dass wir hier in Schleswig-Holstein solidarisch zusammenhalten, so wie wir es in den Jahren der Pandemie gemacht haben. Dafür haben wir ein Bündnis geschmiedet, das eine breite gesellschaftliche Basis hat, und dafür haben uns die Menschen in Schleswig-Holstein ihr Vertrauen geschenkt. Unser Koalitionsvertrag verbindet die besten Ideen für Schleswig-Holstein. Mit dem Ziel der Klimaneutralität 2040 sind wir ehrgeiziger als die Bundesregierung. Wir wollen Planungsbeschleunigung bei Infrastrukturvorhaben und zugleich die Biodiversitätsstrategie umsetzen. Heinold) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir wollen ein größtmögliches Engagement im Wohnungsbau. Wir wollen eine Cyber-Hundertschaft aufbauen. Wir wollen den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen und die Stärkung der Kindertagesstätten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Und – Herr Abgeordneter Harms, Sie haben es gesagt – wir sind auch in der Minderheitenpolitik stark aufgestellt. Das ist gut so, gerade in diesen unruhigen Zeiten in Europa. Meine Damen und Herren, natürlich steht im Koalitionsvertrag, der 244 Seiten stark ist, noch viel mehr. Ich will nur eins erwähnen, die Förderung des kulturellen Lebens. Ich freue mich, dass Samstagabend das Schleswig-Holstein Musik Festival eröffnet wird. Ich freue mich, dass heute Abend die Eutiner Festspiele starten. (Tim Brockmann [CDU]: Morgen!) – Morgen Abend, vielen Dank. Ich bin gedanklich schon bei Freitag, also vor meiner Zeit. (Heiterkeit) Ich freue mich, dass diese kulturellen Ereignisse hier in Schleswig-Holstein in diesem Sommer wieder stattfinden. Ich wünsche mir, dass wir alle miteinander diese Möglichkeiten nutzen und genießen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, es ist erwähnt: Es gibt ein neues Ministerium, es gibt neue Staatssekretäre, und es gibt neue Abteilungen. Ein Teil dieser Kosten – das sind 1,9 Millionen Euro, die Zahl habe ich gestern im Finanzausschuss genannt – hat damit zu tun, dass wir ein neues Ministerium mit einem neuen Staatssekretär haben. Ein anderer Teil hat damit zu tun, dass wir uns alle miteinander so organisieren müssen, dass Führungspositionen ausfüllbar sind. Ich möchte sehr deutlich sagen – – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das hatten wir bisher aber auch, Frau Kollegin! – Zurufe SPD) – Herr Buchholz, es passt jetzt nicht so gut, dass gerade Sie etwas gesagt haben, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Doch, das passt sehr gut! Ich bin gut mit einem Staatssekretär ausgekommen!) (Stellvertreterin des Ministerpräsidenten Monika – genau –, weil ich eher auf einen besonderen Aspekt hinweisen möchte: Wir wollen, dass sich junge Menschen mit Familie, mit Kindern, auch um und für Führungspositionen bewerben und diese ausfüllen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Ach so, dann hätten wir Ihnen natürlich auch drei gegönnt! – Martin Habersaat [SPD]: Werden die auch in Teilzeit bezahlt oder nur in Teilzeit beschäftigt? – Zuruf CDU: Was für ein niveauloser Zwischenruf, unfassbar!) – Ich finde es total spannend, dass gerade die SPD mit diesem Punkt Probleme hat. (Beate Raudies [SPD]: Ja, ja, ja!) – Ja. (Serpil Midyatli [SPD]: Das ist doch nicht das Argument, Frau Ministerin Heinold! – Zurufe CDU) – Jetzt wird es lustig.

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Kristina Herbst

Frau Ministerin Heinold, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Habersaat? Monika Heinold, Stellvertreterin des Ministerpräsidenten: Gern. Ich finde das gerade extrem spannend.

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Martin Habersaat SPD

Frau Ministerin, ich finde den Gedanken total vorbildlich, Führungspositionen für junge Familienväter und –mütter zu ermöglichen. Heißt das denn, dass Sie Teilzeitarbeitsplätze in der Führungsriege der Landesregierung anbieten werden? (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir reden hier nicht von Teilzeit, sondern wir reden von 70 oder 50 Stunden!) – Herr Habersaat, da Sie bisher noch nicht Staatssekretär waren, (Zurufe und vereinzelter Beifall CDU) wissen Sie vermutlich nicht, dass diese Führungspositionen weit entfernt von Teilzeit sind, sondern dass es da eine doppelt- und dreifache Belastung gibt. Deshalb sage ich sehr deutlich: Mir persönlich ist es sehr wichtig, dass wir Führungspositionen von Referatsleitungen über Abteilungsleitungen bis - Donnerstag, 30. Juni 2022 45 Heinold) hin zu Staatssekretärinnen und -tären sowie Ministerinnen und Ministern so gestalten, dass wir junge Menschen mit Familie dafür gewinnen können und dass dies für sie auch leistbar ist. (Annabell Krämer [FDP]: Unsere Väter haben es auch so hingekriegt!) Ich finde es richtig, dass wir darüber reden. Ich habe darüber nachgedacht, ob ich das hier ansprechen soll, weil ich genau wusste, wie Sie reagieren. Aber ich finde es richtig. Wir sind immer erschrocken, wenn sich Menschen plötzlich krankmelden und sagen, sie haben ihre Überbelastung gar nicht bemerkt. Immer dann, wenn wir sagen, wir versuchen uns so aufzustellen, dass es gelingen kann, gibt es Proteste. Deshalb ist es gut, wenn wir einmal diese Debatte führen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich sage sehr selbstbewusst: Gerade in Zeiten multipler Krisen, gerade in Zeiten großer Herausforderungen müssen wir uns gut aufstellen – in der Verwaltung, auf allen Ebenen, aber auch in unserer Gesellschaft. Denn viele Menschen sind in der jetzigen Situation sehr belastet. Darüber müssen wir sprechen, das dürfen wir nicht verschweigen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aus meiner Erfahrung berichten: Regieren ist das Gegenteil von Wohlfühlpopulismus. Regierungen in der Küstenkoalition und in der Jamaikakoalition waren und Regierung in dieser schwarz-grünen Koalition wird eine tagtägliche Herausforderung sein. Wir haben den Anspruch, diesen Herausforderungen in der Gegenwart und der Zukunft für unsere Menschen in Schleswig-Holstein gerecht zu werden. Wir wollen und werden das Beste erreichen und uns alle dafür anstrengen. Unser Ministerpräsident hat ein starkes und kompetentes Kabinett zusammengestellt. Wir starten als Team geschlossen und verantwortungsvoll in diese Legislaturperiode. Wir starten mit hoher Motivation, mit Optimismus und dem Willen, dieses Land positiv zu gestalten. Ich freue mich auf die kommenden fünf Jahre und bedanke mich für die Möglichkeit, in der Aktuellen Stunde für die Landesregierung sprechen zu dürfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Die Landesregierung hat die Redezeit großzügig ausgelegt. – Ich erteile jetzt dem Oppositionsführer, dem Abgeordneten Thomas Losse-Müller, das Wort.

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Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war doch jetzt sehr aufschlussreich. Es hat also großen Sinn gemacht, diese Aktuelle Stunde durchzuführen. Frau Ministerin Heinold, wer Ihnen als Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin zugehört hat und Ihre Wort kennt, weiß und kann heraushören, mit wie viel Skepsis Sie ihrem eigenen Koalitionsvertrag gegenüberstehen. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch falsch! Blödsinn!) Denn es ist genau das: Es gibt viele Worte, es gibt viele Versprechungen, es gibt viele Prüfaufträge, und Sie deuten schon an, dass vieles nicht umsetzbar und finanzierbar ist. Das ist genau das, was wir mit Wohlfühlpopulismus meinen. Sie kündigen es an, Sie tun so, als ob Sie etwas machen, und dann hinterlegen Sie das nicht mit Konzepten. Herr Petersdotter, ich bin sehr gespannt auf die Landesentwicklungsgesellschaft. Ich bin sehr gespannt, wie viel Geld die hat, was sie macht, ob die wirklich hilft, dass wir mehr Wohnraum bekommen. Ein Wohnraumschutzgesetz ist eine verdammte moralische Pflicht und noch keine gute Sozialpolitik. Es tut mir leid. Die Frage, ob wir Familien bei der Kita entlasten, haben Sie nicht beantwortet. Auch da höre ich schon raus, dass es da ein bisschen Skepsis auf der Regierungsbank gibt, was man da machen kann. Ich bin mir aber sicher, Sie werden schon sagen: Na, ein bisschen haben wir das schon getan, da geht doch was. Die entscheidende soziale Frage ist in der Tat, wie Sie den Klimaschutz organisieren wollen. Das, was Sie bisher machen, sind kleine Programme: ein bisschen Wallboxen, ein bisschen E-Autos fördern, Förderung für Leute, die es sich schon leisten können. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Die eigentliche Frage ist, ob wir Klimaschutz so organisieren, dass im Jahr 2040 alle Menschen in diesem Land klimaneutral leben können. Das ist der Punkt, an dem wir Sie messen werden. Das ist der Punkt, an dem wir Vorschläge vorlegen, wie es anders gehen kann, nämlich indem die Landesregierung Verantwortung übernimmt und nicht auf den Bund zeigt, nicht auf die Kommunen zeigt, nicht auf die Unternehmen zeigt. Irgendjemand ist immer verantwortlich; dann gibt es doch ein paar Euro hinterher und das war es dann. Das darf es nicht mehr sein. (Beifall SPD und SSW) Die Menschen in diesem Land haben das Recht zu erfahren, ob Sie ein Konzept haben, ob Sie ein Arbeitsprogramm haben, das in der Lage ist, die Ziele, die Sie vorgeben, wirklich zu erreichen. Meine dringende Bitte ist, dass, wenn Sie dieses Arbeitsprogramm erarbeiten, reinschreiben, was es ist, was erreicht werden soll, wie viele CO -Äquivalente Sie 2 mit einer Maßnahme wirklich einsparen können, wie viele Ladesäulen gebaut worden sind, wie viele Familien erreicht worden sind. Wir müssen doch jetzt messen können, ob wir 2040 erreichen. Ja, es ist eine riesengroße Herausforderung. Frau Ministerin, Sie haben Recht: Es ist sehr anstrengend, und es wird sehr viel Mühe kosten. Sie haben jetzt gesagt, Sie wollten es tun. Als müssen Sie es auch tun. Ansonsten wäre es purer Populismus. Das ist etwas, was wir in diesem Parlament bekämpfen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und Oliver Kumbartzky [FDP])

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Kristina Herbst

Der Oppositionsführer hat von seinem Rederecht Gebrauch gemacht. Dieses steht nun auch den Vorsitzenden der anderen Fraktionen zu. Gibt es Wortmeldungen? (Christopher Vogt [FDP]: Nee, es kam ja nichts Neues! – Heiterkeit SPD, FDP und SSW) Das ist nicht der Fall. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen Gesetzentwurf der Fraktionen von SSW, FDP und SPD Drucksache 20/21 (neu) – 2. Fassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. (Präsidentin Kristina Herbst) Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Abgeordneten der SSW-Fraktion, Lars Harms.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es im Wahlkampf immer wieder gesagt: Unsere Aufgabe als Land ist es, unsere Möglichkeiten zu nutzen, die Menschen in unserem Land zu entlasten. Genau diesem Gedanken kommen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge nach. Straßenbaubeiträge sind ein jahrzehntelanges Ärgernis, das im Einzelfall zu einer persönlichen Katastrophe führen kann. Da haben wir als Politik zu reagieren, und zwar im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Schlaglöcher und andere Schäden sind nicht nur unangenehm, sondern sie können auch gefährlich werden – besonders für Radfahrer –, und zu Recht versuchen die Kommunen daher ihr Bestes, sämtliches Straßen für die Bevölkerung instand zu setzen oder zu erschließen. Das kostet auch Geld, richtig viel Geld. Die aktuelle Teuerung und die Unwägbarkeiten bezüglich der Warenbeschaffung machen es nicht viel besser – ganz im Gegenteil. Straßenbaumaßnahmen werden noch teurer. Da gibt es immer noch Kommunen, die die Anwohner einfach selbst für die Kosten der Instandsetzung zur Kasse zu bitten. Etwa ein Fünftel der Kommunen in unserem Land machen es derzeit so, obwohl sie es nicht mehr müssten. Einige tun dies durch wiederkehrende Beiträge für bestimmte Bezirke, andere beziehen sich tatsächlich nur auf die direkten Anwohner. Da kommen dann schnell einmal fünfstellige Beträge zusammen. Das können die wenigsten eben einmal so bezahlen. Selbst wenn man eine solche Zahlungsaufforderung ohne Kredit begleichen kann, stellt sich die Frage, ob man dann noch genügend Kapital hat, um beispielsweise in eine PV-Anlage – das wollen wir alle doch – oder für die energetische Sanierung der Wohnung im Allgemeinen zu investieren. Wenn nicht, dann wäre das bitter. Das würde auch an unserem gemeinsamen Ziel vorbeiführen. Die aktuelle Vorgehensweise in Bezug auf Straßenbaubeiträge ist einfach nicht gerecht.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Harms, gestatten Sie eine Bemerkung oder Frage des Herrn Abgeordneten Kalinka? - Donnerstag, 30. Juni 2022 47

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Werner Kalinka CDU

Herr Kollege Harms, können Sie mir erläutern, warum Sie während der Regierungszeit, an der der SSW beteiligt war, der Pflicht nicht nur zugestimmt, sondern sie auch wieder eingeführt haben?

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Lars Harms SSW

Ja, kann ich Ihnen sagen. Wir haben das damals gemacht, weil uns die Kommunen darum gebeten haben, weil die Kommunen nicht genügend Geld gehabt haben und damals die finanzielle Situation sowohl für das Land als auch für die Kommunen eine katastrophale war. Jetzt haben wir eine vollkommen andere Situation. Vor allen Dingen haben wir gemeinsam beschlossen, lieber Kollege Kalinka, das Kommunalabgabengesetz dergestalt zu ändern, dass wir zulassen, dass Kommunen darauf verzichten können – mit der Zusage des Ministerpräsidenten, hierfür einen finanziellen Ausgleich zu leisten. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Ich gehe davon aus, dass das auch geschehen ist. Wenn die Kommunen das Geld schon haben, brauchen sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr in die Tasche zu greifen. (Beifall SSW und SPD) So einfach ist es, meine Damen und Herren.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Harms, gestatten Sie eine weitere Frage oder Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Kalinka?

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Werner Kalinka CDU

Herr Kollege, bevor Sie wieder zur Rede ansetzen: Immerhin haben Sie die Pflicht zur Erhebung wieder eingeführt, nachdem es von dem vorherigen Landtag – 2009 bis 2012 – in das Ermessen der Kommunen gestellt wurde, also die Pflicht abgeschafft wurde. Das ist doch etwas Besonderes. (Lars Harms) – Das ist in der Tat etwas Besonderes. Wir machen diesen besonderen Vorschlag heute auch. Sie haben die besondere Chance, Herr Kalinka, diesem besonderen Vorschlag im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zuzustimmen. (Beifall SSW und SPD) Meine Damen und Herren, ich habe es eben schon gesagt: Der Ministerpräsident hat dieses Versprechen gegeben. Den Kommunen wurde also die Erhebung von Straßenbaubeiträgen freigestellt mit dem Hinweis darauf, dass die Kommunen entsprechend finanziell ausgestattet werden. Konnexität ist also nicht mehr das Problem. Wir müssen uns mit unseren Kommunen nicht mehr streiten. Die Kohle ist schon da, meine Damen und Herren. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Das ist der ganz entscheidende Punkt. Wenn dieses Geld schon da ist, warum wollen wir dann nicht für mehr Gerechtigkeit sorgen? Wir sehen doch, dass die Leute draußen aufgrund der derzeitigen Situation finanzielle Schwierigkeiten haben. Wir haben hier eine einmalige Chance, als Land SchleswigHolstein selber für eine Entlastung zu sorgen, ohne dass wir irgendjemanden fragen müssen. Dann ist es auch nur fair, diese Chance zu nutzen. Wichtig ist jetzt, zügig zu einer Entscheidung zu kommen, denn die aktuelle Schieflage im Land wird immer größer, je länger sie anhält, und treibt die Menschen auseinander. Was wir jedoch brauchen, ist mehr Verbundenheit – gerade zwischen Bevölkerung und Kommunen im Land. Nur durch eine gestärkte Verbundenheit kann zukünftiges Engagement wachsen. Sonst gehen die Leute irgendwann weg und sagen: Ich habe keinen Bock mehr darauf. Die gestärkte Verbundenheit wird hier im Haus immer wieder angesprochen, wird aber an der einen oder anderen Stelle auch schmerzlich vermisst. Vielleicht ist es auch das, was die Bayern, die Baden-Württemberger, die Berliner, die Hamburger, was Mecklenburg-Vorpommern und die Brandenburger schon früh verstanden haben und daher die Straßenbaubeiträge abgeschafft haben. Sie haben dort dafür gesorgt, dass die Menschen in diesen Bundesländern entlastet werden. Es geht in unserem Anliegen also um viel mehr als nur die Beschaffenheit der Straße vor der eigenen Haustür. Es geht um Gerechtigkeit. Es geht um Zusammenhalt. Es geht vor allen Dingen um die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in einer schweren Zeit. Da können wir konkret etwas tun. Deshalb gehören die Straßenbaubeiträge abgeschafft. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete OleChristopher Plambeck das Wort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte einmal daran erinnern, wo wir beim Thema Erhebung von Straßenbaubeiträgen herkommen. Mein Kollege Kalinka hat es in seiner Zwischenfrage eben schon Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen beschlossen – mit Beteiligung von SPD und SSW. Gerade die SPD hat sich damals für einen Zwang zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge eingesetzt und diese beschlossen. In der 19., der letzten, Wahlperiode hat die Jamaikakoalition die Pflicht zur Erhebung wieder aufgehoben und damit ein sicheres Wahlrecht für die Kommunen geschaffen. Nicht nur das, sondern, wie bekannt und angesprochen: Über den kommunalen Finanzausgleich hat das Land den Kommunen über 68 Millionen Euro Infrastrukturmittel bereitgestellt, sodass mittlerweile ein sehr großer Teil der Kommunen keine Beiträge mehr erhebt. Anfang dieses Jahres wurde weitere Flexibilität für die Kommunen bei den Straßenbaubeiträgen beschlossen, indem wir die Eigenbeteiligung bei der Erhebung ermöglichen. Seit dieser Änderung besteht volle Flexibilität vor Ort, denn die Kommunen entscheiden, ob sie überhaupt Straßenbaubeiträge erheben, und wenn ja, in welchem Umfang, und auch, inwieweit sie sich selbst beteiligen. Mehr Flexibilität geht nicht und stärkt die kommunale Selbstverwaltung. (Beifall CDU) Jede Kommune und jede Gegebenheit vor Ort ist unterschiedlich. Dort, wo es gegebenenfalls erforderlich und notwendig ist, kann eine Kommune Beiträge erheben. Ich wiederhole noch einmal: Es ist richtig, dass wir in der letzten Wahlperiode die Pflicht zur Erhebung abgeschafft haben. Es ist richtig, dass wir weitere Flexibilisierung eingerichtet haben. Es ist richtig, dass wir die Kommunen massiv über den Infra- (Ole-Christopher Plambeck) strukturtopf unterstützen, und ich erinnere auch daran, dass wir die Haushaltslage des Landes und der Kommunen insgesamt im Blick behalten möchten. Zum Thema Konnexität: Ich sage einmal, der Fall, dass vor Ort wirklich eine edle Straße ausgebaut wird, wir das Verbot umsetzen und die Kommunen die Rechnung beim Land einreichen, findet in Ihrem Gesetzentwurf keine Erwähnung. Deswegen ist es sinnvoll, darüber im Ausschuss noch einmal zu diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Nun erteile ich das Wort Eka von Kalben von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition ist sich einig, sie will die Straßenbaubeiträge abschaffen. (Beifall FDP und SSW) Das ist nachvollziehbar und eine beliebte Forderung in der Bevölkerung, aber sie ist aus meiner Sicht auch ein bisschen populistisch, (Lars Harms [SSW]: Nordfriesland wirkt!) denn Sie weisen nicht auf die Risiken und Nebenwirkungen hin. Ich kann verstehen, dass drohende Ausbaubeiträge Menschen Sorgen machen. Ich kann mich daran erinnern, als das bei uns der Fall war, an den sorgenvollen Blick aufs Konto, wenn die Vermessungsingenieure kommen. Das ist nicht witzig, und das kann für manche, da hat Lars Harms recht, existenziell sein. Ich habe ein Eckgrundstück. Da ist das besonders beliebt, wenn die Beiträge zweimal erhoben werden. Um es ganz klar zu sagen: Ich halte die Straßenbaubeiträge für keine Maßnahme. (Zuruf SSW: Sehr gut!) Ich finde es richtig, wenn die Kosten sozialisiert werden, auf alle umgerechnet und gemeinsam getragen werden. Zu der Argumentation, man habe mehr davon, wenn die Straße vor dem eigenen Haus ausgebaut werde: Das kann man so oder so sehen. Man hat den Baulärm, hinterher ist mehr Verkehr. Es ist nicht immer schön, wenn das vor der Haustür passiert, und viele andere haben auch etwas davon. Diese Argumentation kam eher aus dem ländlichen Raum und in Bezug auf entlegene Grundstücke, wobei man gesagt hat: Das ist doch gut, wenn die - Donnerstag, 30. Juni 2022 49 Straße ausgebaut wird. Die anderen haben dann gesagt: Warum sollen wir dafür bezahlen? Deswegen war es gut, dass wir in der Jamaikakoalition es den Kommunen freigestellt haben, sie abzuschaffen. Es war sehr gut, dass wir das Ganze mit 68 Millionen Euro im kommunalen Finanzausgleich hinterlegt haben. (Zuruf) Das war eine wunderbare Maßnahme. Deshalb ist es überhaupt nicht notwendig, sie jetzt komplett abzuschaffen und das, was SPD und SSW mit uns gemeinsam in der Küstenkoalition eingebracht haben, rückabzuwickeln. Liebe Opposition, die Straßen lassen sich ja nicht ohne Knete bauen. Es ist ja nicht so, dass dann, wenn wir sie abschaffen und damit die Bürgerinnen und Bürger entlasten, niemand für diese Kosten zahlt. Das Geld, das die Kommunen dafür auf den Tisch legen müssen, kommt doch auch von irgendwo her. Vor allen Dingen kann das Geld dann nicht für etwas anderes ausgegeben werden. Es kann nicht für den Kitaneubau ausgegeben werden, es kann nicht für die Schule ausgegeben werden. Deshalb können wir hier doch nicht diskutieren und sagen: Wir schaffen das ab, dann sind alle Bürgerinnen und Bürger entlastet. Lieber Lars, zu diesem Spruch, die Kommunen greifen den Bürgerinnen und Bürger in die Tasche: Wer sind denn die Kommunen? Das sind Menschen, die im Gemeinderat sitzen und entscheiden müssen, wie das Geld ausgegeben wird. Das sind auch Bürgerinnen und Bürger. Sie sind von ihnen gewählt, und sie fällen die Entscheidung: „Wir verzichten auf Straßenbaubeiträge“, oder sie fällen die Entscheidung und sagen: „Wir sind so knapp bei Kasse, wir müssen jetzt diese Kita bauen, deswegen müssen wir leider Straßenausbaubeiträge erheben“. Das sind doch unsere gewählten ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen. Da kann man doch nicht sagen, diese greifen den Bürgerinnen und Bürgern unberechtigterweise in die Tasche. Das finde ich wirklich nicht gut. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lars Harms?

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Lars Harms SSW

Frau Kollegin, Sie haben eben gefragt: Wer sind die Kommunen? Die Kommunen sind die, die von Ihnen als Regierung, als Jamaikakoalition, damals 68 Millionen Euro dafür bekommen haben, dass sie keine Straßenbaubeiträge mehr erheben müssen. Trotzdem gibt es immer noch 20 Prozent dieser Kommunen, die, obwohl sie das Geld schon haben, die Bürger belasten. Was ist das anderes, als den Bürgern in die Tasche zu greifen? (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) – Lieber Lars Harms, Sie haben davon gesprochen, dass wir eine Schieflage im Land haben, weil wir Kommunen haben, die immer noch Beiträge erheben, und andere, die das nicht tun. Glauben Sie wirklich, dass die, die Beiträge erheben, das gern machen, weil die Bürgerinnen und Bürger sich so freuen, wenn der Gemeinderat oder der Stadtrat das beschließt? Nein, sie tun das, weil wir in diesem Land eine Schieflage haben, was die finanziellen Kapazitäten der Kommunen betrifft. Deswegen können wir nicht von den Kommunen sprechen und davon, dass diese 68 Millionen Euro haben. Vielmehr gibt es vollkommen unterschiedliche Situationen. Es war Ihr Argument, das Sie eben am Pult gebracht haben, dass es unterschiedliche Kommunen gibt. Gerade deshalb ist es schwierig, alle über einen Kamm zu scheren. Ich wundere mich sehr, dass Sie sagen, wir müssten für die Kommunen entscheiden, wie sie sich finanziell aufstellen. Ich habe immer gedacht, der SSW hätte da kommunalpolitisch eine andere Position.

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Jette Waldinger-Thiering

Frau von Kalben, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage von dem Herrn Abgeordneten Lars Harms zu?

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Lars Harms SSW

Frau Kollegin, genau wie das Land dienen die Kommunen den Bürgerinnen und Bürgern, und die Bürgerinnen und Bürger mögen bitte überall gleich behandelt werden. Das ist jedenfalls unsere innere Einstellung. Dass 20 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein noch nicht gleich behandelt werden, finde ich eine zutiefst ungerechte Situation für diese Menschen. (Beifall SSW, SPD und FDP) – Ich finde es auch ungerecht, wenn Menschen unfair und ungleich behandelt werden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn ich einen Kitaplatz suche, und für die Frage, wie hoch dann der Beitrag ist, den ich bezahlen muss. Es gilt bei der Frage, ob ich einen Pflegedienst vor Ort habe, ob ich eine Geburtshilfe vor Ort habe, ob ich die Möglichkeit habe, eine Abtreibung vorzunehmen. All das ist in diesem Land sehr unterschiedlich geregelt, und zwar nicht, weil die Kommunen das nicht im besten Sinne wollen, sondern weil die Gegebenheiten unterschiedlich sind und weil auch die Möglichkeiten für die einzelnen Kommunen unterschiedlich sind. Da helfen wir mit einem kommunalen Finanzausgleich, indem wir versuchen, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Da helfen wir mit, indem wir den Kommunen 68 Millionen Euro für Straßenausbau zur Verfügung stellen. Aber wir können nicht dafür sorgen, dass in jeder Kommune eine quasi gleichgeschaltete Politik gemacht wird, und das ist auch nicht mein Politikansatz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Liebe Opposition, die Kommunen haben drei Möglichkeiten: Erstens. Sie nutzen ihre kommunalen Mittel, die ihnen dafür zur Verfügung stehen. Diese Mittel stehen dann unter Umständen für andere Dinge nicht zur Verfügung. Zweitens. Sie verzichten auf die Maßnahme und lassen die Schlaglöcher größer werden. Die dritte Möglichkeit ist die: Sie erheben im Notfall Beiträge. Sie dürfen das, sie müssen das aber nicht, und das ist aus unserer Sicht genau die richtige Politik. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Bevor wir mit den Reden der Abgeordneten fortfahren, möchte ich oben auf der Tribüne die Schülerinnen und Schüler des Marion-Dönhoff-Gymnasiums in Mölln begrüßen. – Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit bei uns! (Beifall) Nun gebe ich der Abgeordneten Beate Raudies von der SPD das Wort.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der unendlichen Geschichte der Straßenausbaubeiträge (Beate Raudies) – oder besser: von deren Abschaffung – beginnt nun das nächste Kapitel, und ich muss sagen: Sehr geehrte Kollegin Eka von Kalben, wenig hat mich so erschüttert wie das nicht nur konkludente, sondern offene Eingeständnis, dass die groß angelegte Reform des kommunalen Finanzausgleichs in der letzten Jamaikakoalition Murks war. Nichts anderes ist es, wenn die Kollegin sagt: Wir haben eine finanzielle Schieflage bei den Kommunen. Das ist das Ergebnis Ihres FAG, denn das FAG soll diese Schieflage ausgleichen. (Werner Kalinka [CDU]: Dummes Zeug ist das!) – Das ist kein Blödsinn, und das wissen Sie auch. (Beifall SPD und SSW – Werner Kalinka [CDU]: Das ist Blödsinn!) – Herr Kalinka, das ist kein Blödsinn. Auch wenn es Ihnen nicht passt, das ist Fakt. Jamaika ist Geschichte, und das Versprechen, die Beiträge abzuschaffen und einen fairen Ausgleich zu schaffen, ist auch Geschichte. Im Regierungshandeln war das sowieso nie richtig angekommen. Sie haben selbst gesagt, Sie haben die Beitragserhebungspflicht abgeschafft, aber schon das Bemühen, die Städte und Gemeinden so auszustatten, dass sie auch tatsächlich in der Lage sind, auf die Erhebung zu verzichten, kam nicht über wortgewaltige Debatten hinaus. Die Kollegin Krämer hat da immer sehr hart gekämpft, aber ich hatte das Gefühl, sie stand manches Mal einsam auf verlorenem Posten. Zu Beginn dieses Jahres 2022 hatte die Regierung sogar noch die Änderung des KAG hinterhergeschoben, um die kommunalen Eigenanteile zu erhöhen, aber Fakt bleibt, die echte Wahlmöglichkeit – das hatte Lars Harms gut ausgeführt – haben und hatten nur die Kommunen, die sowieso über eine gute Finanzausstattung verfügen oder die auf andere Maßnahmen verzichten, die nicht die Schule und nicht die Kita betreffen, sondern die Straße.

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Jette Waldinger-Thiering

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. (Beate Raudies [SPD]: Sehr gerne, kein Problem!) Der Herr Abgeordnete Kalinka (Beate Raudies [SPD]: Habe ich schon gesehen!) - Donnerstag, 30. Juni 2022 51 möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Würden Sie die zulassen?

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Werner Kalinka CDU

Frau Kollegin, Kollege Harms hat ja gerade die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge damit begründet, dass die Finanzlage der Kommunen dies erlaube und so gut im Land sei. Wie stehen Sie denn zu dem Argument? – Sehr geehrter Herr Kalinka, ich habe das Argument der letzten Landesregierung aufgenommen, sie habe über das FAG und die 68 Millionen Euro den Kommunen ausreichend – – (Werner Kalinka [CDU]: Ich spreche von der Aussage! – Serpil Midyatli [SPD]: Sie darf antworten, was sie will!)

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Jette Waldinger-Thiering

Darf ich noch einmal darauf hinweisen: Sie haben eine Frage gestellt, Herr Abgeordneter Kalinka, die Abgeordnete antwortet, und Sie dürfen dann einmal zuhören. Und wenn Sie noch eine weitere Frage haben, dann stellen Sie die bitte. (Werner Kalinka [CDU]: Mir ist das schon bekannt, wie das hier geht! – Zuruf SPD: Dann machen Sie das doch!)

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank. – Ich hatte angefangen auszuführen, dass ich mich auf die Aussage der Kollegin von Kalben und ihre Ausführungen zur Schieflage der Kommunalfinanzen bezogen habe, der Grund dafür sei, warum es aus ihrer Sicht nicht möglich sei, die Erhebung der Beiträge zu verbieten, nämlich weil manche Kommunen darauf angewiesen seien. Daraufhin habe ich jetzt entgegnet: Jamaika hat bei der Reform des FAG argumentiert, damit sei alles fein in Tüten. Sie können das gern noch einmal in meiner Rede aus dem Januar nachlesen, da habe ich das mit wunderbaren Zitaten belegt und hinterlegt. Darauf hat sich meine Aussage bezogen. Sie wissen, dass unsere Partei, was die Finanzierung der Straßenausbaubeiträge angeht, im Sommer beziehungsweise im Frühjahr noch andere Anträge gestellt hat, als es der Kollege Harms jetzt vorgemacht hat.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Kalinka, haben Sie eine weitere Zwischenfrage?

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Werner Kalinka CDU

Frau Kollegin, ich hatte Sie nach Ihrer Aussage zu der Aussage des Kollegen Harms gefragt.

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Beate Raudies SPD

Ja, Herr Kalinka, das habe ich verstanden, und ich habe geantwortet. (Heiterkeit SPD) Das macht nichts, dass er das nicht versteht, das ist auch kompliziert. Beitragsrecht versteht nicht jeder, das merkt man manchmal bei den Debatten hier im Haus. (Lachen Werner Kalinka [CDU]) Jamaika hinterlässt den Gemeinden und den Menschen im Land einen unmöglichen Zustand. Vier von fünf Gemeinden haben die Beiträge abgeschafft, in den anderen Gemeinden werden sie noch erhoben, und das ist ungerecht, das empfinden wir als ungerecht. Gleiches Recht für alle. Es kann nicht sein, dass es in der Gemeinde A so geht und auf der anderen Straßenseite anders. (Werner Kalinka [CDU]: Wo denn?) Wir können es den Menschen nicht erklären, warum sie teilweise Tausende von Euro für die Sanierung von Straßen, für neue Straßenlaternen oder vielleicht für anderes bezahlen müssen, während das im Nachbarort nicht der Fall ist. Damit wird unser Land gespalten, und dem politischen Ehrenamt, das Sie ja laut Koalitionsvertrag stärken wollen, erweisen Sie damit einen Bärendienst. Also, letztes Mal Jamaika: rückblickend auf fünf Jahre ist es nicht gelungen, eines dieser Wahlversprechen umzusetzen. Sicherheitshalber steht deswegen vielleicht im CDU-Landtagswahlprogramm zum Thema Straßenausbaubeiträge gar nichts mehr drin, und den Grünen war das nach meiner Wahrnehmung sowieso nie Herzensthema. Dann ist es doch überraschend ehrlich, dass sich Schwarz-Grün zu dem Thema überhaupt nicht einlässt. Jedenfalls kann ich im Koalitionsvertrag keine Aussage zu den Straßenausbaubeiträgen finden. Demnach verbleibt es bei der bestehenden Regelung, dass die Kommunen selbst über die Erhebung entscheiden können, sofern sie diesen finanziellen Spielraum haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die SPD kann ich sagen: Wir wollen nicht, dass die Kommunen länger die finanzielle Hauptlast der Abschaffung tragen und dass die Ungerechtigkeit im Land weiter bestehen bleibt. Wir wollen die Straßenausbaubeiträge für alle abschaffen; denn das, Herr Kalinka, war der Grund, warum im Jahr 2012 die Pflicht ins Gesetz geschrieben wurde: Gleiches Recht für alle. Entweder müssen alle erheben, oder keiner muss erheben. Das war damals die Begründung. Ich glaube, Sie waren 2012 nicht dabei. Sie waren in der Vorgeschichte dabei, aber in der Periode waren Sie nicht dabei, dann hätten Sie genau das als Begründung gehört.

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, es gibt eine weitere Zwischenfrage. Dieses Mal von Eka von Kalben. Lassen Sie die Zwischenfrage zu?

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Eka von Kalben GRÜNE

Ich habe tatsächlich eine Verständnisfrage, weil ich das Argument noch nicht wirklich verstanden habe, warum Sie der Meinung sind, dass die Kommunen nicht selbst entscheiden sollen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Sie haben ja auch gesagt, das schwäche das Ehrenamt vor Ort, weil die Kommunen unter Umständen diese unangenehme Entscheidung, sie zu erheben, fällen müssten. Aber im Grunde genommen ist es so, dass wir ihnen jetzt die Möglichkeit geben zu entscheiden, eine Straßenausbaumaßnahme hinauszuzögern und stattdessen eine Kita zu bauen. Das ist eine Entscheidung, vor der die Kommunen stehen. Es ist nicht so, dass sie alles könnten, dass sie alle Möglichkeiten hätten. Meine Frage lautet: Warum finden Sie es falsch, dass die Gemeindevertretung vor Ort darüber entscheidet, wie ihre kommunalen Mittel vor Ort ausgegeben werden?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank für die Frage, Frau Kollegin von Kalben. Das liegt vielleicht an meiner Profession. Ich (Beate Raudies) bin Steuerbeamtin. Im Steuer- und Abgabenrecht ist es so, dass dies für alle gleichmäßig angewendet wird, für alle, auf die der Sachverhalt zutrifft. Wir haben jetzt eine ungleiche Anwendung dieses Rechtes. In einzelnen Gemeinden wird es angewandt, da werden Beiträge erhoben, und in anderen Gemeinden nicht. Damit haben wir ein Problem. Wir finden es ungerecht, dass einige Kommunalvertreterinnen und -vertreter vor dieser Entscheidung stehen, die sie treffen müssen. Die müssen sich mit den Bürgerinnen und Bürgern auseinandersetzen, andere müssen das nicht. Das finden wir ungerecht, und deswegen wollen wir es abschaffen. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben GRÜNE

Ich verstehe, dass es ungerecht gegenüber den Bürgern sein kann, dass es unterschiedliche Abgabensätze gibt, aber es müssen sich ja Gemeindevertretungen dieser Entscheidung stellen, denn alle müssen überlegen, ob sie Beiträge erheben wollen. Da verstehe ich die Ungerechtigkeit nicht. (Beifall Werner Kalinka [CDU])

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Beate Raudies SPD

Sehr geehrte Frau von Kalben, die Gemeinde wird sich diese Frage ja nur stellen, wenn sie nicht über ausreichende Finanzmittel verfügt, um alle anderen Infrastrukturprojekte auf den Weg zu bringen. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darf ich darauf reagieren?)

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete Raudies, lassen Sie das noch zu?

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Beate Raudies SPD

Tut mir leid. Wir können uns gerne im Ausschuss weiter über dieses Thema auseinandersetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch einen weiteren Aspekt in die Debatte einbringen. Ich - Donnerstag, 30. Juni 2022 53 habe im Koalitionsvertrag gelesen, dass sich die Koalition den Ausbau des Radwegenetzes auf ihre Fahnen geschrieben hat. Das finde ich toll, das finde ich gut. (Beifall CDU) Ich frage aber, wer den Ausbau der Radwege in den Kommunen bezahlt? Bedeutet der Ausbau von Radwegen an den Gemeindestraßen am Ende nicht eine weitere, eine zusätzliche Belastung der Anlieger, wenn nach Abzug des Gemeindeanteils und möglicherweise der Landesförderung noch ein Restposten bleibt? Denn schließlich schreibt das KAG eine Mindestbeteiligungsquote der Anlieger vor. Ich bin sehr gespannt, welche Antwort uns das Innenministerium im Ausschuss zu dieser Frage geben wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, SSW und Christopher Vogt [FDP])

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Jette Waldinger-Thiering

Für die FDP-Fraktion erteile ich jetzt der Abgeordneten Annabell Krämer das Wort.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren kämpfen wir Freie Demokraten für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, und dieses, lieber Lars, nicht erst seit dem Jahr 2017, sondern bereits seitdem die SPD-geführte Landesregierung die Kommunen zur Einführung von verpflichtenden Straßenausbaubeiträgen gezwungen hat. Straßenausbaubeiträge sind nicht selten Ursache von wirklichen wirtschaftlichen Tragödien. Die Leidtragenden sind unsere Bürgerinnen und Bürger, deren wirtschaftliche Existenz nachhaltig gefährdet wird. Insbesondere ältere Menschen können die Beiträge oftmals nicht bezahlen, denn viele Banken verwehren ihnen ab einem gewissen Alter den hierfür notwendigen Kredit. Meistens kommt der Beitragsbescheid auch sehr unvorbereitet, denn der Bürger hat keinen Einfluss darauf, wann und ob seine Straße generalüberholt wird. Wir Freie Demokraten freuen uns sehr darüber, dass wir mittlerweile den SSW und auch die Sozialdemokraten an unserer Seite wissen. Die unsozialen Ausbaubeiträge gehören in unserem Land endlich flächendeckend abgeschafft. (Beifall FDP und SSW) (Annabell Krämer) Ja, liebe CDU, gutes politisches Handeln zeigt sich auch darin, dass man bereit ist, einmal getroffene Entscheidungen zu überdenken und gegebenenfalls zu revidieren. Über die pauschale Beihilfe werden wir ja auch noch einmal reden. Deshalb sage ich – wie mein Parteifreund Stephan Holowaty hier vor Ort bereits vor einem halben Jahr – mit großer Freude: Lieber SSW, liebe Sozialdemokraten, willkommen im Kreis der Abschaffungswilligen, wenn es um die Straßenausbaubeiträge geht! (Beate Raudies [SPD]: Nein, nein, da waren wir schneller! – Lars Harms [SSW]: Die Koalition der Willigen!) Die Ewiggestrigen, die weiterhin verkennen, welche Ungerechtigkeit, ja, Existenzgefährdung mit der Erhebung der Straßenausbaubeiträge oft einhergeht, finden wir jedoch hier in der grünen Gruppe. Den Grünen nehme ich die Blockadehaltung übrigens nicht einmal übel. Die Abneigung gegen sämtliche Maßnahmen, die zu einem intakten Straßenbild gehören, liegt schließlich in deren Partei-DNA. (Beifall FDP – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) – „Das stimmt“, sagt die Kollegin Eka von Kalben. Na bitte! (Lars Harms [SSW]: Das erschaudert mich!) Gerade in unserem Flächenland wird hierbei jedoch verkannt, dass unsere gewachsenen Städte und Gemeinden oftmals nicht die Möglichkeit haben, zum Beispiel im Ortskern zusätzliche Radwege auszuweisen. (Zuruf FDP: Straßen werden zurückgebaut!) Die Straßenbreite gibt die in der Straßenverkehrsordnung irrsinnig vorgeschriebene Mindestgröße von 1,50 Meter nämlich oftmals gar nicht her. Sanierte Straßen und Gehwege, liebe Grüne, helfen übrigens auch Radfahrern und dienen der längst überfälligen Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Radstraßen!) Werte Kollegen von der CDU, es kann doch nicht sein, dass Sie sich dem Druck Ihrer Bürgermeister beugen und die Möglichkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufrechterhalten. (Christopher Vogt [FDP]: So viele sind es ja nicht mehr!) – Dafür sorgen wir. Übrigens muss keine Gemeinde, die in der Vergangenheit ihrer Straßenunterhaltungspflicht hinreichend nachgekommen ist, Angst vor der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen haben. Mit Ihrer Blockadehaltung unterstützen Sie weiterhin, dass Kommunen ihre Straßen so weit verkommen lassen, bis keine Erhaltung mehr – die übrigens aus dem kommunalen Haushalt beglichen werden muss –, sondern nur noch eine Grundsanierung, und diese dann auf Kosten der Anwohner, möglich ist. Das ist der wirkliche Skandal! (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Obwohl eine gute Infrastruktur allen nutzt, wird ein Großteil der finanziellen Last bei Einzelnen abgeladen. Mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs haben wir Freie Demokraten dafür gesorgt, dass den Kommunen jährlich 68 Millionen Euro zusätzlich für die kommunale Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. Das ist neues, frisches Geld, und das Jahr für Jahr. Die kommunalen Landesverbände haben hierzu übrigens erklärt, vor dem Hintergrund der Gesamtvereinbarung würden keine weiteren finanziellen Forderungen aus Anlass der Aufhebung der Pflicht, Straßenausbaubeiträge zu erheben, gestellt. Konnexitätsansprüche seitens der Kommunen sind also nicht gerechtfertigt. (Beifall FDP und SSW) Aber was macht der Gemeindetag? Er fordert einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag für den vollständigen Verzicht auf Straßenausbaubeiträge. Obacht: Das ist genau der Betrag, der bereits 2017 gefordert wurde. Mittlerweile gibt es jedes Jahr 68 Millionen weitere Euro; trotzdem wird diese Forderung aufrechterhalten. Sehr wichtig ist die Feststellung, dass eines manchmal verkannt wird: Investitionen in den gemeindlichen Straßenbau sind nicht zu 100 Prozent umlagefähig. Hierfür ein kleines Zahlenbeispiel: 68 Millionen Euro insgesamt sind ungefähr 23 Euro je Bürger, bei einer 20.000-Einwohner-Stadt 460.000 Euro im Jahr. Wenn wir unterstellen, dass durchschnittlich 60 Prozent der Kosten umlagefähig sind – es gibt ja die Staffelung, je nachdem, was für eine Straße wir haben –, sind das für eine Gemeinde mit 20.000 Einwohnern 750.000 Euro, die wir Jahr für Jahr für die Straßensanierung zur Verfügung stellen, ohne dass der Gemeindehaushalt höher belastet wird. Die 68 Millionen Euro decken somit auf Landesebene Bruttoinvestitionen in den gemeindlichen Straßenbau von über 100 Millio- (Annabell Krämer) nen Euro! Werden diese vorgenommen, meine Damen und Herren? Nein, sie werden nicht vorgenommen. Straßenausbaubeiträge sind zudem klageanfällig und verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand.

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, mögen Sie zum Schluss kommen?

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Annabell Krämer FDP

Nicht ohne Grund haben bereits über 80 Prozent der schleswig-holsteinischen Kommunen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Es ist an der Zeit, diese existenzgefährdenden, willkürlichen Abgaben endlich zu verbieten. Autobahnen, Bundes- und Kreisstraßen – überall heißt es: „Gemeinsam nutzen – gemeinsam zahlen!“ Stoppen Sie die Ungerechtigkeit, die Kosten der Gemeindestraßen nach dem Zufallsprinzip auf wenige Schultern abzuwälzen. Meine Damen und Herren von der CDU, es ist überfällig! – Besten Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die Landesregierung erteile ich Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben wir die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abgeschafft. Dadurch haben wir die kommunale Wahlfreiheit, im Kern also die kommunale Selbstverwaltung, gestärkt; diese ist immerhin in unserer Verfassung verankert. Die Gemeindevertretungen sind jetzt selbst in der Lage zu entscheiden, ob sie die Beiträge erheben wollen. Mit der jüngsten Reform des Kommunalabgabengesetzes von Anfang dieses Jahres ermöglichen wir noch mehr Flexibilität. Kommunen, die noch Beiträge erheben, können sich mit erheblichen Eigenanteilen einbringen. So können die Bürgerinnen und Bürger je nach der Situation vor Ort, also so, wie die Gemeindevertretung es für richtig hält, entlastet werden, auch um in bestimmten Fällen soziale Härten zu vermeiden. Das stärkt die Entscheidungshoheit der Gemeinden erheblich und gibt ih-- Donnerstag, 30. Juni 2022 55 nen viele Freiheiten und Instrumente an die Hand, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Hingegen begrenzt der uns heute vorliegende Gesetzentwurf die Möglichkeiten unserer Kommunen. Die hier vorgeschlagene Änderung sieht die Streichung des Paragrafen 76 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung vor. Damit wäre es nicht mehr möglich, Straßenausbaubeiträge zu erheben – auch nicht freiwillig. Der Straßenausbau müsste dann ausschließlich über den gemeindlichen Haushalt finanziert werden; alles andere wäre nicht mehr möglich. Meine Damen und Herren, das schränkt die kommunale Selbstverwaltung ein. Deswegen ist aus meiner Sicht und aus der Sicht der gesamten Landesregierung die Freiwilligkeit der entscheidende Punkt. Über den kommunalen Finanzausgleich unterstützen wir die Kommunen auf diesem Weg. Dazu haben wir im Jahr 2021 einen neuen Vorwegabzug für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 68 Millionen Euro im FAG gebildet. Das Geld steht den Kommunen für Investitionen in Straßen, Wege und Plätze zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir die Finanzausgleichsmasse auch insgesamt bereits 2021 deutlich aufgestockt. Gleichzeitig haben wir schon für die Jahre 2022 bis 2024 für jedes Jahr einen höheren Verbundsatz festgelegt. Mit diesem Stabilitätspakt haben wir unseren Kommunen weiter den Rücken gestärkt. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit diesem gestärkten Rücken haben sie eine echte Wahlmöglichkeit; sie müssen keine Beiträge erheben. Wir begrenzen aber auch die kommunale Finanzhoheit nicht. Im Gegenteil, mit unseren Regelungen haben unsere Kommunen ein Stück mehr Gestaltungsmöglichkeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns den bisherigen Weg fortsetzen. Wir versetzen die Gemeinden in die Lage, selbst zu entscheiden, ob und wie sie Beiträge erheben möchten. Damit entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger und stärken die kommunale Selbstverwaltung. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bleiben bei den kommunalen Finanzen und bei den Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Grundsteuer ist zweifelsohne eine sehr wichtige Einnahmequelle für unsere Kommunen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 hätte die damalige GroKo auf Bundesebene aber nicht nur darauf achten sollen, diese für die Kommunen zu sichern, sondern auch darauf, unnötige Bürokratie und Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Das ist mit dem sogenannten Scholz-Modell leider nicht passiert. Es ist unnötig bürokratisch für die Bürgerinnen und Bürger und auch für unsere Finanzverwaltung; in Schleswig-Holstein wurden, glaube ich, 200 Stellen extra dafür geschaffen. Es beinhaltet als wertabhängiges Modell eine sehr problematische Steuererhöhungsspirale. (Beifall FDP) Aber ich hoffe doch, wir sind uns einig, dass Wohnen nicht zum Luxus werden darf. Der Staat muss endlich aufhören, beim Wohnen der große Kostentreiber zu sein. Wir brauchen keine kleine Vermögensteuer für die Mittelschicht. (Beifall FDP) Weil bei der Grundsteuer manchmal erstaunliche Argumente zum Thema Gerechtigkeit kommen: Betroffen sind nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch viele Mieterinnen und Mieter, weil die Grundsteuer über die Nebenkosten auf sie umgelegt wird. In der Jamaikakoalition hatten wir uns wegen des Widerstandes der Grünen und ihrer Finanzministerin nicht auf das Ziehen der Länderöffnungsklausel einigen können. Dadurch haben wir schon viel Zeit verloren. Es ist aber noch nicht zu spät, bei der Grundsteuerreform die Reißleine zu ziehen und auf ein unbürokratisches und faires Modell umzuschwenken. Leider wird die Grundsteuer im schwarz-grünen Koalitionsvertrag nicht einmal mehr erwähnt. Es ist also davon auszugehen, dass die CDU die grüne Blockade auch für die neue Wahlperiode akzeptieren will, obwohl sie nur einen Sitz von der absoluten Mehrheit entfernt ist und es im neuen Landtag eine deutliche Mehrheit für ein unbürokratisches und faires Modell geben sollte, wenn man denn den Wahlprogrammen Glauben schenken darf. (Beifall FDP – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Sollte es auch jetzt zu keiner Kurskorrektur durch die Koalition kommen, wird es schon sehr zeitnah sehr viel Ärger und eine wahre Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Steuerberaterinnen und Steuerberater und auch für unsere Gerichte geben, wie der Grundeigentümerverband Haus & Grund kürzlich zutreffend feststellte. Übrigens: Ab morgen können die Steuererklärungen abgegeben werden. Das wird für die Bürgerinnen und Bürger eine große Belastung werden. Ich bin der Meinung: Sie sind da in der Verantwortung und können sich nicht wegducken. Viele Bundesländer werden mit der Länderöffnungsklausel auf unterschiedlichen Wegen vom so- (Christopher Vogt) genannten Scholz-Modell des Bundes abweichen, um den Bürokratieaufwand zu minimieren und Ungerechtigkeiten zu vermeiden. In Schleswig-Holstein müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer den ausschlaggebenden Bodenrichtwert auch noch selbst recherchieren, der dann anschließend von unseren Finanzämtern noch einmal überprüft wird. In Hessen passiert dies einfach automatisch, was ja irgendwie auch sinnvoll und geboten ist. (Beifall FDP – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Vielerorts in Schleswig-Holstein liegt der Bodenrichtwert übrigens auch noch gar nicht vor. Wir plädieren mit unserem Gesetzentwurf für ein flächenbasiertes und wertunabhängiges Modell, bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich nach konstanten Grund- und Gebäudeflächen bemisst. Das Flächen-Lage-Modell erspart nicht bloß den Eigentümern die immer wieder neue Erhebung und Übermittlung von Daten; die Grundstücks- und Gebäudegrößen sind auch nicht streitanfällig, weil sie relativ klar zu ermitteln sind, und eine Steuererhöhung durch die Hintertür würde damit vermieden. Wir haben uns beim vorliegenden Gesetzentwurf unserer Fraktion an dem Modell aus dem Land Hessen orientiert, das bekanntlich auch von einer schwarz-grünen Koalition regiert wird – nicht besonders gut; aber immerhin an der Stelle macht sie etwas Richtiges. Monika Heinold mag deren Modell vielleicht als marktradikal empfinden; wir halten es jedoch für deutlich besser und vor allem sozialer als den bisherigen Irrweg Schleswig-Holsteins. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, wir sind ja eine konstruktive Opposition, wie Sie heute Morgen schon festgestellt haben. Was unser Modell im Vergleich zum reinen Flächenmodell aus Bayern, das wir grundsätzlich auch sympathisch finden, selbst für die Grünen interessant machen sollte, ist die Tatsache, dass ähnlich große Immobilien in unterschiedlichen Lagen auch unterschiedlich besteuert würden, wie das zum Beispiel auch in Hamburg in ähnlicher Form der Fall ist. Die Lagefaktoren führen zu moderaten Zu- oder Abschlägen. Damit sorgt das Flächen-Lage-Modell für die Steuergerechtigkeit, die auch Frau Heinold immer wieder fordert. Meine Damen und Herren, geben Sie sich einen Ruck! Gerade Sie von der Union sehe ich in der Pflicht, jetzt zu handeln. Es ist noch nicht zu spät, einen wirklich absurden Bürokratieaufwand für Hunderttausende Eigentümerinnen und Eigentümer - Donnerstag, 30. Juni 2022 57 zu verhindern und gleichzeitig für tatsächliche Gerechtigkeit ab dem Jahr 2025 zu sorgen. Es ist jetzt an Ihnen. Geben Sie sich einen Ruck! Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss und hier im Plenum. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Nun erteile ich das Wort Ole-Christopher Plambeck von der CDU.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir haben durchaus in den letzten Wochen auch über dieses Thema gesprochen und diskutiert. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ah! – Dr. Bernd

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Aber ergebnislos offenbar!) Aber es gibt bei dem Gesetzentwurf der FDP tatsächlich ein ganz konkretes Problem; (Christopher Vogt [FDP]: Er kommt von der FDP!) denn er kommt definitiv mindestens ein Jahr zu spät. (Zurufe FDP: Oh!) Morgen haben wir den 1. Juli 2022, und damit beginnt die Möglichkeit zur Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer. Alle Beteiligten – die Finanzverwaltung, ja, auch die steuerberatenden Berufe, (Christopher Vogt [FDP]: Wer hat denn Ihr Wahlprogramm geschrieben?) viele Verbände, die Steuerpflichtigen – haben sich in den letzten Monaten – –

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, darf ich Sie einmal unterbrechen? Das tue ich nicht gerne, aber ich sehe gerade: Die Abgeordnete Annabell Krämer möchte gerne eine Zwischenfrage stellen. Würden Sie das zulassen?

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Ich würde gerne erst mal meine Rede fortsetzen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ach komm! – Annabell Krämer [FDP]: Brauchst keine Angst zu haben! Wird nicht schlimm! – Weitere Zurufe FDP: Oh!) (Ole-Christopher Plambeck) – Nein, ich setzt erst mal fort. (Christopher Vogt [FDP]: Wer hat denn euer Wahlprogramm in dem Bereich geschrieben?)

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Jette Waldinger-Thiering

Alles klar. Der Abgeordnete setzt seine Rede fort.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Genau. – In den letzten Monaten haben sich alle darauf vorbereitet, dass die Erhebung der neuen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt wird. Aber ich sage auch ganz deutlich: Glücklich ist keiner mit diesem Modell, mit dem Olaf-Scholz-Modell, weil es hochkomplex ist. Auch die Formulare sind alles andere als der Hit und sehr kompliziert. Auch wir als CDU waren in der Tat immer offen für andere Modelle. Aber jetzt, zu diesem Zeitpunkt, die Pferde zu wechseln, ist tatsächlich finanzpolitisch insbesondere für unsere Kommunen Harakiri; (Christopher Vogt [FDP]: Warum denn?) denn das wäre in der Zeit bis 2025 – das Modell muss ja rechtzeitig davor fertig sein – nicht rechtzeitig umsetzbar. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Jette Waldinger-Thiering

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Plambeck, darf Frau Annabell Krämer vielleicht jetzt eine Zwischenfrage stellen?

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Wenn sie unbedingt möchte, bitte schön. (Zuruf FDP: Ah! Geht doch!)

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Annabell Krämer FDP

Werter Herr Kollege, Sie sagten, unser Entwurf kommt jetzt ein bisschen spät. Das Flächen-Lage-Modell, zu dem wir heute diesen Gesetzentwurf einbringen, wäre eigentlich ein guter Kompromissvorschlag gewesen. Erinnern Sie sich, dass ich genau diesen Vorschlag bereits vor ungefähr zwei Jahren in der Jamaikakoalition gemacht habe, der allerdings bei der CDU nicht auf Gegenliebe stieß? (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vor allen Dingen bei uns nicht!) Hessenmodell – rattert es langsam? (Zuruf CDU) – Was? Ihr wolltet das Bodenwertmodell, das Vermögensteuermodell aus Baden-Württemberg!

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Jette Waldinger-Thiering

Es wurde eine Zwischenfrage gestellt.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Ich erinnere mich sehr gut daran, dass wir unterschiedliche Modelle diskutiert haben, aber uns leider am Ende des Tages nicht einig geworden sind, die Länderöffnungsklausel zu ziehen. – Danke. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und jetzt das schlechteste Modell realisieren! Das halten wir mal fest!) – Auch die FDP war in der Jamaikakoalition. (Christopher Vogt [FDP]: Ja! Aber wir konnten es ja leider nicht entscheiden, Herr Kollege!) Es geht heute, am 30. Juni 2022, einen Tag vor Beginn der Pflicht zur Einreichung der Erklärung, nicht mehr darum, ob das eine oder das andere Modelle auszuwählen ist. Zeit dafür war nämlich bereits. Es geht nun um die Umsetzung ab dem Stichtag 1. Januar 2025, damit unsere Kommunen ihre Einnahmebasis von über 460 Millionen Euro nicht verlieren. Wenn wir jetzt, zu diesem Zeitpunkt, einen kompletten Modellwechsel machen würden, würde ich schon sagen, dass das Risiko besteht, dass wir es nicht rechtzeitig schaffen. Dann wären wir als Land auch regresspflichtig. Ich glaube, das Risiko ist wirklich vorhanden; denn für eine Einszu-eins-Umsetzung des Flächen-Faktor-Modells aus Hessen, das hier vorgeschlagen wird, bedarf es durchaus mindestens eineinhalb Jahre. Das würde zusätzliche Kosten – auch das ist der FDP bekannt – von 25 bis 30 Millionen Euro nach sich ziehen, und das Bundesmodell müssten wir trotzdem weiterhin finanzieren. Aber bei der Umsetzung ist vor allem ein Punkt entscheidend, nämlich Umfang und Inhalt der Daten. Auch hier gibt es erste Probleme. Bei Geschäftsgrundstücken oder auch gemischt genutzten Grundstücken greift das Bundesmodell auf die Bruttogrundfläche zurück und das Hessenmodell auf die Nutzfläche, also vollkommen unterschiedli- (Ole-Christopher Plambeck) che Daten. Deswegen ist die im Gesetzentwurf der FDP unter dem Punkt „Kosten“ getroffene Aussage, „Die dafür erforderlichen Daten werden im Rahmen der bereits angelaufenen und deutlich umfangreicheren Umsetzung des Bundesmodells ohnehin abgefragt“, leider nicht richtig; denn es werden zum Teil unterschiedliche Daten abgefragt. Das bedeutet, es erfolgt ein irrer Aufwand. Dazu muss ich sagen: Das war Ihnen durch die Modelldiskussion, die wir geführt haben, auch bekannt. Die Kosten, der Aufwand für die Verwaltung und die Zeitschiene sind an diesem Punkt das Problem. Man muss auch sagen: Die Länderöffnungsklausel wird von elf Bundesländern nicht gezogen, unter anderem Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, trotz FDP-Regierungsbeteiligung. Ich empfehle heute, am 30. Juni 2022, allen Beteiligten, sich nun auf die Umsetzung zu konzentrieren und die nächsten Jahre dazu zu nutzen, sich die unterschiedlichen Modelle und ihre Auswirkungen anzusehen, gegebenenfalls auch Urteile – denn Klagen wird es sicherlich geben – auszuwerten, Schlüsse zu ziehen und sich dann eventuell auf den nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt zu konzentrieren. Da müssen wir alle realistisch sein und ehrlich miteinander umgehen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich erteile nun Lasse Petersdotter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Grundsteuer wird sich verändern. Es wird gern fast schon so getan, als stünde das zur Debatte, dass es hier einen bürokratischen Aufwand gibt. Das ist nicht der Fall. Sie muss sich verändern. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Urteil ist nicht nur zu respektieren, ich finde persönlich ehrlich auch, dass es richtig ist. Denn die Grundsteuer war nicht zu kompliziert – das ist nicht die Schlussfolgerung aus dem Urteil –, sondern die Grundsteuer war über viele Jahrzehnte schlicht zu ungerecht. Darauf werden und müssen wir reagieren. Mit einer Veränderung gehen immer auch Bürokratie und Kritik einher. Davon ist keines der auf dem Tisch liegenden Modelle ausgenommen, weder in Hessen, noch in Bayern, noch in Baden-Württem-- Donnerstag, 30. Juni 2022 59 berg. Überall geht mit der Reform der Grundsteuer Bürokratie einher, und überall geht mit der Reform der Grundsteuer eine Welle der Kritik einher, selbst beim einfachsten Modell, das sich die FDP immer so sehr wünscht, in Bayern, nach dem die Grundfläche als einziges Kriterium genutzt würde, also das Viertel vollkommen egal ist, in dem eine Wohnung oder ein Haus steht, und alle gleich besteuert werden. Ich sage: Das ist mit Sicherheit das aller Ungerechteste, denn die Lage ist ja noch das Mindeste, was man berücksichtigen sollte, weil sie den Wert einer Immobilie am Ende des Tages auch ausmacht. Was ist der Kurs in Schleswig-Holstein? – Wir haben nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil im Prinzip zwei Möglichkeiten gehabt: Einmal dem Scholz-Modell, was unter einer schwarz-roten Bundesregierung geschaffen wurde, zu folgen oder ein eigenes Modell aufzumachen und die Länderöffnungsklausel zu nutzen. Wir haben uns in der letzten Legislatur nach intensiver Befassung dazu entschieden, dem Bundesmodell zu folgen und die Länderöffnungsklausel nicht zu ziehen, obwohl wir in der Koalition sehr unterschiedliche Auffassungen hatten und haben. Die CDU hatte eine starke Präferenz für das Flächenmodell ähnlich wie in Bayern, die FDP ebenfalls, wobei sich jetzt offenbar auch Hessen anbahnt. Wir Grünen wollten am liebsten ein möglichst gerechtes Bodenwertmodell, in dem die Lage sehr stark berücksichtigt wird. Wenn dann gefragt wird: „Warum liegen die Bodenrichtwerte, die wir auch für ein solches Modell bräuchten, nicht vor?“, ebenso wie in Hessen, dann will ich einmal sagen: Das ist nicht primär eine Frage der Digitalisierung, sondern hat auch etwas damit zu tun, dass man solche Werte in der Vergangenheit eben nicht so erfasst hat, dass man jetzt darauf aufbauen könnte. Das ist in Hessen etwas anderes, weil man da teilweise eine andere Politik im Wohnungsbereich gemacht hat, und man hat beispielsweise in Hamburg ganz andere Grundlagen, um andere Modelle umzusetzen, als das beispielsweise in Schleswig-Holstein der Fall war. Warum war also die Entscheidung, die wir getroffen haben, trotzdem richtig und warum wäre ein Wechsel jetzt fatal? – Das Bundesmodell ist zunächst erst einmal gar nicht so kompliziert, wie es einige gerne behaupten. Ich kann verstehen, dass es ein großer Aufwand ist, die jetzt dafür notwendigen Unterlagen auszufüllen. Aber das Modell baut im Prinzip auf drei Säulen auf: der Grundstückswert, der sich aus dem Mietniveau und dem Alter und so weiter ergibt. Ja, das braucht dann eine Neubewertung und wird in Relation mit einer Steuermesszahl (Lasse Petersdotter) gesetzt, die gesenkt wird, damit die Kosten nicht zu hoch werden. Wenn das dann alles noch nicht gereicht hat, dann wird das Ganze mit einem Hebesatz in Relation gesetzt, über den die Gemeinden entscheiden können, um auf Ausschläge reagieren zu können. Technisch ist das alles natürlich hochkomplex. Das eingestellte Personal wurde angesprochen. Der finanzielle Aufwand ist groß, aber das wäre bei jedem Modell so gewesen. Es ist nämlich so: Wir müssen dieses Bundesmodell, ob wir die Länderöffnungsklausel ziehen oder nicht, immer mitfinanzieren. Jetzt könnten wir natürlich sagen: Ja, okay, wir finanzieren das mit, die anderen Länder setzen das um, wir machen jetzt ganz etwas Tolles in Schleswig-Holstein, möglichst auch noch kurzfristig. – Das wäre nicht nur ein riesiger bürokratischer Aufwand aufseiten der Verwaltung, sondern es würde vor allen Dingen auch in den Einmalkosten einen zweistelligen Millionenbetrag bedeuten. Da sage ich ganz klar: Da haben wir Wichtigeres zu tun. Wir müssen das Geld sinnvoller ausgeben als dafür. Eine Reform jetzt würde zudem noch Zeit kosten. Es wäre wieder ein zweistelliger Millionenbetrag vonnöten. Wir müssten das Bundesmodell weiter bezahlen, und es wäre eine erneute Bürokratie auch aufseiten der Bürgerinnen und Bürger, denn wir haben jetzt eine Erfassung der Daten, die dann anschließend möglichst automatisch erfolgen soll. Wenn wir jetzt wieder wechselten, müssten wir noch einmal alles Mögliche abfragen, sei es Fläche, sei es Bodenrichtwert und all die anderen Daten, je nachdem, welchem Modell man folgt. Es ist sinnvoll, jetzt diesen Kurs fortzusetzen und deswegen nicht spontan zu wechseln. Auch auf die nächsten Jahre blickend: Ja, wir alle haben Ideen, wie es vielleicht noch besser werden könnte. Die Grundsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle für die Kommunen, die viele Menschen betrifft. Herr Vogt, ich halte es übrigens für ein Unding, dass sie immer wieder auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt wird. Das ist das eigentliche Problem. Aber ich werbe auch sehr dafür, dass sie nicht jedes Jahr oder alle fünf Jahre –

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Jette Waldinger-Thiering

Ich möchte Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

– zum Wahlkampfthema wird. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich erteile jetzt Beate Raudies von der SPD-Fraktion das Wort.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor knapp drei Jahren hat der Bundestag den Weg für die Reform der Grundsteuer freigemacht. Damit bleibt die Grundsteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen erhalten. Das war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keineswegs sicher, und es ist gut, dass das so ist. Es war vor allem dem Einsatz von Olaf Scholz – damals noch Bundesfinanzminister – und der SPD auf Bundesebene zu verdanken, dass die Kommunen auch weiterhin über das Hebesatzrecht ihre verfassungsmäßige Selbstverwaltung ausüben können. Zudem können die Kommunen künftig auch gesonderte Hebesätze zur Mobilisierung von baureifen unbebauten Grundstücken zum Zwecke des Wohnungsbaus und der Stadtentwicklung erheben. Die sogenannte Grundsteuer C finde ich extrem wichtig. Wir haben gehört: Wohnungsbau ist eine Riesenherausforderung in diesem Land, und überall, wo ich fahre, sehe ich Brachen. Bodenspekulation wird dadurch unattraktiver, und zusätzlich bekommt der soziale Wohnungsbau durch die Reform eine Ermäßigung, sodass Mieterinnen und Mieter dort, wo sie noch belastet werden, weniger belastet werden. Die Länderöffnungsklausel war damals leider eine Kröte, die geschluckt werden musste, um die Blockadehaltung einiger Länder zu durchbrechen. Schleswig-Holstein – darauf ist hier mehrfach hingewiesen worden – hat die Öffnungsklausel bisher nicht gezogen und will es nicht tun. Das ist gut so. Denn die ersten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden in den nächsten Tagen die schriftliche Aufforderung erhalten, ihre Steuererklärung abzugeben. Die Abgabefrist beginnt morgen, am 1. Juli 2022, und endet am 31. Oktober 2022. Die organisatorischen Vorbereitungen sind gelaufen, und auf meine Nachfrage gestern im Finanzausschuss hat die Frau Staatssekretärin erklärt, dass ab Montag die ersten Erklärungen bearbeitet werden können. Deswegen ist auch die Klage über die mangelnden Voraussetzungen für die digitale Unterstützung jetzt ein bisschen wohlfeil, liebe Kolle- (Beate Raudies) ginnen und Kollegen. Sie hätten genug Zeit gehabt, die in den letzten Jahren zu schaffen. Ich erinnere mich hier noch an große Reden über den Digitalisierungsweltmeister Schleswig-Holstein. Da hätte man vielleicht vorlegen können. Ich habe selbst in den Ausschussberatungen mehrfach darauf hingewiesen, dass es doch ganz hilfreich wäre, die Daten bei den Kommunen digital abzufragen und abzugleichen. Jetzt hören wir, es funktioniere nicht. Das Gleiche gilt für die Frage einer Zentralisierung der Bewertungsstellen. Das ist im Vorfeld des Verfahrens nicht einmal geprüft worden. Das hätte man vielleicht machen können. Deswegen habe ich selber Kritik, der Rechnungshof hat in einem seiner letzten Berichte Kritik an der Umsetzung geübt. Trotzdem ist – Kollegin Krämer, das ist leider so –, jetzt noch einmal von vorne anzufangen, schlichtweg Blödsinn. Entschuldigung, wenn ich das an dieser Stelle so deutlich sagen muss, ganz abgesehen davon, dass wir von der SPD-Fraktion die Anwendung des Bundesmodells auch für die richtige Entscheidung halten. Denn es darf nicht sein, dass für die Villa in Kampen die gleiche Berechnungsgrundlage herangezogen wird wie für das Mietshaus in Kiel-Gaarden. Das Argument wiederhole ich immer, und es wird dadurch nicht falscher, denn das Flächenmodell, das die FDP und die Wohnungseigentümerverbände lauthals fordern, ist nach unserer Auffassung zutiefst ungerecht. (Christopher Vogt [FDP]: Ein Flächen-LageModell!) Alles andere wäre ein fatales Signal für die Kommunen und die Steuergerechtigkeit in Deutschland. Ich will die Gelegenheit nutzen, um deutlich zu machen, dass ich mir von der Finanzministerin noch ein bisschen Engagement bei der Umsetzung der Reform in Schleswig-Holstein wünsche. Die Steuerverwaltung muss in dieser Angelegenheit als Dienstleister der Bürgerinnen und Bürger funktionieren und fungieren, und nicht als Obrigkeitsverwaltung. Ich kann die Priorisierung der digitalen Erklärungen aus Sicht der Verwaltungen zwar nachvollziehen, gut nachvollziehen, aber meine 70-jährige Nachbarin oder mein 50-jähriger Nachbar oder auch der 35-Jährige, der keinen Internetzugang hat, aber eine kleine Eigentumswohnung, muss die Möglichkeit haben, die Erklärung persönlich abzugeben, wenn sie es denn wollen. Der Kollege Harms weist immer auf die Landesverfassung hin. Ich finde es extrem wichtig, es ist auch eine Frage der Barrierefreiheit. - Donnerstag, 30. Juni 2022 61 (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Finanzausschuss – so ist es gestern vereinbart worden – werden wir uns regelmäßig über die Fortschritte bei der Neubewertung der Grundstücke in Schleswig-Holstein berichten lassen, denn die Kommunen sind dringend darauf angewiesen, dass die Reform zügig umgesetzt wird. Nur wenn Grundsteuermessbeträge vorliegen, kann vor Ort über die Ausgestaltung der Hebesätze und damit über die kommunale Finanzausstattung entschieden werden. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an das Versprechen der kommunalen Landesverbände, dass es in der Summe keine Erhöhung der Grundsteuer geben werde. Das finde ich wichtig, zu diesem Zwecke arbeiten wir ja an diesem Transparenzportal. Trotzdem: Als Land sind wir diese Serviceleistung den ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikerin schuldig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich möchte nun das Wort dem Abgeordneten Lars Harms vom SSW erteilen.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum ist die Jamaikakoalition Geschichte, werden damalige koalitionsinterne Differenzen nun wieder neu aufgerollt. (Beifall Christopher Vogt [FDP]) Die FDP lädt mit ihrem Gesetzentwurf zu einer weiteren kontroversen Diskussionsrunde um das beste Grundsteuermodell für Schleswig-Holstein ein. (Christopher Vogt [FDP]: Gut erkannt, Herr Kollege! Du bist ein Fuchs!) Doch anders als in den bisherigen Beratungsdebatten stehen wir jetzt an einem anderen Punkt des Zeitstrahls. Die vorherige Landesregierung hat das Bundesmodell konkret auf den Weg gebracht, welches Anfang dieses Jahres angelaufen ist. Bis Ende Juli werden die Bürgerinnen und Bürger Informationen und Aufforderungen zur Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung erhalten. Ab morgen läuft die Frist bis Ende Oktober. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP sieht nun vor, dass wir – ich zitiere – „die Reißleine ziehen“ und doch noch auf das Flächen-Faktor-Verfahren (Lars Harms) nach hessischem Vorbild umswitchen sollen. Mehrkosten entstünden nicht, im Gegenteil, es könnten sogar Ressourcen eingespart werden. Die bisher geleistete Vorarbeit könne weitestgehend weiterverwertet werden. Dennoch sind wir vom SSW eher skeptisch, was den Gesetzentwurf betrifft, hauptsächlich wegen des zeitlichen Faktors. Der Intention, die dahintersteckt, können wir durchaus folgen. Auch wir wollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten und nicht zusätzlich belasten. Entsprechend war und ist uns bei der Grundsteuerreform immer wichtig gewesen, dass wir diese rechtssicher, möglichst transparent und vor allen Dingen gerecht ausgestalten. Das Wichtigste ist aber: Das Steueraufkommen und die entsprechende Belastung durch die neu berechnete Grundsteuer sollten nach der Umstellung gleichbleiben. Wir stehen aber nun, wie gesagt, kurz vor dem Stichtag. Der Weg ist beschritten. Nun doch noch anders abzubiegen, ergäbe nur Sinn, wenn darin eindeutige Vorteile lägen. Diese Eindeutigkeit sehen wir nicht gegeben. Ginge man beispielsweise rein nach Einfachheit und geringem bürokratischen Aufwand, wäre vielleicht das baden-württembergische Bodenwertmodell die erste Wahl. (Annabell Krämer [FDP]: Bloß nicht!) Dieses ist aber in der Praxis, ehrlicherweise gesagt, wenig gerecht. (Beifall Christian Dirschauer [SSW], Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) In puncto Genauigkeit und vermeintlich ausgeklügelter Gerechtigkeit wäre eventuell tatsächlich unter anderem das Hessenmodell eine präferierte Wahl. Dafür ist die Berechnung recht komplex und bindet eben auch Personal. (Annabell Krämer [FDP]: Ach Quatsch!) Ob nun Bundes- oder Hessenmodell: Die Daten, die erhoben und verarbeitet werden müssen, sind im Grunde dieselben. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich vom Aufwand her also nichts. Ob man in der Praxis wirklich mit bedeutend weniger Geld und Personal auskäme, wenn man nun doch noch intern umstellte, ist nicht eindeutig berechenbar. Die jeweiligen Vor- und Nachteile geben sich also insgesamt nicht viel. Tatsache ist: Das eine, perfekte Grundsteuermodell gibt es nicht. Keines der verschiedenen Modelle wird eine hundertprozentige Gerechtigkeit herstellen können. Man wird zwar immer mit aktualisierten Daten arbeiten müssen, aber auch mit einer neuen Berechnungsmethode wird es in der Praxis weiterhin Schieflagen geben. Es wird wieder Gewinner und eben auch Verlierer geben, auch wenn letztere zahlenmäßig natürlich möglichst gering zu halten sind. Die alte und neue Finanzministerin hatte das Ziel einer aufkommensneutralen Reform formuliert. Dies gilt es auch einzuhalten, meine Damen und Herren. Die Kommunen sind gefragt, faire Hebesätze anzusetzen, und ein umfangreiches Transparenzregister bleibt weiterhin wünschenswert. Grundsätzlich sollte auch einfach noch mehr in die Digitalisierung und Vernetzung der Behörden untereinander investiert werden. Dann könnte Vieles von den Daten und Prozessen endlich automatisiert werden. Es braucht insgesamt einfach ein deutlich verbessertes und umfangreicheres Onlineservice-Angebot für sämtliche Bürgerangelegenheiten. Wir vom SSW fordern das seit Jahren regelmäßig mit Verweis auf Dänemark. Auch hier gilt es: Wenn man seine Erklärung in Papierform abgeben will, muss sie – so banal es klingt – auch als PDF downloadbar sein. Das ist derzeit noch nicht der Fall. Morgen beginnt die Frist, da wäre es schon schön, wenn jede Bürgerin und jeder Bürger die Chance hätte, einen solchen Download vorzunehmen. (Beifall SSW und SPD) Außerdem ist festzustellen, dass wir ja nun doch den bundesweiten Flickenteppich haben werden, sodass es sicherlich nicht lange dauern wird, bis die ersten Klagen – zu welchem Modell auch immer – eingereicht werden. Ich bin mir also ziemlich sicher, dass das heute nicht die letzte Debatte zu diesem Thema sein wird. Ich hoffe nur, wir bleiben davor bewahrt, dass gerade unser Modell beklagt wird und wir dann in zwei Jahren ein neues machen müssen. Das wäre die größte Katastrophe, die wir uns vorstellen können. Jetzt aber glaube ich, ist es wirklich sinnvoll, mit dem Modell weiterzuarbeiten und keine Zeit mehr zu verlieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, Thomas Losse-Müller [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Jette Waldinger-Thiering

Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich die Abgeordnete Annabell Krämer gemeldet.

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Annabell Krämer FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine werten Kollegen und Kolleginnen! Ich muss nur mit einer Mär hier aufräumen, und das ist natürlich die, dass wir als FDP fünf Jahre lang nicht versucht haben, uns starkzumachen für ein faireres, transparenteres, einfacheres Modell. (Lars Harms [SSW]: Ihr habt euch nur nicht durchgesetzt!) Es wurde ja gesagt: In der Jamaikakoalition waren wir daran beteiligt, dass jetzt das Scholz-Modell kommt. Es wurde auch auf Nordrhein-Westfalen verwiesen. Da möchte ich dem geneigten Zuhörer erläutern, dass es natürlich immer, wenn es eine Abweichung von der Norm gibt – das Scholz-Modell ist die Norm –, wenn man also von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen will, bedingt, dass alle Koalitionspartner zustimmen. Die Grünen haben nicht zugestimmt. Dann war es so, dass sich CDU und Grüne auf das baden-württembergische Bodenmodell hätten einigen können. (Tobias Koch [CDU]: Wir hätten uns auf alles einigen können! Wir hätten Hessen gemacht, wir hätten Bayern gemacht, wir hätten alles gemacht!) – Nee, nee, nee! Ihr wolltet das Bodenwertmodell. Da habe ich Einwand erhoben, das war meine Schuld. Dahinter stehe ich immer noch. Denn das ist ungerecht, es ist ein Vermögensmodell. Frau Heinold war gleich begeistert vom baden-württembergischen Bodenmodell. Wir haben gesagt: Das geht gar nicht, Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Es gibt viele große Grundstücke mit kleinen Siedlungshäuschen. Bei einem Bodenwertmodell wäre dann herausgekommen: Die teure Stadtvilla auf dem kleinen Grundstück wäre niedriger besteuert worden als Oma Gretchens kleine Immobilie auf einem großen Grundstück. Das war mit uns Freien Demokraten nicht zu machen, das ist sozial ungerecht. Deshalb haben wir unser Veto eingelegt. (Beifall FDP – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Villa steht im Luxusviertel!) Wir priorisieren immer noch das einfache Flächenmodell, aber wir wussten, dass es irgendwo nicht machbar ist. Die CDU wollte ein reines Vermögensteuermodell, wir wollten das nicht. Deshalb haben wir vor zwei Jahren das hessische Lagemodell eingebracht. Das war aber weder mit CDU noch mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machbar. Jetzt darauf - Donnerstag, 30. Juni 2022 63 zu verweisen, es wäre zu kurzfristig, ist ein bisschen unredlich. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Ist aber so!) Wir hätten vor zwei Jahren die Chance gehabt, ihr wolltet es nicht. Außerdem werden jetzt auch alle Daten erhoben, die für das Flächenmodell erforderlich sind. Ich mache gerne drei Striche durch die Landschaft, dann haben wir einen Lagefaktor. Ihr wisst genau, wie einfach das ist! (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Genau! So läuft das! Exceltabelle!) Das ist einfacher, als dass das Innenministerium für ungefähr 40 Prozent unserer Grundstücke keine eindeutigen Bodenrichtwerte hat. Das wird uns auf die Füße fallen. Das Flächen-Lage-Modell wäre die angezeigte Wahl der Mittel gewesen. Das wäre klagefest, es wäre besser gewesen. (Zuruf CDU: Nee!) Ich weiß, die Kommunen können nicht darauf verzichten. Es stimmt, es gibt kein ganz gerechtes Grundsteuermodell. Wenn es nach mir ginge, gäbe es gar keine Grundsteuer, weil die Grundsteuer eine Substanzsteuer ist. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Das heißt 400 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt finanzieren?)

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Jette Waldinger-Thiering

Ich weise darauf hin – Entschuldigung, dass ich unterbreche –, Dialoge können wir im Ausschuss führen. Jetzt hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Zwischenrufe sind parlamentarisch!)

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Annabell Krämer FDP

Ich habe gerade gesagt: Die Kommunen brauchen das Geld, das Land kann es sich nicht leisten, es zu ersetzen. Es bleibt trotzdem dabei: Eine Grundsteuer ist grundsätzlich ungerecht, sie besteuert die Substanz. Wir alle wissen in Zeiten hoher Inflation, was das bedeutet. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Sie finanziert die Daseinsvorsorge in den Kommunen!) – Das, mein werter Kollege Plambeck, sollten eigentlich überwiegend die Einkommensteueranteile machen. Ich weiß, ihr seid Fans der Grundsteuer. (Annabell Krämer) Wir Liberale sind es nicht. Ihr könnt nicht darauf verzichten. Deshalb: Ein per se gerechtes Modell wird es nicht geben. Wir hätten aber dazu beigetragen, dass es ein wesentlich gerechteres Modell gibt. Denn es wird so sein, dass die Immobilie in Kampen billiger wird als anderswo, zum Beispiel in Kiel-Gaarden. Wir werden es sehen. (Beifall FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Für die Landesregierung erteile ich der Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Steuereinnahmen sind die Grundlage unserer Daseinsvorsorge. Dazu gehört auch die Grundsteuer. Uns als Landesregierung ist es wichtig, dass die Kommunen eine gute Einnahmebasis haben. Mehr als zwei Drittel aller Bundesländer haben sich für das Bundesmodell entschieden; das ist schon gesagt worden. Für dieses Modell erfolgt die Umstellung der IT gemeinschaftlich und wird vom Konsens-Verbund, also von allen 16 Ländern, bezahlt. Fünf Länder haben sich dafür entschieden, die Länderöffnungsklausel zu ziehen. Das heißt, sie beteiligen sich nicht nur an der Finanzierung im Konsens-Verbund, sondern sie entwickeln selbst ein eigenes Modell und finanzieren dieses dann zusätzlich. Um das Bundesmodell umzusetzen, haben insbesondere in den letzten zwei Jahren erhebliche Vorbereitungsarbeiten für diese große Steuerreform stattgefunden. Wir haben darüber in der Jamaikakoalition munter und auch strittig diskutiert. Jetzt kommt es darauf an, dass wir gut informieren. Dazu gehört unsere Informationskampagne mit allen wichtigen Infos zur Grundsteuer für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf unserer Internetseite www.schleswig-holstein.de. Wir haben die Seite im August des letzten Jahres gestartet. Seitdem wurde sie immer weiterentwickelt und erweitert, mit dem Ziel, übersichtlich und bürgerfreundlich zu sein. Außerdem wurden Plakate und Flyer zum Aushang in den Finanzämtern und in den Kommunen produziert. Und wir informieren die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich über Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden darüber hinaus per Infoschreiben zur Erklärungsabgabe informiert. Insgesamt werden ab Juli circa 1,23 Millionen Schreiben versendet. Daneben waren weitere Vorbereitungen notwendig, unter anderem haben wir IT-Anwendungen umfangreich angepasst. Wir haben Portale für die Abfrage von Bodenrichtwerten und Ertragsmesszahlen erstellt. Wir haben für Nachfragen extra Telefonnummern in den Finanzämtern eingerichtet. Wir haben Datenbestände aktualisiert, und wir haben die Kolleginnen und Kollegen fortgebildet. Insgesamt geht es um 114 neue Stellen, Herr Abgeordneter Vogt, nicht um 200. – Herr Vogt, eigentlich hätte ich eine wichtige Information für Sie, ich wiederhole sie gern. (Christopher Vogt [FDP]: Ich habe den Flyer schon im Finanzamt abgeholt! Mitten in der Pandemie! – Lars Harms [SSW]: Hast du denn einen Termin gekriegt?) – Das freut mich. Aber es sind nicht 200 neue Stellen, sondern 114 neue Stellen. Es ist mir wichtig, das noch einmal klarzustellen, weil Sie von 200 neuen Stellen gesprochen haben. Für die Finanzverwaltung bedeutet das neue Gesetz, dass rechtzeitig vor 2025 alle rund 1,3 Millionen wirtschaftlichen Einheiten nach dem neuen Bundesrecht bewertet werden müssen. Das ist eine große Aufgabe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Steuer- und Finanzverwaltung, für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation im Innenressort und für die Gutachterausschüsse, die auf Kreisebene organisiert sind. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, dass sie diesen Prozess aktiv mitgestalten. Wir verstehen uns in den Finanzämtern nicht als Obrigkeitsbehörde, sondern als gute Dienstleisterinnen und Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ab 1. Juli 2022 sollen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Wie können die Bürgerinnen und Bürger nun diese Erklärung einreichen? – Über das OnlineFinanzamt ELSTER. Für typische Fälle wie Einfamilienhäuser wird es eine vereinfachte Abgabemöglichkeit ohne Registrierung bei Elster geben. Wenn die technischen Möglichkeiten fehlen, können Bürgerinnen und Bürger die Erklärung auch in Papierform abgeben. Dafür liegen in den Finanzämtern und vielen Stadt- und Gemeindeverwaltungen Papiervordrucke aus, und Ausfüllanleitungen stehen (Finanzministerin Monika Heinold) zur Abholung bereit. Auch darüber haben wir informiert. Meine Damen und Herren, auch ich hätte mir gewünscht, dass das alles inzwischen voll automatisiert geht, aber so weit sind wir noch nicht. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, aktiv mitzuhelfen, damit wir diesen Prozess gut hinbekommen und gemeinsam mit zehn weiteren Bundesländern das Bundesgesetz so bürgerfreundlich wie möglich umsetzen. Die Perspektive ist, dass es ab 2029 vollautomatisiert geht. Wenn wir den Prozess mit der Ausfüllung der Bögen einmal aufgesetzt haben, soll es ab 2029 vollautomatisiert gehen. Wir hoffen, dass Bund und Länder, die ja gemeinsam für die Programmierung der Steuerdatenverwaltung verantwortlich sind, dies gemeinsam schaffen werden, damit nicht immer neu handschriftlich erhoben werden muss. Für die Kommunen heißt die neue Reform, dass sie auf Grundlage der Steuermessbescheide ihre Hebesätze festsetzen und erlassen. Ein erwähntes politisches Ziel ist Aufkommensneutralität, dazu dient das Transparenzregister. So haben wir es mit den Kommunen vereinbart, und ich gehe davon aus, dass sich die Kommunen an diese Absprache halten. Natürlich wissen wir, dass sich unabhängig davon, welches Modell wir nehmen, für die Steuerpflichtigen etwas ändern wird. Die einen zahlen mehr, die anderen zahlen weniger. Das ist in jedem Modell so. Frau Krämer, was würde es nun bedeuten, wenn wir Ihrem Gesetzentwurf folgten? – Wir müssten den ganzen Prozess komplett neu aufsetzen. Ein Start der Datenerhebung zum 1. Juli 2022 wäre ausgeschlossen. Wir wären das einzige Land, das sich nicht innerhalb der Frist bewegen würde, wir wären also isoliert. Warum ist das alles so komplex? Das von der FDP vorgeschlagene Modell würde teilweise Daten des Bundesmodells nutzen, aber auch Daten benötigen, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Wir können uns in Schleswig-Holstein nicht nur mit einem Waggon an das Hessenmodell anhängen, also auf diesen Zug aufspringen. Das funktioniert nicht. Denn alle Steuerprogramme sind miteinander vernetzt und wurden in den Ländern im Laufe der letzten Monate und Jahre individuell und maßgeschneidert auf die bestehende ITStruktur angepasst. Was hätte das zur Folge? – Wir hätten ab 2025 keine Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer. - Donnerstag, 30. Juni 2022 65 Das wäre die Folge des Gesetzentwurfs der FDP. Wir müssten den Kommunen geschätzt für zwei bis vier Jahre die Grundsteuer aus der Landeskasse vorschießen, es sei denn, die Kommunen sollten darauf verzichten; das wird aber vermutlich nicht Ihr Vorschlag sein. Wir müssten für zwei bis vier Jahre vorschießen und die Bürgerinnen und Bürger dann im Nachgang mit dem Doppelten, Dreifachen, oder Vierfachen belasten. Wir hätten zusätzliche Kosten für die Programmierung, Umsetzung und dauerhafte Pflege eines eigenen und neuen Landesprogramms, die SchleswigHolstein allein tragen müsste, selbstverständlich neben den Kosten, die wir zahlen, weil wir über den KONSENS-Verbund wie geschildert das Bundesmodell mitfinanzieren, ob wir mitmachen oder nicht. Deshalb kann ich als Finanzministerin Ihnen diesen Vorschlag aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Gründen des Verwaltungsaufwands nicht empfehlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich kann Ihre Kritik an dem Bundesmodell nachvollziehen, denn die Umsetzung der Grundsteuerreform stellt alle Länder vor große Herausforderungen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Erklärungsabgabe ein zusätzlicher Aufwand. Aber angesichts der Rahmenbedingungen ist es aus meiner Sicht nach wie vor richtig, kein eigenes Modell zu programmieren, sondern den gemeinsamen Weg im BundLänder-Verbund fortzusetzen. Ich habe auch großes Vertrauen darin, dass es gelingt, das zu machen, was sich die Ampel in Berlin vorgenommen hat, nämlich bei der Digitalisierung unserer Steuerverwaltung mit großen Schritten voranzukommen, damit zukünftig so viel wie möglich – so sagt es ja der Koalitionsvertrag der Ampel – in der Steuerverwaltung vollautomatisiert funktioniert. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Die Landesregierung hat ihre Redezeit um vier Minuten und 50 Sekunden überzogen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist ja unerhört! – Christopher Vogt [FDP]: Das wäre uns nie passiert! – Heiterkeit) Diese Redezeit steht jetzt auch jeder Fraktion zusätzlich zur Verfügung. Sehe ich eine Fraktion, die (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) davon Gebrauch machen möchte? – Einmal bitte antworten! (Zurufe: Nein!) – Okay, alles klar. Dann schließe ich die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 20/32, dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Dann fahren wir mit dem Tagesordnungspunkt 15 fort: Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz – LverfSchG) Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/29 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Antrag Drucksache 20/29 in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist angenommen. Dann machen wir mit dem Tagesordnungspunkt 10 weiter: Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/30 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. – Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereint, Artikel 26 Absatz 3 Landesverfassung. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 20/30 seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Die PGF haben sich gerade darauf verständigt, dass sich der Tagesordnungspunkt 11 heute Nachmittag in die Tagesordnung einreiht, sicherlich nach dem gesetzten Tagesordnungspunkt 6. Insofern fahren wir mit dem Tagesordnungspunkt 19 a fort: Zweite Lesung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/35 Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 20/53 Ich erteile dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Lars Harms, das Wort.

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Lars Harms SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage! (Beifall und Heiterkeit)

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen am Wasserspender! Ich eröffne die heutige Nachmittagssitzung. Zuerst möchte ich die jetzt noch hereinkommenden Besucherinnen und Besucher auf (Vizepräsidentin Eka von Kalben) der Tribüne ganz herzlich begrüßen. Dort haben wir heute Schülerinnen und Schüler des Johanneums zu Lübeck. – Herzlich willkommen hier im Landtag! (Beifall – Zuruf: Mikrofon einstellen!) – Das Mikrofon ist an, aber es wäre schön, wenn Sie dem Präsidium die Aufmerksamkeit entgegenbrächten, die dem Präsidium gebührt. – Danke. Heute Nachmittag ist wegen auswärtiger Verpflichtungen ab 16 Uhr Frau Ministerin Touré abwesend. Die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW haben im Wege der Dringlichkeit mit der Drucksache 20/72 einen Wahlvorschlag, Vorschlagsliste für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses, vorgelegt: Vorschlagsliste für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/72 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das sehe ich nicht. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen über den Dringlichkeitsantrag, Drucksache 20/72 (neu). Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Diese sehe ich nicht. Die Dringlichkeit ist mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln bejaht. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 17 e) in die Tagesordnung einzureihen und heute Nachmittag ohne Aussprache aufzurufen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (WoSchG-SH) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 20/26 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Abgeordneten Thomas Losse-Müller das Wort. - Donnerstag, 30. Juni 2022 67

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Thomas Losse-Müller SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Uns allen sind die Hölk-Hochhäuser in Bad Oldesloe ein Begriff. Dort leben Menschen in Wohnungen, in denen seit vier Monaten, manchmal mehr, manchmal weniger, die Toilette nicht funktioniert. Stellen Sie sich vor, dass Sie immer wieder mit einer Suppenkelle das aufsteigende braune Wasser aus der Toilette in einen Eimer schöpfen müssen: Bei Ihrer Nachbarin zwei Türen weiter hat es gebrannt, aber der Vermieter sagt, das müsse man nicht sanieren. Der Nachbar auf der anderen Seite macht sich Sorgen wegen feuchter Wände und Schimmel. Er fürchtet, dass seine Kinder davon krank werden. Im Keller läuft das Wasser an den Wänden herunter. – Sie alle wissen: Das sind keine Horrorgeschichten. Das ist die Lebensrealität in den Hölk-Hochhäusern, wie wir sie in den Medien und nicht nur da gesehen haben. Dass wir alle diese Geschichten und die Beispiele dieser Mieterinnen und Mieter kennen, verdanken wir der engagierten Quartiersarbeit von Maria Herrmann von Plan B und ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern. Liebe Maria Herrmann, schön, dass Sie hier heute dabei sein können. Ich begrüße auch Frau Mainitz vom Mieterbund auf der Tribüne. – Ganz herzlich willkommen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Die Hölk-Hochhäuser, die wir in den letzten Jahren immer wieder kennengelernt haben, sind aber nur ein Beispiel für Schrottimmobilien im ganzen Land. Viele der Mieterinnen und Mieter in Schrottimmobilien können sich kaum wehren. Sie sprechen oft nicht ausreichend Deutsch. Sie haben Angst vor einem Gang zu Anwälten oder Verwaltungen. Es fehlt an juristischer Beratung. Von Mietminderungen würden sie nicht profitieren, weil viel zu oft das Jobcenter profitiert, da sie in der Grundsicherung sind. Ihnen fehlen die Stimme und der erforderliche Schutz. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ändern. Wenn die Probleme überhaupt bekannt werden, weil sich jemand kümmert, dann steht die Kommunalpolitik diesen Zuständen machtlos gegenüber. Um es klar zu sagen – und ich glaube, es ist uns allen klar –,: Es sind nur wenige Vermieter, bei denen die Verhältnisse so sind. Aber es gibt diese Art von Vermieter, und es gibt sie zu oft. Ihr Geschäftsmodell ist, den letzten Cent aus einem Gebäude zu pressen, das längst schon hätte aus dem Verkehr ge- (Thomas Losse-Müller) zogen werden müssen, indem sie nur das Nötigste tun. Dabei werden Mieterinnen und Mieter wahlweise ignoriert oder eingeschüchtert. Wer sich beschwert, wird besonders schlecht behandelt. Diesen Vermietern geht es um maximalen Profit, und dieser Profit kommt häufig direkt vom Staat, weil die Mieterinnen und Mieter Grundsicherung beziehen. Das ist Teil eines problematischen Systems. Wir erleben ein Verantwortungsvakuum. Dieses Vakuum wird immer wieder ausgenutzt, die Mieterinnen und Mieter stehen dem hilflos gegenüber. Wohnungen sind eben nicht nur ein Vermögenswert, der in Bilanzen hin- und hergeschoben werden sollte. Wohnungen sind das Zuhause von Menschen. In diesen Wohnungen wachsen Kinder auf. In ihnen wird Weihnachten oder das Zuckerfest gefeiert. Es gibt erste Geburtstage, es gibt letzte Geburtstage. Wohnungen sind der Mittelpunkt des Lebens von Familien. Sie verdienen deshalb unseren besonderen Schutz. (Beifall SPD) Dafür brauchen wir dieses Wohnraumschutzgesetz. Ich begrüße ausdrücklich, dass sich CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag auf ein solches Gesetz verständigt haben. Meine Fraktion, die SPDFraktion, ist überzeugt: Der Schutz von Mieterinnen und Mietern duldet auch aufgrund des immer geringer werdenden Bestands an bezahlbarem Wohnraum keinen Aufschub, weil wir beim Bau doch nicht so vorankommen, wie wir das alle gehofft haben. Das Ausweichen auf Alternativen wird immer schwieriger, sodass Mieterinnen und Mieter nicht ausziehen können. Deshalb müssen sie jetzt geschützt werden, deshalb ist es jetzt dringend, und deshalb legen wir bereits in dieser Landtagstagung diesen Gesetzentwurf vor. (Beifall SPD) Unser Gesetzentwurf leistet zwei Dinge. Erstens gibt er Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten. Die Eigentümer von Schrottimmobilien können dadurch zu Sanierungen verpflichtet werden. Wenn sie der Aufforderung nicht nachkommen, gibt es erhebliche Bußgelder. Das zerstört zumindest dieses feige Geschäftsmodell. Zweitens gehen wir mit dem Gesetzentwurf das Problem der Zweckentfremdung von Wohnraum an. In vielen Gemeinden finden Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner aufgrund der Vielzahl von zweckentfremdeten Nutzungen von Wohnungen als Ferienwohnung kein Zuhause mehr. Durch unser Gesetz könnten Kommunen, wenn sie es wollen, die Anzahl der Ferienwohnungen erfassen. Sie bekommen Klarheit und Transparenz darüber, was mit dem Wohnraum wirklich geschieht, und können die Nutzung von Dauerwohnraum als Ferienwohnung verbieten. Wohnen ist ein Menschenrecht. Das darf aber nicht nur in den berühmten Sonntagsreden vorgetragen werden. Unsere Aufgabe ist es, dieses Recht praktisch durchzusetzen und durchsetzbar zu machen. Dafür haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir würden uns freuen, dies zu einem gemeinsamen Projekt dieses Hauses zu machen. Mit einem möglichen gemeinsamen Beschluss des Landtages machen wir klar: In Schleswig-Holstein ist kein Platz für Spekulanten und Abzocker. Wohnungen sind bei uns keine Verschiebemasse in irgendwelchen Exceltabellen oder irgendwelchen Portfolien, sondern das Zuhause von Menschen. Dieses Zuhause können wir zukünftig mit diesem Wohnraumschutzgesetz schützen. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Ich erteile nun das Wort Herrn Michel Deckmann von der CDU zu seiner ersten Rede im SchleswigHolsteinischen Landtag. (Beifall)

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wohnen ist eines der zentralen Themen in unserem Land. Es geht dabei nicht bloß um einen Ort, an dem wir viel Zeit verbringen, an dem wir uns mit Menschen treffen. Nein, es geht um den Ort, an dem wir mit unserer Familie leben. Es ist der Ort, an dem wir die ersten Schritte unserer Kinder erleben. Es geht darum, wertvolle Zeit mit Familienmitgliedern zu verbringen. Dementsprechend kann man kurz und knapp sagen: Es geht nicht um das Thema Wohnen, es geht um das Thema Zuhause. Daher lässt uns die angespannte Situation auf diesem Feld auch nicht kalt. Die galoppierenden Materialpreise für Bau- und Rohstoffe sowie der Mangel an Arbeits- und Fachkräften haben die Kosten für Bau- und Sanierungsprojekte in den vergangenen Jahren explodieren lassen, ganz besonders in den letzten Monaten vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise. (Michel Deckmann) Der ausufernde Papierkrieg rund um das Thema Genehmigung von Bauvorhaben und deren Durchführung sorgt nicht nur dafür, dass die Preisspirale immer weiter nach oben geht, er verlängert auch die Bauzeiten dieser Projekte. Diesen Entwicklungen müssen wir alle aktiv entgegenwirken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher werden wir hier in den kommenden Jahren einen politischen Schwerpunkt setzen. Mithilfe der Förderung sozialen Wohnraums sowie der Stärkung der Belegbindung werden wir insbesondere für all die Menschen in unserem Land, denen es finanziell weniger gut geht, die weniger privilegiert sind, den vorhandenen bezahlbaren Wohnraum erhalten und neuen schaffen. Mit der Nutzung von bestehenden Wohnungen sparen wir dabei nicht bloß Geld, sondern wir sparen dabei Flächen, Rohstoffe und tragen damit auch direkt dem Thema Nachhaltigkeit politisch Rechnung und sorgen dafür, dass unsere Klimaziele 2040 eingehalten werden können, liebe Freundinnen und Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei nehmen wir auch all jene Gruppen in den Fokus unseres Handelns auf, welche besondere Anforderungen an das Thema Wohnraum haben – seien es unsere Senioren im Land, Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Studenten und Auszubildende, Wohnungslose oder Frauen mit Kindern, die zu Hause Gewalt erfahren haben. Wir lassen diese Menschen in den kommenden fünf Jahren nicht im Stich, wir arbeiten für sie beim Thema Wohnraum zusammen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher werden wir ganz besonders für diese Gruppen die Schaffung von bedarfsgerechtem, im Idealfall barrierefreiem Wohnraum fördern und aktiv unterstützen. Vor diesem Hintergrund rennt die SPD mit dem Thema bei uns offene Türen ein. (Zuruf SPD: Ja! – Beifall Thomas LosseMüller [SPD]) Denn schon in der letzten Wahlperiode haben wir beim Thema Wohnen angepackt, sei es mit dem Bau von jährlich mehr als 10.000 Wohnungen, der verbesserten Förderung sozialen Wohnraums, der Stärkung der Belegbindung oder auch der Neuausrichtung der Landesbauordnung. Diese Tradition aktiver sozialer Politik zum Wohle des Zuhauses - Donnerstag, 30. Juni 2022 69 der Menschen in unserem Land wollen wir in den kommenden fünf Jahren fortsetzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesetze zur Bekämpfung langfristig leerstehender Gebäude, wie wir sie zum Teil im Land haben, aber auch der Verhinderung von Zweckentfremdung sind bereits in Arbeit, insbesondere für unsere touristisch geprägten Regionen. Auch ein Gesetz zum Schutze des Wohnraums hier in unserer Heimat ist bereits in Arbeit. Doch wir müssen daran denken, unsere Kommunen mitzunehmen, weil sie am Ende all die Instrumente, die wir hier beschließen, vernünftig anwenden können müssen, damit vor Ort bedarfsgerechte Wohnpolitik gemacht wird, die die Bedarfe vor Ort erkennt, vernünftig umsetzen kann, ohne gleichzeitig all jenen Vermieterinnen und Vermietern, die einen verdammt guten Job in diesem Land machen, Knüppel zwischen die Beine zu werfen und ihnen das Leben schwer zu machen. (Beifall CDU) Da gebe ich Ihnen voll und ganz recht und stimme zu: Es gibt schwarze Schafe, aber dabei dürfen wir nicht all diejenigen behindern, die in diesem Land vernünftigen Wohnraum zu vernünftigen Konditionen anbieten. Deswegen werden wir diesen Antrag weiterhin in den Ausschüssen beraten. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – vereinzelter Beifall SPD und Oliver Kumbartzky [FDP])

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Eka von Kalben

Ich erteile jetzt der Abgeordneten Anna Langsch von den Grünen zu ihrer ersten Rede hier im Parlament das Wort. (Beifall)

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Anna Langsch GRÜNE

Ja, vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde! Das Thema Wohnen – das wurde eben schon gesagt – wird uns in dieser Wahlperiode vielfach und intensiv begleiten und beschäftigen. Als Sprecherin nicht nur für Menschenrechte, sondern auch für Wohnen in unserer Fraktion möchte ich eingangs ein paar Worte zur Einrahmung des Gegenstandes Ihres Antrages sagen und wieso ich der Überzeugung bin, dass wir Menschenrechte nicht (Anna Langsch) nur bemühen sollten, wenn uns im Handeln anderer Staaten etwas nicht gefällt, sondern vielleicht auch viel häufiger, um unser eigenes politisches Handeln zu begründen und zu überprüfen. Wir bewegen uns hier im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Eigentum und dem Recht auf angemessene Unterbringung. Diese beiden Seiten sind nicht bedingungslos miteinander vereinbar, sie bedürfen Rahmenbedingungen, um ihre Verwirklichung zu gewährleisten. Unser Grundgesetz gibt für diese Abwägung tatsächlich schon einen ganz guten und gangbaren Weg vor. Eigentum verpflichtet. Wer Wohnraum besitzt und diesen anderen zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, dieses nicht alleine im Sinne der Gewinnmaximierung zu tun. Sie alle kennen sie ja, die medienwirksamen Beispiele der Hochhäuser von Bad Oldesloe, wir haben es auch gerade von dem Kollegen Losse-Müller bildhaft vor Augen geführt bekommen. Aber auch die Wohnsituation von Saisonarbeiterinnen und -arbeitern sowie Erntehelferinnen und -helfern sind Ihnen sicherlich bekannt. Diese Beispiele verdeutlichen in meinen Augen sehr gut, dass insbesondere auf Seiten des Rechts auf angemessene Unterbringung Handlungsbedarf besteht. Es ist Aufgabe staatlichen Handels und unsere Aufgabe, die Verwirklichung beider Rechte sicherzustellen. Wir haben zusammen mit der CDU etwas im Koalitionsvertrag vereinbart, was übrigens unter Jamaika nicht gelungen war: Wir werden gemeinsam ein Wohnraumschutzgesetz auf den Weg bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW]) Wir werden damit die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um den Kommunen zu ermöglichen, den angemessenen Zustand von Wohnraum sicherzustellen, auch um einer drohenden Verwahrlosung entgegenzuwirken, zum Beispiel durch das Erlassen von Bußgeldern. Der Abgeordnete Losse-Müller hatte heute Morgen schon von einer moralischen Pflicht für dieses Gesetz gesprochen. Ich bin keine Freundin moralischer Argumente in dann doch recht kurzlebigen Debatten; denn sie sind schnell bemüht und scheinen schwerwiegend. Deshalb will ich heute an der Stelle den Kreis hier schließen: Verpflichten tun uns die Menschenrechte und die Grundrechte, das Recht für angemessene Unterbringung zu gewährleisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW]) Wir sind uns alle also im Ziel einig. Seien Sie deshalb beruhigt: Wir werden es angehen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Deshalb freue auch ich mich auf die konstruktive Zusammenarbeit in der Ausschussberatung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Ich erteile jetzt das Wort dem Abgeordneten Bernd Buchholz von der FDP.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall SPD) Natürlich sind der Schutz und die Sicherung von Wohnraum – Sie können ruhig applaudieren, dagegen ist nichts einzuwenden – –

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Eka von Kalben

Entschuldigung, vielleicht können Sie dem Kollegen zuhören. Ich habe ihn nicht zu seiner ersten Rede in diesem Parlament aufgerufen, weil Herr Buchholz schon langjährig vor seiner Ministertätigkeit Abgeordneter hier im Landtag war. (Zurufe SPD)

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Das geht hoffentlich alles nicht von meiner Redezeit ab. Frau Präsidentin, bitte, an der Stelle bin ich jetzt eigen. (Heiterkeit) – Jetzt ernsthaft: Der Schutz und die Sicherung von Wohnraum gehören natürlich genauso zu den Aufgaben des Staates wie die Wohnraumförderung. Die Beispiele, die der Kollege Losse-Müller genannt hat, die Hölk-Hochhäuser in Bad Oldesloe, sind uns alle präsent. Natürlich ist es inakzeptabel, was da passiert. Aber meine Damen und Herren, bei einem solchen Gesetzentwurf bedarf es eines genaueren Hinguckens und der Frage der Abwägung, die die Kollegin Langsch gerade schon angesprochen hat. Es geht nämlich um massive Eigentumseingriffe in Artikel 14 Grundgesetz. Ich bin gespannt, was die Frau Justizministerin dem neuen Kabinett dazu vor- (Dr. Bernd Buchholz) legen wird; denn, meine Damen und Herren, wer in diese Eigentumsrechte eingreift, der hat die Erforderlichkeit eines solchen Eingriffs nachzuweisen. Die Erforderlichkeit für das ganze Land SchleswigHolstein ist mit dem Beispiel von zwei Hochhäusern in Bad Oldesloe nicht gegeben. Der SSW hat in der letzten Legislaturperiode dazu einen fast wortgleichen Gesetzentwurf eingereicht. (Zuruf Lars Harms [SSW]) – Ob die abgeschrieben haben, ist nicht so wichtig. Aber Sie haben einen fast wortgleichen Beitrag eingereicht, und dazu haben sich auch damals die Vertreterinnen und Vertreter der jetzt gerade so kontinuierlichen CDU-Fraktion geäußert. Ich darf Ihnen vorlesen, was in der Juni-Debatte des Jahres 2018 der Abgeordnete Peter Lehnert, jetzt Vizepräsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages, zu diesem Gesetzentwurf gesagt hat. Er sagte – Zitat –: „Auch ich halte einen Gesetzentwurf, der eine umfangreiche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung fordert, weder inhaltlich für zielführend noch für hilfreich, die komplexen Problemstellungen auf unseren Wohnungsmärkten zu lösen. Eine nennenswerte Wohnungsverwahrlosung ist für mich nicht erkennbar, auch weil Vermieter ein Interesse daran haben, dass ihre Wohnungen erhalten werden und dauerhaft vermietet werden können. Ein solches Gesetz würde nur viel zusätzliche Bürokratie verursachen und einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen schaffen. Hier wird mit ordnungspolitischen Kanonen auf Spatzen geschossen.“ (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, ich bin auf die Ausschussberatung gespannt, denn es reicht nicht aus, einen Gesetzentwurf vorzulegen, noch dazu so, wie es der SSW in der vergangenen Legislaturperiode gemacht hat, nämlich auf der Grundlage einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, und damit unter Hinweis auf die Wohnraumproblematik in Hamburg so zu tun, als ob diese eins zu eins auf das Flächenland Schleswig-Holstein übertragbar sei. Das ist sie mitnichten! Dementsprechend kann man die Erforderlichkeit eines solchen ‚Wohnraumschutzgesetzes‘ nur dann begründen, wenn man feststellt: Ja, die Wohnungsnot ist tatsächlich in den meisten Regio-- Donnerstag, 30. Juni 2022 71 nen, das heißt in der Fläche des Landes SchleswigHolstein, gegeben. Das möchte ich sehen, meine Damen und Herren! Wo haben wir denn die Situation einer Wohnungsknappheit nach Paragraf 556 d des Bürgerlichen Gesetzbuches? – In vier Orten in Schleswig-Holstein! Nicht einmal an den Fingern einer Hand können Sie sie abzählen. Es sind zwei kleine Orte im Hamburger Rand, eine Gemeinde auf Sylt und die Stadt Kiel – Ende vom Gelände. Ob dies es tatsächlich erforderlich macht, ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz für das gesamte Land SchleswigHolstein zu schaffen, halte ich für extrem zweifelhaft und verfassungsrechtlich bedenklich. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Eka von Kalben

Herzlichen Dank. – Ich erteile jetzt dem Abgeordneten Lars Harms vom SSW das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2018 hatten wir als SSW den Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vorgelegt. Basis war das Hamburger Gesetz. Das haben wir schon damals vorgelegt; denn schon damals war in vielen Gemeinden der Wohnraum knapp, und vor allem war die Lage auf dem Wohnungsmarkt schon in vielfältiger Hinsicht angespannt. Bereits damals haben mehrere Gemeinden gefordert, ein Wohnraumschutzgesetz zu erlassen. Die Gemeinden haben uns nämlich angesprochen und gesagt, dass sie so etwas brauchen. Sie wollen ein geeignetes Instrumentarium, um missbräuchlichem Umgang mit Mietwohnraum entgegenwirken zu können. Im Jahr 2018 hat sich zu unserem Bedauern noch keine parlamentarische Mehrheit für ein solches Gesetz gefunden. Die SPD hat seinerzeit unserem Gesetz zugestimmt und legt nun einen Entwurf vor, der nicht weit von unserem damaligen Entwurf entfernt ist, worüber ich sehr froh bin. Meine Damen und Herren, eines steht fest: Die Lage am Wohnungsmarkt ist in den vergangenen vier Jahren nicht besser geworden. Ganz im Gegenteil: Steigende Baukosten, steigende Kreditkosten, starker Zustrom in die Ballungszentren – diese Faktoren treiben die Kosten für Wohnraum weiter in die Höhe. Gerade im Mietwohnungsbau lassen sich neue Wohnungen nicht mehr kostendeckend erstel- (Lars Harms) len, wenn nicht im Luxussegment vermietet wird, und das macht natürlich das Angebot für viele Menschen knapper. Bezahlbare Wohnungen für Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen muss man in vielen Gemeinden inzwischen mit der Lupe suchen. Wenn dann noch Konkurrenzdruck zu Ferienwohnungen entsteht, weil Vermieter den maximalen Gewinn erzielen wollen, oder wenn Vermieter Wohnungen verkommen lassen, weil sie genau wissen, dass ihre Mieter sich nicht wehren können, dann ist es für die öffentliche Hand Zeit einzuschreiten. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich will Vermieter keineswegs unter Generalverdacht stellen. Aber es gibt sie eben, die schwarzen Schafe. Um gegen deren Machenschaften vorgehen zu können – das ist auch im Interesse aller anderen Vermieter –, benötigen die Gemeinden geeignete Rechtsvorschriften; denn die politische Haltung, dass wir nur genug Anreize zum Bauen schaffen müssten, dann würde der Markt sich schon von allein regulieren, hat sich ganz klar als Irrweg erwiesen. Auf diese Weise bekommen wir in den meisten Gemeinden nicht einmal so viel neuen Wohnraum, dass wir alte, abgängige Wohnungen ersetzen können, geschweige denn bezahlbare Wohnungen für kleine und mittlere Einkommensschichten. Was wir vielerorts bekommen, sind Wohnungen, die sich wohlhabende Zugereiste leisten können, die gern an unseren schönen Küsten leben wollen. Aber das ist nicht das, was wir hier brauchen. Auch uns ist klar, dass ein Wohnraumschutzgesetz keinen neuen Wohnraum schafft. Es vermag dennoch einen wichtigen Beitrag dazu zu leisten, dass Mietwohnraum nicht zweckentfremdet wird, sondern auf diese Weise weiter als Mietwohnraum zur Verfügung steht. Dieses Gesetz gibt den Gemeinden eine Handhabe, gegen Vermieter vorzugehen, die Wohnungen gezielt verfallen oder leer stehen lassen. Es gibt Gemeinden eben auch die Möglichkeit, die dauerhafte Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung zu unterbinden. Ich sage Ihnen: Es darf nicht sein, dass die Menschen in unserem Land keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden, weil diese ganzjährig von Urlaubern belegt sind. Wir hegen die Hoffnung, dass die zunehmend angespannte Lage am Wohnungsmarkt – übrigens längst nicht mehr nur in den Ballungszentren – auch die Regierungsparteien erkennen lässt, dass wir die Mieter im Land besser schützen müssen. Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sind hierfür geeignete Instrumente. (Beifall Martin Habersaat [SPD]) Ein Wohnraumschutzgesetz ist ein weiteres, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und SPD) Die Abschaffung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung hier im Land haben sich als fataler Irrweg erwiesen, den die Mieter jetzt teuer bezahlen müssen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Wiedereinführung der Kappungsgrenze bleibt nahezu wirkungslos, wenn nicht auch eine Mietpreisbremse eingeführt wird. (Beifall SSW und SPD) Dabei ist es in der aktuellen Lage dringend geboten, wirklich alle Instrumente einzusetzen, die dazu beitragen, dass das Wohnen auch künftig bezahlbar bleibt. Wohnen, und zwar ordentliches und menschenwürdiges Wohnen, ist ein Grundrecht; wir dürfen es nicht zum Luxus werden lassen. Das sind wir den Menschen in unserem Land schuldig. So, wie die SPD damals unserem Gesetzentwurf zugestimmt hat, werden wir natürlich auch dem heutigen Gesetzentwurf am Ende unsere Zustimmung geben. Wir freuen uns, dass laut Koalitionsvertrag auch die schwarz-grüne Koalition den von uns im Jahr 2018 vorgeschlagenen Weg mitgehen will. Das finden wir klasse. In diesem Parlament gibt es also vier Parteien, die das wollen. Lassen Sie uns daher diesen Vorschlag der SPD-Fraktion als Grundlage nehmen, um ein neues Wohnraumschutzgesetz hinzubekommen. Lassen Sie uns dabei etwas Gemeinsames machen – für die Menschen hier im Land! Sie werden es uns allen danken, wenn wir ein solches Gesetz hinbekommen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Vielen Dank. – Ich erteile jetzt der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Frau Dr. Sütterlin-Waack, das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass unser Koalitionsvertrag bereits von der Opposition gelesen wurde (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) und dass wir von Teilen der Opposition in unserem Vorhaben unterstützt werden. Landesregierung und Opposition eint der Wille, stärker gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen. Zwar gibt es bereits verschiedene rechtliche Instrumente, um angemessene Wohnverhältnisse sicherzustellen; aber der in einigen Teilen des Landes knapper werdende Wohnraum erfordert von uns ein entschiedenes und breiter aufgestelltes Handeln. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, ein Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen. Dabei stehen zwei Leitgedanken im Vordergrund: Erstens. Eines unserer Anliegen ist es, Kernelemente des Wohnraumschutzes in gesetzlichen Regelungen zu verankern, um einerseits Verwahrlosung und andererseits gesundheitsschädigende Wohnverhältnisse zu unterbinden. Zweitens. Das Gesetz soll als Chance für die Kommunen ausgestaltet werden und ihnen nicht neue Pflichten aufbürden. Der bisherige fachliche Austausch mit den kommunalen Landesverbänden zu diesem Thema zeigt, dass die Verhältnisse im Land – wie Sie es schon dargestellt haben, sehr verehrter Herr Abgeordneter Dr. Buchholz – sehr heterogen sind. Während einige Gemeinden wenig Bedarf sehen, haben andere nachdrücklich mehr Befugnisse eingefordert. Es zeichnet sich daher ab, dass das Problem nicht flächendeckend besteht. Stattdessen gibt es aber punktuell erhebliche Missstände, die ein Einschreiten erfordern. Aus diesem Grund beabsichtigen wir, mit unseren Regelungen die Handlungsspielräume zu erweitern und eingriffsrechtliche Möglichkeiten zu eröffnen, von denen die Kommunen Gebrauch machen können, sodass, angepasst an die örtliche Lage, gehandelt werden kann. Meine Damen und Herren, wir arbeiten mit Hochdruck an dem Gesetzentwurf; denn Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit und ein Schwerpunkt unserer Regierungsarbeit. Wir führen damit nicht nur die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fort. Wir legen noch eine Schippe drauf und krempeln die Ärmel richtig hoch. Wir werden den Bau neuer Wohnungen weiterhin intensiv vorantreiben. Damit dies vor dem Hintergrund von Materialknappheit, steigenden Zinsen, teurem Bauland und unsicheren Wirtschaftsprognosen gelingt, werden wir unseren engen Draht zu den Verbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft pflegen und gemeinsam an Lösungen arbeiten. - Donnerstag, 30. Juni 2022 73 Grundsätzlich gilt: Wenn wir es gemeinsam schaffen, die Baugenehmigungs- und die Baufertigstellungszahlen auf einem hohen Niveau zu stabilisieren, wird dies mittelfristig die angespannten Wohnungsmärkte im Land entlasten. Denn wir wollen, dass alle Menschen qualitätsvollen und bezahlbaren Wohnraum finden und hier in unserem Land gut und sicher wohnen können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christian Dirschauer SSW

Das wird auch nicht mehr passieren in diesem Leben. (Heiterkeit und vereinzelter Beifall CDU) Aber ich habe durchaus Sympathien für die SPD; das möchte ich an der Stelle sagen. (Zuruf CDU: Aber nicht für einen Parteiwechsel!) (Christian Dirschauer) Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Ich will hier gar nicht groß auf das schwierige Verhalten der Jamaikakoalition zum Jugend-Check in der letzten Wahlperiode eingehen. (Christopher Vogt [FDP]: Nee, besser nicht!) Aber Tatsache ist, Herr Kollege Vogt, dass man diese Idee zwar gut fand, sich innerhalb der Koalition aber irgendwie nicht einigen konnte. Statt Haltung zu zeigen und unseren Antrag abzulehnen, hat man ihn dann in die Diskontinuität geschoben. Das hat uns ziemlich überrascht und, ich muss gestehen, mich persönlich auch ein wenig verärgert, und zwar vor allem, weil wir auf dem Weg zu einer jugendgerechteren Politik unnötig viel Zeit verloren haben. Vor diesem Hintergrund und weil mir bis dato kein plausibles Argument gegen einen Jugend-Check bekannt ist, haben wir unseren Antrag – erneut mit der SPD – wortgleich wieder eingebracht. Ich hoffe, dass wir uns nun zumindest im zweiten Anlauf auf diese wichtige Maßnahme einigen können. Denn spätestens mit den Erfahrungen aus der Pandemie ist hoffentlich allen bewusst geworden, dass wir die Belange junger Menschen noch ernster nehmen müssen. Fakt ist, dass die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in der aktuellen Krise längst nicht immer und überall auf der Agenda standen. Auch wir hier im Landtag haben junge Menschen leider nicht selbstverständlich als Expertinnen und Experten in eigener Sache gehört und erst recht spät beteiligt. Wenn Sie mich fragen, dann haben wir nicht nur viel zu spät, sondern bis heute auch viel zu selten ihre Perspektive eingenommen. Insgesamt lässt sich also festhalten, dass Kinder und Jugendliche nicht die Lobby und die starke Stimme haben, die sie eigentlich brauchen. Ein Jugend-Check kann hier natürlich nur ein Teil der Lösung sein, aber er dient der Information und der Sensibilisierung der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und ist damit eine echte und wertvolle Ergänzung zur unmittelbaren Kinder- und Jugendbeteiligung – eine Ergänzung! Wenn wir uns die Gesetzgebung des Landes anschauen, sehen wir, der Bedarf wird schnell deutlich. Zwar werden viele Verordnungs- und Gesetzesvorhaben, die gerade Kinder und Jugendliche betreffen, auf Landesebene erarbeitet; Gesetze im Schul- und Kitabereich, aber auch das Jugendförderungs- oder das Kinderschutzgesetz sind hierfür nur einige Beispiele. Gleichzeitig existieren aber keine verbindlichen Vorgaben oder gar Pflichten, die Belange dieser Gruppe in irgendeiner Form zu berücksichtigen. Das ist aus Sicht des SSW zu wenig. Deshalb fordern wir grundsätzlich, dass Kinder und Jugendliche überall dort mitreden und mitgestalten können, wo es unmittelbar auch um ihre Belange geht. Und wir fordern mit Blick auf alle Gesetze und Verordnungen des Landes, dass die Folgen für Kinder und Jugendliche abgeschätzt werden, natürlich auch unter direkter Beteiligung der jungen Menschen. Ein solches Verfahren hilft dem Gesetzgeber, aber noch viel mehr den Kindern und Jugendlichen selbst. Das mag erst einmal nach viel Aufwand klingen; es ist aber gar nicht so aufwendig. Alle, die Angst vor dem großen Bürokratiemonster haben oder fürchten, dass wir uns handlungsunfähig machen, können beruhigt sein. Wir fordern lediglich eine verbindliche Folgenabschätzung all dieser Vorhaben durch eine unabhängige dritte Stelle. Ich wiederhole gerne, dass das keine Utopie ist, sondern längst im Rahmen der Jugendstrategie auf Bundesebene läuft. Dort gibt es ein Kompetenzzentrum JugendCheck, das Abschätzungen darüber vornimmt, welche Auswirkungen geplante Gesetzesvorhaben auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren haben. Die Erkenntnisse hieraus werden der Politik als Entscheidungsgrundlage an die Hand gegeben; das funktioniert dort nachweislich gut. Im Übrigen ist das mittlerweile auch in Thüringen der Fall. Des Weiteren ist ein Jugend-Check auch aus Sicht des Landesjugendrings ein wertvoller Beitrag für eine jugendgerechtere Politik. Deshalb wollen wir dieses erfolgreich erprobte Instrument auch hier bei uns auf Landesebene verankern. Schon bei der Einführung wollen wir die Jugendverbände und die Jugendlichen selbst beteiligen. Ein Jugend-Check ist keine Spielerei, sondern dringend notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn Kinder und Jugendliche haben kaum Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf politische Entscheidungen und Gesetzgebungsprozesse. Außerdem sind junge Menschen sowohl in den Gremien auf kommunaler wie auf Landesebene weiterhin unterrepräsentiert. Eine Folgenabschätzung durch eine externe Stelle ist kein klassisches Beteiligungsinstrument – das soll sie auch gar nicht sein –, aber sie trägt maßgeblich dazu bei, die Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen auf das Leben und Aufwachsen Jugendlicher transparent zu machen. Wir sind davon überzeugt, dass ein Jugend-Check auch der Landesregierung eine noch bessere Entscheidungsgrundlage für ihre Arbeit liefern kann. Deshalb sollten wir diese Chance für eine jugendgerechtere Gesellschaft unbedingt nutzen. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW und SPD)

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Christian Dirschauer SSW

Zum Antrag der schwarz-grünen GroKo. Auch dafür habe ich durchaus Sympathien. Ich rege an – weil ich glaube, dass dieses Haus nach zwei Jahren Pandemie ein Zeichen an die Kinder und Jugendlichen senden sollte –, dass wir die Anträge in den zuständigen Sozialausschuss überweisen und dort versuchen, eine gemeinsame Initiative auf den Weg zu bringen. Die Jugendlichen hier in SchleswigHolstein haben das mehr als verdient. – Vielen Dank.

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Eka von Kalben

Danke. – Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Werner Kalinka von der CDU.

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Werner Kalinka CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, wenn sich junge Menschen politisch betätigen, wenn sie sich einmischen, wenn sie ihre Meinung sagen, wenn sie sich zu Wort melden. (Beifall SSW und vereinzelt FDP – Christopher Vogt [FDP]: Sehr gut, Werner!) – Das habe ich schon vor 50 Jahren gesagt. Ich sage es heute genauso und mache es auch. (Heiterkeit und Beifall CDU, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Christopher Vogt FDP

Wenn das Franz Josef noch hören könnte!) Zu den schönen Entwicklungen auch in diesem Landtag gehört, dass wir viele junge Gesichter haben. Wir haben gerade die Rede von Michel Deckmann gehört. Wir haben Jasper Balke, Lasse, Aminata, Lukas, Ole und viele andere junge Kolleginnen und Kollegen. Ich muss wirklich sagen: Das ist nicht nur eine Bereicherung, sondern schon allein ein ganz wichtiger Punkt, wenn es darum geht, einen Jugend-Check einzuführen. Denn wenn die jungen Menschen unter uns es nicht täten, wie sonst sollte es laufen? Es ist gut für die Demokratie, wenn die Beteiligung junger Menschen sichergestellt ist. Wie funktioniert der Staat? Wie funktionieren Gesetze, welche Auswirkungen haben sie? Das sind alles Dinge, die hierbei beachtet und diskutiert werden sollen. Es - Donnerstag, 30. Juni 2022 75 gibt aber in der Realität manchmal andere Situationen. Wenn wir an die Gemeindeordnung und die Wahrnehmung solcher Themen denken, dann wird jeder, der kommunal engagiert ist, feststellen müssen: Ganz so doll läuft das häufig nicht. Der Gedanke der Einführung eines Jugend-Checks ist bei uns im Lande überhaupt nicht in Vergessenheit geraten, sondern am 17. März 2022 bei uns im Sozialausschuss in einer mündlichen Anhörung thematisiert worden. Es geht um die Gesetzesfolgenabschätzung, um einen Filter. Ein Rahmenschwerpunkt war, relevante Handlungsfelder zu identifizieren – beispielsweise Familie, Gesundheit, Digitales, Schule – und wie man Jugendverbände einbeziehen kann. Bei dieser Anhörung ist aber auch die Frage aufgekommen, Herr Kollege Dirschauer, wie man das überhaupt organisieren kann. Zum Beispiel sprach die Landesschülervertretung davon, dass erst einmal organisatorische Hilfe benötigt werde, um überhaupt zu wissen, worum es bei all diesen Themen geht. Das sind Dinge, die wir zumindest abchecken müssen. Die Frage, ob hauptamtliche Strukturen das richtige Instrument sind, um eine tatsächliche Jugendbeteiligung zu erreichen, muss man zumindest einmal diskutieren und hinterfragen können. Wir wollen bei uns in Schleswig-Holstein vier Schwerpunkte setzen: Wir wollen erstens den offenen Dialog mit den Jugendverbänden, um möglichst viel Jugendbeteiligung zu erreichen, auch bei Gesetzesvorhaben. Wir wollen zweitens eine jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln, die die Interessen der jungen Generation in den Mittelpunkt stellt. Wir wollen drittens auch über die Einrichtung von legitimierten Kinderund Jugendvertretungen im Landtag sprechen – ein besonderes Anliegen unseres bisherigen Kollegen Tobias von der Heide, das er im Parlament vorgetragen hat. Viertens wollen wir den Filter, von dem ich gesprochen habe, um dafür zu sorgen, dass wir im Parlament viele jüngere Kolleginnen und Kollegen haben, die für sich ja auch schon eine Filterfunktion wahrnehmen. Denn vieles von dem, was dieses Parlament beschäftigt, kommt aus dem Blickwinkel der jüngeren Generation. Ich hoffe, das gilt für alle Themen auf Dauer, wie zum Beispiel Generationengerechtigkeit oder Schuldenbremse; das gehört natürlich dazu. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Wettstreit um die Argumente ebenso!) Meine Damen und Herren, dahinter steht der Gedanke des Dialogs, der Beteiligung; diese Grund- (Werner Kalinka) prinzipien begrüßen wir, und wir wollen uns auf den Weg machen, dazu konkrete Vorschläge zu entwickeln und dabei vonseiten des Ministeriums Unterstützung zu bekommen. Gestatten Sie mir abschließend eine Anmerkung. Natürlich muss die Frage erlaubt sein, ob wir einen Check von Gesetzesvorhaben auch durch andere Personengruppen als relevant ansehen könnten. Ich nenne das Stichwort Familienpolitik. Kollege Vogt, auch Seniorinnen und Senioren gehören zu dieser Gesellschaft, und sie gehören auch zu Parlamenten. Wir müssen den Fokus dieser Diskussion breit anlegen und einen objektiven Filter auf diese Vorhaben legen. Es ist schön, wenn sich junge Menschen und Frauen engagieren und sich für ihre Anliegen einsetzen. (Unruhe) Aber das gilt auch für Arbeitnehmer, das gilt auch für Selbstständige, das gilt auch für Ältere, das gilt für alle in dieser Gesellschaft. Ich habe unsere Schwerpunkte hier dargelegt. Diese vier Punkte werden wir in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen und entsprechend jugendpolitische Positionen setzen. Wir werden zu diesem Thema in Schleswig-Holstein einiges auf den Weg bringen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Ich erteile jetzt das Wort Nelly Waldeck für ihre erste Rede im Landtag. (Beifall)

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Gerade hat die neue Legislaturperiode angefangen, und wir sind deutlich jünger geworden. Die Zahl der Abgeordneten unter 30 hat sich sogar vervierfacht. Das ist ein großer Schritt in Richtung eines Parlaments, welches die Bevölkerung widerspiegelt, und meiner Meinung nach ein echter Erfolg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Doch trotz der Verjüngung ist zu Beginn der Legislaturperiode die jüngste Person im Landtag 24 Jahre alt. Kinder und Jugendliche sind nicht im Parlament repräsentiert und dürfen ihre Vertretung zum großen Teil nicht selbst wählen. Politik ist in der Regel ein ziemlich jugendfreier Raum. Doch junge Menschen sind unsere Zukunft. Sie werden am längsten in dieser Gesellschaft leben und sind am stärksten von den Folgen unserer Entscheidungen betroffen. Gerade weil sie so wenig repräsentiert sind, bedürfen sie einer besonderen Aufmerksamkeit und Einbindung. Aus diesem Grund unterstützen wir als Grüne das Anliegen des SSW und der SPD, Gesetze gezielt auf ihre Auswirkungen für junge Menschen zu überprüfen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Coronapandemie ist die konkrete Einbindung ein wichtiger Schritt und schon lange überfällig. Kinder und Jugendliche haben stark unter der Pandemie und den Einschränkungen des öffentlichen Lebens gelitten. Einige Folgen wurden uns letztes Jahr drastisch vor Augen geführt. Die Zahl psychischer Auffälligkeiten und Erkrankungen ist deutlich angestiegen. Immer wieder haben junge Menschen und Jugendverbände gefordert, in Entscheidungen über Coronamaßnahmen einbezogen zu werden. Das war am Anfang der Pandemie sehr schwierig, allerdings auch, weil Coronamaßnahmen mit einer deutlichen Geschwindigkeit getroffen und in die Tat umgesetzt werden mussten. Diese Situation hat sich jetzt aber verändert. Die Pandemie ist Alltag geworden – leider. Deshalb müssen bei Entscheidungen auch Betroffene angemessen berücksichtigt und einbezogen werden, allen voran junge Menschen. Wir Grüne haben darauf gedrängt, dass bei den parlamentarischen Anhörungen die Belange von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise berücksichtigt und junge Menschen angehört werden, auch bei der Anhörung von Expertinnen und Experten im Sozialausschuss und im Plenum. Deshalb ist der Vorschlag für einen Jugend-Check auch heute richtig. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir im Ausschuss eine Anhörung zum Jugend-Check durchgeführt. Wenig überraschend: Die betroffenen Verbände befürworten einen Jugend-Check. Auf Bundesebene gibt es diese Überprüfung bereits. Sie geht auf einen Vorschlag aus dem Kinderund Jugendbericht zurück. Die Umsetzung wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart und in der letzten Legislaturperiode durch das Bundesjugendministerium auf den Weg gebracht. Im Rahmen der Jugendstrategie wurde ein Kompetenzzentrum mit vielen Expertinnen und Experten sowie Personalstellen eingerichtet. (Nelly Waldeck) Ob ein Jugend-Check in dieser Form für SchleswigHolstein der beste Weg ist, sollte gemeinsam mit jungen Menschen diskutiert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dass es einen Jugend-Check geben wird, ist keine Frage, wie er umgesetzt werden kann, aber sehr wohl. Ob der Jugend-Check durch Erwachsene, wissenschaftliche Expertinnen und Experten oder auch durch Jugendliche selbst umgesetzt werden kann, hat verschiedene Vor- und Nachteile und sollte im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens unter Einbindung junger Menschen diskutiert werden. Mir und uns Grünen ist wichtig, dass beim JugendCheck auch junge Menschen checken und nicht nur Erwachsene. Deshalb war uns wichtig, das Thema auch in unserem Koalitionsvertrag mit der CDU zu verankern. Dort steht: „Ziel sollte möglichst viel Jugendbeteiligung sein. Hierzu zählt auch, dass wir die Einrichtung einer legitimierten Kinder- und Jugendvertretung im Landtag im Rahmen der Arbeit an der Jugendstrategie ergebnisoffen diskutieren und dass wir den Folgen von Gesetzgebungsvorhaben für die Belange von Jugendlichen in der Regierung und im Parlament die gebotene Beachtung zukommen lassen. Wir werden im Dialog mit den Jugendverbänden dafür geeignete Formate entwickeln.“ Ich bin sehr froh, dass das möglich war und dass die CDU bei diesen Vorhaben mitgehen kann. Schleswig-Holstein wird also in dieser Legislaturperiode einen Jugend-Check erhalten. Bei der Frage, wie der aussehen kann, beziehen wir junge Menschen ein. (Beifall)

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Eka von Kalben

Ich erteile jetzt das Wort der Abgeordneten Sophia Schiebe von der SPD zu ihrer ersten Rede. (Beifall)

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser aller Ziel ist es, dass jedes Kind und jeder Jugendliche geborgen und glücklich bei uns in Schleswig-Holstein aufwachsen kann. Sie sollen unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Chancen haben und ihre Ziele und Träume erreichen. Beim Heranwachsen sollen sie ausreichend - Donnerstag, 30. Juni 2022 77 Raum und Möglichkeiten haben, sich und ihre Umwelt zu entdecken, sich auszuprobieren und vielfältige Freizeitangebote wahrzunehmen. Für die dafür notwendigen Rahmenbedingungen sorgen die Eltern, die Familien, die Gesellschaft, aber auch wir als Staat. Viele Gesetzesvorhaben, die Kinder und Jugendliche betreffen, werden bei uns auf Landesebene erarbeitet und verabschiedet. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, dass alle Kinder und Jugendliche ein Recht darauf haben, sich bei allen Fragen und Belangen zu beteiligen, die sie betreffen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, gehört zu werden. Nicht erst seit der Coronapandemie wissen wir aber, dass sich unsere Kinder und Jugendlichen häufig von der Politik im Stich gelassen fühlen. In einer Studie von Bertelsmann gaben 58 Prozent der befragten Jugendlichen an, dass der Politik die Situation von Jugendlichen nicht wichtig genug sei. Ein Zustand, der uns als Politik nicht zufriedenstellen kann. Politik hat die Aufgabe, die Zukunft von morgen zu gestalten, und daher müssen unsere Gesetze und Vorhaben auch die Sichtweisen derjenigen im Blick haben, die davon am längsten betroffen sein werden. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gemeinsam mit dem SSW setzen wir uns als SPD für einen Jugend-Check ein. Der Jugend-Check ist ein Prüf- und Sensibilisierungsinstrument, um die Lebenslagen und Belange junger Menschen bei unseren Gesetzesvorhaben mehr zu berücksichtigen. Es ist kein klassisches Beteiligungsinstrument, sorgt aber dafür, dass die Diskussions- und Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung erweitert werden. Zudem ermöglicht der Jugend-Check, Fachverbände und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure zu informieren. Damit leistet er einen Beitrag zu mehr Jugendgerechtigkeit und guter Gesetzgebung. Dass das gelingt und auch mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden ist, zeigen uns der Bund und das Land Thüringen, die den JugendCheck bereits eingeführt haben. Da die Lebenslagen junger Menschen vielfältig sind, muss der Jugend-Check selbstverständlich diese Vielfalt umfassend berücksichtigen und die Auswirkungen von Gesetzen differenziert darstellen. Die Einführung und Weiterentwicklung des Ju- (Sophia Schiebe) gend-Checks muss unserer Ansicht nach mit den Jugendlichen gemeinsam erfolgen. Uns ist bewusst, dass der Jugend-Check kein Mittel ist, um ganz direkt die Bedürfnisse, Interessen und Belange Jugendlicher zu hören und einzubeziehen. Viele Kinder und Jugendliche wollen sich selbstverständlich gerne selbst aktiv zu politischen Themen einbringen, die sie betreffen. Daher begrüßen wir die von ihnen vorgeschlagene jugendpolitische Strategie und die Umsetzung einer legitimierten Kinder- und Jugendvertretung. Der Jugend-Check soll auch nur ein Puzzlestück von vielen weiteren sein. Es ist ein erstes Zeichen für unsere Jugendlichen, dass wir sie und ihre Belange ernst nehmen. Die Landesregierung muss ihrer Aufgabe, eine zukunftsfähige Politik für die kommenden Generationen zu machen und den noch immer unterrepräsentierten Jugendlichen im Land zu mehr Beteiligung zu verhelfen, endlich gerecht werden. Mit der Etablierung des Jugend-Checks bei der Landesgesetzgebung wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht; denn Politik muss nicht für, sondern mit den Menschen gemacht werden. Im Antrag der Koalition steht das Wort Jugend-Check nicht direkt drin, aber es wurde festgehalten – ich zitiere –, „… den Folgen von Gesetzgebungsvorhaben für die Belange von Jugendlichen in der Regierung und im Parlament die gebotene Beachtung zukommen lassen. Wir werden im Dialog mit den Jugendverbänden dafür geeignete Formate entwickeln.“ Das etablierte Instrument Jugend-Check wäre ein Format, das wir schon jetzt einführen könnten, das auch Jugendverbände in den letzten Anhörungen unterstützt haben. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

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Eka von Kalben

Ich erteile dem Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nur, damit Sie sich nicht wundern, verrate ich Ihnen am Anfang, dass ich unter der strengen Beobachtung meines Fraktionsvorsitzenden stehe, der nicht glaubt, dass ich eine Rede unter fünf Minuten oder drei Minuten halten kann. (Heiterkeit und Beifall FDP und CDU)

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Eka von Kalben

Es gibt auch noch die strengen Augen der Präsidentin. (Christopher Vogt [FDP]: Eine halbe Minute ist schon rum! – Heiterkeit)

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Dr. Heiner Garg FDP

Das habe ich befürchtet, Frau Präsidentin. Deswegen versuche ich das einmal kurz und knapp. Ich bleibe dabei: Die Idee des Kinder- und JugendChecks ist richtig. Es kommt allerdings sehr darauf an, wie man das Ganze ausgestaltet. Richtig ist ebenfalls: Auf Bundesebene sind die Grundlagen dafür gelegt worden. Wenn man auf jugend-check.de geht und sich einmal anguckt, wie beispielsweise das neue BAföG-Gesetz erklärt wird, dann sieht man, dass das eine ganz vernünftige Einrichtung sein kann. In Thüringen läuft das ebenfalls ganz in Ordnung. Wenn wir uns daranmachen, einen Jugend-Check für Schleswig-Holstein einzuführen, muss dabei aber tatsächlich ein echter Mehrwert herauskommen. Es ist vollkommen zutreffend von der Kollegin gesagt worden, dass der Kinder- und JugendCheck in Wahrheit kein Beteiligungsinstrument, sondern ein echtes Prüfinstrument ist. Als ich mit einigem Schmunzeln feststellen musste, dass im Koalitionsvertrag – Minister Schrödter ist jetzt nicht da – auf Seite 204 ein „Digitalcheck“ vereinbart wurde, habe ich gedacht, dass erst recht Platz für einen Kinder- und Jugend-Check ist. Deswegen freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. – Und, Herr Vogt, ich habe gewonnen. (Heiterkeit und Beifall FDP, CDU, SPD, SSW und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Lars Harms [SSW])

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Eka von Kalben

Ich erteile dem Abgeordneten Christian Dirschauer für den SSW das Wort. (Zurufe) – Das stimmt nicht, das ist hier falsch aufgeschrieben. Herr Dirschauer hat schon geredet. Ich sehe keine weiteren Dreiminutenbeiträge. Deswegen erteile ich jetzt der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Frau Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Wie kann man die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen? – Diese Frage stellen wir uns zu Recht regelmäßig in diesem Haus, und wir haben uns natürlich über diese Frage auch bei den Koalitionsverhandlungen Gedanken gemacht. Frau Waldeck und Herr Kalinka haben das eben ausführlich dargestellt. Unsere Antwort darauf ist, eine jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein zu entwickeln, bei der eben genau die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen im Mittelpunkt stehen. Der entscheidende Punkt ist, die Beteiligungsmöglichkeit von Kindern und Jugendlichen so auszubauen und zu gestalten, dass sie vor Ort und im Land mitgestalten und für ihre Interessen eintreten können. Wir wollen außerdem die Folgen von Gesetzgebungsverfahren für die Belange von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick nehmen. Wir werden uns also Instrumente anschauen, die deutlich machen, wie Gesetzesvorhaben die Interessen junger Menschen berühren können. Das Ergebnis davon könnte zum Beispiel ein Jugend-Check sein. Wenn es dazu kommen sollte, muss die Ausarbeitung unter Einbindung junger Menschen und von Jugendverbänden stattfinden. Auf Bundesebene gibt es bereits das Kompetenzzentrum Jugend-Check, das im August 2017 seine Arbeit aufgenommen hat. Das Kompetenzzentrum ist wissenschaftlich verankert und prüft Gesetzesvorhaben mit Blick auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche sowie die Folgen. Es setzt sich für die Weiterentwicklung des Jugend-Checks selbst ein. Das Projekt wird vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführt und vom Bundesfamilienministerium gefördert. Auf Landesebene besteht in Thüringen ein entsprechendes dreijähriges Modellprojekt. Es baut in seiner Struktur und Ausrichtung auf den bundesweiten Erfahrungen auf. Die Projektstelle Jugend-Check Thüringen überprüft alle Gesetzentwürfe der Landesregierung vor dem zweiten Kabinettsdurchgang auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen. Darüber hinaus werden im Rahmen des Projekts neue Akzente gesetzt, indem verschiedene Beteiligungsformate zur Einbindung junger Menschen erprobt werden. - Donnerstag, 30. Juni 2022 79 Wir wollen für Schleswig-Holstein ein geeignetes Verfahren in Anlehnung an das Bundesprogramm sowie auf Basis der bisherigen Länderumsetzung entwickeln. Es ist sinnvoll, über solche Instrumente nachzudenken, weil sie uns als politisch Verantwortliche – in diesem Fall die Landesregierung – eben in die Pflicht nimmt, bei jedem einzelnen Vorhaben zu prüfen: Haben wir über die Belange junger Menschen nachgedacht – unabhängig davon, ob es unmittelbar kinder- oder jugendpolitische Gesetzesvorhaben sind? Aber dennoch ist ein Jugend-Check per se kein Mittel der größeren Beteiligung, wenn man ganz ehrlich ist. Der Grundgedanke im Koalitionsvertrag und in dem Antrag der SPD und des SSW ist ja: Wie können wir die Interessen stärker berücksichtigen, wie können wir mehr Beteiligung hinbekommen? Natürlich ist der Jugend-Check eine Option, um dieses Ziel zu erreichen. Entscheidender ist jedoch meiner Meinung nach: Wie gestalten wir eine jugendpolitische Strategie aus? Wie schaffen wir es, gerade Jugendliche zu erreichen, die sich durch Politik und all diese tollen politikähnlichen Formate nicht angesprochen fühlen? Die neue Landesregierung und ich persönlich als Ministerin für Jugend möchten alles dafür tun, damit gerade junge Menschen noch stärker in die Politik eingebunden werden und ihre Interessen besser vertreten werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der russische Angriffskrieg bringt zuallererst unermessliches Leid und Zerstörung über die Menschen in der Ukraine. Dieser Krieg zerstört unsere europäische Sicherheitsordnung und unser friedliches Zusammenleben. Wir haben geeint und sehr entschlossen in der EU, aber auch in der NATO mit Sanktionen reagiert. Wir sind solidarisch an der Seite der Menschen, und wir stehen fest und weiterhin zu den Menschen in der Ukraine und zu dem, was sie dort gerade erleiden müssen. Zu unserer humanitären Verantwortung gehört aber auch, dass wir Menschen – vor allem Frauen und Kinder – bei uns aufgenommen und ihnen Schutz geboten haben und weiterhin bieten. Mehr als 700.000 Menschen haben bereits Zuflucht in Deutschland gefunden. Zugleich aber führen der Angriffskrieg und die Reaktionen darauf zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen. Neben den unterbrochenen Lieferketten und dem Wegbrechen von Märkten hat es Auswirkungen auf die Energiekosten und die Lebensmittelpreise. Diese steigen und steigen und steigen. Die Inflationsrate liegt bei 7 Prozent, so hoch wie schon seit 40 Jahren nicht mehr. Gerade Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen spüren das tagtäglich beim Tanken, aber auch bei ihren Einkäufen. Daher war es richtig, dass die Ampelregierung in Berlin mit einem Milliardenpaket für Entlastung gesorgt hat. Das gibt Sicherheit in ungewissen Zeiten. Uns allen aber hier im Hause ist bewusst: Dabei wird es nicht bleiben können. Wir werden zumindest vor allem besonders von den Preissteigerungen betroffenen Menschen spätestens – das sage ich Ihnen jetzt schon sehr deutlich – im Herbst weitere Entlastungspakete schnüren müssen. Denn die Menschen sind nicht aufgrund ihres eigenen Verschuldens in diese Notlage gekommen. Daher ist es unsere Pflicht, die Menschen, aber auch wenn nötig die Unternehmen in dieser schweren Zeit zu unterstützen. (Beifall SPD) Während ein Teil der Bevölkerung von dieser Krise hart getroffen ist, gibt es aber auch Krisengewinner. Daher ist es für uns ganz besonders wichtig, diejenigen, die gerade sehr stark von dieser Krise profitieren, zusätzlich zu besteuern. Denn sie haben nicht unternehmerisch besonders schlau gehandelt oder eine höhere Leistung angeboten, sondern dieses ist allein der Krise geschuldet. Wir reden hier nicht über Peanuts oder ein paar Euro mehr. Das Argument: „Sie zahlen ja schon Steuern“, zieht hier nicht. Nur ein Beispiel: Allein im ersten Quartal dieses Jahres konnten die vier Ölriesen – Shell, BP, Exxon und Total – ihre Nettogewinne – hören Sie genau zu! – gegenüber dem Vorjahr von 15 Milliarden Dollar auf 34 Milliarden Dollar mehr als verdoppeln. Die Internationale Energieagentur hat einmal vorgerechnet – Frau Ministerin Heinold, das wird Sie wahrscheinlich auch interessieren –, dass die gestiegenen Energiepreise den Konzernen in diesem Jahr 200 Milliarden Euro zusätzlich in ihre Kassen spülen werden. Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren die Unternehmen gestützt und werden das auch immer wieder tun, vor allem in schwierigen Zeiten. Aber diese absoluten Riesengewinner gibt es, und daher brauchen wir sie auch bei der Unterstützung und Bewältigung der jetzigen Krise. (Beifall SPD) Wir fordern die Landesregierung auf, der Bundesratsinitiative aus Bremen, Mecklenburg-Vorpom- (Serpil Midyatli) mern und Thüringen zu folgen und eine Übergewinnsteuer auf Bundesebene zu unterstützen. Nun haben wir ja Ihren Alternativantrag gesehen und lesen können. Die Koalitionäre halten einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer für kompliziert zu erarbeiten. Ganz ehrlich: In den letzten Tagen und Wochen konnten wir Ihr Auftreten und Ihr Gebaren überall sehen. Sie haben zumindest den Anschein erweckt, keine Aufgabe sei für Sie zu groß und vor allem kein Problem unlösbar. Und jetzt dieser Alternativantrag! Aber keine Sorge: Sie sollen es ja gar nicht selber machen, sondern Ihrer Königsdisziplin folgen, liebe Landesregierung: der Bund, der Bund, der Bund. Das ist ehrlich gesagt auch unsere Aufforderung. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein SPD-Kanzler!) Warum diese Zurückhaltung? Wir fordern Sie lediglich auf, der Bundesratsinitiative beizutreten, damit die Bundesregierung dies hier tatsächlich machen kann. (Tobias Koch [CDU]: Sie sind doch Bundesvorsitzende!) Andere Länder haben bereits eine Übergewinnsteuer eingeführt, Italien zum Beispiel. Frau Ministerin Heinold, Sie sollten doch mehr als erfreut über diese zusätzlichen Mehreinnahmen sein, weil nämlich die Länder und die Kommunen nicht einen unerheblichen Teil der Kosten der Entlastungspakete mittragen. Kurz, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Es kann nicht sein, dass die Verluste vom Staat getragen werden und die Übergewinne zumindest befristet nicht über eine Übergewinnsteuer eingezogen werden können. Das Kartellrecht mit Klauen und Zähnen – bei aller Liebe –, das ist zwar gut zu wissen, bringt uns aber auch nicht sofort weiter. Wir brauchen jetzt die Übergewinnsteuer, um die finanziellen Lasten der Krise solidarisch und gerecht zu verteilen. (Beifall SPD) Gerade auch von den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen hätte ich deutlich mehr erwartet als diesen Alternativantrag. Wir werden uns wahrscheinlich daran gewöhnen müssen. Bei der Erwiderung auf die Reden heute in der Aktuellen Stunde haben Sie, Ministerin Heinold, mit fast zitternder Stimme hier von großen Herausforderungen mit großen Dimensionen geredet. Wir wollen heute mit unserem Antrag einen Beitrag dazu leisten, dass wir - Donnerstag, 30. Juni 2022 81 diese Herausforderungen im Land miteinander lösen können. Wahrscheinlich werden wir uns aber an den neuen Stil der Grünen gewöhnen müssen: nach außen viel erzählen, sich aber wegducken, wenn es ernst wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW])

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Eka von Kalben

Der nächste Redner ist unser Kollege Ole Plambeck von der CDU.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD möchte also eine Übergewinnsteuer einführen. Dabei sollen wir uns hier einer Bundesratsinitiative anschließen, in der der Bundesrat die Bundesregierung bittet, einen Vorschlag für so eine Übergewinnsteuer vorzulegen. Ich wiederhole: Wir sollen beschließen, dass der Bundesrat die Bundesregierung darum bittet, etwas vorzulegen. (Serpil Midyatli [SPD]: Das machen Sie doch ständig!) Frau Midyatli, Herr Losse-Müller: Ist das wirklich Ihr Ernst? Ich habe verstanden, dass Sie stellvertretende Bundesvorsitzende Ihrer Partei sind, (Lukas Kilian [CDU]: Hört, hört!) die derzeit mit Olaf Scholz den Bundeskanzler stellt, und Sie bitten hier um Mithilfe, dass die Bundesregierung einen Vorschlag für eine Übergewinnsteuer vorlegt? – Da scheint wenig Vertrauen Ihrerseits in Ihre Leute in der Bundesregierung zu sein, die ja offenkundig mittlerweile von starken Grünen angeführt wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Serpil Midyatli [SPD]: Wollen Sie die Arbeit im Bundesrat einstellen?) Zudem muss man klar sagen: Ihre Übergewinnsteuer ist nichts anderes als eine knallharte Vermögensabschöpfung, und zwar bei allen Unternehmungen jeglicher Größe und Branche. Das ist nichts anderes als wirtschaftspolitischer Irrsinn. (Beifall CDU)

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Eka von Kalben

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Midyatli zu?

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Serpil Midyatli SPD

Kollege Plambeck, ist das jetzt eine Aufforderung gewesen, dass man die Arbeit im Bundesrat komplett einstellt, oder was soll das? Selbstverständlich gibt es hier immer wieder Anträge, bei denen es darum geht, sich im Bundesrat anderen Initiativen anzuschließen. Das werden wir auch von Schwarz-Grün in dieser Legislaturperiode das ein oder andere Mal erfahren. Oder wollen Sie sich, wie in der letzten Legislaturperiode, die ganze Zeit immer nur enthalten, weil Sie keinen eigenen Gestaltungswillen haben? – Wir haben sehr großen Gestaltungswillen und werden uns auch als Schwarz-Grün sehr stark über den Bundesrat in die Bundespolitik einmischen. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Martin Habersaat [SPD]: Aber nicht an dieser Stelle! – Weiterer Zuruf SPD: Nur bei den einfachen Sachen!) Die SPD bezieht sich vor allem auf Energiekonzerne und holt mal wieder ihre Erzählung aus dem Wahlkampf von sogenannten guten und bösen Unternehmern hervor. Dabei lässt sich aber eine Übergewinnsteuer oder Sondersteuer wegen des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht auf einzelne Branchen eingrenzen. Das heißt im Umkehrschluss: Auch Unternehmen wie BioNTech aus Mainz mit Gewinnen aus der Coronakrise – was ja auch eine Krise ist –, oder aktuell IT-Unternehmen – IT-Sicherheit ist jetzt während des Krieges und der aktuellen Krise ein Riesenthema, bei dem die Unternehmen sehr viel zu tun haben -, wären von einer solchen Übergewinnsteuer betroffen. Ich möchte einmal etwas ganz Grundsätzliches festhalten: Unternehmen, egal welcher Rechtsform, Größe oder Branche, haben nicht nur das Recht, Gewinne zu machen, sondern auch die unternehmerische Pflicht, Gewinne zu machen. Denn neben der Chance auf Gewinne tragen die Unternehmen auch erhebliches Risiko. Chance und Risiko müssen immer zusammen gedacht werden. Vor allem müssen Unternehmen Eigenkapital bilden können; denn Eigenkapital ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und darf nicht abgeschöpft werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzpolitisch ist eine Übergewinnsteuer gar nicht notwendig, weil diese Unternehmen ganz regulär ihre Steuern zahlen. Die Einführung einer Übergewinnsteuer hätte ganz konkret die Folge der Abwanderung und der Gefährdung von Arbeitsplätzen. Vor allem zeigt aber doch dieser Antrag der SPD, dass das Krisenmanagement von Olaf Scholz gescheitert ist. Die Ampel steht auf rot. Erst versucht diese, Rabatte einzuführen, dann merkt sie, dass der Effekt in eine ganz andere Richtung läuft, und jetzt versucht sie, über eine Übergewinnsteuer alles wieder einzufangen. Das halte ich für ziemlich verrückt. (Beifall CDU) Viel effektiver ist es dagegen, die Ausnutzung krisenbedingter Marktverwerfungen durch das Kartellrecht zu unterbinden. Das ist ein Vorschlag auch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: die Offenlegung von Preiskalkulationen. Das führt zu Transparenz und zu Vertrauen. Daher wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass der Prozess der angekündigten Kartellrechtsänderung auf Bundesebene aktiv angegangen wird, damit möglichen Preisabsprachen etwas entgegengesetzt werden kann. Ich bitte deshalb darum, den SPD-Antrag abzulehnen und unseren schwarz-grünen Antrag anzunehmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Ich erteile jetzt Lasse Petersdotter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ein sehr zynisches Sprichwort an den Kapitalmärkten besagt: The best time to buy is when there´s blood in the streets. – Dieser Leitsatz sagt letztendlich, dass man durch Leid Profit erwirtschaften kann. Eine ähnliche Strategie scheinen die Mineralölkonzerne aktuell zu verfolgen; insbesondere seit Kriegsbeginn stiegen die Preise für Benzin und Diesel rasant an, und zwar in keinerlei Verhältnis mehr zu den Preisanstiegen und Preisentwicklungen auf den Rohölmärkten. Der Markt in Deutschland ist auf fünf große Akteure aufgeteilt. Da ist zunächst ARAL/BP mit 23,5 Prozent Marktanteil, da ist Shell mit 22 Prozent, Jet mit 10 Prozent Marktanteil, Esso mit (Lasse Petersdotter) 7,5 Prozent und Total mit 7,5 Prozent. Diese Zahlen machen deutlich: Der Markt ist kaputt. Die Frage ist aber: Wie reagieren wir darauf? Das ist ja nicht eine Reaktion auf die Krise, sondern es ist ein strukturelles und generelles Problem. Eine Reaktion kann sein – gerade mit Blick auf die Krise –, eine Übergewinnsteuer einzuführen, also eine gezielte Besteuerung der Gewinne in Krisenzeiten, die im Normalfall nicht anfallen würden. Das klingt in der Theorie sehr einfach und kann in der Praxis auch gelingen. Wir sehen es in Italien, Griechenland und Großbritannien, wo man solche Wege gegangen ist, zumindest teilweise einmalig eine solche Steuer zu erheben. Die EU-Kommission räumt auch ausdrücklich die Möglichkeit dazu ein, eine Übergewinnsteuer umzusetzen. In dieser Koalition – wir haben heute Vormittag ein anderes Steuerthema debattiert, wo es in die andere Richtung ausschlägt – gibt es keine Mehrheit für eine Übergewinnsteuer. Das ist aber auch nicht vordringlich unser Regelungsbereich, sondern vielmehr der der Bundesregierung. Bevor die SPD sich noch einmal so erschöpft – ich habe gerade bei der Rede von Frau Midyatli mitgeschrieben, das sei die „Königsdisziplin“ dieser Regierung, da irgendwelche Dinge zum Bund zu schieben – uns vorzuwerfen, „nach außen viel zu erzählen, aber sich wegzuducken, wenn es konkret wird“ – – Gerade bei diesem Thema uns als grüne Fraktion vorzuwerfen, wir seien uns hier nicht einig geworden! Das fällt Ihnen doch selber auf den Fuß, denn in Berlin stellen Sie doch den Bundeskanzler, den ehemaligen Finanzminister. Und was passiert? – Nichts. Man versucht wirklich, ganz weit – wie beim Hallenfußball – über die Bande zu spielen und irgendwie aus Schleswig-Holstein über den Bundesrat eine Übergewinnsteuer durchzusetzen, die man selber leider aus dem Kanzleramt heraus nicht umgesetzt bekommt. Das kann man versuchen, aber dann würde ich zumindest die Vorwürfe etwas kleiner formulieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Seid ihr dafür oder dagegen?) – Ja, ich befürworte eine Übergewinnsteuer. Aber man darf auch nicht unter den Tisch fallen lassen, dass es nicht einfach wäre, eine umzusetzen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Dafür oder dagegen?) - Donnerstag, 30. Juni 2022 83 Es gibt bei der Übergewinnsteuer zwei Methoden, sie durchzusetzen. Die erste Methode ist die sogenannte Average Earnings Method, bei der man versucht, so etwas wie einen Normalzustand zu definieren und aufgrund dessen dann eine Besteuerung der Dinge, die im Normalzustand nicht abgebildet sind, vorzunehmen. Da besteht das Problem, gerade in diesen Zeiten nach zwei Jahren Pandemie, so etwas wie einen ökonomischen Normalzustand bei kleinen und großen Betrieben festzustellen. Wie reagiert man auf Umstrukturierungen, die teilweise in dem Konzern stattgefunden haben? Wie reagieren wir auf weitere Sondereffekte? Die zweite Methode ist die Invested Capital Method. Bei der versucht man, ein Verhältnis zwischen Rendite und investiertem Kapital zu schaffen. Auch das ist eine Herausforderung. Wir haben in den Zeiten des Zweiten Weltkrieges in den USA Beispiele erlebt, in denen man eine Übergewinnsteuer in der Verbindung beider Methoden probiert hat, aber auch diese Erfahrungen lassen sich nicht zwangsläufig auf das, was wir im 21. Jahrhundert machen können, übertragen. Also machen wir es uns nicht einfacher, als es ist, auch wenn es vom Ziel her mit Sicherheit das Richtige wäre, hier voranzukommen. Das Eigentliche ist aber, wenn wir über das Ziel sprechen, tatsächlich die Effekte aufzulösen, diesen Markt, der offensichtlich nicht funktioniert, zu verändern und dabei mit wirksamen Mitteln vorzugehen. (Beifall Lars Harms [SSW]) Hier ist das Kartellrecht ein besonders guter Weg. Vielerorts hört man zurzeit, wenn man auf die Preisentwicklung an den Tankstellen guckt, dass die Mineralölkonzerne wie ein altes Ehepaar funktionierten: Man verstehe sich, ohne miteinander zu sprechen. Das ist etwas, worauf das Kartellrecht schlichtweg nicht ausgerichtet ist. Es braucht immer bestimmte Nachweise und Beweise dafür, dass Absprachen stattfinden. Ehrlicherweise braucht es diese Absprachen aber gar nicht mehr, weil durch die unterschiedlichen Transparenzmechanismen, die wir an den Tankstellen haben, jeder Tankstellenbetreiber und jeder Mineralölkonzern genau sehen kann, wie sich die Preise überall in Deutschland entwickeln. Das hat für den Verbraucher zwar Vorteile gebracht, aber für die Konzerne ehrlicherweise auch. Diese Vorteile nutzten sie zu ihren Gunsten – ohne Rücksicht auf Verluste. Das ist das eigentliche Problem. Das Pro- (Lasse Petersdotter) blem bekommen wir nicht mit einer Übergewinnsteuer in den Griff, (Beifall Lars Harms [SSW]) denn wir müssen mehr machen, als nur auf den Effekt zu reagieren. Wir müssen die Probleme strukturell angehen. Deshalb ist das Kartellrecht einer der wichtigsten Mechanismen, das zu tun. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Vielen Dank. – Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz von der FDP.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da auch ich Teil dieser Dreiminuten-Challenge der FDP-Exminister bin, muss ich mich an der Stelle kurzfassen. (Heiterkeit) Es ist extrem ärgerlich, wenn eine Bundesregierung die Mineralölsteuer senkt und die Verbraucher das Gefühl haben, nichts davon kommt bei ihnen an. Das ist extrem ärgerlich. Es stimmt nicht ganz, dass da nichts weitergegeben worden ist. Das sieht man, wenn man sich die normale Entwicklung über Pfingsten im Jahresvergleich anschaut – Lasse Petersdotter – und parallel ins europäische Ausland guckt: In Belgien kostet der Liter Super heute 2 Euro 50 Cent, nicht 1,99 Euro wie bei uns. Das heißt, es hat durchaus schon etwas bewirkt, aber es ist gefühlt extrem unangenehm. Dass da viele Gewinne mitgenommen worden sind – gerade im ersten Quartal –, darauf hat Frau Midyatli vorhin hingewiesen. Die Idee einer Übergewinnsteuer ist trotzdem rechtlich extrem angreifbar und problematisch. Warum? – Weil die Abgrenzung nicht gelingt: Was ist ein normaler Gewinn, und was ist ein Übergewinn? Hat Dräger in Zeiten der Pandemie mit dem Verkauf von Beatmungsgeräten einen Übergewinn gemacht oder einen Gewinn? Hat die IT-Firma, die für Cybersicherheit zuständig ist, in diesen Zeiten einen Übergewinn gemacht oder nur einen normalen Gewinn? Und wie ist das beim Mineralölkonzern? – Die Abgrenzung riecht nach staatlicher Willkür, (Vereinzelter Beifall FDP und CDU) weil man schlicht und ergreifend einteilen muss in: „Was ist gut?“, und: „Was ist schlecht?“. Viel wichtiger ist, dass eine Übergewinnsteuer heute ökonomisch absolut kontraproduktiv wäre. Darüber hat hier noch niemand gesprochen. Denn was wird denn passieren, wenn wir eine Übergewinnsteuer einführen? Werden die Mineralölkonzerne ihre Preise senken? – Im Leben nicht, ganz im Gegenteil, sie werden dann die Preise erhöhen. (Beifall FDP) Das bewirkt etwas, das wir in der gegenwärtigen Situation der Bundesrepublik Deutschland auf keinen Fall brauchen: ein Anheizen der Inflationsspirale. Denn das ist das gegenwärtige ökonomische Problem der Republik. Wir haben mit 7,6 Prozent Inflationsrate im letzten Monat eine Inflationsgeschwindigkeit erreicht, bei der wir, wenn wir sie noch weiter aufdrehen, im Herbst nicht allein ein Unternehmenssterben sehen, sondern einen Arbeitsplatzabbau der besonderen Art erleben werden. Deshalb muss zurzeit alles darauf gerichtet sein, die Inflationsdynamik zu bremsen. Dabei wäre eine Übergewinnsteuer eine Katastrophe. Sie würde die Inflationsgeschwindigkeit geradezu erhöhen. Deshalb ist das mit Verlaub eine Schnapsidee, die in Berlin zu Recht verworfen worden ist. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Wie kommt man da ran? Was ein Missbrauch von Wettbewerbsabsprachen ist, muss auch als Missbrauch geahndet werden, und zwar im Kartellrecht. Wenn man im Kartellrecht einmal schaut, mit welchen Möglichkeiten man da rangehen kann, sieht man: Es gibt im Kartellrecht die Chance der Gewinnabschöpfung, gegebenenfalls sogar mit einer Umkehr der Beweislast, wenn es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine kartellrechtswidrige Absprache gibt – das ist rechtsstaatlich immer erforderlich. Den Weg sollte man in Berlin gehen. Den Weg der Länder im Bundesrat sollte man nicht gehen. Ihren Antrag sollte man ablehnen. Dem Antrag von Schwarz-Grün schließen wir uns an. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Lars Harms vom SSW.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Andere haben die Fragestellung auch schon aufgeworfen: Was ist eine Übergewinnsteuer? Und (Lars Harms) wer sollte sie wann zahlen müssen? Angesichts der aktuellen vielfältigen Krisenherde wird die Idee einer solchen Steuer heiß diskutiert, auch hier, aber ganz so einfach ist es dann eben doch nicht. Schon mit Beginn der Coronapandemie, insbesondere aber seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben sich viele Güter des täglichen Bedarfs massiv verteuert – Lebensmittel, Strom, Heizen, Tanken. Während zum Beispiel die großen Mineralölkonzerne anstrengungslos Krisenerlöse in Milliardenhöhe kassieren, sind die Endverbraucher, also die Bürgerinnen und Bürger, die Leidtragenden. Auch die zeitlich befristeten Entlastungspakete des Bundes vermögen diese Kostenspiralen weder dauerhaft noch wirklich spürbar aufzuhalten. Nun soll der Staat eingreifen und für einen gewissen Ausgleich sorgen. Sprich, wer von Krisen, Katastrophen und Kriegen profitiert, soll zahlen müssen. Dieses zusätzlich eingenommene Geld soll dann im direkten Gegenzug zur Abmilderung der Belastungen eingesetzt werden. Auf den ersten Blick mag dies moralisch nachvollziehbar sein, aber auf den zweiten Blick eröffnen sich dabei diverse ökonomische, verfassungsrechtliche und praktische Risiken. Diese beginnen schon bei der Definition des Begriffs Übergewinnsteuer. Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Daher wäre jegliche Festlegung auf einen Referenzzeitraum und auf eine Grenze, ab der ein leistungsloser Übergewinn zu verbuchen wäre, willkürlich. Ein Steuersystem muss aber rechtssicher und berechenbar sein und darf eben nicht der Willkür unterliegen. Sonst drohen dem Standort Deutschland und auch unserem Wirtschaftssystem nachhaltige Schäden durch Vertrauensverlust, Produktionsminderung und Abwanderung. Ebenso unklar ist auch die Definition eines Krisenoder Kriegsgewinners. Diese gibt es häufiger, als man womöglich vermutet, gerade auch unmittelbar. Ein Beispiel ist der Energiesektor. Die Mineralölkonzerne verdienen aktuell mehr als in vergangenen Vergleichszeiträumen und sind unbestritten Krisengewinner. Gleichzeitig gehen aber unter anderem auch die Geschäfte von Wärmepumpenherstellern und Solaranlagenherstellern durch die Decke, da sehr viele Verbraucher nun natürlich auf diese umschwenken wollen. Das ist von uns ja auch gewollt und beworben und wird von uns als Politik befördert. Solche Unternehmen müssten folglich auch unter den Krisengewinnern gelistet und mit einer Übergewinnsteuer belegt werden. Dazu findet sich im Antragstext noch kein Wort, aber wir müssen das einmal im Hinterstübchen behalten. - Donnerstag, 30. Juni 2022 85 Ein weiteres Beispiel: BioNTech hat durch die Entwicklung und den Verkauf seines Impfstoffes milliardenschweren Umsatz und Gewinn gemacht. Wir sind alle froh um diese Impfstoffentwicklung, aber wäre hier dann nicht auch eine Übergewinnsteuer als Krisengewinnler der Coronakrise fällig? Was würden diese beiden Beispiele, also die Wärmepumpenhersteller und die Solaranlagenhersteller auf der einen Seite und BioNTech auf der anderen Seite wohl für ein Signal senden für ein zukünftiges innovatives Unternehmertum? Wenn diese Unternehmen sonderbesteuert würden, verzögen sie sich natürlich und sagten: Hier bleibe ich nicht. – Damit wäre unser Wirtschaftsstandort in der Tat gefährdet. Wir sehen also: Das grundsätzliche Problem mit einer Übergewinnsteuer ist ein konzeptionelles. Es gibt nun einmal Unternehmen, die hohe Gewinne erzielen, und zwar mit Geschäftsmodellen, die einigen nicht passen mögen. Welche Gewinne sind nun also gut und welche sind böse? Welche Branche darf hohe Gewinne erzielen und welche nicht? Und ab wann ist ein Gewinn zu hoch? Hier kratzen wir ganz schnell am Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und öffnen Willkür und Populismus Tür und Tor. Auch das muss klar geregelt sein. Es bleibt also als Fazit festzuhalten: Die Übergewinnsteuer ist nicht einfach einzuführen, auch wenn unser aller Herz dafür schlägt. Daher sollten wir uns das Gesamtsystem anschauen und dort eine nachhaltige Lösung erarbeiten. Unser Steuersystem ist noch nicht vollkommen gerecht und wird es vermutlich auch nie sein. Aber wir können daran arbeiten. Neue Herausforderungen und Sachlagen bedürfen neuer Instrumente. Wir müssen die internationalen Großunternehmen und die Superreichen höher besteuern. Hier gibt es doch Möglichkeiten. Wir müssen die Mittelschicht, die normalen und einfachen Menschen draußen, steuerlich entlasten. Das ist wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall SSW) Dafür braucht es schnelle, durchdachte und nachhaltige Reformen. Ob eine Übergewinnsteuer da ein Weg sein kann, werden wir sehen. Ich will das nicht ausschließen. Eine Ausschussüberweisung des Antrags der SPD wäre hier eigentlich ein geeigneter Weg, um wirklich intensiv darüber zu diskutieren, ob und wie man eine solche Steuer auf den Weg bringen kann. Wir sind für die Diskussion auf jeden Fall offen. Wir sehen die Schwierigkeiten, aber wir finden auch, dass der Gedankengang der SPD es durchaus wert ist, noch einmal im Ausschuss beraten zu werden. – Vielen Dank. (Lars Harms) (Beifall SSW)

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Eka von Kalben

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich der Abgeordneten Beate Raudies von der SPD das Wort.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke dem Kollegen Harms, dass er am Ende dieser Debatte noch einen Aspekt eingebracht hat, der uns extrem wichtig ist, nämlich das Thema der Steuergerechtigkeit. Aus dem Munde der Finanzministerin und auch aus dem Lasse Petersdotters haben wir in den letzten Reden hier in diesem Haus immer wieder das Thema Steuergerechtigkeit gehört. Alle, die mich kennen, wissen, dass dieses Thema eines ist, das mir sehr wichtig ist. Diesen Aspekt sollten wir bei der Debatte über eine sogenannte Übergewinnsteuer – mir gefällt das Wort auch nicht, aber es ist nun einmal der populäre Begriff – nicht aus den Augen lassen. Im Moment freuen sich Bund, Länder und Kommunen über erhebliche Steuermehreinnahmen, aber diese Steuermehreinnahmen kommen von Menschen, die sich diese in diesen Zeiten eigentlich gar nicht leisten können. Sie zahlen nämlich hohe Mehrwertsteuer auf die gestiegenen Preise. Die Leute zahlen diese für das Benzin, für die hohen Lebensmittelpreise, und die Konzerne machen Gewinne aufgrund dieser Krisen. Das ist der Aspekt, der uns umtreibt. Ich glaube, Ole Plambeck hat es gesagt: Es ist das gute Recht von Unternehmen, Gewinne zu machen und Gewinne zu maximieren. Aber es ist auch das gute Recht eines Staates, diese Gewinne zu besteuern und zum Teil abzuschöpfen zur Finanzierung des Gemeinwohls, zur Finanzierung all dessen, was uns in unserem Staat wichtig ist. Ich glaube, es ist heute nicht nur einmal der Begriff sozialer Zusammenhalt gefallen; es wurde davon gesprochen, dass wir den Laden hier zusammenhalten müssen. Dafür werden wir Geld brauchen. 30 Milliarden Euro umfasst das Entlastungspaket der Bundesregierung. Das ist verdammt viel Geld. So viel geht ins Ahrtal für die Katastrophenbeseitigung. Ich sage das, um das einmal ins Verhältnis zu setzen. Das Geld wird nicht reichen, das ist uns heute doch schon klar. Jetzt geht es darum zu gucken, ob man einmalig etwas von diesen Gewinnen abschöpfen kann, denn bei einer Übergewinnsteuer geht es nicht um eine dauerhafte Höherbesteuerung, sondern um das Abschöpfen von besonderen Gewinnen. Wer dabei von kompliziert redet, der schaue einmal ins Außensteuergesetz. Da gibt es viele wunderbare Beispiele für komplizierte Steuergesetzestexte. Diejenigen im Haus, die sich hier auskennen, werden mir sicherlich zustimmen. Warum nun heute eine Bundesratsinitiative? Wir wollten, dass sich Landesregierung und Parlament zu dem Thema bekennen. Deswegen passt die Ausschussüberweisung leider nicht so ganz, weil wir uns auf diese Bundesratsinitiative beziehen. Nichtsdestotrotz wird sehr deutlich, dass es bei diesem Thema viele Aspekte zu diskutieren gäbe: Was ist ein Übergewinn? Wann fällt er an? Zu den Beispielen BioNTech, Dräger und den Gewinnen aus der Pandemie: Natürlich hat man sich diese Frage gestellt. Nicht umsonst ist das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu dieser Zeit entstanden, als man genau geguckt hat: Wer macht denn da jetzt eigentlich die großen Gewinne und hat dafür nichts getan? Es wäre gut, wenn wir dies zum Anlass nehmen, das im Ausschuss zu beraten. Ich persönlich habe auch nichts dagegen, wenn wir am Ende dazu kommen, Spitzeneinkommen oder Kapitaleinkünfte höher zu besteuern. Da haben Sie uns immer auf Ihrer Seite. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Ich erteile jetzt für die Regierung der Ministerin für Finanzen, Frau Monika Heinold, das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die große Herausforderung in dieser Debatte ist, dass die Steuerpolitik in der Tat Bundespolitik ist. Wenn ich mir anschaue, was der Bundeskanzler zur Übergewinnsteuer und zur Steuergerechtigkeit sagt, dann ist das alles verklausuliert und schwierig. Ich habe eine Debatte aus dem Bundestag nachgelesen, in der er dazu befragt wurde und in der der Bundeskanzler sich in Nichtaussagen bewegt. Ich habe jetzt noch einmal in dem Protokoll der aktuellen Debatte nachgelesen und dabei das Zitat von Arbeitsminister Heil gelesen, der auch von der SPD ist. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Was hat denn Robert Habeck dazu gesagt?) – Das werde ich Ihnen gleich sagen. Herr Heil sagte, die Rechtsgrundlage rund um Unternehmensgewinne in Krisenzeiten sei noch unklar. So ganz ein- (Finanzministerin Monika Heinold) fach ist das also in der Beurteilung der rechtlichen Frage nicht, und das ist hier erläutert worden. Sie wissen, dass sich Herr Habeck für eine Übergewinnsteuer positioniert hat und jetzt alternativ vorgeschlagen hat, das Kartellrecht zu ändern. Ich nehme zur Kenntnis – das ist ja schon einmal nicht so schlecht –, dass der Bundeskanzler an dieser Stelle zumindest sagt, er sei offen für eine Verschärfung des Kartellrechts. Das ist ja schon besser als seine Zögerlichkeit zur Übergewinnsteuer. Denn klar ist doch – das ist auch diskutiert worden –, dass wir natürlich als Staat in der Krise mit hohen Belastungen schauen müssen, dass wir über Einnahmen, die es auch staatlicherseits geben muss, für den sozialen Zusammenhalt sorgen. Das ist selbstverständlich. Deshalb ist der Antrag der Koalitionsfraktionen aus meiner Sicht genau richtig formuliert worden. Er sagt in dem ersten Satz, dass die rechtlich sichere Durchführung einer Übergewinnsteuer schwierig ist. Ich teile das. Ich hatte das anfangs ein bisschen anders eingeschätzt – das will ich auch sagen – und habe deshalb im Finanzausschuss des Bundesrats einen Antrag zur Übergewinnsteuer unterstützt. Wir sind ja in den Bundesratsausschüssen frei und können nach unserem Gewissen als Fachministerinnen und Fachminister handeln. Dort hatte der Antrag meine Unterstützung. Allerdings nehme ich zur Kenntnis, dass es rechtlich in der Tat schwierig ist. Das ist heute alles diskutiert worden. Jetzt liegt der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers vor. Ich will aber noch einmal den zweiten Satz aus dem Alternativantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zitieren. Er heißt: „Die Ausnutzung von krisenbedingten Marktverwerfungen durch Preisabsprachen bestimmter Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer muss jedoch unterbunden werden.“ Genau darum geht es, und dafür werden wir uns natürlich auch auf Bundesebene einsetzen. Auch dies sagt der Antrag und fordert uns dazu entsprechend auf. Ich hoffe, meine Damen und Herren, dass es der Koalition in Berlin tatsächlich gelingt, jetzt beim Kartellrecht voranzukommen. Herr Buchholz, ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass Sie das positiv begleiten und unterstützen, weil wir ja in Berlin die Ampel brauchen, um voranzukommen. - Donnerstag, 30. Juni 2022 87 Eines teile ich, und das darf ich für die Landesregierung sagen: Gerade weil wir wissen, wie schwierig die Zeiten sind – und ja, meine Stimme mag heute Morgen ein bisschen zittrig gewesen sein, aber wenn ich höre und zur Kenntnis nehme, dass der Bundesfinanzminister von wirklich schwierigen Zeiten spricht, die auf uns zukommen, und wenn wir einmal verfolgen, was in der Welt los ist –, ist es auch angemessen, in Demut vor dieser Situation auch die Unsicherheiten zu benennen. Gerade in diesen Zeiten müssen wir für unsere Demokratie und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt dafür sorgen, dass es gerecht zugeht. Deshalb ist es richtig, dass wir uns intensiv mit der Frage beschäftigen, was wir tun können, damit der Staat auf der einen Seite nicht nur Ausgaben für Stützungsmaßnahmen vornimmt, sondern auf der anderen Seite dort, wo übermäßige Gewinne entstehen, weil möglicherweise das Kartellrecht nicht so gelebt wird, wie es gelebt werden sollte, davon profitiert. Da müssen wir als Staat rechtlich nachschärfen. Das wird diese Landesregierung positiv begleiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Lars Harms SSW

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen durch die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, dass im vergangenen Jahr in Deutschland 17.700 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, durchschnittlich also 49 Minderjährige pro Tag. Hinzu kommt, dass sich die Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz oder Herstellung sogenannter kinderpornografischer Schriften im vergangenen Jahr verdoppelt haben. 39.171 solcher Fälle sind laut Bundeskriminalamt angezeigt worden. Es lässt sich auch bei diesen steigenden Zahlen vermuten, dass Meldeketten besser funktionieren und der verzeichnete Anstieg von erfassten Darstellungen von Kindesmissbrauch im Netz mit der wachsenden Bereitschaft der Bevölkerung zusammenhängt, diese Fälle direkt den Behörden zu melden. Nichtsdestotrotz bringt dies unsere Polizei und Justiz längst an die Belastungs- und Kapazitätsgrenze. Rund um die Ermittlungen um die pädokriminelle Darknet-Plattform Boystown wurde in den letzten Monaten in der EU und im Bund diskutiert, wie man gegen Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen im Internet vorgehen kann. Auch Bundesinnenministerin Faeser will den Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern auf Bundesebene verstärken. Alle Ebenen müssen zusammenarbeiten; denn das ist uns allen hier klar: Verbrechen und deren Verbreitung im Internet interessieren sich nicht für Landesgrenzen oder Bundesländer. Was wir als SSW wollen, ist, dass auch wir als Land bessere Voraussetzungen schaffen, um Kinder und Jugendliche zu schützen, indem wir unsere Polizei und Justiz so aufstellen, dass sie dieser Arbeit wirksam nachgehen können. Unsere Ziele sind dabei offenkundig: sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen verhindern, Fotos und Videos im Internet von diesen Straftaten ausfindig machen und löschen, Täterinnen und Täter einfacher fassen und strafrechtlich verfolgen. (Lars Harms) Ich weiß: Ich muss Sie an dieser Stelle von der Wichtigkeit dieses Anliegens nicht mehr überzeugen. Es geht hier um die schlimmsten Verbrechen an Kindern. Ich möchte daher auch bewusst meine Redezeit nicht nutzen, um Ihnen von den grausamen Fällen zu berichten, von denen die Landespolizei erzählen kann. Aber es gibt sie, und sie erschüttern auf eine Art und Weise, die bis ins Mark geht. Wie Sie wissen, ist unser Antrag aus einer Fortbildungsveranstaltung zum Bereich „Bekämpfung der Kinderpornografie“ der Landespolizei und der Gewerkschaft der Polizei mit der Fachhochschule Altenholz entstanden, an der ich, aber auch andere Abgeordnete teilgenommen haben. Diese Veranstaltung, die vor allem auch die enormen psychischen Belastungen dargestellt hat, denen die Landespolizei in diesem Bereich ausgesetzt ist, hat mir besonders verdeutlicht, dass wir nicht nur – aber auch – einen Mehrbedarf an Personal- und Sachausstattung haben. Es muss auch um die Gesundheitsprävention für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen und um die Wertschätzung, die wir den Polizistinnen und Polizisten gegenüber zum Ausdruck bringen müssen, die sich für die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern aufreiben. Darüber, wie die Lösungswege genau aussehen können, sollten wir deshalb wirklich miteinander beraten, auch und gerade mit Polizei und Justiz. Vier Punkte sind für uns bereits klar: Erstens muss auch das Land mehr Personal in Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte für den Bereich Bekämpfung von Missbrauch an Kindern und dessen Darstellung, insbesondere im Internet, bereitstellen. Zweitens sollte geprüft werden, inwieweit auch Beschäftigte außerhalb des eigentlichen Polizei- und Justizdienstes als Tarifbeschäftigte in diesem Bereich mitwirken können. Drittens muss für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine flexible und vor allem niedrigschwellige psychologische Betreuung gewährleistet werden. Viertens muss die technische Ausstattung sowohl der Polizei als auch der Justiz stetig an die neuesten Erfordernisse angepasst werden. Uns als SSW geht es jetzt vor allem darum, im Innenausschuss im Rahmen einer Anhörung Polizei und Justiz zu Wort kommen zu lassen, damit sie ihre Bedarfe ganz klar an die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger dieses Landes richten können. - Donnerstag, 30. Juni 2022 89 Wir sehen den Willen der Regierungskoalition, hier tätig zu werden; denn wir haben natürlich auch das entsprechende Kapitel im Koalitionsvertrag wahrgenommen. (Tim Brockmann [CDU]: Das ist schön!) Dass jüngst die Koalition und die SPD entsprechende Anträge gestellt haben, sehen wir sehr positiv. Unserer Wahrnehmung nach geht es also nicht mehr um das Ob, sondern vor allem um das Wie. Das sind gute Voraussetzungen, um auch hier bei uns mehr Licht in das Dunkelfeld zu bringen. Deshalb schlage ich die Überweisung der Anträge in den Innen- und Rechtsausschuss vor, damit wir dort mit Polizei und Justiz über den besten Weg sprechen können. Auf der Veranstaltung ist vonseiten der Polizei und der Justiz ausdrücklich der Wunsch geäußert worden, sich mit der Politik auseinanderzusetzen und ergebnisoffen zu prüfen, welcher der beste Weg ist. Wenn wir uns in diesem Punkt alle zusammen wiederfinden könnten, dann wäre das eine ganz tolle Sache in diesem wichtigen Feld. – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Tim Brockmann.

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Tim Brockmann CDU

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohl kaum ein Verbrechen macht uns dermaßen sprachlos und fassungslos wie die sexualisierte Gewalt gegen Kinder, deren Dimension wir leider überhaupt nicht abschätzen können. Für mich als Vater ist es unbegreiflich, wie Menschen Kindern, womöglich sogar ihren eigenen Kindern, so viel unermessliches und unvergessliches Leid antun können, wie sie eine Seele bereits in jungen Jahren auf eine solch beschämende Art und Weise verletzen können. Meine Damen und Herren! „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 1 unseres Grundgesetzes spricht eine deutliche Sprache. Auch in unserer Landesverfassung finden sich in Artikel 10 Absatz 3 deutliche Worte: „Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten. Sie haben ein Recht auf gewaltfreie (Tim Brockmann) Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.“ Diese Verfassungsaufträge müssen wir ernst nehmen. Es ist daher eine der zentralen Aufgaben, unsere Kinder vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen. Es ist unsere Aufgabe, es ist unsere Verantwortung, die Kinder zu schützen. Dies gelingt leider nicht immer. Die Missbrauchskomplexe von Lügde und Wermelskirchen haben uns dies schonungslos vor Augen geführt und sind vermutlich nur die Spitze des Eisbergs. Deshalb müssen wir den Fahndungsdruck gegenüber den Täterinnen und Tätern sowohl in der realen Welt als auch – insbesondere – im Internet erhöhen. Gerade im Internet darf Datenschutz kein Täterschutz sein. Es gilt, die Täter mit aller Härte unseres Rechts zu bestrafen. Dies sind wir den betroffenen Kindern und Jugendlichen schuldig. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Damit komme ich zu dem Antrag des Kollegen Harms, der genauso wie ich am 19. Mai 2022 an der GdP-Veranstaltung zu dem Thema „Missbrauch von Kindern – Belastungen und Herausforderungen in der Fallbearbeitung“ teilgenommen hat. Ich erinnere mich noch gut an die Podiumsdiskussion, die wir gemeinsam mit dem Kollegen Kürschner und unserem ehemaligen Kollegen Rother geführt haben. Insbesondere erinnere ich mich daran, wie groß die Einigkeit zwischen uns vieren gewesen ist. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass dieses Thema nicht für den politischen Streit taugt. Deshalb halte ich den Antrag der SSW-Fraktion im Kern für richtig. Der Antrag spricht die personelle Ausstattung, die Sachausstattung, die Gesundheitsprävention und die Wertschätzung an. Im Grunde ist dieser Antrag eine Zusammenfassung des GdPPositionspapiers; lieber Kollege Harms, Sie sagten es. Schaut man in unseren Koalitionsvertrag – das haben auch Sie getan; herzlichen Glückwunsch dazu – , so ist schnell zu erkennen, dass Sie mit diesem Antrag offene Türen bei uns einrennen und dass dieses Thema bereits ganz oben auf der Agenda der Koalition steht; damit steht es natürlich auch ganz oben im Arbeitsprogramm der Landesregierung. Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu bekannt, die Landespolizei im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen personell und materiell zu stärken. Dazu gehört es beispielsweise, die Beschäftigten bei der Auswertung der beschlagnahmten Datenträger durch den flächendeckenden Einsatz von Bilderkennungssoftware zu entlasten und die psychologische Begleitung durch individuelle Gesundheitsfürsorge und Nachsorge zu stärken. Zudem werden wir eine Cyber-Hundertschaft aufstellen, in der wir Experteninnen und Experten aus verschiedenen Bereichen, insbesondere aus der IT, zusammenführen, um mit diesem gebündelten Know-how noch besser gegen Kriminalität im Internet vorgehen zu können. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist aber nicht nur ein polizeilicher Kampf, sondern er muss in allen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen, in Vereinen, Verbänden, Bildungseinrichtungen und Kirchen geführt werden. Dazu bedarf es einer Gesamtstrategie zur entschlossenen und entschiedenen Bekämpfung dieser unerträglichen Kriminalität. Diese gilt es nun vonseiten der Landesregierung zu erarbeiten; das ist auch Teil unseres Antrags. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch ein Wort an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Polizei und Justiz, die in diesem Kriminalitätsfeld tätig sind, richten: Uns alle – ich glaube, ich darf an dieser Stelle im Namen aller Kolleginnen und Kollegen sprechen – einen der große Respekt und die große Dankbarkeit, dass Sie diesen schwierigen Job jeden Tag ausüben. Dies ist nicht selbstverständlich. Sie haben unsere Wertschätzung. Wir werden alles – alles! – dafür tun, dass Sie erfolgreich ermitteln können und dabei gesund bleiben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) – Dieser Applaus ist genau richtig und wichtig. Nachdem auch die SPD mit ihrem Antrag durch unsere geöffnete Tür gegangen ist, sollten wir über dieses wichtige Thema mit der Landesregierung im Ausschuss intensiv beraten. Ich bin mir ziemlich sicher: Das werden wir zu gegebener Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause tun. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP])

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort – zu seiner ersten Rede im (Vizepräsidentin Beate Raudies) Schleswig-Holsteinischen Landtag – dem Abgeordneten Jan Kürschner. (Beifall)

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die vorliegenden Anträge; denn diese geben mir Gelegenheit, gleich in meiner ersten Rede in diesem Hause zu einem Thema zu sprechen, das mich seit Jahren umtreibt. Wie Sie dem Koalitionsvertrag entnehmen können, wollen wir als Koalition bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und dessen Darstellung im Internet einen Schwerpunkt setzen. Die Landespolizei soll entsprechend personell und sachlich gestärkt werden, vor allem deshalb, weil sie einer Flut von Bildern und Videos Herr werden muss. Aus meinen Gesprächen bei der Polizei und mit den Gewerkschaften habe ich mitgenommen, dass die in diesem Bereich ermittelnden Polizistinnen und Polizisten stark intrinsisch motiviert sind. Lassen Sie es mich daher an dieser Stelle einmal deutlich formulieren: Wir erkennen und anerkennen die Schwere der Belastungen dieser Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und danken ihnen für ihren Einsatz, der oft über die Grenze des Erträglichen hinausgeht. (Beifall ganzes Haus) Das ist mit einer der schwersten Dienste an der Gesellschaft. Das an dieser Stelle einmal auszudrücken und gleichzeitig das Thema zum Schwerpunkt unserer Koalition zu erklären, ist mir persönlich sehr wichtig. Die psychologische Begleitung und Seelsorge der Polizei soll ausgebaut werden; die Ministerinnen Frau Dr. Sütterlin-Waack und Frau Monika Heinold haben bereits im letzten Jahr die Mittel zur Schaffung neuer Stellen im psychologischen Dienst der Polizei angehoben, was richtig war. Die Hilfsangebote für die Polizei könnten noch niedrigschwelliger werden und müssen auch noch mehr angenommen werden. Was die rechtlichen Befugnisse angeht, sind die Strafverfolgungsbehörden bestens gerüstet. Sie können mit den vorhandenen rechtsstaatlichen Mitteln die Strafverfolgung auch in diesem Bereich durchführen. Eine der Kernforderungen in unserem grünen Parteitagsbeschluss aus 2021 ist der Ausbau der kriminologischen Forschung auf diesem Gebiet. Nicht umsonst hat die Missbrauchsbeauftragte der Bun-- Donnerstag, 30. Juni 2022 91 desregierung, Frau Kerstin Claus, die Datenlage im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erst im Mai dieses Jahres skandalös genannt. Eine empirische Dunkelfeldforschung ist dringend vonnöten. Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Herr Holger Münch, wies in der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2021, der PKS – wir hatten das von Herrn Harms gehört; es ist aber leicht missverständlich, was die PKS bedeutet –, völlig zu Recht darauf hin, dass die PKS wenig aussagekräftig ist. Die PKS ist ein reiner Tätigkeitsnachweis polizeilicher Arbeit im Hellfeld und sagt nichts über die tatsächliche Prävalenz sexueller Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche aus. Ob die Zahlen aktuell steigen oder sinken, wissen wir schlicht nicht. Die Delinquenz in diesem Bereich zieht sich bekanntlich durch alle Bevölkerungsgruppen, von der Gartenlaube bis in den Bundestag. Die Größe des Hellfeldes ist erschreckend und das Dunkelfeld ein Abgrund. Bei Frauen liegt die Quote der von Sexualdelikten Betroffenen, die jünger als 16 Jahre sind, je nach Studie wohl bei 6 bis 8 Prozent – weitaus zu viel für meinen Geschmack. Prävention von heute ist Sicherheit von morgen. Bei der Polizei gibt es das Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter, KSKS, das auch funktioniert. Das Wichtigste ist, die Prävention auch abseits dessen im forensisch-therapeutischen Bereich zu stärken. Als ich als Strafverteidiger anfing, gab es für die Beschuldigten in diesem Bereich völlig unzureichende Hilfsangebote. Man schätzt die Risikogruppe in Schleswig-Holstein auf 5.000 bis 6.000 Personen, hauptsächlich Männer. Oft wurde verurteilt, die Strafe vollstreckt, und dann war bei den Verurteilten alles wie vorher. Mittlerweile gibt es sehr gute Projekte, wie zum Beispiel „Kein Täter werden“. Diese Art der Prävention ist letzten Endes das wirksamste Mittel, um die Zahlen zu senken. Wir wollen uns auch um die Geschädigten noch besser kümmern. Bei der Bürgerbeauftragten soll deshalb der Hilfebereich ausgebaut werden. Überlegenswert wäre noch ein kindgerechter Zugang zur Polizei über das Internet oder ein Hinweistelefon. Im Innen- und Rechtsausschuss werden wir uns all diesen Punkten und den Anträgen aller Fraktionen widmen. – Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort zu seiner ersten Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag dem Abgeordneten Niclas Dürbrook. (Beifall)

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Niclas Dürbrook SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Beschäftigte des Landes gehen hoch anspruchsvollen, oft auch belastenden Tätigkeiten nach. Aber es ist wohl kaum eine Aufgabe vorstellbar, die dauerhaft eine so große Herausforderung für die psychische Gesundheit der Beschäftigten darstellt wie die Auswertung von Missbrauchsabbildungen, der sogenannten Kinderpornografie. Tag für Tag Videos und Bilder durchzusehen, bei denen schon die vergleichsweise nüchterne Kategorisierung ausreicht, dass sich einem der Magen umdreht, ist hart an der Grenze dessen, was man Ermittlerinnen und Ermittlern überhaupt zumuten kann. Gleichzeitig ist es eine unverzichtbare Aufgabe; denn hinter jeder dieser Abbildungen steckt das Schicksal eines kleinen Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beamtinnen und Beamten, die diesen Job machen, verdienen unsere Anerkennung. (Beifall ganzes Haus) Vor allem aber verdienen sie die maximale politische Rückendeckung. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Wahrheit gehört: Bereits 2020 gab es deutliche Warnungen aus der Landespolizei, dass die personellen Kapazitäten nicht ausreichen. Die Zahl der Ermittlungsverfahren zum Thema Kinderpornografie war sprunghaft gestiegen. 2017 gab es 247 Fälle, 2019 bereits 456, und im vergangenen Jahr, 2021, waren es laut GdP bereits 1.151 – eine enorme Steigerung. Die Gründe dafür sind vielfältig. Das hat mit einzelnen umfassenden Ermittlungskomplexen zu tun, auch mit dem Wegfall der Filterung durch die Generalstaatsanwaltschaft in Hessen. Aber keiner der Gründe ändert etwas daran, dass die reale Arbeitsbelastung drastisch gestiegen ist. Der sh:z berichtet, dass es aus Sicht der Landespolizei 40 zusätzliche Stellen gebraucht hätte, es aber von der Landesregierung nur fünf gab – eine Stelle pro Jahr in der vergangenen Legislaturperiode. Meine Fraktion ist der GdP ausgesprochen dankbar, dass sie diesen Missstand an die Öffentlichkeit gebracht hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute schon viel über den Koalitionsvertrag gehört. Zugegebenermaßen: Mit der Cyber-Hundertschaft hat die CDU wirklich einen catchy Begriff gefunden. (Beifall und Zuruf Tim Brockmann [CDU]: Großartig, ne?) – Es war Birte Glißmann, wenn ich es richtig verfolgt habe. – Im Kern aber steht im neuen Koalitionsvertrag – mit zugegebenermaßen deutlich mehr Worten – nicht viel mehr als im alten Jamaikapapier. Auch da war der Ausbau der Strukturen bereits zugesagt, und wir wissen, was dabei herausgekommen ist. Darum sind wir skeptisch. Wir gehen mit unserem Antrag heute auch über den Ansatz des SSW hinaus, dem wir trotzdem sehr dankbar für die Initiative sind. Unsere Forderung ist klar: Die neue Realität der Fallzahlen muss sich auch in der Zahl der Stellen widerspiegeln. Damit es nicht noch einmal passiert, dass der Stellenbedarf und die Realität derart auseinandergehen, wollen wir dazu einen jährlichen Bericht der Landesregierung. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ehrlich gesagt, ist genau das auch unsere Aufgabe als Parlament. (Beifall SPD und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, genug Stellen, Technik auf der Höhe der Zeit, individuelle Angebote für gesundheitliche Vor- und Nachsorge inklusive obligatorischer Supervision, die heute beim BKA schon Standard ist, schnelle Unterstützung durch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und – ja – eben auch der Dienstwagen für die Durchsuchung, den man sich nicht erst in einer anderen Abteilung borgen muss, wie wir es jetzt in der Zeitung lesen mussten: Das ist das Mindeste für die Beamtinnen und Beamten, die jeden Tag einem hochanspruchsvollen Job nachgehen. Ich habe heute Morgen sehr genau zugehört, als die Finanzministerin, liebe Frau Heinold, über die schwierige Arbeitssituation von Staatssekretären, über die große Belastung in diesem Job gesprochen hat. Ich will weder polemisch werden noch Äpfel mit Birnen vergleichen, aber unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verdienen mindestens dieselbe Aufmerksamkeit wie die Regierungsmitglieder. (Beifall SPD) Bei den Regierungsmitgliedern gab es übrigens auch keine zeitintensive, ganzheitliche Gesamtstrategie, wie sie Schwarz-Grün jetzt in dem Alterna- (Niclas Dürbrook) tivantrag vorschlägt, sondern eine sehr pragmatische Lösung. Diesen Pragmatismus würde ich mir auch an anderer Stelle wünschen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, vor allem aber freue ich mich auf eine schnelle Verbesserung der Situation. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin dem SSW außerordentlich dankbar dafür, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Es ist nach der GdP-Tagung tatsächlich noch einmal augenfällig geworden und muss auch ins Bewusstsein gerückt werden, was in den letzten Jahren auf diesem Problemfeld passiert ist: eine Steigerung der Zahl der Straftaten nach den Paragrafen 184 b und 184 c mit einer Rate von um die 400 Prozent in fünf Jahren. Einmal unabhängig von der Frage der Ausstattung der Polizei, die wir im Innen- und Rechtsausschuss beraten werden, muss man sich parallel dazu fragen: Was ist in dieser Gesellschaft eigentlich los, dass gerade in diesem Tatumfeld erst jetzt massiv Aufklärungsarbeit stattfindet und die Zahl der Straftaten so massiv explodiert? Auch das bedarf einer etwas genaueren Untersuchung. Es bedarf auch einer etwas genaueren Untersuchung, warum die GdP, wie sie auf ihrer Fachtagung sagte, liebe Frau Innenministerin, schon 2020 den extrem hohen Bedarf angemeldet hat. Ich muss als Mitglied der ehemaligen Landesregierung ehrlich sagen: Ich wusste nichts von diesem erhöhten Bedarf. Wir werden darüber reden müssen, wie wir in den letzten Jahren mit diesem Thema umgegangen sind; denn eines ist auch klar: In der Wertschätzung den Beamtinnen und Beamten gegenüber, die da ermitteln, sind wir uns alle einig. Wir wissen aber auch, dass das ein Tatumfeld ist, in dem man nur bei einer gewissen Verfolgungswahrscheinlichkeit beziehungsweise Aufklärungswahrscheinlichkeit etwas tun kann, um Prävention zu bewirken. Das heißt auch, dass man die Polizei nicht nur personell, sondern auch sachlich mit Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz und weiteren Möglichkeiten ausstatten muss, um nicht all dieses Foto-, Bild- und Filmmaterial selbst auswerten zu - Donnerstag, 30. Juni 2022 93 müssen, sondern darauf zurückzugreifen, dass man technisch gut ausgestattet ist. Lars Harms, ich bin ganz bei Ihnen: Wir sollten im Ausschuss eine umfängliche Anhörung durchführen. Denn mir ist der Status quo bei der Landespolizei noch nicht richtig klar. Wir sollten mit den Beteiligten über die weitere Entwicklung diskutieren und dann konkret werden, auch als Opposition, und nicht im Ungefähren lassen, wie wir den Personalbedarf und den Ausstattungsbedarf der Landespolizei sehen. Hier gibt es wahnsinnig viel zu tun. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD, SSW und Ole-Christopher Plambeck [CDU])

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hat unsere Landespolizei über 1.150 Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer oder jugendpornografischer Inhalte registriert. Blicken wir fünf Jahre zurück, ist die Zahl der Fälle bei uns im Land – wir haben es gerade gehört – um 384 % gestiegen. Unsere Fachleute gehen davon aus, dass sich diese Steigerung leider auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Leider – so der Trend – gehen damit auch immer größere Datenmengen in den Ermittlungsverfahren einher. Es sind Darstellungen, in denen Kinder durch die Täter zu Sexualobjekten erniedrigt werden. Es sind Fälle, in denen der sexuelle, auch der schwere sexuelle Missbrauch unter massivster Gewaltanwendung gegen die betroffenen Kinder stattfinden. Wenn wir hier von Kindern sprechen, dann ist das gesamte kindliche Altersspektrum gemeint. Das schließt sogar Säuglinge mit ein. Das ist ein menschlicher Abgrund, der für die allermeisten von uns unvorstellbar ist. Aber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Justiz, die diese Taten verfolgen, ist es trauriger und belastender Alltag. Selbst hartgesottenste Ermittler kommen oft an die Grenzen, die für sie kaum noch aushaltbar sind. Lieber Herr Buchholz, wir haben auch in der Vergangenheit immer wieder über Stellen für die Poli- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) zei in diesem Bereich gesprochen. Ich habe mit der Finanzministerin immer wieder darüber verhandelt, oft erfolgreich. Selbstverständlich haben wir innerhalb der Landespolizei auch umgeordnet, damit in diesen Verbrechensbereichen besser ermittelt werden kann. Jetzt setzen wir weiter auf ein Bündel von Maßnahmen, um dem widerlichen Unrecht und den Herausforderungen durch stark steigende Fallzahlen zu begegnen. Erstens – ich habe es eben gesagt –: Wir haben den Ermittlungsbereich in den vergangenen Jahren personell gestärkt, und wir werden das weiter tun. Das beinhaltet auch den bereits üblichen Einsatz von Tarifpersonal zur Unterstützung der Ermittlerinnen und Ermittler. Zweitens. Wir haben leistungsfähige Auswertesoftware beschafft, um Bildmaterial zu filtern und die Ermittlerinnen und Ermittler sowie die Auswerterinnen und Auswerter zu entlasten. Drittens. Unsere Landespolizei und unsere Justiz stimmen sich eng ab, um Ermittlungsverfahren zu standardisieren und sie möglichst effizient zu gestalten. Viertens. Wir wollen dafür sorgen, dass sich die Ermittlerinnen und Ermittler auf ihre Schwerpunkte, nämlich die Verfolgung der pädosexuell motivierten Täter, konzentrieren können. Es kommt leider häufig vor, dass kinderpornografische Inhalte durch Jugendliche geteilt werden, zum Beispiel in Chats und Messengern. Hier müssen wir noch viel mehr präventiv ansetzen. Daran arbeitet unser Landespolizeiamt aktuell bereits mit dem Landespräventionsrat. Geplant ist eine Kampagne zur Sensibilisierung von Eltern und Jugendlichen. Fünftens. Wir tun alles, um unsere Ermittlerinnen und Ermittler bei dieser belastenden Tätigkeit zu unterstützen. Dazu haben wir uns bereits auf den Weg gemacht, den Polizeibeamten mehr Unterstützung zu gewähren und ihnen Psychologen an die Seite zu stellen. Die neuen Mitarbeiterinnen werden in Kürze ihren Dienst antreten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW]) Einer ihrer Schwerpunkte wird sein, unsere Beratungs- und Betreuungsangebote fortlaufend zu verbessern, um jederzeit allen Ermittlerinnen und Ermittlern sowie Auswerterinnen und Auswertern bestmöglich helfen zu können. Meine Damen und Herren, gern werde ich Ihnen an dieser Stelle oder im Ausschuss fortlaufend über aktuelle Entwicklungen berichten, natürlich besonders über Fallzahlen und die Personalsituation. Denn die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material ist eine der größten Herausforderungen unserer heutigen Zeit. Genau deswegen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, das Thema zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit zu machen. Wir werden noch mehr Personal in Ermittlung und Auswertung bringen müssen und fortlaufend das Wohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick behalten. Im Zweifel müssen wir nachsteuern, wenn wir Lücken in der Betreuung und Unterstützung feststellen. Natürlich werden auch auf die Staatsanwaltschaften und unsere Gerichte noch mehr Verfahren zukommen. Dieser Zuwachs wird auch dort zu zusätzlichem Personal führen, aber das sollte es uns wert sein. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Jan Kürschner GRÜNE

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage. (Jan Kürschner) (Beifall)

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Jan Kürschner GRÜNE

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.

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Jan Kürschner GRÜNE

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.

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Heiner Rickers CDU

Meine Damen und Herren! Das Thema CCS ist in Schleswig-Holstein nicht neu, und wir haben es in den vergangenen Legislaturperioden häufig diskutiert. Neu ist, dass das 2014 einstimmig vom Landtag beschlossene Gesetz zur Kohlendioxyd-Speicherung dieses Jahr zur Evaluierung ansteht. Insofern danke ich den Abgeordneten von SPD und SSW für die Erstinitiative zu diesem Antrag und genauso meinen Kollegen von FDP und Grünen, dass wir uns letztlich unverändert über alle Fraktionen hinweg zu einem gemeinsamen und ablehnenden Antrag durchringen konnten. Schon im Jahre 2014 haben wir in dem Gesetz zur Regelung der CO -Speicherung im Untergrund eine sogenannte 2 Länderöffnungsklausel einstimmig verankert. Damit wurden sowohl die Verpressung von CO als 2 auch die Erprobung dieses Verfahrens in unserem Bundesland ausgeschlossen. Auch die CDU-Fraktion steht nach wie vor klar zu diesem Beschluss und ich möchte hier erneut deutlich machen, dass wir keine Begehrlichkeiten geweckt haben oder gar wecken möchten. Diese aus unserer Sicht rückwärtsgewandte technische Möglichkeit wollen wir nicht in Anspruch nehmen. Meine Damen und Herren, im Gegenteil, in Schleswig-Holstein sind wir Dank der guten Arbeit der vergangenen Jamaikakoalition klimapolitisch schon viel weiter. Sowohl mit dem Anfang des Jahres 2022 in Kraft getretenen Energiewende- und Klimaschutzgesetz – EWKG – als auch innovativen, in der Planung angeschobenen Pilotprojekten erreichen wir die hochgesteckten klimapolitischen Ziele, ohne auf die CCS-Technik zurückgreifen zu müssen. Einer der größten CO -Emittenten ist das Zement2 werk in Lägerdorf mit circa 8 Prozent der Gesamtemissionen Schleswig-Holsteins. Durch eine CO - 2 Abscheidung und anschließende technische Aufwertung mit grünem Wasserstoff zu synthetischen Kraftstoffen können wir es schaffen, durch solche Innovation das anvisierte Datum der Klimaneutralität in 2040 für Schleswig-Holstein umzusetzen. Anhang Protokoll Diese neuen Technologien, der Ausbau der erneuerbaren Energien und Speichermöglichkeiten von CO zum Beispiel in Moor und Wald machen damit 2 ein Verpressen in den Untergrund überflüssig. Die Gefahren einer Umweltbelastung oder ein Blockieren anderer Nutzungen im Untergrund, zum Beispiel durch die Geothermie, sind damit ausgeschlossen. Insofern sind wir in Schleswig-Holstein wesentlich weiter als in anderen Bundesländern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vom 27. Juni bis 1. Juli 2022 findet in Lissabon die UN Ocean Konferenz statt. Wir in Schleswig-Holstein haben zwar keine Ozeane vor der Tür, aber wir sind ja bekanntermaßen das Land zwischen den Meeren. Die Ozeane bedecken circa 70 Prozent der Erdoberfläche, sie sind die größte Biosphäre und in ihnen leben bis zu 80 Prozent des gesamten Lebens auf unserem Planeten. 50 Prozent des Sauerstoffs, den wir benötigen, wird in den Ozeanen zur Verfügung gestellt. 25 Prozent aller CO -Emissionen werden in den 2 Meeren absorbiert. Der Ozean ist nicht nur die Lunge unseres Planeten, sondern auch die größte natürliche Kohlenstoff-Senke – ein vitaler Puffer gegen die Auswirkungen des Klimawandels. Meere und Ozeane sind zudem noch in vielen Bereichen unerforscht und die Ökosysteme noch überhaupt nicht vollständig bekannt. Die Ozeane und Meere müssen nachhaltig genutzt werden – so auch beschrieben in den SDGs – Ziel 14 Life Below Water. Das Motto der diesjährigen UN-Konferenz lautet „Save our Ocean, protect our future”. Es freut mich sehr, dass sich alle Fraktionen im Schleswig-holsteinischen Landtag beim Thema CCS – also der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid – einig sind und dies ablehnen. Es ist ein hohes Gut, gemeinsam für den Meeres- und Naturschutz zu stehen und dies in einem fraktionsübergreifenden Antrag zu bestätigen. Warum sprechen wir uns gegen die Nutzung der CCS-Technologie aus? Wir bekräftigen, dass wir die unterirdische Speicherung von CO landesweit 2 ausschließen, weil das Pressesprecherin Risiko von CO -Freisetzungen bei der Speicherung in der Tiefe 2 – in alten Öl- und Gasbohrfeldern oder im Meeres- (Silke Backsen) grund – einfach nicht ausgeschlossen werden kann. Der Schaden für die Umwelt wäre nicht abzuschätzen, und die Gefahren für das Ökosystem damit immens. Warum kommt das Thema der CCS-Nutzung überhaupt immer wieder auf die Agenda? Warum überlegen wir, Kohlendioxid in der Tiefe unserer Meere zu verpressen? Das große Stichwort lautet Klimakrise und die benötigte Reduktion der Emissionen. Dies müssen wir aber gemeinsam und in allen Sektoren – im Verkehr, in der Wirtschaft, in der Landwirtschaft, durch Aufforstung, durch Wiedervernässung von moorigen Böden –, in allen Bereichen angehen. Hier müssen wir dafür sorgen, dass der Klimaschutz ernst genommen wird, und dass wir gemeinsam deutlich mehr CO einsparen. Bevor wir 2 uns also auf den Weg machen, überhaupt darüber nachzudenken, wie wir technisch Kohlendioxid aus der Atmosphäre entnehmen, sollten wir über biologischen Klimaschutz und über eine Reduktion der Ausstöße reden und auch dementsprechend gemeinsam handeln. Machen wir uns also auf den Weg – die Klimakrise ist real. Wir alle können es spüren, sei es in den Hitzesommern oder bei Wetterextremen. Der Klimaschutz muss endlich ernst genommen werden. Die Meere müssen geschützt werden – deshalb sagen wir Nein zu CCS in Schleswig-Holstein. – Vielen Dank.

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Marc Timmer SPD

Frau Präsidentin! Ich freue mich über das, was wir hier und heute gemeinsam bekräftigen wollen: kein CCS in Schleswig-Holstein und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone vor unseren Küsten, also keine Endlagerung von Kohlendioxid in unterirdischen Lagerstätten bei uns. 2012 ist das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Schleswig-Holstein hat den eingeräumten Spielraum, ein Verbot für die Speicherung von CO 2 auszusprechen, genutzt. In diesem Jahr steht eine Evaluierung des Bundesgesetzes an. Durch unseren Beschluss erteilen wir Änderungswünschen im Bundesrecht, die eine Aufweichung der Verbotsmöglichkeit durch Landesrecht bezwecken, von vorneherein eine Absage. Damit zeigen wir klare Haltung und räumen ein Thema ab, das viele Menschen bei uns bewegt. Klar ist, dass der CO -Entsorgungspfad, also CCS, 2 keine Option ist. Und bin froh, dass wir diese Auffassung teilen. Ich kenne Modellierungsversuche im Zusammenhang mit Genehmigungen von atomaren - Donnerstag, 30. Juni 2022 99 Endlagern. Hunderte Parameter werden in das Modell eingepflegt, etliche Unbekannte werden identifiziert, Unsicherheiten über unvorstellbare Zeiträume mit Wahrscheinlichkeiten belegt. Bei Genehmigungsverfahren von Lagerstätten für CO stellen 2 sich ähnliche Fragen: Wie sind die Gesteinsschichten? Wo gibt es mögliche Leckagen? Welcher Druck entsteht durch das Gas? Wie hoch darf der Druck mit Blick auf geologische Umgebungsschichten sein? Wie wirkt sich der Druck auf Salzwasser- und Süßwasserschichten aus? Das ist eine extrem anspruchsvolle Aufgabe, deren Ergebnis ich bereits jetzt vorwegnehmen kann: Ein Restrisiko verbleibt. Diese Terminologie kennen wir alle nur zu gut. Wir wissen doch, was dies für Sorgen auslöst und wer am Ende – wenn was schiefläuft – die Verantwortung zu tragen hat. Die Natur, der Staat, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und ganz besonders diejenigen, die in unmittelbarer Nähe zu den unterirdischen Lagerstätten leben. Aber was folgt aus der Absage an eine Entsorgung von CO ? Es wächst der Landesregierung eine be2 sondere Verantwortung, den CO -Vermeidungspfad 2 konsequent umzusetzen. Das heißt, die Energiewende voranzubringen, Energieeinsparungen zu organisieren und industrielle Prozesse CO -frei zu ma2 chen. Die Dringlichkeit ist uns allen bekannt. Die Klimakrise, die Risiken aus der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen spüren wir. Der Druck, unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden, ist hoch. Deshalb begrüße ich das Oster- und Sommerpaket der Bundesregierung, das wesentliche Hindernisse beim Ausbau der erneuerbaren Energien ausräumt. Die Umstellung des Energiesystems wird ernsthaft angegangen. Gut so. Diesen unbedingten Gestaltungswillen lese ich aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung leider nicht heraus. Hier sind mir zu viele unklare Stellen. Es wimmelt von Prüfaufträgen. Zum Beispiel bei der Windenergie an Land. Rotor-in- oder doch Rotor-out-Regel. Bestehende Höhenregelungen werden überprüft. Der Flächenbedarf unterliegt der Prüfung. Es soll geprüft werden, welche landesrechtlichen Vorgaben angepasst werden müssen, um vermehrt Repowering zu ermöglichen. Die Zielvorgaben müssen erarbeitet werden. Genehmigungsverfahren sollen digitalisiert, Kompetenzen auf Landesebene sollen gebündelt werden. Bei so viel Sollen und Prüfen stellte sich mir die Frage: Wer war denn bislang auf dem Platz? Warum ist hier bislang so wenig geschehen? Wo sind die klaren Konzepte? Und die Wärmewende? Was (Marc Timmer) steht hierzu im Koalitionsvertrag? Hier ist die Rede von Unterstützung und Handreichungen für Kommunen. Beides bleibt unklar. Es klingt eher nach Managen von der Seitenlinie. Das wird nicht reichen, die Wärmebereitstellung in Schleswig-Holstein klimaneutral zu machen. Wo sind die Konzepte? Bei all den Veränderungen im Energiebereich brauchen wir ein Höchstmaß an Einbindung der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss sozial ausgestaltet werden. Dazu finde ich wenig. Ja, Bürgerenergiefonds. Wir müssen aber viel mehr Menschen die Möglichkeit geben, mitzumachen, nicht nur den Branchenprofis. Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass vieles erst begonnen wird, was doch eigentlich seit Jahren in Gang sein sollte. Deshalb fällt mein Fazit zweigeteilt aus: Ich freue ich mich über gemeinschaftliches Nein zu CCS. Unterirdische CO -Lagerstätten passen nicht zum 2 Land zwischen den Meeren, zur Nord- und Ostsee und den Meeresgebieten jenseits unserer Küsten. Bei der Dekarbonisierung der Systeme, also dem CO -Vermeidungspfad sehe ich erheblichen Nach2 holbedarf. Hier braucht mehr Klarheit, kluge Konzepte und den unbedingten Willen zur Gestaltung.

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Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Die FDP-Landtagsfraktion bleibt bei ihrer Auffassung, die sie schon in den vergangenen Wahlperioden an den Tag gelegt hat: Gegen den Willen der Bevölkerung vor Ort darf es keine unterirdische Einlagerung von CO geben. Deswegen 2 stimmen wir auch heute dem vorliegenden Antrag zu und freuen uns, dass er gemeinsam von allen Fraktionen gestellt wurde. Ich erinnere mich noch gut an meine zweite Rede in diesem Hohen Hause. Es ging um das Thema CCS und die Einführung einer Länderklausel. Zitat von mir vom 19. November 2009: „Schleswig-Holstein muss in die Lage versetzt werden, allein darüber zu entscheiden, das Vorhaben der CO -Einlagerung abzuleh2 nen.“ Der Einsatz der schwarz-gelben Landesregierung hat sich gelohnt, und die Länderklausel kam in das sogenannte CCS-Gesetz hinein. Die Debatte um CCS ist jetzt wieder aktuell, weil das Kohlendioxid-Speichergesetz auf Bundesebene evaluiert werden soll. Hinzu kommt der jüngste Bericht des Weltklimarates, der noch einmal klar aufgezeigt hat, dass wir uns neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg Richtung Negativemissionen machen müssen. Dafür bedarf es weiterer Technologieoptionen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass alle Fraktionen hier großes Interesse daran haben, den IPCC-Bericht umzusetzen. Gerade deshalb sollte man sich der technologieoffenen Forschung nicht verschließen, wie beispielsweise auch zum Thema CCU – Carbon Capture and Utilization –, sprich die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid und dessen angeschlossene Verwendung bei weiteren chemischen Prozessen. Und genau diesen Weg geht die Bundesregierung gerade. Hier zitiere ich mich noch einmal selbst aus 2009: „Forschung und Entwicklung in Deutschland müssen gefördert, nicht blockiert werden. Aber, und da sind wir uns doch alle einig, es darf nichts gegen den Willen der Bevölkerung vor Ort geschehen.“ Ich will die große Einigkeit in der laufenden CCSDebatte eigentlich nicht stören, tue es an dieser Stelle aber dennoch. Denn auf der einen Seite sagen, dass nichts gegen den Willen der Bevölkerung umgesetzt werden soll, und auf der anderen Seite im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbaren, dass Bürgerentscheide per Generalklauseln massiv beschränkt werden, passt wirklich nicht zusammen.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Gerade wir im nördlichen Landesteil erinnern uns noch gut, als Anfang 2009 die damalige Landesregierung und RWE-DEA verkündeten, sie wollen die Möglichkeit der Einlagerung von CO aus Kohlekraftwerken in Nordfriesland 2 und der küstennahen Nordsee erkunden. Das Vorhaben sollte durch die Uni Kiel, das IFM-Geomar und die Bundesanstalt für Geowissenschaften begleitet werden. Seismische Untersuchungen sollten bis Ende 2009 abgeschlossen sein, und 2010 sollten gegebenenfalls Erkundungsbohrungen durchgeführt werden. Was als Projekt begann, um CO -Abfälle aus Koh2 lekraftwerken aus NRW bei uns in den Boden zu verpressen, führte zu Unsicherheit in der Bevölkerung und entwickelte sich zu einem geschlossenen Widerstand in der Region. Ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Organisationen haben sich in einer Bürgerinitiative organisiert und massiv auf die Problematik und Gefahr im Zusammenhang mit der CCSTechnologie hingewiesen. (Christian Dirschauer) Dieser Protest hat auch seine Wirkung auf die Parteien hier im Land gehabt. Das heißt, politisch haben sich die Fraktionen des Schleswig-Holsteinen Landtages parteiübergreifend gegen CCS ausgesprochen. In der Küstenkoalition wurde das Gesetz zur Regelung der Kohlendioxid-Speicherung in SchleswigHolstein – kurz CCS-Gesetz – auf den Weg gebracht und einstimmig beschlossen. Damit haben wir die rechtliche Möglichkeit geschaffen, die CCS-Technologie in Schleswig-Holstein auszuschließen. Und das war, ist und bleibt gut so. Auf Bundesebene steht nun die Evaluierung des Kohlendioxid-Speichergesetzes an. Daher ist es politisch richtig und wichtig, dass wir als SchleswigHolsteinscher Landtag geschlossen unsere ablehnende Haltung gegenüber der CCS-Technologie bei uns im Land bekräftigen. Das erwarten auch die Bürgerinnen und Bürger von uns. Der Protest gegen CCS in der Region bei uns war nie ganz abgeebbt. Doch im Zuge der verschiedenen energie- und klimapolitischen Aussagen stellen wir fest, dass das Engagement in der Bevölkerung neu auflebt. Daher ist das Signal unseres gemeinsamen Antrages gut für die Menschen in der Region und ganz Schleswig-Holstein. Für den SSW sage ich ganz klar, die CCS-Technologie ist keine Lösung des Problems. Die Risiken im Zusammenhang mit dem Verpressen von CO in 2 den Untergrund sind nicht gelöst. Niemand kann zu 100 Prozent ausschließen, dass das Zeug im Untergrund bleibt. Eine Leckage hätte verheerende Auswirkungen. Die Gefahr der Grund- und Trinkwasserverseuchung ist ebenfalls nicht auszuschließen. Sie birgt unkalkulierbare Risiken für Mensch, Tier und Natur – und das über Tausende von Jahren. Genau das ist es, was die Menschen beunruhigt. Ein Monitoring wäre quasi nur ein Warninstrument, das anschlägt, wenn es bereits zu spät ist, denn eine Rückholung von verpresstem CO ist nicht möglich. 2 CCS ersetzt keinen Liter Gas oder Tonne Kohle. Es ist ein Feigenblatt, um eine über Jahre verfehlte Klimapolitik zu legitimieren. Ein ist ein klimapolitisches Greenwashing, das mögliche Risiken für unsere Lebensgrundlagen über Tausende Jahre nicht ausschließen kann. Die Forschung im Bereich der CCS-Technologie ist in den ganzen Jahren stetig vorangegangen, aber eine hundertprozentige Sicherheit gibt es bis heute nicht – weder bei uns noch in anderen Bereichen der Nordsee. Die CCS-Technologie ist kein Heils-- Donnerstag, 30. Juni 2022 101 bringer, denn sie verringert den CO Ausstoß nicht 2 – im Gegenteil. Das Abscheiden von CO , der 2 Transport und das Verpressen sind enorm energieund kostenaufwendig. Diese Mehrkosten werden auf die Verbraucher umgelegt. Statt also nach dem Motto zu verfahren: „Aus den Augen, aus dem Sinn“, müssen wir endlich die Ursachen bekämpfen und CO einsparen. Das ist nachhaltig, und vor al2 lem ist das klimafreundlich und weder umweltschädlich noch risikobehaftet. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand will CO -Speicherung unter 2 unserem Wattenmeer. Das hat der Landtag 2014 im Speichergesetz festgeschrieben und 2019 bekräftigt. Als Umweltminister werde ich auch unser Küstenmeer keiner Gefährdung durch CCS aussetzen. Und dass dieses Haus heute dem Bund das Signal gibt: „In der Deutschen Bucht wollen die SchleswigHolsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner keine unsichere Speichertechnik“, das halte ich für wichtig und richtig. Ich danke ausdrücklich für die Klarheit in der Sache und auch für die Überparteilichkeit dieses Antrags. Wir sollten sie in Fragen des Klimaschutzes immer wieder anstreben. Ende April habe ich die Hallig Norderoog besucht. Dort ist es wunderschön – aber der Besuch war aus einem anderen Grund besonders eindrücklich. Auf Norderoog lebt ein Freiwilliger des Vereins Jordsand alleine als Vogelwart. Er erzählte von der in Europa fast einmaligen Brandseeschwalbenkolonie auf der Hallig und davon, dass die Fluten jedes Jahr höher steigen, dass die Station bald buchstäblich absäuft, wenn es so weitergeht. Ende Mai gab es eine kleine Sommersturmflut auf Norderoog. Nur 70 Zentimeter über Normal. Die Gelege von unzähligen Lachmöwen und Seeschwalben hat es weggespült. Die Brandseeschwalben haben Glück gehabt. Dieses Mal. Jetzt könnte man sagen: „Das ist Natur, das kommt vor.“ Das mag im Einzelfall auch so sein. Was uns aber Sorgen machen muss: Derartige Vorgänge wiederholen sich überall auf der Welt, jeden Tag, häufig völlig unbemerkt, immer häufiger und immer heftiger. Meine Damen und Herren, der Klimawandel bedroht unsere Artenvielfalt, er bedroht unseren Nationalpark Wattenmeer und er bedroht letztlich unser aller Existenz. Die Biodiversitätskrise und die Klimakrise sind menschengemachte und monströse (Minister Tobias Goldschmidt) Zwillingskrisen. Ihre Bekämpfung duldet keinen Aufschub. Und das ist genau das Bild und die Verantwortung, mit dem ich in die Regierungsarbeit starte. Dabei habe ich einen starken Koalitionsvertrag im Rücken. In den Bereichen Energiewende und Klimaschutz ist es der stärkste Koalitionsvertrag in der Geschichte Schleswig-Holsteins. Wir werden den Klimaschutz in der Verfassung verankern. Wir machen Schleswig-Holstein zum ersten klimaneutralen Industrieland – und das bis 2040. Außer BadenWürttemberg hat sich das noch keine Landesregierung vorgenommen! Meine Damen und Herren, die Energiewende ist der Schlüssel dazu. Das will ich hier nicht weiter ausbreiten. Sie wissen alle, dass ich daran schon in den letzten fünf Jahren hart gearbeitet habe. Und Sie können mir abnehmen, dass wir im Energiewendeund Klimaschutzministerium noch einmal einen Zahn zulegen werden. Wenn wir uns beim Klimaschutz ehrlich machen wollen, dann heißt das ganz klar, dass nicht nur die Energiewirtschaft, sondern alle Sektoren Ihren Beitrag leisten müssen. Der Klimaschutz wird Aufgabe nahezu aller Ressorts werden. Ich werde hierzu in den Dialog mit dem Verkehrsminister, dem Landwirtschaftsminister und auch der Bauministerin gehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, viel zu lange haben wir die Atmosphäre als Deponie für Treibhausgase missbraucht. Das ist der Grund für den galoppierenden Klimawandel. Um dem entgegenzuwirken, müssen wir vor allem die Treibhausgasemissionen möglichst schnell runterbringen. Gleichzeitig brauchen wir Lösungen für unvermeidbare Restemissionen – und Ansätze für die im Bundesklimaschutzgesetz verankerten Negativemissionen nach 2045. Ja, wir müssen dafür perspektivisch Treibhausgase aus der Atmosphäre zurückholen. Dafür gibt es gute Ansätze: Wir werden für mehr natürliche CO -Senken sorgen. Deshalb werde ich 2 den Moorschutz vorantreiben – das Stichwort heißt biologischer Klimaschutz –, wie wir das in der Biodiversitätsstrategie verankert haben. Der Landwirtschaftsminister wird sich entsprechend um den klimastabilen und artengerechten Ausbau unserer Wälder kümmern. Dass wir vor allem unserer Natur den Raum geben, in Auen, Mooren und Wäldern CO zu binden – dafür werde ich 2 mich als Umweltminister einsetzen! Im Grunde sind das Investitionen mit dreifacher Dividende: Für die Artenvielfalt, für die Anpassung an den Klimawandel und für den Klimaschutz. Ich werbe aber auch dafür, dass wir uns einer wissenschaftlich fundierten Auseinandersetzung über technische Instrumente nicht verschließen. CCS, das wir hier heute in aller Klarheit und zu Recht ablehnen, ist nur eine der möglichen Optionen. Ich möchte viel lieber konstruktiv über Dinge wie die Abscheidung und Nutzung der Emissionen von Bioenergieanlagen, Direct Air Capture oder die Pyrolysetechnik sprechen – und darüber, wie wir die Technologieentwicklung in diesen Bereichen auch in Schleswig-Holstein weiter vorantreiben. Es ist viel zu tun, und wir haben Optionen. Ich werbe für einen optimistischen Blick auf diese Technologien, ich jedenfalls habe ihn. – Herzlichen Dank.

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