Lasse Petersdotter
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Grundsteuer wird sich verändern. Es wird gern fast schon so getan, als stünde das zur Debatte, dass es hier einen bürokratischen Aufwand gibt. Das ist nicht der Fall. Sie muss sich verändern. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Urteil ist nicht nur zu respektieren, ich finde persönlich ehrlich auch, dass es richtig ist. Denn die Grundsteuer war nicht zu kompliziert – das ist nicht die Schlussfolgerung aus dem Urteil –, sondern die Grundsteuer war über viele Jahrzehnte schlicht zu ungerecht. Darauf werden und müssen wir reagieren. Mit einer Veränderung gehen immer auch Bürokratie und Kritik einher. Davon ist keines der auf dem Tisch liegenden Modelle ausgenommen, weder in Hessen, noch in Bayern, noch in Baden-Württem-- Donnerstag, 30. Juni 2022 59 berg. Überall geht mit der Reform der Grundsteuer Bürokratie einher, und überall geht mit der Reform der Grundsteuer eine Welle der Kritik einher, selbst beim einfachsten Modell, das sich die FDP immer so sehr wünscht, in Bayern, nach dem die Grundfläche als einziges Kriterium genutzt würde, also das Viertel vollkommen egal ist, in dem eine Wohnung oder ein Haus steht, und alle gleich besteuert werden. Ich sage: Das ist mit Sicherheit das aller Ungerechteste, denn die Lage ist ja noch das Mindeste, was man berücksichtigen sollte, weil sie den Wert einer Immobilie am Ende des Tages auch ausmacht. Was ist der Kurs in Schleswig-Holstein? – Wir haben nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil im Prinzip zwei Möglichkeiten gehabt: Einmal dem Scholz-Modell, was unter einer schwarz-roten Bundesregierung geschaffen wurde, zu folgen oder ein eigenes Modell aufzumachen und die Länderöffnungsklausel zu nutzen. Wir haben uns in der letzten Legislatur nach intensiver Befassung dazu entschieden, dem Bundesmodell zu folgen und die Länderöffnungsklausel nicht zu ziehen, obwohl wir in der Koalition sehr unterschiedliche Auffassungen hatten und haben. Die CDU hatte eine starke Präferenz für das Flächenmodell ähnlich wie in Bayern, die FDP ebenfalls, wobei sich jetzt offenbar auch Hessen anbahnt. Wir Grünen wollten am liebsten ein möglichst gerechtes Bodenwertmodell, in dem die Lage sehr stark berücksichtigt wird. Wenn dann gefragt wird: „Warum liegen die Bodenrichtwerte, die wir auch für ein solches Modell bräuchten, nicht vor?“, ebenso wie in Hessen, dann will ich einmal sagen: Das ist nicht primär eine Frage der Digitalisierung, sondern hat auch etwas damit zu tun, dass man solche Werte in der Vergangenheit eben nicht so erfasst hat, dass man jetzt darauf aufbauen könnte. Das ist in Hessen etwas anderes, weil man da teilweise eine andere Politik im Wohnungsbereich gemacht hat, und man hat beispielsweise in Hamburg ganz andere Grundlagen, um andere Modelle umzusetzen, als das beispielsweise in Schleswig-Holstein der Fall war. Warum war also die Entscheidung, die wir getroffen haben, trotzdem richtig und warum wäre ein Wechsel jetzt fatal? – Das Bundesmodell ist zunächst erst einmal gar nicht so kompliziert, wie es einige gerne behaupten. Ich kann verstehen, dass es ein großer Aufwand ist, die jetzt dafür notwendigen Unterlagen auszufüllen. Aber das Modell baut im Prinzip auf drei Säulen auf: der Grundstückswert, der sich aus dem Mietniveau und dem Alter und so weiter ergibt. Ja, das braucht dann eine Neubewertung und wird in Relation mit einer Steuermesszahl (Lasse Petersdotter) gesetzt, die gesenkt wird, damit die Kosten nicht zu hoch werden. Wenn das dann alles noch nicht gereicht hat, dann wird das Ganze mit einem Hebesatz in Relation gesetzt, über den die Gemeinden entscheiden können, um auf Ausschläge reagieren zu können. Technisch ist das alles natürlich hochkomplex. Das eingestellte Personal wurde angesprochen. Der finanzielle Aufwand ist groß, aber das wäre bei jedem Modell so gewesen. Es ist nämlich so: Wir müssen dieses Bundesmodell, ob wir die Länderöffnungsklausel ziehen oder nicht, immer mitfinanzieren. Jetzt könnten wir natürlich sagen: Ja, okay, wir finanzieren das mit, die anderen Länder setzen das um, wir machen jetzt ganz etwas Tolles in Schleswig-Holstein, möglichst auch noch kurzfristig. – Das wäre nicht nur ein riesiger bürokratischer Aufwand aufseiten der Verwaltung, sondern es würde vor allen Dingen auch in den Einmalkosten einen zweistelligen Millionenbetrag bedeuten. Da sage ich ganz klar: Da haben wir Wichtigeres zu tun. Wir müssen das Geld sinnvoller ausgeben als dafür. Eine Reform jetzt würde zudem noch Zeit kosten. Es wäre wieder ein zweistelliger Millionenbetrag vonnöten. Wir müssten das Bundesmodell weiter bezahlen, und es wäre eine erneute Bürokratie auch aufseiten der Bürgerinnen und Bürger, denn wir haben jetzt eine Erfassung der Daten, die dann anschließend möglichst automatisch erfolgen soll. Wenn wir jetzt wieder wechselten, müssten wir noch einmal alles Mögliche abfragen, sei es Fläche, sei es Bodenrichtwert und all die anderen Daten, je nachdem, welchem Modell man folgt. Es ist sinnvoll, jetzt diesen Kurs fortzusetzen und deswegen nicht spontan zu wechseln. Auch auf die nächsten Jahre blickend: Ja, wir alle haben Ideen, wie es vielleicht noch besser werden könnte. Die Grundsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle für die Kommunen, die viele Menschen betrifft. Herr Vogt, ich halte es übrigens für ein Unding, dass sie immer wieder auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt wird. Das ist das eigentliche Problem. Aber ich werbe auch sehr dafür, dass sie nicht jedes Jahr oder alle fünf Jahre –
