Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Andere haben die Fragestellung auch schon aufgeworfen: Was ist eine Übergewinnsteuer? Und (Lars Harms) wer sollte sie wann zahlen müssen? Angesichts der aktuellen vielfältigen Krisenherde wird die Idee einer solchen Steuer heiß diskutiert, auch hier, aber ganz so einfach ist es dann eben doch nicht. Schon mit Beginn der Coronapandemie, insbesondere aber seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben sich viele Güter des täglichen Bedarfs massiv verteuert – Lebensmittel, Strom, Heizen, Tanken. Während zum Beispiel die großen Mineralölkonzerne anstrengungslos Krisenerlöse in Milliardenhöhe kassieren, sind die Endverbraucher, also die Bürgerinnen und Bürger, die Leidtragenden. Auch die zeitlich befristeten Entlastungspakete des Bundes vermögen diese Kostenspiralen weder dauerhaft noch wirklich spürbar aufzuhalten. Nun soll der Staat eingreifen und für einen gewissen Ausgleich sorgen. Sprich, wer von Krisen, Katastrophen und Kriegen profitiert, soll zahlen müssen. Dieses zusätzlich eingenommene Geld soll dann im direkten Gegenzug zur Abmilderung der Belastungen eingesetzt werden. Auf den ersten Blick mag dies moralisch nachvollziehbar sein, aber auf den zweiten Blick eröffnen sich dabei diverse ökonomische, verfassungsrechtliche und praktische Risiken. Diese beginnen schon bei der Definition des Begriffs Übergewinnsteuer. Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Daher wäre jegliche Festlegung auf einen Referenzzeitraum und auf eine Grenze, ab der ein leistungsloser Übergewinn zu verbuchen wäre, willkürlich. Ein Steuersystem muss aber rechtssicher und berechenbar sein und darf eben nicht der Willkür unterliegen. Sonst drohen dem Standort Deutschland und auch unserem Wirtschaftssystem nachhaltige Schäden durch Vertrauensverlust, Produktionsminderung und Abwanderung. Ebenso unklar ist auch die Definition eines Krisenoder Kriegsgewinners. Diese gibt es häufiger, als man womöglich vermutet, gerade auch unmittelbar. Ein Beispiel ist der Energiesektor. Die Mineralölkonzerne verdienen aktuell mehr als in vergangenen Vergleichszeiträumen und sind unbestritten Krisengewinner. Gleichzeitig gehen aber unter anderem auch die Geschäfte von Wärmepumpenherstellern und Solaranlagenherstellern durch die Decke, da sehr viele Verbraucher nun natürlich auf diese umschwenken wollen. Das ist von uns ja auch gewollt und beworben und wird von uns als Politik befördert. Solche Unternehmen müssten folglich auch unter den Krisengewinnern gelistet und mit einer Übergewinnsteuer belegt werden. Dazu findet sich im Antragstext noch kein Wort, aber wir müssen das einmal im Hinterstübchen behalten. - Donnerstag, 30. Juni 2022 85 Ein weiteres Beispiel: BioNTech hat durch die Entwicklung und den Verkauf seines Impfstoffes milliardenschweren Umsatz und Gewinn gemacht. Wir sind alle froh um diese Impfstoffentwicklung, aber wäre hier dann nicht auch eine Übergewinnsteuer als Krisengewinnler der Coronakrise fällig? Was würden diese beiden Beispiele, also die Wärmepumpenhersteller und die Solaranlagenhersteller auf der einen Seite und BioNTech auf der anderen Seite wohl für ein Signal senden für ein zukünftiges innovatives Unternehmertum? Wenn diese Unternehmen sonderbesteuert würden, verzögen sie sich natürlich und sagten: Hier bleibe ich nicht. – Damit wäre unser Wirtschaftsstandort in der Tat gefährdet. Wir sehen also: Das grundsätzliche Problem mit einer Übergewinnsteuer ist ein konzeptionelles. Es gibt nun einmal Unternehmen, die hohe Gewinne erzielen, und zwar mit Geschäftsmodellen, die einigen nicht passen mögen. Welche Gewinne sind nun also gut und welche sind böse? Welche Branche darf hohe Gewinne erzielen und welche nicht? Und ab wann ist ein Gewinn zu hoch? Hier kratzen wir ganz schnell am Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und öffnen Willkür und Populismus Tür und Tor. Auch das muss klar geregelt sein. Es bleibt also als Fazit festzuhalten: Die Übergewinnsteuer ist nicht einfach einzuführen, auch wenn unser aller Herz dafür schlägt. Daher sollten wir uns das Gesamtsystem anschauen und dort eine nachhaltige Lösung erarbeiten. Unser Steuersystem ist noch nicht vollkommen gerecht und wird es vermutlich auch nie sein. Aber wir können daran arbeiten. Neue Herausforderungen und Sachlagen bedürfen neuer Instrumente. Wir müssen die internationalen Großunternehmen und die Superreichen höher besteuern. Hier gibt es doch Möglichkeiten. Wir müssen die Mittelschicht, die normalen und einfachen Menschen draußen, steuerlich entlasten. Das ist wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall SSW) Dafür braucht es schnelle, durchdachte und nachhaltige Reformen. Ob eine Übergewinnsteuer da ein Weg sein kann, werden wir sehen. Ich will das nicht ausschließen. Eine Ausschussüberweisung des Antrags der SPD wäre hier eigentlich ein geeigneter Weg, um wirklich intensiv darüber zu diskutieren, ob und wie man eine solche Steuer auf den Weg bringen kann. Wir sind für die Diskussion auf jeden Fall offen. Wir sehen die Schwierigkeiten, aber wir finden auch, dass der Gedankengang der SPD es durchaus wert ist, noch einmal im Ausschuss beraten zu werden. – Vielen Dank. (Lars Harms) (Beifall SSW)
