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Dr. Bernd Buchholz

FDP 30.06.2022 Sitzungen 20/3

Das geht hoffentlich alles nicht von meiner Redezeit ab. Frau Präsidentin, bitte, an der Stelle bin ich jetzt eigen. (Heiterkeit) – Jetzt ernsthaft: Der Schutz und die Sicherung von Wohnraum gehören natürlich genauso zu den Aufgaben des Staates wie die Wohnraumförderung. Die Beispiele, die der Kollege Losse-Müller genannt hat, die Hölk-Hochhäuser in Bad Oldesloe, sind uns alle präsent. Natürlich ist es inakzeptabel, was da passiert. Aber meine Damen und Herren, bei einem solchen Gesetzentwurf bedarf es eines genaueren Hinguckens und der Frage der Abwägung, die die Kollegin Langsch gerade schon angesprochen hat. Es geht nämlich um massive Eigentumseingriffe in Artikel 14 Grundgesetz. Ich bin gespannt, was die Frau Justizministerin dem neuen Kabinett dazu vor- (Dr. Bernd Buchholz) legen wird; denn, meine Damen und Herren, wer in diese Eigentumsrechte eingreift, der hat die Erforderlichkeit eines solchen Eingriffs nachzuweisen. Die Erforderlichkeit für das ganze Land SchleswigHolstein ist mit dem Beispiel von zwei Hochhäusern in Bad Oldesloe nicht gegeben. Der SSW hat in der letzten Legislaturperiode dazu einen fast wortgleichen Gesetzentwurf eingereicht. (Zuruf Lars Harms [SSW]) – Ob die abgeschrieben haben, ist nicht so wichtig. Aber Sie haben einen fast wortgleichen Beitrag eingereicht, und dazu haben sich auch damals die Vertreterinnen und Vertreter der jetzt gerade so kontinuierlichen CDU-Fraktion geäußert. Ich darf Ihnen vorlesen, was in der Juni-Debatte des Jahres 2018 der Abgeordnete Peter Lehnert, jetzt Vizepräsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages, zu diesem Gesetzentwurf gesagt hat. Er sagte – Zitat –: „Auch ich halte einen Gesetzentwurf, der eine umfangreiche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung fordert, weder inhaltlich für zielführend noch für hilfreich, die komplexen Problemstellungen auf unseren Wohnungsmärkten zu lösen. Eine nennenswerte Wohnungsverwahrlosung ist für mich nicht erkennbar, auch weil Vermieter ein Interesse daran haben, dass ihre Wohnungen erhalten werden und dauerhaft vermietet werden können. Ein solches Gesetz würde nur viel zusätzliche Bürokratie verursachen und einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen schaffen. Hier wird mit ordnungspolitischen Kanonen auf Spatzen geschossen.“ (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, ich bin auf die Ausschussberatung gespannt, denn es reicht nicht aus, einen Gesetzentwurf vorzulegen, noch dazu so, wie es der SSW in der vergangenen Legislaturperiode gemacht hat, nämlich auf der Grundlage einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, und damit unter Hinweis auf die Wohnraumproblematik in Hamburg so zu tun, als ob diese eins zu eins auf das Flächenland Schleswig-Holstein übertragbar sei. Das ist sie mitnichten! Dementsprechend kann man die Erforderlichkeit eines solchen ‚Wohnraumschutzgesetzes‘ nur dann begründen, wenn man feststellt: Ja, die Wohnungsnot ist tatsächlich in den meisten Regio-- Donnerstag, 30. Juni 2022 71 nen, das heißt in der Fläche des Landes SchleswigHolstein, gegeben. Das möchte ich sehen, meine Damen und Herren! Wo haben wir denn die Situation einer Wohnungsknappheit nach Paragraf 556 d des Bürgerlichen Gesetzbuches? – In vier Orten in Schleswig-Holstein! Nicht einmal an den Fingern einer Hand können Sie sie abzählen. Es sind zwei kleine Orte im Hamburger Rand, eine Gemeinde auf Sylt und die Stadt Kiel – Ende vom Gelände. Ob dies es tatsächlich erforderlich macht, ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz für das gesamte Land SchleswigHolstein zu schaffen, halte ich für extrem zweifelhaft und verfassungsrechtlich bedenklich. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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