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Kristina Herbst

30.06.2022 Sitzungen 20/3

Einen wunderschönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie ganz herzlich. Ich darf Ihnen mitteilen, dass heute von der CDU-Fraktion Peter Lehnert und von der SPD-Fraktion Birte Pauls, Birgit Herdejürgen und Thomas Hölck erkrankt sind. Von der Landesregierung erkrankt ist Ministerpräsident Daniel Günther. Wir wünschen ihnen allen gute Besserung! (Beifall) Zudem darf ich Ihnen mitteilen, dass die Abgeordnete Wentzel nach Paragraf 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags mitgeteilt hat, dass sie an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert ist. Der Abgeordnete Claussen hat nach Paragraf 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Sitzung ab 16 Uhr verhindert ist, und der Abgeordnete Dr. Dolgner hat nach Paragraf 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Vormittagssitzung verhindert ist. Meine Damen und Herren, die Abgeordneten Johannes Callsen, Dr. Otto Carstens, Tobias von der Heide, Monika Heinold, Aminata Touré und Joschka Knuth haben ihre Mandate niedergelegt und sind aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag ausgeschieden. Der Landeswahlleiter hat für die ausgeschiedenen Abgeordneten die jeweilig Nachrückenden festgestellt. Dies sind: für den Abgeordneten Johannes Callsen Frau Katja Rathje-Hoffmann, für den Abgeordneten Dr. Otto Carstens Frau Cornelia Schmachtenberg, für den Abgeordneten Tobias von der Heide Frau Anette Röttger, für die Abgeordnete Monika Heinold Frau Ulricke Täck, für den Abgeordneten Joschka Knuth Frau Bettina Braun. Die Abgeordneten haben ihre Landtagsmandate am 30. Juni 2022 angenommen. Für die Abgeordnete Aminata Touré wird Herr Oliver Brandt nachrücken. Dieser ist heute leider auch erkrankt. Wir wünschen auch hier gute Besserung und werden seine Vereidigung voraussichtlich in der nächsten Tagung nachholen. Ich werde die Verpflichtung der heute anwesenden neuen Abgeordneten in der Weise vornehmen, dass ich die Eidesformel vorlese und Sie bitte, den Eid so zu leisten, dass Sie nach der Eidesformel einzeln zu mir kommen und mit erhobener rechter Hand die Worte nachsprechen: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe. – Der Eid kann auch ohne religiösen Bezug geleistet werden. Ich bitte nun die fünf Abgeordneten zur Verpflichtung nach vorn, und ich bitte die Anwesenden, sich zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich – Die Abgeordneten werden nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordnete/Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, die Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen.) Ich bitte Sie jetzt, einzeln zu mir zu treten, die rechte Hand zu heben und mir nachzusprechen. (Die Abgeordneten sprechen nach: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.) Wunderbar, ich danke Ihnen und wünsche Ihnen viel Erfolg als Abgeordnete. (Beifall) Meine Damen und Herren, ich rufe auf: Wahl der Mitglieder des Gremiums nach § 8 Absatz 3 Landesministergesetz Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/49 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse über die Dringlichkeit des Antrags, Drucksache 20/49, abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer der Dringlichkeit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig angenommen. Die Dringlichkeit ist damit bejaht. Ich schlage Ihnen vor, dass der Antrag als Tagesordnungspunkt 17 B in die Tagesordnung eingereiht und heute Nachmittag ohne Aussprache aufgerufen wird. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde Regierungsbildung in Schleswig-Holstein – Die Auswirkungen des Koalitionsvertrags der neuen Landesregierung. (Präsidentin Kristina Herbst) Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/40 Das Wort hat Thomas Losse-Müller zu seiner ersten Rede in diesem Hohen Hause. (Beifall)

Protokoll ↗