Ole-Christopher Plambeck
Ich erinnere mich sehr gut daran, dass wir unterschiedliche Modelle diskutiert haben, aber uns leider am Ende des Tages nicht einig geworden sind, die Länderöffnungsklausel zu ziehen. – Danke. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und jetzt das schlechteste Modell realisieren! Das halten wir mal fest!) – Auch die FDP war in der Jamaikakoalition. (Christopher Vogt [FDP]: Ja! Aber wir konnten es ja leider nicht entscheiden, Herr Kollege!) Es geht heute, am 30. Juni 2022, einen Tag vor Beginn der Pflicht zur Einreichung der Erklärung, nicht mehr darum, ob das eine oder das andere Modelle auszuwählen ist. Zeit dafür war nämlich bereits. Es geht nun um die Umsetzung ab dem Stichtag 1. Januar 2025, damit unsere Kommunen ihre Einnahmebasis von über 460 Millionen Euro nicht verlieren. Wenn wir jetzt, zu diesem Zeitpunkt, einen kompletten Modellwechsel machen würden, würde ich schon sagen, dass das Risiko besteht, dass wir es nicht rechtzeitig schaffen. Dann wären wir als Land auch regresspflichtig. Ich glaube, das Risiko ist wirklich vorhanden; denn für eine Einszu-eins-Umsetzung des Flächen-Faktor-Modells aus Hessen, das hier vorgeschlagen wird, bedarf es durchaus mindestens eineinhalb Jahre. Das würde zusätzliche Kosten – auch das ist der FDP bekannt – von 25 bis 30 Millionen Euro nach sich ziehen, und das Bundesmodell müssten wir trotzdem weiterhin finanzieren. Aber bei der Umsetzung ist vor allem ein Punkt entscheidend, nämlich Umfang und Inhalt der Daten. Auch hier gibt es erste Probleme. Bei Geschäftsgrundstücken oder auch gemischt genutzten Grundstücken greift das Bundesmodell auf die Bruttogrundfläche zurück und das Hessenmodell auf die Nutzfläche, also vollkommen unterschiedli- (Ole-Christopher Plambeck) che Daten. Deswegen ist die im Gesetzentwurf der FDP unter dem Punkt „Kosten“ getroffene Aussage, „Die dafür erforderlichen Daten werden im Rahmen der bereits angelaufenen und deutlich umfangreicheren Umsetzung des Bundesmodells ohnehin abgefragt“, leider nicht richtig; denn es werden zum Teil unterschiedliche Daten abgefragt. Das bedeutet, es erfolgt ein irrer Aufwand. Dazu muss ich sagen: Das war Ihnen durch die Modelldiskussion, die wir geführt haben, auch bekannt. Die Kosten, der Aufwand für die Verwaltung und die Zeitschiene sind an diesem Punkt das Problem. Man muss auch sagen: Die Länderöffnungsklausel wird von elf Bundesländern nicht gezogen, unter anderem Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, trotz FDP-Regierungsbeteiligung. Ich empfehle heute, am 30. Juni 2022, allen Beteiligten, sich nun auf die Umsetzung zu konzentrieren und die nächsten Jahre dazu zu nutzen, sich die unterschiedlichen Modelle und ihre Auswirkungen anzusehen, gegebenenfalls auch Urteile – denn Klagen wird es sicherlich geben – auszuwerten, Schlüsse zu ziehen und sich dann eventuell auf den nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt zu konzentrieren. Da müssen wir alle realistisch sein und ehrlich miteinander umgehen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
