Jette Waldinger-Thiering
Die Landesregierung hat ihre Redezeit um vier Minuten und 50 Sekunden überzogen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist ja unerhört! – Christopher Vogt [FDP]: Das wäre uns nie passiert! – Heiterkeit) Diese Redezeit steht jetzt auch jeder Fraktion zusätzlich zur Verfügung. Sehe ich eine Fraktion, die (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) davon Gebrauch machen möchte? – Einmal bitte antworten! (Zurufe: Nein!) – Okay, alles klar. Dann schließe ich die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 20/32, dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Dann fahren wir mit dem Tagesordnungspunkt 15 fort: Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz – LverfSchG) Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/29 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Antrag Drucksache 20/29 in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist angenommen. Dann machen wir mit dem Tagesordnungspunkt 10 weiter: Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/30 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. – Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereint, Artikel 26 Absatz 3 Landesverfassung. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 20/30 seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Die PGF haben sich gerade darauf verständigt, dass sich der Tagesordnungspunkt 11 heute Nachmittag in die Tagesordnung einreiht, sicherlich nach dem gesetzten Tagesordnungspunkt 6. Insofern fahren wir mit dem Tagesordnungspunkt 19 a fort: Zweite Lesung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/35 Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 20/53 Ich erteile dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Lars Harms, das Wort.
