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Jette Waldinger-Thiering

30.06.2022 Sitzungen 20/3

Für die Landesregierung erteile ich der Finanzministerin Monika Heinold das Wort. Monika Heinold, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Steuereinnahmen sind die Grundlage unserer Daseinsvorsorge. Dazu gehört auch die Grundsteuer. Uns als Landesregierung ist es wichtig, dass die Kommunen eine gute Einnahmebasis haben. Mehr als zwei Drittel aller Bundesländer haben sich für das Bundesmodell entschieden; das ist schon gesagt worden. Für dieses Modell erfolgt die Umstellung der IT gemeinschaftlich und wird vom Konsens-Verbund, also von allen 16 Ländern, bezahlt. Fünf Länder haben sich dafür entschieden, die Länderöffnungsklausel zu ziehen. Das heißt, sie beteiligen sich nicht nur an der Finanzierung im Konsens-Verbund, sondern sie entwickeln selbst ein eigenes Modell und finanzieren dieses dann zusätzlich. Um das Bundesmodell umzusetzen, haben insbesondere in den letzten zwei Jahren erhebliche Vorbereitungsarbeiten für diese große Steuerreform stattgefunden. Wir haben darüber in der Jamaikakoalition munter und auch strittig diskutiert. Jetzt kommt es darauf an, dass wir gut informieren. Dazu gehört unsere Informationskampagne mit allen wichtigen Infos zur Grundsteuer für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf unserer Internetseite www.schleswig-holstein.de. Wir haben die Seite im August des letzten Jahres gestartet. Seitdem wurde sie immer weiterentwickelt und erweitert, mit dem Ziel, übersichtlich und bürgerfreundlich zu sein. Außerdem wurden Plakate und Flyer zum Aushang in den Finanzämtern und in den Kommunen produziert. Und wir informieren die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich über Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden darüber hinaus per Infoschreiben zur Erklärungsabgabe informiert. Insgesamt werden ab Juli circa 1,23 Millionen Schreiben versendet. Daneben waren weitere Vorbereitungen notwendig, unter anderem haben wir IT-Anwendungen umfangreich angepasst. Wir haben Portale für die Abfrage von Bodenrichtwerten und Ertragsmesszahlen erstellt. Wir haben für Nachfragen extra Telefonnummern in den Finanzämtern eingerichtet. Wir haben Datenbestände aktualisiert, und wir haben die Kolleginnen und Kollegen fortgebildet. Insgesamt geht es um 114 neue Stellen, Herr Abgeordneter Vogt, nicht um 200. – Herr Vogt, eigentlich hätte ich eine wichtige Information für Sie, ich wiederhole sie gern. (Christopher Vogt [FDP]: Ich habe den Flyer schon im Finanzamt abgeholt! Mitten in der Pandemie! – Lars Harms [SSW]: Hast du denn einen Termin gekriegt?) – Das freut mich. Aber es sind nicht 200 neue Stellen, sondern 114 neue Stellen. Es ist mir wichtig, das noch einmal klarzustellen, weil Sie von 200 neuen Stellen gesprochen haben. Für die Finanzverwaltung bedeutet das neue Gesetz, dass rechtzeitig vor 2025 alle rund 1,3 Millionen wirtschaftlichen Einheiten nach dem neuen Bundesrecht bewertet werden müssen. Das ist eine große Aufgabe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Steuer- und Finanzverwaltung, für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation im Innenressort und für die Gutachterausschüsse, die auf Kreisebene organisiert sind. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, dass sie diesen Prozess aktiv mitgestalten. Wir verstehen uns in den Finanzämtern nicht als Obrigkeitsbehörde, sondern als gute Dienstleisterinnen und Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ab 1. Juli 2022 sollen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Wie können die Bürgerinnen und Bürger nun diese Erklärung einreichen? – Über das OnlineFinanzamt ELSTER. Für typische Fälle wie Einfamilienhäuser wird es eine vereinfachte Abgabemöglichkeit ohne Registrierung bei Elster geben. Wenn die technischen Möglichkeiten fehlen, können Bürgerinnen und Bürger die Erklärung auch in Papierform abgeben. Dafür liegen in den Finanzämtern und vielen Stadt- und Gemeindeverwaltungen Papiervordrucke aus, und Ausfüllanleitungen stehen (Finanzministerin Monika Heinold) zur Abholung bereit. Auch darüber haben wir informiert. Meine Damen und Herren, auch ich hätte mir gewünscht, dass das alles inzwischen voll automatisiert geht, aber so weit sind wir noch nicht. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, aktiv mitzuhelfen, damit wir diesen Prozess gut hinbekommen und gemeinsam mit zehn weiteren Bundesländern das Bundesgesetz so bürgerfreundlich wie möglich umsetzen. Die Perspektive ist, dass es ab 2029 vollautomatisiert geht. Wenn wir den Prozess mit der Ausfüllung der Bögen einmal aufgesetzt haben, soll es ab 2029 vollautomatisiert gehen. Wir hoffen, dass Bund und Länder, die ja gemeinsam für die Programmierung der Steuerdatenverwaltung verantwortlich sind, dies gemeinsam schaffen werden, damit nicht immer neu handschriftlich erhoben werden muss. Für die Kommunen heißt die neue Reform, dass sie auf Grundlage der Steuermessbescheide ihre Hebesätze festsetzen und erlassen. Ein erwähntes politisches Ziel ist Aufkommensneutralität, dazu dient das Transparenzregister. So haben wir es mit den Kommunen vereinbart, und ich gehe davon aus, dass sich die Kommunen an diese Absprache halten. Natürlich wissen wir, dass sich unabhängig davon, welches Modell wir nehmen, für die Steuerpflichtigen etwas ändern wird. Die einen zahlen mehr, die anderen zahlen weniger. Das ist in jedem Modell so. Frau Krämer, was würde es nun bedeuten, wenn wir Ihrem Gesetzentwurf folgten? – Wir müssten den ganzen Prozess komplett neu aufsetzen. Ein Start der Datenerhebung zum 1. Juli 2022 wäre ausgeschlossen. Wir wären das einzige Land, das sich nicht innerhalb der Frist bewegen würde, wir wären also isoliert. Warum ist das alles so komplex? Das von der FDP vorgeschlagene Modell würde teilweise Daten des Bundesmodells nutzen, aber auch Daten benötigen, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Wir können uns in Schleswig-Holstein nicht nur mit einem Waggon an das Hessenmodell anhängen, also auf diesen Zug aufspringen. Das funktioniert nicht. Denn alle Steuerprogramme sind miteinander vernetzt und wurden in den Ländern im Laufe der letzten Monate und Jahre individuell und maßgeschneidert auf die bestehende ITStruktur angepasst. Was hätte das zur Folge? – Wir hätten ab 2025 keine Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer. - Donnerstag, 30. Juni 2022 65 Das wäre die Folge des Gesetzentwurfs der FDP. Wir müssten den Kommunen geschätzt für zwei bis vier Jahre die Grundsteuer aus der Landeskasse vorschießen, es sei denn, die Kommunen sollten darauf verzichten; das wird aber vermutlich nicht Ihr Vorschlag sein. Wir müssten für zwei bis vier Jahre vorschießen und die Bürgerinnen und Bürger dann im Nachgang mit dem Doppelten, Dreifachen, oder Vierfachen belasten. Wir hätten zusätzliche Kosten für die Programmierung, Umsetzung und dauerhafte Pflege eines eigenen und neuen Landesprogramms, die SchleswigHolstein allein tragen müsste, selbstverständlich neben den Kosten, die wir zahlen, weil wir über den KONSENS-Verbund wie geschildert das Bundesmodell mitfinanzieren, ob wir mitmachen oder nicht. Deshalb kann ich als Finanzministerin Ihnen diesen Vorschlag aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Gründen des Verwaltungsaufwands nicht empfehlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich kann Ihre Kritik an dem Bundesmodell nachvollziehen, denn die Umsetzung der Grundsteuerreform stellt alle Länder vor große Herausforderungen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Erklärungsabgabe ein zusätzlicher Aufwand. Aber angesichts der Rahmenbedingungen ist es aus meiner Sicht nach wie vor richtig, kein eigenes Modell zu programmieren, sondern den gemeinsamen Weg im BundLänder-Verbund fortzusetzen. Ich habe auch großes Vertrauen darin, dass es gelingt, das zu machen, was sich die Ampel in Berlin vorgenommen hat, nämlich bei der Digitalisierung unserer Steuerverwaltung mit großen Schritten voranzukommen, damit zukünftig so viel wie möglich – so sagt es ja der Koalitionsvertrag der Ampel – in der Steuerverwaltung vollautomatisiert funktioniert. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Protokoll ↗