Christopher Vogt
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bleiben bei den kommunalen Finanzen und bei den Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Grundsteuer ist zweifelsohne eine sehr wichtige Einnahmequelle für unsere Kommunen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 hätte die damalige GroKo auf Bundesebene aber nicht nur darauf achten sollen, diese für die Kommunen zu sichern, sondern auch darauf, unnötige Bürokratie und Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Das ist mit dem sogenannten Scholz-Modell leider nicht passiert. Es ist unnötig bürokratisch für die Bürgerinnen und Bürger und auch für unsere Finanzverwaltung; in Schleswig-Holstein wurden, glaube ich, 200 Stellen extra dafür geschaffen. Es beinhaltet als wertabhängiges Modell eine sehr problematische Steuererhöhungsspirale. (Beifall FDP) Aber ich hoffe doch, wir sind uns einig, dass Wohnen nicht zum Luxus werden darf. Der Staat muss endlich aufhören, beim Wohnen der große Kostentreiber zu sein. Wir brauchen keine kleine Vermögensteuer für die Mittelschicht. (Beifall FDP) Weil bei der Grundsteuer manchmal erstaunliche Argumente zum Thema Gerechtigkeit kommen: Betroffen sind nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch viele Mieterinnen und Mieter, weil die Grundsteuer über die Nebenkosten auf sie umgelegt wird. In der Jamaikakoalition hatten wir uns wegen des Widerstandes der Grünen und ihrer Finanzministerin nicht auf das Ziehen der Länderöffnungsklausel einigen können. Dadurch haben wir schon viel Zeit verloren. Es ist aber noch nicht zu spät, bei der Grundsteuerreform die Reißleine zu ziehen und auf ein unbürokratisches und faires Modell umzuschwenken. Leider wird die Grundsteuer im schwarz-grünen Koalitionsvertrag nicht einmal mehr erwähnt. Es ist also davon auszugehen, dass die CDU die grüne Blockade auch für die neue Wahlperiode akzeptieren will, obwohl sie nur einen Sitz von der absoluten Mehrheit entfernt ist und es im neuen Landtag eine deutliche Mehrheit für ein unbürokratisches und faires Modell geben sollte, wenn man denn den Wahlprogrammen Glauben schenken darf. (Beifall FDP – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Sollte es auch jetzt zu keiner Kurskorrektur durch die Koalition kommen, wird es schon sehr zeitnah sehr viel Ärger und eine wahre Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Steuerberaterinnen und Steuerberater und auch für unsere Gerichte geben, wie der Grundeigentümerverband Haus & Grund kürzlich zutreffend feststellte. Übrigens: Ab morgen können die Steuererklärungen abgegeben werden. Das wird für die Bürgerinnen und Bürger eine große Belastung werden. Ich bin der Meinung: Sie sind da in der Verantwortung und können sich nicht wegducken. Viele Bundesländer werden mit der Länderöffnungsklausel auf unterschiedlichen Wegen vom so- (Christopher Vogt) genannten Scholz-Modell des Bundes abweichen, um den Bürokratieaufwand zu minimieren und Ungerechtigkeiten zu vermeiden. In Schleswig-Holstein müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer den ausschlaggebenden Bodenrichtwert auch noch selbst recherchieren, der dann anschließend von unseren Finanzämtern noch einmal überprüft wird. In Hessen passiert dies einfach automatisch, was ja irgendwie auch sinnvoll und geboten ist. (Beifall FDP – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Vielerorts in Schleswig-Holstein liegt der Bodenrichtwert übrigens auch noch gar nicht vor. Wir plädieren mit unserem Gesetzentwurf für ein flächenbasiertes und wertunabhängiges Modell, bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich nach konstanten Grund- und Gebäudeflächen bemisst. Das Flächen-Lage-Modell erspart nicht bloß den Eigentümern die immer wieder neue Erhebung und Übermittlung von Daten; die Grundstücks- und Gebäudegrößen sind auch nicht streitanfällig, weil sie relativ klar zu ermitteln sind, und eine Steuererhöhung durch die Hintertür würde damit vermieden. Wir haben uns beim vorliegenden Gesetzentwurf unserer Fraktion an dem Modell aus dem Land Hessen orientiert, das bekanntlich auch von einer schwarz-grünen Koalition regiert wird – nicht besonders gut; aber immerhin an der Stelle macht sie etwas Richtiges. Monika Heinold mag deren Modell vielleicht als marktradikal empfinden; wir halten es jedoch für deutlich besser und vor allem sozialer als den bisherigen Irrweg Schleswig-Holsteins. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, wir sind ja eine konstruktive Opposition, wie Sie heute Morgen schon festgestellt haben. Was unser Modell im Vergleich zum reinen Flächenmodell aus Bayern, das wir grundsätzlich auch sympathisch finden, selbst für die Grünen interessant machen sollte, ist die Tatsache, dass ähnlich große Immobilien in unterschiedlichen Lagen auch unterschiedlich besteuert würden, wie das zum Beispiel auch in Hamburg in ähnlicher Form der Fall ist. Die Lagefaktoren führen zu moderaten Zu- oder Abschlägen. Damit sorgt das Flächen-Lage-Modell für die Steuergerechtigkeit, die auch Frau Heinold immer wieder fordert. Meine Damen und Herren, geben Sie sich einen Ruck! Gerade Sie von der Union sehe ich in der Pflicht, jetzt zu handeln. Es ist noch nicht zu spät, einen wirklich absurden Bürokratieaufwand für Hunderttausende Eigentümerinnen und Eigentümer - Donnerstag, 30. Juni 2022 57 zu verhindern und gleichzeitig für tatsächliche Gerechtigkeit ab dem Jahr 2025 zu sorgen. Es ist jetzt an Ihnen. Geben Sie sich einen Ruck! Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss und hier im Plenum. – Vielen Dank. (Beifall FDP)
