Tim Brockmann
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohl kaum ein Verbrechen macht uns dermaßen sprachlos und fassungslos wie die sexualisierte Gewalt gegen Kinder, deren Dimension wir leider überhaupt nicht abschätzen können. Für mich als Vater ist es unbegreiflich, wie Menschen Kindern, womöglich sogar ihren eigenen Kindern, so viel unermessliches und unvergessliches Leid antun können, wie sie eine Seele bereits in jungen Jahren auf eine solch beschämende Art und Weise verletzen können. Meine Damen und Herren! „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 1 unseres Grundgesetzes spricht eine deutliche Sprache. Auch in unserer Landesverfassung finden sich in Artikel 10 Absatz 3 deutliche Worte: „Kinder und Jugendliche sind Träger von Rechten. Sie haben ein Recht auf gewaltfreie (Tim Brockmann) Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.“ Diese Verfassungsaufträge müssen wir ernst nehmen. Es ist daher eine der zentralen Aufgaben, unsere Kinder vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen. Es ist unsere Aufgabe, es ist unsere Verantwortung, die Kinder zu schützen. Dies gelingt leider nicht immer. Die Missbrauchskomplexe von Lügde und Wermelskirchen haben uns dies schonungslos vor Augen geführt und sind vermutlich nur die Spitze des Eisbergs. Deshalb müssen wir den Fahndungsdruck gegenüber den Täterinnen und Tätern sowohl in der realen Welt als auch – insbesondere – im Internet erhöhen. Gerade im Internet darf Datenschutz kein Täterschutz sein. Es gilt, die Täter mit aller Härte unseres Rechts zu bestrafen. Dies sind wir den betroffenen Kindern und Jugendlichen schuldig. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Damit komme ich zu dem Antrag des Kollegen Harms, der genauso wie ich am 19. Mai 2022 an der GdP-Veranstaltung zu dem Thema „Missbrauch von Kindern – Belastungen und Herausforderungen in der Fallbearbeitung“ teilgenommen hat. Ich erinnere mich noch gut an die Podiumsdiskussion, die wir gemeinsam mit dem Kollegen Kürschner und unserem ehemaligen Kollegen Rother geführt haben. Insbesondere erinnere ich mich daran, wie groß die Einigkeit zwischen uns vieren gewesen ist. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass dieses Thema nicht für den politischen Streit taugt. Deshalb halte ich den Antrag der SSW-Fraktion im Kern für richtig. Der Antrag spricht die personelle Ausstattung, die Sachausstattung, die Gesundheitsprävention und die Wertschätzung an. Im Grunde ist dieser Antrag eine Zusammenfassung des GdPPositionspapiers; lieber Kollege Harms, Sie sagten es. Schaut man in unseren Koalitionsvertrag – das haben auch Sie getan; herzlichen Glückwunsch dazu – , so ist schnell zu erkennen, dass Sie mit diesem Antrag offene Türen bei uns einrennen und dass dieses Thema bereits ganz oben auf der Agenda der Koalition steht; damit steht es natürlich auch ganz oben im Arbeitsprogramm der Landesregierung. Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu bekannt, die Landespolizei im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen personell und materiell zu stärken. Dazu gehört es beispielsweise, die Beschäftigten bei der Auswertung der beschlagnahmten Datenträger durch den flächendeckenden Einsatz von Bilderkennungssoftware zu entlasten und die psychologische Begleitung durch individuelle Gesundheitsfürsorge und Nachsorge zu stärken. Zudem werden wir eine Cyber-Hundertschaft aufstellen, in der wir Experteninnen und Experten aus verschiedenen Bereichen, insbesondere aus der IT, zusammenführen, um mit diesem gebündelten Know-how noch besser gegen Kriminalität im Internet vorgehen zu können. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist aber nicht nur ein polizeilicher Kampf, sondern er muss in allen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen, in Vereinen, Verbänden, Bildungseinrichtungen und Kirchen geführt werden. Dazu bedarf es einer Gesamtstrategie zur entschlossenen und entschiedenen Bekämpfung dieser unerträglichen Kriminalität. Diese gilt es nun vonseiten der Landesregierung zu erarbeiten; das ist auch Teil unseres Antrags. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch ein Wort an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Polizei und Justiz, die in diesem Kriminalitätsfeld tätig sind, richten: Uns alle – ich glaube, ich darf an dieser Stelle im Namen aller Kolleginnen und Kollegen sprechen – einen der große Respekt und die große Dankbarkeit, dass Sie diesen schwierigen Job jeden Tag ausüben. Dies ist nicht selbstverständlich. Sie haben unsere Wertschätzung. Wir werden alles – alles! – dafür tun, dass Sie erfolgreich ermitteln können und dabei gesund bleiben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) – Dieser Applaus ist genau richtig und wichtig. Nachdem auch die SPD mit ihrem Antrag durch unsere geöffnete Tür gegangen ist, sollten wir über dieses wichtige Thema mit der Landesregierung im Ausschuss intensiv beraten. Ich bin mir ziemlich sicher: Das werden wir zu gegebener Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause tun. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP])
