Serpil Midyatli
Kollege Plambeck, ist das jetzt eine Aufforderung gewesen, dass man die Arbeit im Bundesrat komplett einstellt, oder was soll das? Selbstverständlich gibt es hier immer wieder Anträge, bei denen es darum geht, sich im Bundesrat anderen Initiativen anzuschließen. Das werden wir auch von Schwarz-Grün in dieser Legislaturperiode das ein oder andere Mal erfahren. Oder wollen Sie sich, wie in der letzten Legislaturperiode, die ganze Zeit immer nur enthalten, weil Sie keinen eigenen Gestaltungswillen haben? – Wir haben sehr großen Gestaltungswillen und werden uns auch als Schwarz-Grün sehr stark über den Bundesrat in die Bundespolitik einmischen. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Martin Habersaat [SPD]: Aber nicht an dieser Stelle! – Weiterer Zuruf SPD: Nur bei den einfachen Sachen!) Die SPD bezieht sich vor allem auf Energiekonzerne und holt mal wieder ihre Erzählung aus dem Wahlkampf von sogenannten guten und bösen Unternehmern hervor. Dabei lässt sich aber eine Übergewinnsteuer oder Sondersteuer wegen des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht auf einzelne Branchen eingrenzen. Das heißt im Umkehrschluss: Auch Unternehmen wie BioNTech aus Mainz mit Gewinnen aus der Coronakrise – was ja auch eine Krise ist –, oder aktuell IT-Unternehmen – IT-Sicherheit ist jetzt während des Krieges und der aktuellen Krise ein Riesenthema, bei dem die Unternehmen sehr viel zu tun haben -, wären von einer solchen Übergewinnsteuer betroffen. Ich möchte einmal etwas ganz Grundsätzliches festhalten: Unternehmen, egal welcher Rechtsform, Größe oder Branche, haben nicht nur das Recht, Gewinne zu machen, sondern auch die unternehmerische Pflicht, Gewinne zu machen. Denn neben der Chance auf Gewinne tragen die Unternehmen auch erhebliches Risiko. Chance und Risiko müssen immer zusammen gedacht werden. Vor allem müssen Unternehmen Eigenkapital bilden können; denn Eigenkapital ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und darf nicht abgeschöpft werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzpolitisch ist eine Übergewinnsteuer gar nicht notwendig, weil diese Unternehmen ganz regulär ihre Steuern zahlen. Die Einführung einer Übergewinnsteuer hätte ganz konkret die Folge der Abwanderung und der Gefährdung von Arbeitsplätzen. Vor allem zeigt aber doch dieser Antrag der SPD, dass das Krisenmanagement von Olaf Scholz gescheitert ist. Die Ampel steht auf rot. Erst versucht diese, Rabatte einzuführen, dann merkt sie, dass der Effekt in eine ganz andere Richtung läuft, und jetzt versucht sie, über eine Übergewinnsteuer alles wieder einzufangen. Das halte ich für ziemlich verrückt. (Beifall CDU) Viel effektiver ist es dagegen, die Ausnutzung krisenbedingter Marktverwerfungen durch das Kartellrecht zu unterbinden. Das ist ein Vorschlag auch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: die Offenlegung von Preiskalkulationen. Das führt zu Transparenz und zu Vertrauen. Daher wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass der Prozess der angekündigten Kartellrechtsänderung auf Bundesebene aktiv angegangen wird, damit möglichen Preisabsprachen etwas entgegengesetzt werden kann. Ich bitte deshalb darum, den SPD-Antrag abzulehnen und unseren schwarz-grünen Antrag anzunehmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
