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Beate Raudies

SPD 30.06.2022 Sitzungen 20/3

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke dem Kollegen Harms, dass er am Ende dieser Debatte noch einen Aspekt eingebracht hat, der uns extrem wichtig ist, nämlich das Thema der Steuergerechtigkeit. Aus dem Munde der Finanzministerin und auch aus dem Lasse Petersdotters haben wir in den letzten Reden hier in diesem Haus immer wieder das Thema Steuergerechtigkeit gehört. Alle, die mich kennen, wissen, dass dieses Thema eines ist, das mir sehr wichtig ist. Diesen Aspekt sollten wir bei der Debatte über eine sogenannte Übergewinnsteuer – mir gefällt das Wort auch nicht, aber es ist nun einmal der populäre Begriff – nicht aus den Augen lassen. Im Moment freuen sich Bund, Länder und Kommunen über erhebliche Steuermehreinnahmen, aber diese Steuermehreinnahmen kommen von Menschen, die sich diese in diesen Zeiten eigentlich gar nicht leisten können. Sie zahlen nämlich hohe Mehrwertsteuer auf die gestiegenen Preise. Die Leute zahlen diese für das Benzin, für die hohen Lebensmittelpreise, und die Konzerne machen Gewinne aufgrund dieser Krisen. Das ist der Aspekt, der uns umtreibt. Ich glaube, Ole Plambeck hat es gesagt: Es ist das gute Recht von Unternehmen, Gewinne zu machen und Gewinne zu maximieren. Aber es ist auch das gute Recht eines Staates, diese Gewinne zu besteuern und zum Teil abzuschöpfen zur Finanzierung des Gemeinwohls, zur Finanzierung all dessen, was uns in unserem Staat wichtig ist. Ich glaube, es ist heute nicht nur einmal der Begriff sozialer Zusammenhalt gefallen; es wurde davon gesprochen, dass wir den Laden hier zusammenhalten müssen. Dafür werden wir Geld brauchen. 30 Milliarden Euro umfasst das Entlastungspaket der Bundesregierung. Das ist verdammt viel Geld. So viel geht ins Ahrtal für die Katastrophenbeseitigung. Ich sage das, um das einmal ins Verhältnis zu setzen. Das Geld wird nicht reichen, das ist uns heute doch schon klar. Jetzt geht es darum zu gucken, ob man einmalig etwas von diesen Gewinnen abschöpfen kann, denn bei einer Übergewinnsteuer geht es nicht um eine dauerhafte Höherbesteuerung, sondern um das Abschöpfen von besonderen Gewinnen. Wer dabei von kompliziert redet, der schaue einmal ins Außensteuergesetz. Da gibt es viele wunderbare Beispiele für komplizierte Steuergesetzestexte. Diejenigen im Haus, die sich hier auskennen, werden mir sicherlich zustimmen. Warum nun heute eine Bundesratsinitiative? Wir wollten, dass sich Landesregierung und Parlament zu dem Thema bekennen. Deswegen passt die Ausschussüberweisung leider nicht so ganz, weil wir uns auf diese Bundesratsinitiative beziehen. Nichtsdestotrotz wird sehr deutlich, dass es bei diesem Thema viele Aspekte zu diskutieren gäbe: Was ist ein Übergewinn? Wann fällt er an? Zu den Beispielen BioNTech, Dräger und den Gewinnen aus der Pandemie: Natürlich hat man sich diese Frage gestellt. Nicht umsonst ist das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu dieser Zeit entstanden, als man genau geguckt hat: Wer macht denn da jetzt eigentlich die großen Gewinne und hat dafür nichts getan? Es wäre gut, wenn wir dies zum Anlass nehmen, das im Ausschuss zu beraten. Ich persönlich habe auch nichts dagegen, wenn wir am Ende dazu kommen, Spitzeneinkommen oder Kapitaleinkünfte höher zu besteuern. Da haben Sie uns immer auf Ihrer Seite. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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