Beate Raudies
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor knapp drei Jahren hat der Bundestag den Weg für die Reform der Grundsteuer freigemacht. Damit bleibt die Grundsteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen erhalten. Das war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keineswegs sicher, und es ist gut, dass das so ist. Es war vor allem dem Einsatz von Olaf Scholz – damals noch Bundesfinanzminister – und der SPD auf Bundesebene zu verdanken, dass die Kommunen auch weiterhin über das Hebesatzrecht ihre verfassungsmäßige Selbstverwaltung ausüben können. Zudem können die Kommunen künftig auch gesonderte Hebesätze zur Mobilisierung von baureifen unbebauten Grundstücken zum Zwecke des Wohnungsbaus und der Stadtentwicklung erheben. Die sogenannte Grundsteuer C finde ich extrem wichtig. Wir haben gehört: Wohnungsbau ist eine Riesenherausforderung in diesem Land, und überall, wo ich fahre, sehe ich Brachen. Bodenspekulation wird dadurch unattraktiver, und zusätzlich bekommt der soziale Wohnungsbau durch die Reform eine Ermäßigung, sodass Mieterinnen und Mieter dort, wo sie noch belastet werden, weniger belastet werden. Die Länderöffnungsklausel war damals leider eine Kröte, die geschluckt werden musste, um die Blockadehaltung einiger Länder zu durchbrechen. Schleswig-Holstein – darauf ist hier mehrfach hingewiesen worden – hat die Öffnungsklausel bisher nicht gezogen und will es nicht tun. Das ist gut so. Denn die ersten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden in den nächsten Tagen die schriftliche Aufforderung erhalten, ihre Steuererklärung abzugeben. Die Abgabefrist beginnt morgen, am 1. Juli 2022, und endet am 31. Oktober 2022. Die organisatorischen Vorbereitungen sind gelaufen, und auf meine Nachfrage gestern im Finanzausschuss hat die Frau Staatssekretärin erklärt, dass ab Montag die ersten Erklärungen bearbeitet werden können. Deswegen ist auch die Klage über die mangelnden Voraussetzungen für die digitale Unterstützung jetzt ein bisschen wohlfeil, liebe Kolle- (Beate Raudies) ginnen und Kollegen. Sie hätten genug Zeit gehabt, die in den letzten Jahren zu schaffen. Ich erinnere mich hier noch an große Reden über den Digitalisierungsweltmeister Schleswig-Holstein. Da hätte man vielleicht vorlegen können. Ich habe selbst in den Ausschussberatungen mehrfach darauf hingewiesen, dass es doch ganz hilfreich wäre, die Daten bei den Kommunen digital abzufragen und abzugleichen. Jetzt hören wir, es funktioniere nicht. Das Gleiche gilt für die Frage einer Zentralisierung der Bewertungsstellen. Das ist im Vorfeld des Verfahrens nicht einmal geprüft worden. Das hätte man vielleicht machen können. Deswegen habe ich selber Kritik, der Rechnungshof hat in einem seiner letzten Berichte Kritik an der Umsetzung geübt. Trotzdem ist – Kollegin Krämer, das ist leider so –, jetzt noch einmal von vorne anzufangen, schlichtweg Blödsinn. Entschuldigung, wenn ich das an dieser Stelle so deutlich sagen muss, ganz abgesehen davon, dass wir von der SPD-Fraktion die Anwendung des Bundesmodells auch für die richtige Entscheidung halten. Denn es darf nicht sein, dass für die Villa in Kampen die gleiche Berechnungsgrundlage herangezogen wird wie für das Mietshaus in Kiel-Gaarden. Das Argument wiederhole ich immer, und es wird dadurch nicht falscher, denn das Flächenmodell, das die FDP und die Wohnungseigentümerverbände lauthals fordern, ist nach unserer Auffassung zutiefst ungerecht. (Christopher Vogt [FDP]: Ein Flächen-LageModell!) Alles andere wäre ein fatales Signal für die Kommunen und die Steuergerechtigkeit in Deutschland. Ich will die Gelegenheit nutzen, um deutlich zu machen, dass ich mir von der Finanzministerin noch ein bisschen Engagement bei der Umsetzung der Reform in Schleswig-Holstein wünsche. Die Steuerverwaltung muss in dieser Angelegenheit als Dienstleister der Bürgerinnen und Bürger funktionieren und fungieren, und nicht als Obrigkeitsverwaltung. Ich kann die Priorisierung der digitalen Erklärungen aus Sicht der Verwaltungen zwar nachvollziehen, gut nachvollziehen, aber meine 70-jährige Nachbarin oder mein 50-jähriger Nachbar oder auch der 35-Jährige, der keinen Internetzugang hat, aber eine kleine Eigentumswohnung, muss die Möglichkeit haben, die Erklärung persönlich abzugeben, wenn sie es denn wollen. Der Kollege Harms weist immer auf die Landesverfassung hin. Ich finde es extrem wichtig, es ist auch eine Frage der Barrierefreiheit. - Donnerstag, 30. Juni 2022 61 (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Finanzausschuss – so ist es gestern vereinbart worden – werden wir uns regelmäßig über die Fortschritte bei der Neubewertung der Grundstücke in Schleswig-Holstein berichten lassen, denn die Kommunen sind dringend darauf angewiesen, dass die Reform zügig umgesetzt wird. Nur wenn Grundsteuermessbeträge vorliegen, kann vor Ort über die Ausgestaltung der Hebesätze und damit über die kommunale Finanzausstattung entschieden werden. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an das Versprechen der kommunalen Landesverbände, dass es in der Summe keine Erhöhung der Grundsteuer geben werde. Das finde ich wichtig, zu diesem Zwecke arbeiten wir ja an diesem Transparenzportal. Trotzdem: Als Land sind wir diese Serviceleistung den ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikerin schuldig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
