Beate Raudies
Ja, Herr Kalinka, das habe ich verstanden, und ich habe geantwortet. (Heiterkeit SPD) Das macht nichts, dass er das nicht versteht, das ist auch kompliziert. Beitragsrecht versteht nicht jeder, das merkt man manchmal bei den Debatten hier im Haus. (Lachen Werner Kalinka [CDU]) Jamaika hinterlässt den Gemeinden und den Menschen im Land einen unmöglichen Zustand. Vier von fünf Gemeinden haben die Beiträge abgeschafft, in den anderen Gemeinden werden sie noch erhoben, und das ist ungerecht, das empfinden wir als ungerecht. Gleiches Recht für alle. Es kann nicht sein, dass es in der Gemeinde A so geht und auf der anderen Straßenseite anders. (Werner Kalinka [CDU]: Wo denn?) Wir können es den Menschen nicht erklären, warum sie teilweise Tausende von Euro für die Sanierung von Straßen, für neue Straßenlaternen oder vielleicht für anderes bezahlen müssen, während das im Nachbarort nicht der Fall ist. Damit wird unser Land gespalten, und dem politischen Ehrenamt, das Sie ja laut Koalitionsvertrag stärken wollen, erweisen Sie damit einen Bärendienst. Also, letztes Mal Jamaika: rückblickend auf fünf Jahre ist es nicht gelungen, eines dieser Wahlversprechen umzusetzen. Sicherheitshalber steht deswegen vielleicht im CDU-Landtagswahlprogramm zum Thema Straßenausbaubeiträge gar nichts mehr drin, und den Grünen war das nach meiner Wahrnehmung sowieso nie Herzensthema. Dann ist es doch überraschend ehrlich, dass sich Schwarz-Grün zu dem Thema überhaupt nicht einlässt. Jedenfalls kann ich im Koalitionsvertrag keine Aussage zu den Straßenausbaubeiträgen finden. Demnach verbleibt es bei der bestehenden Regelung, dass die Kommunen selbst über die Erhebung entscheiden können, sofern sie diesen finanziellen Spielraum haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die SPD kann ich sagen: Wir wollen nicht, dass die Kommunen länger die finanzielle Hauptlast der Abschaffung tragen und dass die Ungerechtigkeit im Land weiter bestehen bleibt. Wir wollen die Straßenausbaubeiträge für alle abschaffen; denn das, Herr Kalinka, war der Grund, warum im Jahr 2012 die Pflicht ins Gesetz geschrieben wurde: Gleiches Recht für alle. Entweder müssen alle erheben, oder keiner muss erheben. Das war damals die Begründung. Ich glaube, Sie waren 2012 nicht dabei. Sie waren in der Vorgeschichte dabei, aber in der Periode waren Sie nicht dabei, dann hätten Sie genau das als Begründung gehört.
