Anna Langsch
Ja, vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde! Das Thema Wohnen – das wurde eben schon gesagt – wird uns in dieser Wahlperiode vielfach und intensiv begleiten und beschäftigen. Als Sprecherin nicht nur für Menschenrechte, sondern auch für Wohnen in unserer Fraktion möchte ich eingangs ein paar Worte zur Einrahmung des Gegenstandes Ihres Antrages sagen und wieso ich der Überzeugung bin, dass wir Menschenrechte nicht (Anna Langsch) nur bemühen sollten, wenn uns im Handeln anderer Staaten etwas nicht gefällt, sondern vielleicht auch viel häufiger, um unser eigenes politisches Handeln zu begründen und zu überprüfen. Wir bewegen uns hier im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Eigentum und dem Recht auf angemessene Unterbringung. Diese beiden Seiten sind nicht bedingungslos miteinander vereinbar, sie bedürfen Rahmenbedingungen, um ihre Verwirklichung zu gewährleisten. Unser Grundgesetz gibt für diese Abwägung tatsächlich schon einen ganz guten und gangbaren Weg vor. Eigentum verpflichtet. Wer Wohnraum besitzt und diesen anderen zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, dieses nicht alleine im Sinne der Gewinnmaximierung zu tun. Sie alle kennen sie ja, die medienwirksamen Beispiele der Hochhäuser von Bad Oldesloe, wir haben es auch gerade von dem Kollegen Losse-Müller bildhaft vor Augen geführt bekommen. Aber auch die Wohnsituation von Saisonarbeiterinnen und -arbeitern sowie Erntehelferinnen und -helfern sind Ihnen sicherlich bekannt. Diese Beispiele verdeutlichen in meinen Augen sehr gut, dass insbesondere auf Seiten des Rechts auf angemessene Unterbringung Handlungsbedarf besteht. Es ist Aufgabe staatlichen Handels und unsere Aufgabe, die Verwirklichung beider Rechte sicherzustellen. Wir haben zusammen mit der CDU etwas im Koalitionsvertrag vereinbart, was übrigens unter Jamaika nicht gelungen war: Wir werden gemeinsam ein Wohnraumschutzgesetz auf den Weg bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW]) Wir werden damit die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um den Kommunen zu ermöglichen, den angemessenen Zustand von Wohnraum sicherzustellen, auch um einer drohenden Verwahrlosung entgegenzuwirken, zum Beispiel durch das Erlassen von Bußgeldern. Der Abgeordnete Losse-Müller hatte heute Morgen schon von einer moralischen Pflicht für dieses Gesetz gesprochen. Ich bin keine Freundin moralischer Argumente in dann doch recht kurzlebigen Debatten; denn sie sind schnell bemüht und scheinen schwerwiegend. Deshalb will ich heute an der Stelle den Kreis hier schließen: Verpflichten tun uns die Menschenrechte und die Grundrechte, das Recht für angemessene Unterbringung zu gewährleisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Lars Harms [SSW]) Wir sind uns alle also im Ziel einig. Seien Sie deshalb beruhigt: Wir werden es angehen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Deshalb freue auch ich mich auf die konstruktive Zusammenarbeit in der Ausschussberatung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)
