Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da auch ich Teil dieser Dreiminuten-Challenge der FDP-Exminister bin, muss ich mich an der Stelle kurzfassen. (Heiterkeit) Es ist extrem ärgerlich, wenn eine Bundesregierung die Mineralölsteuer senkt und die Verbraucher das Gefühl haben, nichts davon kommt bei ihnen an. Das ist extrem ärgerlich. Es stimmt nicht ganz, dass da nichts weitergegeben worden ist. Das sieht man, wenn man sich die normale Entwicklung über Pfingsten im Jahresvergleich anschaut – Lasse Petersdotter – und parallel ins europäische Ausland guckt: In Belgien kostet der Liter Super heute 2 Euro 50 Cent, nicht 1,99 Euro wie bei uns. Das heißt, es hat durchaus schon etwas bewirkt, aber es ist gefühlt extrem unangenehm. Dass da viele Gewinne mitgenommen worden sind – gerade im ersten Quartal –, darauf hat Frau Midyatli vorhin hingewiesen. Die Idee einer Übergewinnsteuer ist trotzdem rechtlich extrem angreifbar und problematisch. Warum? – Weil die Abgrenzung nicht gelingt: Was ist ein normaler Gewinn, und was ist ein Übergewinn? Hat Dräger in Zeiten der Pandemie mit dem Verkauf von Beatmungsgeräten einen Übergewinn gemacht oder einen Gewinn? Hat die IT-Firma, die für Cybersicherheit zuständig ist, in diesen Zeiten einen Übergewinn gemacht oder nur einen normalen Gewinn? Und wie ist das beim Mineralölkonzern? – Die Abgrenzung riecht nach staatlicher Willkür, (Vereinzelter Beifall FDP und CDU) weil man schlicht und ergreifend einteilen muss in: „Was ist gut?“, und: „Was ist schlecht?“. Viel wichtiger ist, dass eine Übergewinnsteuer heute ökonomisch absolut kontraproduktiv wäre. Darüber hat hier noch niemand gesprochen. Denn was wird denn passieren, wenn wir eine Übergewinnsteuer einführen? Werden die Mineralölkonzerne ihre Preise senken? – Im Leben nicht, ganz im Gegenteil, sie werden dann die Preise erhöhen. (Beifall FDP) Das bewirkt etwas, das wir in der gegenwärtigen Situation der Bundesrepublik Deutschland auf keinen Fall brauchen: ein Anheizen der Inflationsspirale. Denn das ist das gegenwärtige ökonomische Problem der Republik. Wir haben mit 7,6 Prozent Inflationsrate im letzten Monat eine Inflationsgeschwindigkeit erreicht, bei der wir, wenn wir sie noch weiter aufdrehen, im Herbst nicht allein ein Unternehmenssterben sehen, sondern einen Arbeitsplatzabbau der besonderen Art erleben werden. Deshalb muss zurzeit alles darauf gerichtet sein, die Inflationsdynamik zu bremsen. Dabei wäre eine Übergewinnsteuer eine Katastrophe. Sie würde die Inflationsgeschwindigkeit geradezu erhöhen. Deshalb ist das mit Verlaub eine Schnapsidee, die in Berlin zu Recht verworfen worden ist. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Wie kommt man da ran? Was ein Missbrauch von Wettbewerbsabsprachen ist, muss auch als Missbrauch geahndet werden, und zwar im Kartellrecht. Wenn man im Kartellrecht einmal schaut, mit welchen Möglichkeiten man da rangehen kann, sieht man: Es gibt im Kartellrecht die Chance der Gewinnabschöpfung, gegebenenfalls sogar mit einer Umkehr der Beweislast, wenn es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine kartellrechtswidrige Absprache gibt – das ist rechtsstaatlich immer erforderlich. Den Weg sollte man in Berlin gehen. Den Weg der Länder im Bundesrat sollte man nicht gehen. Ihren Antrag sollte man ablehnen. Dem Antrag von Schwarz-Grün schließen wir uns an. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
