Thomas Losse-Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Uns allen sind die Hölk-Hochhäuser in Bad Oldesloe ein Begriff. Dort leben Menschen in Wohnungen, in denen seit vier Monaten, manchmal mehr, manchmal weniger, die Toilette nicht funktioniert. Stellen Sie sich vor, dass Sie immer wieder mit einer Suppenkelle das aufsteigende braune Wasser aus der Toilette in einen Eimer schöpfen müssen: Bei Ihrer Nachbarin zwei Türen weiter hat es gebrannt, aber der Vermieter sagt, das müsse man nicht sanieren. Der Nachbar auf der anderen Seite macht sich Sorgen wegen feuchter Wände und Schimmel. Er fürchtet, dass seine Kinder davon krank werden. Im Keller läuft das Wasser an den Wänden herunter. – Sie alle wissen: Das sind keine Horrorgeschichten. Das ist die Lebensrealität in den Hölk-Hochhäusern, wie wir sie in den Medien und nicht nur da gesehen haben. Dass wir alle diese Geschichten und die Beispiele dieser Mieterinnen und Mieter kennen, verdanken wir der engagierten Quartiersarbeit von Maria Herrmann von Plan B und ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern. Liebe Maria Herrmann, schön, dass Sie hier heute dabei sein können. Ich begrüße auch Frau Mainitz vom Mieterbund auf der Tribüne. – Ganz herzlich willkommen! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Die Hölk-Hochhäuser, die wir in den letzten Jahren immer wieder kennengelernt haben, sind aber nur ein Beispiel für Schrottimmobilien im ganzen Land. Viele der Mieterinnen und Mieter in Schrottimmobilien können sich kaum wehren. Sie sprechen oft nicht ausreichend Deutsch. Sie haben Angst vor einem Gang zu Anwälten oder Verwaltungen. Es fehlt an juristischer Beratung. Von Mietminderungen würden sie nicht profitieren, weil viel zu oft das Jobcenter profitiert, da sie in der Grundsicherung sind. Ihnen fehlen die Stimme und der erforderliche Schutz. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ändern. Wenn die Probleme überhaupt bekannt werden, weil sich jemand kümmert, dann steht die Kommunalpolitik diesen Zuständen machtlos gegenüber. Um es klar zu sagen – und ich glaube, es ist uns allen klar –,: Es sind nur wenige Vermieter, bei denen die Verhältnisse so sind. Aber es gibt diese Art von Vermieter, und es gibt sie zu oft. Ihr Geschäftsmodell ist, den letzten Cent aus einem Gebäude zu pressen, das längst schon hätte aus dem Verkehr ge- (Thomas Losse-Müller) zogen werden müssen, indem sie nur das Nötigste tun. Dabei werden Mieterinnen und Mieter wahlweise ignoriert oder eingeschüchtert. Wer sich beschwert, wird besonders schlecht behandelt. Diesen Vermietern geht es um maximalen Profit, und dieser Profit kommt häufig direkt vom Staat, weil die Mieterinnen und Mieter Grundsicherung beziehen. Das ist Teil eines problematischen Systems. Wir erleben ein Verantwortungsvakuum. Dieses Vakuum wird immer wieder ausgenutzt, die Mieterinnen und Mieter stehen dem hilflos gegenüber. Wohnungen sind eben nicht nur ein Vermögenswert, der in Bilanzen hin- und hergeschoben werden sollte. Wohnungen sind das Zuhause von Menschen. In diesen Wohnungen wachsen Kinder auf. In ihnen wird Weihnachten oder das Zuckerfest gefeiert. Es gibt erste Geburtstage, es gibt letzte Geburtstage. Wohnungen sind der Mittelpunkt des Lebens von Familien. Sie verdienen deshalb unseren besonderen Schutz. (Beifall SPD) Dafür brauchen wir dieses Wohnraumschutzgesetz. Ich begrüße ausdrücklich, dass sich CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag auf ein solches Gesetz verständigt haben. Meine Fraktion, die SPDFraktion, ist überzeugt: Der Schutz von Mieterinnen und Mietern duldet auch aufgrund des immer geringer werdenden Bestands an bezahlbarem Wohnraum keinen Aufschub, weil wir beim Bau doch nicht so vorankommen, wie wir das alle gehofft haben. Das Ausweichen auf Alternativen wird immer schwieriger, sodass Mieterinnen und Mieter nicht ausziehen können. Deshalb müssen sie jetzt geschützt werden, deshalb ist es jetzt dringend, und deshalb legen wir bereits in dieser Landtagstagung diesen Gesetzentwurf vor. (Beifall SPD) Unser Gesetzentwurf leistet zwei Dinge. Erstens gibt er Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten. Die Eigentümer von Schrottimmobilien können dadurch zu Sanierungen verpflichtet werden. Wenn sie der Aufforderung nicht nachkommen, gibt es erhebliche Bußgelder. Das zerstört zumindest dieses feige Geschäftsmodell. Zweitens gehen wir mit dem Gesetzentwurf das Problem der Zweckentfremdung von Wohnraum an. In vielen Gemeinden finden Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner aufgrund der Vielzahl von zweckentfremdeten Nutzungen von Wohnungen als Ferienwohnung kein Zuhause mehr. Durch unser Gesetz könnten Kommunen, wenn sie es wollen, die Anzahl der Ferienwohnungen erfassen. Sie bekommen Klarheit und Transparenz darüber, was mit dem Wohnraum wirklich geschieht, und können die Nutzung von Dauerwohnraum als Ferienwohnung verbieten. Wohnen ist ein Menschenrecht. Das darf aber nicht nur in den berühmten Sonntagsreden vorgetragen werden. Unsere Aufgabe ist es, dieses Recht praktisch durchzusetzen und durchsetzbar zu machen. Dafür haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir würden uns freuen, dies zu einem gemeinsamen Projekt dieses Hauses zu machen. Mit einem möglichen gemeinsamen Beschluss des Landtages machen wir klar: In Schleswig-Holstein ist kein Platz für Spekulanten und Abzocker. Wohnungen sind bei uns keine Verschiebemasse in irgendwelchen Exceltabellen oder irgendwelchen Portfolien, sondern das Zuhause von Menschen. Dieses Zuhause können wir zukünftig mit diesem Wohnraumschutzgesetz schützen. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und SSW)
