Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben wir die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abgeschafft. Dadurch haben wir die kommunale Wahlfreiheit, im Kern also die kommunale Selbstverwaltung, gestärkt; diese ist immerhin in unserer Verfassung verankert. Die Gemeindevertretungen sind jetzt selbst in der Lage zu entscheiden, ob sie die Beiträge erheben wollen. Mit der jüngsten Reform des Kommunalabgabengesetzes von Anfang dieses Jahres ermöglichen wir noch mehr Flexibilität. Kommunen, die noch Beiträge erheben, können sich mit erheblichen Eigenanteilen einbringen. So können die Bürgerinnen und Bürger je nach der Situation vor Ort, also so, wie die Gemeindevertretung es für richtig hält, entlastet werden, auch um in bestimmten Fällen soziale Härten zu vermeiden. Das stärkt die Entscheidungshoheit der Gemeinden erheblich und gibt ih-- Donnerstag, 30. Juni 2022 55 nen viele Freiheiten und Instrumente an die Hand, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Hingegen begrenzt der uns heute vorliegende Gesetzentwurf die Möglichkeiten unserer Kommunen. Die hier vorgeschlagene Änderung sieht die Streichung des Paragrafen 76 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung vor. Damit wäre es nicht mehr möglich, Straßenausbaubeiträge zu erheben – auch nicht freiwillig. Der Straßenausbau müsste dann ausschließlich über den gemeindlichen Haushalt finanziert werden; alles andere wäre nicht mehr möglich. Meine Damen und Herren, das schränkt die kommunale Selbstverwaltung ein. Deswegen ist aus meiner Sicht und aus der Sicht der gesamten Landesregierung die Freiwilligkeit der entscheidende Punkt. Über den kommunalen Finanzausgleich unterstützen wir die Kommunen auf diesem Weg. Dazu haben wir im Jahr 2021 einen neuen Vorwegabzug für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 68 Millionen Euro im FAG gebildet. Das Geld steht den Kommunen für Investitionen in Straßen, Wege und Plätze zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir die Finanzausgleichsmasse auch insgesamt bereits 2021 deutlich aufgestockt. Gleichzeitig haben wir schon für die Jahre 2022 bis 2024 für jedes Jahr einen höheren Verbundsatz festgelegt. Mit diesem Stabilitätspakt haben wir unseren Kommunen weiter den Rücken gestärkt. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit diesem gestärkten Rücken haben sie eine echte Wahlmöglichkeit; sie müssen keine Beiträge erheben. Wir begrenzen aber auch die kommunale Finanzhoheit nicht. Im Gegenteil, mit unseren Regelungen haben unsere Kommunen ein Stück mehr Gestaltungsmöglichkeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns den bisherigen Weg fortsetzen. Wir versetzen die Gemeinden in die Lage, selbst zu entscheiden, ob und wie sie Beiträge erheben möchten. Damit entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger und stärken die kommunale Selbstverwaltung. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
