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Lars Harms

SSW 30.06.2022 Sitzungen 20/3

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2018 hatten wir als SSW den Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vorgelegt. Basis war das Hamburger Gesetz. Das haben wir schon damals vorgelegt; denn schon damals war in vielen Gemeinden der Wohnraum knapp, und vor allem war die Lage auf dem Wohnungsmarkt schon in vielfältiger Hinsicht angespannt. Bereits damals haben mehrere Gemeinden gefordert, ein Wohnraumschutzgesetz zu erlassen. Die Gemeinden haben uns nämlich angesprochen und gesagt, dass sie so etwas brauchen. Sie wollen ein geeignetes Instrumentarium, um missbräuchlichem Umgang mit Mietwohnraum entgegenwirken zu können. Im Jahr 2018 hat sich zu unserem Bedauern noch keine parlamentarische Mehrheit für ein solches Gesetz gefunden. Die SPD hat seinerzeit unserem Gesetz zugestimmt und legt nun einen Entwurf vor, der nicht weit von unserem damaligen Entwurf entfernt ist, worüber ich sehr froh bin. Meine Damen und Herren, eines steht fest: Die Lage am Wohnungsmarkt ist in den vergangenen vier Jahren nicht besser geworden. Ganz im Gegenteil: Steigende Baukosten, steigende Kreditkosten, starker Zustrom in die Ballungszentren – diese Faktoren treiben die Kosten für Wohnraum weiter in die Höhe. Gerade im Mietwohnungsbau lassen sich neue Wohnungen nicht mehr kostendeckend erstel- (Lars Harms) len, wenn nicht im Luxussegment vermietet wird, und das macht natürlich das Angebot für viele Menschen knapper. Bezahlbare Wohnungen für Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen muss man in vielen Gemeinden inzwischen mit der Lupe suchen. Wenn dann noch Konkurrenzdruck zu Ferienwohnungen entsteht, weil Vermieter den maximalen Gewinn erzielen wollen, oder wenn Vermieter Wohnungen verkommen lassen, weil sie genau wissen, dass ihre Mieter sich nicht wehren können, dann ist es für die öffentliche Hand Zeit einzuschreiten. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich will Vermieter keineswegs unter Generalverdacht stellen. Aber es gibt sie eben, die schwarzen Schafe. Um gegen deren Machenschaften vorgehen zu können – das ist auch im Interesse aller anderen Vermieter –, benötigen die Gemeinden geeignete Rechtsvorschriften; denn die politische Haltung, dass wir nur genug Anreize zum Bauen schaffen müssten, dann würde der Markt sich schon von allein regulieren, hat sich ganz klar als Irrweg erwiesen. Auf diese Weise bekommen wir in den meisten Gemeinden nicht einmal so viel neuen Wohnraum, dass wir alte, abgängige Wohnungen ersetzen können, geschweige denn bezahlbare Wohnungen für kleine und mittlere Einkommensschichten. Was wir vielerorts bekommen, sind Wohnungen, die sich wohlhabende Zugereiste leisten können, die gern an unseren schönen Küsten leben wollen. Aber das ist nicht das, was wir hier brauchen. Auch uns ist klar, dass ein Wohnraumschutzgesetz keinen neuen Wohnraum schafft. Es vermag dennoch einen wichtigen Beitrag dazu zu leisten, dass Mietwohnraum nicht zweckentfremdet wird, sondern auf diese Weise weiter als Mietwohnraum zur Verfügung steht. Dieses Gesetz gibt den Gemeinden eine Handhabe, gegen Vermieter vorzugehen, die Wohnungen gezielt verfallen oder leer stehen lassen. Es gibt Gemeinden eben auch die Möglichkeit, die dauerhafte Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung zu unterbinden. Ich sage Ihnen: Es darf nicht sein, dass die Menschen in unserem Land keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden, weil diese ganzjährig von Urlaubern belegt sind. Wir hegen die Hoffnung, dass die zunehmend angespannte Lage am Wohnungsmarkt – übrigens längst nicht mehr nur in den Ballungszentren – auch die Regierungsparteien erkennen lässt, dass wir die Mieter im Land besser schützen müssen. Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sind hierfür geeignete Instrumente. (Beifall Martin Habersaat [SPD]) Ein Wohnraumschutzgesetz ist ein weiteres, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und SPD) Die Abschaffung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung hier im Land haben sich als fataler Irrweg erwiesen, den die Mieter jetzt teuer bezahlen müssen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Wiedereinführung der Kappungsgrenze bleibt nahezu wirkungslos, wenn nicht auch eine Mietpreisbremse eingeführt wird. (Beifall SSW und SPD) Dabei ist es in der aktuellen Lage dringend geboten, wirklich alle Instrumente einzusetzen, die dazu beitragen, dass das Wohnen auch künftig bezahlbar bleibt. Wohnen, und zwar ordentliches und menschenwürdiges Wohnen, ist ein Grundrecht; wir dürfen es nicht zum Luxus werden lassen. Das sind wir den Menschen in unserem Land schuldig. So, wie die SPD damals unserem Gesetzentwurf zugestimmt hat, werden wir natürlich auch dem heutigen Gesetzentwurf am Ende unsere Zustimmung geben. Wir freuen uns, dass laut Koalitionsvertrag auch die schwarz-grüne Koalition den von uns im Jahr 2018 vorgeschlagenen Weg mitgehen will. Das finden wir klasse. In diesem Parlament gibt es also vier Parteien, die das wollen. Lassen Sie uns daher diesen Vorschlag der SPD-Fraktion als Grundlage nehmen, um ein neues Wohnraumschutzgesetz hinzubekommen. Lassen Sie uns dabei etwas Gemeinsames machen – für die Menschen hier im Land! Sie werden es uns allen danken, wenn wir ein solches Gesetz hinbekommen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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