Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte einmal daran erinnern, wo wir beim Thema Erhebung von Straßenbaubeiträgen herkommen. Mein Kollege Kalinka hat es in seiner Zwischenfrage eben schon Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen beschlossen – mit Beteiligung von SPD und SSW. Gerade die SPD hat sich damals für einen Zwang zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge eingesetzt und diese beschlossen. In der 19., der letzten, Wahlperiode hat die Jamaikakoalition die Pflicht zur Erhebung wieder aufgehoben und damit ein sicheres Wahlrecht für die Kommunen geschaffen. Nicht nur das, sondern, wie bekannt und angesprochen: Über den kommunalen Finanzausgleich hat das Land den Kommunen über 68 Millionen Euro Infrastrukturmittel bereitgestellt, sodass mittlerweile ein sehr großer Teil der Kommunen keine Beiträge mehr erhebt. Anfang dieses Jahres wurde weitere Flexibilität für die Kommunen bei den Straßenbaubeiträgen beschlossen, indem wir die Eigenbeteiligung bei der Erhebung ermöglichen. Seit dieser Änderung besteht volle Flexibilität vor Ort, denn die Kommunen entscheiden, ob sie überhaupt Straßenbaubeiträge erheben, und wenn ja, in welchem Umfang, und auch, inwieweit sie sich selbst beteiligen. Mehr Flexibilität geht nicht und stärkt die kommunale Selbstverwaltung. (Beifall CDU) Jede Kommune und jede Gegebenheit vor Ort ist unterschiedlich. Dort, wo es gegebenenfalls erforderlich und notwendig ist, kann eine Kommune Beiträge erheben. Ich wiederhole noch einmal: Es ist richtig, dass wir in der letzten Wahlperiode die Pflicht zur Erhebung abgeschafft haben. Es ist richtig, dass wir weitere Flexibilisierung eingerichtet haben. Es ist richtig, dass wir die Kommunen massiv über den Infra- (Ole-Christopher Plambeck) strukturtopf unterstützen, und ich erinnere auch daran, dass wir die Haushaltslage des Landes und der Kommunen insgesamt im Blick behalten möchten. Zum Thema Konnexität: Ich sage einmal, der Fall, dass vor Ort wirklich eine edle Straße ausgebaut wird, wir das Verbot umsetzen und die Kommunen die Rechnung beim Land einreichen, findet in Ihrem Gesetzentwurf keine Erwähnung. Deswegen ist es sinnvoll, darüber im Ausschuss noch einmal zu diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
