Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum ist die Jamaikakoalition Geschichte, werden damalige koalitionsinterne Differenzen nun wieder neu aufgerollt. (Beifall Christopher Vogt [FDP]) Die FDP lädt mit ihrem Gesetzentwurf zu einer weiteren kontroversen Diskussionsrunde um das beste Grundsteuermodell für Schleswig-Holstein ein. (Christopher Vogt [FDP]: Gut erkannt, Herr Kollege! Du bist ein Fuchs!) Doch anders als in den bisherigen Beratungsdebatten stehen wir jetzt an einem anderen Punkt des Zeitstrahls. Die vorherige Landesregierung hat das Bundesmodell konkret auf den Weg gebracht, welches Anfang dieses Jahres angelaufen ist. Bis Ende Juli werden die Bürgerinnen und Bürger Informationen und Aufforderungen zur Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung erhalten. Ab morgen läuft die Frist bis Ende Oktober. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP sieht nun vor, dass wir – ich zitiere – „die Reißleine ziehen“ und doch noch auf das Flächen-Faktor-Verfahren (Lars Harms) nach hessischem Vorbild umswitchen sollen. Mehrkosten entstünden nicht, im Gegenteil, es könnten sogar Ressourcen eingespart werden. Die bisher geleistete Vorarbeit könne weitestgehend weiterverwertet werden. Dennoch sind wir vom SSW eher skeptisch, was den Gesetzentwurf betrifft, hauptsächlich wegen des zeitlichen Faktors. Der Intention, die dahintersteckt, können wir durchaus folgen. Auch wir wollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten und nicht zusätzlich belasten. Entsprechend war und ist uns bei der Grundsteuerreform immer wichtig gewesen, dass wir diese rechtssicher, möglichst transparent und vor allen Dingen gerecht ausgestalten. Das Wichtigste ist aber: Das Steueraufkommen und die entsprechende Belastung durch die neu berechnete Grundsteuer sollten nach der Umstellung gleichbleiben. Wir stehen aber nun, wie gesagt, kurz vor dem Stichtag. Der Weg ist beschritten. Nun doch noch anders abzubiegen, ergäbe nur Sinn, wenn darin eindeutige Vorteile lägen. Diese Eindeutigkeit sehen wir nicht gegeben. Ginge man beispielsweise rein nach Einfachheit und geringem bürokratischen Aufwand, wäre vielleicht das baden-württembergische Bodenwertmodell die erste Wahl. (Annabell Krämer [FDP]: Bloß nicht!) Dieses ist aber in der Praxis, ehrlicherweise gesagt, wenig gerecht. (Beifall Christian Dirschauer [SSW], Dr. Heiner Garg [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) In puncto Genauigkeit und vermeintlich ausgeklügelter Gerechtigkeit wäre eventuell tatsächlich unter anderem das Hessenmodell eine präferierte Wahl. Dafür ist die Berechnung recht komplex und bindet eben auch Personal. (Annabell Krämer [FDP]: Ach Quatsch!) Ob nun Bundes- oder Hessenmodell: Die Daten, die erhoben und verarbeitet werden müssen, sind im Grunde dieselben. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich vom Aufwand her also nichts. Ob man in der Praxis wirklich mit bedeutend weniger Geld und Personal auskäme, wenn man nun doch noch intern umstellte, ist nicht eindeutig berechenbar. Die jeweiligen Vor- und Nachteile geben sich also insgesamt nicht viel. Tatsache ist: Das eine, perfekte Grundsteuermodell gibt es nicht. Keines der verschiedenen Modelle wird eine hundertprozentige Gerechtigkeit herstellen können. Man wird zwar immer mit aktualisierten Daten arbeiten müssen, aber auch mit einer neuen Berechnungsmethode wird es in der Praxis weiterhin Schieflagen geben. Es wird wieder Gewinner und eben auch Verlierer geben, auch wenn letztere zahlenmäßig natürlich möglichst gering zu halten sind. Die alte und neue Finanzministerin hatte das Ziel einer aufkommensneutralen Reform formuliert. Dies gilt es auch einzuhalten, meine Damen und Herren. Die Kommunen sind gefragt, faire Hebesätze anzusetzen, und ein umfangreiches Transparenzregister bleibt weiterhin wünschenswert. Grundsätzlich sollte auch einfach noch mehr in die Digitalisierung und Vernetzung der Behörden untereinander investiert werden. Dann könnte Vieles von den Daten und Prozessen endlich automatisiert werden. Es braucht insgesamt einfach ein deutlich verbessertes und umfangreicheres Onlineservice-Angebot für sämtliche Bürgerangelegenheiten. Wir vom SSW fordern das seit Jahren regelmäßig mit Verweis auf Dänemark. Auch hier gilt es: Wenn man seine Erklärung in Papierform abgeben will, muss sie – so banal es klingt – auch als PDF downloadbar sein. Das ist derzeit noch nicht der Fall. Morgen beginnt die Frist, da wäre es schon schön, wenn jede Bürgerin und jeder Bürger die Chance hätte, einen solchen Download vorzunehmen. (Beifall SSW und SPD) Außerdem ist festzustellen, dass wir ja nun doch den bundesweiten Flickenteppich haben werden, sodass es sicherlich nicht lange dauern wird, bis die ersten Klagen – zu welchem Modell auch immer – eingereicht werden. Ich bin mir also ziemlich sicher, dass das heute nicht die letzte Debatte zu diesem Thema sein wird. Ich hoffe nur, wir bleiben davor bewahrt, dass gerade unser Modell beklagt wird und wir dann in zwei Jahren ein neues machen müssen. Das wäre die größte Katastrophe, die wir uns vorstellen können. Jetzt aber glaube ich, ist es wirklich sinnvoll, mit dem Modell weiterzuarbeiten und keine Zeit mehr zu verlieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, Thomas Losse-Müller [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP])
