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Plenarprotokoll 17/25

15.05.2024 · 160 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (30)CDU (23)AfD (14)

Heike Sylvia Winzent

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst habe ich eine erfreuliche Nachricht zu verkünden: Wir gratulieren herzlich unserem Kollegen Pascal Arweiler zum Nachwuchs und wünschen der jungen Familie alles Gute! (Beifall des Hauses.) Ich eröffne die 25. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 4 der Tagesordnung, „Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes“, Drucksache 17/933, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/948 den Antrag „Tragfähige Strukturen und individuelle Lösungen der Ganztagsbetreuung an Förderschulen schaffen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/948 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/948 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 4 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 6 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „75 Jahre Grundgesetz: Freiheit und Demokratie verteidigen. Die offene Gesellschaft schützen“, Drucksache 17/929, hat die CDU-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/947 den Antrag „75 Jahre Grundgesetz - Demokratie stärken - Frieden, Freiheit und Wohlstand sichern - Wachsamkeit und Entschlossenheit gegenüber jeder Art von Extremismus“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/947 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/947 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 6 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 11 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Mehrbelastungen für Grundbesitzer nach Möglichkeit verhindern, Aufkommensneutralität bei der neuen Grundsteuer grundsätzlich garantieren, Nachvollziehbarkeit schaffen“, Drucksache 17/934, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/939 den Antrag „Gleichwertige Lebensverhältnisse sichern - Grundsteuerlast gerecht verteilen - Kommunale Selbstverwaltungsgarantie wahren - Blockadehaltung für kommunale Altschuldenhilfe in Bundestag und Bundesrat überwinden“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/939 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/939 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 11 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Für die Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 1, 4 und 6 bis 13 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 werden jeweils in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Zu Tagesordnungspunkt 5 findet keine Aussprache statt. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich einen Rückblick auf die Ereignisse in den letzten Wochen geben. In den vergangenen Wochen haben sich bundesweit Berichte zu Übergriffen auf Politikerinnen und Politiker gehäuft. Dies ist keine neue Entwicklung, sondern sie vollzieht sich bereits über mehrere Jahre hinweg, nimmt allerdings jetzt doch bedenkliche Ausmaße an. Allein im vergangenen Jahr gab es 2.790 Angriffe auf Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aller politischen Ebenen. Die Bandbreite umfasst Äußerungsdelikte wie Beleidigungen, Nötigungen, Bedrohungen und Verunglimpfungen, aber auch Gewaltdelikte wie Körperverletzungen und Brandstiftungen. Diese Phänomene sind Ausdruck einer zunehmenden Verrohung des politischen Klimas sowie des öffentlichen Diskurses und zugleich auch geeignet, ihrerseits den Ausgangspunkt für eine weitere Verhärtung darzustellen. Auch wenn wir im Saarland diese Auswüchse noch in Grenzen halten können, so teile ich die Befürchtung vieler Bürgerinnen und Bürger, dass wir es hier mit einer ernsthaften Bedrohung unserer Demokratie zu tun haben. Gerade in diesen Wochen sind wir alle vor Ort und spüren, dass bei ehrenamtlich engagierten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern eine gewisse Unruhe herrscht. Eine Demokratie, die für sich den Anspruch erhebt, streitbar und auch wehrhaft zu sein, kann eine solche Entwicklung nicht hinnehmen. Daher nutze ich heute Morgen die Gelegenheit im Hohen Hause, die Saarländerinnen und Saarländer dazu aufzurufen, sich an den Wahlen zum Europäischen Parlament und an den Kommunalwahlen am 9. Juni zu beteiligen. Mit ihrer Teilnahme an den Wahlen können die Bürgerinnen und Bürger ein Zeichen zur Stärkung unserer Demokratie setzen. Die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie beweist sich auch an der Wahlurne. Wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Abgeordnete, als gewählte Repräsentanten der saarländischen Demokratie, stehen besonders in der Pflicht, das Vertrauen in die Grundprinzipien unseres Gemeinwesens, das Prinzip der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip zu stärken. Deshalb habe ich kein Verständnis, wenn aus dem parlamentarischen Raum heraus die Unabhängigkeit von Richtern in Abrede gestellt und eine gesetzlich legitimierte Behörde - auch durch aktuelle Rechtsprechung bestätigte Behörde - verunglimpft wird. (Beifall von der SPD und der CDU.) Als Präsidentin unseres Landesparlamentes möchte ich jedenfalls nicht kommentarlos über diesen Versuch der Delegitimierung unseres Rechtsstaates und der Aushöhlung unserer Demokratie von innen heraus hinwegsehen. Es ist unser Auftrag, als demokratisch gewählte Abgeordnete die demokratischen Wertehaltungen, Prinzipien und Institutionen, für die uns viele Menschen in vielen Regionen dieser Welt bewundern, auch selbst wertzuschätzen, für sie aktiv zu werben und für sie einzustehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der CDU.) Treten wir nun in die Tagesordnung ein und kommen zu Tagesordnungspunkt 1: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Hierzu darf ich heute Morgen den Intendanten des Saarländischen Rundfunks Herrn Martin Grasmück und die Direktorin der Landesmedienanstalt Frau Ruth Meyer herzlich begrüßen. (Beifall des Hauses.) Zur Begründung erteile ich nun Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger das Wort. (Beifall.)

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Anke Rehlinger

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Grasmück! Sehr geehrte Frau Meyer! Die Regierung des Saarlandes legt Ihnen nach der Vorunterrichtung des Landtages und der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten den Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag vor. Die hier vorgelegten Änderungen sind weitgehend technischer Natur. Wir passen den Medienstaatsvertrag an europäische Rechtsetzung an. Insofern könnte man sagen, es wäre ein Verschnaufen, wenn wir uns nur auf das begrenzen würden, was dem saarländischen Landtag heute zur Abstimmung vorgelegt werden wird, aber auch das muss an dieser Stelle erledigt werden und sollte allerdings umgekehrt kein Signal sein, dass alle anderen politischen und senderinterne Debatten, die es zu führen gilt, damit erledigt sind. Ausgangspunkt ist der europäische Digital Services Act, auf dessen Grundlage das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes Ende April verabschiedet wurde. Die neuen gesetzlichen Regelungen setzen das Telemediengesetz sowie den überwiegenden Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes außer Kraft. Die bestehenden Vorgaben werden künftig unmittelbar durch den Digital Services Act oder durch das Digitale-Dienste-Gesetz geregelt. Das hat Auswirkungen auf das Medienrecht, weil sich insofern Begriffe ändern beziehungsweise Verweise wegfallen. Deshalb müssen wir jetzt den Medienstaatsvertrag anpassen und die Regelungen aufeinander abstimmen. Die Anpassungen sind insbesondere im Online-Bereich wichtig, damit die zuständigen Stellen der Länder, nämlich die Landesmedienanstalten, weiterhin auch gegenüber den Onlineplattformen wirksam ihr Recht durchsetzen können. Mit dem Staatsvertrag erfolgt zudem eine Klarstellung bei der Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen. Damit wird sichergestellt, dass die beiden großen privaten Medienkonzerne, also RTL beziehungsweise die ProSiebenSat.1-Gruppe, auch in Zukunft Regionalfenster in ihren reichweitenstärksten Programmen anbieten können. Allerdings - und den Einschub erlaube ich mir aus saarländischer Sicht - kommen nicht alle Länder und Regionen in den Genuss von Regionalfensterprogrammen. Insofern nehmen wir diesen Medienänderungsvertrag und die laufende Debatte zum Anlass, um als Saarland gemeinsam mit einigen wenigen weiteren Ländern eine Protokollerklärung mit dem Hinweis abzugeben, dass wir uns die Regelungen für Regionalfenster noch einmal genau ansehen und gegebenenfalls auch umfangreich ändern müssen, damit das Saarland ein solches Regionalfenster von diesen beiden genannten Sendern haben kann. Aktuell wird intensiv schon am Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag, der sich im Wesentlichen mit der Novellierung des Jugendmedienschutzes befasst, und auch schon am Siebten Medienänderungsstaatsvertrag mit dem Thema Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - dies als Stichwort für den Bearbeitungsgegenstand - gearbeitet. Sie sehen also, das, was wir heute tun, ist nur ein kleiner, eher formaler Zwischenschritt. Es gilt insofern auch weiterhin die Regelung: Nach dem Medienänderungsstaatsvertrag ist vor dem Medienänderungsstaatsvertrag. Abseits dieser Debatte - und wir haben dazu schon des Öfteren in diesem Haus gesprochen - arbeiten die Länder aktuell intensiv an einem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gänze. Sie kennen alle das Debattenumfeld, das dazu besteht, und Sie wissen vor allem auch - ich will es trotzdem noch einmal sagen -, dass wir uns als saarländische Landesregierung sehr deutlich, sehr klar und sehr vehement für einen auskömmlich finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzen, eintreten und gemeinsam mit denen, die dieses Ziel mit uns teilen, dafür arbeiten, dass es am Ende so kommt. (Beifall von der SPD.) Gleichzeitig ist es aber auch so, dass es nicht immer nur zu Applaus führt, wenn man sich diese Haltung zu eigen macht. Die Realität ist in Teilen, was die Debattenlage angeht, eine andere. Noch lange nicht jede Landesregierung vertritt eine solch deutliche Position, wie wir sie im positiven Sinne bezogen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auf unseren Saarländischen Rundfunk eingenommen haben. Das stellt uns natürlich vor nicht unerhebliche Herausforderungen, denn es gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Allein die Kraft der eigenen Überzeugung reicht insofern nicht aus. Es macht deutlich, dass die Spielräume für eine politische Gesamtlösung aktuell nicht größer geworden sind, sondern dass sie auch mit Blick auf die Empfehlungen der KEF bezüglich der Möglichkeiten eher eingeschränkt sind. Es wird sicherlich noch ein politisches Ringen geben, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Was ich als vernünftige Lösung betrachte, habe ich eben deutlich gesagt. Neben der Frage der Finanzierung, der Zahlungen und der Beitragshöhe und all dem, was damit im Zusammenhang steht, bleibt unbenommen, dass auch die Sender die Aufgabe haben, eigene Reformen in ihren eigenen Zuständigkeiten durchzuführen. In einer politischen Debatte gibt es eben auch Reformdruck - um ehrlich zu sein, ist es nicht nur schlecht, dass dieser Reformdruck besteht -, denn am Ende des Tages wollen wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit agilen Strukturen haben, der für ein modernes, lineares und digitales Angebot steht und bei dem vor allem die Regionalität im Vordergrund steht. Insofern gibt es erhöhten Druck. Ich glaube aber, wenn man ihm klug nachkommt, tut man erstens etwas Gutes für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks, zweitens hilft man in der politischen Debatte, denjenigen, die den Weg für einen gut aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk verstellen wollen, das Leben ein bisschen schwerer zu machen und sie möglicherweise etwas einfacher und leichter auf einen guten, konsensualen Weg mit zu führen. Ich halte das auf jeden Fall für eine kluge Vorgehensweise und ich weiß, dass das im Saarland an entscheidender Stelle auch nicht anders gesehen wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Es sind nicht nur die Länder, die politische Ebene oder die Anstalten, die über diese Fragen zu diskutieren haben, sondern es sind auch einige andere, die das tun. Es geht um einen Punkt - das will ich vorweg sagen -, der gar nicht auf der Tagesordnung steht, zumindest dann nicht, wenn Fachleute sich darüber unterhalten, wie zum Beispiel die extra eingesetzte Kommission, der Zukunftsrat. Dort ist deutlich geworden, dass die Forderung, die von einigen Unionsministerpräsidenten immer mal wieder mantraartig wiederholt wird, dass die Fusion die bestmöglichste Reform sei, gar kein kluger Vorschlag ist. Deshalb steht sie bei den Fachleuten nicht nur nicht oben auf der Tagesordnung, sondern sie steht gar nicht auf der Tagesordnung. Ich finde, das ist ein deutliches Signal, das vielleicht in der politischen Debatte Gehör finden sollte, damit wir uns um die Fragen kümmern, die wirklich eine Rolle spielen, wenn es darum geht, die Zukunftsfähigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzusichern. Der Zukunftsrat hat eindeutig herausgearbeitet, dass eine Fusion weder eine gute Lösung ist noch Geld spart. Uns kommen diese Argumente überhaupt nicht neu vor, aber es ist gut, dass sie von anderer Seite in die Debatte mit eingeführt werden. Es spart kein Geld, aber es kostet etwas, wenn man diesen Ansatz verfolgen würde. Es kostet nämlich Regionalität, Akzeptanz und Legitimation. Von diesen drei Dingen können wir eigentlich gar nicht genug haben. Deshalb sollte nichts, aber auch gar nichts davon unnützer Weise gefährdet werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Deshalb anlässlich einer eher technischen Debatte des Medienänderungsstaatsvertrages eine klare politische Aussage. Es steht für uns fest: Der Sender bleibt ein eigenständiger Sender aus dem Saarland und für die Menschen im Saarland. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen, auch wenn es nur um eine technische Debatte geht, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Gleichwohl gibt es weiterhin eine ganze Reihe von Punkten zu diskutieren. Auch dazu hat die Expertenkommission ihre Vorschläge gemacht. Von denjenigen, die das aufmerksam beobachten, wird dem einen oder anderen das, was die Expertenkommission dazu vorgeschlagen hat, durchaus bekannt vorkommen. Es sind nämlich Punkte, die bereits hier im saarländischen Landtag miteinander diskutiert worden sind, als wir unser Mediengesetz geändert haben. Wir haben einen wesentlichen Teil von dem, was jetzt vorgeschlagen wird, im Saarland bereits erledigt. Anderen ist jetzt aufgetragen worden, das bei sich einzuarbeiten. Wenn man will, ist das, was wir bereits auf den Weg gebracht haben, nämlich das SR-Gesetz, ein Stück weit Vorbild für andere Mediengesetze. Nicht selten werden wir danach gefragt und werden in entsprechenden Gremien und bei Kolleginnen und Kollegen in den Ländern dazu vortragen. Es stimmt und wir haben damals bereits gesagt, dass die Modernisierung des SR-Gesetzes auch ein SR-Sicherungsgesetz ist. Wenn man nämlich zeigt, dass man sich früh auf den Weg macht, weil man die Zeichen der Zeit erkannt hat und seine Hausaufgaben erledigt, dann kann man einfacher und leichter in die Debatten gehen, als wenn man ein Getriebener ist und ständig erst noch zu irgendetwas aufgefordert werden muss. Insofern, glaube ich, kann man mit dem heutigen Tag und angesichts der Debatten, die laufen, auch feststellen: Es stärkt den SR, wenn wir uns zukunftsweisend verhalten, wenn wir Medienpolitik machen, die in Deutschland aufhorchen lässt, wenn sie als Vorbild betrachtet wird. Ich finde, in diesem Sinne sollten wir die Medienpolitik auch in diesem Haus weiter vorantreiben. Sie wird uns auf jeden Fall weiter beschäftigen. Für den vorliegenden Entwurf zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag bitte ich um Zustimmung. - Herzlichen Dank und Glück auf!

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke der Frau Ministerpräsidentin und eröffne die Aussprache. Bevor wir in die Aussprache einsteigen, weise ich darauf hin, dass Frau Ministerpräsidentin etwas mehr Zeit beansprucht hat, als der Regierung zur Verfügung steht. Somit stehen allen Fraktionen des Hohen Hauses zusätzlich vier Minuten Redezeit zur Verfügung. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Frank Wagner.

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Frank Wagner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Monaten haben wir uns immer wieder mit Änderungen im Medienstaatsvertrag beschäftigt. Dabei haben wir uns vor allem auf den Reformprozess im öffentlichrechtlichen Rundfunk konzentriert. Die Ministerpräsidentin hat eben sehr deutlich ausgeführt, was noch vor uns liegt und an welcher Stelle wir uns aktuell befinden. Von daher zuerst einmal: Es ist ein tolles Zeichen und passt auch zu dem, was wir in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder erlebt haben, dass die Direktorin der Landesmedienanstalt und der Intendant des Saarländischen Rundfunks heute Morgen da sind. Das ist ein gutes, starkes Zeichen, gemeinsam mit dem Parlament. Ich kann für unsere Fraktion nur sehr deutlich zum Ausdruck bringen: Wir stehen an der Seite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wir stehen an der Seite des eigenständigen SR und werden an den gegebenen Stellen, wo wir weitere Einflussmöglichkeiten haben, dafür sprechen, dass das so fortgesetzt wird. (Beifall von der CDU.) Im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, den wir heute beraten, geht es um andere Themen. Das eine oder andere wurde eben schon angesprochen. Es geht darum, bestimmte Regelungen im Medienrecht und beim Jugendmedienschutzgesetz an europarechtliche Vorgaben anzupassen. Dabei müssen die Besonderheiten der deutschen Medienregulierung berücksichtigt werden. Dies klingt ziemlich abstrakt, ist allerdings sehr konkret. Seit Ende Februar gilt innerhalb der Europäischen Union der Digital Services Act, der sogenannte DSA. Er hat mehr Rechtsdurchsetzung im Netz zum Ziel. Der DSA verpflichtet digitale Dienstleister, vor allem Onlineplattformen, zu mehr Schutz und Transparenz gegenüber Verbrauchern. Für sie ist es jetzt einfacher, illegale Inhalte zu melden. Die Plattformen müssen solche Meldungen auch sorgfältig prüfen. Insgesamt müssen die Beschwerdemöglichkeiten leichter zugänglich sein. Außerdem dürfen sensible persönliche Daten und - das ist besonders wichtig und wird hervorgehoben - die Daten von Kindern nicht mehr dazu genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Marktplätze wie Ebay oder Amazon müssen viel genauer prüfen, wer was auf ihren Plattformen anbietet. In Deutschland wird der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes, DDG, umgesetzt. Es soll das Telemediengesetz und weitere Gesetze ablösen. Daran müssen die beiden Staatsverträge für Medien und für Jugendmedienschutz angepasst werden. Darüber hinaus wird im Medienstaatsvertrag geregelt, wie die Landesmedienanstalten gegen Verstöße auf Onlineplattform vorgehen können. In der neuen Fassung wird klargestellt - das ist ein ganz wichtiger Punkt -, dass die Angebote nicht nur gesperrt werden, sondern auch entfernt werden dürfen. Es kann direkt eingegriffen werden. Das ist eine deutliche Stärkung der Landesmedienanstalten. Dies stärkt die Funktion bei der nationalen und internationalen Rechtsdurchsetzung. Außerdem wird im neuen Medienstaatsvertrag dafür gesorgt, dass die föderale Struktur unserer Medienaufsicht im Bereich des Jugendmedienschutzes stabilisiert wird. Das ist auch gut so. Die Landesmedienanstalten werden also gestärkt und die Medienregulierung des Bundes und der Länder wird mit neuen europäischen Regelungen verknüpft. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Direktorin der Landesmedienanstalt Ruth Meyer und das gesamte Team. Wir wissen, welche wertvolle Arbeit dort geleistet wird. - Vielen Dank dafür! (Abg. Wagner (CDU)) (Beifall von der CDU.) DSA und DDG sind die demokratierelevante Antwort auf die stark zunehmende Bedrohungslage durch Hass, Hetze, jugendgefährdende Inhalte und Desinformation im Netz. Es ist eine zentrale Herausforderung, das Recht auf freie Meinungsäußerung als Kernelement der Demokratie zu schützen und gleichzeitig den Missbrauch dieses Rechts in die Schranken zu verweisen. Inhalte, die effektiv durch den DSA nun auch grenzüberschreitend verfolgt werden können, reichen von drastischen und expliziten Gewaltdarstellungen über Pornografie bis hin zu Antisemitismus und Volksverhetzung. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir waren vor einigen Tagen bei der Landesmedienanstalt zu Besuch und haben uns einige Beispiele erläutern lassen. Wie wird dort eingegriffen, wie wird dort reguliert? Ich möchte ein aktuelles Beispiel bei uns im Saarland nennen: Auf dieser Grundlage konnte die Landesmedienanstalt Saarland in den vergangenen Monaten erfolgreich gegen ein Video vorgehen, in dem eine Familie am lebendigen Leibe verbrannt wurde. - Eines von vielen Beispielen, die zeigen: Hier muss radikal eingegriffen werden, hier muss gesperrt werden, hier muss zensiert werden. Das ist der richtige Weg. (Beifall von der CDU.) Die Landesmedienanstalten nehmen in Europa eine Vorreiterrolle ein, wenn es um effiziente Regulierungsmethoden geht. Dabei spielt auch das Thema KI eine entscheidende Rolle, um Rechtsverstöße herauszufinden. Die KI hilft entsprechend. Ein weiteres Thema des Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, das angesprochen wurde, sind die sogenannten Regionalfenster, die halbstündigen Magazine - viele kennen sie - in RTL beziehungsweise der ProSiebenSat.1 ‑ Gruppe, wo sie ausgestrahlt werden, leider aber nicht für das Saarland. Es stimmt uns hoffnungsvoll und ist ein gutes Zeichen, was die Ministerpräsidentin gesagt hat, dass es dort nämlich Korrekturen geben soll und auch das Saarland hier eine Rolle spielen muss. An dieser Stelle gilt es hervorzuheben, wie wichtig die regionale Berichterstattung ist. Der SR leistet hier einen tollen Job. Vielen Dank an den Intendanten Martin Grasmück und das gesamte Team. Ich glaube, wir alle wissen das zu schätzen. Vielen Dank dafür! (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in herausfordernden Krisenzeiten sind qualitätsvoller Journalismus und unabhängige Medienangebote elementar. Die Rundfunkkommission der Länder hat im vergangenen Jahr bereits betont, dass das duale Rundfunksystem für die Sicherung größtmöglicher Vielfalt in Deutschland bedeutend ist. Gerade weil international agierende Unternehmen immer größeren Einfluss auf die Medienangebote haben, muss der Medienpluralismus in Deutschland gesichert werden. In einer Zeit, in der lokaler und regionaler Journalismus unter Druck sind, ist es ein wichtiges Zeichen, die regionale Fernsehberichterstattung zu stärken und zu erhalten. Das ist der richtige Weg. Dieser Mehrwert im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag ist uns wichtig. Hinzu kommt die Anpassung, ich habe das eben ausgeführt, zum sogenannten DSA, wo es um die Regulierung geht. Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes soll die erforderliche Zustimmung zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge herbeiführen. Wir unterstützen eine zügige Ratifizierung, weshalb wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Wagner. Ich erteile nun das Wort für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zunächst möchte ich zum wiederholten Male ein Bekenntnis zu unserem Saarländischen Rundfunk ablegen und natürlich auch zur Arbeit der Medienanstalt. Unser Saarländischer Rundfunk ist der Erbe von Rundfunktätigkeiten, die schon sehr weit zurückreichen. Ich nenne nur Radio Saarbrücken. Zur Zeit des teilautonomen Saarstaates gab es Telesaar als Fernsehangebot. Das reicht also schon länger zurück. Es hat seinerzeit auch ohne ARD und ohne Staatsverträge funktioniert. Die Verträge, die gemacht werden, bringen in der Regel in Teilbereichen einen Fortschritt, der wahrscheinlich auch ohne Verträge ginge. Aber im Großen und Ganzen bringt es immer sehr viel Bürokratie. Ich habe schon bei der Vorstellung des Vierten Staatsvertrages - das ist ja gar nicht so lange her, da war der Fünfte schon in Arbeit - gesagt, das ist ein unvollendetes Werk, das immer fortgesetzt wird. Frau Ministerpräsidentin Rehlinger hat schon angekündigt, dass man schon intensiv an Verbesserungen dieses Fünften Staatsvertrages arbeitet. Das heißt, es geht immer weiter und weiter. Eines ist von meinen Vorrednern nicht angesprochen worden. Das ist eine Sache, die uns als AfD-Fraktion sehr wichtig ist. Es geht um die Zwangsgebühren. Herr Commerçon, Sie haben (Abg. Dörr (AfD)) schon öfter mit Bedauern gehört, was ich dazu sage, aber ich muss es immer wieder sagen, weil das der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen ist. Ich muss hier die Gelegenheit ergreifen, um klarzustellen, was überhaupt eine Gebühr im Gegensatz zu einer Steuer ist. Vielen ist das im täglichen Geschehen nicht so bewusst. Eine Steuer ist eine Einnahme, die - selbst wenn sie beispielsweise Kfz-Steuer heißt - auch für etwas anderes verwandt werden kann. Das ist eine Einnahme, die der Staat oder auch eine Gebietskörperschaft einnehmen und in der Regel ausgeben kann, wie er/sie will. Da ist man nicht gebunden. Zum Beispiel kann eine Verkehrssteuer genauso gut für die Rente ausgegeben werden. Es ist also alles verschiebbar, eine Gebühr aber nicht. Eine Gebühr ist immer das Geld, das man für eine Leistung bezahlt. Wenn ich zum Beispiel Wassergebühren bezahle, dann bekomme ich Wasser in mein Haus und bezahle dieses Wasser. Natürlich bezahle ich nicht nur das Wasser, ich bezahle auch die Leitung. Ich bezahle die Pumpstation, ich bezahle die Leute, die da arbeiten. Dasselbe gilt für Strom und andere Dinge, die mit Gebühren bezahlt werden. Der Rundfunk liefert im Grunde genommen auch eine Leistung. Er sendet entweder im Radio oder im Fernsehen oder auch auf modernen Medien. Aber es gibt Leute, die diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Das heißt, sie haben diese Leistung nicht bekommen, müssen aber trotzdem bezahlen. Das ist unserer Ansicht nach nicht in Ordnung. Man darf nur ein Entgelt oder eine Gebühr verlangen für eine Leistung, die man auch gegenüber einer Person oder einer Gemeinschaft erbracht hat. Das heißt also, solange dieses Thema nicht geklärt ist, sind wir nicht bereit, solchen Verträgen, in denen andere Dinge geklärt werden, zuzustimmen. Wir machen das davon abhängig. Man kann daraus natürlich nicht ableiten, dass wir von der AfD gegen den Saarländischen Rundfunk sind. Das sind wir nicht. Das steht auch hier nicht zur Debatte. Aber wir sind gegen diese Zwangsgebühren. Deshalb lehnen wir diesen Staatsvertrag ab. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon.

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Ulrich Commerçon SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in Zeiten der Anfeindungen gegen die Demokratie ist das von ganz enormer Bedeutung. Deswegen freue ich mich, dass der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Martin Grasmück, und die Direktorin der Landesmedienanstalt des Saarlandes, Ruth Meyer, heute hier sind. Es ist eine gute Tradition, dass die Spitzen dieser beiden Einrichtungen bei wichtigen Verträgen hier sind. Vor diesem Hintergrund sage ich, wir müssen gemeinsam dafür streiten, dass wir, um unsere Demokratie weiterhin zu schützen, gegen diese Anfeindungen angehen und ein breit gefächertes und vor allem staatsfernes, unabhängiges System verschiedener Medien in unserem Land haben, beginnend bei einer sehr vielfältigen Zeitungs- und Presselandschaft bis zum dualen Rundfunksystem mit zwei sehr starken Säulen. Eine Säule ist privat. Die andere Säule ist der Wesenskern des Erfolgs der bundesrepublikanischen Nachkriegsgeschichte: ein starker, beitragsfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Es freut mich, dass die demokratischen Kräfte in diesem Hause hier zusammenstehen. Ich finde, das ist ein wichtiges Signal in die Öffentlichkeit. Der unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk, ein starkes duales System im Hörfunkbereich und eine unabhängige Presselandschaft sind Wesensmerkmale unserer Demokratie. Dafür müssen wir gemeinsam eintreten. (Beifall von der SPD.) Eigentlich hatten wir große Einigkeit. Eines kann ich aber nicht so stehen lassen, weil es ein deutlicher Beweis ist - Sie haben ihn selbst geliefert, Herr Dörr -, wie Sie mit Fake News umgehen: Es gibt keine Zwangsgebühren! (Beifall von der SPD.) Es ist ein schlichter Fake, den Sie verbreiten. Der Begriff Gebühren ist völlig falsch. Sie reden sehr viel über Gebühren. Ich kann gerne ein bisschen Aufklärung betreiben. Es gibt nämlich einen fundamentalen Unterschied: Gebühren sind die Gegenleistungen für bestimmte und tatsächlich im jeweiligen Einzelfall durch den Bürger oder die Bürgerin in Anspruch genommene Leistungen des Staates. Wer aufmerksam zugehört hat, wird schon gleich feststellen, dass es zwei Abweichungen zu dem gibt, womit wir es hier zu tun haben. Es ist überhaupt keine Leistung des Staates. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk - das ist ein wesentlicher Bestandteil - ist staatsfern organisiert. Es sind eben keine Leistungen des Staates, sondern es sind unabhängige öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Darauf können wir verdammt stolz sein. Deswegen ist es unerträglich, hier von Zwangsgebühren zu sprechen. (Beifall von der SPD.) (Abg. Commerçon (SPD)) Das ist diese perfide Art und Weise der antidemokratischen Kräfte in diesem Lande, alles zu denunzieren, die Wahrheiten zu verdrehen und so zu tun, als würden hier irgendwelche Menschen ausgenommen werden. Das müssen wir in aller Schärfe gemeinsam zurückweisen. (Beifall von der SPD.) Worum handelt es sich in Wahrheit? Es handelt sich nicht um Gebühren, sondern um Beiträge. Sie haben eben so getan, als handele es sich um Gebühren und nicht um Steuern. Nein, um Steuern handelt es sich auch nicht, auch nicht um Gebühren. Es handelt sich um Beiträge. Bei Beiträgen geht es eben genau darum, dass sie die Möglichkeit der Inanspruchnahme geben, unabhängig davon, ob sie der einzelne Bürger oder die einzelne Bürgerin tatsächlich nutzt. Das ist eben gerade keine Zwangsgebühr. Die Tatsache, dass wir Beiträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, die von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen, sorgt dafür, dass die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in besonderer Weise gegeben ist. Es ist sozusagen die Kernbedingung dafür. Diese damals eingeleitete Reform war von ganz enormer Bedeutung. Es ist wichtig, dass ein System aufrechterhalten werden kann, das staatsunabhängig und staatsfern organisiert ist und das weiterhin kritischen Journalismus gewährleistet. Deswegen darf auf keinen Fall in irgendeiner Weise die Axt angelegt werden. Ich bin sehr froh, dass auch die größte Oppositionspartei in diesem Hause gemeinsam mit uns dafür streitet. Diese Garantie geben wir hier ab. Es wird weiterhin dabei bleiben, dass es vernünftige, auskömmliche Beiträge gibt. Wir werden hier für die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks streiten. (Beifall von der SPD.) Viele Dinge, was das Thema Regionalität und so weiter angeht, sind heute schon gesagt worden. Ich erspare Ihnen, mir und uns allen, das zu wiederholen. Ich schließe mich dem an. Ich sage an dieser Stelle, das ist auch eine Herausforderung an die privaten Rundfunkanstalten. Liebe Ruth Meyer, wir dürfen das nicht immer so hinnehmen. Die haben eine gewisse Verpflichtung, auch Regionalfenster zur Verfügung zu stellen. Ich finde, das würde manchen ganz gut anstehen. Wir müssen darum weiter streiten. Deswegen ist es gut, dass es diese gemeinsame Protokollerklärung gibt. Ich weiß aber auch, dass wir weiterhin dafür eintreten werden. Abschließend will ich noch sagen, wir stehen hinter diesem System, weil es eben politikfern, staatsfern organisiert wird. Es gehört aber genauso auch dazu - und darauf haben tatsächlich die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen Anspruch -, dass die nötige Transparenz vorhanden ist, dass die Gremien entsprechend gestärkt werden, so wie wir es im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in diesem Hause vor gar nicht allzu langer Zeit beschlossen haben, und dass die Reformbereitschaft vorhanden sein wird. Die Ministerpräsidentin hat an dieser Stelle schon alles gesagt. Lassen Sie uns gemeinsam - alle demokratischen Kräfte - dafür Sorge tragen, dass uns das gelingt. Lassen Sie uns auch dort, wo wir Einfluss haben, dafür sorgen, dass die KEF-Empfehlungen tatsächlich umgesetzt werden. Das ist leider in weiter Ferne, das gehört zur Wahrheit dazu. Ich wüsste im Moment ehrlich gesagt kein einziges Landesparlament in Deutschland zu benennen, bei dem ich sicher wäre, dass es heute schon eine Mehrheit für die KEF-Empfehlungen gäbe, außer einem, und das ist der saarländische Landtag. Das ist gut so, wir stehen vollumfänglich hinter diesem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, hinter dem Saarländischen Rundfunk. Ich lade insbesondere die CDU dazu ein, das gemeinsam nach vorne zu bringen. Gemeinsam können wir das auf einen guten Weg bringen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Commerçon. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/928. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/928 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Kollege Thielen, noch eine Nachfrage: Sie haben mitgestimmt oder dagegen gestimmt? (Abg. Thielen (CDU): Mitgestimmt.) Mitgestimmt? Okay, weil die Hand noch oben war. Nur zur Feststellung des richtigen Abstimmungsergebnisses, vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/928 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 2: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland (Saarländisches Junge-Menschen-Betei- ligungsgesetz - SJMBG) und zur Ände- rung weiterer Bestimmungen (Drucksache 17/927) Hierzu darf ich heute Morgen vom Landesjugendring die Geschäftsführerin Hannah Meuler und das Vorstandsmitglied André Piro herzlich willkommen heißen! (Beifall des Hauses.) Zur Begründung erteile ich nun Herrn Minister Dr. Magnus Jung das Wort.

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Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir heute eine große Freude, für die Landesregierung das Gesetz zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland ins Parlament in Erster Lesung einzubringen. Eine gute, funktionierende Kinder- und Jugendbeteiligung belebt unsere Gemeinden und eröffnet sowohl Kindern und Jugendlichen als auch den Kommunen zahlreiche Chancen. Beteiligung stellt einen elementaren Bestandteil von Zivilgesellschaft und damit die Basis einer Demokratie dar. Folglich ist die Beteiligung von jungen Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen in einer Stadt oder Gemeinde nicht nur ein wünschenswertes Zusatzziel, sondern vielmehr Grundpfeiler des demokratischen Zusammenlebens. Wenn wir die demokratischen Grundrechte in unserem Land bewahren wollen, müssen wir die Verfahren der Partizipation stetig stärken und weiterentwickeln. Unser repräsentatives System braucht die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den sie betreffenden Fragen. Es verbessert Entscheidungen, wenn die Betroffenen direkt in ein Vorhaben oder Projekt einbezogen werden und macht sie letzten Endes zufriedener mit den Ergebnissen. Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind trotz der Verbesserungen in einigen Bereichen nach wie vor ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards, die notwendig und möglich sind. Drei von vier jungen Menschen finden, dass ihre Interessen in der aktuellen Politik nur unzureichend repräsentiert werden. Gleichzeitig besteht bei acht von zehn die Motivation, Einfluss auf die Politik nehmen zu wollen. Dieses starke Interesse nehmen wir mit unserem Gesetzesvorhaben ernst. Das verdeutlicht, für unsere Demokratie als auch für unser soziales Zusammenleben ist die Mitwirkung aller Bevölkerungsgruppen, auch von Kindern und Jugendlichen, unverzichtbar. Für sie müssen wir auf allen Ebenen geeignete Rahmenbedingungen mit flexiblen und bedarfsgerechten Beteiligungsformaten schaffen. Die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen ist eine Investition in die Zukunft und in die Gegenwart. Umso mehr gilt es, für Kinder und Jugendliche Beteiligung zu ermöglichen, da sie in der repräsentativen Demokratie im Saarland keine Beteiligung über das Wahlrecht erhalten, im Saarland gilt das leider auch für die 16- und 17-Jährigen bei Kommunal- und Landtagswahlen. Wenn etwa bei Freizeitmöglichkeiten im Ort junge Perspektiven eingebunden werden, erfahren Kinder und Jugendliche, dass sie gesehen und gehört werden, dass ihre Anliegen wertgeschätzt werden und im besten Fall, dass sie mit ihren Ideen selbstwirksam sind. Das ist Demokratiebildung vom Feinsten und in der Regel macht es die Entscheidungen der politischen Gremien jugendtauglicher. (Beifall von der SPD.) Die Demokratie braucht junge Menschen und demokratische Willensbildung muss deshalb erlebbar sein. Daher ist es von besonderer Bedeutung, auch Kinder und Jugendliche für demokratische Verfahren zu gewinnen und sie frühzeitig einzubinden. Gerade vor dem Hintergrund demokratieskeptischer und -feindlicher Bewegungen erscheint die Partizipation dieser Altersgruppe von besonderer Bedeutung. Die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik durch die amtierende Landesregierung ist ein klares Bekenntnis für die Belange und Rechte junger Menschen in unserem Land. Zentrales Ziel ist es, eine verbindliche gesetzliche Grundlage zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen im Saarland zu schaffen. Die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Wohnsitz im Saarland bildet einen Meilenstein. Der Landtag hat hierzu am 11. Mai des letzten Jahres zentrale Umsetzungsschritte beschlossen, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vollumfänglich aufgegriffen werden. In den nachfolgenden Monaten wurde von meinem Ministerium der erste Entwurf des Gesetzes erarbeitet. Der Ministerrat des Saarlandes hat sodann in seiner Sitzung vom 27. Februar dieses Jahres der Einleitung einer externen Anhörung zugestimmt. Im Rahmen der externen Anhörung wurde die Einbringung des Jugendbeteiligungsgesetzes in den rund zehn eingegangenen Stellungnahmen grundsätzlich sehr positiv begrüßt. Zudem wurde die allgemeine Zielrichtung des Gesetzes außerordentlich begrüßt. Zahlreiche Stellungnehmende sehen in dem Entwurf einen wichtigen Meilenstein für die Jugendpolitik des Saarlandes. Nach Abschluss der externen Anhörung wurde in der Sitzung des Ministerrats vom 30. April beschlossen, den Gesetzentwurf in den Landtag des Saarlandes einzubringen. Zentrale Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind: Landesweit und kommunal wird die Beteiligung bei Belangen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen verpflichtend geregelt, auf Landesebene werden die Instrumente gesetzlich festgelegt und direkte Beteiligungsverfahren vorgeschrieben, auf kommunaler Ebene bleibt die Ausgestaltung geeigneter Beteiligungsformate vor Ort in kommunaler Zuständigkeit, zur Umsetzung der Instrumente auf Landesebene und zur Unterstützung beziehungsweise Beratung der kommunalen Ebene wird eine Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung eingerichtet. Als Instrumente der Beteiligung auf Landesebene werden unter anderem festgelegt: ein Beteiligungsforum für Jugendliche und junge Volljährige alle zwei Jahre, Entwicklung altersangemessener Beteiligungsverfahren für Kinder, Prüfung von Gesetzesvorhaben auf Kinder- und Jugendrelevanz, der Jugendcheck durch die Fachund Servicestelle Jugendbeteiligung, die Einrichtung eines Fonds für junge Ideen zur Förderung von Projekten mit partizipativer Ausrichtung, eine zweijährliche Berichterstattung der Landesregierung zum Umgang mit Eingaben und Vorschlägen. Zum Austausch und zur kollegialen Beratung sowie Qualifizierung wird ein Fachkräftenetzwerk Jugendbeteiligung vorgehalten. Wir haben gezeigt, dass wir schon beim ersten Schritt, dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, die Zielgruppe selbst aktiv und effektiv einbeziehen konnten. Wir begannen bereits vor drei Jahren mit der Anhörung zur eigenständigen Jugendpolitik, die die Koalitionsfraktionen in der letzten Legislaturperiode noch gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Schon zu diesem Zeitpunkt hatten junge Vertreterinnen und Vertreter der Jugendorganisationen und des Landesjugendrings entscheidende Forderungen zur Beteiligung formuliert. Es geht um Beteiligung bei allen Themen, die junge Menschen betreffen, direkte Beteiligung, verpflichtende Beteiligung in den Gemeinden und im Land sowie Beteiligung von Menschen bei der Vergabe von beteiligungsorientierten Projekten. Um echte Partizipation zu ermöglichen, wurde zudem in Anknüpfung an die Anhörung am 4. November 2023 auf Initiative meines Hauses das erste Saarländische Landesjugendforum mit rund 120 Teilnehmenden unter 27 Jahren durchgeführt. Durch das Forum sind wertvolle Meinungen, Ideen und Kritiken junger Menschen in die Ausarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs eingeflossen. Im Landesjugendforum wurden die oben genannten Forderungen aus dem Jahr 2021 von den Teilnehmenden deutlich bestätigt. Beim Gesetzentwurf wurde dies insbesondere berücksichtigt, was den Anspruch angeht, Partizipation bei der Ausgestaltung der Beteiligungsprozesse von Anfang an umzusetzen. Unser überschaubares und kleines Bundesland macht es möglich, dass wir Kinder und Jugendliche auch auf Landesebene direkt beteiligen können. Das Landesjugendforum ist dafür ein eindrücklicher Beweis. Selbst seine Ideen einbringen zu können, ist Partizipation, nimmt alle, die mitwirken wollen, mit und macht Demokratie nicht nur für die üblichen Teilnehmenden erfahrbar. Wenn an den Interessen und Bedürfnissen Jugendlicher orientiert für solche Foren geworben wird, das Format stimmt und Politik die Anliegen hört und aufgreift, dann erfahren die jungen Menschen, dass die Politik interessiert ist, ihre Anliegen ernst genommen werden und Demokratie nicht nur ein Wort, sondern selbst erlebbar und gestaltbar ist. Durch das Gesetz werden bereits bestehende Vorgaben wie die UN-Kinderrechtskonvention, die EU-Grundrechtecharta sowie das SGB VIII für das Saarland und die Kommunen mittels klarer Vorgaben und Beteiligungsverfahren konkretisiert. Es geht um direkte Demokratie, die verpflichtende Beteiligung auf Kommunal- und Landesebene, die Beachtung kommunaler Vielfalt, innovative und aufeinander abgestimmte Werkzeuge auf Landesebene, eine Unterstützungsstruktur für die Landes- und Kommunalebene und so weiter. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen werden damit nachhaltig ausgebaut. Ferner werden geeignete Rahmenbedingungen und bedarfsgerechte Beteiligungsformate auf allen Ebenen etabliert. Mit diesem Beteiligungsgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, setzen wir bundesweit Maßstäbe. (Beifall von der SPD.) Ich bitte Sie daher, in erster Linie im Sinne der jungen Menschen in unserem Land den Gesetzentwurf heute zu unterstützen und mit uns gemeinsam diesen wichtigen Schritt in eine zeitgemäße, verbindliche und effektive Jugendbeteiligung im Saarland zu beschreiten. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister für die Begründung und eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Jonas Reiter.

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Jonas Reiter CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Jugendliche im Saarland! Es ist gut, dass wir heute an dieser prominenten Stelle erneut über das Thema Jugendbeteiligung spre- (Abg. Reiter (CDU)) chen. Der Herr Minister hat angeführt, dass der entsprechende Gesetzentwurf seit Mitte letzten Jahres angekündigt war - seit auch die CDU im Plenum mehrfach konkrete Vorschläge zur Jugendbeteiligung eingebracht hat, die leider allesamt von der SPD-Fraktion abgelehnt wurden. Das mittlerweile schon über ein halbes Jahr zurückliegende Landesjugendforum im November 2023 hier im Landtag war ein großer Erfolg. Ich will unsere Bewertung des heutigen Gesetzentwurfes einmal derart zusammenfassen, dass wir bei vielen der Vorschläge im Grundsatz mitgehen können. Wir hätten bei einigen der Dinge aber auch deutlich schneller sein können. Der heute vorgelegte Vorschlag zur Jugendbeteiligung auf der kommunalen Ebene - was die Änderung im Kommunalselbstverwaltungsgesetz, dem KSVG, bedeutet - deckt sich inhaltlich in großen Teilen mit unserem Gesetzentwurf, den wir hier im Juni 2023 zur Abstimmung gestellt haben und den Sie damals in Erster Lesung leider abgelehnt haben. Die Änderung im KSVG hätten wir also sicherlich großkoalitionär im weiteren parlamentarischen Verfahren in Abstimmung mit der kommunalen Seite und auch mit den Jugendverbänden schon deutlich schneller haben können. Wenn man sich den weiteren Zeitplan anschaut, erkennt man, dass dieses heute vorgelegte Gesetz frühestens im September beschlossen wird. Eine große Anhörung im Sozialausschuss steht uns bevor. Diese haben wir bereits für den 2. Juli 2024 geplant. Darauf freue ich mich sehr. An der Stelle auch von mir ein herzliches Willkommen an die Vertreter des Landesjugendrings und der anwesenden Jugendverbände. Es ist schön, dass ihr heute hier seid. (Beifall von der CDU.) Es ist richtig, dass wir auf der kommunalen Ebene einen Katalog von Möglichkeiten zur Jugendbeteiligung anbieten. Daraus muss bei Vorhaben, die die Belange von jungen Menschen betreffen, verpflichtend ein Angebot gewählt werden. Es gibt kein einheitliches Modell, das auf 52 Kommunen passt. Jede ist individuell, bringt andere Voraussetzungen mit und hat auch schon unterschiedliche Erfahrungen in der Beziehung. Sie lassen sich schlichtweg nicht über einen Kamm scheren. Ein positives Beispiel ist für mich zum Beispiel der Jugendbeirat der Gemeinde Oberthal. Er funktioniert wunderbar. Davon konnten wir, die Kollegin Kira Braun und ich, uns vor Kurzem, als die Jugendlichen hier im Landtag zu Besuch waren, persönlich überzeugen. Er ist sehr aktiv und bringt sich rege in der Gemeinde ein, auch gesellschaftspolitisch. Er bietet selbst zahlreiche Aktionen an. Ihr in Oberteil habt da also absoluten Vorbildcharakter. Unser Appell: Macht weiter so! In der Gemeinde Tholey läuft gerade eine Ausschreibung zur Bewerbung für einen Jugendbeirat. Hier haben die Tholeyer Jugendlichen derzeit die Chance, sich zu bewerben. Die Frist ist der 1. Juni 2024. Ich kann euch ermuntern: Bewerbt euch und bringt euch ein. Die kommunale Ebene betreffend war unser zweiter Vorschlag die Wählbarkeit am Zweitwohnsitz bei Kommunalwahlen, den wir ausführlich in der vergangenen Plenarsitzung debattiert haben. Es war ein weiterer konkreter Vorschlag, um junge Menschen für ein kommunales Mandat anzusprechen beziehungsweise abzuholen. Leider wurde er aus dubiosen Gründen - Gründe kann man es eigentlich gar nicht nennen - von der SPD blockiert und abgelehnt. Ich will euch an der Stelle zurufen, dass ihr euch mit diesem Abstimmungsverhalten aus meiner Sicht wahrlich keinen Gefallen getan habt. Noch am Tag der Plenarsitzung wurde ich nämlich von drei Jusos aus unterschiedlichen Bereichen des Landes unabhängig voneinander kontaktiert, die euer Abstimmungsverhalten in dieser Hinsicht auch nicht verstanden haben, nicht nachvollziehen konnten und sich für einen entsprechenden Vorschlag sehr offen gezeigt haben. Ich mutmaße, dass sich in dieser Frage bei euch die städtischen Vertreter in der Fraktion durchgesetzt haben. Das ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass die CDU wohl die einzige Partei ist, die insbesondere auch die Anliegen der jungen Menschen aus dem ländlichen Raum vertritt. (Beifall von der CDU. - Unmutsbekundungen bei der SPD.) Lassen Sie mich einen Blick auf die Beteiligung auf Landesebene werfen. Wir haben es schon thematisiert, das Landesjugendforum im vergangenen Jahr war ein Erfolg. Es soll ab jetzt mindestens zweijährlich hier im Landtag fortgesetzt werden. Das wird auch im Gesetz festgeschrieben. Dies begrüßen wir grundsätzlich. Es macht sicherlich Sinn, in einem solch offenen Format eine offene Einladung zur Beteiligung an alle ab zwölf Jahren auszusprechen. Es gibt allerdings etwas, das mit diesem offenen Format schwierig ist, nämlich allgemeingültige, repräsentative Aussagen zu treffen. Es gelingt mit diesem Format beispielsweise nicht, auszudrücken, dass sich die saarländische Jugend in großen Teilen für eine Absenkung des Wahlalters aussprechen würde. Man kann höchstens ausdrücken, dass sich - so geschehen im November des vergangenen Jahres - von den 120 Teilnehmern bei einer Punktabstimmung 47 für das Wahlalter 16, sechs für das Wahlalter 14 und 15 für das Wahlalter 18 festgelegt haben. Vielleicht wollten sich von den 120 Anwesenden 52 noch nicht festlegen oder das Thema war ihnen einfach nicht so wichtig. Eine eindeutige und vor allem repräsentative Aussage über die Jugend im Saarland ist dadurch schlichtweg nicht möglich. (Abg. Reiter (CDU)) Dass entsprechende und in dem offenen Format mehrheitlich befürwortete Forderungen in der Folge auch bei uns im Landtag beraten werden, löst zumindest weitere Nachfragen aus. Aus unserer Sicht braucht es dafür andere zusätzliche Elemente. Das Thema Landesjugendparlament haben wir schon einmal in die Debatte eingebracht. Hierdurch könnte man gewährleisten, dass Jugendliche aus allen Kommunen und entsprechenden Altersklassen repräsentativ vertreten wären. Nun komme ich zu dem für mich kritischsten Punkt, dem Jugendcheck bei Gesetzen auf Landesebene. Die Überschrift ist gut, aber die Substanz dahinter fehlt. Der Jugendcheck war auch einer unserer Vorschläge im vergangenen Jahr. Im hier vorgelegten Gesetz ist davon eigentlich nur ein Placebo-Jugendcheck übrig geblieben. Denn eine echte und nachhaltige Überprüfung von Gesetzesvorhaben auf die Betroffenheit junger Menschen kann nicht allein mit Überschriften funktionieren. Durchführen soll den Jugendcheck die neu einzurichtende Fachund Servicestelle Jugendbeteiligung. Neben den Jugendchecks für Gesetzesvorhaben hat diese Fach- und Servicestelle zukünftig folgende Aufgaben: Erstens: jungen Menschen, Fachkräften, ehrenamtlich Tätigen sowie der Öffentlichkeit als zentrale Anlaufstelle für Fragen der Beteiligung von jungen Menschen im Saarland zu dienen. Zweitens: die 52 saarländischen Kommunen und die sechs saarländischen Landkreise bei der Entwicklung und Durchführung geeigneter Beteiligungsverfahren für junge Menschen zu beraten und zu unterstützen. Drittens: die Planung, Durchführung und Begleitung von Beteiligungsverfahren auf Landesebene zu verantworten, insbesondere das Beteiligungsforum für junge Menschen und das Beteiligungsverfahren für Kinder. Sie soll viertens die Entwicklung und Vorhaltung von leicht zugänglichen analogen und digitalen Verfahren zur Beteiligung gewährleisten. Fünftens: die Durchführung des Fachkräftenetzwerks Jugendbeteiligung zu verantworten. Sechstens: den mit dem Gesetz neu zu schaffenden Fonds für junge Ideen zu verwalten. - Alles gute Aufgaben. Grundsätzlich ist diese Fach- und Servicestelle als zentrale Ansprechpartnerin ein absolut begrüßenswerter Vorschlag. Wenn man all diese Aufgaben allerdings nur mit zwei Stellen als Ressource ausstatten will, dann ist das schlichtweg zu wenig. Das kann in der Praxis nicht funktionieren, das ist nicht ausreichend. Das ist einer der kritischen Punkte, die wir im Nachgang in der Anhörung ansprechen wollen. Wer es nicht glaubt: Drucksache 17/927, Seite 4, schwarz auf weiß: zwei Stellen für all diese Aufgaben. Das kann so nicht funktionieren. Um auf den Jugendcheck zurückzukommen: In der Konzeption fehlt eine Rückkopplung mit der Zielgruppe. Die Fach- und Servicestelle soll die Gesetzesvorhaben, die eine hohe Betroffenheit junger Menschen beinhalten, nicht nur identifizieren, sondern auch die Bewertung selbstständig und - das ist im Gesetz nicht vorgesehen - ohne Rückkopplung mit der betroffenen Altersgruppe vornehmen, was aus unserer Sicht maximal einen halbherzigen Jugendcheck bedeuten würde, wenn die eigentlich Betroffenen gar nicht involviert sind. Thüringen und der Bund gehen hier deutlich weiter, sowohl von der personellen Ausstattung her als auch von der inhaltlichen Konzeption und der Struktur der Überprüfung auf Auswirkungen. An diesem Punkt bleibt für uns festzustellen, dass Sie, liebe SPD-Landesregierung, zwar mit Überschriften punkten, im Konkreten aber scheinbar keine ausreichenden Ressourcen liefern wollen, um dem großen Auftrag gerecht werden zu können. Unterm Strich überwiegt ‑ ‑ (Es ist der Ansagetext des Mobiltelefons von Ministerpräsidentin Rehlinger zu hören: Du hast keine neuen Nachrichten. - Große Heiterkeit. - Beifall bei der SPD.) Das ist auch eine Aussage. Ich kann Ihnen meine Rede gerne per E-Mail oder SMS zukommen lassen, Frau Ministerpräsidentin. (Heiteres Sprechen. - Ministerpräsiden- tin Rehlinger: Es tut mir sehr leid.) Unterm Strich - ich bin auch gleich fertig - überwiegt bei allen nachfragewürdigen Punkten für uns sowie für viele der Akteure aus dem Umfeld, die - der Minister hat es angesprochen - eine große Offenheit für das Gesetz empfunden haben, dennoch das Positive. Wir freuen uns auf die Anhörung. Direkt im Anschluss an das Plenum findet die vorbereitende Ausschusssitzung im Sozialausschuss statt. Kollegin Martina Holzner und ich sind als jugendpolitische Sprecher sowieso eng im Kontakt mit den Jugendverbänden und bekommen immer entsprechenden Input. Ich stelle abschließend fest: Es ist gut, dass wir heute einen Schritt vorankommen, auch wenn wir an der einen oder anderen Stelle sicherlich andere Schuhe und vielleicht auch eine andere Schuhgröße gewählt hätten. Ich freue mich auf die Anhörung. Im Rahmen dieser Anhörung werden wir für entsprechende Änderungen werben. Wir stimmen heute zu. - Vielen Dank. (Ministerpräsidentin Rehlinger: Gute Nach- richt. - Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Reiter. Wir fahren in der Aussprache fort. Ich erteile nun Frau Abgeordneter Martina Holzner das Wort für die SPD-Landtagsfraktion. (Sprechen. - Ministerpräsidentin Rehlinger: Ich habe gar nichts gemacht. Das Gerät spricht von alleine. Künstliche Intelligenz ist mir weit voraus. - Heiterkeit.)

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Martina Holzner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Vor allem aber liebe Kinder, Jugendliche und junge Menschen in diesem Land! Auch von mir ein herzliches Willkommen an die Vertreterinnen und Vertreter des Landesjugendrings, liebe Hannah Meuler, lieber André Piro, die heute hier sind, aber auch schön, Georg Vogel, dass Sie mit Ihrem Team heute da sind. Herzlich willkommen hier bei uns! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Junge Menschen sind politisch. Sie haben Meinungen und wollen unsere Welt zum Besseren verändern. Diese Möglichkeit müssen wir ihnen geben. Sie müssen die Chance haben, aktiv an unserer Gesellschaft mitzuwirken. Sie müssen gehört werden. Es ist unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, denn unsere Kinder, unsere jungen Menschen sind die Zukunft unseres Landes. (Beifall von der SPD.) Genau deshalb müssen sie auch über diese Zukunft mitbestimmen können. Deswegen ist für uns das Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz so wichtig. Wir werden dieses Gesetz hin zu einer eigenständigen Jugendpolitik heute auf den Weg bringen. (Beifall von der SPD.) Herr Reiter, wir haben das sorgfältig und mit viel Beteiligung junger Menschen gemacht, so wie wir das auch wollten. Wir haben Ihnen letztes Mal schon gesagt - ich möchte das auch heute tun -: Hätte Herr Mildau in der letzten Legislatur nicht den Rotstift derart angesetzt, dass wir das Gesetz nicht auf den Weg bringen konnten, wäre es schon längst in die Umsetzung gegangen. (Abg. Commerçon (SPD): So ist das. - Beifall von der SPD.) Das muss man leider sagen. - Demokratie zu leben, ist nicht immer leicht. Es gilt, politische Freiheit und Gleichheit sowie Beteiligungsrechte zu leben, diese erfassbar zu machen, um Lösungen zu ringen und Kompromisse zu finden, sich zu streiten, den anderen zu sehen und ihn und seine Interessen ernst zu nehmen und am Ende unsere Lebenswirklichkeit, unser Saarland zu gestalten. Wir haben den Entwurf des Saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetzes vor uns liegen, ein Gesetz, mit dem wir echte Partizipation und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Menschen schaffen wollen. Wir wissen, dass junge Menschen ihre Lebenswirklichkeit mitgestalten wollen. Ich habe eben schon gesagt, dass bereits in der letzten Legislatur umfassende Anhörungen stattfanden. Ich war damals - ich kann das nicht oft genug wiederholen - mehr als beeindruckt, als 80 Vereine, Verbände und Einzelpersonen der Einladung unseres Sozialausschusses gefolgt sind. Auch im letzten November, als das Jugendforum hier im Landtag stattgefunden hat - im Übrigen das erste dieser Art auf Landesebene -, waren 120 Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahren im Landtag. Wir haben uns mit ihnen darüber ausgetauscht, was sie unter Beteiligung verstehen und wie sie sich Beteiligung vorstellen. Alle Beteiligten - damals wie heute - haben uns als saarländische Politik Hausaufgaben ins Stammbuch geschrieben. Würde man die Hausaufgaben durchgehen, würde dort stehen: Wir brauchen eine eigenständige Jugendpolitik. Wir brauchen Beteiligungsformen auf allen Ebenen, also auf Kommunal- und Landesebene. Wir brauchen finanzielle Mittel, um eigene Akzente in Form von kleinen Projekten umsetzen zu können. Wir wollen wählen können. Wir brauchen eine eigenständige Jugendpolitik, die uns auch bei Themen fragt, die vielleicht nicht in erster Linie jugendpolitisch wirken, aber ja: Wir haben Vorstellungen zu Nachhaltigkeit, zum Klimawandel, zum ÖPNV, zur Stadtplanung und vielem mehr. Wir möchten echte Partizipation. Liebe Kolleginnen und Kollegen, echte Partizipation heißt, dass Jugendliche ihre Umgebung aktiv gestalten können. Sie sind die Expertinnen und Experten ihrer Lebenswelt. Ihre Standpunkte und Bedürfnisse müssen politische Entscheidungen maßgeblich beeinflussen. (Beifall von der SPD.) Die Beteiligung von Jugendlichen beginnt - auch das habe ich damals schon gesagt - jedoch immer in den Köpfen von uns Erwachsenen. Wir sind es, die Rechte und Möglichkeiten zur Beteiligung bereitstellen müssen. Wir müssen bereit sein, junge Menschen ernst zu nehmen und zu beteiligen. Genau das wollen wir. Wir werden heute unsere Hausaufgaben erledigen und durch den Diskurs und mit Beteiligung der Jugendlichen und ihrer Verbände heute dieses tolle Gesetz auf den Weg bringen. Lieber Minister Magnus Jung, ich denke, dass das mit diesem Entwurf sehr gut gelungen ist. Danke an dich als Minister - ein Minister aus dem ländlichen Raum -, aber auch an Georg Vogel in der Fachabteilung. Ihr nehmt die Kinder- und Jugendpolitik in diesem Land ernst und geht mit großen Schritten voran. (Beifall von der SPD.) Denn wir haben jetzt bereits ein eigenes saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz verabschiedet, ein Kinderschutzkompetenzzentrum (Abg. Holzner (SPD)) etabliert, einen Kinderschutzbeauftragten eingesetzt, die Haushaltsmittel in diesem Bereich aufgestockt. Und wir haben, liebe Christine Streichert-Clivot, das Schulmitbestimmungsgesetz novelliert mit dem MUT-macht-Schule-Gesetz. Diese Verbesserungen sind wir gleich im ersten Jahr in der Regierung angegangen. Damit werden demokratisches Miteinander und Partizipation gefördert. Es wird so eine Generation heranwachsen, die demokratische Mitbestimmung als selbstverständlich erachtet und dies auch für die nachfolgende Generation einfordern wird. Wir haben uns für das Wahlalter ab 16 Jahren auch bei den nun anstehenden Kommunalwahlen eingesetzt. Schade, dass dieser Teil unserer Hausaufgaben leider nicht erfüllt wird. Denn gerade die kommunale Ebene ist es doch, auf der Jugendliche agieren. Europawahl ja, Ortsrat nein - das soll jemand verstehen, liebe CDU. Wir jedenfalls nicht. (Beifall von der SPD.) Die direkte Beteiligung ist den jungen Menschen sehr wichtig. Die Hälfte der Jugendlichen hat gesagt, dass sie von den aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten nicht erreicht wird und sie noch keine Möglichkeiten hatte, sich aktiv einzubringen. Direkte Beteiligung muss in unserem kleinräumigen Saarland dazu genutzt werden, dass sich jeder junge Mensch beteiligen kann. Insoweit haben wir wirklich einen Vorteil gegenüber anderen Bundesländern und müssen jetzt auch weiter voranschreiten. Das tun wir mit dem Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz, denn damit werden wir echte Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler und auf Landesebene schaffen. Auf Landesebene schaffen wir eine „Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung“ zur Planung, Umsetzung und Begleitung von Beteiligungsverfahren im Saarland. Diese soll zentrale Anlaufstelle für Fragen der Beteiligung von jungen Menschen im Saarland werden und die Kommunen bei der Entwicklung und Durchführung geeigneter Beteiligungsverfahren unterstützen. Das Landesjugendforum, ein Erfolgsprojekt, soll fortgeführt beziehungsweise verstetigt werden. Alle zwei Jahre soll ein Beteiligungsforum stattfinden, und auch Kinder unter 11 Jahren können altersentsprechend beteiligt werden. Wir wollen den Jugendcheck: Bei Gesetzesvorhaben, bei denen eine besondere Betroffenheit junger Menschen nicht zwingend ausgeschlossen werden kann, soll die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung zusammen mit dem zuständigen Ministerium prüfen, inwieweit junge Menschen von den Auswirkungen betroffen sind. Die Ergebnisse werden niedrigschwellig zur Verfügung gestellt. Wir werden junge Menschen stärker in Landesgremien beteiligen und die Landesregierung dazu verpflichten, alle zwei Jahre darüber zu berichten, welche Antworten sie in den Beteiligungsverfahren für junge Menschen gegeben hat beziehungsweise welche Aktivitäten und Maßnahmen sie initiiert hat. Wir schaffen auch ein Fachkräftenetzwerk Jugendbeteiligung. Damit schaffen wir eine Plattform zum Austausch, zur kollegialen Beratung und zur Qualifizierung für Fachkräfte aus dem Themenbereich der Kinder- und Jugendpolitik. Wir werden den „Fonds für junge Ideen“ umsetzen, denn Jugendprojekte, die die Partizipation junger Menschen in besonderer Weise sicherstellen, gehören auch besonders gefördert. Bei alledem werden wir darauf achten, dass die Beteiligungsformate altersgemäß erlebbar und vor allem auch wirksam sind. Da Jugendpolitik alle politischen Ebenen betrifft, wollen wir erreichen, dass niedrigschwellige und lebensnahe Formen der Jugendpartizipation in den Städten und Gemeinden umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, das heißt, dass junge Menschen von den Städten und Gemeinden in angemessener Weise zu beteiligen sind. Die Gemeinden entscheiden selbst über die Art und Weise der Beteiligungsform. Der Gemeinderat muss jährlich durch den Bürgermeister, die Bürgermeisterin über die durchgeführte Beteiligung von jungen Menschen informiert werden. Auch Kinder können über entsprechend benannte Stellen in der Gemeinde beteiligt werden. Ich denke, genau dieser Weg, den wir hiermit einschlagen wollen, ist der richtige Weg. Denn jede Stadt und jede Gemeinde ist anders, hat andere Strukturen und Möglichkeiten. Einen Rahmen vorzugeben und gute, brauchbare Strukturen vor Ort zu entwickeln, das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. (Beifall von der SPD.) Liebe Kinder, liebe Jugendliche, wir haben euch gehört und wir möchten, dass ihr wisst: Eure Interessen wurden gehört. Eure Interessen finden sich in diesem Entwurf wieder. Es passiert etwas. Ihr könnt weiter mitmachen und unsere Gesellschaft gestalten. Wir regeln die Jugendbeteiligung per Gesetz, verpflichten Land und Kommunen zu mehr Mitbestimmung, schaffen Beteiligungsformate und führen einen Fonds für Jugendprojekte ein. Denn wir wollen eine demokratische und freie Gesellschaft. Wir möchten eigenständige Bürgerinnen und Bürger, die sich an unserer Gesellschaft beteiligen und Ideen entwickeln und sie umsetzen. Den nächsten Schritt bilden die Anhörungen zum Gesetzentwurf. Ich freue mich darauf schon sehr, denn zusammen mit euch wollen wir mutig für eine Politik für Kinder und Jugendliche und eine Politik mit Kindern und Jugendlichen einstehen. Wir werden dabei sicher nicht mit Überschriften punkten - wir liefern! Ich bitte um Zu- (Abg. Holzner (SPD)) stimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Holzner. - Ich erteile nun für die AfD ‑ Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Das ist wieder eines der Gesetzesvorhaben der Regierung und der SPD, welches mit geschmeidigen, cremigen Worten daherkommt und auf den ersten Blick ganz unschuldig wirkt. Untermauert wird die Einführung eines solchen Gesetzes dann auch noch durch Bezug auf die Erklärung der UN-Kinderrechtskonvention, die EU-Grundrechtecharta, das SGB VIII et cetera. Die Notwendigkeit eines derartigen Gesetzesvorhabens drängt sich damit vermeintlich geradezu auf, es ist damit scheinbar alternativlos. Das ist es aber nicht. Es steht der bislang gepflegten Tradition in der Jugendpolitik in der Bundesrepublik entgegen, die als Leitfaden stets den möglichst umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen im Fokus hatte. Dabei folgte man dem Ziel und der Prämisse, dass es Kindern und Jugendlichen in einem geschützten, am besten familiären Umfeld, einhergehend mit einer guten Schulbildung und möglichst fern von staatlicher Einmischung ermöglicht werden sollte, langsam erwachsen und ein mündiger Bürger zu werden. Auf diese Weise sollten junge Menschen heranwachsen, die sich dann ab 18 Jahren vollumfänglich an der Politik und der Gemeinschaft beteiligen können. Sie versuchen nun mit dem vorliegenden Gesetz, die Wende hin zu einer vermeintlich aktiveren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Entscheidungen herbeizuführen. Im Grunde, ich sagte es bereits, hört es sich gut an und liest es sich natürlich ganz toll, wenn da die Rede ist von Beteiligungsformen für Jugendliche und junge Menschen, „Beteiligungsverfahren für Kinder“, „leicht zugängliche Verfahren für Hinweise und Vorschläge“, „Prüfung von Gesetzesvorhaben“ auf Kinder- und Jugendrelevanz durch eine Fachdienststelle et cetera pp. Aber machen wir uns nichts vor, und das wissen Sie auch genau: Kinder sind Kinder, und Jugendliche sind Jugendliche. Wären sie selbst in der Lage, gefestigt eigenständige Meinungen und Positionen zu beziehen, wären sie keine Kinder und Jugendlichen mehr, sondern bereits Erwachsene. (Zuruf der Abgeordneten Klein (SPD).) Und genau hierin liegt der Grund, weshalb vorliegendes Gesetzesvorhaben von uns nur abgelehnt werden kann: Ihnen geht es im Grunde um eine gelenkte, eine staatlich gelenkte Jugendpolitik, selbstverständlich mit ordentlichem Linksdrall. (Amüsierte Zurufe von der SPD: Aber natür- lich!) Sie wollen die Kinder im übertragenen wie im wörtlichen Sinne an die Hand nehmen, damit sich ja keines vom „richtigen Pfad“ verläuft, also aus Ihrer Warte gesehen vom stramm linksgrünen Pfad. Es ist der Versuch des Einstiegs in eine Jugendpolitik mit dem Ziel, die Lufthoheit der Meinung über den Kinderbetten und in den Jugendzimmern zu erhalten. Das war schon immer der Traum und das Bestreben jeglicher Sozialisten. (Weiterer Zuruf der Abgeordneten Klein (SPD) und Heiterkeit bei der SPD.) Die Formulierungen in dem Text „finanzielle Förderung zivilgesellschaftlicher Jugendprojekte“, „eigenständige Jugendpolitik“, „Weiterentwicklung demokratischer Entscheidungsprozesse wird präferiert“, „In ihr liegen besondere Potenziale der Demokratiebildung“, „Forderungen werden durch politische Akteure angemessen aufgegriffen“ sprechen insoweit Bände. Ich kann uns hierzu einen historischen Rückblick nicht ersparen: Liest man sich das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend der DDR an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR“ durch und tauscht an den passenden Stellen den „Sozialismus“ und die „sozialistische Gesellschaft“ im DDR-Gesetz durch die hier ständig verwendeten Floskeln „Zivilgesellschaft“, „Demokratiebildung“ et cetera aus, kann es einen schon frösteln. Man kann dann erahnen, wohin die Reise geht. (Lachen bei der SPD.) Das wollen wir nicht, das brauchen wir nicht! Bleiben wir der alten bundesrepublikanischen Kinder- und Jugendpolitik treu: Schützen wir Kinder und Jugendliche beim Heranwachsen, so gut es geht. Ermöglichen wir ihnen die beste nur vorstellbare Bildung! Wahren wir ihre Gesundheit! Denken wir nicht darüber nach, sie in Kriege zu schicken! Aber lassen wir den Staat möglichst weit weg von den Kinder- und Jugendzimmern! - Wir lehnen das Gesetz ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Réka Klein.

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Réka Klein SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegi*nnen! Liebe Saarländer*innen! Und an dieser Stelle natürlich: liebe junge Saarländer*innen! Ich muss zu Beginn meiner Rede erst mal das Wort für euch junge Saarländer*innen, für euch Kinder und Jugendliche, ergreifen. Denn dem, was der Kollege Schaufert hier von sich gegeben hat, dass ihr keine eigenständige Meinung hättet, dass ihr nicht eigenständig denken könntet, sonst wärt ihr Erwachsene, widerspreche ich vehement und ich empfinde es als eine Frechheit, das von unseren Kindern und Jugendlichen zu behaupten! (Beifall von der SPD.) Heute ist ein guter Tag für unsere Jugendlichen und ein guter Tag für unsere Demokratie. Es ist die Erste Lesung des Saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetzes. Das ist ein Grund zu feiern, denn dieses Gesetz verankert, was die UN-Kinderrechtskonvention schon lange fordert, die übrigens verbindlich für Deutschland ist, nämlich das Recht unserer Kinder auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung. Die saarländische Landesregierung hat einen Gesetzesvorschlag gemacht, der für das Saarland revolutionär ist. Schön, dass er auch Ihnen gefällt, Herr Reiter. Und schön, dass Ihnen diese Schuhe gefallen. Mir auch. Wäre es nach uns gegangen, würden wir schon lange in diesen Schuhen gehen. Das war nur leider wegen der CDU nicht möglich; etwas Gutes schlechtzureden, das kann man machen, muss man aber nicht. Ich sage aus voller Überzeugung: Dieser Gesetzentwurf ist revolutionär, denn hier werden die Rahmen für einen hoch spannenden und lohnenden Prozess geschaffen. Wir geben den saarländischen Kindern und Jugendlichen nicht nur eine Stimme, sondern wir ermöglichen ihnen, selbst ihre Stimme zu erheben, mitzuwirken, und das genau dort, wo sie es am meisten merken, dort, wo sie wohnen, in den Kommunen und in ihrem Bundesland, dem Saarland. Die Kinder und Jugendlichen haben das Recht, altersgerecht beteiligt zu werden. Jugendbeteiligung kann viele verschiedene Formate haben. Das ist wichtig und gut so. An dieser Stelle ermutige ich uns alle, bei diesem Prozess kreativ zu sein, Dinge auszuprobieren. Gleichzeitig möchte ich ein paar greifbare Beispiele nennen, wie Jugendbeteiligung aussehen kann. Warum sollten Kinder im Jugendalter keine Vorschläge machen dürfen, was ihnen auf dem Spielplatz fehlt, um sich auszutoben? Und warum sollten die Vorschläge nicht in Form eines schönen Bildes im Rathaus ankommen dürfen? Warum sollten Jugendliche nicht bei einer Onlinebefragung mitmachen können, wenn es um die Belebung der Dorfmitte geht? Jugendforum, Jugendversammlung, regelmäßige Treffen mit Politiker*innen, das alles können Formate sein, welche Kinder und Jugendliche beteiligen. Beteiligung heißt aber nicht unrealistisches Wunschkonzert, liebe Kolleg*innen, Beteiligung heißt offener Umgang, Transparenz, Rahmenbedingungen, auch finanzielle Rahmen. Beteiligung heißt, dass altersentsprechend über die verschiedenen Alternativen, die konkrete Umsetzung und die Kostenkalkulation gesprochen werden muss. Es muss beispielsweise darüber gesprochen werden, wo der Skaterpark hin soll. Wo ist er für die Jugendlichen gut erreichbar? Wo kann man auch mal laut sein, ohne die Nachbarinnen und Nachbarn zu stören? Und wo hat die Gemeinde überhaupt einen Bauplatz? - Es ist ein Ringen um die beste Idee und manchmal auch den besten Kompromiss. Es geht darum, mit unseren Kindern und Jugendlichen einen Pitch zu erzielen, einen zielgerichteten Dialog zu führen - auf Augenhöhe. (Beifall von der SPD.) Kollegin Holzner hat es eben schon erwähnt. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich: „Lasst uns mehr Demokratie wagen!“ Es sind Worte von Willy Brandt, die anscheinend einige sehr beängstigen. Mit Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kommunen wagen wir mehr Demokratie im Saarland und stärken sie damit nachhaltig, sowohl unsere Demokratie als auch unsere Kinder und Jugendlichen, die Selbstwirksamkeit erfahren. Heute ist ein guter Tag für unsere Jugendlichen. Heute ist ein guter Tag für unsere Demokratie, liebe Kolleg*innen. (Beifall von der SPD.) Klar ist, dass wir unsere Kommunen mit dieser Aufgabe nicht alleine lassen. Denn wenn es gut sein soll, und das soll es, dann braucht es die Unterstützung auf fachlicher Ebene. Das Gesetz sieht hierfür die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung vor, welche als erste Anlaufstelle für die Kommunen dient. Diese wird Hilfestellung geben, aber auch zu den tollen örtlichen Institutionen vernetzen, die es sowieso schon gibt, sodass der Prozess den Gegebenheiten, den Bedürfnissen und dem Sozialraum angepasst losgehen kann. Wofür ich sensibilisieren will, ist: Es gibt kein Jugendbeteiligungsformat, das man aus der Schublade zieht, einen Haken dransetzt, und dann ist dem Ganzen genüge getan. Nein, bitte nicht! Mit den Worten von Jörg Sommer, dem Sozialwissenschaftler und Direktor des Berlin Instituts für Partizipation, möchte ich genau (Abg. Klein (SPD)) das unterstreichen; ich zitiere ihn mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Je umfassender, tiefer ein Beteiligungsprozess durchgeplant wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er scheitert. - Wir wollen, dass Jugendbeteiligung ein Erfolgsprojekt ist, das in ganz vielen verschiedenen Formen in der jeweiligen Kommune und Umgebung genutzt wird. Ich bin sehr dankbar, dass in diesem Gesetzentwurf diese große Freiheit der Umsetzung für die Kommunen gegeben wurde, denn ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung aus der außerschulischen Jugendarbeit sagen, dass es die Freiheit braucht, um ordentliche und nachhaltige Prozesse anzustoßen, um alle mitzunehmen, auch die Kinder und Jugendlichen, die nicht in Vereinen oder Ähnlichem organisiert sind. Und das, liebe Kolleg*innen, soll unser Anspruch sein für unsere Kinder und Jugendliche, für unsere Demokratie! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und. Das Ganze kostet uns bis 2027 660.000 Euro. Das ist ein guter Start. Aber vor allem ist es ein guter Tag für unsere Jugendlichen und für unsere Demokratie. Uns liegt hier ein richtig guter Gesetzentwurf vor, der einen sehr wichtigen, überfälligen Prozess anstößt. Dafür möchte ich mich bei unserem Sozialminister Magnus Jung und dem gesamten Ministerium von Herzen bedanken. Aber ich möchte mich auch bei den Jugendlichen bedanken, die mit dem Jugendforum daran mitgewirkt haben und allen, die sich in dem ersten Anhörungsprozess engagiert haben. Hier wurde sich richtig Gedanken gemacht, und das merkt man. Ich freue mich schon riesig auf die Anhörung zu diesem Gesetz und die Meinungen der verschiedenen Expert*innen. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir diesem Gesetzentwurf in Erster Lesung nicht nur zustimmen, sondern diesen Meilenstein so richtig abfeiern! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleg*innen, es ist Zeit, dass wir Jugendbeteiligung nicht nur als nette Geste oder Lippenbekenntnis betrachten, sondern als grundlegendes Prinzip unserer Demokratie leben. Wir müssen Jugendlichen ermöglichen, sich in politischen Gremien, Bürgerinitiativen und anderen Formaten zu engagieren. Wir müssen ihre Interessen in unsere Entscheidungsprozesse integrieren und ihre Meinungen ernsthaft berücksichtigen, denn letztendlich profitieren wir alle von einer lebendigen und aktiven Demokratie, in der alle eine Stimme haben und gehört werden. Die Einbeziehung der Jugend stärkt nicht nur unsere Demokratie, sondern fördert auch die Entwicklung von jungen Menschen zu mündigen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern - es kann sein, dass Sie von der AfD deswegen so große Angst davor haben. Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns gemeinsam dafür einstehen, dass Jugendbeteiligung nicht länger ein Randthema ist, sondern zu einem integralen Bestandteil unserer politischen Kultur wird. Lassen Sie uns den jungen Menschen in unserem Land zeigen, dass Ihre Meinung zählt und dass sie die Zukunft aktiv mitgestalten können. Liebe Saarländer*innen, heute ist ein guter Tag für unsere Jugendlichen, für unsere Demokratie! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Klein. - Ich erteile nun für die Regierung das Wort dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung.

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Dr. Magnus Jung

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich würde gern zum Ende der Debatte schon mal die ersten Wortmeldungen aufgreifen und mich zuallererst bei den Rednerinnen und Rednern der SPD- und der CDU- Landtagsfraktion für die sehr konstruktive Diskussion bedanken, insbesondere auch dafür, dass wir am heutigen Tage eine breite Zustimmung für dieses Gesetz in Erster Lesung haben werden. Wir können vor allen Dingen eines heute gemeinsam feststellen: Wir haben Wort gehalten. Wir haben mit der großen Anhörung vor drei Jahren, die bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, weil es noch selten in Deutschland in einem Parlament eine so breite Jugendbeteiligung gab wie vor drei Jahren bei uns und große Erwartungen und vielleicht auch ein bisschen Misstrauen geweckt wurden: Wird denn die Politik in der Lage sein, darauf einzugehen? - Heute können wir feststellen, wir haben Wort gehalten, wir bringen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach vorne. (Beifall von der SPD.) Ich muss aber auch eines sagen, denn das muss man vielleicht in Richtung AfD noch mal erklären: Die Kernüberlegung hinter diesem Gesetz ist die Anerkennung, dass Kinder eigene Rechte haben und dass man diesen als Staat, aber auch als Erwachsener mit Respekt zu begegnen hat. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Diesen Respekt vor den Rechten von Kindern haben Sie heute völlig vermissen lassen, das passt wohl nicht in Ihr autoritäres Weltbild. Wie Sie und Ihresgleichen mit Kindern und Jugendlichen umgehen, haben wir in der Vergangenheit gesehen, das sehen wir auch an Vorschlägen in ostdeutschen Parlamenten. Das ist nicht der Weg, wie wir Kinder und Jugendliche im Saarland beteiligen wollen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Was die verschiedenen Punkte betrifft, die der Kollege Reiter heute genannt hat, will ich kurz auf drei Aspekte eingehen. Zum Ersten geht es um die Frage, ob das nicht schneller hätte gehen können. ‑ Ja, manches hätte schneller gehen können, wenn man sich in der letzten Großen Koalition hätte einigen können. Das, was wir heute auf dem Tisch liegen haben, geht aber weit über das hinaus, was wir damals mit Ihnen gemeinsam hätten machen können. Insofern ist es ein guter Fortschritt. Vor allen Dingen haben wir in dieser Legislaturperiode Kinder und Jugendliche auf dem Weg zum heutigen Tag beteiligt. Das war uns wichtig. Deshalb haben wir uns auch diese Zeit genommen. Zum Zweiten will ich etwas zum Thema Jugendcheck sagen. Der Jugendcheck, den wir im Saarland jetzt einführen, ist ein Modell. Die wenigsten Bundesländer haben überhaupt das Instrument des Jugendchecks aufgegriffen. Wie man das in der Praxis umsetzt, ist nicht ganz leicht, aber dass wir zwei Stellen haben, dass wir einen klaren Auftrag haben, das ist schon viel. Wir sollen auf diesem Weg in eine neue Form der Beteiligung, die wir gemeinsam erproben wollen, auch eine gewisse Offenheit haben, wie das in der Praxis klappt. Ich glaube, wir sind gut ausgestattet. Zum Dritten ist die Frage, ob wir ein Landesjugendparlament brauchen. Wir brauchen es meiner Meinung nach nicht, denn bei Beteiligung ist eines wichtig: niedrigschwellig, jeder und jede sollte Zugang haben. Das ist bei einem Landesjugendparlament außerordentlich schwierig, deshalb wollen wir einen anderen Weg gehen. Wir sind aber gerne bereit, diese Frage im Rahmen der Anhörung mit Ihnen, mit den Verbänden zu diskutieren. Dann sehen wir ja, wie das Meinungsbild ist. Insgesamt ist es wichtig, noch einmal auf zwei Punkte hinzuweisen: Erstens ist dieses Gesetz Teil einer breiten jugendpolitischen Offensive der saarländischen Landesregierung in den letzten zwei Jahren. Die verschiedenen Initiativen und Gesetzentwürfe, die wir bereits umgesetzt haben, sind von der Kollegin Holzner genannt worden. Kinder und Jugendliche haben eine hohe Priorität bei dieser Landesregierung. Zweitens, das ist mir für die weitere Debatte wichtig: Jedes Gesetz entscheidet sich in seiner Qualität nachher in der Umsetzung. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. So sollten wir auch weiter diskutieren, dass wir diejenigen, die vor Ort in der Verantwortung sind, die Städte und Gemeinden, die Bürgermeister, die Ratsmitglieder, die Verwaltungen, die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher befähigen, mit der Jugendhilfe, mit der Jugendarbeit vor Ort die Möglichkeiten für mehr Demokratie lebendig werden zu lassen, in den Gemeinden dafür zu werben, hier mit gutem Beispiel voranzugehen. Das ist die Mühe aller Demokratinnen und Demokraten wert. Ich freue mich darauf, dass dieses Saarland damit für Kinder und Jugendliche bunter, vielfältiger und demokratischer wird. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Minister Dr. Jung. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe zwei Minuten, ich werde mich also kurzfassen müssen. Es wird hier Demokratie gespielt. Wir haben früher Kaufmann gespielt, und wir spielen hier Demokratie. (Abg. Commerçon (SPD): Das geht nicht, De- mokratie wird nicht gespielt. Das ist uner- hört! - Sprechen und Unruhe.) Ja, unerhört, weil nämlich dort, wo es darauf ankommt, Herr Commerçon, die Demokratie eher beschnitten wird. (Unmutsbekundungen bei der SPD.) Ich habe hier schon oft darauf hingewiesen, dass wir eine Demokratie im Aufbau sind, aber wir sind leider Gottes auch schon eine Demokratie im Abbau gewesen. (Abg. Commerçon (SPD): Das ist unver- schämt! - Sprechen.) Ich hatte gestern noch - es war Zufall - das Gemeindemitteilungsblatt von Quierschied in der Hand, auf dem stand: Gemeindemitteilungsblatt für die Gemeinden Fischbach, Göttelborn und Quierschied. Das waren damals selbstständige Gemeinden. Damals wurde in der Familie auch über Politik gesprochen, weil sie übersichtlich war, zum Beispiel in Fischbach. (Andauerndes Sprechen bei der SPD.) Die Gemeinde Fischbach war für ihre eigene Schule und für viele andere Dinge zuständig. Diese Dinge wurden zu Hause besprochen, da hat man schon Demokratie gelernt. Es wird heute so hingestellt, als hätten die Jugendlichen und die Kinder nichts zu reden. Bei mir in der Schule hat jedes Kind seine Dinge vortragen können, das ist beachtet worden, in meiner Familie hat das auch stattgefunden. In den Vereinen, in denen ich war, hat das auch stattgefunden. Dafür braucht man keine Demokratie-Spiele. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Herr Fraktionsvorsitzender Dörr, im Nachgang zu Ihrem Redebeitrag möchte ich Sie darauf hinweisen, künftig bei einer sachlichen Aussprache zu bleiben. Ich habe heute Morgen zur Eröffnung der Sitzung, glaube ich, sehr eindeutig und sehr eindringlich Ausführungen dazu gemacht, was es bedeutet, in einer Demokratie leben zu dürfen, für die uns viele Menschen in vielen Regionen in unserer Welt wirklich bewundern, teilweise auch beneiden. Ich finde es unangemessen und nicht der Würde des Hohen Hauses entsprechend, dass Sie hier in Ihrem Redebeitrag solche Ausführungen machen und die Demokratie schmälern. Das verbitte ich mir in Zukunft bei Ihren Ausführungen. (Beifall von der SPD.) Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe somit die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/927. - Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/927 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/927 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzes zur Einführung des Schulwesen-Datenschutzgesetzes und zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (Drucksache 17/936) Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot das Wort.

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Christine Ursula Streichert-Clivot

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute steht ein zukunftsweisender Schritt für unsere Schulen auf der Tagesordnung. Mit der Einbringung des neuen Gesetzes zur Einführung eines Schulwesen-Datenschutzes und zur Änderung des Schulordnungsgesetzes schaffen wir die Grundlage für einen zeitgemäßen und datenschutzkonformen Unterricht, der auch den Bedürfnissen unserer Schulen im digitalen Zeitalter gerecht wird. Sie wissen das, das haben wir bereits an vielen Stellen im Hohen Hause diskutiert: Die Digitalisierung verändert unsere Schulen sehr rasant. Digitale Lernplattformen, adaptive Lernsysteme auf Grundlage künstlicher Intelligenz tragen heute dazu bei, dass das Lerntempo der Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lerninhalte individuell an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen angepasst werden können. Virtuelle Lernumgebungen, die wir seit der Pandemie an unseren Schulen verstärkt einsetzen, ermöglichen einen interaktiven und auch motivierenden Unterricht. Digitale Kommunikationsplattformen erleichtern parallel die Kommunikation zwischen Schule, Schülerinnen und Schülern und Eltern. Doch diese Entwicklung bringt auch neue Herausforderungen mit sich. Der Unterrichtsraum hat eine Entgrenzung erfahren. War es in der Vergangenheit in der Regel alleine durch das Klassenzimmer repräsentiert, findet Lehren und Lernen heute auch in vernetzten digitalen Umgebungen statt. Diese Umgebungen werden von technischen Dienstleistern zur Verfügung gestellt und von Bildungsmedienanbietern gestaltet. Deshalb ist es wichtig, den besonderen Schutz, den ein Klassenraum den Schülerinnen und Schülern zwingend bieten muss, auch auf die neuen digitalen Lehr- und Lernräume zu übertragen. Das ist das Anliegen dieses Gesetzes. Die alten Datenschutzregeln in Schulen sind nicht mehr zeitgemäß und entsprechen auch nicht mehr den hohen Anforderungen, die uns durch rechtliche Regelungen gestellt werden. Sie sind unübersichtlich, kompliziert und unzureichend an die digitale Welt angepasst. So können die bestehenden Regelungen nicht mehr den gestiegenen verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genügen. Ferner entsprechen die bestehenden Regelungen bereits nicht mehr dem durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung geprägten Sprachgebrauch. Dies konnte bisher zu Rechtsunsicherheit und auch zu unnötigem bürokratischem Aufwand für Schulen, insbesondere für Lehrerinnen und Lehrer, führen und erschwerte auch den Einsatz moderner Lernwerkzeuge. Das wollen wir ändern. Das ist Grundlage dieses Gesetzes. Das wird nun anders. Mit einem eigenständigen - ich betone „eigenständigen“ - Gesetz zum Datenschutz im Schulwesen schaffen wir endlich Klarheit, Rechtssicherheit und auch Handlungssicherheit in unterschiedlichen Bereichen. Nach Bremen ist das Saarland damit das zweite Bundesland, das den Datenschutz im Schulwesen in einem eigenständigen Gesetz regelt. Man kann daher mit Fug und Recht behaupten, dass wir auch auf dieser Regelungsebene nun zum Vorreiter in Deutschland werden. Wir zeigen, dass es möglich ist, den Schutz personenbezogener Daten unserer Kinder und Jugendlichen mit den Anforderungen der digitalen Welt zu vereinbaren. Was ändert sich? Der bisher im Wesentlichen in § 20b des Schulordnungsgesetzes geregelte und durch eine Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Schulen konkretisierte Datenschutz wird nun in ein eigenständiges Gesetz überführt. Das Gesetz orientiert sich an verfassungsgerichtlichen Anforderungen und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Es ist deshalb auch sehr klar formuliert und ermöglicht den Fachleuten zu verstehen, worum es geht, und ist an die Bedürfnisse dieser sehr stark - auch dynamisch - sich ändernden digitalen Welt angepasst. Es übernimmt den Sprachgebrauch dieser neuen gesetzlichen Regelungen und auch der europäischen Regelungen. Uns ist es wichtig, mit diesem Gesetz und den sich daran anschließenden Verordnungsänderungen auch entsprechende Informationsmaterialien für die Abnehmerinnen und Abnehmer insbesondere in den Schulen zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz schafft klare und eindeutige Regeln für den Umgang mit Schüler*innen-Daten. Die Welt und die Nutzung der Schüler*innen-Daten hat sich stark geändert. Das neue Gesetz stärkt so die Rechte von Schülerinnen und Schülern. In gewisser Hinsicht könnte man sagen, es ist sozusagen auch die Fortführung der Stärkung der Rechte, die wir gerade eben beschlossen haben. Schülerinnen und Schüler wissen mit diesem Gesetz genau, welche Daten von ihnen erhoben und verwendet werden. Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und auch Löschung ihrer Daten. Sie werden mit diesem Gesetz bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres im Schulkontext datenschutzmündig. Aber auch ihre Eltern werden ein Akteneinsichtsrecht erhalten, solange die Kinder minderjährig sind. Damit tragen wir auch der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus besonders Rechnung. Wichtig ist für uns in allen Fragen, die mit der Digitalisierung zusammenhängen, dass der geschützte Lehr- und Lernraum sich auch im digitalen Zeitalter abbildet. Das ist die Grundlage für dieses Gesetz. Die Regelungen stellen sicher, dass das individuelle Lehr- und Lernverhalten von unseren Fachleuten, den Lehrerinnen und Lehrern, auch sicher ausgewertet werden kann, und verhindern damit auch negative Auswirkungen auf die Bildungs- und Erwerbsbiografie der Schülerinnen und Schüler. Was heißt das konkret? Es geht zum einen in diesem Gesetz um die Stärkung der Zusammenarbeit durch Austausch von Informationen. Das neue Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren im Schulwesen, das heißt, die Schulen auf der einen Seite, die Schulträger, in der Regel Städte, Gemeinden und Landkreise, die Behörden - damit ist unter anderem das Ministerium gemeint - und andererseits außerschulische Partnerinnen und Partner, die nicht selten auch die Arbeit der Schulen in positiver Weise unterstützen. Die Vernetzung wird einfacher und sicherer und der Informationsfluss zwischen allen Beteiligten optimiert. Gleichzeitig wollen wir mit diesem Gesetz auch die kollaborative Erstellung und Ausarbeitung ermöglichen und die Gestaltung von IT-Infrastrukturen, Bildungsinfrastrukturen auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen. Beispielsweise durch die Einführung der LSMS, unserer Medienausleihe, das heißt der Zurverfügungstellung der Tablets, schaffen wir hier eine weitere wichtige Grundlage und mit Perspektive auf eine einheitliche digitale Schulverwaltung arbeiten wir an den rechtlichen Grundlagen. Kollaboration heißt, die Akteure miteinander zu vernetzen. Heute ist es ausgesprochen schwierig für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, an Informationen zu gelangen, obwohl sie mit den gleichen Schülerinnen und Schülern zusammenarbeiten wie Lehrerinnen und Lehrer. Auch das regeln wir an dieser Stelle, aber auch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie beispielsweise Lesepaten oder Betreibern von außerschulischen Lernorten wie etwa Museen, Schullandheimen oder Lehrgangsheimen. Auch wird dieses Gesetz es in der Zukunft ermöglichen, ein sehr wichtiges Thema, wie ich finde, nämlich die Absolventinnen und Absolventen, die noch nicht den Weg in eine berufliche Ausbildung bekommen haben, bestens durch die Agentur für Arbeit zu beraten. Auch hier schließen wir eine datenschutzrechtliche Lücke, die mit diesem Gesetz auch die Möglichkeit und die Arbeit beispielsweise von Jugendberufsagenturen im Saarland wesentlich vereinfachen wird. Eine besondere Herausforderung haben wir auch mit Blick auf die Betreuung von Kindern von sogenannten beruflich Reisenden. Wir schließen eine Lücke, indem wir das länderübergreifende Lernmanagementsystem DigLu, digitales Lernen unterwegs, das wir geschaffen haben, auch auf diese Grundlage legen. Der Gesetzentwurf schafft ein höheres Maß an Handlungssicherheit in der Praxis, etwa mit Blick auf die Nutzung digitaler Werkzeuge. Das betrifft unsere Online-Schule Saarland, das betrifft in der Zukunft die einheitliche digitale Schulverwaltung. Das betrifft auch mehr Handlungssicherheit bei der Nutzung sogenannter adaptiver Lernsysteme auf der Basis künstlicher Intelligenz. Das sind Instrumente, die wir an unseren Schulen mit der Einführung der Online-Schule Saarland eingeführt und erprobt haben, Angebote von Bettermarks oder area9 im Zusammenhang mit der Förderung im Fach Mathematik, das heißt, Lernsysteme, die erkennen, wo der Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler liegt, und die quasi automatisiert zusätzliche Lernangebote machen. Wir schaffen mehr Handlungssicherheit in der Nutzung von Systemen, die Lernstandserhebungen, Lernstandsanalysen und Lernstandskontrollen machen wie beispielsweise das Verfahren 2P, Potenzial & Perspektive, das für uns eine unabdingbare Voraussetzung auch für die Förderung im Bereich der Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist. Wir schaffen auch mehr Handlungssicherheit in der Nutzung von Avataren im Unterricht, ein Instrument, das von unseren Schulen inzwischen eingesetzt wird. Avatare bedeutet, Schülerinnen und Schüler, die krank sind, die aufgrund einer medizinischen Behandlung über einen längeren Zeitraum nicht in Präsenz am Unterricht teilnehmen können, werden über Avatare sozusagen digital in den Klassenraum mit eingebunden. Das ist für uns ein ganz wichtiges Angebot, das in unseren Schulen genutzt wird. Ich darf an dieser Stelle sagen, es wird auch von unseren Fortbildungsinstitutionen, die wir im Saarland haben, sehr aktiv begleitet, indem nämlich auch mit den Lehrerinnen und Lehrern an der effektiven Nutzung dieser neuen digitalen Avatare gearbeitet wird. Wir nehmen mit dem Gesetzentwurf den Schutz der Daten unserer Schülerinnen und Schüler sehr ernst. Bei alldem, was ich gesagt habe, ist es auch wichtig, dass wir mit diesem Gesetzentwurf technologieneutral und zukunftsorientiert arbeiten. Technologieneutral bedeutet, dass wir im Grunde genommen auch zukünftige Entwicklungen wiedergeben können. Der Gesetzentwurf geht damit Hand in Hand mit weiteren Meilensteinen des Saarlandes hin zu einer zeitgemäßen Bildungsdigitalisierung. Darauf bin ich persönlich auch sehr stolz. Ich freue mich auf die Diskussion und auch Einbettung im Zuge der Zusammenarbeit mit unserem Bildungscampus, den wir in der vergangenen Woche vorgestellt haben. Auch hier haben wir mit Blick auf die Bildungsdigitalisierung mit Frau Dr. Limburg eine Leiterin gefunden, die die Bereiche KI und Future Skills als anerkannte Expertise mitbringt. Das heißt, auch sie wird Schulen bei der Umsetzung digitaler und datenschutzrechtlicher Regelungen mit unterstützen können. Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Botschaft senden. Wir erledigen mit diesem Gesetz unsere Aufgaben auch im Bereich des Datenschutzes und bringen sehr viel Elan und auch Leistungsbereitschaft mit. Wir ermöglichen damit letzten Endes, dass digitale Bildung zur Chancengerechtigkeit unserer Schülerinnen und Schüler beitragen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich wünschte mir ein solches Engagement auch vom Bund in Form einer echten Zusage zum DigitalPakt 2.0, weil das letzten Endes die Grundlage ist, dass wir in Zukunft den Datenschutz gut in die Umsetzung bringen. Ich freue mich auf die Diskussion und vor allem auf Ihre Zustimmung und die Debatte im Ausschuss. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne nun die Aussprache. - Es liegen Wortmeldungen vor und ich erteile Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang für die CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesetz zur Einführung des Schulwesen-Datenschutzgesetzes und zur Änderung des Schulordnungsgesetzes - sperriger Name, aber wichtiges Thema. Deshalb begrüßen wir heute ausdrücklich, dass die Landesregierung das Gesetz in Erster Lesung im Landtag einbringt und sich somit der Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Schule, Schulträger und Schulaufsichtsbehörde annimmt. Das ist notwendig geworden, da stimme ich der Ministerin zu. Datenschutzgrundverordnung und Online-Schule Saar mit Lernmanagementsystem, Videokonferenzsystem, Dateiablage für Lehrkräfte, Anschluss an Plattformen über die Bildungsmedien et cetera stellen neue Herausforderungen an die Schulgemeinschaften in einem immer digitaleren Lernumfeld. Daraus resultiert eine besondere Schutzbedürftigkeit von Schülern und Lehrkräften mit Blick auf ihre Daten. Es ist unsere politische Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Lehr- und Lernraum geschützt ist. Das gilt auch für Datenverarbeitung im digitalen Raum. Dass sich die Landesregierung mit diesem Gesetz auf den Weg macht, ist positiv. Dem, was Sie zum Thema Umgang mit Avataren und KI gesagt haben, stimmen wir zu. Es braucht hier klare Regelungen, damit diese Instrumente sinnvoll in unseren Schulen genutzt werden können. Mit Blick auf die Nutzerfreundlichkeit zur Herstellung einer hinreichend normklaren, übersichtlichen Regelung ist auch nachvollziehbar, diesen Bereich vom Schulordnungsgesetz zu lösen und in einem eigenen Gesetz zu festigen. Wenn wir uns heute in Erster Lesung enthalten, hat das zwei Gründe. Erstens. Wir wollen den Weg frei machen für die Anhörung im Aus- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) schuss. Für uns ist gerade bei einem so komplexen Themenfeld die Einschätzung von Datenschutzexperten und Schulgemeinschaft enorm wichtig, denn - um es vorsichtig auszudrücken - es gab im Bereich Datenschutz vonseiten der zuständigen Abteilung im Ministerium vor Kurzem grobe Schnitzer. Wir hatten eine unschöne Debatte in Ausschuss und Öffentlichkeit, weil datenschutzrechtliche Vorgaben beim OSS-Messenger ignoriert wurden, keine Prüfungen möglich waren, das ganze Thema über Monate hinweg verschleppt wurde. Das hat für große Verunsicherung in den Schulen gesorgt. Auch wenn dieses Gesetz ganz offensichtlich eine deutlich professionellere Handschrift trägt, sind für uns die Rückmeldungen der Anhörung zwingend notwendig, um hier Vertrauen für eine abschließende Entscheidung zu schaffen. Dieses Gesetz kommt spät. Die Datenschutzgrundverordnung gibt es nun schon etwas länger. Die OSS ist seit über fünf Jahren in der Fläche am Start - auch schon etwas länger. Beides sind die genannten Gründe für die Neuregelung. Der erste Schritt kommt nun also nach dem zweiten, aber zumindest kommt er. Zum neuen Schuljahr soll das Gesetz in Kraft treten. Das heißt, es muss jetzt nicht nur sehr sauber, sondern auch sehr schnell gearbeitet werden. Deshalb ist für unsere Zustimmung die Anhörung so wichtig. Wenn endlich ein Gesetz kommt, muss es sitzen. Damit dieses Gesetz in den Schulen zu Schuljahresbeginn anwendbar wird, braucht es zwingend eine Verordnung, die 20 Seiten Juristendeutsch so umsetzbar macht, dass die Schulen vor Ort damit arbeiten können. Wir haben es in den letzten Monaten öfter erlebt, dass vielleicht gut gemeinte Ansätze nicht verzehrfertig sind, aber abends bei den Schulleitungen aufploppen und morgens umgesetzt werden sollen. Das darf hier nicht passieren. Die Schulen und vor allem die Administratoren der Online ‑ Schule Saar brauchen ausreichend Vorlaufzeit vor den Sommerferien, um Prozesse umzustellen und die neuen Vorgaben umzusetzen, sonst startet das Schuljahr im Chaos. Deshalb ist es für uns wichtig, dass parallel zum laufenden Verfahren und rechtzeitig für die Zweite Lesung eine klare Handreichung für die Schulen in eine Verordnung gegossen werden. Sie haben es in Aussicht gestellt. Zusammengefasst stehen wir dem Gesetz grundsätzlich positiv gegenüber, werden uns aber in Erster Lesung enthalten. Ein Punkt hat mich doch stutzig gemacht, der der Nachfrage lohnt. Es wurde auf die Schulverwaltungssoftware DESC, die in einem weit fortgeschrittenen Stadium sei, hingewiesen. Auch ihretwegen müsse dieses Gesetz auf den Weg gebracht werden. Richtig, da war was! 2022 hat das Bildungsministerium öffentlich erklärt, die Schulen für das Schuljahr 2023/2024 durch eine neue Schulverwaltungssoftware zu entlasten. In der Saarbrücker Zeitung hieß es: Schon vor 2024 sollen die Schüler digitale Zeugnisse erhalten. - Diese selbst gesteckten Fristen sind offensichtlich längst gerissen, aber wenn man jetzt immerhin in einem fortgeschrittenen Stadium ist, freuen wir uns auf Detailinformationen, auf einen klaren Zeitplan und auf ein transparentes Beteiligungsvorgehen, damit die Schulen bei diesem ganz, ganz zentralen Projekt mitgenommen werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt einige Vorhaben im Bildungssektor, die derzeit brachliegen, bei denen es bei den Ankündigungen bleibt. Abgesehen von DESC, wo ist die Gemeinschaftsschulverordnung? Wo ist vor allem die gesetzliche Grundlage für die Medienausleihe, die kurz angesprochen wurde, und wo ist der belastbare Finanzplan? - Viele Töpfe auf dem Herd, aber gar ist noch nicht viel. Gerade bei der Medienausleihe drängt die Zeit. Auch dort muss es rechtzeitig zum Ende des Schuljahres endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen geben. Wir hatten erwartet, dass dazu heute ein Gesetzentwurf eingebracht wird, um die Vorlaufzeit zu haben, dass jetzt Vorschläge zur Finanzierung mit dem Digitalpakt gemacht werden, aber eben auch dazu, was der Plan B ist, wenn der Bund das Saarland hängen lässt. Die ersten Geräte müssen ersetzt werden, die Kreise und Kommunen brauchen Planungssicherheit und Rechtssicherheit. Das Land muss sicherstellen, dass dieses Großprojekt endlich auf stabile Füße gestellt wird. Das muss endlich in einen genauen Handlungsrahmen. Hier herrscht Handlungsdruck. Die Medienausleihe ist eine echte Großbaustelle. Was für das vorliegende Datenschutzgesetz gilt, gilt auch für die Medienausleihe und für andere Gesetze, Verordnungen und Projekte, die angekündigt, aber noch nicht umgesetzt werden. Am Ende muss es leider schnell gehen, aber das darf nicht auf Kosten der Genauigkeit, der Umsetzbarkeit und der Praktikabilität vor Ort gehen. Heute wird das vorliegende Datenschutzgesetz in die Anhörung gehen. Wir freuen uns darauf. Wir freuen uns aber auch, wenn die Medienausleihe zeitnah folgt. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Lang, und erteile nun Frau Abgeordnete Sevim Kaya-Karadağ für die SPD-Landtagsfraktion das Wort.

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Sevim Kaya-Karadağ SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Frak- (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) tionen! Wenn man sich bundesweit umschaut, wer beim Thema Digitalisierung in der Bildung eine Vorreiterrolle hat, gibt es ein Land, das immer genannt wird. Genau, das Saarland! Darauf können wir stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD. - Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vorsitz.) Dies erlebe ich als Mutter eines schulpflichtigen Kindes nicht nur im Alltag, auch ein Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK von 2022 bestätigt, dass wir im Saarland auf dem richtigen Weg sind. Betrachtet man die Handlungsempfehlungen zur Digitalisierung im Bildungssystem für die Bundesländer, sieht man erneut, dass wir bereits vieles umgesetzt haben. Wir kommen sehr schnell und sehr gut voran, sogar schneller und besser als andere Bundesländer mit deutlich besser ausgestatteten Haushalten. Diesen Erfolg lassen wir uns auch nicht kleinreden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir haben für ein Tablet in jedem Schulranzen gesorgt und treiben die Digitalisierung an unseren Schulen voran. Da ist es selbstverständlich, dass der Datenschutz beachtet werden muss. Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung macht eine Anpassung und Ergänzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Schulordnungsgesetz erforderlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine eigenständige gesetzliche Regelung außerhalb des Schulordnungsgesetzes geschaffen, um den Schutz personenbezogener Daten in Schulen im Detail zu regeln. Mit diesem Gesetz schaffen wir die datenschutzrechtliche Grundlage für unsere digitalen Lehr- und Lernsysteme wie der Online-Schule Saarland und dem einheitlichen Schulverwaltungssystem DESC. Ich will aber noch einmal auf die digitale Vorreiterrolle des Saarlandes zurückkommen. Wir können stolz sein auf das bisher Erreichte. Wir können stolz sein auf die LSMS, die landesweite Medienausleihe. Damit war das Saarland das erste Bundesland, das seine Schülerinnen und Schüler flächendeckend mit digitalen Bildungsmedien und Tablets versorgt hat. Wir können stolz sein auf die strukturelle Förderung von Medienkompetenz und informatischer Bildung durch das Basiscurriculum Medienbildung, das es schon seit 2019 gibt. Es legt die digitalen Kompetenzen fest, über welche die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schulzeit verfügen sollen. Wir können stolz sein auf die Qualifizierung unserer Lehrkräfte. Digitale Bildung ist bereits in den frühen Phasen der Lehrkräfteausbildung durchgehend bis zum Ende der Ausbildung ein fester Bestandteil. Wir können stolz sein auf die Einführung von Informatik mit G9, denn mit Informatik als Pflichtfach ab Klassenstufe 7 eröffnen wir unseren Kindern Chancen für einen guten Arbeitsplatz im IT-Sektor. Wir reden nicht nur von neuen Arbeitsplätzen, wir machen unsere Kinder auch fit, damit sie diese Chancen nutzen können. (Beifall von der SPD.) Passend hierzu hat die Landesregierung den Lehramtsstudiengang Informatik reformiert und ein Quereinsteiger*innenprogramm für Informatiklehrkräfte ins Leben gerufen. Wir können stolz sein auf ein Tablet in jedem Schulranzen. Knapp 83.000 Endgeräte wurden bisher ausgeliefert. Alle Lehrkräfte sind ausgestattet und etwa 73.000 Schülerinnen und Schüler. Und wir können stolz sein auf unsere landeseigene Bildungscloud, die Online-Schule Saarland. Meine Damen und Herren Kollegen, während andere ständig das Haar in der Suppe suchen, nutzen wir die Chancen und packen Dinge an. Denn nur so schafft man neue Möglichkeiten in einer immer digitaler werdenden Welt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Corona-Pandemie, in der Schulen zeitweise schließen mussten, hat uns doch gezeigt, wie wichtig die Vermittlung digitaler Lerninhalte sein kann. Sie hat gezeigt, dass die Möglichkeit zur Kommunikation auf digitalem Weg unerlässlich ist. Während andere sich in der Pandemie plötzlich zum ersten Mal ernsthaft gefragt haben, wie sie jetzt digitalen Unterricht machen könnten, war im Saarland bereits alles vorhanden: ein eigenes Lernmanagementsystem, die Online-Schule Saarland. Die OSS startete bereits eine Woche nach den Schulschließungen und ist mittlerweile aus dem Alltag der saarländischen Schulen nicht mehr wegzudenken. 2020 war sie ein geeignetes Mittel für unsere Schülerinnen und Schüler und für Lehrkräfte, um in Videokonferenzen zusammenzukommen. Die OSS hatte gerade während der Pandemie Kontakt ermöglicht, der sonst nicht zustande gekommen wäre, und das alles in einem geschützten digitalen Raum, der Sicherheit bietet für die Lernenden, der aber zugleich auch die Lehrenden schützt, die sich darin aufhalten. Da wundert es nicht, dass Rückfragen aus anderen Bundesländern kamen. Sie wollten wissen, wie wir das damals eigentlich gemacht haben. - Gut haben wir es gemacht. So haben wir auch weitergemacht. Blickt man sich in einem Klassenraum um, so stellt man schnell fest, dass die Lernstände der einzelnen Kinder ganz unterschiedlich sein können. Umso wichtiger ist es, eine individuelle Förderung anzubieten, die jedes Kind dort abholt, wo es gerade steht. Auch da ist die OSS eine riesige Hilfe, indem sie multimediale Gestaltungsmöglichkeiten für Lehrkräfte anbietet, die (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) individuell an bestimmte Lerngruppen oder auch einzelne Schülerinnen und Schüler angepasst werden können. Schülerinnen und Schüler können mit der OSS interaktive Werkzeuge nutzen, die individuelles Lernen möglich machen, zum Beispiel Mathematiklernen mit Bettermarks. Bettermarks passt sich an den Lernstand des jeweiligen Schülers und der jeweiligen Schülerin an und ermöglicht ein individuelles Lernen. Dies zeigt, dass digitales Lernen - vorausgesetzt, es wird richtig eingesetzt - für einen echten Mehrwert sorgt. Es bringt Abwechslung in den Schulalltag und kann die Lernmotivation der Kinder ankurbeln. Durch den Einsatz digitaler Tools und Plattformen können Lehrkräfte den Unterricht interaktiver und flexibler gestalten. Verlernen Kinder dadurch das Schreiben mit Füller? - Nein, das ist Blödsinn. Unsere Lebensrealität hat sich einfach geändert. Sie ist digitaler geworden. Darauf müssen wir auch unsere Kinder altersgerecht vorbereiten. Es ist daher falsch, Kindern digitale Medien vorzuenthalten. Denn Kinder müssen auf die digital geprägte Zukunft vorbereitet werden und sollten möglichst früh Medienkompetenzen erlernen. Werden digitale Medien gezielt und nicht ausschließlich im Unterricht eingesetzt, so können sie die Vermittlung und Festigung von Basiskompetenzen unterstützen. (Beifall von der SPD.) Deshalb ist es wichtig und gut, dass wir im Saarland den Ausbau der digitalen Bildung vorantreiben. Natürlich gab es in der Startphase einige Probleme bei OSS und es musste noch das eine oder andere Hindernis aus dem Weg geräumt werden. Aber das gehört dazu, wenn man etwas Neues voranbringen will. Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich rede. Als Mama eines schulpflichtigen Kindes war ich während der Homeschooling-Phase mittendrin statt nur dabei. Nicht alles hat von Anfang an gut geklappt, aber wissen Sie, wir im Saarland haben in den vergangenen Jahren so viele Probleme gelöst, von denen andere sich wünschen, sie hätten sie, weil das bedeuten würde, dass auch bei ihnen etwas vorangeht. Unser Motto ist und bleibt: Machen statt motzen. Stillstand bedeutet immer Rückstand. Wir sind nicht stehen geblieben, im Gegenteil. Ein großes Lob an unsere Ministerin Christine Streichert-Clivot und Ihr Haus. Heute ist Herr Weller von der Fachstelle anwesend. Herzlich willkommen! Ein großes Lob an Sie, an Euch, dass Sie den Digitalisierungsweg gegangen sind und nicht stehen geblieben sind. Danke dafür! (Beifall von der SPD.) Doch während wir die Vorteile der Digitalisierung nutzen, dürfen wir keinesfalls den Schutz der Daten unserer Schülerinnen und Schüler und auch unserer Lehrkräfte außer Acht lassen. Angesichts des digitalen Wandels müssen wir selbstverständlich eine solide datenschutzrechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulträgern und Aufsichtsbehörde schaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesem Anliegen Rechnung, indem er unter anderem eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Schule, Schulträger und Schulaufsichtsbehörde normiert. Bei der Nutzung digitaler Lehr- und Lernsysteme ist es entscheidend, dass die Daten der Schülerinnen und Schüler sicher und geschützt sind. Das wird durch die Nutzung von sicheren und datenschutzkonformen Plattformen gewährleistet. Der Unterrichtsraum in Schulen soll ein Lehr- und Lernraum bleiben, der besonders gegen äußere Einflüsse geschützt werden muss, auch im digitalen Raum. Auch dort müssen die Sicherheit und der Schutz der Daten unserer Schülerinnen und Schüler höchste Priorität haben. Durch die Einführung eines Datenschutzgesetzes im Schulwesen können wir sicherstellen, dass persönliche Informationen vertraulich behandelt und vor Missbrauch geschützt werden. Dies schafft nicht nur Vertrauen, sondern gewährleistet auch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der digitale Wandel hat unser Bildungssystem verändert. Jetzt brauchen unsere Datenschutzmaßnahmen ein Update. Mit einem klaren rechtlichen Rahmen können wir sicherstellen, dass die Daten unserer Schülerinnen und Schüler geschützt sind, und gleichzeitig die Vorteile der Digitalisierung im Bildungsbereich nutzen. Für mich und meine Fraktion ist es auch wichtig, dass das Lehr- und Lernverhalten der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler nicht unbeschränkt ausgewertet werden kann. Was in einem Klassenzimmer geschützt ist, sollte auch im digitalen Unterricht geschützt sein. Die Anbieter digitaler Bildungsmedien müssen die Privatsphäre der Nutzer schützen. Deshalb ist es wichtig, dass die Fortschreibung der bisherigen digitalen Bildungsmedien die Anforderungen an den Datenschutz berücksichtigt. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die digitale Bildung so zu gestalten, dass sie den Datenschutz respektiert und dass die Privatsphäre der Beteiligten gewahrt bleibt. Nur so können wir sicherstellen, dass der Unterrichtsraum ein geschützter Raum bleibt, in dem Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte frei und sicher lernen und lehren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie ein, gemeinsam an der Gestaltung dieses wichtigen Gesetzes mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz unserer Bildungseinrichtungen zu leisten. - Glück auf! (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Kollegin. Wir fahren fort in der Liste der Wortmeldungen. - Ich erteile nunmehr für die AfD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Meine Vorrednerin ist ja nicht müde geworden, dauernd stolz zu sein. Sie war stolz über diese Regelung und über jene Regelung und darauf, wer alles im Bund uns nachahmt. Ich muss sagen, ich habe da eine andere Wahrnehmung. Es gibt die vielen Brandbriefe aus den verschiedensten Schulen, aus den verschiedensten Bildungsstätten. Es gibt auch Statistiken, bei denen Leistungen auf Bundesebene gemessen wurden. In dem Vergleich haben wir in der Regel nicht so gut ausgesehen. Da war mancher schon stolz, wenn er im Mittelfeld war. Also soll man mit dem Stolz vorsichtig sein. Ich meine, wir sollten darauf hinarbeiten, dass wir in Zukunft stolz sein können, was unsere Kinder sind und was sie leisten können. Es ist nämlich die Aufgabe unseres Bildungssystems, aus den Kindern, die uns anvertraut sind, Staatsbürger zu machen, die verantwortlich handeln können, die auch glücklich sind und die staatstragend sind und die sich allgemein wohlfühlen. Das ist unsere Aufgabe. Der Datenschutz ist ein Teil, der mit dieser Aufgabe zusammenhängt. Ich habe es schon einige Male gesagt, ich war 45 Jahre Lehrer, in denen war der Datenschutz eine Selbstverständlichkeit. Der Datenschutz war eine Selbstverständlichkeit. Natürlich bin ich nicht nach Hause gegangen und habe selbst meiner Frau nicht erzählt, was dieses oder jene Kind morgens angestellt hat oder was der Kollege gemeint hat und so weiter. Nein, ich habe in der ganzen Zeit meiner Berufstätigkeit diesen Datenschutz wirklich sehr ernst genommen, vielleicht sogar übertrieben ernst genommen. Ich habe ihn aber mindestens sehr ernst genommen. Nun sind die Gegebenheiten heute andere, als sie vor zehn, 20 oder 50 Jahren waren. Das ist klar. Einer unserer Professoren hat an der Uni gesagt, die Schule hinkt immer ungefähr 30 Jahre hinter dem Leben zurück. Ich habe das schon eine Weile beobachten können; so ungefähr stimmt es. Das heißt, wir sind jetzt auch auf gut saarländisch gesagt „hinne hott“. Aber der Datenschutz darf nicht der Mittelpunkt der Schularbeit sein. Er muss ein Teil sein. Da kommt schon die Schwierigkeit. Wie soll ich, wenn ich noch nicht einmal das angestrebte Ziel der Digitalisierung erreiche, schon genau für alle Schulen wissen, wie ich den Datenschutz regeln soll? Wir haben es gesehen; es ist heute hier gesagt worden, auch von der Ministerin. Wir leben ja nicht im rechtsfreien Raum; wir haben schon Vorschriften und Gesetze. Diese stimmen nicht mehr überein mit der Wirklichkeit, also müssen sie reformiert werden. Das ist unsere Aufgabe. Das ist aber eine schwierige Aufgabe. Ich rate überhaupt davon ab zu versuchen, diese bis in die letzte Feinheit endgültig für die nächsten 50 Jahre zu regeln. Welche Situation haben wir denn im Land? Wir haben ein kleines Land, aber dennoch haben wir verschiedene Schulgattungen. Wir haben die kleine Grundschule, wir haben die sehr großen, ganz verschieden gestalteten Berufsbildungszentren, wir haben Gemeinschaftsschulen, wir haben Gymnasien, Förderschulen, ganz verschiedene Förderschulen. Alle diese Schulen, selbst die Schulformen unter sich, unterscheiden sich, ob eine Schule in Wadern steht oder in Quierschied. Das ist schon wieder ein Unterschied. Wie will ich denn für alle diese Schulen Gesetze machen, die für alle diese Schulen gleichzeitig gelten und dann vielleicht und hoffentlich auch noch für die nächsten zehn Jahre? Das geht nicht. Aus diesem Grunde empfehle ich, dass man keine Gesetze macht. Das ist ja sowieso so eine Sache. Wir sind immer gegen die Bürokratie. Aber wir selbst machen sie ja. Die Leute machen sie nicht. Wir machen die Bürokratie mit unseren Gesetzen, die wir hier dauernd einbringen. Wir machen sie! Warum muss das ein Gesetz sein? Warum kann das nicht zum Beispiel eine Richtlinie oder eine Empfehlung sein, die das Bildungsministerium für Gymnasien oder für Grundschulen ausgibt, die verschieden sind? Oder für die Grundschule von hier und die Grundschule von dort, die wieder untereinander verschieden sind? Warum überlässt man das nicht zum großen Teil den Schulen selbst, wie sie das organisieren? Dort sitzen doch die Fachleute, die das nachher durchführen müssen. Wenn sie nicht in der Lage sind, das durchzuführen, dann sind sie natürlich auch nicht in der Lage, das zu beurteilen. Wenn die Fachleute das nicht können, wieso können dann die Leute im Ministerium das? In der Regel sind diejenigen, die Gesetze machen, keine Schulleute, sondern Juristen. - Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich erteile nunmehr das Wort für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Stephanie Meiser.

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Stephanie Meiser SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bevor ich beginne, noch eine kleine Anmerkung zu meinem Vorredner. Ich hätte viele Anmerkungen, aber es gibt auch viele Dinge, in denen ich nicht Ihre Ansicht teile. Aber darin, dass Datenschutz eine Empfehlung ist und dass das nicht geregelt werden sollte, gehe ich nicht so ganz mit Ihnen konform. Ansonsten habe ich viele Erfahrungen, die ich wahrscheinlich mit meiner Kollegin und Vorrednerin teilen kann. Auch ich erinnere mich noch sehr gut an das Jahr 2020. Zu dem Zeitpunkt hatte ich zwei Kinder in zwei unterschiedlichen weiterführenden Schulen. Die Corona-Pandemie hat natürlich auch bei uns zu Hause die gewohnten Abläufe ziemlich durcheinandergebracht. Plötzlich war nicht nur Homeschooling, sondern damit verbunden auch die Nutzung von digitalen Medien, digitalen Übertragungswegen und Kommunikation angesagt. Bereits im März 2020 wurde OSS freigeschaltet. Damit war das Saarland das einzige Bundesland, das zu dem Zeitpunkt eine solche Plattform auf die Beine gestellt hat. Bis allerdings OSS mit allen seinen Möglichkeiten genutzt wurde, dauerte es noch eine Weile. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Wenn so etwas neu eingeführt wird, ist nicht jeder gleich von Anfang an dabei. In dieser Anfangszeit durften die Schülerinnen und Schüler, aber auch wir Eltern wirklich alle Wege der Kommunikation und Datenübertragung kennenlernen. Ich glaube, es gibt keinen analogen und digitalen Weg, der nicht genutzt wurde. Entsprechend groß war die Verwirrung bei allen Beteiligten, da jeder seinen Möglichkeiten und Neigungen entsprechend Plattformen und Wege suchte, um in Kontakt zu bleiben und Lerninhalte oder Lehrmaterial zur Verfügung zu stellen. Nicht selten blieben Aufgaben oder Nachrichten bei dieser Vielfalt von Möglichkeiten ungesehen oder unbearbeitet; auf unterschiedlichen Endgeräten war eine Bearbeitung gar nicht erst möglich. Was für eine große Erleichterung war es für alle Beteiligten, als OSS endlich von allen genutzt wurde und uns Eltern eine einheitliche Lösung bot. Liebe Frau Ministerin, ich bin froh, dass wir hier im Saarland sehr früh und sehr gut auf diesem Weg unterwegs waren und auch immer noch sind. Dieses digitale Chaos konnten wir sehr schnell hinter uns lassen. OSS verfügt nicht nur über eine geschützte Lernplattform, die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler für ihre Kurse und Lerneinheiten nutzen können. Es gibt auch eine eigene Datei-Cloud. Lehrkräfte können diese nutzen, um ihre Materialien dort zu speichern und Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Diese Lösung ist nicht nur schnell und einfach, sondern auch sicher. Virtuelle Videoräume bieten Eltern die Möglichkeit, sich mit Lehrkräften auf kurzem Weg auszutauschen. Dies war während der Pandemie ein guter Kommunikationsweg. Auch der Austausch zwischen Kolleginnen und Kollegen ist möglich. Mit dem OSS Messenger an Grund- und Förderschulen, den ich mir wirklich sehr gewünscht hätte, als meine Kinder in der Grundschule waren, wird die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus extrem erleichtert. Die klassische Ranzenpost entfällt und damit auch der materielle und zeitliche Aufwand für die Lehrkräfte. Kopien fallen weg, die Nachricht kommt schnell und sicher bei den Eltern an und Lehrkräfte sparen sich den organisatorischen Aufwand. Wirklich rund wurde dieses Angebot durch die zur Verfügung gestellten Endgeräte, zu denen alle Schülerinnen und Schüler Zugang haben. Auf alle Möglichkeiten der OSS kann ich aus zeitlichen Gründen gar nicht eingehen, aber Sie sehen, welchen Mehrwert unsere eigene Bildungscloud allen Beteiligten bietet. Damit wird das Saarland seiner Vorreiterrolle im Bereich digitaler Bildung zu 100 Prozent gerecht. Der Schutz unserer Schulkinder ist für uns das Wichtigste. Das gilt natürlich auch im Bereich des Datenschutzes. Daher sind das vorliegende Gesetz und die Anpassung des Schulordnungsgesetzes nur folgerichtig. Über OSS haben wir heute bereits ausführlich geredet, aber das vorliegende Gesetz dient auch als Grundlage für weitere wichtige Veränderungen in der digitalen Bildungslandschaft. Bereits vorhin erwähnt: Das Projekt Digitale Einheitliche Schulverwaltung, kurz DESC genannt, befindet sich in einem weit fortgeschrittenen Stadium und kann nur mit der hier zu schaffenden datenschutzrechtlichen Grundlage ausgerollt werden. DESC bedeutet zukünftig eine enorme Entlastung für Lehrkräfte, Daten können noch besser und mit geringerem Zeitaufwand verwaltet werden. Das bedeutet weniger Aufwand und eine Zeitersparnis, zum Beispiel beim Erstellen von Bescheinigungen, Dokumenten und vielem mehr. Diese Systeme bedeuten aber nicht nur Zeitersparnis, hier werden auch erhebliche Kosten eingespart. Mit der Bereitstellung der zentralen Bildungsinfrastrukturelemente OSS und DESC erbringt das Land schon jetzt beziehungsweise auch zukünftig Leistungen, die zu einer finanziellen Entlastung der kommunalen Schulträger führen. Die Kommunen können sich insbesondere die Kosten für die Lizenzierung abweichender Bildungsplattformen, Messengerdienste und Schulverwaltungsprogramme sparen. Hier sprechen wir von mehreren Millionen Euro jährlich. (Abg. Meiser (SPD)) Zusätzlich können zukünftig auch durch die in DESC enthaltene Klassenbuchfunktion die herkömmlichen gedruckten Klassenbücher ersetzt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine gute und nachhaltige Lösung, die viel Geld spart. (Beifall von der SPD.) Ich möchte noch kurz auf zwei weitere Nutzungsformen eingehen, für die ebenfalls der Datenschutz geregelt werden muss. Zum einen handelt es sich um DigLu, eine Plattform, die das Konzept „Lernen auf der Reise“ mit den Möglichkeiten der digitalen Welt verbindet und so auf eine neue Stufe hebt. Mit DigLu verfolgt man länderübergreifend das Ziel, eine digitale Infrastruktur für Kinder beruflich reisender Menschen zu schaffen und damit eine deutliche Verbesserung in diesem Bereich zu erwirken. Zum anderen geht es um die Nutzung von Telepräsenz-Avataren. Diese wirklich wunderbaren Helferleine ermöglichen Schülerinnen und Schülern, die aufgrund länger andauernder Erkrankung nicht in die Schule gehen können, trotzdem am Unterricht und, was noch viel wichtiger ist, auch am sozialen Leben in ihrer Klasse teilzuhaben. Eine wirklich tolle Erfindung, denn die soziale Isolation bei längerer Abwesenheit wirkt sich sowohl auf die schulischen Leistungen und den Bildungsweg, aber vor allem auf das emotionale Wohlbefinden und die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen aus. Auch für diese Anwendung wird die Nutzung im aktuell vorliegenden Schulwesen-Datenschutzgesetz geregelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der umfangreichen Regelungen ist es, wie vorhin schon genannt, absolut sinnvoll, diese aus dem Schulordnungsgesetz herauszunehmen und im aktuell vorliegenden Schulwesen-Datenschutzgesetz näher zu definieren. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz in Erster Lesung. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wir fahren fort in der Aussprache. - Ich erteile das Wort für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang.

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Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion hat im Vorfeld angekündigt, sie sei bereit, auf eine Aussprache heute zu verzichten, denn wir hatten uns gesagt, das ist nichts hochgradig Kritisches. Ich habe mir auch wirklich Mühe gegeben, heute nur dezent und freundlich zu streifen, wo so ein paar - eigentlich riesengroße - Baustellen in diesem Bereich liegen. Aber nach diesen völlig realitätsfremden Lobhudeleien muss ich doch leider noch mal rein! (Beifall von der CDU.) Ich muss Sie fragen, wie Sie sich denn mit künstlicher Intelligenz einen Planeten zurechtgebogen haben, der so fern von dem ist, den unsere Schulen vorfinden? Ich hatte während der Reden meiner beiden Kolleginnen der SPD-Fraktion mehrere Nachrichten bekommen - nicht aus meiner Partei, sondern aus dem echten Leben - mit Fragen wie: „Sind wir denn bei Zimmer frei?“, wo man immer von der ultimativen Lobhudelei sprach. Oder Fragen wie beispielsweise: „Waren die denn in den letzten Wochen mal in den Schulen? Bei uns klappt das mit den Tablets immer noch nicht.“ „Wo ist das WLAN?“ All diese Fragen! Dann höre ich - wenn wir nur dezent die Punkte streifen -, dass Sie hier vom Haar in der Suppe sprechen, und das bei Riesenmurks beim Datenschutz. Ich muss es jetzt so sagen, ich habe es vorhin noch ganz freundlich formuliert: Was beim OSS-Messenger lief, war ein Desaster! Das war ein Offenbarungseid. Das hat der Abteilungsleiter im Ausschuss gesagt und nachher musste der Kollege das in der Presse auch so kundtun. (Zurufe von der SPD.) Ich hätte es hier gar nicht gesagt, aber Sie legen den Ball so weit vors Tor, dass ich gar nicht daran vorbeirennen kann! (Beifall von der CDU.) Wenn Sie dann von einem Haar in der Suppe sprechen, wenn es kein Konzept für die Medienausleihe gibt, wenn es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, wie die Schulen damit weiter vorgehen und kein Finanzkonzept für ein millionenschweres Problem, das auf uns zurollt, dann bin ich froh, dass wenigstens Ihre Welt in Ordnung ist. Ich hoffe, wir schaffen es, dass die Welt für die Saarländerinnen und Saarländer auch wirklich in Ordnung kommt! - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. - Ich sehe gerade, es gibt noch eine weitere Wortmeldung seitens der SPD-Landtagsfraktion. - Ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Sevim Kaya-Karadağ.

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Sevim Kaya-Karadağ SPD

Frau Präsidentin, ich ergreife noch mal das Wort. Ich weiß, Opposition tut weh. Schauen Sie doch mal über die Bundesländer. (Zuruf von der CDU: Das stimmt doch über- haupt nicht!) (Abg. Kaya-Karadağ (SPD)) Frau Schmitt-Lang, beruhigen Sie sich einfach. Bleiben Sie mal ‑ ‑ (Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Ja, aber wir brauchen im Gegensatz zu Ihnen die KI nicht beziehungsweise bei uns ist die natürliche Intelligenz auch so ausgeprägt. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Eine Beleidigung! Das ist eine Beleidigung … (akustisch unver- ständlich). - Unruhe.)

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Dagmar Heib

Entschuldigung, Frau Abgeordnete! Ich habe das Wort ergriffen, liebe Frau Kollegin Schmitt-Lang. Aber ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt, Frau Kollegin, damit Sie hier persönliche, beleidigende Äußerungen machen! (Abg. Kaya-Karadağ (SPD): Ich habe Sie nicht persönlich angesprochen, sondern habe Sie im übergreifenden Sinne gemeint! - Lautes Sprechen.) Ich möchte Sie bitten ‑ ‑ (Abg. Kaya-Karadağ (SPD): Ich möchte noch einmal darauf ‑ ‑ ) Entschuldigung, ich habe das Wort. Ich habe es Ihnen noch nicht wiedergegeben. (Abg. Kaya-Karadağ (SPD): Selbstverständ- lich.) Ich möchte Sie bitten, liebe Frau Kollegin, sonst ärgere ich mich noch ganz massiv, Ihnen die Wortmeldung zugelassen zu haben, obwohl ich die Aussprache geschlossen hatte, dass Sie in Ihrer Wortmeldung nicht persönlich werden, dann können Sie entsprechend fortfahren.

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Sevim Kaya-Karadağ SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für Ihren Hinweis, den ich zur Kenntnis nehme. Ich wollte doch noch mal darauf hinweisen, dass das, was von uns hier vorgetragen worden ist, ja nicht irgendwo abgeschrieben worden ist. Sie müssen einfach mal über den Tellerrand schauen, was in den anderen Bundesländern passiert ist. Wir sind auf einem guten Weg und das tut Ihnen weh. (Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).) Nein, nein! Nehmen Sie es doch einfach mal zur Kenntnis und sagen Sie: „Okay, man muss die Dinge, die gut laufen, einfach auch mal ansprechen.“ Das Glas ist nicht immer halb leer, sondern das Glas ist manchmal halb voll beziehungsweise (Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU)) in diesem Fall richtig voll. Wir sind auf einem guten Weg. Wir haben hier nicht nur Lobhudelei betrieben, wir haben auch ganz klar benannt, dass es am Anfang Schwierigkeiten gab und dass es tagtäglich nötig ist, daran zu arbeiten. Aber hier zu behaupten, es sei das Blaue vom Himmel runtergebetet worden, stimmt so nicht! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es gibt eine Kurzintervention. - Ich erteile Herrn Abgeordneten Stefan Thielen von der CDU-Landtagsfraktion das Wort. Abg. Thielen (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Frau Kollegin, ich bin beim besten Willen kein Bildungspolitiker, aber man stellt halt manche Sachen fest. Ich kenne eine Grundschullehrerin. Ich kenne sie relativ gut und sehe sie häufiger. Sie hat im Juli nach genommener Elternzeit ihren Dienst wieder angefangen. Ihr Lehrer-iPad hat sie im April bekommen. Die ganzen Monate über habe ich ihr ein Android-Gerät eingerichtet, weil sonst keiner in der Lage war, das Ganze zu tun. Das ist doch die Situation, die wir momentan haben. Da können Sie es hier nicht so ausführen, als gebe es keine Probleme. Das ist die Realität, die wir momentan bei der digitalen Schulbuchausleihe haben, nicht das, was Sie hier geschildert haben. (Beifall von der CDU. - Zurufe von der SPD.)

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Dagmar Heib

Frau Kollegin, wollen Sie darauf reagieren?

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Sevim Kaya-Karadağ SPD

Nein.

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Dagmar Heib

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Wortmeldung. - Ich erteile nunmehr der Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot, das Wort.

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Christine Ursula Streichert-Clivot

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD- und der CDU-Fraktion! Ich will mich erst einmal herzlich für die Diskussion über die Inhalte der digitalen Bildung bedanken. Das will ich betonen, weil der Datenschutz zugegebenermaßen ein Themenfeld ist, das etwas trocken daherkommt. Ich danke auch ganz herzlich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Schuljuristen, der kein Lehrer, aber wie gesagt ein Schuljurist ist, der sich bestens auskennt, für diese Grundlage und dieses Gesetz. Das will ich zunächst sagen. Es ist nämlich ein Gesetz, das auf vielen Erfahrungen fußt, die Lehrerinnen und Lehrer, Schulträger sowie Schülerinnen und Schüler gemacht haben beziehungsweise machen, wenn es um personenbezogene Daten geht. Es gibt keine Blaupause für das, was wir im Saarland tun. Das möchte ich zuallererst festhalten, weil ich glaube, dass es eine respektvolle Diskussion ermöglicht, die wir hier im Hohen Hause führen können. Das ist der erste Punkt meiner Botschaft. Ich komme zum zweiten Punkt. Die Themen, die Sie angesprochen haben, sind ein Spiegelbild dessen, wie unterschiedlich die Umsetzung des DigitalPakts Schule in unseren Kommunen aktuell stattfindet. Wir können das gerne miteinander diskutieren. Wir sollten es aber derart diskutieren, dass wir den Schulträgern, die diese Aufgaben umsetzen und dazu auch in der Lage sein müssen, Respekt entgegenbringen. Ich glaube, es geht nur gemeinsam. So habe ich die Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden, den Landkreisen und dem Land in dieser Regierung - ich darf allerdings sagen, auch in der Vorgängerregierung, die vieles in der Pandemie angestoßen hat, über das wir heute diskutieren und gerne auch streiten können - immer verstanden. Ich glaube, wenn wir das zur Grundlage machen, kriegen wir eine gute Debatte um den Datenschutz hin. (Beifall von der SPD.) Wenn wir uns anschauen, wo wir 2020 gestartet sind, als die Schulen plötzlich geschlossen waren und niemand ein Konzept für digitale Bildung in der Schublade hatte, dann kann man sagen, dass wir bis 2024 ausgesprochen weit gekommen sind. Jedes Kind hat ein Tablet, und zwar nicht, weil der Digitalpakt es ermöglicht, sondern weil das Land mit Unterstützung beider Fraktionen Geld in die Hand genommen hat, um es den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Reden Sie doch Ihr eigenes Engagement aus der vergangenen Legislaturperiode nicht so schlecht. Ich glaube, wenn Sie sich daran erinnern, dann haben Sie eine gute Grundlage, auf der wir gemeinsam konstruktiv weiterarbeiten können. Ich freue mich, dass ich zwischen den Zeilen - wenn auch nicht explizit - höre, dass Sie uns auf dem Weg unterstützen, mit dem nächsten DigitalPakt Schule das notwendige Geld zu bekommen. Das brauchen wir, nicht nur das Land, sondern insbesondere die Schulen beziehungsweise Schulträger, damit sie ihre Aufgaben erfüllen und eine moderne und digital gut gestützte Arbeit an unseren Schulen ermöglichen können. So fasse ich das gerne zusammen. Ich freue mich auf eine konstruktive und vor allem nach vorne gerichtete und Innovation ermöglichende Debatte, keine sperrende, wie es hier leider vom rechten Rand geäußert wurde. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich erlaube mir den Hinweis, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 18 Sekunden überschritten hat. Es geht mir der Vollständigkeit halber um die Information an die Fraktionen. - Ich erteile nunmehr das Wort für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang.

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Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keiner hier hat in Abrede gestellt, dass wir diesen Mammutakt als Große Koalition gemeinsam aufs Gleis gesetzt haben. Ich war damals dabei. Ich weiß, wie sehr wir Bildungspolitiker dafür gekämpft haben. Ich erinnere mich noch sehr gut, dass es gerade unser Fraktionsvorsitzender Alexander Funk war, der sich damals für die Landesgelder sehr stark gemacht hat. Wir haben das gemeinsam gemacht. Kollege Commerçon, Sie erinnern sich sicherlich auch noch, wie sehr der Kollege Funk mit dabei war. Sie müssen mir nur richtig zuhören, denn es geht jetzt darum, dass die Geräte ausgetauscht werden und die Medienausleihe weitergeht. Wenn wir das aus eigenen Landesmitteln stemmen könnten, hätten Sie sicherlich schon einen Vorschlag gemacht. Wir alle schauen allerdings auf den Digitalpakt. Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag im Übrigen einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht, weil sie es unterstützt. Da sind wir ganz beieinander, aber wir brauchen sowohl einen Plan A als auch einen Plan B. Wenn wir von Respekt gegenüber unseren Schulträgern sprechen, muss ich sagen, dass zum Respekt gegenüber unseren Schulträgern auch gehört, dass wir die Medienausleihe endlich auf rechtliche Füße stellen. Die Verwaltungsvereinbarungen sind immer noch nicht unterzeichnet. Es gibt immer noch keine rechtliche Grundlage, auf der man zusammenarbeiten kann. Wir können das heute nicht verschweigen, da Sie eben zur ultimativen Lobhudelei angesetzt haben. Ich sage es noch einmal: Ich habe mich wirklich auf den Weg gemacht, heute den konstruktiven Teil herauszustellen. Ich habe übrigens explizit gesagt, dass ich es positiv sehe, dass Sie das Gesetz auf den Weg gebracht haben. Ich habe sehr wohl die positiven Dinge in den Fokus gerückt, aber ich kann - sowohl als Oppositionspolitikerin als auch als Lehrerin und Mutter eines schulpflichtigen Kindes - hier nicht stehen und (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) so tun, als wäre die Welt rosarot. Das ist nicht der Fall. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Kollegin. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/936. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/936 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/936 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 4 und 16 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Tragfähige Strukturen und individuelle Lösung der Ganztagsbetreuung an Förderschulen schaffen (Drucksache 17/948) Zur Begründung des Gesetzes der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Frank Wagner das Wort.

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Frank Wagner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um eine Änderung des Schulordnungsgesetzes. Es geht hier um das Thema Förderschulen und im Speziellen um das Thema Ganztagsbetreuung. Einleitend möchte ich zuerst einmal im Allgemeinen auf die Situation der Förderschulen im Saarland eingehen und hervorheben, dass zu beobachten und anzuerkennen ist, dass die Landesregierung sich wirklich auf den Weg gemacht hat. Es gibt ein klares Bekenntnis zu den Förderschulen. Was uns wichtig ist und wir auch erkennen, ist ein klares Bekenntnis zu den Förderschulen in den speziellen Förderschwerpunkten. Das ist uns und den Förderschulen ein Herzensanliegen. Wir merken, dass die Landesregierung diesen Weg mitgeht. Die Schülerzahlen in diesem Bereich sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Vor allem bei der körperlichen/motorischen und geistigen Entwicklung haben wir einen Anstieg von 4 Prozent pro Jahr. Die Tendenz wird weitergehen. Das wurde uns in vielen Gesprächen bestätigt. Man hat sich auf den Weg gemacht, die Standorte weiterzuentwickeln und neue Standorte zu bauen. Das ist ein richtig gutes Zeichen. Das möchte ich direkt an den Anfang stellen und explizit das Vorzeigeprojekt Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung in Homburg hervorheben. Kürzlich wurde der Architektenwettbewerb abgeschlossen und vorgestellt. Die Bildungsministerin und der Bauminister waren vor Ort - ein tolles Zeichen, wirklich tolle Ergebnisse, die vorgestellt wurden, ein Projekt für 200 Schülerinnen und Schüler, die dort eine neue Stätte bekommen. Das ist der Weg, den es nun fortzusetzen gilt. Jetzt zu dem aktuellen Gesetzentwurf, den wir hier vorgelegt haben. Es geht darum, dass die in § 5a Absatz 1 Satz 3 des Schulordnungsgesetzes getroffene Regelung eine Unterrichtsorganisation mit dem Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf an den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören nicht zulässt. Für die Schüler dieser Förderschulen und ihre Eltern stellt dies aktuell eine Ungleichbehandlung dar. Diese muss korrigiert werden, deshalb der vorliegende Gesetzentwurf. Mit diesem werden die Voraussetzungen für die Gewährleistung einer verfassungskonformen Ausgestaltung des Ganztagsangebotes an den im Schulordnungsgesetz genannten Förderschulen geschaffen. Es wird also die Rechtsgrundlage geschaffen, sodass sich hier eine Ganztagsbetreuung anschließt. Das ist uns ein Anliegen. (Beifall von der CDU.) Gestern Nachmittag hat die SPD-Fraktion einen Antrag eingereicht, mit dem wir uns intensiv auseinandergesetzt haben. Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass er definitiv in die richtige Richtung geht. Hinter ganz viele Punkte können wir einen Haken machen. Dieser Antrag geht aber nicht weit genug. Ich werde auch begründen, warum er nicht weit genug geht. Es wird ausgeführt, dass eine Arbeitsgruppe, die bereits eingerichtet wurde, ihre Arbeit fortführt, um letztendlich ein Konzept für die betroffenen Schulen zu entwickeln. Die beiden Modellschulen - das sind die Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung in Püttlingen und die Förderschule Geistige Entwicklung in Merchingen (Abg. Wagner (CDU)) -, in denen es bereits eine Ganztagsbetreuung mit einem angegliederten Hort in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe gibt - auch das will ich hervorheben -, sind ein gelungenes Konzept. Das Ganze hat sich bewährt. Jetzt muss aber auch die Gleichbehandlung aller anderen Schüler rechtlich umgesetzt werden. Eltern haben diese Thematik schon seit Jahren nicht nur erkannt, sondern auch immer wieder vorgetragen, im Übrigen auch eine Initiative des vorangegangenen Landesbehindertenbeauftragten Professor Bieber. Es ist ein starkes Zeichen, dass der neue Landesbehindertenbeauftragte das genauso sieht. - Herzlich willkommen, Herr Michael Schmaus. Schön, dass Sie heute Morgen dieser Debatte beiwohnen. - Diese Eltern haben permanent vorgetragen: Wir brauchen mehr Betreuungszeiten. Was im Gesetz steht, ist nicht mehr zeitgemäß. (Beifall von der CDU.) Um kurz zu erläutern, was aktuell im Schulordnungsgesetz steht: Diese Förderschulen in den Bereichen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören sind Ganztagsschulen, deren Unterricht aber an drei Tagen circa um 15.00 Uhr endet und an ein bis zwei Tagen schon um 12.00 Uhr oder 12.30 Uhr. Wir haben also eine riesige Betreuungslücke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, die betroffenen Eltern sind belastet. Wenn man mit diesen Eltern in Gespräche geht, hört man: Sie sind müde, sie sind stark belastet, sie müssen sich schon sehr früh morgens damit beschäftigen, dass die Kinder auf den Schultag vorbereitet werden. Sie kommen nachmittags sehr früh nach Hause und die Belastung geht weiter. Auch in den Ferien gibt es keine Betreuung. Das muss dringendst korrigiert werden. Daher dieser Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU.) Wir sprechen bewusst von einer Ungleichbehandlung, nicht nur gegenüber den Kindern, die auf den anderen Förderschulen sind, zum Beispiel beim Lernen oder auch im sozial-emotionalen Bereich, sondern auch gegenüber den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht im August 2012 bestätigt, dass es hier eine Barriere gibt, da es nicht möglich ist, eine FGTS mit einer Ferienbetreuung einzurichten. Von daher wurde - das loben wir ausdrücklich - diese Initiative gestartet, dieses Hortkonzept an zwei Modellschulen umzusetzen, was sehr schwierig ist, angedockt an die Jugendhilfe. Es gibt sehr viele Entscheidungsträger. Es dauert sehr lange, bis das umgesetzt wird. Es muss aber schnell gehen. Mit Ausnahme der beiden Modellschulen betrifft das Ganze insgesamt 1.361 Schülerinnen und Schüler. Dort brauchen wir diese Gleichbehandlung. Ziel muss es sein, dass alle die gleichen Bedingungen haben. Mir ist ein entscheidender Punkt ganz wichtig: Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung für den Primarbereich in der Grundschule, aber auch für den Primarbereich in den Förderschulen, also die Jahrgänge 1 bis 4. Hier können wir nicht mehr warten. Es muss jetzt dringend reagiert werden. Noch mal: Wir wollen nicht pauschal sagen: An allen Schulstandorten muss diese Ganztagsbetreuung jetzt sofort anknüpfen, sondern wir wollen eine Kann-Regelung. Können! Es kann eine FGTS oder eine andere Ganztagsbetreuung oder Betreuungsform eingerichtet werden. Es ist uns wichtig, dass wir uns jetzt entscheidend auf den Weg machen. Dann können die Eltern in dem Konzept der FGTS freiwillig entscheiden, ob ihr Kind dort in die Betreuung geht, auch an einzelnen Tagen. Die SPD hat einen Antrag vorgelegt, der definitiv in die richtige Richtung geht. Es muss aber schnell gehen, man darf keine Zeit verlieren. Dieser Gesetzentwurf und dieser Antrag würden perfekt zusammenpassen. Von daher werbe ich bei der SPD-Fraktion und dem gesamten Plenum eindringlich darum, hier zuzustimmen, sodass wir diesen Gesetzentwurf nun in den zuständigen Ausschuss überweisen und eine intensive Anhörung durchführen können. Die betroffenen Kinder und Eltern und die entsprechenden Institutionen, die sich heute Morgen schriftlich zu Wort gemeldet haben, haben gesagt: Das geht genau in die richtige Richtung. Hier wird eine Lücke geschlossen. Von daher bitten wir um Unterstützung dieses Gesetzentwurfes. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Martina Holzner das Wort.

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Martina Holzner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Auch von mir einen herzlichen Gruß an Herrn Michael Schmaus, den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen hier im Saarland. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wir diskutieren heute - ich finde, völlig zu Recht - über mehr Betreuungsangebote an unseren Förderschulen, Angebote, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen an unseren Förderschulen gerecht werden, es aber auch den Eltern einfacher machen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Das ist ein Thema, das wir schon lange auf dem Schirm haben, weshalb wir - wie eben schon gesagt - zwei Modellprojekte auf den Weg gebracht haben. Wir brau- (Abg. Holzner (SPD)) chen keine Erinnerung Ihrer Fraktion, Herr Wagner. (Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Es ist einfach so, Frau Schmitt-Lang. Wir haben das vor Jahren auf den Weg gebracht. Nehmen Sie das doch bitte mal zur Kenntnis. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Das haben wir doch gesagt!) Das haben Sie gesagt, richtig. Von daher würde ich Sie jetzt bitten, mich weiterreden zu lassen. Wir werden auch heute keinem Gesetzentwurf zustimmen, der nicht nur das Problem lösen soll, sondern wirklich viele zusätzliche Probleme schafft. Denn die Lage, Herr Wagner, ist sehr komplex - das haben Sie eben selbst gesagt. Ich erkläre Ihnen das gerne noch mal: Ihr Gesetzentwurf schafft den bisherigen Ganztag an Förderschulen ab (Abg. Wagner (CDU): Blödsinn!) und würde die Förderschulen in Halbtagsschulen mit anschließender freiwilliger Ganztagsbetreuung (Abg. Wagner (CDU): Nein.) - ich rede jetzt - umwandeln. Das wird diesen Kindern mit ihren unterschiedlichsten und oft komplexen Förderbedarfen nicht gerecht, weder am Vormittag noch am Nachmittag. Und ich sehe ehrlich gesagt auch nicht, warum wir unsere Zeit mit dieser Nichtlösung des berechtigterweise anzusprechenden Problems verschwenden sollten. Immerhin ist die Lösung des Anliegens schon im Rahmen des bestehenden Gesetzes möglich. (Abg. Wagner (CDU): Ich bin gespannt, was die Behindertenverbände dazu sagen.) Ja, das können Sie. Bitte stellen Sie aber nun einmal das Gespräch ein, ich möchte hier jetzt wirklich weiter vortragen. Das ist ein Thema, über das wir mit dem nötigen Ernst reden sollten. Sie haben eben ja auch schon gehört, dass wir das ernst nehmen, denn wir stehen hier für Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und auch für die Teilhabe aller in unserer Gesellschaft, in allen Bereichen und selbstverständlich auch im Bildungsbereich. Mit unserem Saarländischen Schulordnungsgesetz bekennen wir uns ausdrücklich zum inklusiven Schulwesen, zur inklusiven Schule. Dafür setzen wir uns auch weiterhin ein. (Beifall von der SPD.) Ich habe es eben schon gesagt: Meine Kollegin Christina Baltes und ich haben uns bereits in der letzten Legislaturperiode für die Ausweitung der Betreuungsangebote an Förderschulen eingesetzt. Schon damals existierte ein Modellprojekt an der Förderschule Zum Broch in Merchingen im Landkreis Merzig-Wadern zur Schaffung von Nachmittags- und Ferienprogrammen. Zum Schuljahr 2022/2023 hat die SPD-geführte Landesregierung dieses Projekt an der Förderschule Zum Broch in Merchingen weitergeführt. Sie hat zudem an der Köllertalschule in Püttlingen ein Modellprojekt mit einem zusätzlichen Hortangebot für die Nachmittagsbetreuung eingeführt. Ein Fahrdienst organisiert den Transport der Schülerinnen und Schüler nach der Betreuungsarbeit und bei den Ferienangeboten. Das alles verursacht natürlich Kosten. Daher ist es gut, dass jetzt schon feststeht, dass die beiden Pilotprojekte auch im nächsten Schuljahr weitergeführt werden. (Beifall von der SPD.) Gute Betreuungsangebote im Anschluss an die reguläre Schulzeit tragen wesentlich zur Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler bei, entlasten die Eltern und ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungszeit. Das ist richtig und wichtig, deshalb müssen wir insoweit noch besser werden. Noch stärker als an den Regelschulen müssen dabei die Bedürfnisse dieser Kinder und ihrer Eltern berücksichtigt werden. Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung bereits häuserübergreifend an Lösungen arbeitet. Ja, es stimmt: Viele Eltern wünschen sich ein längeres Beschulungs- und Betreuungsangebot an unseren Förderschulen - aber manche sprechen sich sogar gezielt dagegen aus. Warum ist das so? Weil die individuelle Situation jedes Kindes und jeder Familie eben anders gelagert ist. Manche Schülerinnen und Schüler benötigen aufgrund der schwersten, komplexen Beeinträchtigungen Rückzugsmöglichkeiten in den privaten Bereich, andere benötigen die Zeit für Therapien. Auch hier zeigt sich: Die Bedürfnisse sind so vielfältig wie das Leben selbst. Wer ein entsprechendes Betreuungsangebot in Anspruch nehmen möchte, der sollte auch geeignete Angebote vorfinden, das steht außer Frage. Ab dem Jahr 2029 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Primarbereich, auch für die Kinder an Förderschulen. Auf dem Weg dahin, bei der konkreten Umsetzung, müssen alle mitgenommen und eingebunden werden. Auch wenn mir die Hortlösung gut gefällt, sind wir doch mit den Modellprojekten auf dem Weg, weitere Möglichkeiten der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung zu prüfen. Es geht um Möglichkeiten - und das ist wirklich wichtig -, die auch für die Träger in der Umsetzung praktikabel sind. Das alles schauen wir uns bereits genau an, weil wir wollen, dass jede und jeder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf die Mög- (Abg. Holzner (SPD)) lichkeit erhält, an einem qualitativ hochwertigen Ganztagsangebot teilzunehmen, frei wählbar und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt. So erreichen wir die größtmögliche Flexibilität für die Schülerinnen und Schüler und ihre Familien. Das zu tun, dazu muss man weder unsere Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot noch unseren Minister Magnus Jung auffordern. Sie arbeiten längst daran, diese Angebotslücke zu schließen. Dafür Danke! Es ist gut zu wissen, dass ihr die Interessen aller Kinder und Jugendlichen in diesem Land bei allen Themen, die sie betreffen, im Blick habt! (Beifall von der SPD.) Liebe Eltern, wie Sie sehen, ist uns das Problem der nicht ausreichenden Nachmittagsbetreuung an Förderschulen sehr wohl bekannt. Uns liegt viel daran, für Sie und Ihr Kind die bestmögliche Lösung zu finden. Daran arbeitet die Landesregierung bereits mit Hochdruck. Wir wünschen uns eine Lösung, die die individuellen Bedarfe sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Eltern berücksichtigt. Genau dafür setzen wir uns als SPD-Fraktion weiterhin ein. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Ich erteile nunmehr für die AfD-Fraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das ist nun ein Punkt, zu dem man auch einmal etwas Gutes berichten kann: Unser Förderschulwesen im Saarland ist sehr gut ausgebaut und aufgebaut. Ich würde sagen, dass auch dort, sofern sich nichts gewaltig geändert hat, gut unterrichtet und gut gebildet wird. Ganz klar ist, dass, wenn wir mit der Zeit gehen und die auftauchenden Probleme lösen wollen, natürlich auch vom Nachmittag die Rede sein muss und nicht nur der Vormittag gesehen werden darf. Mich stört allerdings, dass man von „Nachmittagsbetreuung“ spricht; das sollte schon „Nachmittagsbildung“ heißen. Es gab früher die sogenannte Verwahrschule, die hatte einen sehr schlechten Ruf. War irgendwo Lärm, hat man gesagt, hier geht es ja zu wie in der Verwahrschule. Die Lösung nun sollte also nicht ausarten in eine „Verwahrung“, oder positiv formuliert: in eine „Betreuung“, sie sollte vielmehr schon eine Fortführung der Bildung am Vormittag sein. Ich habe seinerzeit an meiner Schule - wohlgemerkt in den Achtzigerjahren, das ist schon 40 Jahre her - eine solche Nachmittagsfortsetzung der Bildung organisiert. Ich habe das genauso gemacht, wie Frau Holzner es eben vorgetragen hat: Ich habe das wirklich individuell angepasst persönlich organisiert, indem ich zunächst einmal gefragt habe, für welche Eltern mit welchen Kindern ein solches Angebot in Betracht kommen könnte. Es haben sich Eltern gemeldet, und ich habe mir das einmal angeschaut und auch die Leute gefragt: Wann brauchen Sie denn Zeit, wann wollen Sie Ihr Kind in die Schule abgeben? Es gab Eltern, die ihr Kind zum Mittagessen zu Hause haben wollten, aber mit den Aufgaben nicht klargekommen sind und froh waren, das Kind noch einmal in die Schule schicken zu können. Andere haben bis 18.00 Uhr gearbeitet, denen hätte es nichts gebracht, wenn um 16.00 Uhr Schluss gewesen wäre. Ich hatte das Glück, mit zwei Personen das Ganze zeitversetzt organisieren zu können, sodass tatsächlich vom Schulende bis 18.00 Uhr dieser Betrieb möglich war. Ich sehe, meine Redezeit neigt sich dem Ende zu. - Was will ich damit sagen? So etwas muss individuell organisiert werden, das kann man nicht über einen großen Kamm scheren. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass jede Schule das Recht und die Möglichkeit hat, so etwas zu machen. Ob das nun unbedingt im Rahmen des Schulordnungsgesetzes geregelt werden muss, ist eine andere Frage. Zumindest ist es aber nicht verkehrt, was die CDU vorschlägt. Aus diesem Grunde stimmen wir dem Gesetzentwurf auch zu. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Eine weitere Wortmeldung von der CDU-Landtagsfraktion liegt mir vor, Frau Abgeordnete Jutta Schmitt-Lang, bitte.

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Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe viel erwartet für die heutige Debatte. Aber zum zweiten Mal haben wir heute ‑ ‑ (Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Nein, Kollege Commerçon, es schadet nichts, wenn Sie das einfach einmal zur Kenntnis nehmen! Wir haben Ihnen heute zum zweiten Mal die Hand gereicht, zum zweiten Mal ausdrücklich Ihre Positionen anerkannt, ausdrücklich gesagt, wir würden sie mittragen. Und dann nennen Sie ein Gesetz, auf das sehr viele Eltern zu Hause ‑ ‑ Eine Freundin von mir sitzt zu Hause und hört (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) dieser Debatte zu, wahrscheinlich zum ersten Mal, weil sie ein schwerbehindertes Kind hat. Und diesen Leuten sagen Sie, dieses Gesetz sei Zeitverschwendung. Entschuldigung, aber das ist unsäglich! (Beifall von der CDU. - Sprechen bei der SPD.) Und dass Sie sich jetzt über mich lustig machen, weil mich das emotional wirklich ärgert, das ist auch unsäglich, Kollege Commerçon. (Beifall von der CDU.) Hier geht es um eine Gerechtigkeitslücke. Sie vergeben sich nichts, wenn Sie heute zustimmen, denn dieses Gesetz schafft einfach eine Möglichkeit. Auch in den Grundschulen gibt es Hortmodelle und FGTS-Modelle. In den Förderschulen kann es im Moment, wenn überhaupt, nur das Hortmodell geben. Das ist ein tolles Modell, wir unterstützen ausdrücklich, was Sie diesbezüglich auf den Weg gebracht haben. Wir wollen lediglich erreichen, dass die anderen Kinder an den anderen Schulen auch eine Chance haben. Ich habe zwei gesunde Kinder, und ich sehe in die Augen vieler hier, die auch ein gesundes Kind oder zwei gesunde oder überhaupt gesunde Kinder haben. Für unsere Kinder dürfen wir alle jeden Tag dankbar sein. Aber ich kenne eben aus dem Freundeskreis auch die Situation, dass das Kind mittags nicht einfach in den Sportverein gehen kann, dass das Kind mittags nicht betreut werden kann. Ich kenne die Situation, dass es auch nicht einfach einmal bei der Oma bleiben oder zur Freundin mitgehen kann, auch nicht für die eine halbe Stunde, in der die Mutter einen Arzttermin hat, weil das Kind immer auf die Mutter angewiesen ist. Für die Ferienzeit sprechen wir hierbei von sechs Wochen, 24/7, in denen dieses Kind bei seiner Mama ist. Das ist ein Kraftakt! Dass man einen ernst gemeinten und wirklich ganz sachlich vorgetragenen Gesetzentwurf, den wir hier einbringen, mit dem Wort „Zeitverschwendung“ wegdrückt, das ist ein politischer Stil, der mich wirklich nachdenklich stimmt. Ich sage Ihnen ganz klar: Wir wollten mit Ihnen heute gemeinsam einen Weg gehen. Wir hätten Ihrem Antrag zugestimmt. Sie hätten doch im Gesetzgebungsverfahren in der Anhörung noch Möglichkeiten gehabt, zu ändern, was Sie wollen. Sie können doch am Ende mit Ihrer Mehrheit sowieso abstimmen, wie Sie wollen. Aber dem Ganzen keine Chance zu geben, nicht die Chance, diese rechtlichen Hürden abzubauen, das ist wirklich ein Drama. Denn so bleiben die Kinder und ihre Familien abhängig von Zufällen vor Ort und können nicht den Rechtsanspruch wahrnehmen, der sie mit allen anderen gleichgestellt hätte. Heute hätte ein guter Tag für kleine Helden im Alltag und ihre Familien werden können. Er ist es leider nicht geworden, und das ist Ihr Problem! (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.

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Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal ganz grundsätzlich etwas dazu sagen, was für uns inklusive Bildung und Teilhabe bedeutet. Das ist ein ganz wichtiges Thema, und ich bin froh, dass beide Fraktionen dieses Thema hier im Hohen Hause behandeln. An den saarländischen Schulen steht für uns vor allem das gemeinsame Lernen und Leben aller Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt, wobei ihre individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigt werden sollen. Unabhängig von der Schulform werden alle Schülerinnen und Schüler gefördert und unterstützt. Besteht bei einer Schülerin oder einem Schüler ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf, unterstützen Fachkräfte mit sonderpädagogischen Fachkenntnissen, und das alles geschieht sowohl an den inklusiven Regelschulen als auch in den Förderschulen, die das Angebot der Regelschulen ergänzen. Herr Wagner, ehrlich gesagt, meine Vision wäre, wir bräuchten in Zukunft weniger Förderschulen. Ich wünsche mir, dass wir irgendwann mal dem Recht entsprechen können, dass Kinder und Jugendliche im Saarland, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, mit Kindern, die das nicht haben, zusammen lernen können, und dass wir irgendwann nicht mehr darüber reden müssen, neue Förderschulen in diesem Land zu bauen. Das wäre mein Wunsch, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Ich verstehe auch den Frust der Eltern, den es heute im Saarland gibt, absolut. Ich frage mich aber ernsthaft, liebe Kollegin Schmitt-Lang, ob der Gesetzentwurf, den Sie heute vorgelegt haben, tatsächlich den Menschen hilft. Ich glaube, er tut es nicht. Denn die Landesregierung tut schon seit Jahren das Ihre, um dafür zu sorgen, dass Menschen in diesem Land ein Angebot bekommen. Wir können die Schablone des Ganztags, wie wir sie an Regelschulen kennen, nicht einfach auf die Förderschulen übertragen. Meine Kollegin, Frau Holzner, hat schon deutlich gemacht, wie unterschiedlich die Ansprüche an eine Betreuung am Nachmittag sind beziehungsweise auch, welchen Herausforderungen sich El- (Abg. Haas (SPD)) tern stellen müssen, die Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf haben - ob das Therapien sind oder ob das eine Auszeit von der Schule ist. Ich glaube, wir wissen alle, welche unterschiedlichen Bedarfe es dort gibt. Nicht jede Schülerin und jeder Schüler hält es den ganzen Tag aus, in einer Schule zu sein - ich möchte das Wort von Herrn Dörr nicht verwenden. Es ist keine Verwahranstalt, es ist eine Schule. Ich finde das Wort ganz schlimm, das Sie da regelmäßig benutzen, Herr Dörr. Deswegen ist es so wichtig, dass wir sehr individuell draufschauen. Wir brauchen individuelle Lösungen, und wir sind ja schon mit zwei guten Projekten im Saarland dabei, genau dafür zu sorgen. Aber das reicht nicht. Wir wollen weitermachen. Das Gute bei einer Alleinregierung ist ja, dass man sich nicht um die Pfründe streiten muss, sondern dass man wirklich konstruktiv an einem Tisch sitzt und sich Gedanken darüber macht, wie man das in Zukunft verbessern kann. Deswegen ist diese interministerielle Arbeitsgruppe richtig eingesetzt und wir können im Ausschuss in Zukunft gerne darüber reden, wie wir das in den nächsten Jahren weiter gestalten. Aber ein Gesetz, eine Änderung des Schulordnungsgesetzes braucht es an dieser Stelle nicht, denn wir sind schon dabei, alles zu tun. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Glück auf!

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile Herrn Abgeordneten Hermann Scharf für eine Kurzintervention das Wort. Abg. Scharf (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Kollege Haas, uns eint das, was Sie gesagt haben: Es wäre schön, wenn irgendwann die Förderschulen überflüssig wären. Das ist eine Vision, die wir haben, denn das ist gelebte Inklusion. Aber ich sage Ihnen klar und deutlich, die Realität ist einfach eine andere. Wir haben heute so viele schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche, die einfach diesen Schonraum Förderschule brauchen! Und deswegen sind wir so froh, das sage ich ebenso klar und deutlich auch an Sie, Frau Ministerin, dass wir diesen Weg gehen, dass wir den Förderschulen die Möglichkeit geben, diese adäquate Hilfestellung zu leisten! Ich kann nur noch einmal sagen: Merchingen haben wir doch zusammen auf den Weg gebracht, liebe Kollegin Martina Holzer, und wir wollen nicht nur in Merchingen, wir wollen auch in Baltersweiler, in Mainzweiler und an anderen Orten die Möglichkeit haben, dass Eltern, die diese Betreuung wirklich brauchen - da bin ich bei dem Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Saarpfalz-Kreis, Jutta Schmitt-Lang -, sie auch bekommen, dass wir einfach für diese Menschen da sind. Und diese Chance vertun Sie heute. Es ist um Gottes Willen keine Zeitverschwendung, es ist Menschenrecht! Dafür treten wir heute mit unserer Gesetzesänderung ein! (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Herr Abgeordneter Haas, wünschen Sie noch das Wort dazu? - Bitte.

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Sascha Haas SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Scharf. Sie haben zu Beginn Ihrer Kurzintervention klargestellt: Wir liegen bei unserer Vision nicht weit auseinander. Auch mir ist die Realität bewusst. Wir fragen uns im Bildungsausschuss regelmäßig, warum wir diesen enormen Anstieg an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben, gerade an den G-Schulen. Wir alle fragen uns: Warum ist das so? Ich bin aber der Überzeugung, wir müssen daran arbeiten, dass die Regelschulen inklusiv werden, denn Sie haben es angesprochen, das ist ein Menschenrecht, es ist ein Recht von Menschen mit Behinderung, an Regelschulen beschult zu werden. Deswegen muss unsere Kraft dahin gehen zu kucken, dass wir diese Schülerinnen und Schüler an Regelschulen beschulen und wir zu unserem gemeinsamen Ziel kommen, irgendwann die Förderschulen in diesem Land überflüssig zu machen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nunmehr das Wort der Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot.

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Christine Ursula Streichert-Clivot

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Schmaus! Ich freue mich sehr, dass Sie dieser Debatte beiwohnen und möchte mich jetzt schon herzlich bedanken für die gute Zusammenarbeit mit unserem Haus an vielen Stellen, die die Integration und Inklusion von Kindern mit Behinderungen in unserem Schulwesen angehen. Ich habe diese Diskussion verfolgt und bin froh, dass es am Ende hier in der Debatte eine gemeinsame Basis gibt und auch ein gemeinsames Ziel, das wir verfolgen. Mir ist es wichtig, als Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes zu erklären, was hinter den Bestrebungen steht, die heute diskutiert werden und vor allem auch, was die rechtliche Ausgangslage ist. Ich glaube, da muss man einiges noch einmal klarstellen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder im Grundschulalter, im Primarbereich, so sieht es das Gesetz vor, einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz, einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung, der zum einen sicherstellen soll, dass Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen können, der zum anderen aber auch anerkennt, dass wir heute in anderen Zeiten leben als vor vielen Jahren und eine ganztägige Bildung und Betreuung ein wichtiges Ziel zur Förderung unserer Kinder hier im Land ist. Ich hatte den Eindruck, dass in dieser Debatte ein paar falsche Annahmen getroffen werden. Deswegen versuche ich, klarzustellen, für wen dieser Rechtsanspruch gilt, um danach deutlich zu machen, wo wir jetzt auf der Strecke stehen. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung gilt für den Primarbereich und macht keinen Unterschied, ob es um eine Regelschule oder eine Förderschule geht. Das bedeutet, dass Eltern mit Betreuungsanspruch auch in der gegenwärtigen Gesetzeslage diesen Anspruch erfüllt bekommen können. Nichts anderes tun wir im Moment als Ministerium für Bildung und Kultur in Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Familienministerium, das gleichzeitig den Schutz und die Förderung von Menschen mit Behinderungen in seinen Aufgaben hat. Das ist die Ausgangslage. Ich glaube, das heißt auch als Signal an die Eltern, deren Kinder eine Förderschule besuchen: Der Rechtsanspruch macht nicht vor der Schulform halt, sondern er richtet sich an alle Familien, die Kinder im Grundschulalter und in der Primarstufe haben. Das ist die sachliche Grundlage und Ausgangslage. Vieles von dem, was heute angesprochen wurde, hat etwas mit Empathie für Familien zu tun, deren Kinder mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in dieser Welt leben. Zehn Jahre nachdem wir die Inklusionsgesetzgebung in diesem Hohen Hause auf den Weg gebracht haben, 2014, und wenn ich das Engagement der Landesregierung insgesamt zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen sehe, so darf ich sagen, uns eint das Ziel, genau an dieser Stelle weiterzuarbeiten. Ein Recht auf ganztägige Bildung und Betreuung wird also für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nicht ausgeschlossen. Vielmehr hätte ich mir in der heutigen Diskussion gewünscht, dass der Blick auch darauf geworfen wird, wie wir es gut organisieren können. Man muss natürlich ebenfalls zur Kenntnis nehmen, dass gerade die Schulformen, über die heute hier diskutiert wurde, oftmals Schulen sind, die in Landesform organisiert sind. Das heißt, dass es beispielsweise für den Förderbedarf Sehen oder den Förderbedarf Hören im ganzen Land eine Schule für diese Kinder gibt. Es braucht dazu andere Organisationsformen - das sage ich ganz offen - als das, was eine Grundschule im Wohnumfeld vor Ort vorhalten kann. Deswegen ist auch das Förderprogramm der FGTS nicht passend für diese Unterstützungsbedarfe. Auch aus diesem Grund wählen wir das Hort-Modell aus. Trotzdem heißt das, dass man auch Fragen miteinander klären und besprechen muss, die sich nicht einfach durch einen Gesetzentwurf klären lassen, sondern an denen wir arbeiten müssen. Ich glaube, genau an der Stelle sorgt der Antrag der SPD-Fraktion für die Transparenz, dass jeder sieht, wo wir stehen und wohin wir wollen. Auch ich rede mit sehr vielen Eltern, deren Kinder eine Förderschule besuchen, für die es in einer Regelschule keine Alternative gibt. Ich bedauere das in jedem Fall ausgesprochen. Das sage ich auch, weil für mich das Grundziel gilt, dass Kinder die Möglichkeit haben sollen, wohnortnah in ihrem sozialen Umfeld eine Schule zu besuchen. Ich habe gerade kürzlich noch mit der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention genau diese Punkte diskutiert. Ich darf Ihnen sagen, auch wenn man ideologisch vielleicht unterschiedlich unterwegs ist, die Monitoring-Stelle gibt uns mit Blick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen ganz klaren Auftrag. Dieser Auftrag bedeutet auch, die Existenz von Förderschulen immer wieder zu hinterfragen und die Inklusion nach vorne zu stellen. Das ist verdammt viel Arbeit. Es geht auch um Emotionen von Eltern, es geht um das Geschütztsein des eigenen Kindes. Es geht aber auch darum, anzuerkennen, dass gerade Familien, die Kinder mit schwersten und mehrfachen Behinderungen haben, schlicht andere Anforderungen in ihrem Leben haben. Nichts anderes tun wir, indem wir jetzt diesen Weg gemeinsam gehen. Ich sage das auch in ganz besonderer Anerkennung der guten und engen Zusammenarbeit mit meinem Kollegen Minister Magnus Jung. Wir wollen eine gemeinsame Lösung für die Eltern finden. Wir werden an vielen Stellen genau darauf angesprochen, weil die Vereinbarkeit von Familie und Beruf alle Eltern trifft. Sie betrifft Eltern unabhängig davon, welchen Unterstützungsbedarf ihr Kind hat. Das ist in unserer Gesellschaft so, deswegen bin ich auch froh, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen. Ich glaube, wir haben in diesem Haus eine gute Diskussionsgrundlage geschaffen. Das ist mir ein ganz großes Anliegen, auch in Anknüpfung an das, was der Kollege Hermann Scharf gesagt hat, mit dem wir an vielen Stellen sehr eng und gut in der Frage der Integration von Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten. Lassen Sie uns den politischen Zwist, den es gibt, nicht auf dem Rücken der Kinder austragen, sondern lassen Sie uns gemeinsam versuchen - auch mit den Einflussmöglichkeiten, die SPD und CDU beispielsweise in den Kommunen haben -, nach Lösungen zu suchen, die allen Kindern gerecht werden und mit denen wir strukturelle Hürden, die es im Moment gibt, überwinden können. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine weitere Wortmeldung. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Frank Wagner das Wort.

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Frank Wagner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht uns doch ausschließlich darum, diesem Gesetz eine erste Chance zu geben, damit wir uns auf eine Anhörung verständigen können. Die Eltern, die Schüler und die Institutionen hätten verdient, dass wir ihre Erfahrungswerte einfließen lassen. Mit einer Legende muss ich hier aber noch aufräumen: Der Gesetzentwurf schafft nicht die Ganztagsbeschulung ab, es bleibt alles beim Alten. Es ist eine Kann-Regelung, dass die Nachmittagsbetreuung an den Unterricht anknüpft - um nichts anderes geht es -, damit die Schulen sich sofort mit den Schulträgern, mit den Ministerien auf den Weg machen können, um eine geeignete Nachmittagsbetreuung anzuknüpfen, um eine Ferienbetreuung zu ermöglichen. Lassen Sie uns bitte gemeinsam dieses emotionale und wichtige Thema im Ausschuss beraten. Das haben wirklich alle verdient, das wurde heute Morgen sehr deutlich. Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf diese Barriere entfernen, dass das nicht möglich ist. Genau das wurde 2012 vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Von daher bitten wir um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. Alles andere werden wir dann sehen. Ihr habt die Mehrheit und könnt dann entscheiden, aber gebt dem Ganzen bitte eine Chance. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt noch eine weitere Wortmeldung. - Ich erteile dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung, das Wort.

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Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal auch meinerseits ein herzliches Dankeschön an beide Fraktionen, dass wir heute dieses Thema behandeln. Ich erinnere mich, diese Debatte hatte ihren Ausgangspunkt in der letzten Legislaturperiode. Wir hatten dort schon einmal eine gemeinsame Anhörung - vor rund drei Jahren, ich war daran nicht unbeteiligt - in den zuständigen Ausschüssen für Soziales und für Bildung. Damals ist schon deutlich geworden, dass es einen erheblichen Mangel und großen Handlungsbedarf gibt. Es war aber in der letzten Legislaturperiode nicht möglich, nach vorne zu kommen. Insofern ist es, glaube ich, ein bedeutender erster Schritt, dass es uns sehr schnell zu Beginn dieser Legislaturperiode gelungen ist, zwei Modellprojekte zu schaffen und erste Erfahrungen zu sammeln. Wir sind jetzt dabei, ein kompliziertes Thema einer Lösung zuzuführen. Es ist kompliziert, weil eben die Betreuungs- und Organisationsfragen an den Förderschulen anders sind als an normalen Schulen. Es ist auch nicht ganz einfach zu regeln, was die Finanzierung der Leistungen betrifft, weil verschiedene Rechtskreise zusammenkommen. An dem Punkt muss man sagen, der Vorschlag, den die CDU heute als Gesetzentwurf auf den Tisch legt, löst auch nicht all diese Fragen, sondern lässt beispielsweise die Frage der Transportkosten unbeantwortet. Zunächst einmal bei den Eltern, weil niemand sonst da ist, der gesetzliche Aufgaben hat. Am Ende will aber wohl niemand, dass man ein Angebot macht und beispielsweise die Transportkosten nicht geklärt wären. Es macht keinen Sinn, ein Gesetz in ein Verfahren hineinzugeben, in dem man vorher nicht diejenigen in einen Dialog einbezieht, die man zur Lösung eines solchen Problems braucht. Das sind an dieser Stelle nicht nur die beiden Ministerien, sondern beispielsweise auch die Landkreise und die Eltern. Genau das tun wir im Moment als Landesregierung, wir führen Gespräche mit den verschiedenen Gruppen. Wenn man einen Gesetzentwurf einbringt, dann sollte man zu diesem Zeitpunkt alle Fragen, die es zu regeln gilt, auch geregelt haben. Das haben Sie nicht. Insofern hätte es gar kein Problem gegeben, wenn Sie jetzt einfach erneut eine Anhörung im zuständigen Ausschuss beantragt hätten. Dann hätten Sie dort die Diskussion mit allen erneut führen können, in der breiten Beteiligung. Das kann man nach wie vor machen, dagegen ist sicherlich keine Fraktion und keine Regierung. Ich kann Ihnen aber für die Regierung sagen, dass wir in Kürze einen entsprechenden Vorschlag machen werden, der dann auch abgestimmt ist, der uns einen Pfad zeigt, wie wir unter Lösung aller Probleme, die hier zusammenhängen, nach vorne kommen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Minister. - Durch die Rede von Dr. Magnus Jung hat die Landesregierung zwei Minuten Redezeit mehr verbraucht. Ich möchte nur darauf hinweisen, sollten die Fraktionen noch Interesse haben. - Es kommt noch eine Wortmeldung. - Ich erteile das Wort für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang.

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Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist kompliziert. Aber wenn es kompliziert ist, darf das doch nicht die Ausrede dafür sein zu sagen, wir machen nix. Ihr habt doch heute die Chance, es in den Ausschuss zu verweisen - die Anhörung ist doch ein ganz normales parlamentarisches Verfahren - und in der Anhörung mit den Betroffenen dann gemeinsam in die Entscheidung zu gehen. Gebt dem Ganzen doch eine Chance! Es kann doch nicht sein, dass aus reiner Ideologie heute hier ein Bogen in der Art und Weise vorgespannt wird. (Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD). - Weitere Zurufe von der SPD.) Ich habe das Thema Zeitverschwendung genannt. Das war bitter genug. Noch habt ihr die Zeit, diesen Schnitzer und diesen Umgang mit den Leuten da draußen zu korrigieren, indem ihr an dieser Stelle ‑ ‑ (Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Kollege Commerçon, das bisschen Redezeit dürfen Sie mir doch lassen! An dieser Stelle haben Sie die Chance, etwas Gutes zu tun und den Leuten da draußen einfach Hoffnung zu geben. Dieses Gesetz löst nicht alles, aber es ist ein wichtiger Schritt und es macht möglich. Es ist ein Möglichmacher. Dafür könntet ihr doch einstehen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es gibt eine weitere Wortmeldung. - Für die SPD ‑ Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.

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Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schmitt-Lang, ich mache es noch einmal ganz sachlich, ganz ruhig, ohne Schreien, wie Sie das gerade tun, ohne zu emotionalisieren, ohne die Art und Weise ‑ ‑ (Zuruf der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU). - Weitere Zurufe von der CDU.) Darf ich jetzt vielleicht reden? Darf ich reden? Ich habe nicht reingerufen. Sie reden gerade rein. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Aha! - Weitere Zurufe von der CDU.) Ich habe das Wort, also rede ich jetzt. Punkt. (Zuruf von der CDU: Sehen Sie! - Abg. Schmitt-Lang (CDU): Irgendwie kommt mir das bekannt vor!) Hören Sie, ich habe mich zu Wort gemeldet. Also habe ich jetzt das Wort hier am Rednerpult.

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Dagmar Heib

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Sascha Haas. Ich möchte Sie bitten, in Ihrer Rede fortzufahren.

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Sascha Haas SPD

Danke, Frau Präsidentin. Wir waren eigentlich - das habe ich eben wahrgenommen - an einem sehr guten gemeinsamen Punkt, nämlich etwas für unsere Kinder und Jugendlichen in den Förderschulen zu tun. Warum dazu jetzt Ihre Rede? Ich muss wirklich sagen, das war nicht wertschätzend gegenüber den Menschen da draußen, wie Sie sie genannt haben, auch nicht gegenüber den Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament. Ja, das ist meine Meinung, und die darf ich auch hier vertreten. (Beifall von der SPD.) Warum wir heute Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können, haben wir, glaube ich, ausreichend dargelegt. Auch Minister Magnus Jung hat das noch einmal klargemacht. Die Landesregierung arbeitet an einer Lösung, weil das Problem eben nicht so einfach zu lösen ist, wie Sie es hier darstellen oder wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf den Leuten irgendwie vormachen wollen, dass nämlich mit einem Gesetzentwurf das Problem gelöst wäre. (Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Das ist es nicht. Also warum warten Sie denn jetzt nicht, bis der Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorbereitet, hier im Hohen Haus diskutiert wird? (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Das wussten wir nicht.) Es wurde gerade eben vom Minister Magnus Jung gesagt, dass die Landesregierung etwas erarbeitet. Ich weiß, dass Sie öfter ein Problem haben, mal zuzuhören. Vielleicht tun Sie das einmal Frau Schmitt-Lang. (Abg. Haas (SPD)) (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Entschuldigung, Herr Kollege, ich denke, wir sollten wertschätzend miteinander umgehen. Sie selbst haben das Wort eben so schön gebraucht.

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Sascha Haas SPD

Dann fordere ich mir auch ein, dass hier in Zukunft einmal wertschätzender miteinander umgegangen wird. Aber Herr Magnus Jung hat das eben gesagt, und vielleicht hören Sie einfach einmal genauer hin, wenn er sich das nächste Mal zu Wort meldet. - Viel Glück! (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Das da war ganz traurig! - Unruhe. - Sprechen.)

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Dagmar Heib

Es gibt eine weitere Wortmeldung. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Frank Wagner das Wort.

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Frank Wagner CDU

Es ist ein ganz wichtiger Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, den ich an der Stelle noch sagen möchte. Wir haben es auch kurz überprüft. Gerade das Thema Transportkosten, das eben angesprochen wurde, würde mit diesem Gesetzentwurf geregelt. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt. Die Transportkosten wären in dem Moment beim Schulträger. Da sind wir uns absolut sicher. Wir sind uns auch sicher, dass die Schulträger diesen Weg gemeinsam mitgehen. Von daher geben Sie sich bitte einen Ruck und sagen: Es ist ganz viel vorbereitet, jetzt gehen wir diesen Weg in die Anhörung und alle Barrieren, die da sind - Zuständigkeiten, Konnexität -, können wir dann gemeinsam klären. Um nichts anderes geht es. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/933. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/933 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/933 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/948. Wer für die Annahme der Drucksache 17/948 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/948 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion und enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Saarland (Drucksache 17/879) Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Nadja Schindelhauer das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes Saarland, Drucksache 17/879, in seiner 24. Sitzung am 24. April 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Mit dem Gesetz soll die Bereitstellung offener Daten gefördert werden, denn Daten sind ein wesentlicher Bestandteil für einen digitalen Transformationsprozess. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung neuer digitaler Produkte, Dienstleistungen und ganzer Geschäftsmodelle sowie für qualitativ hochwertige Forschung. Die Bereitstellung offener Daten, Open Data, ist darüber hinaus ein elementarer Baustein für offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln im Sinne eines Open Government. Sie legt somit das Fundament für einen modernen Staat mit einer leistungsfähigen, serviceorientierten und bürgerfreundlichen Verwaltung, befähigt diese zu stichhaltigen politischen Entscheidungsprozessen und stärkt dadurch vor allem das Vertrauen der Bürger*innen in öffentliche Institutionen. Die Nutzung von Daten bringt also spürbare Mehrwerte für Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und insbesondere für die Gesellschaft. Der vorliegende Gesetzentwurf legt daher die Grundlage für einen einheitlichen freien Zugang zu öffentlichen Daten im Saarland, indem die Behörden des Landes verpflichtet werden, ihre Daten in maschinenlesbaren offenen Formaten zur beliebigen Weiterverarbeitung (Abg. Schindelhauer (SPD)) und unter freien Lizenzen durch die Öffentlichkeit einheitlich zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 gelesen und beschlossen, auf eine öffentliche Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum einstimmig mit Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Saarland Drucksache 17/879 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/879. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/879 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 6 und 15 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: 75 Jahre Grundgesetz: Freiheit und Demokratie verteidigen. Die offene Gesellschaft schützen. (Drucksache 17/929) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: 75 Jahre Grundgesetz - Demokratie stärken - Frieden, Freiheit und Wohlstand sichern - Wachsamkeit und Entschlossenheit gegenüber jeder Art von Extremismus (Drucksache 17/947) Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.

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Kira Braun SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute geht es um ein besonderes Buch: 1.396 g schwer, eingebunden in Ziegenleder, hellbeige gemasert, gedruckt auf hochwertigem und besonders haltbarem Papier. - Ich spreche nicht nur von dieser Urschrift, die die 65 Männer und Frauen des Parlamentarischen Rates vor 75 Jahren unterschrieben haben, die nur aus dem Tresor des Parlamentsarchivs geholt wird, wenn der Bundeskanzler oder der Bundespräsident vereidigt werden. Nein, ich spreche von dem Fundament unseres Zusammenlebens. 75 Jahre Grundgesetz, das sind 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland. Die Urschriften mögen vielleicht in die Jahre gekommen sein, unser Grundgesetz ist es aber keinesfalls, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wenn wir zurückschauen, begreifen wir erst, welch glückliche Fügung die Verabschiedung für Deutschland war. 1949 war der Krieg gerade einmal vier Jahre vorbei. Das Land war besetzt, das Land war geteilt. Überall sah man noch Einschusslöcher, überall waren Familien zerstört, weil Verwandte nicht mehr oder aber als gebrochene Menschen zurückgekommen sind. Dieses Land hat unerträgliche Schuld auf sich geladen - die Barbarei der Nationalsozialisten, den Zivilisationsbruch der Shoah. Der 8. Mai 1945 mag ein Tag der Befreiung gewesen sein, aber dennoch ließ er unser Land nicht von seiner Schuld los, von einer Schuld, die nicht nur einige Nazis, sondern die unser Land als Ganzes auf sich geladen hatte. Gerade deshalb war es doch so ein Glück, war es solch ein Segen, dass die alliierten Mächte in Westdeutschland diesem Land die Chance für einen Neuanfang gaben, dass sie an ein besseres, an ein menschlicheres, an ein freies Deutschland glaubten, dass sie den Müttern und Vätern unseres Grundgesetzes ermöglichten, die Grundlage für dieses Land zu schaffen. Auch 75 Jahre später gilt es, dafür dankbar zu sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Deshalb hatte auch Konrad Adenauer recht, als er am 8. Mai 1949 anlässlich der Unterzeichnung des Grundgesetzes vom ersten frohen Tag nach 1933 sprach. Genau fünf Jahre nach Kriegsende hatte Deutschland endlich selbstbestimmt die Tür in eine neue Zeit aufgestoßen, in eine neue Zeit, in der unser Land Lehren aus den Fehlern und auch den Abgründen der Vergangenheit zog. Das Grundgesetz, meine Damen und Herren, ist das verschriftete Nie-Wieder nach dem Zivilisationsbruch. Es ist uns Auftrag und Verpflichtung zugleich. (Beifall von der SPD.) Deshalb beginnt unser Grundgesetz eben nicht mit dem Staatsaufbau, nicht mit den Parlamenten, nicht mit der Verwaltung oder der Rolle von Gerichten. Nein, es beginnt mit der Garantie von Individualrechten, mit dem Schutz des Einzelnen gegenüber der staatlichen Gewalt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Nie wurde etwas so Humanistisches, etwas so Tiefgreifendes so schlicht ausgedrückt. Die Würde des (Abg. Braun (SPD)) Menschen gilt universell, sie gilt für jede, sie gilt für jeden und sie gilt für die Ewigkeit. Damit hat unser Grundgesetz auch 75 Jahre nach dem Verfassen nichts an Aktualität eingebüßt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das liegt sicher auch daran, dass unser Grundgesetz in vielen Teilen seiner Zeit voraus war. Nehmen Sie Artikel 3 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ - Dieser Artikel war mehr als umstritten, wurde lange Zeit von der Mehrheit im Parlamentarischen Rat in seiner heutigen Lesart abgelehnt. Das war auch nicht so ganz verwunderlich, wenn man bedenkt, dass unter 65 Mitgliedern mit Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel gerade einmal vier Frauen waren. Im Kern ging es um die Frage, ob die Gleichberechtigung nur gegenüber dem Staat oder auch im Privaten, etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch, gelten sollte. Das mag vielleicht banal klingen, das ist es aber ganz und gar nicht gewesen. Damals war es selbstverständlich, dass Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen konnten, dass sie die Unterschrift ihres Mannes vorzeigten, um einen Beruf anzunehmen. Der Mann konnte jederzeit kündigen. Auch in der Erziehung galt das letzte Wort dem Mann. Meine Damen und Herren, es ist den Müttern des Grundgesetzes zu verdanken, dass die Gleichberechtigung in der heutigen Lesart damals aufgenommen wurde. Es ist vor allem auch der Sozialdemokratie zu verdanken. 1918 kam das Frauenwahlrecht, 1949 kam Artikel 3. Dafür sind wir dankbar und darauf sind wir auch ein klein bisschen stolz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wie sehr das Grundgesetz seiner Zeit voraus war, merken wir daran, wie sehr wir heute noch dafür kämpfen müssen, dass Artikel 3 in allen Lebensbereichen Wirklichkeit wird. Es waren männliche Politiker, und zwar parteiübergreifend, die sich über Jahre dagegen gewehrt hatten, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch das nachvollzogen wurde, was doch seit 1949 Verfassungsgrundsatz war. Es brauchte das Bundesverfassungsgericht, um die Politik zu grundgesetzkonformer Gesetzgebung zu zwingen, egal ob bei der Vertretungsmacht des Vaters oder der steuerlichen Zusammenveranlagung der Ehegatten. Dass die normative Kraft des Grundgesetzes auch faktische Kraft entfaltete, war vor allem der Verdienst der ersten und lange einzigen Richterin des Bundesverfassungsgerichtes Erna Scheffler. Auch ihren Verdienst gilt es heute zu würdigen. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, es gibt eine Vielzahl von weiteren Grundrechten, die es eigentlich an dieser Stelle zu nennen gilt: den Katalog aus Freiheitsrechten, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, nicht zuletzt die Kunstfreiheit. - Sie alle sind Grundlage einer liberalen Demokratie. Sie alle unterscheiden uns von der Vielzahl der Staaten, in denen die Menschen in Unfreiheit leben müssen. Deshalb ist es gut, dass dieses Grundgesetz nicht nur die Freiheit des Einzelnen garantiert, sondern dass es auch den Schutz der Freiheit, den Schutz unserer Demokratie sichert. Denn unter dem Eindruck der Tyrannei kannten die Mütter und Väter um die Gefahren einer freiheitlichen Demokratie. Sie hatten es in Weimar mit ihren eigenen Augen gesehen. Deshalb ist unser Land heute eine wehrhafte Demokratie. Deshalb liegt es an uns allen, diese Wehrhaftigkeit in der Demokratie auch Tag für Tag sicherzustellen. Ich will hier doch ein klein wenig der Tonalität im weitestgehend sehr guten Antrag der CDU widersprechen. Ja, wir sind uns einig, in einer Demokratie gilt der zwanglose Zwang des besseren Arguments. Aber neben Jürgen Habermas gilt für mich auch Karl Popper, nämlich, dass unsere Toleranz nie so weit gehen darf, dass die Intoleranten unsere freiheitliche Demokratie zerstören können. Deshalb will ich hier ganz klar sagen: Was wir in diesen Tagen erleben an Hass, an Gewalt, an Vaterlandsverrat und auch an Umsturzfantasien, das ist kein Fall für den demokratischen Diskurs. Das ist ein Fall für den Generalstaatsanwalt. Und wenn es so weitergeht, dann wird es auch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht! (Beifall von der SPD.) Wir brauchen eben beides. Wir brauchen starke, wehrhafte Institutionen. Wir brauchen aber eben auch die Bannerträger dieser Demokratie, Menschen, die sich aufstellen lassen für Wahlämter, die den demokratischen Diskurs pflegen, die für dieses Land eintreten, gerade auch die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, in den demokratischen Verbänden. Dieses Land braucht Menschen, die - mit Ernst-Wolfgang Böckenförde gesprochen - erst die Voraussetzungen schaffen, von denen der freiheitliche Staat lebt, die er aber eben selbst nicht garantieren kann. Ich denke an Walter Lübcke, dessen Todestag sich in wenigen Tagen zum fünften Mal jährt. Ich denke an Matthias Ecke, der in Dresden für seine demokratischen Überzeugungen krankenhausreif geschlagen wurde. Ich denke an die vielen Ehrenamtlichen, die eingeschüchtert werden und deren Namen wir nie in der Presse lesen können. Sie alle sind das Rückgrat unserer Demokratie. Sie sind das Rückgrat unseres Grundgesetzes. Sie alle gilt es mehr zu schützen denn je. (Beifall von der SPD.) (Abg. Braun (SPD)) In den letzten Wochen mussten wir auch erleben, wie manches, was wir für selbstverständlich gehalten haben, wieder zur Disposition gestellt wird, wie Israel und dem jüdischen Volk das Existenzrecht abgesprochen wird. Es ist unerträglich, wenn Jüdinnen und Juden sich auf deutschem Boden nicht mehr sicher fühlen. Deshalb ist es so wichtig, dass hier in diesem Hause Einigkeit auch mit der CDU darüber besteht, eine Anti-Antisemitismusklausel in die saarländische Verfassung aufzunehmen. Ich möchte für diesen Impuls ganz herzlich Herrn Frank-Matthias Hofmann danken, der das an uns herangetragen hat. Schön, dass wir Sie heute begrüßen dürfen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wenn ich mir erlauben darf, Folgendes zu sagen: Es wäre auch anzustreben, eine solche Anti-Antisemitismus-Klausel in unser Grundgesetz aufzunehmen. Damit komme ich zum Schluss. Lassen Sie uns dieses Grundgesetz pflegen. Lassen Sie es uns leben. Lassen Sie es uns schützen, auf dass dieses Land, auf dass die noch immer übergroße demokratische Mehrheit auch in den nächsten Jahren in Frieden und Freiheit in Deutschland und in einem Europa leben kann. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani das Wort.

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Stephan Toscani CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 75 Jahre Grundgesetz, das bedeutet 75 Jahre Frieden, Freiheit und Wohlstand in Deutschland. Was die Mitglieder des Parlamentarischen Rates - wir bezeichnen sie gerne als die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes - vor 75 Jahren geschaffen haben, ist die beste Verfassung, die es je in Deutschland gegeben hat. Wir haben allen Grund, ihnen dafür dankbar zu sein. (Beifall von der CDU.) 75 Jahre Grundgesetz, das ist eine Erfolgsgeschichte. Aber wir dürfen nicht ausblenden, dass es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten auch Belastungsproben für unsere Demokratie gegeben hat und dass es aktuell Belastungsproben gibt. Unsere Demokratie wird herausgefordert. Sie wird herausgefordert durch den Rechtsextremismus, den Linksextremismus, den Islamismus und den Antisemitismus. Vor keiner dieser Bedrohungen dürfen wir die Augen verschließen. Nur dann werden wir unserer Verantwortung gerecht. Frau Kollegin Braun hat zu Recht den 2. Juni 2019 angesprochen. Das ist der Tag, an dem der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke von einem Rechtsextremisten brutal und hinterhältig ermordet wurde. Walter Lübcke, Samuel Yeboah, die Opfer des NSU, sie mahnen uns: Wir dürfen den Rechtsextremismus in Deutschland nie wieder und niemals unterschätzen. (Beifall von der CDU.) Wenn wir über Rechtsextremismus sprechen, kommen wir an der AfD nicht vorbei. Die AfD ist ein rechtsextremistischer Verdachtsfall. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag bestätigt. Das ist ein Beleg dafür, dass der wehrhafte Rechtsstaat entschlossen handelt und funktioniert. Aber eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz führt doch nicht automatisch dazu, dass weniger Menschen die AfD wählen. Das halte ich, liebe Frau Braun, bei allem Respekt für Ihre Rede, für den blinden Fleck in Ihrer Rede. Mindestens genauso wichtig, vielleicht noch wichtiger ist die Auseinandersetzung in der Sache. Ich möchte zur Unterstützung aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitieren, das genau auf diesen aus meiner Sicht entscheidenden Punkt abhebt. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich das Bundesverfassungsgericht. Es ist eine Passage aus dem NPD-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht sagt: „Das Grundgesetz geht davon aus, dass nur die ständige geistige Auseinandersetzung der richtige Weg zur Bildung des Staatswillens ist. Es vertraut auf die Kraft dieser Auseinandersetzung als wirksamste Waffe gegen die Verbreitung menschenverachtender Ideologien.“ Was bedeutet das konkret? Das bedeutet: Wir müssen verfassungsfeindliche Kräfte mit Argumenten bekämpfen, sie mit überzeugenden Argumenten bei demokratischen Wahlen besiegen. (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, insbesondere von der Sozialdemokratie! Diese Argumente gibt es, wir haben sie doch. Ich sage nur: Cash aus China, Rubel aus Russland. Es wird doch immer deutlicher, wie eng die Verbindungen der AfD nach Russland und China sind. Die AfD wird doch immer mehr und immer deutlicher zum Brückenkopf von Diktaturen in Deutschland. Meine Herren von der AfD, Sie bezeichnen sich selbst als Patrioten. In meinen Augen sind Sie Vaterlandsverräter! (Beifall von der CDU und der SPD.) Aber auch andere Gefahren müssen wir entschlossen bekämpfen. In Deutschland gilt das Grundgesetz, nicht die Scharia. Menschenrechte, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, (Abg. Toscani (CDU)) Toleranz, die Trennung von Staat und Religion, all das lehnt der radikale Islam ab. Islamisten wollen Frauen versklaven und Homosexuelle töten. Deshalb sage ich, wenn Islamisten unser Grundgesetz abschaffen und durch einen Kalifat-Staat ersetzen wollen, dann muss unsere Antwort sein: Islamistische Gruppierungen und Vereine konsequent verbieten. Dann müssen wir sie, wo immer wir können, konsequent abschieben. Bei doppelter Staatsbürgerschaft müssen wir ihnen den deutschen Pass entziehen. Das bedeutet für mich wehrhafter Rechtsstaat. (Beifall von der CDU.) Ja, Demokratie muss wehrhaft sein gegen jede Art von Extremismus. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Ihr Antrag enthält viel, dem wir zustimmen können, er enthält Elemente, die wir unterstützen. Aber er ist in der Gesamtschau aus unserer Sicht zu einseitig. Islamismus bei Ihnen im Antrag Fehlanzeige, als ob es den Anschlag vom Breitscheidplatz mit seinen vielen Todesopfern nicht gegeben hätte. Linksextremismus scheint für Sie gar nicht zu existieren, gar kein Problem zu sein. Wenn wir uns nur ans Wochenende erinnern, wo Linksextremisten das Tesla-Gelände in Brandenburg gestürmt haben, wenn wir uns an die Anschläge auf Gleise und Stromversorgung erinnern oder die gewalttätigen G7-Krawalle in Hamburg vor einigen Jahren. Wenn Sie die Verfassungsschutzberichte lesen, werden Sie sehen, Linksextremismus existiert, es gibt Linksextremismus. Aber wenn man Ihren Antrag liest und ihn sich zu Gemüte führt, muss man den Eindruck haben, Sie sind auf dem linken Auge blind. (Beifall von der CDU.) Wenn Sie in Ihrem Antrag explizit ein Demokratiefördergesetz verlangen und die Verabschiedung nachdrücklich einfordern, dann muss man sagen, wir haben dabei extreme Bedenken. Nicht nur wir, auch in der roten Ampel in Berlin selbst gibt es Bedenken gegen die Verabschiedung dieses Demokratiefördergesetzes, weil die große Sorge besteht, dass unter dem Deckmantel dieses Gesetzes linksradikale Gruppierungen staatlich finanziert werden sollen. Das lehnen wir entschieden ab. (Beifall von der CDU.) Ein wehrhafter Rechtsstaat, der mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet ist und der auch über ausreichende rechtliche Befugnisse verfügt, ist das eine. Das andere ist die Grundeinstellung der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Ich habe dieser Tage irgendwo gelesen, das Gefährlichste für die Demokratie ist die Gleichgültigkeit ihr gegenüber. Was es braucht, das ist mehr Wertschätzung für unsere offene Gesellschaft. Unsere offene Gesellschaft ist etwas Kostbares, aber sie ist keine Selbstverständlichkeit. Deshalb sollte uns dieses Jubiläum 75 Jahre Grundgesetz Auftrag sein, dass wir es zum Anlass nehmen, unsere Demokratie mehr wertzuschätzen. Nehmen wir dieses Jubiläum zum Anlass, uns noch stärker für unsere freiheitliche und offene Gesellschaft einzusetzen. Eine offene Gesellschaft, eine Demokratie lebt von der Unterstützung und vom Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich möchte am Ende der Rede noch auf etwas hinweisen. Für mich grenzwertig gewesen ist es, das Wort Vaterlandsverräter zu benutzen. Eine Rüge habe ich aber nicht gesehen, dennoch möchte ich dafür ein Bewusstsein schaffen. Das war nun aber keine persönliche Ansprache. Wir fahren fort. - Ich eröffne zunächst die Aussprache und erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für die AfD-Fraktion das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich hatte mir gewünscht, an dieser Stelle unser Grundgesetz etwas zu würdigen. Aber mit drei Minuten geht das nicht. Nach den Ausfällen der Vorredner der AfD gegenüber muss ich auch noch Zeit dafür haben. Ich glaube, ich bin hier im Raum der einzige, der diesen Tag erlebt hat, als dieses Grundgesetz verabschiedet wurde. Da war ich etwas mehr als zehn Jahre alt. Ich habe auch das, was vorher war, erlebt, war politisch schon ein klein wenig interessiert und hatte schon erlebt, dass hier im Saarland, an dieser Stelle, wo wir jetzt sind, eine Verfassung verabschiedet wurde, die eine Reaktion zum Beispiel auf den Zweiten Weltkrieg war. Herr Toscani, diese Angriffe auf die AfD weise ich in jedem Fall zurück. Das ist das erste Mal, dass jemand Vaterlandsverräter zu mir sagt. Das ist einfach nur lächerlich. Wem wollen Sie da gefallen? Also ich weiß nicht, was Sie sich dabei denken, wenn Ihnen solche Entgleisungen passieren. Ich bin ein Saarländer, ich bin ein Deutscher, ich bin ein ganz normaler Mensch. Ich liebe mein Vaterland. Vaterlandsverräter bin ich unter keinen Umständen. Zu den Leuten, die von der AfD genannt worden sind, Krah und so weiter, mit einem chinesischen Mitarbeiter. Wir sind ja alle immer so weltoffen; da darf es ja auch einmal ein Chinese sein. (Sprechen.) (Abg. Dörr (AfD)) Ich überlege mir auf der anderen Seite, wie viele Tausend Milliarden ausgegeben werden für Spionage, zum Beispiel von den Vereinigten Staaten, und wo diese Spione alle sitzen. (Sprechen.) Wir hatten schon einmal einen Spion der DDR im Bundeskanzleramt. Es ist doch lächerlich, sich an einem einzigen Spion abzuarbeiten, der jetzt aufgefallen ist. Und die vielen Tausend, die noch herumlaufen und nicht auffallen, vergisst man wohl. (Sprechen.) Wenn es um Hass und Hetze geht, dann ist es die AfD, die Hass und Hetze erleidet. (Sprechen und Lachen.) Wir haben den Hass nicht in uns. Den sehe ich immer auf dieser Seite des Parlaments. Diese Geschichten, wenn ein Plakat abgerissen wird, erleben wir ja seit Jahren tausendfach. Darum hat sich überhaupt niemand gekümmert. Jetzt hat es einmal jemanden von der CDU oder SPD getroffen, jetzt wird das endlich überhaupt einmal besprochen. Wenn Sie die Statistik sehen, obwohl wir ja eine kleine Partei sind und wenig Wahlkämpfer haben, so ist unsere Säule ganz hoch, wo Verletzungen, zum Teil körperliche Verletzungen, stattgefunden haben. Zur Verfassung sage ich auch noch etwas. Die Verfassung ist nicht gefährdet durch die Bürger. Sie ist nicht gefährdet durch uns. Die Verfassung ist gefährdet durch die Regierenden. Unsere Regierung im Bund hat bezüglich der 60 Milliarden vom Bundesverfassungsgericht bescheinigt bekommen, dass sie gegen die Verfassung gehandelt hat, also gegen das Grundgesetz. Das ist bescheinigt worden.

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Dagmar Heib

Entschuldigung, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich bitte Sie, zu Ende zu kommen.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Ja, ich komme zum Ende. Das war's. - Danke. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank. - Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die SPD-Fraktion Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.

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Kira Braun SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Einen Punkt möchte ich in dieser Debatte so nicht stehen lassen, lieber Herr Toscani. Sie sagen, wir müssen mit sachlichen Kräften überzeugen. Ich stimme Ihnen dort zu, wo wir Demokratinnen und Demokraten als Gegenüber haben. Aber mit verfassungsfeindlichen Kräften zu argumentieren und mit diesen zu streiten, führt zu keinem Ergebnis. Das ist auch das, was uns die letzten Jahre in unserer Herangehensweise gezeigt haben. (Zuruf des Abgeordneten Toscani (CDU).) Die Gefahr in diesem Land geht ganz klar von rechts aus. Das sage nicht ich. Das sagt der Verfassungsschutz. Das zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik in diesem Land. Das zeigt aber auch das Urteil, das wir diese Woche aus Münster bekommen haben, nämlich, dass die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Gericht hatte so argumentiert, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass die Partei Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien. Mit solchen Menschen dürfen wir niemals sprechen. Für diese Menschen dürfen wir nie wieder Steigbügelhalter sein. Diesen Menschen müssen wir an jeder Stelle entschieden entgegentreten. (Beifall von der SPD. - Sprechen.) Das bedeutet nicht, dass wir nicht an jeder einzelnen Haustür oder in jedem Bürgergespräch, wenn wir mit den Menschen ins Gespräch kommen, den moralischen Zeigefinger erheben. Aber dort, wo die Debatte die freiheitlich-demokratische Grundordnung verlässt, ist eine rote Linie. Wenn Sie immer wieder von Extremismus sprechen und direkt die Gefahr von links in einem Satz hinter der Gefahr von rechts ansprechen, dann ist das eine Verharmlosung. Das zeigen doch alle Zahlen. Gewalt, egal von woher sie kommt, ist zu verurteilen; egal von wo sie kommt.

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Dagmar Heib

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Kira Braun SPD

Aber die tatsächliche Gefahr für dieses Land geht doch von rechts aus. Wer das nicht anerkennt, der verharmlost und der macht die Augen zu. Das ist brandgefährlich. Lassen Sie uns doch damit aufhören, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD. - Sprechen.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/929. Wer für die Annahme der Drucksache 17/929 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/929 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD Landtagsfraktion. ‑ Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/947. Wer für die Annahme der Drucksache 17/947 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/947 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU ‑ Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die AfD ‑ Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.00 Uhr fortgesetzt. (Die Sitzung wird von 13.00 Uhr bis 14.01 Uhr unterbrochen.)

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Christina Baltes

Wir fahren fort mit unserer heutigen Plenarsitzung und kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Das Saarland als europäische Modellregion stärken - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter voranbringen - Das Europa der Demokratie und des Friedens vollenden (Drucksache 17/937) Zur Begründung des Antrages erteile ich Frau Abgeordneter Alexandra Becker das Wort.

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Alexandra Becker SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Europäer*innen! 5,1 Millionen Menschen im Alter zwischen 16 und 22 Jahren dürfen am 9. Juni erstmalig über ihre Zukunft und über die Zukunft der Europäischen Union entscheiden. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe als Politiker*innen, als Bürger*innen, als Pressevertreter*innen, als Zivilgesellschaft, dass sie ihr Wahlrecht auch wahrnehmen. Wie wichtig die Europawahlen für uns als Saarländer*innen sind, wissen wir nur zu gut, denn das Saarland hat nicht nur ein Herz aus Stahl, es liegt auch im Herzen Europas. Die Entscheidungen der nächsten Jahre in der Europäischen Union werden daher entscheidend für das Saarland sein, um beides zu bewahren und auszubauen. Wir müssen aktiv die Zukunft der EU mitgestalten und sie nicht einfach passieren lassen. Deshalb hat die Landesregierung zusammen mit aktiven Bürgern und Bürgerinnen das Europaleitbild auf den Weg gebracht. Mit dieser Arbeitsgrundlage werden wir die Interessen unseres Landes in Europa auf allen Ebenen vertreten und Europa aktiv mitgestalten. (Beifall von der SPD.) Als Großregion stehen wir vor besonderen Herausforderungen. Gleichzeitig haben wir aber auch die Möglichkeit, einzigartige und vorbildliche Lösungen zu finden. Damit das gelingt, brauchen wir Reformen. Reformen, die die Grenzregionen und somit Europa stärken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen uns nichts vormachen. Die EU ist sterblich, das machte Macron zuletzt in einer Rede klar. Umso wichtiger ist es, die Souveränität der EU zu bewahren und auszuweiten. Wir müssen unsere Interessen, unsere Wirtschaft aktiv verteidigen. Ein wichtiges Instrument dafür ist der Grenzausgleichsmechanismus. Er schützt nicht nur unsere Arbeitsplätze und unsere Industrie, sondern sorgt auch für gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen sowie Umwelt- und Sozialstandards. Das ist es, was unsere EU zukunftsfähig macht. Mehr europäische Souveränität bedeutet auch starke Grenzregionen. Wir müssen auf unsere speziellen Bedürfnisse individuell reagieren können. Hierzu ist der Cross-Border-Mechanismus essenziell. Damit soll die Zusammenarbeit in der Großregion rechtlich und administrativ vereinfacht werden. So können Potenziale gehoben werden, die zur wirtschaftlichen und sozialen Stärkung beitragen, denn starke Grenzregionen stärken ganz Europa. (Beifall von der SPD.) Das ist auch notwendig, um die großen Transformationen unserer Zeit gemeinsam zu bewältigen. Eine davon ist die digitale Transformation. Wie gut eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit gelingt, zeigt sich vor allem im Bereich der künstlichen Intelligenz. KI ist die Zukunftstechnologie, die Schlüsseltechnologie unserer Zukunft. Im Saarland sind wir bereits gut aufgestellt mit unserer Informatik, dem DFKI und dem CISPA. Auch die grenzüberschreitenden Forschungskooperationen mit INRIA und LORIA in Frankreich zeigen, wie gut der deutsch-französische Motor funktioniert. (Abg. Becker (SPD)) Um die Technologie der Zukunft gestalten zu können, müssen wir einheitliche Standards setzen und kontinuierlich an die Entwicklung anpassen. Mit dem AI Act hat die EU einen Meilenstein für eine vertrauenswürdige KI gesetzt und ist Vorreiterin. Selbst bei uns, trotz der hohen Standards, erleben wir gerade, wie vor allem künstliche Intelligenz genutzt wird, um gezielt unsere Demokratie anzugreifen und mit Fake-Videos Desinformation zu streuen, und das vor allem von den Rechten und Rechtsextremen. Um dem entgegenzutreten, müssen wir gemeinsam forschen, entwickeln und auch investieren, um die digitale Transformation nicht nur zu bewältigen, sondern aktiv zu gestalten. Das ist unsere europäische Pflichtaufgabe. (Beifall von der SPD.) Gerade deshalb wundert es mich sehr, dass Ursula von der Leyen als Spitzenkandidatin der EVP und somit auch der CDU in der Maastrichter Debate davon sprach, dass sie es für möglich hält, mit den Rechten und Rechtsextremen im EU-Parlament zusammenzuarbeiten. (Zuruf von der CDU.) Ich frage Sie an dieser Stelle - ich habe es selbst gesehen, ich habe mir die Maastrichter Debate angeguckt -, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Wie stehen Sie dazu? Wie stehen Sie dazu, dass Ihre Spitzenkandidatin mit den Postfaschisten und der AfD im EU-Parlament zusammenarbeiten will? Das ist mehr als ein Einreißen der Brandmauer. Das ist das Öffnen der Türen für die Feinde unserer Demokratie! (Beifall von der SPD.) Aber eigentlich sollte mich diese Ankündigung auch gar nicht wundern, denn schon jetzt arbeitet ja ihr Mann Manfred Weber, der EVP-Chef, mit den Rechten zusammen, um den Klimaschutz und den Green Deal aufzuweichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Dinge sind klar für die SPD: Wir wollen das Saarland als europäische Modellregion stärken, das Europa der Demokratie und des Friedens vollenden und aktiv unsere Zukunft in Europa gestalten. Zweitens werden wir uns gegen diejenigen stellen, die zurück in die Vergangenheit und die Grundlage unseres grenzüberschreitenden Lebensraums zerstören wollen. - Glück auf!

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Becker, für die Begründung Ihres Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Roland Theis das Wort.

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Theis CDU

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln wir heute ja eigentlich - jedenfalls bin ich im Hinblick auf die Vorgeschichte davon ausgegangen - das sogenannte Europaleitbild der saarländischen Landesregierung. Der Antrag ist im Grunde genommen eher eine parlamentarische Nacherzählung dessen, was Sie im Europaleitbild haben aufschreiben lassen. Deshalb finde ich es ganz gut, sehr geehrte Frau Becker, dass Sie noch ein paar Themen zusätzlich angesprochen haben, das gibt mir die Gelegenheit, auch dazu etwas zu sagen. Wir tun das im Vorfeld der Europawahl, einem der größten demokratischen Rendezvous, die es weltweit gibt. Die einzige Wahl, die mehr Menschen adressiert, ist die in Indien. Ich glaube, wir können ganz dankbar sein, dass es eine der Errungenschaften des europäischen Integrationsprojekts ist, dass wir Europäerinnen und Europäer daran teilnehmen können. Ich finde grundsätzlich die Idee gut, sehr geehrte Damen und Herren Minister, soweit Sie anwesend sind, dass die saarländische Landesregierung sich jetzt ein Leitbild gegeben hat. Ein Leitbild macht dann Sinn, wenn man damit Klarheit über die strategische Ausrichtung schafft, wenn das verbunden ist mit klaren Grundsätzen, mit starken Maßnahmen, mit mutigen Veränderungen, mit der Stärkung der Sichtbarkeit des europäischen Profils einer Kernregion im Herzen Europas und mit der Vernetzung der unterschiedlichen Politikbereiche. All das wäre eine wunderbare Möglichkeit für ein Leitbild. Leider, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen - Sie haben das auch nur in knappen Absätzen nacherzählt - ist das nicht das, was uns vorliegt, sondern es ist im Grunde genommen eine respektable ministerielle Fleißarbeit, in der die Kolleginnen und Kollegen alles das aufgeschrieben haben, was man ohnehin vorhat, was man im weitesten Sinne irgendwie mit Europa verbinden kann, und das verbunden mit ein wenig „Wünsch dir was“. Das ist das, was Sie als Leitbild vorgelegt haben. Ich finde das leider ein wenig dürftig und deshalb ist auch der Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, dürftig! (Beifall von der CDU.) Dass das die Landesregierung offensichtlich selbst so sieht, zeigt dieser Tagesordnungspunkt. Wenn die Regierung eines europäischen Bundeslandes sagt, wir geben uns in einem Kernpolitikfeld, das im Saarland sogar Verfassungsrang hat, ein Leitbild, das die nächsten Jahrzehnte unserer Politik beschreiben soll, dann hätte ich erwartet, dass die Landesregierung das nicht im Rahmen einer sekundären Pressekonferenz, sondern mindestens im Rah- (Abg. Theis (CDU)) men einer Regierungserklärung vorträgt. Ich hätte zudem erwartet, dass die Ressortministerin da ist, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin. Sie hat mit Sicherheit Wichtigeres zu tun. Sie halten dieses Leitbild offensichtlich für so dürftig, dass Sie dafür keine Regierungserklärung einsetzen, sondern einen Antrag, der parlamentarisch nacherzählt, was die Regierung schon gemacht hat. Dafür nur ein halbes Redezeitmodul in Anspruch zu nehmen, wird der Europapolitik dieses Landes nicht gerecht, liebe Freundinnen und Freunde. (Beifall von der CDU. - Unmutsbekundungen bei der SPD.) Liebe Kollegen, die Rhetorik passt nicht zum Handeln. Da hängt ziemlich viel in der Luft. Damit sich die Erregung bei Ihnen nicht allzu sehr breit macht, will ich es mit nur zwei Beispielen begründen. Das eine ist eine Forderung, die im sogenannten Europa-Leitbild der saarländischen Landesregierung auf Seite 36 aufgegriffen wird. Ich bin dankbar, dass die Landesregierung nachvollzogen hat, was dieses Parlament - das haben wir übrigens sogar gemeinsam gemacht - jüngst beschlossen hat, dass wir uns nämlich in Richtung einer Stärkung des Gemeinsamen Zentrums für Polizei- und Zollzusammenarbeit aufmachen wollen. Im Hinblick auf die zeitliche Erreichbarkeit ist 24/7 das Schlagwort, was das GZPZ in Luxemburg angeht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben das zum Anlass genommen - einige von Ihnen waren dabei -, die saarländische Landesregierung in Person eines Vertreters des Innenministeriums zu fragen, was diese Prüfung macht, was die Gespräche machen und wie er dazu steht. Die Antwort des hochrangigen Vertreters des Innenministeriums war, dass es kein Thema für das Innenministerium sei, es dazu keine Gespräche gebe und es im Übrigen auch nicht sinnvoll sei. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe einen Tipp an die Vertreter der Landesregierung. Sorgen Sie doch wenigstens dafür, dass Ihr Europa-Leitbild in den Führungsetagen der saarländischen Ministerien gelesen wird. Es müsste dort Pflichtlektüre sein, damit die Linke weiß, was die andere Linke tut. Das wäre jedenfalls ein Fortschritt für die Europapolitik in diesem Land. (Beifall von der CDU.) Das zweite Beispiel - das nicht nur peinlich, sondern meines Erachtens auch schädlich ist - betrifft die Aussage in diesem sogenannten Leitbild zum Luxemburg-Plan. Dort steht unter der Überschrift „Wo stehen wir heute?“ - anscheinend fragt sich das die Landesregierung selbst - der Satz „Dieses Leitbild (…) tritt neben die Frankreich-Strategie und den Luxemburg-Plan (…) der saarländischen Landesregierung.“ Mei- ne sehr verehrten Damen und Herren, ich darf fragen, welcher Luxemburg-Plan? - Den gibt es noch gar nicht. Wir haben das zum Gegenstand des Europaausschusses gemacht. Dort hat uns der Vertreter der Landesregierung erzählt, man wolle eine gemeinsame Kabinettssitzung machen, aber man könne weder eine Aussage darüber treffen, in welchem Quartal noch in welchem Jahr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie die Luxemburger mit einem Plan beglücken wollen, wäre es vielleicht nicht schlecht, einmal mit den Luxemburgern zu sprechen. (Zuruf von der SPD: Das machen wir doch.) Das wäre doch einmal ein erster Schritt, statt hier die Seiten mit Sachen vollzuschreiben, die keine Relevanz haben. (Beifall von der CDU. - Zuruf von der SPD: Wir sprechen laufend.) Liebe Freunde, dass das Schaufensterpolitik ist, ohne Substanz und ohne Stringenz, hat nicht nur mich enttäuscht, sondern auch viele, die im sogenannten Beteiligungsprozess dabei waren. Lassen Sie mich noch zu einem Punkt, den Frau Becker angesprochen hat, Stellung nehmen. Es geht um den letzten Strohhalm der SPD-Europawahlkampagne, den Sie formuliert haben mit der Frage, mit wem Sie nach der Wahl eigentlich zusammenarbeiten wollen. Die EVP hat - das haben Manfred Weber und Frau von der Leyen erklärt, da besteht also völlige Klarheit - die Kriterien festgelegt, anhand derer wir entscheiden werden, mit wem nach der Wahl zusammengearbeitet wird. Es sind drei völlig klare Kriterien, nämlich das klare Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit - im Übrigen nachprüfbar durch Artikel 7 beziehungsweise das Artikel-7-Verfahren ‑ , das klare Bekenntnis zu unserem Europa einschließlich des Primärrechts und nicht zuletzt der Grundrechtecharta - nachprüfbar vom EuGH über die Frage, wie es sich in den Ländern, um die es geht, verhält - und schließlich und letztlich das klare Bekenntnis zur Unterstützung der Ukraine und zum Existenzrecht Israels. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind klare Kriterien, über die wir uns unterhalten. Sie sind vor der Wahl völlig klar. Ich will Ihnen etwas sagen. Wenn das bei Ihnen auch so klar wäre, wäre ich dankbar, denn Tatsache ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es für die SPD im Europäischen Parlament völlig unproblematisch ist, mit Leuten von beispielsweise La France Insoumise zusammenzuarbeiten und Mehrheiten zu bilden, deren Vertreter letzte Woche unter der Überschrift „From the river to the sea“ in Paris demonstriert haben, deren Kandidatin Rima Hassan das freie Palästina gefordert hat - from the river to the sea - und das Existenzrecht Israels infrage gestellt hat. Mit solchen Leuten arbeiten Sie in Brüssel zusammen. Sie sitzen im Glashaus, (Abg. Theis (CDU)) meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie haben überhaupt keinen Grund, uns zu belehren. Wir sind klar, wir gehen gemeinsam in diese Europawahl. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Theis, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr von der AfD-Fraktion das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bei diesem Tagesordnungspunkt war ich eigentlich darauf gefasst, dass die SPD-Fraktion ein Bild einer Saarlandregion quasi als europäischer Vorreiter zeichnet und Dinge aufzeigt, wie das in Zukunft aussehen soll und woran man sich erbauen kann, damit man mit Freude zur Europawahl schreitet, und zwar in dem Bewusstsein, etwas für Europa getan zu haben. Allerdings habe ich jetzt feststellen müssen, dass es sich zu einer Art Wahlkampfveranstaltung entwickelt hat, wobei mir die Frau von der Leyen eigentlich sympathisch geworden ist. (Heiterkeit bei der SPD.) Sie hat meiner Ansicht nach eigentlich nicht so viel gebracht in den letzten Jahren. (Abg. Braun (SPD): Das ist eine Unver- schämtheit.) Dass sie anscheinend nicht ganz so geschlossen ist, hat sie mir sympathisch gemacht. Herr Theis hat vorgestellt, welche Kriterien gelten. (Abg. Theis (CDU): Sie erfüllen diese Kriteri- en nicht.) Auch der Rassemblement National und die anderen, wie sie auch heißen, müssen diesen Kriterien standhalten. Dann ist Frau von der Leyen jedenfalls nicht abgeneigt, eine solche Koalition oder Zusammenarbeit einzugehen - im Gegensatz zu den linken Kräften, die in Frankreich total zerstritten sind. Da gibt es vorneweg drei wichtige Gruppierungen, die überhaupt nicht miteinander können. Sie müssen sich dann auf europäischer Ebene Verbündete suchen. Da es bei links sozusagen große Ausschlussgebiete gibt, wird das ein bisschen schwieriger werden. Wir warten einmal gespannt ab. Das soll unsere Begeisterung für Europa allerdings nicht schmälern. Ich gehe immer noch gerne zur Europawahl, weil ich denke, dass es für unseren beziehungsweise den Teil des großen Erdteils Eurasiens wichtig ist, dass wir unsere Meinung äußern und ein Europaparlament wählen können. Wir im Saarland sollten unseren Beitrag leisten. Das ist unser Thema hier. Alles, was grenzverschwindend, nicht öffnend, sondern grenzverschwindend wirkt - unsere beiden Partner sind Luxemburg und Frankreich -, müssen wir sozusagen angreifen. Ich nenne nur noch ein Stichwort, weil meine Zeit abläuft. Wir dürfen nie vergessen - wenn es auch weh tut, das immer wieder zu hören -, dass Völkerverständigung nur durch Verständigung überhaupt geschehen kann, indem man nämlich die Sprache des Nachbarn spricht oder zumindest versteht. Alles andere geht nur halbherzig. Deshalb müsste hier nicht gekleckert, sondern geklotzt werden. Das wäre unser Beitrag für eine Modellregion Europa. - Danke schön. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat das Wort Herr Timo Ahr von der SPD-Landtagsfraktion.

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Timo Ahr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Roland Theis! Der Redebeitrag der AfD sagt eigentlich alles darüber aus, dass das fehlende Abgrenzen von rechts dafür sorgt, dass die Rechten sich eingeladen fühlen. Wir erwarten eine klare Abgrenzung. Herr Dörr hat es mit den linken Kräften beschrieben, die es getan haben. Ich fordere, dass Sie das auch in Ihrer Fraktion tun. (Beifall von der SPD.) Wenn es so ist, wie Sie sagen, ist es gut. Ich will Ihnen nur sagen, dass das, was bei den Menschen ankommt, die offene Tür ist. Das hat Herr Dörr gerade bestätigt. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Ich will Ihnen auch etwas auf die Frage zur Beteiligung an dem Leitbild antworten. Zu sagen, dass es irgendein Leitbild sei und man geschrieben habe, was mit bereits vorhandenen Projekten eh schon besteht, ist ehrlich gesagt etwas suspekt, wenn man sich anschaut und bedenkt, dass viele Organisationen im Saarland beziehungsweise viele Akteurinnen und Akteure daran in einem Beteiligungsformat mitgearbeitet haben. Das sehr Imposante daran ist, dass von den eingeladenen Abgeordneten beider Fraktionen nur Personen einer Fraktion vor Ort waren und mitgearbeitet haben. Es waren Personen der SPD. Von daher, Herr Theis, schreiben Sie gerne einen Antrag, bringen Sie sich ein oder nehmen Sie am Beteiligungsformat teil. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Theis (CDU).) (Abg. Ahr (SPD)) Zum Thema Redezeit: Sie kennen das Präsidium länger als ich, daher will ich dazu nicht wirklich etwas sagen. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Aber dazu, welches Bild wir uns von der Europäischen Union und ihrer Weiterentwicklung, vor allem mit Bezug auf das Saarland, malen, will ich durchaus etwas sagen. Mit dem Erlass des Inflation Reduction Acts merken wir, dass wir international wirtschaftlich hohe Konkurrenz haben. Wir müssen uns dementsprechend aufstellen. Deshalb stehen wir als Sozialdemokratie ganz klar dafür, dass wir es innerhalb der Europäischen Union schaffen können, Gelder zu akquirieren und diese dafür zu nutzen, europäische Projekte anzustoßen. Das mag man Schulden, Sondervermögen oder anders nennen - die Transformation und der Strukturwandel gelingen nur europaweit gedacht. Deshalb werden wir uns dafür stark machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Dazu gehört aber auch, dass wir Forschung und Entwickelung und die Schlüsseltechnologien in Europa vorantreiben wollen - sei es die Batterietechnik, sei es die Halbleiterindustrie, sei es die grüne Energie oder die Versorgung in Europa. Alles das sind Dinge, die wir gewährleisten wollen. Wir wollen auch dafür sorgen, dass ähnlich wie beim Modell des Wiederaufbaufonds Next-GenerationEU Gelder fließen. Wir wollen das so hinbekommen, dass es eben nicht, wie die CDU es fordert, ein einmaliges Projekt bleibt. Wir wollen, dass solche Projekte grenzüberschreitend zu einem Leitbild für Europa werden. Dafür setzen wir uns ein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD. - Abg. Thielen (CDU): Also Schuldenunion, ganz klar. Sagen Sie es doch!) Die einen nennen es so, die anderen nennen es Zukunft, Herr Thielen. (Beifall von der SPD.) Schiebt man das allerdings in die Zukunft und meint, dass noch viel Zeit sei, bis das Geld fließen könne, liegt man falsch. Wir sagen, dass man die Probleme und Herausforderungen jetzt anpacken muss und eben nicht in 20 oder 30 Jahren. Denn das würde zulasten der zukünftigen Generationen ausgehen. Wir stehen dafür, dass die Probleme jetzt gelöst werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Zum Transformationsfonds haben wir schon viel gesagt. Ich will aber auch erwähnen, dass wir klare Forderungen dazu haben, wie das Thema Beihilfe gestaltet wird: Es soll nicht so laufen, dass die Kolleginnen und Kollegen in der Industrie, wenn die Gelder unter anderem durch den Transformationsfonds bereitgestellt werden, noch ewige Verfahren, Ratifizierungen und Notifizierungen durchmachen müssen. Stattdessen wollen wir schneller werden und Bürokratie abbauen. Wir wollen dafür sorgen, dass europäische Projekte schnell auf die Schiene gesetzt und schnell umgesetzt werden. Das ist das Ziel, für das wir uns einsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich werbe dafür, dass wir im Bereich der Wasserstofftechnologie, gerade auch in der saarländischen Grenzregion, dafür Sorge tragen, hier tolle Projekte zu realisieren, Projekte, die mit einem europäischen Modellcharakter ausgestattet dafür sorgen, dass auch andere sich dieser Thematik annehmen. Dafür darf aber die Förderkulisse nicht an einer Grenze enden. Nein, sie muss weiter reichen und muss dafür sorgen, dass grenzüberschreitende wirtschaftliche Projekte gemeinsam durchgesetzt werden. Dafür steht Sozialdemokratie, auch bei dieser Europawahl, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich habe leider nur noch eine Minute, deshalb mache ich es kurz. Wir wollen ein soziales Europa. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Wir haben die Vision eines sozialen Europas, in dem Dinge wie die EU-Mindestlohnrichtlinie weiter forciert werden, in dem dafür gesorgt wird, dass die Tarifbindung erhöht wird, wenn ein Nationalstaat unter 80 Prozent liegt. Das sind konkrete Dinge, die wir in Europa regeln müssen, damit es sozial gerecht, aber auch ökonomisch sinnvoll wird. Dafür steht die SPD und das werden wir auch in Zukunft tun. - Herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Ich danke Ihnen, Herr Ahr, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/937. Wer für die Annahme der Drucksache 17/937 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/937 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung. Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Land und Kommune - Hand in Hand! Kommunen entlasten und fördern (Drucksache 17/938) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler das Wort.

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Pascal Arweiler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ist jemand in diesen Tagen auf den saarländischen Straßen unterwegs, kann er kaum behaupten, er hätte den Wahlkampf noch nicht wahrgenommen. Überall hängen Plakate, überall stehen auf den Wiesen Großflächen herum. Oft sieht man auf den Plakaten und Hinweisen der Parteien das Wort „lebenswert“. Aber was bedeutet eigentlich „lebenswert“? Wir wollen Städte und Gemeinden, in denen die Saarländerinnen und Saarländer gerne leben, in denen sie gerne wohnen, gerne arbeiten und natürlich auch gerne ihre Freizeit verbringen. Wir wollen Städte und Gemeinden, die sicher und sauber sind und in denen man alles besorgen kann, was man für seinen Wocheneinkauf benötigt. Wir wollen Städte und Gemeinden, die nicht nur durch ein intaktes ÖPNV-Netz glänzen und dadurch Kommunen untereinander gut miteinander verbinden, sondern in denen man auch gut mit dem Fahrrad schnell und sicher irgendwohin kommt. Wir wollen Städte und Gemeinden, die nicht nur aus Beton sind, sondern in denen es ausreichend Grünflächen gibt, wo man gerne verweilt. Wir brauchen in unseren Städten und Gemeinden gerade für die Kleinsten in unserer Gesellschaft ausreichend Kitaplätze. Wir brauchen Schulen, die in einem guten baulichen Zustand sind und in denen unsere Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte sich gerne aufhalten und Zeit verbringen. Alles das und noch vieles mehr macht schon heute unsere saarländischen Städte und Gemeinden lebenswert. Wir wollen das aber nicht einfach nur behalten und bewahren, sondern weiter ausbauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das ist nicht nur ein schön dahergesagter Satz, sondern eines der Leitmotive unserer sozialdemokratischen Bildungspolitik. Wir reden nicht nur darüber, wir handeln auch danach. So haben wir beispielsweise hier im Plenum schon beschlossen, bis 2027 die Kita-Elternbeiträge vollständig abzuschaffen. Dadurch entlasten wir nicht nur die jungen Familien im Saarland um mehrere Tausend Euro. Wir entlasten darüber hinaus auch viele in den Landkreisen und im Regionalverband - auch die Landkreise und den Regionalverband selbst, die hin und wieder für benachteiligte Familien die Kita-Elternbeiträge übernehmen. Auf Grundlage von Schätzungen des Bildungsministeriums konnte hochgerechnet werden, dass es jährlich bis zu 13 Millionen Euro sind, die den Landkreisen und dem Regionalverband dadurch mehr zur Verfügung stehen - Geld, das die Landkreise und der Regionalverband gut gebrauchen können, beispielsweise um mehr Kitaplätze auszuweisen und neue zu bauen. Das zeigt: „Beste Bildung von Anfang an“ - wir reden nicht nur darüber. Wir haben es vor der Wahl versprochen und wir haben es auch gehalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir wollen außerdem, dass unsere Kinder, wenn sie aus der Kita herauskommen und in die nächste Stufe, die Schule, übergehen, eine gute Lernumgebung vorfinden. Wir alle wissen, dass das nicht überall der Fall ist; wir haben in der Vergangenheit im Hohen Haus schon oft darüber gesprochen. Beste Bildung braucht auch die besten Rahmenbedingungen. Unsere Schulen sind schon lange nicht mehr nur der Ort, an dem die Schülerinnen und Schüler vormittags ein bisschen büffeln und ein paar Prüfungen ablegen, unsere Schulen sind Orte zum Leben. Sie sind Orte, an denen die Schülerinnen und Schüler unter der Woche sehr viel Zeit verbringen und an denen sie sich wohlfühlen sollen, genauso wie all diejenigen, die im Kontext Schule arbeiten. Wir wissen, dass unsere Kommunen den riesigen Investitionsstau an den Schulen nicht alleine stemmen können. Deshalb entlasten wir die Träger unserer Schulen, und zwar ganz konkret mit dem Schulbauprogramm: Mit mehr als 230 Millionen Euro ist es das größte kommunale Investitionsförderprogramm in der Geschichte des Saarlandes. Das ist richtig viel Geld, das unsere Kommunen auch dringend benötigen. Es ist gut, dass wir nicht nur dieses Schulbauprogramm auf den Weg gebracht haben, sondern dass die Landesregierung auch direkt den nächsten Schritt eingeleitet hat, sofort die Gespräche mit den Kommunen sucht und in die Umsetzung geht. Mit jedem investierten Euro unterstützen wir nicht nur die Kinder, sondern auch das Klima und darüber hinaus zugleich unsere Kommunen. Das Schulbauprogramm ermöglicht nicht nur Investitionen in die jüngsten Saarländerinnen und Saarländer und damit in die Zukunft unseres Landes, sondern noch sehr viel mehr. Während die CDU - ich will sie so direkt beim Namen nennen - früher die Schulen geschlossen hat, die uns jetzt hier und da dringend fehlen, worüber sich auch die CDU-Bürgermeister beschweren, da bauen, sanieren und erweitern wir die Schulen. Das kann sich se- (Abg. Arweiler (SPD)) hen lassen. Das ist auch ein Achtungserfolg dieser Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Der 4. Mai liegt wenige Tage zurück und war der Tag der Städtebauförderung. An diesem Tag werden nicht nur wichtige Förderbescheide überreicht, sondern der Öffentlichkeit werden auch Projekte vorgestellt, die mit diesen wichtigen Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt wurden, zum Beispiel bei uns in Püttlingen, wo ich herkomme. Dort haben wir gemeinsam mit Innenstaatssekretär Torsten Lang eine neue Fußgängerzone eröffnet. Die Sonne hat am 4. Mai geschienen. Das war nicht das einzige, was an dem Tag gestrahlt hat, sondern auch die vielen Gesichter der Püttlingerinnen und Püttlinger, die da waren, haben mit der Sonne regelrecht um die Wette gestrahlt, weil sie gemerkt haben, dass das eine Attraktivitätssteigerung für die Püttlinger Innenstadt bedeutet. Das ist nur eines von vielen Beispielen. Auch in ganz vielen anderen Orten im Saarland wurde an diesem Tag um die Wette gestrahlt. Das zeigt, dass die Landesregierung bereit ist, die Kommunen zu unterstützen, wenn sie tolle Projektideen haben, die Städte und Gemeinden bei uns gemeinsam weiterzuentwickeln und attraktiver zu machen. Deswegen war der 4. Mai ein wichtiger und guter Tag für die saarländischen Kommunen. (Beifall von der SPD.) Wenn wir auf der einen Seite über Städtebauförderung sprechen, müssen wir auch darüber sprechen, wie wir unsere Dörfer weiterentwickeln wollen. Das ist ein elementarer Punkt, dass wir auch über die Dorfentwicklung sprechen und schauen, dass wir gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land im Saarland hinbekommen, also nicht nur über die Bundeslandgrenzen hinwegschauen, was die gleichwertigen Lebensverhältnisse betrifft, sondern auch ganz konkret bei uns vor Ort. So manches Dorfgemeinschaftshaus und so mancher Dorfplatz sind schon stark in die Jahre gekommen und müssten dringend saniert werden. Das schaffen unsere Gemeinden nicht alleine. Dementsprechend sind wir dankbar, dass es Unterstützung vom Land gibt. Die Landesregierung stellt durch die Förderallianz 28 Millionen Euro bei einer Förderquote von 90 Prozent bereit, um den ländlichen Raum zu stärken. Durch dieses Geld, durch diese Förderallianz konnte die eine oder andere Verschönerung des Ortskerns im Saarland überhaupt erst angegangen werden. Das macht deutlich: Wenn es um die Zukunft der saarländischen Dörfer und die Stärkung des ländlichen Raums geht, dann hat die kommunale Familie mit dieser Landesregierung und der Saar-SPD einen verlässlichen Partner an ihrer Seite. (Beifall von der SPD.) Wir alle wissen um die bescheidene Finanzausstattung unserer Städte und Gemeinden. Ich habe es eben schon kurz durch die Blume angesprochen: Das ist eine Belastungsprobe für alle Beteiligten. Deswegen lassen wir nichts unversucht, um die Finanzkraft der saarländischen Kommunen wieder zu steigern und zu stärken. Mit dem Saarlandpakt haben wir damals in einem einmaligen Kraftakt die Hälfte der kommunalen Kassenkredite in Höhe von 1 Milliarde Euro übernommen und dadurch notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur überhaupt erst ermöglicht. Das reicht aber nicht aus, zumal die eine oder andere Kommune angesprochen hat, dass sie die Vorgaben des Saarlandpaktes reißen wird und sie nicht mehr einhalten kann - beispielsweise auch wir gestern im Püttlinger Stadtrat. Deswegen reformieren wir den Kommunalen Finanzausgleich gemeinsam auf Augenhöhe mit der kommunalen Familie. Wir schauen uns nicht nur die horizontalen Finanzströme an, sondern beleuchten in der Landesregierung auch die vertikalen Finanzströme. Wenn wir aber ehrlich sind, wird das alleine auch nicht ausreichen. Unsere Städte und Gemeinden werden erst dann dauerhaft aufatmen können, wenn die Altschuldenlösung vom Bund kommt und das strukturelle Problem unserer saarländischen Kommunen löst. Der Bundesfinanzminister hat kürzlich beim Besuch im Saarland klargestellt, dass die historische Entschuldung unserer Saar-Kommunen weiterhin an der Blockadehaltung der Union im Bund scheitert. Es ist grotesk, dass die CDU Saar und allen voran ihr Oppositionsführer Stephan Toscani lieber im Anschluss Ampel-Bashing betreiben, statt tatsächlich auf die Probleme einzugehen, sie an der Wurzel zu packen und die eigenen Parteikolleginnen und Parteikollegen in Berlin davon zu überzeugen, dass diese Blockadehaltung aufgelöst werden muss. (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) Ich wusste, dass Sie jetzt laut werden, weil Sie immer direkt losbellen, wenn ich dieses Thema anspreche. Das ist klar. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Theis (CDU).) Ich will es auf den Punkt bringen: Herr Toscani, Sie könnten das Problem einfach mal anpacken und mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Berlin sprechen. Entweder haben Sie das immer noch nicht getan, obwohl Sie hier beim letzten Mal behauptet haben, Sie würden das machen, oder in Berlin hört einfach niemand auf Sie. Beides wäre schlecht für die saarländischen Kommunen. (Abg. Arweiler (SPD)) Wenn wir von unseren Städten und Gemeinden sprechen, dann sollten wir im gleichen Atemzug auch über das Ehrenamt im Saarland vor Ort sprechen. Ohne das starke ehrenamtliche Engagement der Saarländerinnen und Saarländer wäre es in unseren Städten und Gemeinden ziemlich still und trist. Sie geben unseren Kommunen im wahrsten Sinne des Wortes ein Gesicht. Sie investieren nicht nur ihre Freizeit, sondern darüber hinaus auch ihr privates Vermögen. Deswegen einen großen Dank für diese tolle Leistung. - Ich gebe Gas, weil meine Redezeit wegläuft. Wir wollen das Ehrenamt im Saarland weiter stärken. Auch die vielen Menschen in unseren kommunalen Gremien und die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind ehrenamtlich aktiv. Diese wollen wir weiter stärken. Bisher sind nur die Ortsvorsteher Ehrenbeamte, obwohl sie sich die wichtige Aufgabe oft mit ihren Stellvertretungen teilen. Das wollen wir ändern. Dementsprechend wollen wir das kommunale Ehrenamt stärken, indem in Zukunft auch die stellvertretenden Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher davon profitieren, dass sie auch die Ansprüche haben, die mit dem Status des Ehrenbeamten einhergehen. Dafür werden wir uns zeitnah einsetzen. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Herr Kollege Ahr, Ihre Redezeit neigt sich dem Ende zu. (Abg. Conigliaro (SPD): Arweiler!)

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Pascal Arweiler SPD

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Die Landesregierung unterstützt die saarländischen Kommunen weiterhin mit aller Kraft bei der Unterbringung der Geflüchteten, bei der Stärkung der Wirtschaftskraft, bei der Digitalisierung der Verwaltung, bei einer Gesundheitsversorgung, die sehr bürgernah ist, und bei vielen weiteren Punkten.

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Christina Baltes

Herr Kollege Ahr, Sie müssten jetzt zum Ende kommen.

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Pascal Arweiler SPD

Das kann man in einem halben Redezeitmodul nicht zu Ende bringen. Dementsprechend bitte ich um Unterstützung für unsere saarländischen Kommunen.

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Christina Baltes

Herr Kollege Arweiler, kommen Sie bitte zum Ende!

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Pascal Arweiler SPD

Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD. - Abg. Conigliaro (SPD): Jetzt hat er die Aufforderung gehört. - Hei- terkeit.)

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Christina Baltes

Herr Kollege Arweiler, danke für die Begründung Ihres Antrages und Entschuldigung, dass ich die Namen verwechselt habe. - Als nächste Rednerin hat nun Frau Anja Wagner-Scheid von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Anja Wagner-Scheid CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die CDU hat in ihrer Regierungszeit mit dem Saarlandpakt und 1 Milliarde Euro eine historische Entlastung für die Kommunen gebracht. Auch in der Corona-Zeit hat die saarländische Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht und die Kommunen mit mehreren Hundert Millionen Euro zur Bewältigung der krisenbedingten Folgen entlastet. Das Motto lautete und lautet weiterhin: Kommunen und Land - Hand in Hand. Denn wir wissen: Land und Kommunen sind eine Schicksalsgemeinschaft. Der saarländische Weg geht nur gemeinsam. Unter den aktuellen Regierungen in Bund und Land stehen die Kommunen zunehmend mit dem Rücken an der Wand. Sie sind mit einer riesengroßen Anzahl von Herausforderungen konfrontiert und werden dabei meistens alleine gelassen. Es besteht die akute Gefahr einer lang andauernden und schweren Krise. Dabei sind die Kommunen im Saarland seit Jahren finanziell in einer existenzbedrohlichen Lage: eine schwache Einnahme- und Steuerkraft und dadurch eingeschränkte finanzielle Handlungsspielräume, eine im Bundesvergleich erheblich geringere Investitionstätigkeit gegenüber anderen Kommunen in Deutschland. Die Corona-Krise, der Ukrainekrieg und die wirtschaftlichen Folgen haben die Lage verschärft. Die Belastung durch Inflation, hohe Lohnabschlüsse und die Kosten im Sozialbereich werden die Kommunen weiter treffen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, fordern wir als CDU eine Erhöhung der Mittel für die Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, perspektivisch ein Gewerbesteuersenkungsprogramm mit Ausgleichszahlungen durch das Land, um langfristig konkurrenzfähig zu sein, Unternehmensansiedlungen zu gewährleisten und Arbeitsplätze zu sichern, die strikte Ein- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) haltung des Konnexitätsprinzips und eine zügige Übernahme der verbliebenen Altschulden der Kommunen durch den Bund. Wir fordern ferner die Dämpfung der Kreisumlage, verbunden mit einer neuen Finanzstruktur der Kreise sowie einer Belastungsobergrenze für die Kommunen. Wir fordern die Einlösung des Versprechens eines Jahrzehnts der Investitionen, um unsere Kommunen zu befähigen, vor Ort ein lebensfähiges Saarland zu erhalten. Und wir fordern zudem einen transparenten und unbürokratischen Zugang zu Förderprogrammen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist ein Sammelsurium von Absichten, ein Sammelsurium von halbgaren Ansätzen. Es sind zehn Seiten, ein stattlich großer, mit viel Prosa verbundener Antrag, der wortreich suggeriert, dass die saarländische Landesregierung alles im Griff hat. Es ist ein Fleißbeleg. In der Schule kriegt man ein Fleißkärtchen, man kriegt sein Heftchen abgestempelt. Der Antrag kommt wenige Tage vor der Kommunalwahl. Das ist ein Beleg, um insbesondere bei den kommunalen Vertretern um Zustimmung zu werben und zu zeigen, was man in den letzten Jahren alles auf den Weg gebracht hat. Ich will einige Punkte nennen, die eben nicht so rosig sind, wie der Kollege sie eben dargestellt hat; ich werde aufgrund der wenigen zur Verfügung stehenden Zeit wie gesagt nur einige wenige Punkte herausgreifen. Ich will beginnen mit dem Punkt der Altschuldenregelung, die der Vorredner ja auch angesprochen hat. Im Koalitionsvertrag der roten Ampel hat man zwei Voraussetzungen für die Übernahme von kommunalen Altschulden festgeschrieben: erstens das Einvernehmen aller Bundesländer und zweitens, dass gesichert sein muss, dass die Verschuldungsspirale nicht von Neuem beginnt. Allerdings hat Finanzminister Lindner in beiden Fragen nichts unternommen und bis heute nicht geliefert. Weder ist die Ampel bei dem Thema einig, noch hat Christian Lindner die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Schuld für dieses Versagen jetzt der CDU und der CSU in die Schuhe zu schieben und auch Stephan Toscani anzusprechen, ist wirklich dreist! Christian Lindner und auch Olaf Scholz sind an einer Lösung der Altschuldenfrage offensichtlich nicht interessiert. Laut einem Gutachten des Finanzministeriums, Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es ja auch ohne eine Grundgesetzänderung. Die Landesregierung könnte hier eine Initiative auf den Weg bringen und für den saarländischen Weg werben. Wir als CDU Saar und als CDU-Landtagsfraktion sind bei diesem Thema auf jeden Fall an Ihrer Seite. Ich möchte gerne auch die KFA-Reform ansprechen. Die Kommunen brauchen dringender denn je, losgelöst von Struktur- oder Existenzfragen, unzweifelhaft mehr Geld, das sollte die Landesregierung klar bekennen. Das habe ich bisher vermisst, Herr Kollege. Und die Umsetzung der Reform soll auch erst 2026 kommen. Das als eines der prioritären Projekte dieser Landesregierung zu beschreiben, ist gewagt, und 2026 erst zu liefern, kommt meiner Meinung nach recht spät. (Abg. Toscani (CDU): Wenn überhaupt.) Wenn überhaupt. Der Hinweis ist berechtigt, Herr Kollege. - Wir werden diesen Weg und diese Entwicklung genau beobachten und konstruktiv verfolgen. Ich möchte auch gerne das Thema Unterstützung der Schulträger ansprechen, das BAU-STEIN-Programm. Da bin ich der Meinung, und wir haben uns ja mehrfach in verschiedenen Ausschüssen mit dem Thema beschäftigt, jetzt kommt es darauf an, schnell und genau alle Kommunen zu beraten. Geld wird überall dringend gebraucht, für verschiedenste Projekte. Es geht darum, zielgenau zu beraten und den Kommunen das dringend notwendige Geld auch zukommen zu lassen. In der großen Aufzählung auf den zehn Seiten fehlt mir gerade bei dem Punkt „Unterstützung der Schulträger“ die Aussage, wie es mit der Schulbuch- und Medienausleihe weitergeht. Wir haben ja heute Morgen dieses Thema intensiv angesprochen. Das gehört meiner Meinung nach auch in diese Aufzählung hinein und auch eine klare Aussage, wie man bei dem Thema vorgehen wird. Meine Kollegin Jutta Schmitt-Lang und auch Frank Wagner haben heute Morgen intensiv dazu ausgeführt. Auch da ist die Landesregierung noch in der Pflicht, die gesetzliche Grundlage vorzulegen. Auch eine Aussage zum Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung ab 2026 hätte in dieses Papier gehört, aber auch hier leider Fehlanzeige. Ich fahre fort mit dem Punkt „Wirtschaftskraft vor Ort“. 200.000 Euro werden angeboten, um Projekte im Einzelhandel zu fördern. Das ist nett, aber auch nicht mehr. Unsere Städte und Gemeinden brauchen wesentlich mehr Geld. Sie müssen komplett umgebaut werden. Unsere Städte müssen weißer, grüner, blauer und auch barrierefrei werden. Auch hier leider keine Aussage im Papier der SPD-Landtagsfraktion. Beim ländlichen Raum profitiert das Land nur von mehr EU-Mitteln. Das Land spart bei den eigenen Haushaltsmitteln ein, wir haben das intensiv in den Haushaltsberatungen im letzten Jahr diskutiert. Reinhold Jost kündigte noch als Umweltminister wesentlich mehr Mittel an, als jetzt umgesetzt werden. Und „Cappuccino“ gibt es nur, weil Kommunen eigenes Geld bekommen, das der Innenminister verwaltet. Das Land zahlt aus eigenen Mitteln nur das Kakaopulver (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) oder auch die Schokokrümel auf dem Cappuccino. Ich persönlich mag lieber Espresso, dann weiß ich nämlich, was in der Tasse ist. Schwarz und stark ist der Espresso, und das braucht dieses Land: ein entschlossenes Handeln für die Zukunft unseres Landes. Ich will abschließen mit dem Thema Polizei. Die Ausführungen aus dem zehnseitigen Papier habe ich Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei gezeigt. Die haben nur geschmunzelt und den Kopf geschüttelt. Im Bereich der Sicherheit brauchen wir eindeutig mehr Polizei. 150 Anwärterinnen und Anwärter waren versprochen, 120 bis 130 sollen jetzt kommen. Ich wiederhole es: Das Wahlversprechen wurde gebrochen und wird weiterhin gebrochen. Und es bleibt völlig offen, was im Zuge der im August 2022 angekündigten Potenzialanalyse konkret passiert. Transparenz wurde versprochen und wird nicht eingehalten, Herr Innenminister. Und was mit den Standorten der OPEen passiert - wirklich ein richtig kommunales Thema -, das verschweigen Sie uns.

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Christina Baltes

Frau Wagner-Scheid, Ihre Redezeit ist zu Ende. Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Anja Wagner-Scheid CDU

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Auch was mit der immer wieder in Reden genannten 13. PI ist, ist unklar, auch da fragen wir uns, was kommt. Die Saarländerinnen und Saarländer hätten beim Thema Kommunalpolitik mehr erwarten können. Sie werfen immer wieder Nebelkerzen bei der saarländischen Polizei, Herr Minister. Da müssen Sie liefern für die Saarländerinnen und Saarländer. - Herzlichen Dank! (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Danke für den Redebeitrag, Frau Wagner-Scheid. - Als nächster Redner hat nun von der AfD-Landtagsfraktion Herr Carsten Becker das Wort.

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Carsten Becker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Die SPD hat heute einen Antrag vorgelegt, ein buntes Potpourri von Maßnahmen, Ideen, Konzepten, was man alles für die Kommunen machen will, was man denn alles schon Tolles für die Kommunen gemacht hat, wie engagiert die SPD ist. Man könnte meinen, wir hätten bald wieder Kommunalwahlen. (Heiterkeit. - Abg. Arweiler (SPD): Man könn- te auch meinen, es gibt Leute, die was schaf- fen.) Man klopft sich auf die Schulter, es ist viel Eigenlob, aber man muss deutlich sagen: Konkrete Maßnahmen sind dort nicht drin. Das liest sich alles wunderschön, aber die Kommunen können sich nichts davon kaufen. Wenn heute konkret zum Beispiel eine Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs dagewesen wäre, was Konkretes, was man heute hätte beschließen können, hätte das mit Sicherheit die Unterstützung unserer Partei gehabt. Aber so ist das Wahlkampfgetöse, reines Wahlkampfgetöse. Ansonsten muss man einfach klipp und klar zur Finanzsituation der Kommunen und auch des Landes sagen: Wir werden diese Situation aus eigener Kraft nicht lösen, wir brauchen die Unterstützung vom Bund. Sie zeigen einfach nur auf die CDU. Aber wir haben aktuell eine SPD-geführte Bundesregierung. Der Kanzler ist Olaf Scholz, der hat, glaube ich, noch ein SPD-Parteibuch. Und wenn man sieht, was alleine in der Ukraine und sonst wo auf der Welt mit der Entwicklungshilfe versenkt wird: Wir haben Atommächte, Raumfahrtnationen wie Indien oder China, da wird bis heute Entwicklungshilfe im dreistelligen Millionenbereich gezahlt! Wenn nur ein Bruchteil dieses Geldes an unsere Kommunen gehen würde, hätten wir hier wirklich blühende Landschaften. Es muss in Berlin einfach der Leitsatz gelten - und da nehme ich alle Altparteien mit in die Pflicht -: „Unser Steuergeld für unsere Interessen.“ Dann würde es unseren Kommunen, unseren Bürgern und unserem Bundesland viel besser gehen. Von daher werden wir den Antrag ablehnen. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Becker, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Doch, es gibt noch einen Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun das Wort für die Landesregierung der Minister für - ähm - (Heiterkeit und Lachen bei der SPD) Inneres, Bauen und Sport, Herr Reinhold Jost.

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Reinhold Jost

Der Minister für „Buddick, Zores unn Balawer“. ‑ Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit sind die höchsten Güter, die man in der Politik hat. Ich sage das auch angesichts der Tatsache, dass wir hier mit den zwei großen demokratischen Fraktionen Erfahrungswerte damit haben, was es heißt, mit dieser Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit vernünftig umgehen zu müssen. Da gab und gibt es ein Prinzip, das ich mir in meinen mittlerweile über zehn Jahren Regierungsverantwortung zu eigen gemacht habe: Miteinander anstatt übereinander zu reden, aber vor allen Dingen, miteinander anstatt gegeneinander zu arbeiten. Das war etwas, was uns in den zurückliegenden Jahren gutgetan hat. Ich denke, dass wir trotz schwierigster Rahmenbedingungen, in denen sich die saarländischen Kommunen unstrittig bewegen, immer ein Ziel hatten, nämlich dafür zu sorgen, dass nicht einer von den anderen alleine profitiert, aber sich dann, wenn es darum geht, Hilfestellung zu geben, einen schlanken Fuß macht, sondern dass man sich tatsächlich als Schicksalsgemeinschaft versteht. Und dies in dem Sinne, dass einer dem anderen zur Seite steht, wenn es gilt, diese Hilfe, die notwendig ist, zu geben. Dazu bekannten sich die Regierungen vorher, aber vor allen Dingen bekennt sich diese Regierung heute dazu, weil wir wissen, dass es nur gemeinsam funktioniert, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Das haben wir auch unter Beweis gestellt. Ich will noch mal in Erinnerung rufen, das war nicht etwa nichts mit Blick auf die Herausforderungen beim Thema Migration, sondern wir haben mit vielen Mitteln des Landes dafür gesorgt, dass die Städte und Gemeinden Luft zum Atmen bekommen haben. Wir haben mit viel Geld auf Landeskosten bis heute beispielsweise Hotelkapazitäten angemietet, haben ein Containerdorf in Ensdorf vorgehalten, was viel Geld aus Landesmitteln gekostet hat, um den Kommunen zu helfen und uns eben nicht wegzuducken. Hier ist es nicht, wie das in anderen Teilen der Republik der Fall war und ist, nach dem Motto: Es ist Aufgabe der kommunalen Seite. Wir haben uns dazu bekannt, dass wir diese Schicksalsgemeinschaft haben. Das waren Millionenbeträge, gut investiertes Geld, das am Ende den Kommunen auch zugutegekommen ist. (Beifall von der SPD.) Das ging in einem weiteren Schritt bis dahin, dass wir Mittel des Asyl- und Migrationsfonds der Europäischen Union mit mehreren Millionen Euro angezapft haben, die letztendlich den Städten und Gemeinden zugutegekommen sind. Das war viel Geld beispielsweise auch für die Landeshauptstadt, um ihr direkt und indirekt finanzielle Hilfe zu geben, die sie ansonsten nicht bekommen hätte, wenn wir uns nicht direkt eingeschaltet hätten. Das war und ist, auch in der gegenseitigen Anerkennung der jeweiligen Leistungen, zum überwiegenden Teil das Weiterleiten von Bundesmitteln für die Bewältigung von Flucht und Migration. Auch das ist ein Bekenntnis dieses Landes. Wir stopfen das Geld nicht in die eigene Tasche oder machen uns einen schlanken Fuß, sondern wir kümmern uns um die Kommunen, damit diese ihre Herausforderungen auch bewältigen können, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Ein zweiter Punkt ist die Infrastruktur. Eben ist es ein paar Mal gesagt worden, man kann sich ja auch immer mehr wünschen, aber 150 Millionen Euro reine Landesmittel zugunsten einer originär kommunalen Aufgabe, nämlich für den Schulbau oder für die Unterhaltung der Gebäude, ist nicht etwa nichts! Das ist das größte Unterstützungsprogramm für Investitionen in der Geschichte des Landes gegenüber den Kommunen. Das lasse ich mir auch nicht kleinreden. 150 Millionen Euro aus Landesmitteln, das hätte sich in den vorangegangenen Landesregierungen - ich bin jetzt seit zehn Jahren dabei - niemand vorstellen können. Da saßen Finanzminister, Staatssekretäre und Staatssekretärinnen dann eher auf dem jeweiligen Landessäckel, als den Kommunen dieses Geld zuzugestehen. Wir haben geliefert: 150 Millionen Euro Landesmittel, die in jeder Gemeinde gut ankommen, sind gut investiertes Geld. Das ist uns die kommunale Unterstützung wert, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Ein dritter Punkt ist das „Cappuccino-Prinzip“, das ich mit meinem Kumpel Klaus Bouillon damals entwickelt habe. Wir wussten, es macht keinen Sinn, beispielsweise mit 50, 60 oder 70 Prozent Förderquoten zu wedeln und darauf zu hoffen, dass die Kommunen sich in irgendeiner Art und Weise zwischen Pest und Cholera entscheiden: Welche Maßnahmen mache ich nicht, damit ich etwas anderes hinbekomme? Diese 90 Prozent Förderhöhe war, wenn man so will, der Game Changer, der dazu geführt hat, dass Millionenbeträge in einer Art und Umfänglichkeit, die es bisher noch nie gegeben hat, im Saarland auf den Weg gebracht wurden, sodass Investitionen möglich wurden, die vorher undenkbar waren. Ich bin, liebe Petra Berg, dir auch sehr dankbar, dass dieses Prinzip fortgeführt werden kann. Das ist gut investiertes Geld. Ich bin auch der EU dankbar. Ich bin stolz und froh mit Blick auf das, was wir damals ausgehandelt haben, weil es tatsächlich viel mehr Geld ist, als das, was jemals vorher vorstellbar war. Wir haben besser abgeschnitten als viele andere Regionen in Deutschland. Das ist für mich auch ein Beleg dafür, dass es Sinn macht, dafür zu kämpfen, dass eben nicht mehr nach Himmelsrichtungen Geld verteilt wird, sondern nach Bedürftigkeit, nach 33 Jahren Aufbau Ost, einem zu Recht gegebenen Solidaritätsbeitrag für die ostdeutschen Länder und Kommunen. Es ist jetzt an der Zeit, dass es einen Aufbau West gibt, dass auch diese Länder einen Teil des Geldes bekommen, das dringend notwendig ist, um hier für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Das, was in Gera, in Erfurt richtig und notwendig ist, muss auch in Saarbrücken, Saarlouis, Merzig oder sonst wo zum Ausdruck kommen. Es muss an der Stelle Schluss sein mit der Verteilung nach Himmelsrichtungen, wir müssen es nach Bedürftigkeit machen, dann hat das Saarland auch eine echte Chance. Das haben wir bei der GAK auch unter Beweis gestellt. (Beifall von der SPD.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen natürlich auch kommunales Geld in die Hand, um den Kommunen zu helfen. Das brauchen Sie mir nicht zu sagen, als Nachfolger eines Innenministers, der relativ deutlich dafür kritisiert wurde, wie mit Bedarfszuweisungen umgegangen wurde. Ich sage Ihnen an dieser Stelle, es ist mir dann auch egal, ob es einer von der einen oder von der anderen Partei ist: Wer ein vernünftiges Anliegen hat, dem wird geholfen. Deswegen sage ich an der Stelle: Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft, und die hat keine Unterscheidung zwischen SPD, CDU oder einer anderen Partei zu sehen, sondern wir helfen der Landeshauptstadt genauso wie der Kreisstadt St. Wendel oder der Mittelstadt St. Ingbert, wie wir das auch mit Merzig, aber auch mit Saarlouis und anderen Städten und Gemeinden tun, weil sie es uns wert sind. Wir machen das im großen Einvernehmen, das ist ein ganz wichtiger Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Das gilt auch für das Thema Städtebau und für das, was wir an Finanzgrundlagen zu gestalten haben. Das Thema Kommunaler Finanzausgleich, was dem einen oder anderen nicht schnell genug oder nicht weit genug geht, ist zum ersten Mal vollumfänglich in der Begutachtung. Wir tun das eben nicht nur für die Verteilung dessen, was zu wenig ist über den horizontalen Ausgleich, sondern auch bezogen auf die Finanzmasse in Gänze. Dies machen wir auch im größtmöglichen Einverständnis im Miteinander mit dem Städte ‑ und Gemeindetag und dem Landkreistag. Auch das ist ein entscheidender Unterschied zu anderen Regionen Deutschlands. Die kriegen das, um es etwas salopp zu formulieren, „vor den Latz geknallt“ und das war's dann. Wir wollen das im größten Einvernehmen machen. Ich bin mir sehr sicher, dass am Ende ein tragfähiges Konstrukt herauskommt. Wir tun das auch bei der Nachsteuerung für die Kautelen oder für die Anwendung von Ausnahmetatbeständen beim Saarlandpakt, aber auch mit Blick auf andere Punkte. Ich sage an der Stelle Dank und Anerkennung für den regelmäßigen Austausch, den Dialog, den Respekt, die Wertschätzung und die gegenseitige Anerkennung, die wir von der kommunalen Seite erfahren. Ich sage aber auch, das ist eine Fleißarbeit. Es ist eben schon gesagt worden, dieser Antrag hat es sich nicht einfach gemacht, er ist aber auch ein stolzes Bekenntnis dafür, was schon war und was noch kommen wird. Tue Gutes und rede darüber, ich wüsste nicht, dass das in den vorangegangenen Regierungen anders gewesen wäre. Teilweise gab es dann aber auch Darstellungen, die nicht ganz der Wirklichkeit entsprochen haben, aber hier ist es so. Das ist für mich ein ganz entscheidender Punkt. Frau Kollegin, ich will das an einem Beispiel zusätzlich zum Ausdruck bringen: Es gibt manchmal Leute, bei denen man den Eindruck hat, es kann nicht sein, was nicht sein darf. Ich habe das bei dem Termin der Diplomierungsfeier der Polizei und der allgemeinen Verwaltung noch einmal erlebt. Wir werden in diesem Jahr bei der saarländischen Polizei in einer Größenordnung von 130 Personen einstellen können. Der Polizeiaufbau geht weiter. Da der eine oder andere, auch etwas Verirrte aus dem Bereich einer deutschen Polizeigewerkschaft, von Augenwischerei redet, will ich sagen: Wir haben den Leuten die Augen geöffnet, indem es tatsächlich einen Aufwuchs bei der Polizei geben wird. Hier steht ein Minister, der auf dem aufbauen konnte, was in den vorangegangenen Jahren auf den Weg gebracht wurde, der aber das Gute besser macht. 2031 und 2032 wird es 2.900 Stellen für die saarländische Polizei geben. Das wird ein Aufwuchs, der in den kommenden Jahren schon spürbar sein wird. Das ist etwas, das ich mir nicht kaputtreden oder kaputtschwatzen lasse. Die saarländische Polizei hat Unterstützung verdient. Sie bekommt sie an dieser Stelle von dieser Landesregierung im Interesse der Kommunen, auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, aber vor allen Dingen im Interesse der Kolleginnen und Kollegen der Polizei, die einen wirklich herausragend guten Job machen, für die ich an dieser Stelle auch herzlichen Dank sage und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Minister Jost, für Ihren Redebeitrag. Die Landesregierung hat die Redezeit um drei Minuten überzogen. Möchte noch jemand einen Beitrag abgeben? - Dem ist nicht so. Dann schließe ich die Aussprache. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/938. Wer für die Annahme der Drucksache 17/938 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/938 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Für eine geordnete Migration den Zuzug weiterhin gesetzlich begrenzen (Drucksache 17/935) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.

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Raphael Schäfer CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir machen zu Beginn der Debatte noch einen Aufmerksamkeitstest, denn das Thema Migration treibt uns ja alle um. Ich sage schon einmal vorab an die SPD gerichtet, ich werde heute den Finger in die Wunde legen, weil viele Dinge, die die Ampel in Berlin auf den Weg gebracht hat, absolut in die falsche Richtung gehen. Ich will deswegen direkt anfangen. Es handelt sich bei unserem heutigen Antrag um die Problematik, dass im Aufenthaltsgesetz eine ganz zentrale Änderung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durch SPD, GRÜNE und durch die FDP im Deutschen Bundestag durchgeboxt wurde. Darüber, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir heute reden. Denn die SPD-geführte Bundesregierung, Herr Kollege Arweiler, hat durch die Streichung von nur zwei Wörtern - das ist ganz zentral - die Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland aufgehoben und unser bestehendes Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht fundamental geändert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage zu Beginn der Debatte, das wollen wir als CDU-Fraktion ganz klar rückgängig machen. (Beifall von der CDU.) Worum geht es genau? Ich will einmal die Genese darstellen. Der Deutsche Bundestag hat im letzten Jahr sehr umfangreich über mehrere Wochen das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland debattiert. Ich kann auch an die SPD gerichtet sagen, da sind wir sogar an Bord. Wir haben als CDU einen eigenen Vorschlag gemacht mit einer sogenannten Work-and-stay-Agentur, also einer Bundesagentur, die neu geschaffen werden sollte, um ganz gezielt Fachkräfte nach Deutschland anzuwerben. Da sagen wir, das ist absolut der richtige Weg. Dahinter stehen wir auch und haben wie gesagt diesen eigenen Vorschlag gemacht, aber das Problem ist eben - ich muss es so ausdrücken -, dass dieses Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene im Grunde genommen missbraucht wurde, um in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ganz zentrale Änderungen im Aufenthaltsgesetz vorzunehmen, ohne eine ausführliche Beratung, im Grunde genommen an der Öffentlichkeit vorbei. Deswegen noch einmal: Worum geht es? § 1 des Aufenthaltsgesetzes ist gar nicht lang formuliert, aber er enthält den zentralen Gesetzeszweck. Der lautet - Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich -: „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“ So war der Wortlaut vor der Nacht-und-Nebel-Aktion, die sich im Deutschen Bundestag abgespielt hat. Wie war dann der weitere Ablauf? Wirklich ganz kurzfristig, wenige Minuten vor der federführenden Ausschussberatung im Ausschuss für Inneres und Heimat, ist ein Abänderungsantrag der Ampelkoalition eingereicht worden. Der ist dann drei Tage später im Plenum auch beschlossen worden. Da sind diese beiden zentralen Wörter „und Begrenzung“ einfach aus dem Aufenthaltsgesetz gestrichen worden - noch einmal -, ohne, dass dazu Experten angehört wurden, und ohne, dass dazu eine inhaltliche Beratung im Ausschuss überhaupt hätte stattfinden können. Jetzt mag der eine oder andere von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, vielleicht denken: Na ja, was ist denn daran jetzt so schlimm, was ist daran so weltbewegend, wenn man zwei Wörter aus dem Aufenthaltsgesetz streicht? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen sagen, das waren ganz zentrale Änderungen, denn, ich habe es einleitend gesagt, der grundsätzliche Zweck des Aufenthaltsgesetzes wurde durch die Streichung dieser beiden Wörter fundamental geändert. Das hat Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis. Schauen wir einmal auf die Ausländerbehörden mit Blick auf den Verwaltungsvollzug. Dort sind dadurch Hemmnisse entstanden, die dazu führen, dass die Behörden noch viel weniger Möglichkeiten haben, den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland zu beenden. Interessant ist, wenn wir uns die Argumentation, die schriftliche Argumentation der Ampel in der Gesetzesbegründung einmal ansehen, was dazu geschrieben wurde. Das ist nämlich entlarvend. Ich will deswegen noch einmal aus der Gesetzesbegründung zitieren: „Die Streichung“ - der beiden Wörter - „spiegelt wider, dass ein modernes und sowohl an den gesamtwirtschaftlichen Interessen Deutschlands als auch an der Humanität ausgerichtetes Einwanderungsrecht ein wichtiges Anliegen und Ziel der Regierungskoalition ist.“ (Abg. Schäfer (CDU)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss sagen, das ist in der aktuellen Situation Realitätsverweigerung. Das ist eine rosarote Traumwelt, die dort beschrieben wird. Das geht an der Realität vollkommen vorbei. Ich will deswegen kurz rekurrieren. Heute Morgen hatten wir eine wichtige Debatte zum Grundgesetz. Da ging es auch um das Thema Meinungsfreiheit und darum, dass wir hier eine offene, eine positive Debattenkultur führen. Ich will noch einmal darauf zu sprechen kommen, dass die Meinungsfreiheit auch ganz klare Grenzen hat. Stephan Toscani ist darauf eingegangen. Da will ich auf die besorgniserregenden Vorkommnisse bei den Demonstrationen in Hamburg zu sprechen kommen. Dort haben radikale Muslime einen Kalifat-Staat ausgerufen und gefordert. Sie sagen ganz klar, dass die Scharia wichtiger ist als unsere Gesetze, als unsere Verfassung und als unsere Werteordnung in Deutschland. Da müssen wir als CDU ganz klar sagen, diese Personen haben in Deutschland nichts verloren, sie müssen unser Land verlassen. Wenn es Doppelstaatler sind, muss diese Staatsangehörigkeit entzogen werden. Stephan Toscani hat es gesagt. Daran führt kein Weg vorbei, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Der zentrale Punkt ist jetzt, in dieser wirklich gesellschaftspolitisch überaus problematischen und schwierigen Situation, in der unsere Demokratie von innen heraus von Extremisten - in dem Fall sind es Islamisten - ausgehöhlt und angegriffen wird, liebe SPD, und auch an alle Ampelfraktionen gerichtet, wollen Sie die Migration nach Deutschland nicht mehr begrenzen, sonst hätten Sie diese zentrale Änderung so nicht auf den Weg gebracht. Ich bin schon der Meinung, dass Sie das den Menschen erklären sollten - das erwarte ich auch als Kollege des saarländischen Landtags von Ihnen -, wieso, weshalb, warum Sie genau diese beiden Wörter gestrichen haben. Unsere Haltung ist völlig klar, die kann man auch ganz klar formulieren. Wir wollen die Kontrolle über die Migration zurückerlangen und wir müssen sie auch zurückerlangen. Wir haben auf dem Bundesparteitag in der letzten Woche in Berlin ein sehr umfangreiches Grundsatzprogramm auf den Weg gebracht und unsere Positionen im Bereich Migration klar beschrieben. Deswegen sage ich noch einmal. Erstens wollen wir einen Stopp der irregulären und unkontrollierten Migration bewirken. Auch beim Thema humanitäre Migration wollen wir die Dinge begrenzen, weil Deutschland insgesamt, weil unsere Gesellschaft an den Grenzen der Integrationsfähigkeit, an den Grenzen der Möglichkeiten von Integration angelangt ist. Es geht so nicht mehr weiter und das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt. Wir müssen das offen ansprechen. Die hohen Zugangszahlen haben sich 2023 in über 350.000 Asylanträgen gezeigt. Es wurden Erstanträge und Folgeanträge gestemmt. Die ehrliche Antwort, die ehrliche Analyse, die unverblümt gesagt werden muss, ist, dass wir das in dieser Art und Weise, in diesem Volumen nicht mehr schaffen, weil wir es eben nicht mehr schaffen, diese Menschen zu integrieren. Diese Aufgabe haben wir nämlich als Staat. Wenn die Menschen hierher kommen, wir aber feststellen, dass wir nicht mehr die Möglichkeiten haben, eine ordentliche Integration auf den Weg zu bringen und sozusagen alles überlastet ist - der Minister ist auf die kommunale Seite eingegangen -, müssen wir reagieren. Wir merken die Auswirkungen. Diese haben wir im Innenausschuss sehr deutlich debattiert. Wenn 15 Prozent der Bevölkerung 41 Prozent der Straftaten begehen, müssen bei uns alle Alarmglocken läuten, und zwar nicht nur leise, sondern die Alarmglocken müssen richtig laut läuten. Es gibt Kriminologen, die sogar von einer importierten Machokultur und gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen bei jungen Männern aus muslimisch geprägten Ländern sprechen. Das ist Fakt, das können Sie auch an vielen Stellen nachlesen. Ich will es mal beschreiben und den Druck aus der Debatte nehmen. Ich will es mit den zwei Seiten einer Medaille vergleichen. Die eine Seite ist doch ganz klar: Wir haben Millionen von muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die voll integriert sind, sie erkennen unsere Werteordnung an, sie leben sogar gerne mit unserer Werteordnung, sind hervorragend angepasst und halten sich gerne an unsere Regeln. Die andere Seite der Medaille ist aber die Schattenseite. Und glauben Sie mir eines: Der Schatten fällt mittlerweile an vielen Stellen wirklich weit. Das darf so nicht weitergehen und es lässt nur einen Rückschluss zu: Wir haben in Deutschland ein riesiges Integrationsproblem, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das müssen wir lösen, das darf auch nicht mehr beschönigt werden. So ist das. (Beifall bei der CDU.) Wir haben schon konkrete Vorschläge dazu erarbeitet. Das Drittstaatenkonzept, das bei Ihnen natürlich kritisch gesehen wird, ist, glaube ich, ein guter Vorschlag. Es bedeutet, Asylverfahren sozusagen exterritorial in den jeweiligen sicheren Drittstaaten durchzuführen und gleichzeitig innerhalb der EU im Bereich der humanitären Migration Kontingente zu vergeben. Das muss der Schlüssel sein, weil unsere Möglichkeiten zur Aufnahme mit dem Ziel der humanitären Hilfe begrenzt sind. Ich habe es eben ausgeführt. Es (Abg. Schäfer (CDU)) ist der richtige Weg, mit entsprechenden Kontingenten zu arbeiten. Zu einem ganz zentralen Punkt. Wie können wir einen wichtigen Baustein liefern? Wie können wir der ganzen Diskussion Rechnung tragen? Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, machen Sie sich bitte auf den Weg. Sorgen Sie über eine Bundesratsinitiative, über Ihre Möglichkeiten dafür, dass diese beiden Wörter „und Begrenzung“ in das deutsche Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden. Dann wären wir, glaube ich, ein gutes Stück weiter, um diese schwierige Situation zu verbessern. Glauben Sie mir eines: Auch wenn Sie jetzt wahrscheinlich argumentativ versuchen, mich zu entkräften, das, was ich Ihnen gerade gesagt habe, denkt die Mehrheit der deutschen Bevölkerung und deswegen muss es hier in aller Klarheit angesprochen werden. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schäfer, für die Begründung Ihres Antrages. - Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als nächste Rednerin hat nun von der SPD-Landtagsfraktion Frau Sandra Quinten das Wort.

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Sandra Quinten SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erstaunlich, wie sich einige politische Kräfte immer wieder bemühen, die Ängste und Unsicherheiten von Menschen für eigene Zwecke auszunutzen. Wir erleben es heute auch wieder. Die CDU greift das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung auf, allerdings nicht aus einem aufrichtigen Interesse an der konstruktiven Debatte über die Fachkräfteeinwanderungspolitik, sondern aus reinem politischen Kalkül. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedauere es wirklich sehr, dass die CDU pünktlich zur Kommunalwahl der Verführung verfällt und ein beliebtes Muster aus gezielter Desinformation, aus populistischer Rhetorik und dem Schüren von Ängsten bedient. Das kann man nicht mehr nur verniedlichen, indem man sagt, das ist ein bisschen Stimmungsmache. Dieser Antrag und dieser Redebeitrag sind Spaltung in Reinform. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, Ihr Antrag zur geordneten Migration ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein demokratischer Diskurs auf dem Altar der Stimmenjagd geopfert wird. Man muss sich hierzu nur mal Ihre Videobotschaft, das Sommerinterview, aus dem letzten Jahr anschauen, um zu erkennen, dass es nicht um die ernsthafte Auseinandersetzung mit den Herausforderungen der Migration geht. Schon gar nicht geht es darum, wie wir die wichtigen Fachkräfte nach Deutschland und zu uns ins Saarland bekommen können. Lassen Sie mich deshalb zunächst einmal auf die offenkundige Täuschung hinweisen, die in diesem Antrag steckt. Schauen wir uns hierzu gemeinsam besonders die Formulierungen im ersten Absatz an - Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich -: „Aufgrund dieser Situation und zur Sicherung des dauerhaften sozialen Friedens bedarf es geeigneter Instrumente und gesetzlicher Regelungen, um die unkontrollierte Zuwanderung zu begrenzen.“ - Es ist geschenkt, dass Sie damit die vielfältigen Gründe für Asylanträge, die komplexen geopolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen ignorieren, die Menschen dazu zwingen zu fliehen. Auch die Begriffe „unkontrollierte Zuwanderung“ und - was ich noch viel skurriler finde - „zur Sicherung des dauerhaften sozialen Friedens“ sind vage und suggerieren subtil, dass Migranten grundsätzlich eine Bedrohung darstellen. Lassen wir auch das beiseite und kommen wir einfach zur Kernaussage. Sie tun so, als gäbe es überhaupt gar keine Instrumente und gesetzlichen Regelungen im Bereich der Zuwanderung, die es aber selbstverständlich gibt und die auch begrenzend wirken. Sie wissen sehr genau, dass Asylanträge einem ganz strengen Prüfungsprozess unterliegen, der auf nationalen und internationalen Gesetzen basiert. Durch die Streichung von „und Begrenzung“ sind diese Gesetze nicht außer Kraft gesetzt. Sie ignorieren weiterhin, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser im vergangenen Jahr eine europäische Einigung in den wesentlichen Migrationsfragen erzielt hat und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten etliche gemeinsame Beschlüsse zur Begrenzung von Zuwanderung getroffen haben. Das ist ein Meilenstein, den die CDU in Regierungsverantwortung übrigens nie hinbekommen hat. Auch das ist bezeichnend. All das lassen Sie völlig unberücksichtigt und da steht die Frage im Raum: Warum? - Wahrscheinlich haben Sie einfach nur ein Aufregerthema gesucht, das in den sozialen Medien besonders gut geht. Herzlichen Glückwunsch, das ist Ihnen gelungen. Tatsächlich scheint es, dass Sie der Ampel nur den Stempel aufdrücken wollen: Das sind die, die unkontrollierte Zuwanderung zulassen. - Damit erhoffen Sie sich wahrscheinlich auch noch Applaus, wahrscheinlich aus der rechten Ecke. Herzlichen Glückwunsch. Ich persönlich finde das einfach nur beschämend. (Beifall von der SPD.) Das ist der Unterschied. Wir als SPD beschäftigen uns mit Fakten und Maßnahmen, um ei- (Abg. Quinten (SPD)) ne zugleich humanitäre und geordnete Migrationspolitik zu gewährleisten. Deshalb erkläre ich gerne zum Abschluss, warum die bisherige Ausdrucksweise geändert wurde, warum die Worte „und Begrenzung“ gestrichen wurden. Richtig ist, der Innenausschuss des Bundestags hat diese Änderung vorgeschlagen, um ein klares Signal für mehr Zuwanderung zu setzen. (Abg. Schäfer (CDU): Wir sind anderer Mei- nung!) In der Rechtswissenschaft ist es vollkommen unstrittig, dass Maßnahmen zur Steuerung - und dieses Wort bleibt bestehen - einen klar begrenzenden Charakter haben. Dann lohnt es sich noch, den nachfolgenden Satz im Aufenthaltsgesetz zu lesen - Frau Präsidentin, mit Erlaubnis zitiere ich: „Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“ - Und zack, ist das von Ihnen künstlich konstruierte Problem gelöst. Jetzt komme ich noch mal auf die Sachebene. Es gibt bereits bestehende und auch weiterhin geltende Beschränkungen, die durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung eingeführt wurden. Es hat weitere Änderungen im Aufenthaltsgesetz gegeben, damit der Missbrauch des Asylsystems für den Zugang zur Erwerbstätigkeit verhindert wird. Diese Änderungen im Aufenthaltsgesetz umfassen beispielsweise § 5 Absatz 3 sowie § 10 Absatz 1 und Absatz 3. Die Lektüre der Maßnahmen lege ich Ihnen dringend ans Herz. Im November 2023 traten diese Teile der Neuerung im Aufenthaltsgesetz in Kraft, die eine ganz klare Steuerung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland vorsehen. Der Zweck des Aufenthaltsgesetzes wurde neu definiert. Dabei wurde ein Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte eingeführt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Unternehmen erhalten so mehr Entscheidungsfreiheit in Bezug auf die Bewertung von Qualifikationen. Angesichts des Fachkräftemangels, den wir hier haben, insbesondere in den Branchen wie Gesundheitswesen, IT, Bau und Pflege, und vor allen Dingen auch angesichts des bevorstehenden Ausscheidens geburtenstarker Jahrgänge vom Arbeitsmarkt - das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren - ist es dringend notwendig, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Die Gesetzesänderungen zielen deshalb darauf ab, ein ganz deutliches Signal der Willkommenskultur für Fachkräfte aus Drittstaaten zu senden und die Einwanderung von Fachkräften gezielt zu fördern, um langfristigen gesellschaftlichen Wohlstand sicherzustellen. Wer eine nachhaltige Entwicklung des Saarlandes im Blick hat, der muss auch das Thema Fachkräftemangel ernsthaft bearbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Saarländerinnen und Saarländer verdienen eine Politik, die auf Substanz und Sachkenntnis beruht und nicht auf leeren Phrasen und politischem Kalkül. Wir laden Sie weiterhin ganz herzlich ein, sich konstruktiv in Diskussionen einzubringen, damit wir gute, aber vor allen Dingen kluge Lösungen für die Herausforderungen unseres Saarlandes erarbeiten. Dieser Antrag ist weder konstruktiv, noch ist er klug. Wir werden ihm nicht zustimmen. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Quinten, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun von der AfD-Landtagsfraktion Herr Christoph Schaufert das Wort.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen Abgeordnete! Das ist natürlich ein Punkt, der definitiv und ganz klar dem Wahlkampf geschuldet ist. Nachher, in Tagesordnungspunkt 10, legen wir dezidiert dar, um was es eigentlich geht: um die Migration über die Asylschiene oder in die Sozialsysteme. Was hier versucht wird, ist eindeutig Trittbrettfahrerei. Das muss man klipp und klar so sagen. Es wird einem einfach mulmig von den Entscheidungen oder von den Sachen, die man vorher, ab 20215, verursacht hat. Wir von der AfD waren diejenigen, die gesagt haben: „Kinder, das geht nicht gut mit dieser unkontrollierten Masseneinwanderung!“ Aber was wurde geschaffen? Es war so ähnlich wie in dem Märchen von Hans Christian Andersen „Des Kaisers neue Kleider“. Jemand, der nicht erkennt, dass diese ungezügelte Migration das Nonplusultra ist, ist dumm und ungebildet und so weiter und so fort. Aber wir von der AfD waren uns nie zu schade, uns hinzustellen und zu sagen: „Kinder, der Kaiser ist nackt, der hat gar keine Kleider an.“ Jetzt, wo man merkt, dass das Ganze ins Rutschen kommt, dass auch das Unwohlsein bei der Bevölkerung ankommt, ist es ein bisschen armselig, solche Anträge zu stellen. Nachher kommt ein Antrag, mit dem wir Sie gerne dazu einladen, zuzustimmen. Weil Sie jetzt auf Ihrem Parteitag sich selbst und das Konservative neu erfunden haben, frage ich mich, mit wem Sie die konservative Wende durchziehen wollen. Mit den LINKEN oder mit den GRÜNEN? (Abg. Schäfer (CDU): Mit Ihnen jedenfalls nicht!) (Abg. Schaufert (AfD)) Na ja, dann würde es gelingen, aber genau das ist, was Sie nicht wollen. Sie wollen einfach nur rechts blinken, um nachher wieder links abzubiegen. Wir lehnen diesen Antrag natürlich ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD. - Zurufe von der CDU.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Schaufert, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun von der SPD-Landtagsfraktion Herr Maximilian Raber das Wort.

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Maximilian Raber SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schaufert hat gerade von Armseligkeit gesprochen und flirtet mit der CDU. (Lachen bei der SPD.) Das lasse ich jetzt mal dahingestellt und unkommentiert. Das spricht, glaube ich, für sich. (Beifall von der SPD.) „Ich finde die Diskriminierung hier wirklich schlimm. Ich werde als Person an meinen Sprachkenntnissen gemessen und scheine eine Art Bürger zweiter Klasse zu sein, obwohl ich eine sehr erfolgreiche Karriere habe und mit einer EU Blue Card ins Land gekommen bin.“ Das ist die Aussage eines Südafrikaners, der an einer Umfrage unter ausländischen Fachkräften, sogenannten Expats, teilgenommen hat. Die Studie wurde von InterNations, einem Netzwerk für Akademiker fern der Heimat, beauftragt und es haben fast 1.000 Personen in Deutschland teilgenommen, 87 Prozent davon mit akademischem Abschluss. Die Studie belegt, dass auch Expats zögern, nach Deutschland zu kommen. Dabei hat die Studie mehrere Faktoren in unterschiedlichen, insgesamt 53 Ländern untersucht, so unter anderem die Willkommenskultur, die Lebensqualität oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Umfrage unter den Expats sagt aber auch - zumindest unter denen, die schon in Deutschland leben -, dass sich 30 Prozent nicht zu Hause fühlen und hier kein Netzwerk haben. 50 Prozent finden es schwierig, hierzulande Freundschaften zu knüpfen. 37 Prozent der Expats erleben Diskriminierung in Gaststätten oder auf Straßen. Das sind höchst erschreckende Zahlen. Das muss uns doch zu denken geben. Das sage ich nicht nur als Sozialdemokrat oder als politisch Verantwortlicher in diesem Land, das sage ich als Teil der hiesigen Zivilbevölkerung. Da droht etwas zu kippen. Das, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir auf keinen Fall zulassen. 400.000 Menschen wurden 2023 als Fachkräfte dringend benötigt, allein um die Zahl der Arbeitskräfte hier im Land zu halten, damit wir unseren Wohlstand in diesem Land weiter sichern können. Die Zahlen stammen doch nicht von irgendwem. Diese Zahlen nennten das Institut der deutschen Wirtschaft und die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das sind Institutionen, die nicht gerade im Verdacht stehen, größte und ständige Sympathie für meine Partei oder für ein linkes Spektrum zu haben. Schenken Sie doch zumindest denen Gehör. Hören Sie doch auf, die sowieso schon problematische Stimmung gegenüber Zuwanderern weiter auszunutzen. Das schürt am Ende nur weitere Ressentiments und nutzt nur denen, die unser Land wieder in den Abgrund führen wollen. (Beifall von der SPD.) Weil Sie das vorhin angesprochen haben, Herr Kollege Schäfer: Ganz klar ist, und das betone ich hier noch mal ganz deutlich: Wer die Scharia über den Rechtsstaat stellt, der ist Verfassungsfeind. Wir tolerieren niemanden, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt und aktiv dagegen arbeitet. Da ist auch völlig egal, aus welchen Gründen er das tut. Diese Menschen gehören mit allen Mitteln des Rechtsstaates sanktioniert. Wer diese Demonstrationen jetzt aber nutzt, um rassistische Narrative gegen Muslime zu befeuern, trägt nicht zur Lösung des Problems bei, er verschlimmert es sogar noch. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, wenn hochgebildete Arbeitskräfte lieber einen Bogen um unser Land machen, weil sie sich fürchten, nicht akzeptiert oder benachteiligt zu werden, (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU)) und an unserer Gesellschaft nicht teilhaben können, dann braucht es Veränderung. Aber diese Veränderung braucht es nicht nur in der Asylpolitik, diese Veränderung braucht es in unserer Gesellschaft - hin zu einem klaren Bekenntnis gegen Diskriminierung, gegen Rassismus und für eine echte Willkommenskultur in diesem Land! (Starker Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Raber, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/935. Wer für die Annahme der Drucksache 17/935 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/935 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Europa bewahren, das Asylrecht neugestalten. Migration in die Sozialsysteme nachhaltig stoppen (Drucksache 17/931) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Im Jahre 1936 ging der sehr grausame Spanische Bürgerkrieg zu Ende und es war klar abzusehen, dass Franco diesen Krieg gewinnen wird. Die führenden Politiker der Republik haben sich in einem der wenigen noch von ihnen besetzten Gebiete versammelt, zum Beispiel am Hafen in Alicante, und haben dort darauf gewartet, dass sie - das war so vereinbart - von einem französischen Schiff abgeholt und gerettet werden. Das hat sich herumgesprochen. Es haben sich Tausende von Menschen im Hafen versammelt. Das Schiff, die Clemenceau, ist in Hafennähe gekommen, hat gestoppt, Anker geworfen und ist nicht weitergefahren. Zum großen Entsetzen der im Hafen Anwesenden ist dieses Schiff nach wenigen Stunden wieder abgefahren, ohne auch nur eine einzige Person mitzunehmen. Das hat zu schweren Diskussionen in der ganzen Welt geführt. Der Kapitän hat eine Entscheidung getroffen. Er hat sich für seine Besatzung und für die Leute entschieden, die schon an Bord waren. Er hat sich die Situation ausgemalt, wenn das Schiff gestürmt wird, und ist wie gesagt abgefahren. Ich will das selbst nicht kommentieren. Es gibt bei uns das Wort „das Boot ist voll“. Das könnte es charakterisieren. Oder auch „das Boot ist überfüllt“. Dann kommen solche Situationen, die Herr Raber geschildert hat, in denen ausländische Menschen auf Ablehnung stoßen. Ich sehe das nicht in dieser Masse, aber wenn eine solche Untersuchung stattgefunden hat, wird ja etwas dran sein. Es würde mich auch nicht erstaunen, wenn solche Dinge durch die Menschen langsam als Bedrohung empfunden werden. Man muss einmal nachdenken und sich in der Welt umschauen, wie es denn sonst wo aussieht. Wir haben uns lange Zeit gesträubt, uns als Einwanderungsland zu verstehen. Das muss man inzwischen so sehen. Das ist so. Wir sind ein Einwanderungsland, einfach deshalb, weil Leute zu uns einwandern. Aber es gibt Einwanderungsländer, die es schon seit Jahrzehnten und Jahrhunderten sind; ich nenne Kanada. Kanada ist ein freiheitliches Land. Kanada hat auch eine humane Regierung, ist demokratisch regiert, hat 20 Millionen Einwohner. Vielleicht hat es inzwischen ein paar mehr. Das ist ein Viertel von dem, was wir in Deutschland haben. Es ist aber ein Gebiet, das ungleich größer ist als unser Gebiet, als Deutschland. Von außen gesehen könnte man locker sagen, die können noch viele Leute aufnehmen. Die nehmen auch Leute auf, aber die schauen sich die Leute an, die sie aufnehmen. Und das sind auch keine Rassisten. Als Hongkong wieder zu China kam und dort Leute waren, die befürchtet haben, dass sie unterdrückt werden oder keine wirtschaftlichen Aktivitäten mehr ausführen können, haben sie sich überall in der Welt beworben. Die sind in Kanada angenommen worden. Die Kanadier haben geschaut, was das für Leute sind. Sie waren vermögend, sie sind der Sozialkasse nicht zur Last gefallen. Es wurden 100.000 Chinesen aus Hongkong aufgenommen. Wie sieht das bei uns aus? Ich habe eben die Reden von CDU und SPD gehört. Aber eines ist doch klar. Mit der CDU hat es angefangen: „Wir schaffen das.“ Alle Parteien, die dran waren, haben bisher eine ungeregelte illegale Einwanderung zugelassen. Alle, bis heute. Die Worte, die man gehört hat, waren nur Worte. Wenn es Programme waren, kamen sie aus der Opposition, niemals aus der Regierungspartei. Da muss man sich doch fragen, was denn dahintersteht. Dahinter stehen massive wirtschaftliche Interessen, Interessen von bestimmten Gruppen von Menschen, ob das Unternehmer oder Geschäftsleute sind. Ich will jetzt keine Aufzählung machen. Dem einen oder anderen würde ich damit Unrecht tun. Aber es gibt große Gruppen von Menschen, die durch diese Einwanderung auf Kosten der anderen profitieren. Ich nenne ein fiktives Beispiel. Wenn ich einhundert Leute einwandern lasse und sage, ich brauche Facharbeiter, und es sind nur drei, die ich gebrauchen kann, dann nehme ich die drei. Die anderen 97 können locker der Gemeinschaft zur Last fallen. Das ist ja ein allgemeines Verhalten von Menschen, dass man denkt, das bin ja nur ich, das regelt sich schon. Nein! Wenn das alle machen, fällt es wieder auf alle zurück. Aber das will man nicht glauben. Aus diesem Grunde sind wir in die Situation geraten, in der wir jetzt sind. Vor ein oder zwei Tagen habe ich gehört, in einer Verhandlung in Brüssel seien sich die Politiker einig geworden, dass man das Asylrecht (Abg. Dörr (AfD)) ändert; das sei der große Durchbruch. Ich habe gehört, das wird in zwei Jahren in Kraft treten. Das ist genau so, wenn ich einen Unfall habe und einen Rettungswagen bestelle, woraufhin gesagt wird, selbstverständlich kommen wir, aber erst in zwei Jahren. Daran sieht man, der Wille ist nicht da. Das ist unser Problem. Wir haben noch ein Problem, dass wir nämlich zwei Dinge durcheinanderwerfen. Es gibt Leute bei uns - das ist ehrenwert -, die aus menschlichen Erwägungen bereit sind, viele Leute aufzunehmen. Das kann man durchaus verstehen; das ist auch in Ordnung. Aber es gibt auch viele andere, denen das ganz egal ist, was menschlich passiert. Denen geht es nur darum, aus diesen Menschen Profit zu schlagen. Man weiß nicht, wo diese Interessen zusammenstoßen. Feststellbar ist aber, dass immer die jeweils Regierenden die Grenzen auflassen. Wir von der AfD waren von Anfang an dafür, dass eine Zuwanderung möglich sein muss, aber dass reguliert werden muss. Wir müssen wissen, wer zu uns kommt. Wir müssen selbst entscheiden können, wer kommt und wer nicht.

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Christina Baltes

Die Redezeit ist zu Ende.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Ich komme zum Schluss. - Es gibt ja diejenigen, die schon immer da waren. Und es gibt auch diejenigen, die schon länger zu uns zugewandert sind. Sie brauchen selbstverständlich keine Angst zu haben, wenn die AfD an die Regierung kommt. Sie werden selbstverständlich alle bei uns in Deutschland bleiben dürfen. Selbstverständlich. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Dörr, für die Begründung Ihres Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Kommen noch Wortmeldungen? - Das ist der Fall. Ich erteile Herrn Abgeordneten Theis von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Theis CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Illegale Migration und ungesteuerte Zuwanderung sind in der Tat etwas, das nicht nur das heutige Plenum beschäftigt, sondern das viele Menschen auch in der Bundesrepublik Deutschland umtreibt. Es ist mit Sicherheit Konsens, auch in den beiden anderen Fraktionen in diesem Haus, dass es Aufgabe europäischer Politik ist, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Ein Blick in die Welt und in unsere europäische Nachbarschaft zeigt, dass der Druck auf Europa eher größer wird, anstatt abzunehmen. Wenn Sie sich die Binnenmigration auf unserem Nachbarkontinent anschauen, wo über 20 Millionen Menschen ihre Heimat verlassen haben und als Binnenflüchtlinge in Afrika leben, und wenn Sie sich anschauen, was die Ursachen dieser Migration sind, seien es der Klimawandel, ökonomische Not oder Konflikte, die bei Weitem davon entfernt sind, gelöst oder gar besser zu werden, dann ist es nicht verwegen zu sagen, dass der Druck auf Europa in den kommenden Jahren und Jahrzehnten wächst. Deshalb ist es trotzdem richtig - Frau Kollegin Quinten ist darauf eingegangen -, dass wir beim vergangenen Tagesordnungspunkt den Unterschied diskutiert haben zwischen der gewollten und gezielten Zuwanderung mit der Notwendigkeit von Fachkräfterekrutierung einerseits, die wir in Deutschland und auch in der Europäischen Union wollen und brauchen, und der illegalen Migration andererseits. Ich habe nur kein Verständnis dafür, dass man dann immer davon spricht, dass wir illegale Migration lediglich begrenzen wollen. Ich finde, illegale Migration ist illegal und deshalb muss man sie stoppen. Es gibt ja keine „Ein-wenig-Illegalität“, die wir bereit sind zu akzeptieren. Beides muss man tun, das eine steuern und organisieren, das andere im Rahmen des Rechts stoppen. Tatsache ist heute leider, dass wir beides nicht wirklich hinbekommen. Auch das ist kein neues Phänomen. Wir schaffen es zum einen nicht, als Europäer im Schengenraum unsere Außengrenzen ausreichend zu schützen. Wir schaffen es nicht, das Geschäftsmodell der Schleuserbanden tatsächlich zu unterbinden. Wir tun aber auch nicht genug, auch gemeinsam nicht genug, um Migrationsgründe in den Herkunftsländern zu reduzieren und Migrationsanreize in den Zielländern, insbesondere in Deutschland, zurückzufahren. Wir tun damit weder unseren Gesellschaften noch den Gesellschaften der Herkunftsländer einen Gefallen. Ich hatte vor einigen Jahren einmal die Gelegenheit, mit einer Nichtregierungsorganisation zu sprechen. Sie bestand und besteht aus Müttern, deren Söhne aus dem Senegal sich auf Boote gesetzt haben, um auf die Kanaren und damit in den Schengenraum zu fliehen. Es waren Mütter, deren Söhne in vielen Fällen dabei ums Leben gekommen sind. Die Botschaft der Mütter, die diese Nichtregierungsorganisation gegründet haben, war nicht: „Macht es uns leichter, macht es uns einfacher, dass unsere Söhne fliehen, dass unsere Söhne sich auf Nuss- (Abg. Theis (CDU)) schalen setzen und durch den Atlantik schippern“, deren Botschaft war: „Sorgt dafür, dass die Schlepperbanden unsere Söhne nicht auf Boote locken können. Sorgt dafür, dass wir hier mehr Chancen haben, und sorgt dafür, dass eure Außengrenzen so geschützt werden, dass man es den Schlepperbanden nicht so leicht macht.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur in der Differenziertheit, auch aus den unterschiedlichen Perspektiven, nicht nur der unserer Gesellschaften, sondern auch der Gesellschaften der Herkunftsländer, ist diese Thematik seriös zu betrachten. Deshalb finde ich einen Satz, den der französische Staatspräsident Emmanuel Macron geprägt hat, so richtig und finde, er sollte als Überschrift dienen für eine europäische Migrationspolitik, nämlich dass wir in der Migrationsfrage zum einen unsere Werte, zum anderen aber auch unsere Grenzen schützen müssen und dass wir das nur zusammen nachhaltig hinbekommen. Unsere europäischen Werte sind, dass derjenige, der vor Krieg und Verfolgung flieht - vor Krieg und Verfolgung und nicht vor ökonomischer Not -, in Europa Schutz suchen kann und Schutz findet, gleichzeitig aber unsere Grenzen geschützt werden, weil wir in der Lage sein müssen, darüber zu entscheiden, wer in den Schengenraum kommt, wer nach Europa kommt, damit wir unsere Gesellschaften weiter in der Lage halten, das politische Asyl und damit unsere Werte zu schützen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, der Antrag, den die AfD heute vorlegt, verkennt die unterschiedlichen Dimensionen dieser Politik, er verkennt die unterschiedlichen Dimensionen von Migrationspolitik, die tatsächlich zu Lösungen führt, die tatsächlich illegale Migration stoppt, die tatsächlich in der Lage ist, Anreize zu reduzieren, obwohl die Europäische Union sich bereits auf den Weg gemacht hat. Kollege Dörr hat ja das Migrationspaket angesprochen, das jetzt auf dem Weg ist. Das muss aber auch umgesetzt werden und das will ich unterstreichen: Europa muss nicht nur in der Lage sein, sich auf Gipfeln zu einigen, sondern es muss auch in der Lage sein, die Dinge aufs Gleis zu setzen und umzusetzen. Wenn ich jetzt sehe, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktion, dass auch aus dieser Bundesregierung heraus, nicht zuletzt von den GRÜNEN, genau das jetzt wieder infrage gestellt wird, dass man eben nicht das umsetzen will, was mühsam in Jahren der Verhandlungen in Brüssel geeint worden ist, dann ist das aus meiner Sicht etwas, das nicht nur europäische Lösungen verhindert, sondern das auch verhindert, dass wir tatsächlich in der Lage sind, langfristig eine gemeinsame Migrationspolitik zu beschreiben und auch zu bestreiten. Nationale Alleingänge, sowohl solche à la AfD als auch solche à la GRÜNE, sind der Tod einer gemeinsamen Migrationspolitik. Das müssen wir verhindern, deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen und weiter für eine Migrationspolitik für europäische Lösungen sorgen, die tatsächlich dazu führt, dass Migration begrenzt wird. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Theis, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat nun Frau Kira Braun von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.

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Kira Braun SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit Blick auf den vorliegenden Antrag der AfD möchte ich noch einmal die Werte in den Vordergrund rücken, auf die sich die Europäische Union gegründet hat. Es sind die Werte der Achtung, der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. So steht es in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union geschrieben und somit gilt dieses zentrale Wertefundament auch in allen Mitgliedstaaten. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass das ein Wertefundament ist, das auf dem gemeinsamen Verständnis beruht, dass die Würde und die Rechte von Menschen nicht an den EU-Außengrenzen enden. (Beifall von der SPD.) Sie bleiben gewahrt für alle Menschen, auch für jene, die in Europa einen sicheren Hafen und Schutz vor Verfolgung und Krieg suchen. Ganz ehrlich, wenn man den Antrag liest, dann könnte man meinen, der Verfasser sähe hinter den Zahlen, Verträgen und Gesetzen eines nicht mehr, nämlich den Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich deswegen gleich zu Beginn eines feststellen: Gerade bei den so emotional aufgeladenen und schwierigen Debatten rund um das Thema Migration sollten wir ehrlich und anhand von Fakten miteinander diskutieren. Viele Kolleginnen und Kollegen von mir haben das heute in der vorangegangenen Debatte auch getan. Wir sollten aber auch eines nicht verlieren: unsere Empathie. Zum Thema Migration haben wir heute schon breit diskutiert. Ich möchte aber noch auf ein paar Punkte aus diesem vorliegenden Antrag eingehen. Erstens, der Antrag befasst sich mit Asylverfahren außerhalb Europas. Das ist ein Vorschlag, der seit vielen Jahren diskutiert wird, auch innerhalb meiner Partei. Für mich ist klar und da bedanke ich mich ausdrücklich beim Kollegen Roland Theis, der das hier auch unter- (Abg. Braun (SPD)) mauert hat: Schutzsuchende müssen die Möglichkeit bekommen, Asylanträge für EU-Mitgliedstaaten zu stellen, ohne ihr Leben zu riskieren und sich in die Hände von Schleppern und Schleusern begeben zu müssen. (Beifall von der SPD.) Innerhalb enger Grenzen sind auch nach der aktuellen EU- und völkerrechtlichen Lage Asylverfahren in Drittstaaten bereits möglich, nämlich dann, wenn Schutzsuchende noch nicht in die Europäische Union eingereist sind. Das Ganze findet aber unter strengen Regeln statt. Es darf nämlich kein Refoulement geben, so nennt man das, das heißt, es dürfen keine Personen, die bereits in die EU eingereist sind, ohne die Prüfung ihrer möglichen Bedrohungslage in einen vermeintlich sicheren Drittstaat abgeschoben werden. Außerdem müssen Asylbewerber*innen, vor allem Frauen und Kinder, einen angemessenen Lebensstandard genießen. Wenn ich das so sagen darf: Angesichts der katastrophalen Situation von Geflüchteten in bestimmten Lagern, ich denke an die Türkei, ist es sehr fraglich, ob die Menschenwürde bei einer Unterbringung in den Transitländern gewährleistet werden könnte. Auch die Rechtsstaatlichkeit muss garantiert sein. Dazu gehört für mich - ich weiß, dass viele Stimmen in der AfD das anders sehen -, dass niemand gegen seinen Willen in den neu zu schaffenden Einrichtungen in den Transitländern festgehalten werden darf. Deswegen möchte ich eines klarstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Anstelle darüber zu diskutieren, Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen, braucht es endlich die Möglichkeit der regulären und sicheren Einreise in die EU. (Beifall von der SPD.) Der Antrag befasst sich weiter damit, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention primär im eigenen Kulturkreis, also vor allem in Nachbarstaaten von Bürgerkriegsstaaten, Schutz finden sollen. Dieser Vorschlag verkennt, wie die meisten anderen in diesem Antrag auch, die Realität. Erstens, es ist gefährlich. Viele Nachbarländer sind oft selbst instabil und können nicht die notwendige Sicherheit und Unterstützung bieten. Menschen dorthin zu zwingen, wo es gerade keinen ausreichenden Schutz, keinen Zugang zu Bildung, Arbeit oder medizinischer Versorgung gibt, ist unverantwortlich und unmenschlich. Zweitens, der Vorschlag ist weder solidarisch noch sinnvoll. Die Lasten werden ungleich auf wenige Länder verteilt, was zu sozialen und wirtschaftlichen Spannungen führen kann. Wir führen diese schwierigen Debatten auch in den saarländischen Kommunen. Wir wissen doch, die Aufteilung und Unterbringung von Geflüchteten ist ein wahrer Kraftakt, der nur gelingen kann, wenn sich alle Mitgliedsstaaten für eine offene europäische Asylpolitik und eine faire Verteilung von Geflüchteten aussprechen. Der Umgang à la AfD „aus dem Auge, aus dem Sinn“ steht doch für das genaue Gegenteil, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich komme zum Schluss. Der vorliegende Antrag entspricht weder dem Grundsatz der Humanität noch dem der Rechtsstaatlichkeit. Zudem verkennt er - auch das hat der Kollege Theis angesprochen - die Neuerungen durch die Asylreform GEAS. Deswegen lehnen wir diesen Antrag selbstredend ab. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Braun, für Ihren Redebeitrag. Herr Dörr hat eine Kurzintervention angemeldet. Bezieht sie sich auf den Redebeitrag von Frau Braun? Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Ja. - Frau Braun, das war wohltuend sachlich, wenn Sie auch die AfD angegriffen haben. Wir haben einen Antrag gestellt, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Sie haben etwas zu Humanitärem, Verständnis, Grenznähe und so weiter dargestellt. Wir sind Politiker, die von unserer Bevölkerung gewählt sind. Wir sind von Saarländerinnen und Saarländern beziehungsweise Deutschen gewählt. Für sie sind wir verantwortlich. Unsere Regierenden schwören einen Eid darauf, Unheil von unserem Volke abzuwenden. Das ist unsere erste Aufgabe. Wenn das klappt, können wir viele andere Sachen machen. Illegal kann nicht der Weg sein. Illegal muss auf jeden Fall außerhalb sein. Das heißt, es muss legal sein. Anderes verlangen wir auch nicht. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Frau Braun, möchten Sie darauf antworten?

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Kira Braun SPD

Nein.

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Christina Baltes

Dem ist nicht so. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/931. Wer für die Annahme der Drucksache 17/931 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/931 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPDund die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 11 und 14 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Mehrbelastungen für Grundbesitzer nach Möglichkeit verhindern, Aufkommensneutralität bei der neuen Grundsteuer grundsätzlich garantieren, Nachvollziehbarkeit schaffen (Drucksache 17/934) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gleichwertige Lebensverhältnisse sichern - Grundsteuerlast gerecht verteilen - Kommunale Selbstverwaltungsgarantie wahren - Blockadehaltung für kommunale Altschuldenhilfe in Bundestag und Bundesrat überwinden Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Stefan Thielen das Wort.

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Stefan Thielen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktuell sehen wir überall viele Wahlplakate. Was mich in den letzten Tagen, Wochen und Monaten etwas gewundert hat, ist, dass man unseren Bundeskanzler Olaf Scholz auf so vielen Wahlplakaten sieht. Ich mache mir natürlich meine Gedanken, warum Olaf Scholz auf so vielen Wahlplakaten der SPD ist. Da kommen einem einige Ideen, was der Grund dafür sein kann. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Die erste Idee ist, dass er für sich werben will. Das kann allerdings nicht sein, denn er kandidiert nicht für das Europäische Parlament. Das würde er sicher nicht tun. Die zweite ist, dass er für Katarina Barley werben will, die neben ihm auf dem Plakat ist. Das würde er natürlich auch nicht machen, weil er das dem Neutralitätsgebot zufolge als Bundeskanzler nicht darf, vor allem nicht, wenn darunter Kanzler steht. (Heiterkeit.) Dann darf er das nicht machen. Das weiß jeder Ortsvorsteher, der darüber belehrt wird. Die dritte Idee ist, dass er für seine eigene Europapolitik werben will. Ich glaube, wir wissen alle, dass das wirklich absurd wäre. Europapolitik und Olaf Scholz kann es wohl auch nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU. - Zurufe von der SPD.) Von daher bin ich nach weiteren Überlegungen darauf gekommen, dass Olaf Scholz uns daran erinnern will, was er vor fünf Jahren gemacht hat. Damals war auch gleichzeitig in vielen Bundesländern Kommunalwahl. Kurz vor der Kommunalwahl war er federführend dafür, dass das neue Grundsteuergesetz auf den Weg gebracht worden ist, und zwar als Bundesfinanzminister in Zusammenarbeit mit den Finanzministern der Bundesländer. Was hat Olaf Scholz dabei gemacht, außer, dass er das Gesetz konzipiert und vorgelegt hat? - Er hat ganz viele Versprechen abgegeben - gar nicht einmal zum Industriestrompreis von drei Cent oder solche Sachen, die man von ihm kennt, sondern zum Thema Grundsteuer. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, benenne ich drei Zitate beziehungsweise Versprechen. Erstens sagte Olaf Scholz, er könne vorhersagen, dass Kommunen die Hebesätze so anpassen würden, dass es nicht teurer werde. Das zweite Zitat lautet: „Das Ergebnis wird dann also sein, dass wir das Steueraufkommen, das die Gemeinden heute aus der Grundsteuer haben, nicht erhöhen.“ Drittens sagte er: „Ich versichere Ihnen, dass es nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen wird.“ Das sind drei Zitate vom damaligen Finanzminister Olaf Scholz. Ich glaube, sie sollten eingehalten werden, insbesondere, wenn man auch später noch in politischer Verantwortung ist und es sich um Versprechen handelt. Es gibt also ganz viele Versprechen. Daran werden wir Olaf Scholz und die Landesregierung messen. Daher haben wir diesen Antrag heute ins Parlament eingebracht. (Beifall von der CDU.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Olaf Scholz war nicht nur verantwortlich für diese Versprechen und die Vorbereitung, sondern insbesondere auch dafür, wie das Gesetz nachher ausgefallen ist. Ich sage einmal aus meiner Bewertung, dass es extrem komplex ist. Das merken wir bei jedem Gespräch mit Bürgern. Ich denke, Sie alle werden die ganzen Anträge auch schon ausgefüllt haben und wissen, was alles zu beachten ist. Ich finde, es ist extrem ungerecht. Das erkennt man, wenn man sich die Sachen genau anschaut. Man sieht, dass sich Bodenrichtwerte, obwohl sich gar nicht viel ändert, teilweise verdoppeln und verdreifachen und es entsprechende Steuerunterschiede gibt, obwohl es eigentlich faktisch keine großen Werte sind. Das heißt, der Bodenrichtwert ist hier der falsche Wert. Ich glaube, das sind Themen, die wir hier genauer in den Fokus nehmen müssen. Das wer- (Abg. Thielen (CDU)) den wir sicherlich auch vor Gericht und insbesondere vorm Bundesverfassungsgericht tun. Von daher sollte jetzt, wenn die Grundsteuer gerade vor der Einführung steht, ein genauer Blick auf sie erlaubt sein. Was ich nicht vergessen möchte, ist ein ganz großes Dankeschön, insbesondere an die Mitarbeiter der Finanzverwaltung. Ich glaube, sie machen einen unglaublich tollen Job. Wir haben das auch im Ausschuss gehört. Herr Minister, ich bitte Sie, den Dank, insbesondere der CDU-Fraktion, ich glaube allerdings des ganzen Plenums, mitzunehmen, und zwar für die geleisteten Überstunden, die Samstagsarbeit und was alles anfällt. Es ist wirklich aller Ehren wert, wie das abgearbeitet wird. Dafür einen großen Dank an alle Mitarbeiter der Finanzverwaltung, insbesondere an die, die an der Grundsteuer arbeiten. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Was liegt uns jetzt noch als korrespondierender Antrag vor? - Ich muss sagen, korrespondieren tut dabei nicht so viel. Wir haben natürlich zugestimmt, dass der Antrag hier mit beraten wird, aber weite Teile des Antrags beziehen sich auf Potemkinsche Dörfer. Das muss ich ehrlicherweise sagen. Der KFA wird ganz groß aufgeführt, auch mit Sachen, die in dieser Form einfach nicht richtig sind, was Transparenz angeht beziehungsweise was Transparenz und Vorgehensweise bei der letzten versuchten Regelung betrifft. Das Thema Altschulden wird sozusagen noch einmal aufgemacht, obwohl wir es vorher intensiv debattiert haben. Von Ihrer Seite kommt allerdings wenig zum Thema Grundsteuer und insbesondere zum Thema Aufkommensneutralität. Auch das, was Sie sonst in dem Antrag erläutern, finde ich mehr als merkwürdig. Nehmen wir einmal Bayern. Ich rede mit vielen Menschen in Bayern. Sie sind sehr zufrieden mit dem Modell, das sie haben, insbesondere was die Bearbeitung angeht. Ich hoffe, sie sind auch weiterhin so zufrieden, wenn sie ihre Steuerbescheide sehen. (Präsidentin Winzent übernimmt den Vorsitz.) Zumindest ist es ein Modell, das sehr transparent und gerecht ist, zumindest in dem Sinne, wie es von der Veranlagung her erfolgt. Sie weichen in Ihrem Antrag der Frage, wer damals verantwortlich war, aus. Es heißt, das SPD-geführte Finanzministerium. Sagen Sie es doch, es war damals Olaf Scholz. Er hat dieses Modell durchgesetzt. Ich habe ein bisschen die Vermutung, dass Sie kaschieren wollen, dass er auch am Urteil des Bundesverfassungsgerichts schuld sein wird, wenn diese Grundsteuer nachher vor dem Bundesverfassungsgericht fällt. Dann wird er hier allerdings wieder in den Fokus geraten. Das garantiere ich Ihnen. Das Saarland beziehungsweise wir haben es damals tatsächlich geschafft, das Modell noch gerechter auszugestalten. Darum beneiden uns mittlerweile viele Bundesländer. NRW versucht, den Turnaround nach unserem Modell einzuführen, bei dem die Wohngebäude besser betrachtet werden. In Mecklenburg-Vorpommern hat die CDU-Fraktion im Landtag einen Antrag eingebracht und auch in Bremen hatte man einen genauen Blick darauf, was hier passiert. Von daher noch einmal einen großen Dank an uns alle von der Großen Koalition, die das damals auf den Weg gebracht hat, aber auch an Peter Strobel und Anja Wagner-Scheid, die damals als Minister und Staatssekretärin im Finanzministerium das Ganze auf den Weg gebracht haben. Wie gesagt, manche Länder kopieren das jetzt. Von daher haben wir auf jeden Fall ein besseres Modell als der Bund. Was wollen wir mit diesem Antrag im Detail erreichen? Wir sehen eine extreme Frustration bei den Menschen. Sie haben sehr lange an diesen Anträgen gearbeitet und wissen im Endeffekt immer noch nicht, was bei der Grundsteuer herauskommt. Sie müssen noch weitere Jahre warten. Sie haben schon Bescheide erhalten. Trotzdem fehlt ihnen die Transparenz. Das System ist so angelegt, die Stimmung ist aber angespannt. Wir haben sehr viele Finanzbeamte, die ein Modell ausgearbeitet haben, was man viel einfacher hätte haben können. Das hat es sehr schwierig gemacht. Wenn jetzt noch die Thematik aufkommt, dass sich die Kommunen über die Reform der Grundsteuer an den Bürgern und Unternehmen bereichern, dann wäre das in der aktuellen politischen Diskussion eine absolute Katastrophe. Das wollen wir verhindern. Dafür brauchen wir zwei Sachen: Wir brauchen Transparenz vonseiten der Landesebene, vonseiten der Kommunen, wie sich die Steuersätze und das Aufkommen verändern, auch um zu zeigen, dass es neutral wird. Ich sage ganz ehrlich: Wir brauchen eine bessere Kommunikation des Finanzministeriums, das noch mal genau erläutert, wieso, weshalb, warum sich hier was und wie verändert. Das wäre ganz wichtig. Insbesondere darauf wollten wir mit diesem Antrag hinweisen. Wir bitten Sie um Zustimmung. Ich bitte um Verständnis, dass wir Ihrem Antrag auf keinen Fall zustimmen können, einmal, weil er nicht auf die Probleme eingeht, und zum Zweiten, weil aus unserer Sicht Aspekte sachlich falsch sind, gerade was den KFA und die letztmaligen Reformversuche angeht. - Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen für die Begründung des Antrags, Herr Kollege Thielen. - Ich erteile nun Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer das Wort zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion.

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Nadia Schindelhauer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Kommunen stehen zweifelsohne vor großen Herausforderungen. Im Jahr 2023 verzeichneten sie ein Defizit von insgesamt 6,3 Milliarden Euro. Während die Einnahmen sich lediglich um 9 Prozent erhöhten, stiegen die Ausgaben um 12 Prozent. Insbesondere die Zinsausgaben sind um 43 Prozent angestiegen. Dieser Trend droht, sich fortzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, was diese Zahlen bedeuten und wie sie sich konkret vor Ort auswirken. Denn diese Zahlen sind kein bloßer statistischer Ausreißer, sondern ein Alarmsignal für die finanzielle Gesundheit unserer Kommunen. Deshalb hilft die Landesregierung den Kommunen trotz eigener finanzieller Schwierigkeiten. Die Landesregierung tut in dieser Hinsicht vieles ganz konkret, ob es beim Schulbauprogramm ist, bei der Unterbringung von Geflüchteten, bei der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs oder auch bei der Grundsteuer. Große Herausforderungen werden im Saarland gemeinsam gemeistert. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es heute schon thematisiert worden ist, ist es wichtig, es noch mal zu betonen: In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wird die in der letzten Legislaturperiode gescheiterte Reform des Kommunalen Finanzausgleichs erneut aufgegriffen. Auf der Grundlage eines Gutachtens sowohl zum horizontalen als auch zum vertikalen Kommunalen Finanzausgleich und zur Aufgabenverteilung wird die Landesregierung einen ausgewogenen Reformentwurf in den Landtag einbringen. Das wird aber nicht reichen. Unsere Kommunen brauchen die Hilfe des Bundes. Die Lösung der Altschuldenproblematik muss oberste Priorität haben. Wir als SPD-Fraktion setzen uns auch dafür ein, die notwendigen Mehrheiten sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zu erzielen. (Beifall von der SPD.) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 war der Bundesgesetzgeber gefordert, die Grundsteuer neu zu regeln, um die unterschiedlichen Grundstückswerte realitätsgerecht abzubilden. Das hatte einen guten Grund: In den westdeutschen Ländern stammen die Werte der Grundstücke aus dem Jahr 1964, in den ostdeutschen Ländern werden sogar die Werte aus dem Jahr 1935 zugrunde gelegt. Es liegt auf der Hand, dass diese Daten heute nicht mehr aktuell sind. Ich kann mich noch gut an die Mandanten erinnern, die ich vor meiner Abgeordnetenfunktion in der Kanzlei betreute, die die Höhe des festgestellten Einheitswerts nicht nachvollziehen konnten, denn dieser Wert hatte nicht im Geringsten etwas mit dem tatsächlichen Wert einer Immobilie zu tun. So führte die Berechnungsgrundlage zu einer systematischen Unterbewertung hochpreisiger Immobilien und Überbewertung eher älterer Immobilien in nicht so begehrten Lagen. Das ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und schlicht und einfach ungerecht, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Noch ungerechter wollte es die CDU nach dem Urteil machen. Die CDU-Fraktion und auch Länder wie zum Beispiel Bayern hatten damals ein werteunabhängiges Modell vorgeschlagen. Ausschlaggebend sollte im Wesentlichen die Fläche des Grundstücks und der Immobilie sein. Was hätte das aber zur Folge gehabt? Diejenigen, die sich eine Penthouse-Wohnung mitten in der Stadt leisten können, hätten weniger Steuern gezahlt als die Menschen, die sich ein Einfamilienhaus im ländlichen Raum kaufen. Ich sage es ganz deutlich: Es kann nicht sein, dass jemand, der sich eine Luxuswohnung mit bester Ausstattung mitten in der Stadt leisten kann, weniger Grundsteuern zahlt als eine Familie, die sich den bescheidenen Traum vom Eigenheim erfüllen will und dabei auch noch umfassende Renovierungsarbeiten in Eigenleistung in Kauf nimmt, wie das im Saarland häufig der Fall ist. Deshalb war und ist für uns eines völlig klar: Die Höhe der Grundsteuer muss sich am tatsächlichen Wert der Immobilien bemessen. (Beifall von der SPD.) Wo stehen wir jetzt und wie geht es weiter? Das Gros der Grundsteuererklärungen ist abgegeben. Die Eigentümer erhalten nun ihren Grundsteuerwert und den darauf beruhenden Grundsteuermessbescheid. Die Kommunen legen die neuen Hebesätze fest, worauf die individuelle Grundsteuer berechnet wird. Und ja, der Bundesgesetzgeber hat klar das Ziel ausgegeben, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll. Darin besteht Einigkeit zwischen Land und Kommunen. Klar ist aber auch: Einige werden mehr bezahlen, andere weniger. Das ist unvermeidlich. Das stellen Sie in Ihrem Antrag - zu Recht - gar nicht in Abrede. Es ist richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Hebesätze liegt aufgrund der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie in der unveräußerlichen Entscheidungskompetenz der Städte und Gemeinden. Die kommunale Selbstverwaltung ist im Grundgesetz verankert. Sie gilt es, zu wahren und zu achten, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) (Abg. Schindelhauer (SPD)) Das heißt aber nicht, dass das Land nicht helfen kann. Das Land hilft den kommunalen Entscheidungsträgern bei der Festsetzung der Hebesätze, um gute und sachgerechte Entscheidungen treffen zu können. Schon jetzt ist es den Kommunen möglich, die hierfür relevanten Daten, die sich durch fortschreitenden Bearbeitungsstand stetig verbessern, digital abzurufen. Das Land hatte den Kommunen zugesagt, 90 Prozent der steuerlich relevanten Fälle bis Juni abzuarbeiten. Stand Mitte Mai liegen wir bereits bei 94 Prozent. Vielen Dank an alle, die das möglich gemacht haben! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen sehr wohl: Die Abgabe der Grundsteuererklärung war für viele Eigentümer eine echte Herausforderung und insbesondere für ältere Menschen auch eine echte Belastung. Deshalb ist es gut, dass das Finanzministerium niedrigschwellig umfassende Informationen zur Verfügung gestellt hat und die Abgabefrist bundesweit verlängert wurde. Es ist auch zu begrüßen, dass das Finanzministerium von Anfang an den Kurs ausgegeben hatte, Zwangsgelder - wo immer es möglich war - zu vermeiden. Wir wissen sehr wohl, wie groß die Arbeitsbelastung bei den Beamtinnen und Beamten und den Beschäftigten, die mit der Grundsteuererklärung betraut waren, war und teilweise noch ist. Deshalb gilt es heute erneut, unser aller Dank hier im Hohen Hause auszusprechen. (Beifall von der SPD.) Wir sehen, was sie für unser Land geleistet haben. Für 555.000 wirtschaftliche Einheiten die Grundsteuer neu zu berechnen, ist eine echte Mammutaufgabe. Diese besondere Belastung zeigt sich deutlich auch in der Mitarbeiterumfrage der Deutschen Steuergewerkschaft. Angesichts dessen arbeitet die Landesregierung kontinuierlich daran, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und auch die Arbeitsbelastung zu verringern, zum Beispiel durch Fortschritte bei der Digitalisierung. Schon jetzt wird jede fünfte Steuererklärung automatisiert bearbeitet. Aber natürlich helfen auch neue Kolleginnen und Kollegen, deshalb haben wir die Zahl der Ausbildungsplätze in der Finanzverwaltung erhöht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegt an uns allen, die Vorzüge des Berufsfeldes nach außen zu verdeutlichen. Die Finanzverwaltung bietet einen sicheren Arbeitsplatz, attraktive Karrierechancen und ideale Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Beschäftigten der Finanzverwaltung sind gefragte Fachkräfte innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Auch die Gehaltssituation entwickelt sich positiv, etwa durch die - zeitlich nach der DSTG-Umfrage erfolgte - inhalts- und zeitgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamte oder auch durch die Verbesserungen im Stellenplan der Finanzämter. Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten, dass wieder mehr junge Menschen die Chancen einer Ausbildung in der Finanzverwaltung wahrnehmen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schindelhauer. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Carsten Becker.

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Carsten Becker AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Ich glaube, es gibt kaum eine Steuer, bei der der Verwaltungsaufwand, der Ärger und die Personalkosten in einem solch schlechten Verhältnis zu den tatsächlichen Einnahmen stehen. Wir reden dabei für das Jahr 2022 von um die 15 Milliarden Euro. Da muss man schon die Frage stellen: Ist dieser ganze Aufwand überhaupt gerechtfertigt? Meine Partei ist der festen Überzeugung, dass wir die Grundsteuer komplett streichen sollten und dass der Bund für eine Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen hat, mit der dieser Ausfall kompensiert wird. Ich denke, über die vergangenen Jahrzehnte hinweg wäre das problemlos aus dem Bundeshaushalt möglich gewesen. Das alles steht einfach in keinem Verhältnis. Zum konkreten Antrag der CDU: Die Forderung, die Intention dieses Antrags weist größtenteils in die richtige Richtung. Im jetzt bestehenden System - wir haben ja die Grundsteuer noch - muss man sich aber natürlich eine Frage stellen: Es gibt die kommunale Selbstbestimmung. Unterhält man sich mit den Kollegen, die im Stadtrat der prekären Kommunen sitzen und nicht wissen, woher das Geld kommen soll, stellt man fest, dass sie eben nur wenige Rädchen haben, an denen sie auf der Einnahmeseite drehen können. Eines dieser Rädchen ist die Grundsteuer. Ihnen nun vorzuschreiben, welchen Tod sie sterben sollen, ob sie die Gewerbesteuer oder die Grundsteuer erhöhen oder ob sie an die Gebühren rangehen sollen, das ist aus unserer Sicht schon eine schwierige Angelegenheit. Bei den anderen Forderungen kann man aber schon mitgehen, etwa bei der Forderung nach Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen, vor allem auch bei der Forderung nach Schaffung von Nachvollziehbarkeit - für viele Menschen ist, es wurde schon gesagt, diese (Abg. Becker (AfD)) Grundsteuerreform ein Buch mit sieben Siegeln - oder der Forderung nach einer Attraktivitätsoffensive für die Finanzämter. Insgesamt werden wir uns dennoch beim CDU-Antrag enthalten, den Antrag der SPD werden wir ablehnen. Es wäre aber wirklich sehr interessant, würde einmal alles auf den Prüfstand gestellt und betrachtet, was dieser ganze Verwaltungsaufwand kostet und ob dies angesichts des kleinen Ertrags angemessen ist. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Becker. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun das Wort dem Minister der Finanzen und für Wissenschaft, Herrn Jakob von Weizsäcker.

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von Weizsäcker

Frau Präsidentin, herzlichen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann es ganz kurz machen: Ich finde es gut, dass heute über diese Mammutaufgabe Grundsteuerreform in diesem Hause gesprochen wird. Denn es trifft zu, dass das viele Saarländerinnen und Saarländer beschäftigt. Glücklicherweise handelt es sich aber um eine einmalige Geschichte. Zurückzuführen ist die Reform auf ein Verfassungsgerichtsurteil, das durchaus gute Gründe hatte. Letztlich ging es dabei um eine Art von Ungleichbehandlung im Steuersystem, die aufgrund von sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen in den verschiedenen Teilen der Bundesrepublik Deutschland entstanden war. Das führt auch ganz unmittelbar dazu, dass im Einzelfall zu erwarten ist - das muss man ganz klar sagen, das ist in beiden Anträgen verdeutlicht worden -, dass am Ende der zu zahlende Betrag nach der Reform ein anderer sein wird als vor der Reform. Das liegt in der Natur der Sache, das liegt in der Natur des Urteils. Man hat festgestellt, dass die Bemessungsgrundlage in der Vergangenheit nicht verfassungskonform war. Das ist ein Urteil, das ich nicht kritisieren würde. Schaut man sich diese Diskrepanzen an, stellt man fest, dass sie zum Teil schon krass waren. Deshalb machen wir uns jetzt auf den Weg, deshalb wird nun diese Arbeit geleistet. Ich kann Ihnen versichern, dass ich gerne den Dank mitnehme, der hier verdeutlicht wurde, an die Adresse der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten. Sie müssen bei dieser Reform diese ganzen Anträge, diese Hunderttausende Anträge abarbeiten. Das ist wahrlich eine Riesenanstrengung. Die Durchführung von Samstagsarbeit wurde hier schon erwähnt, aus Arbeitsbereichen, die sich normalerweise gar nicht mit der Grundsteuer befassen, unterstützen Kolleginnen und Kollegen. Über die Hebesätze selbst wird natürlich in kommunaler Eigenregie entschieden werden. Dafür ist weder die Bundesebene verantwortlich noch die Landesebene, das liegt vielmehr, lieber Stefan Thielen, darauf möchte ich noch einmal hinweisen, ganz klar in der kommunalen Verantwortung. Wir schaffen dafür eine Grundlage, eine transparente Grundlage, mit der jede Kommune weiß, wie in einer gewissen engen Bandbreite die Bemessungsgrundlage aussieht. Eine kleine Restunsicherheit bleibt noch, solange nicht 100 Prozent der Grundsteuerbescheide erlassen sind. Aber mit einer engen Bandbreite können wir dann sagen: Das ist die Bemessungsgrundlage, mit der man rechnen kann. Auf der Basis kann dann eine Entscheidung getroffen werden. Einen interessanten Aspekt aus dem Antrag der Mehrheitsfraktionen möchte ich noch hervorheben: Darin wird nämlich darauf eingegangen, dass gar nicht ganz klar ist, wie „aufkommensneutral“ definiert ist. Immerhin haben wir auch eine Kaufkraftentwicklung, wir haben auch eine Entwicklung der Grundstückspreise. Die Frage, was „aufkommensneutral“ nun konkret bedeutet, ist möglicherweise etwas weniger leicht zu beantworten, als im Antrag der CDU-Fraktion der Eindruck erweckt wurde. Die anderen Sachverhalte werden, so finde ich, vernünftig dargestellt, vielleicht abgesehen von einer kleinen Ausnahme, auf die man schon hinweisen sollte. Ich bin, das muss ich an dieser Stelle sagen, meinem Vorgänger Peter Strobel zu großem Dank dafür verpflichtet, dass er das saarländische Modell für die Grundsteuer eingeführt hat. Ich glaube, das war gut, und es gibt jetzt auch das eine oder andere Bundesland, das uns darum beneidet. Das war wirklich eine gute Gemeinschaftsanstrengung. Ich hätte mich allerdings gefreut, hätte das Thema des Kommunalen Finanzausgleichs auch schon in der letzten Legislaturperiode abgearbeitet werden können. Im Antrag der Union wird ein wenig der Eindruck erweckt, die Tatsache, dass dies nicht gelingen konnte, hätte mit uns zu tun gehabt. Ich muss festhalten, dass Reinhold Jost und ich wirklich mit Nachdruck daran arbeiten. Wir haben uns jetzt mit den Kommunen auf Gutachter verständigt. Ich hoffe sehr, dass es, sobald die Gutachter ihre Ergebnisse vorlegen werden, auch gelingen wird, gemeinsam zu sagen, dass wir das Urteil der Gutachter akzeptieren. Mir wurde mitgeteilt, dass das beim letzten Gutachten nicht uneingeschränkt der Fall war, und das hat die Dinge ein bisschen verkompliziert. Ich hoffe also, dass diese Arbeit gelingt. Daran arbeiten wir. Zu guter Letzt kann ich sagen: Wir sehen nunmehr Licht am Ende des Tunnels. Nun, Mitte Mai, es sind noch sechs Wochen, haben wir Gesamtzahlen erreicht, Prozentsätze, angesichts derer ich sagen kann, dass es jetzt schon reichen würde. Wir haben auch noch eine ganze Reihe von Großgrundstücken in Arbeit, die für einige Gemeinden eine große Rolle spielen. Das sind häufig komplexe Fälle, diese können auch nicht alle Finanzbeamten bearbeiten, dafür braucht man wirklich eine spezielle Expertise. Auch an diesen Fällen sind wir dran. Angesichts all dessen kann ich sagen: Wir sind zuversichtlich, dass wir nach dieser enormen Anstrengung der Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern wie verabredet die Zahlen präsentieren können, sodass im erforderlichen Zeitablauf auf kommunaler Ebene die Entscheidungen im Sinne einer wohlverstandenen Aufkommensneutralität getroffen werden können. Wir schaffen die Voraussetzungen, die Kommunen entscheiden dann. Ich denke, in einigen Jahren werden wir auf diese Anstrengungen zurückschauen und sagen, dass es sich gelohnt hat, dass es eine echte Verbesserung war. Wir werden sagen, dass wir von einem System, das überkommen war, in ein neues System gewechselt sind. Ja, diesen Übergangsaufwand gibt es. Jede Veränderung ist schmerzlich, jede Mehrarbeit ist schmerzlich. Aber wir machen das für einen guten Zweck, und in einigen Jahren werden wir mit Stolz darauf zurückschauen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Stefan Thielen.

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Stefan Thielen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle zunächst einmal fest, dass die meisten Wortmeldezettel heute so spät abgegeben worden sind wie bei den meisten Menschen die Gundsteuererklärung. (Heiterkeit.) Offenbar war meiner genauso schlecht ausgefüllt wie viele Grundsteuererklärungen, er war wohl unleserlich. Ich entschuldige mich in aller Form dafür, Frau Präsidentin. - Ich möchte nur ganz kurz auf die Argumente eingehen, die vorgebracht werden. Liebe Frau Kollegin Schindelhauer, vielen Dank für die sehr konstruktive Debatte. Um auf das bayerische Modell als Flächenmodell einzugehen: Viele Ökonomen sagen ja, ein Flächenmodell ist im Endeffekt die gerechtere Option, weil dann eben andere Hebel eingesetzt werden müssen, um die wertvolleren Flächen zu bepreisen. Ob das über Mieten geschieht, die dann natürlich auch wieder versteuert werden, oder ob es über andere Sachen geht, auf jeden Fall ist das klare Thema: „Gleiche Fläche, gleicher Preis“. Ich glaube, das sollte man noch einmal prüfen. Ich höre aus Bayern eine sehr große Zufriedenheit mit dem dort eingeführten Flächenmodell, insbesondere was die Abarbeitung angeht. Dabei hätte Bayern wahrscheinlich auch mehr Möglichkeiten, das in der Finanzverwaltung zu machen. Also wir sollten hier nicht immer alles direkt verdammen. Die Möglichkeit des Flächenmodells gibt es auch. Das Argument, dass sich die Kaufkraft verändert hat, ist natürlich richtig. Aber was hält uns denn davon ab, das transparent darzustellen? Das ist ja das, was wir fordern. Es wurde Aufkommensneutralität versprochen; dann kann man natürlich eine kaufkraftbedingte Aufkommensneutralität darstellen. Dem wollen wir uns auch gar nicht in den Weg stellen, das wäre für uns eine Möglichkeit, das Ganze zu machen. Sachsen zum Beispiel hat ein Transparenzregister eingeführt, in dem man das genau ablesen kann und auch sieht, was durch die Reform, die Veränderung bedingt ist. Was ist denn gerecht? Es ist natürlich durchaus notwendig, hier die neue Bemessung vorzunehmen. Was ist durch andere Themen bedingt, gegebenenfalls auch leere Kassen? Das muss man klar darlegen. Aber die Menschen wissen auf jeden Fall Bescheid, ob es die Reform war oder was es sonst war. Ich denke, das steht jedem zu. Letzter Punkt, und das ist mir ganz wichtig: Dann hätte man die Aufkommensneutralität halt nicht versprechen sollen! Mich stört so etwas einfach kolossal. Das zerstört das Vertrauen in die Politik. Der jetzige Bundeskanzler hat mehrmals versprochen: „Es wird die Aufkommensneutralität geben“, und daran müssen wir ihn jetzt einfach messen, wenn er Bundeskanzler ist und doch irgendeine Richtlinienkompetenz in diesem Land hat! Entschuldigung, da bin ich einfach jemand, der sagt: „Politik muss auch Vertrauen schaffen“, und das passiert eben nicht. Es ist schade, dass wir uns hier nicht auf einen Antrag einigen können, der das auch noch mal ganz klar belegt. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Thielen. - Es liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. - Wir kommen nun zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/934. Wer für die Annahme der Drucksache 17/934 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/934 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/939. Wer für die Annahme der Drucksache 17/939 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/939 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDU- sowie AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zum Tagesordnungspunkt 12: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kinderärztliche Versorgung und Geburtshilfe sichern und stärken Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Die kleine Verica, zu Deutsch die Glaubwürdige oder die Wahre, als wolle sie die Wahrheit über den Zustand unseres Gesundheitssystems herausfinden, wurde am 29.02.2024 in Neunkirchen geboren, einem Datum, welches nur alle vier Jahre vorkommt und das daher nicht viele Menschen als Geburtstag teilen. Dadurch sind per se am 29. Februar Geborene etwas Besonderes. Aber dies reicht meistens nicht, um in der Presse ein Echo zu bekommen. Bei der kleinen Verica kommt nun zu dem besonderen Datum noch, dass die kleine Erdenbürgerin zum Arzt muss. Nicht da sie krank wäre, nein, einfach nur wegen den guten, wichtigen geforderten U-Untersuchungen. „Wir wissen nicht mehr weiter. Ich habe bei rund 80 Kinderärzten angerufen bis nach Landau, aber nirgendwo wurden wir angenommen. Überall hieß es, dass keine neuen Patienten mehr aufgenommen werden, weil es keine Kapazitäten mehr gibt“, klagten die Eltern der kleinen Verica über die verzweifelte Suche nach einem Kinderarzt für ihre neugeborene Tochter daher am 06.04.2024 unter anderem in der Saarbrücker Zeitung. Nachdem mehrere Artikel diesbezüglich erschienen waren und Aufmerksamkeit auf den Fall gelenkt wurde, meldete sich dann eine Kinderarztpraxis aus Homburg, die die kleine Verica als Patientin aufnahm - zwar in Homburg, aber immerhin noch von Neunkirchen aus halbwegs erreichbar. Alles Gute weiterhin, kleine Verica. Aber auf dieses Glück, mit Sicherheit auch ein Stück aus dem Rückenwind und der medialen Aufmerksamkeit resultierend, kann nicht jedes Kind bei der Suche nach einem Kinderarzt im Saarland rechnen. Vielen Eltern geht es wie der Familie Gemmel. Die Ursache ist so simpel wie erschreckend: Es gibt zu wenig Ärzte allgemein im System und dadurch natürlich auch zu wenig Kinderärzte. Die Landesregierung muss daher Maßnahmen auf den Weg bringen, um dem eklatanten Mangel mit seinen drastischen Auswirkungen auf die Versorgung entgegenzuwirken. Da gibt es mit Sicherheit und nachhaltig, um in der Diktion unserer Zeit zu bleiben, nur einen einzigen Weg der Lösung: Mehr Mediziner müssen her! Aber selbst wenn jetzt 2024 mit einer riesigen Studienoffensive neue Ärzte anfangen würden, käme selbst im schnellsten Falle vor 2030 kein Ergebnis dabei heraus. Bis dann Fachärzte daraus würden, sind wir jenseits des Jahres 2035 - nur einmal so nebenbei, um sich die Dimensionen vorzustellen. Dann werden laut Ihren Planungen bereits keine Verbrennungsmotoren mehr zugelassen. Kurz: Es dauert eben sehr lange, bis Mediziner ausgebildet sind. Dass aus Sicht der AfD das Heil für unser Gesundheitssystem nicht darin gesucht werden kann, anderen Ländern, anderen Gesundheitssystemen, anderen Menschen die Ärzte wegzunehmen, muss aber nicht erneut bekräftigt werden. Das ist aber ein anderes Thema. Bis dahin, bis wir vielleicht einmal wieder genügend Ärzte und Kinderärzte haben, sollte sozusagen als Hilfsmaßnahme, um den vorhandenen Ärzten den Weg ins Saarland zu erleichtern, eine finanzielle Unterstützung für Ärzte ein gewisser Hebel der Steuerung von Medizinern im Saarland sein. Wie wir unlängst auch in Merzig erlebten, tritt ein erodierendes Gesundheitssystem aber nicht erst ab dem Erblicken der Welt und dem ersten Schrei ein. Nein, geburtshilfliche Stationen schließen aus Personalmangel und/oder aus wirtschaftlichen Gründen. Mit ursächlich dafür sind die hohen Haftpflichtbeiträge für Hebammen, Ärzteschaft und Kliniken mit Geburtsstation bei gleichzeitig geringer kassenseitiger Vergütung interventionsfreier Geburten. Verantwortlich hier ist das System der Krankenhausfinanzierung, das DRG-Vergütungssystem. Geburtshilfe ist personalintensiv und nicht planbar. Die Vorhaltekosten sind hoch, werden aber im DRG-System nicht abgebildet. Es bedarf auch in diesem Bereich einer neuen und durchfinanzierten Struktur. Da gerät ja auch, wie die Nachrichten des heutigen Tages zeigen, seit Kurzem etwas in Bewegung. So liegt heute im Bundeskabinett ein Entwurf einer Krankenhausreform aus dem Hause Lauterbach zur Entscheidung auf dem Tisch. Dies alles ist sowieso nur holzschnittartig, um aufzuzeigen, dass es in dem System knarrt und (Abg. Schaufert (AfD)) hakt und es darüber hinaus auch an Geld fehlt. Aber die Hineingabe von Geld bringt gar nichts, wenn die personellen Engpässe, sei es bei Ärzten, bei Pflegern oder Assistenzpersonal, weiter bestehen bleiben und sich sogar noch weiter verschärfen. Wir haben hier mit unserem Antrag sicher keine umfängliche Liste vorgelegt, um das Problem zu lösen, aber mit Sicherheit Punkte, die jetzt zügig umgesetzt werden könnten, um Kindern und Familien die Ochsentour zu ersparen, wie ich sie am Beispiel der kleinen Verica dargelegt habe. Packen wir es an! Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert, für die Begründung des Antrags. - Ich eröffne nun die Aussprache. Es ist bereits eine Wortmeldung eingegangen, und ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Frank Schmidt.

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Frank Dieter Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Schaut man sich den Antrag der AfD-Fraktion an, wird zunächst allgemein Bezug auf das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ sowie auf den Gesetzentwurf „Aussetzung der Budgets in der ambulanten Kinderheilkunde“ genommen. Sodann werden vier Forderungen an die Landesregierung aufgestellt, um die kinderärztliche Versorgung im Saarland zu verbessern. Das klingt erst mal für jeden, jede so, als könne man mitgehen. Daneben werden jedoch noch folgende Problemlagen im Antrag dargestellt: Es drohe in einigen Städten und Gemeinden eine baldige kinderärztliche Unterversorgung. Die Geburtshilfe im Saarland sei durch Standortschließungen gefährdet und die tatsächlichen Bedarfe und Bedürfnisse von Familien fänden in der Krankenhausplanung keine wirkliche Berücksichtigung mehr. - Aus meiner Sicht alles Horrorszenarien, um bei den Eltern Ängste zu schüren. Ein sachliches Auseinandersetzen mit diesem Thema? Mal wieder Fehlanzeige. Wieder das immer gleiche Spiel: Man nehme einen allgemein anerkannten Sachverhalt, stelle vermeintlich einfache Lösungen in den Raum, würze diese mit Horrorszenarien, um Angst zu schüren und zu polarisieren, eben alles Zutaten für eine geschmacklose AfD-Suppe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unbestritten, dass es aktuell Diskussionen und Sorgen um die kinderärztliche Versorgung und die Geburtshilfe gibt. Wir sind mit unserem Gesundheitsminister Magnus Jung auch schon an vielen Problemstellungen im Gesundheitswesen dran. Lieber Magnus, vielen Dank dafür. (Beifall von der SPD.) Die AfD-Fraktion überzieht in ihrem Antrag aus meiner Sicht jedoch in der Formulierung und in ihrer Deutung heute mal wieder deutlich. Die Standortschließung in Merzig hat die Geburtshilfe im Saarland als Ganzes nicht gefährdet. Schon gar nicht kann davon die Rede sein, dass die Bedürfnisse von Familien in der Krankenhausplanung nicht berücksichtigt werden. Im Gegenteil, die Landesregierung hat hinsichtlich des Standortes Merzig das Ihre getan, um dem Träger zusammen mit dem Landkreis eine Weiterführung der Geburtshilfe zu ermöglichen. Strukturell ist die pädiatrische Versorgung zentraler Bestandteil der Krankenhausplanung. Diese Krankenhausplanung wird aktuell sowohl im Bund als auch hier im Land neu aufgestellt, das wurde eben angesprochen. Dass dies nicht von heute auf morgen realisierbar ist, sollte auch Ihnen, meine Herren der AfD, bewusst sein. Ich weiß nicht, wie oft wir in den letzten zwei Jahren im Ausschuss zu den zahlreichen Gesundheits- und Versorgungsthemen Berichte gehört haben. Dort, so jedenfalls meine Erinnerung, haben Sie weder Fragen noch eigene Anträge gestellt. Es erfolgte keine sachliche, inhaltliche Auseinandersetzung mit den Themen. Sind Ihnen die Themen immer nur wichtig, wenn diese öffentlich behandelt werden, oder warum stellen Sie Anträge nur im Plenum und nicht in den Ausschüssen? Dazu soll sich hier im Raum, aber auch draußen in der Bevölkerung jeder seine eigene Meinung bilden. Eine kleine Anmerkung sei mir aber noch erlaubt. Das Thema kindermedizinische Versorgung hatten wir im Oktober letzten Jahres im Ausschuss behandelt und ausführlich von der Kassenärztlichen Vereinigung berichtet bekommen. Ganze sieben Monate später kommen Sie nun und stellen einen Antrag. Dies zeigt, wie wichtig Ihnen das Thema tatsächlich ist: nämlich eigentlich gar nicht. (Beifall von der SPD.) Ich komme aber nun zu den vier Forderungen im Antrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Forderungen der AfD sind alles andere als innovativ und zielführend, sondern eher Allerweltforderungen. Sie entbehren auch einer finanziellen Unterlegung im Haushalt. Die Kosten für einen Medizinstudienplatz liegen bei rund 200.000 Euro. Im Ländervergleich bildet das Saarland bereits überdurchschnittlich in diesem Bereich aus. Auch die Maßnahmen, welche die Kassenärztliche Vereinigung anbietet, sind vielseitig. Eine davon ist zum Beispiel, dass relativ früh im Studium versucht wird, Studierende dazu zu bringen, in eine ärztliche Niederlassung zu gehen. Daneben gibt es Fördermaßnahmen so- (Abg. Schmidt (SPD)) wohl im studentischen Praktischen Jahr als auch in den Famulaturen. Vor knapp zehn Jahren wurde durch die KV ein Strukturfonds ins Leben gerufen, der für die hausärztliche Niederlassung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten einen finanziellen Anreiz geben soll. Die Förderung erfolgt in Form einer Einmalzahlung in Höhe von bis zu 60.000 Euro für die Zulassung mit einem vollen Versorgungsauftrag. Nach dem Bericht der KV zu diesem Strukturfonds im letzten Jahr hat niemand einen solchen Förderantrag gestellt. Es gibt unzählige weitere Angebote der KV, welche ich hier aber nicht alle nennen möchte, die können Sie gerne selbst auf der Homepage nachlesen. Daneben gibt es aber auch Mittel, die die Landesregierung zur Verfügung stellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Förderbeträge für Neuansiedlungen werden nicht abgerufen. Dies zeigt aus meiner Sicht, dass diese finanziellen Anreize gar nicht mehr entscheidend sind, vielmehr geht es den Ärztinnen und Ärzten um die Bedingungen. Wenn man 40 Nacht- und Wochenenddienste im Jahr macht, neben einer normalen 50- bis 60-Stunden-Woche, vielleicht noch Familie zu Hause hat, die man auch mal sehen möchte, dann überlegt man sich irgendwann, ob man den Beruf bis ins hohe Alter weiter ausüben will oder nicht doch vorher die Reißleine zieht. Dieses Phänomen haben wir nicht nur bei den Ärztinnen und Ärzten, sondern in den meisten Gesundheitsberufen und in der Pflege. Dort herrscht seit Jahren ein Fachkräftemangel, sogar ein Arbeitskräftemangel. Auch dort ist die Bezahlung längst nicht mehr das Problem, sondern die Arbeitsbedingungen sind das Problem. Daher muss man dort und auch in der kinderärztlichen Versorgung Gesamtlösungen finden. Im Pflegebereich ist das die Konzertierte Aktion Pflege, bei der kinder- sowie hausärztlichen Versorgung arbeiten die KV, das Ministerium und die Krankenkassen gemeinsam und suchen nach Lösungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend kann ich also sagen, dass die Aufgaben wesentlich vielfältiger sind und nicht mit vermeintlich einfachen pauschalen Forderungen, wie sie die AfD heute stellt, gelöst werden können. Darüber hinaus sind einige Forderungen - auch das gehört zur Wahrheit dazu - Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Demzufolge bringt der Antrag der AfD die Debatte heute nicht konstruktiv voran, ist aus unserer Sicht verzichtbar und wird daher von uns abgelehnt. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schmidt. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Alwin Theobald.

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Alwin Theobald CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das Thema, über das wir heute reden, die ärztliche Versorgung im Saarland, treibt mich seit Monaten, seit Jahren um, seit ich hier im Parlament bin. Unter anderem mit unserer sogenannten Landarztquote haben wir in der letzten Legislaturperiode auch ein Stück weit gehandelt. Wir diskutieren deshalb heute nicht zum ersten Mal darüber, aber nur selten mussten wir es bisher aufgrund eines derart eindimensionalen Antrags tun. So wichtig die Kinder- und Jugendmedizin gerade auch mir als Sprecher für Kinder und Kinderschutz in unserer Fraktion und vor allem als Papa von drei Töchtern ist, es ist bei Weitem nicht der einzige Bereich der ärztlichen Versorgung und unserer Gesundheitsversorgung insgesamt, bei dem wir vor großen Herausforderungen stehen. Der vorliegende Antrag, der sich einseitig auf die kinderärztliche Versorgung und Geburtshilfe fokussiert, zeigt ein Stück weit, dass es bei verschiedenen politischen Gruppierungen noch immer ein Erkenntnisproblem gibt. Ich beziehe mich auch ausdrücklich auf die aktuellen Regierungen in Bund und Land. In erster Linie hat es nämlich die Bundesregierung in der Hand, dem sich immer weiter verstärkenden Mangel an aktiv praktizierenden Ärztinnen und Ärzten mit wirksamen Maßnahmen entgegenzutreten. Da hilft es nicht, wenn Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Schwarzen Peter alleine den Ländern zuschiebt und damit die Menschen in unserem Land hinter die Fichte führen will. Lauterbach jammert, es gäbe zu wenig Ärztinnen und Ärzte, verschweigt aber gleichzeitig, wie unattraktiv es für junge Ärztinnen und Ärzte ist, sich niederzulassen, und wie unattraktiv es für Krankenhäuser ist, pädiatrische Abteilungen oder eine Geburtshilfe aufrechtzuerhalten, zu betreiben oder gar neu aufzubauen. Die Kinderund Jugendmedizin ist völlig unterfinanziert. Die Ärzteschaft ist gerade auch in diesem Bereich völlig überlastet. Insgesamt sind unsere Ärztinnen und Ärzte von Budgetierungen und Auflagen, von der Gefahr von Regress und von überbordender Bürokratie so gefesselt, dass man kaum noch von freien Berufen sprechen kann. (Beifall von der CDU.) Was genau also sollen Starterprämien bringen, wie von der AfD im Antrag gefordert, wenn gleichzeitig immer häufiger selbst längst etablierte Ärztinnen und Ärzte ihre Kassenzulassung zurückgeben, weil sie genervt und mit ih- (Abg. Theobald (CDU)) ren Kräften am Ende sind von all dem, was ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Praxen und Krankenhäusern von oben immer wieder aufdiktiert und auferlegt wird. Ihr Engagement für eine adäquate Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten wird so eingebremst und die Bürokratiekosten steigen immer weiter. Doch auch diese Erkenntnis scheint sich noch nicht überall durchgesetzt zu haben. Es gibt ein weiteres Problem, das in der saarländischen Landesregierung beheimatet ist. Es ist zu wenig, wenn sich die Landesregierung wie in den Antworten auf meine parlamentarische Anfrage zur fachärztlichen Versorgung in den Landkreisen und im Regionalverband auf die Position zurückzieht, sie habe hier keinen Versorgungsauftrag und nur höchst begrenzte Einflussmöglichkeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Politik hat für die Menschen da zu sein. Sie hat in den Bereichen der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge grundsätzlich eine Allgemeinzuständigkeit und sie sollte sich niemals in wichtigen Fragen wie der fachärztlichen Versorgung im Saarland für nicht zuständig oder nur für eingeschränkt zuständig erklären. (Beifall von der CDU.) Vor diesem Hintergrund ist es natürlich ein Stück weit fatal, wenn man sich nur alleine auf statistische Daten beruft und ignoriert, was die Menschen im Saarland tagtäglich erleben. Laut diesen Statistiken gibt es angeblich in fast allen fachärztlichen Bereichen eine Überversorgung im Saarland. Nehmen wir einmal beispielhaft meinen Heimatlandkreis Neunkirchen. Die Menschen hier warten oft wochen- und monatelang auf einen Facharzttermin. Ich habe beispielsweise Anfang April einen Termin mit meiner Hautärztin vereinbart. Der ist Ende Juni, nur um einmal zu zeigen, wie lange so etwas dauern kann. Aber in der Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage können Sie lesen, dass bei den Augenärztinnen und Augenärzten der Grad der Versorgung bei mehr als 111 Prozent liegt, bei Chirurgen und Orthopäden bei 166,3 Prozent, bei Frauenärzten bei rund 127 Prozent, bei Hautärzten von 130,8 Prozent, bei HNO-Ärzten 120,4 Prozent, bei Urologen über 151 Prozent, bei Psychotherapeuten bei 114 Prozent und bei Kinder- und Jugendärzten bei 130,4 Prozent. Also alles gut? Überhaupt nicht. Es sind Zahlen, die an der Realität vorbeigehen. Es ist eine Statistik, die wie im vergangenen Jahrtausend nur die Köpfe zählt und nicht berücksichtigt, dass nicht mehr jeder dieser Köpfe ein Vollzeitäquivalent widerspiegelt, dass der Arztberuf weiblicher geworden ist und dass unterschiedlichste Teilzeitmodelle in unserer heutigen Arbeitswelt aus guten Gründen selbstverständlich geworden sind. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl der aktuell praktizierenden Ärzte in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen wird, was dann die bereits heute besorgniserregende Situation weiter verschärft. Die Folge ist, dass längst ein immer intensiverer Wettbewerb zwischen den Bundesländern und auch auf kommunaler Ebene unter anderem mit regionalen Stipendienmodellen, mit Niederlassungsprämien oder mit der Gründung eigener MVZ oder dem Bau von Ärztehäusern begonnen hat, um einen drohenden oder in der Realität bereits bestehenden Engpass in der ärztlichen Versorgung zu verhindern. Es ist ein Wettbewerb, den wir hier im Saarland bei allem guten Willen nur schwer werden gewinnen können. Der Kampf um die Köpfe durch finanzielle Anreize allein ist nicht ausreichend. Wir brauchen mehr Köpfe mit einer guten Ausbildung. Wir brauchen also mehr Ärztinnen und Ärzte und wir müssen es jungen Menschen ermöglichen, dass sie bei uns im Saarland studieren können und nicht wie aktuell mehr als 8.000 Medizinstudentinnen und -studenten, die aus Deutschland kommend auf Universitäten im europäischen Ausland ausweichen müssen, weil wir keinen Platz für sie haben. Wir als Saarland bilden zwar im Bundesländervergleich überdurchschnittlich viele Medizinstudenten aus, profitieren davon aber nur unterdurchschnittlich, weil sich bei uns in besonderem Maße die bundesweit zu niedrige Gesamtzahl an Studienplätzen bemerkbar macht. Wir brauchen mehr Ärztinnen und Ärzte, wir brauchen sie in allen medizinischen Fachbereichen, im niedergelassenen Bereich, in unseren Kliniken und Reha-Einrichtungen und auch im öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir können es uns nicht leisten, hochmotivierte junge Menschen durch zu hohe Hürden ins Ausland zu treiben und oft dauerhaft zu verlieren. Als CDU arbeiten wir intensiv an tragfähigen Konzepten, die unser Gesundheitssystem wieder stärken, die sich insbesondere mit dem Problem des Ärztemangels und einer nachhaltigen Lösung beschäftigen. Der Antrag der AfD jedoch ist - ich habe das anfangs gesagt - zu eindimensional, zu unkonkret, zu oberflächlich. Das genügt nicht und deshalb werden wir ihn ablehnen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theobald. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/932. Wer für die Annahme der Drucksache 17/932 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/932 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 13: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Eine gute Ansiedlungsstrategie ist Schlüsselfaktor für die Diversifizierung der saarländischen Wirtschaft Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Timo Ahr das Wort.

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Timo Ahr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine gute Ansiedlungspolitik ist der Schlüsselfaktor für die Diversifizierung unserer Wirtschaft. Das ist der Antrag zur Ansiedlungspolitik, mit der sich schon der Wirtschaftsminister, aber auch schon eine vergangene Regierung, befasst haben, indem sie dafür sorgen, dass die Unternehmen, die erfolgreich sein wollen, bei der Standortwahl die richtige Entscheidung treffen. Wir sind als Saarland ein hochattraktiver Standort mit guten Fachkräften im Herzen Europas mit einem großen Fachkräftepotenzial und prädestiniert - das hatte ich eben schon einmal gesagt - für grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen. Lieber Jürgen, liebe Frau Ministerpräsidentin, liebe Anke, mit dem Masterplan Industrieflächen haben wir schon einiges in diesem Land erreicht. Denn wir haben dafür gesorgt, über 45 Ansiedlungen, über 3.300 Arbeitsplätze zu schaffen. Einer der großen Ansiedlungserfolge war unter anderem Nobilia auf dem Lisdorfer Berg. Dass wir jetzt sagen, wir brauchen einen Masterplan 2, der dafür sorgt, dass wir die neuen Gegebenheiten und Veränderungen auch in der Wirtschaft mit berücksichtigen, ist folgerichtig. Wenn wir dort dazu beitragen, dass wir viel mehr den ökologischen Blick in den Fokus nehmen, und dafür sorgen, dass Brownfields mit reinkommen und wir dann auch Industrieflächen anders nutzen können, zeigt das, dass wir Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Sozialdemokratie. (Beifall von der SPD.) Wir werden mit der Landesregierung versuchen, alle möglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit es gelingen kann, dass wir neue Ansiedlungen in dieses Land holen. Einiges ist ja auch schon gelungen. Wir haben hier schon ganz oft über die Unternehmen gesprochen. Der Transformationsfonds wird gerade bei dem Masterplan 2 der Möglichmacher sein. Wir wollen dort ganz wichtige und entscheidende ansiedlungspolitische Themen aufnehmen wie unter anderem Zero-Emissions-Konzepte, die klären, wenn die Unternehmen hierherkommen, dass sie wissen, woher die Energie kommt, ob es grüne Energie gib, wie wir das vor Ort strukturieren und organisieren können. Wir werden aber auch noch einmal über die Wasserstoffinfrastruktur hier im Hohen Haus sprechen, weil wir der festen Überzeugung sind, dass es im Saarland, aber auch im grenzüberschreitenden Bereich, eine zukunftsweisende Technologie ist, die am Ende auch für Arbeitsplätze sorgt. Ich will, weil das viel zu oft untergeht, eine Lanze für all diejenigen brechen, die im Ansiedlungsgeschäft die Profis in diesem Land sind. Wir haben eine Landesregierung, die mit der gwSaar eine Landesgesellschaft hat, die im Hintergrund hinter den Kulissen tagtäglich daran arbeitet, dass Ansiedlung, aber vor allem die Vermarktung von Greenfields und Brownfields funktioniert, dass die Unternehmen passgenaue Angebote bekommen, damit es am Ende in dem gesamten Prozess, den wir ja jetzt nur am Rande mitbekommen - ich werde gleich noch einmal sagen, wer es ganz besonders intensiv mitbekommt -, und dem ganz komplizierten Verfahren funktionieren kann. Die Kolleginnen und Kollegen bei der gwSaar können das, die beherrschen das. Ein herzliches Dankeschön, lieber Jürgen, nimm das bitte mit an die Kolleginnen und Kollegen. Das ist gute Wirtschaftspolitik und wir wissen, dass wir uns auf die Kolleginnen und Kollegen dort verlassen können. (Beifall von der SPD.) Ich komme zum Energiepaket. Selbst wenn unsere Aktivitäten am Ende nicht dafür sorgen, dass wir beim Strom komplett resilient und autark sind, sagen wir als Sozialdemokratie, wir wollen einen Beitrag leisten, wir wollen nicht zukucken und abwarten und uns von anderen abhängig machen. Wir wollen uns resilienter aufstellen. Von daher war es der richtige Weg, das zu tun, auch mit dem Solarpaket, das vorgestellt wurde, einen Schritt weiter zu gehen und an diesem Thema dranzubleiben. All das zeigt sich auch bei vielen Unternehmen, die wir schon im Bestand haben, die aber jetzt in einem Strukturierungsprozess sind, bei dem sie nicht wissen, in welche Geschäftsmodelle sie in Zukunft investieren werden. Ein Beispiel, lieber Jürgen Barke - da auch herzlichen Dank - ist VOIT, wo wir gesagt haben, das ist ein Beispiel, das auch an anderer Stelle vielleicht Praxis machen kann. All das, was wir tun, tun wir auch für den Mittelstand. Das ist ja auch im Hohen Haus immer wieder Thema. (Abg. Ahr (SPD)) Ich war dankbar, dass ich vor einigen Tagen mit Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftsjunioren, aber auch den Familienunternehmern gesprochen habe und sie mir den Kurs bestätigt haben, den wir im Moment eingeschlagen haben. Dieser ist: Wir brauchen die Industrie. Das, was uns in der Vergangenheit stark gemacht hat, muss uns in der Zukunft auch stark machen. Denn davon profitieren KMU und Familienunternehmen. Gleichzeitig sagen wir aber auch, wir müssen unsere Wirtschaft diversifizieren und dafür sorgen, dass wir neue Technologien, neue Unternehmen, moderne Unternehmen hierher bekommen. Ich glaube, wenn genau diese Klientel in unserem Land dazu steht und das auch befürwortet, zeigt das, dass wir auf dem richtigen Weg sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich merke die Zeit wird knapp, daher will ich zumindest sagen - und das will ich an dieser Stelle ganz klar betonen -, dass wir in unserem Wirtschaftssystem als Politik Rahmenbedingungen setzen können, aber am Ende die Unternehmen die Entscheidungen treffen. Mal geht es gut aus - und das haben wir in diesem Land immer begrüßt und mitgefeiert - und manchmal ist es nicht der Fall und es geht schlecht aus. Wir müssen trotzdem weitermachen. Wir dürfen nicht aufhören. Deswegen ist eine Ansiedlungspolitik und -strategie etwas, das wir heute machen und morgen abschöpfen können. Sie kommt den Menschen in der Zukunft zugute. Lieber Florian, ich möchte dir an dieser Stelle herzlich danken. Wenn es um die Frage neuer Ansiedlungen geht und darum, wie Bürger informiert werden, wurde bei euch im Stadtrat über die Fraktionen hinweg gut gearbeitet und informiert. Das zeigt, dass der Lisdorfer Berg wachsen kann. Herzlichen Dank an dich und dein gesamtes Team. (Beifall von der SPD.) Ich möchte heute den Tagesordnungspunkt nutzen, um auf eine Sache aufmerksam zu machen. Der Kollege Patrick Waldraff war bei der letzten Gemeinderatssitzung in Überherrn dabei. Das Thema der Ansiedlungspolitik und die Entscheidung von enormer Tragweite sind mit Sicherheit nicht einfach. Die Menschen vor Ort machen es sich schwer, weil es komplex und nicht einfach ist. Jeder, der dabei war und sich die Gutachten angehört hat, weiß, wie schwer es ist. Patrick wird das mit Sicherheit bestätigen können: Wie die Menschen in dem Raum, die sich in Initiativen zusammenschließen, Fragen stellen und Anregungen bringen, wenn sie mit etwas nicht einverstanden sind, ist völlig legitim. Wenn man dann aber feststellt, dass die Menschen, die unsere Demokratie in der Kommune verteidigen, angegriffen, beleidigt und verleumdet werden, sind das Dinge, die die wir mit Blick auf den 9. Juni nicht akzeptieren dürfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Es geht sogar noch weiter. Man greift nicht nur die Kolleginnen und Kollegen an, man stellt die Neutralität von Gutachterinnen und Gutachtern in diesem Land von bekannten Institutionen, die jahrzehntelang für alle möglichen Regierungen egal welcher Couleur an der Spitze gearbeitet haben, infrage. Somit wird die Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt. Genau dann gilt es, dass wir diese Demokratie verteidigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das müssen wir vor Ort tun. Ansiedlung ist wichtig und wir müssen die Kolleginnen und Kollegen unterstützen. (Beifall von der SPD.) Ich möchte noch eines sagen, weil es entscheidend ist: Lieber Stephan Toscani, wenn ich mir anschaue, dass der Sprecher der Bürgerinitiative bei dieser Sitzung keine Belange dieser Bürgerinitiative mehr aufgreift - und Patrick Waldraff wird das bestätigen können, er war da -, sondern nichts anderes mehr tut, als die Sozialdemokratie zu attackieren, und sich danach herausstellt, dass der Sprecher plötzlich auf einer CDU-Liste kandidiert, dann frage ich mich, ob sich die Kolleginnen und Kollegen der Bürgerinitiative haben instrumentalisieren lassen oder ob es die CDU in Überherrn war. (Beifall von der SPD.) Ich weiß, dass es die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort ist, aber ich will, dass wir darüber sprechen. Wenn wir sagen, dass die Entscheidungen vor Ort getroffen werden und dort die Entscheidungshoheit liegt, müssen wir vor der Wahl ganz klar kommunizieren, für was wir stehen. Ich bin stolz und froh, dass die Genossinnen und Genossen in Überherrn an der Meinung und Haltung in Bezug auf die Ansiedlung nichts geändert haben. Wenn man für Arbeitsplätze einsteht, muss man das tun, auch wenn man Gegenwind hat, egal, ob vor oder nach einer Kommunalwahl, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Deshalb hoffe ich, dass diesem Antrag zugestimmt wird und wir das Thema Ansiedlungsstrategie und -politik sowie alle möglichen flankierenden Maßnahmen dazu gemeinsam vorantreiben. Es ist ein Thema, das unsere gesamte Gesellschaft betrifft und das am Ende entscheidend für den Wohlstand und Erhalt des Saarlandes wird. - Vielen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Ahr, für die Begründung des Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Marc Speicher für die CDU-Landtagsfraktion.

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Speicher CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik ist das Bohren dicker Bretter. Vor allem ist Politik bei aller Kurzfristigkeit, die es gibt, auch oftmals Ergebnis langfristigen Denkens und Handelns. Die Erfolgsgeschichte des Masterplans Industrieflächen steht als pars pro toto dafür, was langfristige Politik für Ergebnisse haben kann. Es war damals ein fundamentaler Wechsel in der Wirtschaftspolitik des Saarlandes, als Hanspeter Georgi und Peter Müller entschieden haben, sich auf ganz wenige zentrale Flächen im Saarland zu konzentrieren, damit eben nicht in jedem Dorf ein Gewerbegebiet mit einem oder zwei Hektar entsteht, sondern Ansiedlungen mit ausreichend Fläche und guter Infrastruktur erfolgen können. Die damalige Entscheidung zahlt sich aus. Im Antrag sind die entsprechenden Orte Am Schaumberg in Tholey, Holz in Losheim, Lisdorfer Berg in Saarlouis und Am Zunderbaum in Homburg aufgeführt. 20 Jahre später sehen wir, dass dort aufgrund der Entscheidungen, die wir auch vor Ort im Stadtrat getroffen haben, Arbeitsplätze entstanden sind, dass Wertschöpfung passiert ist. Am Lisdorfer Berg sind 3.300 Arbeitsplätzen entstanden, davon sind über 2.000 bei uns daheim in Saarlouis entstanden. Diese leisten einen konkreten Beitrag zur Wertschöpfung vor Ort und dazu, die Wirtschaft breiter aufzustellen. Insofern ist dies ein Erfolg damaliger CDU-Politik und langfristig orientierter Politik. Deswegen ein Dankeschön an dieser Stelle an Peter Müller und Hanspeter Georgi für langfristiges Denken und Handeln. (Beifall von der CDU.) Man hat zu Recht im Antrag den Bereich der Ökologie angesprochen. Die Bürgerinnen und Bürger in Saarlouis haben entschieden, dass die Erweiterung des Lisdorfer Berges als ökologisches Industrie- und Gewerbegebiet erfolgen wird, weil es eben keinen Widerspruch zwischen Industriegebieten, die neu entstehen, und einer ökologischen Ausgestaltung gibt. Insofern ist das Thema Stahl zu Recht angesprochen worden. Man kann keinen Antrag für Wirtschaftspolitik schreiben, der nicht auch die Bedeutung des Stahls für das Saarland insgesamt nennt. Das ist positiv. Die IPCEI-Projekte sind Ausfluss gemeinsamer Tätigkeit in der Großen Koalition auf Bundesebene und auch im Saarland. Dass das Saarland das Bundesland mit den drittmeisten IPCEI-Projekten ist, ist ganz konkret Erfolg von Peter Altmaier als damaliger Bundeswirtschaftsminister. Wir als Saarland haben dabei enorm profitiert. Trotzdem hat der Antrag auch Schwächen. Die größte nenne ich als Saarlouiser und als zuständiger Sprecher meiner Fraktion: Ein Antrag zur Ansiedlungspolitik ohne den Begriff Ford und Röderberg ist mir schlichtweg unbegreiflich. Klar, die Wahlen stehen vor der Tür. So ein Antrag ist vielleicht geeignet, um die Regierung zu loben. Das kann man so machen, aber das ist vielleicht einer der Gründe, warum Parlamentsdebatten auswärts weniger interessant erscheinen, als wir uns das intern vorstellen. Ford fehlt hier. In der heutigen Zeit kann man keine Politik im Landtag machen, ohne die zentrale Frage zur Zukunft des Wirtschaftsstandortes Saarland zu nennen. Das geht so nicht. (Beifall bei der CDU.) Sie sprechen zwar die Rahmenbedingungen der Wirtschaft im Bundesgebiet insgesamt an, aber trotzdem fehlen einige Schwächen der Bundespolitik und der Ampel. Bei den aktuellen Wirtschaftsbedingungen fällt es schwer, hier in Deutschland zu investieren. Wir sind Schlusslicht bei den großen Industrienationen der Welt. Argentinien ist noch hinter uns, ansonsten haben uns alle anderen Länder überholt. Wohlstand wird vernichtet. Das bezahlen vor allen Dingen die kleinen Leute. Dieser Aspekt fehlt gänzlich in Ihrer Auflistung. Hinzu kommt noch das Folgende - Sie haben es in einem Halbsatz mit untergebracht: Vor wenigen Wochen wurden der Ausbau erneuerbarer Energien und Ihre Pläne zur Windkraft im Saarland noch gefeiert. Ich habe noch im Kopf, was es für meine Stadt und Gemeinde Saarlouis bedeuten würde: 25 ha Windkraftfläche bei einer Windhöffigkeit, die nicht wirklich gegeben ist. - Das verteuert weiterhin die Energie und führt zur Versiegelung von Flächen. Das hat mit Wirtschaftspolitik nichts zu tun, sondern verteuert weiterhin die Rahmenbedingungen, die hier in Deutschland entstehen. (Zuruf von Minister Jost.) Bitte? - Wenn der Abgeordnete Jost sprechen möchte, kann er das gerne vom Parlament aus machen, aber von der Regierungsbank ist das meines Wissens nicht zulässig.

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Heike Sylvia Winzent

Kollege Speicher, sitzungsleitende Anmerkungen übernimmt gerne die Sitzungsleitung.

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Speicher CDU

Dann habe ich überhört, dass Sie das bei Minister Jost gemacht haben. (Abg. Speicher (CDU)) (Beifall bei der CDU. - Erneuter Zuruf von Mi- nister Jost.)

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Heike Sylvia Winzent

Dann erteile ich Ihnen hierfür auch eine Rüge. (Lautes Sprechen. - Zuruf des Abgeordne- ten Commerçon (SPD).)

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Speicher CDU

Okay, Herr Commerçon kritisiert jetzt meine Wortäußerungen. Es ist mir neu, dass Ihnen das als Fraktionsvorsitzender der SPD zusteht. Aber ich nehme das so zur Kenntnis. (Weiterer Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD). - Unruhe.) Und ich nehme ‑ ‑

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Heike Sylvia Winzent

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat Herr Abgeordneter Speicher. Ich bitte auch, die Zwischengespräche einzustellen.

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Speicher CDU

Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin, und komme schon zum Schluss. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Wir hätten das sehr gerne gemacht, weil es gerade in der Wirtschaftspolitik, in der Industriepolitik und in der Strukturpolitik darum geht, dass wir geschlossen und geeint diese Dinge entscheiden. Die Schwächen habe ich eben genannt. Ich möchte auch die Versäumnisse in der konkreten Umsetzung beim Masterplan 2 ansprechen. Das ist ein Stück weit zu spät. Das heißt, wir sehen heute, dass die Flächen nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Wir werden uns bei diesem Punkt enthalten. Wir hätten gerne zugestimmt, aber die angesprochenen Schwächen waren nicht dazu geeignet, dass wir zustimmen können. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Speicher. Ich erteile nun für die Regierung das Wort dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Herrn Jürgen Barke.

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Barke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich greife gerne in die Debatte ein und beginne mit einem Dank. Ich verstehe diesen Antrag nicht als Lobhudelei für die Regierung, sondern ich verstehe ihn als Respekt vor den Teams in meinem Haus, im Wirtschaftsministerium und in der gwSaar, in der Strukturholding, die teilweise rund um die Uhr alles dafür tun, um Arbeitsplätze in diesem Land zu schaffen und zu sichern, die ins Krisenmanagement in Notsituationen bei Unternehmen eingreifen und individuell für alle Unternehmen, die es notwendig haben, in der Krise jetzt und bei den Herausforderungen der Transformation individuelle Konzepte für die Zukunft entwickeln. Deshalb bedanke ich mich, denn es ist Respekt vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dies tun. Es ist nie das Werk eines Einzelnen, wenn etwas funktioniert. Deshalb will ich mich an dieser Stelle dafür ganz herzlich bedanken. (Beifall von der SPD.) Ich will aber auch mit der einen oder anderen Mär aufräumen, Herr Speicher. Wenn Sie sagen, Hanspeter Georgi und Peter Müller haben die Weichen dadurch richtig gestellt, dass sie sich auf große Flächen konzentriert und nicht in jeder einzelnen Gemeinde kleine Flächen realisiert haben, dann war diese Weichenstellung richtig. Aber was haben wir denn 2012 vorgefunden, als wir in die Große Koalition eingestiegen sind? - Die größten zusammenhängenden Flächen im südwestdeutschen Raum, aber wir waren auf keiner Shortlist von ansiedlungsinteressierten Unternehmen. (Zuruf des Abgeordneten Speicher (CDU).) Und warum? - Weil man nämlich im operativen Geschäft eines vergessen hat: Sie können nicht in den Wettbewerb mit anderen Regionen eintreten, wenn Sie mit schlechteren Rahmenbedingungen, etwa bei der Einzelförderung von Arbeitsplätzen, im Wettbewerb mit anderen Regionen hintendran sind. Das haben wir verändert und das war der entscheidende Punkt. Damit ging der Knoten seinerzeit durch, sodass die Ansiedlungen am Lisdorfer Berg möglich geworden sind. (Beifall von der SPD. - Ministerpräsidentin Rehlinger: Wir hätten heute noch jede Menge Flächen!) Ja, wir hätten heute noch jede Menge Flächen, wenn wir das nicht gemacht hätten. Genauso ist das! (Weiter Beifall von der SPD. - Zurufe von der CDU. - Gegenruf von Ministerpräsidentin Rehlinger.) Das sollte an dieser Stelle auch mal gesagt sein, weil es ja immer darum geht, die alten Lichtgestalten zum Leuchten zu bringen, wie ich es einmal ausdrücken möchte. (Sprechen bei der CDU.) Lassen Sie mich zum Verdienst von Peter Altmaier bei der Stahlindustrie noch drei Sätze sagen. Der Stahlindustrie ist nicht damit geholfen, dass man verspricht, Subventionen zu geben. Es war eher ein Problem, CapEx-Förderung und OpEx-Förderung nicht gemeinsam zu denken und mit der EU-Kommission vorher die Frage der OpEx-Förderung nicht geklärt zu haben. (Zurufe von der CDU.) Das hat verdammt noch mal Folgeregierungen in die Situation versetzt, dass viele Knoten durchgeschlagen werden mussten, weil ursprünglich die falsche Weichenstellung vorgenommen worden ist. Das möchte ich an dieser Stelle einmal sagen. Wenn Sie ihn als Leuchtgestalt der Industriepolitik in Deutschland sehen, mache ich auch dazu eine Bemerkung. Sie wissen, dass er mit einem eigenen industriepolitischen Konzept gestartet ist, dass ihn die Wirtschaftsweisen in diesem Land bis auf eine in der Luft zerrissen haben und er ein Jahr später bemerkt hat, er habe nur mal einen Denkanstoß geben wollen. Bleiben wir an dieser Stelle also sachlich. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Schäfer (CDU).) Jetzt reden wir mal über erfolgreiche Ansiedlungspolitik. (Abg. Thielen (CDU): Wir reden also nicht über Ford? - Zuruf des Abgeordneten Spei- cher (CDU).) Zu dem Thema werden Sie noch früh etwas hören, vielleicht früher, als Ihnen lieb ist. (Abg. Schäfer (CDU): Ankündigung Num- mer 7! - Zuruf von der CDU: Was ist mit Ford? - Weitere Zurufe von der CDU.) Alles zu seiner Zeit, meine Herren! Schreiben Sie es doch auf und fragen Sie es nach. Nun zu den konkreten Zahlen, Daten, Fakten. Wir haben alleine mit der gwSaar gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium in den letzten drei Jahren 320 Ansiedlungsprojekte begleitet und daraus unmittelbar 87 Ansiedlungen in diesem Land gemacht, davon haben wir 75 Projekte an unsere Partner der regionalen Wirtschaftsförderung weitergeleitet, die dort weiterbearbeitet werden. 30 Projekte sind noch in der Pipeline. Den Prozess rund um Ford betrachten wir separat. Wir rechnen das nicht rein. Wir haben ja immer gesagt, mit wie viel Unternehmen wir in Kontakt stehen, um eine Lösung möglich zu machen. Aber es sind nicht nur die Ansiedlungen, die bei der gwSaar landen und die intensiv begleitet werden müssen. Es gibt auch Ansiedlungen in diesem Land, die sich völlig ohne Unterstützung der gwSaar Flächen in diesem Land aussuchen, weil die Potenziale gegeben sind, und auf die wir treffen, wenn es darum geht, die entsprechenden wirtschaftlichen Förderungen an die Unternehmen auszureichen. Da haben wir allein in den letzten zwei Jahren 117 Errichtungen und Erweiterungen von Unternehmen im Saarland gefördert, und zwar mit einem Investitionsvolumen von 430 Millionen. Das waren alles kleine und mittelständische Unternehmen. Da sind 55,4 Millionen GRW-Mittel reingeflossen, die hälftig vom Land mitfinanziert werden. Das kann man durchaus als eine Erfolgsbilanz sehen. Wir begleiten aktuell neun Gemeinden in diesem Land intensiv mit Konzepten für die Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbegebiete. Auch die brauchen wir. Wir brauchen nicht nur die Großen, sondern wir brauchen auch die Kleinen. Diese fördern wir als Land mit 95 Prozent. Das ist der Schlüssel dafür, dass es erfolgreich wird. Das machen wir aktuell in Tholey, Wadern, St. Ingbert, Bous, Lebach, Oberthal, St. Wendel, Freisen und Schmelz. Da sind noch welche in der Pipeline, deren Anträge noch nicht konkret gestellt sind, aber wozu ich schon mit den Bürgermeistern die Vorgespräche geführt habe. Auch das ist ein Baustein in unserer Ansiedlungspolitik, dass wir Raum für Bestandsunternehmen schaffen, um mit neuen Maschinen und Anlagen in neuen Gebäuden zu erweitern, um sich zielführend, gut und erfolgreich für die Herausforderungen der Transformation in diesem Land aufzustellen. Eben ist bereits ein Thema erwähnt worden, das ich gerne aufgreifen möchte. Es geht um VOIT. Das ist ein Thema, das viel Zeit gekostet hat, aber das ist klassische Krisenintervention. Wir haben die Geschäftsführung vom Insolvenzgericht weggeholt. Wir haben mit den Banken Regelungen vereinbart, dass sie stillhalten, bis wir eine Zukunftslösung organisiert haben. Wir haben einen MOE-Prozess aufgesetzt und haben jetzt mit Millison einen neuen Eigentümer gefunden, der mit Zukunftsprodukten ins Unternehmen kommt und beim Auslaufen der Produkte, die bei ZF im Antriebsstrang produziert werden, parallel neue Produkte in den Hochlauf bringt und auf hohem Niveau die Arbeitsfläche sichert, nicht nur in St. Ingbert, sondern an drei Standorten in Europa. Weil wir heute auch über grenzüberschreitende Projekte geredet haben, füge ich an: Dazu gehört auch die Fonderie Lorraine. Das kann sich doch durchaus sehen lassen! Deshalb bitte Respekt vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das leisten. Da wird gute Arbeit gemacht und wir machen große Fortschritte. Wir werden auch Probleme bei dem einen oder anderen Leuchtturm, der jetzt besonders im Fokus steht, lösen. Dafür lasse ich mich persönlich in die Verantwortung nehmen. Aber wer zu früh Prozesse für gescheitert erklärt, so sage ich es einmal, der muss hinterher erklären, wenn möglicherweise eine Lösung gefunden ist. In diesem Sinne bedanke ich mich für diesen Antrag, weil er ein Kompliment ist für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Wirtschaftsförderung dieses Landes tätig sind. Ich werde dieses Kompliment gerne an die Mitarbeiter weitergeben. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe somit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/930. Wer für die Annahme der Drucksache 17/930 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/930 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind nun am Ende der Tagesordnung und somit auch am Ende der Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen allen einen guten Nachhauseweg. Vielen Dank!

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