von Weizsäcker
Frau Präsidentin, herzlichen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann es ganz kurz machen: Ich finde es gut, dass heute über diese Mammutaufgabe Grundsteuerreform in diesem Hause gesprochen wird. Denn es trifft zu, dass das viele Saarländerinnen und Saarländer beschäftigt. Glücklicherweise handelt es sich aber um eine einmalige Geschichte. Zurückzuführen ist die Reform auf ein Verfassungsgerichtsurteil, das durchaus gute Gründe hatte. Letztlich ging es dabei um eine Art von Ungleichbehandlung im Steuersystem, die aufgrund von sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen in den verschiedenen Teilen der Bundesrepublik Deutschland entstanden war. Das führt auch ganz unmittelbar dazu, dass im Einzelfall zu erwarten ist - das muss man ganz klar sagen, das ist in beiden Anträgen verdeutlicht worden -, dass am Ende der zu zahlende Betrag nach der Reform ein anderer sein wird als vor der Reform. Das liegt in der Natur der Sache, das liegt in der Natur des Urteils. Man hat festgestellt, dass die Bemessungsgrundlage in der Vergangenheit nicht verfassungskonform war. Das ist ein Urteil, das ich nicht kritisieren würde. Schaut man sich diese Diskrepanzen an, stellt man fest, dass sie zum Teil schon krass waren. Deshalb machen wir uns jetzt auf den Weg, deshalb wird nun diese Arbeit geleistet. Ich kann Ihnen versichern, dass ich gerne den Dank mitnehme, der hier verdeutlicht wurde, an die Adresse der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten. Sie müssen bei dieser Reform diese ganzen Anträge, diese Hunderttausende Anträge abarbeiten. Das ist wahrlich eine Riesenanstrengung. Die Durchführung von Samstagsarbeit wurde hier schon erwähnt, aus Arbeitsbereichen, die sich normalerweise gar nicht mit der Grundsteuer befassen, unterstützen Kolleginnen und Kollegen. Über die Hebesätze selbst wird natürlich in kommunaler Eigenregie entschieden werden. Dafür ist weder die Bundesebene verantwortlich noch die Landesebene, das liegt vielmehr, lieber Stefan Thielen, darauf möchte ich noch einmal hinweisen, ganz klar in der kommunalen Verantwortung. Wir schaffen dafür eine Grundlage, eine transparente Grundlage, mit der jede Kommune weiß, wie in einer gewissen engen Bandbreite die Bemessungsgrundlage aussieht. Eine kleine Restunsicherheit bleibt noch, solange nicht 100 Prozent der Grundsteuerbescheide erlassen sind. Aber mit einer engen Bandbreite können wir dann sagen: Das ist die Bemessungsgrundlage, mit der man rechnen kann. Auf der Basis kann dann eine Entscheidung getroffen werden. Einen interessanten Aspekt aus dem Antrag der Mehrheitsfraktionen möchte ich noch hervorheben: Darin wird nämlich darauf eingegangen, dass gar nicht ganz klar ist, wie „aufkommensneutral“ definiert ist. Immerhin haben wir auch eine Kaufkraftentwicklung, wir haben auch eine Entwicklung der Grundstückspreise. Die Frage, was „aufkommensneutral“ nun konkret bedeutet, ist möglicherweise etwas weniger leicht zu beantworten, als im Antrag der CDU-Fraktion der Eindruck erweckt wurde. Die anderen Sachverhalte werden, so finde ich, vernünftig dargestellt, vielleicht abgesehen von einer kleinen Ausnahme, auf die man schon hinweisen sollte. Ich bin, das muss ich an dieser Stelle sagen, meinem Vorgänger Peter Strobel zu großem Dank dafür verpflichtet, dass er das saarländische Modell für die Grundsteuer eingeführt hat. Ich glaube, das war gut, und es gibt jetzt auch das eine oder andere Bundesland, das uns darum beneidet. Das war wirklich eine gute Gemeinschaftsanstrengung. Ich hätte mich allerdings gefreut, hätte das Thema des Kommunalen Finanzausgleichs auch schon in der letzten Legislaturperiode abgearbeitet werden können. Im Antrag der Union wird ein wenig der Eindruck erweckt, die Tatsache, dass dies nicht gelingen konnte, hätte mit uns zu tun gehabt. Ich muss festhalten, dass Reinhold Jost und ich wirklich mit Nachdruck daran arbeiten. Wir haben uns jetzt mit den Kommunen auf Gutachter verständigt. Ich hoffe sehr, dass es, sobald die Gutachter ihre Ergebnisse vorlegen werden, auch gelingen wird, gemeinsam zu sagen, dass wir das Urteil der Gutachter akzeptieren. Mir wurde mitgeteilt, dass das beim letzten Gutachten nicht uneingeschränkt der Fall war, und das hat die Dinge ein bisschen verkompliziert. Ich hoffe also, dass diese Arbeit gelingt. Daran arbeiten wir. Zu guter Letzt kann ich sagen: Wir sehen nunmehr Licht am Ende des Tunnels. Nun, Mitte Mai, es sind noch sechs Wochen, haben wir Gesamtzahlen erreicht, Prozentsätze, angesichts derer ich sagen kann, dass es jetzt schon reichen würde. Wir haben auch noch eine ganze Reihe von Großgrundstücken in Arbeit, die für einige Gemeinden eine große Rolle spielen. Das sind häufig komplexe Fälle, diese können auch nicht alle Finanzbeamten bearbeiten, dafür braucht man wirklich eine spezielle Expertise. Auch an diesen Fällen sind wir dran. Angesichts all dessen kann ich sagen: Wir sind zuversichtlich, dass wir nach dieser enormen Anstrengung der Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern wie verabredet die Zahlen präsentieren können, sodass im erforderlichen Zeitablauf auf kommunaler Ebene die Entscheidungen im Sinne einer wohlverstandenen Aufkommensneutralität getroffen werden können. Wir schaffen die Voraussetzungen, die Kommunen entscheiden dann. Ich denke, in einigen Jahren werden wir auf diese Anstrengungen zurückschauen und sagen, dass es sich gelohnt hat, dass es eine echte Verbesserung war. Wir werden sagen, dass wir von einem System, das überkommen war, in ein neues System gewechselt sind. Ja, diesen Übergangsaufwand gibt es. Jede Veränderung ist schmerzlich, jede Mehrarbeit ist schmerzlich. Aber wir machen das für einen guten Zweck, und in einigen Jahren werden wir mit Stolz darauf zurückschauen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)
