Jonas Reiter
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Jugendliche im Saarland! Es ist gut, dass wir heute an dieser prominenten Stelle erneut über das Thema Jugendbeteiligung spre- (Abg. Reiter (CDU)) chen. Der Herr Minister hat angeführt, dass der entsprechende Gesetzentwurf seit Mitte letzten Jahres angekündigt war - seit auch die CDU im Plenum mehrfach konkrete Vorschläge zur Jugendbeteiligung eingebracht hat, die leider allesamt von der SPD-Fraktion abgelehnt wurden. Das mittlerweile schon über ein halbes Jahr zurückliegende Landesjugendforum im November 2023 hier im Landtag war ein großer Erfolg. Ich will unsere Bewertung des heutigen Gesetzentwurfes einmal derart zusammenfassen, dass wir bei vielen der Vorschläge im Grundsatz mitgehen können. Wir hätten bei einigen der Dinge aber auch deutlich schneller sein können. Der heute vorgelegte Vorschlag zur Jugendbeteiligung auf der kommunalen Ebene - was die Änderung im Kommunalselbstverwaltungsgesetz, dem KSVG, bedeutet - deckt sich inhaltlich in großen Teilen mit unserem Gesetzentwurf, den wir hier im Juni 2023 zur Abstimmung gestellt haben und den Sie damals in Erster Lesung leider abgelehnt haben. Die Änderung im KSVG hätten wir also sicherlich großkoalitionär im weiteren parlamentarischen Verfahren in Abstimmung mit der kommunalen Seite und auch mit den Jugendverbänden schon deutlich schneller haben können. Wenn man sich den weiteren Zeitplan anschaut, erkennt man, dass dieses heute vorgelegte Gesetz frühestens im September beschlossen wird. Eine große Anhörung im Sozialausschuss steht uns bevor. Diese haben wir bereits für den 2. Juli 2024 geplant. Darauf freue ich mich sehr. An der Stelle auch von mir ein herzliches Willkommen an die Vertreter des Landesjugendrings und der anwesenden Jugendverbände. Es ist schön, dass ihr heute hier seid. (Beifall von der CDU.) Es ist richtig, dass wir auf der kommunalen Ebene einen Katalog von Möglichkeiten zur Jugendbeteiligung anbieten. Daraus muss bei Vorhaben, die die Belange von jungen Menschen betreffen, verpflichtend ein Angebot gewählt werden. Es gibt kein einheitliches Modell, das auf 52 Kommunen passt. Jede ist individuell, bringt andere Voraussetzungen mit und hat auch schon unterschiedliche Erfahrungen in der Beziehung. Sie lassen sich schlichtweg nicht über einen Kamm scheren. Ein positives Beispiel ist für mich zum Beispiel der Jugendbeirat der Gemeinde Oberthal. Er funktioniert wunderbar. Davon konnten wir, die Kollegin Kira Braun und ich, uns vor Kurzem, als die Jugendlichen hier im Landtag zu Besuch waren, persönlich überzeugen. Er ist sehr aktiv und bringt sich rege in der Gemeinde ein, auch gesellschaftspolitisch. Er bietet selbst zahlreiche Aktionen an. Ihr in Oberteil habt da also absoluten Vorbildcharakter. Unser Appell: Macht weiter so! In der Gemeinde Tholey läuft gerade eine Ausschreibung zur Bewerbung für einen Jugendbeirat. Hier haben die Tholeyer Jugendlichen derzeit die Chance, sich zu bewerben. Die Frist ist der 1. Juni 2024. Ich kann euch ermuntern: Bewerbt euch und bringt euch ein. Die kommunale Ebene betreffend war unser zweiter Vorschlag die Wählbarkeit am Zweitwohnsitz bei Kommunalwahlen, den wir ausführlich in der vergangenen Plenarsitzung debattiert haben. Es war ein weiterer konkreter Vorschlag, um junge Menschen für ein kommunales Mandat anzusprechen beziehungsweise abzuholen. Leider wurde er aus dubiosen Gründen - Gründe kann man es eigentlich gar nicht nennen - von der SPD blockiert und abgelehnt. Ich will euch an der Stelle zurufen, dass ihr euch mit diesem Abstimmungsverhalten aus meiner Sicht wahrlich keinen Gefallen getan habt. Noch am Tag der Plenarsitzung wurde ich nämlich von drei Jusos aus unterschiedlichen Bereichen des Landes unabhängig voneinander kontaktiert, die euer Abstimmungsverhalten in dieser Hinsicht auch nicht verstanden haben, nicht nachvollziehen konnten und sich für einen entsprechenden Vorschlag sehr offen gezeigt haben. Ich mutmaße, dass sich in dieser Frage bei euch die städtischen Vertreter in der Fraktion durchgesetzt haben. Das ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass die CDU wohl die einzige Partei ist, die insbesondere auch die Anliegen der jungen Menschen aus dem ländlichen Raum vertritt. (Beifall von der CDU. - Unmutsbekundungen bei der SPD.) Lassen Sie mich einen Blick auf die Beteiligung auf Landesebene werfen. Wir haben es schon thematisiert, das Landesjugendforum im vergangenen Jahr war ein Erfolg. Es soll ab jetzt mindestens zweijährlich hier im Landtag fortgesetzt werden. Das wird auch im Gesetz festgeschrieben. Dies begrüßen wir grundsätzlich. Es macht sicherlich Sinn, in einem solch offenen Format eine offene Einladung zur Beteiligung an alle ab zwölf Jahren auszusprechen. Es gibt allerdings etwas, das mit diesem offenen Format schwierig ist, nämlich allgemeingültige, repräsentative Aussagen zu treffen. Es gelingt mit diesem Format beispielsweise nicht, auszudrücken, dass sich die saarländische Jugend in großen Teilen für eine Absenkung des Wahlalters aussprechen würde. Man kann höchstens ausdrücken, dass sich - so geschehen im November des vergangenen Jahres - von den 120 Teilnehmern bei einer Punktabstimmung 47 für das Wahlalter 16, sechs für das Wahlalter 14 und 15 für das Wahlalter 18 festgelegt haben. Vielleicht wollten sich von den 120 Anwesenden 52 noch nicht festlegen oder das Thema war ihnen einfach nicht so wichtig. Eine eindeutige und vor allem repräsentative Aussage über die Jugend im Saarland ist dadurch schlichtweg nicht möglich. (Abg. Reiter (CDU)) Dass entsprechende und in dem offenen Format mehrheitlich befürwortete Forderungen in der Folge auch bei uns im Landtag beraten werden, löst zumindest weitere Nachfragen aus. Aus unserer Sicht braucht es dafür andere zusätzliche Elemente. Das Thema Landesjugendparlament haben wir schon einmal in die Debatte eingebracht. Hierdurch könnte man gewährleisten, dass Jugendliche aus allen Kommunen und entsprechenden Altersklassen repräsentativ vertreten wären. Nun komme ich zu dem für mich kritischsten Punkt, dem Jugendcheck bei Gesetzen auf Landesebene. Die Überschrift ist gut, aber die Substanz dahinter fehlt. Der Jugendcheck war auch einer unserer Vorschläge im vergangenen Jahr. Im hier vorgelegten Gesetz ist davon eigentlich nur ein Placebo-Jugendcheck übrig geblieben. Denn eine echte und nachhaltige Überprüfung von Gesetzesvorhaben auf die Betroffenheit junger Menschen kann nicht allein mit Überschriften funktionieren. Durchführen soll den Jugendcheck die neu einzurichtende Fachund Servicestelle Jugendbeteiligung. Neben den Jugendchecks für Gesetzesvorhaben hat diese Fach- und Servicestelle zukünftig folgende Aufgaben: Erstens: jungen Menschen, Fachkräften, ehrenamtlich Tätigen sowie der Öffentlichkeit als zentrale Anlaufstelle für Fragen der Beteiligung von jungen Menschen im Saarland zu dienen. Zweitens: die 52 saarländischen Kommunen und die sechs saarländischen Landkreise bei der Entwicklung und Durchführung geeigneter Beteiligungsverfahren für junge Menschen zu beraten und zu unterstützen. Drittens: die Planung, Durchführung und Begleitung von Beteiligungsverfahren auf Landesebene zu verantworten, insbesondere das Beteiligungsforum für junge Menschen und das Beteiligungsverfahren für Kinder. Sie soll viertens die Entwicklung und Vorhaltung von leicht zugänglichen analogen und digitalen Verfahren zur Beteiligung gewährleisten. Fünftens: die Durchführung des Fachkräftenetzwerks Jugendbeteiligung zu verantworten. Sechstens: den mit dem Gesetz neu zu schaffenden Fonds für junge Ideen zu verwalten. - Alles gute Aufgaben. Grundsätzlich ist diese Fach- und Servicestelle als zentrale Ansprechpartnerin ein absolut begrüßenswerter Vorschlag. Wenn man all diese Aufgaben allerdings nur mit zwei Stellen als Ressource ausstatten will, dann ist das schlichtweg zu wenig. Das kann in der Praxis nicht funktionieren, das ist nicht ausreichend. Das ist einer der kritischen Punkte, die wir im Nachgang in der Anhörung ansprechen wollen. Wer es nicht glaubt: Drucksache 17/927, Seite 4, schwarz auf weiß: zwei Stellen für all diese Aufgaben. Das kann so nicht funktionieren. Um auf den Jugendcheck zurückzukommen: In der Konzeption fehlt eine Rückkopplung mit der Zielgruppe. Die Fach- und Servicestelle soll die Gesetzesvorhaben, die eine hohe Betroffenheit junger Menschen beinhalten, nicht nur identifizieren, sondern auch die Bewertung selbstständig und - das ist im Gesetz nicht vorgesehen - ohne Rückkopplung mit der betroffenen Altersgruppe vornehmen, was aus unserer Sicht maximal einen halbherzigen Jugendcheck bedeuten würde, wenn die eigentlich Betroffenen gar nicht involviert sind. Thüringen und der Bund gehen hier deutlich weiter, sowohl von der personellen Ausstattung her als auch von der inhaltlichen Konzeption und der Struktur der Überprüfung auf Auswirkungen. An diesem Punkt bleibt für uns festzustellen, dass Sie, liebe SPD-Landesregierung, zwar mit Überschriften punkten, im Konkreten aber scheinbar keine ausreichenden Ressourcen liefern wollen, um dem großen Auftrag gerecht werden zu können. Unterm Strich überwiegt ‑ ‑ (Es ist der Ansagetext des Mobiltelefons von Ministerpräsidentin Rehlinger zu hören: Du hast keine neuen Nachrichten. - Große Heiterkeit. - Beifall bei der SPD.) Das ist auch eine Aussage. Ich kann Ihnen meine Rede gerne per E-Mail oder SMS zukommen lassen, Frau Ministerpräsidentin. (Heiteres Sprechen. - Ministerpräsiden- tin Rehlinger: Es tut mir sehr leid.) Unterm Strich - ich bin auch gleich fertig - überwiegt bei allen nachfragewürdigen Punkten für uns sowie für viele der Akteure aus dem Umfeld, die - der Minister hat es angesprochen - eine große Offenheit für das Gesetz empfunden haben, dennoch das Positive. Wir freuen uns auf die Anhörung. Direkt im Anschluss an das Plenum findet die vorbereitende Ausschusssitzung im Sozialausschuss statt. Kollegin Martina Holzner und ich sind als jugendpolitische Sprecher sowieso eng im Kontakt mit den Jugendverbänden und bekommen immer entsprechenden Input. Ich stelle abschließend fest: Es ist gut, dass wir heute einen Schritt vorankommen, auch wenn wir an der einen oder anderen Stelle sicherlich andere Schuhe und vielleicht auch eine andere Schuhgröße gewählt hätten. Ich freue mich auf die Anhörung. Im Rahmen dieser Anhörung werden wir für entsprechende Änderungen werben. Wir stimmen heute zu. - Vielen Dank. (Ministerpräsidentin Rehlinger: Gute Nach- richt. - Beifall von der CDU.)
