Jutta Schmitt-Lang
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesetz zur Einführung des Schulwesen-Datenschutzgesetzes und zur Änderung des Schulordnungsgesetzes - sperriger Name, aber wichtiges Thema. Deshalb begrüßen wir heute ausdrücklich, dass die Landesregierung das Gesetz in Erster Lesung im Landtag einbringt und sich somit der Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Schule, Schulträger und Schulaufsichtsbehörde annimmt. Das ist notwendig geworden, da stimme ich der Ministerin zu. Datenschutzgrundverordnung und Online-Schule Saar mit Lernmanagementsystem, Videokonferenzsystem, Dateiablage für Lehrkräfte, Anschluss an Plattformen über die Bildungsmedien et cetera stellen neue Herausforderungen an die Schulgemeinschaften in einem immer digitaleren Lernumfeld. Daraus resultiert eine besondere Schutzbedürftigkeit von Schülern und Lehrkräften mit Blick auf ihre Daten. Es ist unsere politische Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Lehr- und Lernraum geschützt ist. Das gilt auch für Datenverarbeitung im digitalen Raum. Dass sich die Landesregierung mit diesem Gesetz auf den Weg macht, ist positiv. Dem, was Sie zum Thema Umgang mit Avataren und KI gesagt haben, stimmen wir zu. Es braucht hier klare Regelungen, damit diese Instrumente sinnvoll in unseren Schulen genutzt werden können. Mit Blick auf die Nutzerfreundlichkeit zur Herstellung einer hinreichend normklaren, übersichtlichen Regelung ist auch nachvollziehbar, diesen Bereich vom Schulordnungsgesetz zu lösen und in einem eigenen Gesetz zu festigen. Wenn wir uns heute in Erster Lesung enthalten, hat das zwei Gründe. Erstens. Wir wollen den Weg frei machen für die Anhörung im Aus- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) schuss. Für uns ist gerade bei einem so komplexen Themenfeld die Einschätzung von Datenschutzexperten und Schulgemeinschaft enorm wichtig, denn - um es vorsichtig auszudrücken - es gab im Bereich Datenschutz vonseiten der zuständigen Abteilung im Ministerium vor Kurzem grobe Schnitzer. Wir hatten eine unschöne Debatte in Ausschuss und Öffentlichkeit, weil datenschutzrechtliche Vorgaben beim OSS-Messenger ignoriert wurden, keine Prüfungen möglich waren, das ganze Thema über Monate hinweg verschleppt wurde. Das hat für große Verunsicherung in den Schulen gesorgt. Auch wenn dieses Gesetz ganz offensichtlich eine deutlich professionellere Handschrift trägt, sind für uns die Rückmeldungen der Anhörung zwingend notwendig, um hier Vertrauen für eine abschließende Entscheidung zu schaffen. Dieses Gesetz kommt spät. Die Datenschutzgrundverordnung gibt es nun schon etwas länger. Die OSS ist seit über fünf Jahren in der Fläche am Start - auch schon etwas länger. Beides sind die genannten Gründe für die Neuregelung. Der erste Schritt kommt nun also nach dem zweiten, aber zumindest kommt er. Zum neuen Schuljahr soll das Gesetz in Kraft treten. Das heißt, es muss jetzt nicht nur sehr sauber, sondern auch sehr schnell gearbeitet werden. Deshalb ist für unsere Zustimmung die Anhörung so wichtig. Wenn endlich ein Gesetz kommt, muss es sitzen. Damit dieses Gesetz in den Schulen zu Schuljahresbeginn anwendbar wird, braucht es zwingend eine Verordnung, die 20 Seiten Juristendeutsch so umsetzbar macht, dass die Schulen vor Ort damit arbeiten können. Wir haben es in den letzten Monaten öfter erlebt, dass vielleicht gut gemeinte Ansätze nicht verzehrfertig sind, aber abends bei den Schulleitungen aufploppen und morgens umgesetzt werden sollen. Das darf hier nicht passieren. Die Schulen und vor allem die Administratoren der Online ‑ Schule Saar brauchen ausreichend Vorlaufzeit vor den Sommerferien, um Prozesse umzustellen und die neuen Vorgaben umzusetzen, sonst startet das Schuljahr im Chaos. Deshalb ist es für uns wichtig, dass parallel zum laufenden Verfahren und rechtzeitig für die Zweite Lesung eine klare Handreichung für die Schulen in eine Verordnung gegossen werden. Sie haben es in Aussicht gestellt. Zusammengefasst stehen wir dem Gesetz grundsätzlich positiv gegenüber, werden uns aber in Erster Lesung enthalten. Ein Punkt hat mich doch stutzig gemacht, der der Nachfrage lohnt. Es wurde auf die Schulverwaltungssoftware DESC, die in einem weit fortgeschrittenen Stadium sei, hingewiesen. Auch ihretwegen müsse dieses Gesetz auf den Weg gebracht werden. Richtig, da war was! 2022 hat das Bildungsministerium öffentlich erklärt, die Schulen für das Schuljahr 2023/2024 durch eine neue Schulverwaltungssoftware zu entlasten. In der Saarbrücker Zeitung hieß es: Schon vor 2024 sollen die Schüler digitale Zeugnisse erhalten. - Diese selbst gesteckten Fristen sind offensichtlich längst gerissen, aber wenn man jetzt immerhin in einem fortgeschrittenen Stadium ist, freuen wir uns auf Detailinformationen, auf einen klaren Zeitplan und auf ein transparentes Beteiligungsvorgehen, damit die Schulen bei diesem ganz, ganz zentralen Projekt mitgenommen werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt einige Vorhaben im Bildungssektor, die derzeit brachliegen, bei denen es bei den Ankündigungen bleibt. Abgesehen von DESC, wo ist die Gemeinschaftsschulverordnung? Wo ist vor allem die gesetzliche Grundlage für die Medienausleihe, die kurz angesprochen wurde, und wo ist der belastbare Finanzplan? - Viele Töpfe auf dem Herd, aber gar ist noch nicht viel. Gerade bei der Medienausleihe drängt die Zeit. Auch dort muss es rechtzeitig zum Ende des Schuljahres endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen geben. Wir hatten erwartet, dass dazu heute ein Gesetzentwurf eingebracht wird, um die Vorlaufzeit zu haben, dass jetzt Vorschläge zur Finanzierung mit dem Digitalpakt gemacht werden, aber eben auch dazu, was der Plan B ist, wenn der Bund das Saarland hängen lässt. Die ersten Geräte müssen ersetzt werden, die Kreise und Kommunen brauchen Planungssicherheit und Rechtssicherheit. Das Land muss sicherstellen, dass dieses Großprojekt endlich auf stabile Füße gestellt wird. Das muss endlich in einen genauen Handlungsrahmen. Hier herrscht Handlungsdruck. Die Medienausleihe ist eine echte Großbaustelle. Was für das vorliegende Datenschutzgesetz gilt, gilt auch für die Medienausleihe und für andere Gesetze, Verordnungen und Projekte, die angekündigt, aber noch nicht umgesetzt werden. Am Ende muss es leider schnell gehen, aber das darf nicht auf Kosten der Genauigkeit, der Umsetzbarkeit und der Praktikabilität vor Ort gehen. Heute wird das vorliegende Datenschutzgesetz in die Anhörung gehen. Wir freuen uns darauf. Wir freuen uns aber auch, wenn die Medienausleihe zeitnah folgt. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
