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Dr. Magnus Jung

15.05.2024 Sitzungen 17/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal auch meinerseits ein herzliches Dankeschön an beide Fraktionen, dass wir heute dieses Thema behandeln. Ich erinnere mich, diese Debatte hatte ihren Ausgangspunkt in der letzten Legislaturperiode. Wir hatten dort schon einmal eine gemeinsame Anhörung - vor rund drei Jahren, ich war daran nicht unbeteiligt - in den zuständigen Ausschüssen für Soziales und für Bildung. Damals ist schon deutlich geworden, dass es einen erheblichen Mangel und großen Handlungsbedarf gibt. Es war aber in der letzten Legislaturperiode nicht möglich, nach vorne zu kommen. Insofern ist es, glaube ich, ein bedeutender erster Schritt, dass es uns sehr schnell zu Beginn dieser Legislaturperiode gelungen ist, zwei Modellprojekte zu schaffen und erste Erfahrungen zu sammeln. Wir sind jetzt dabei, ein kompliziertes Thema einer Lösung zuzuführen. Es ist kompliziert, weil eben die Betreuungs- und Organisationsfragen an den Förderschulen anders sind als an normalen Schulen. Es ist auch nicht ganz einfach zu regeln, was die Finanzierung der Leistungen betrifft, weil verschiedene Rechtskreise zusammenkommen. An dem Punkt muss man sagen, der Vorschlag, den die CDU heute als Gesetzentwurf auf den Tisch legt, löst auch nicht all diese Fragen, sondern lässt beispielsweise die Frage der Transportkosten unbeantwortet. Zunächst einmal bei den Eltern, weil niemand sonst da ist, der gesetzliche Aufgaben hat. Am Ende will aber wohl niemand, dass man ein Angebot macht und beispielsweise die Transportkosten nicht geklärt wären. Es macht keinen Sinn, ein Gesetz in ein Verfahren hineinzugeben, in dem man vorher nicht diejenigen in einen Dialog einbezieht, die man zur Lösung eines solchen Problems braucht. Das sind an dieser Stelle nicht nur die beiden Ministerien, sondern beispielsweise auch die Landkreise und die Eltern. Genau das tun wir im Moment als Landesregierung, wir führen Gespräche mit den verschiedenen Gruppen. Wenn man einen Gesetzentwurf einbringt, dann sollte man zu diesem Zeitpunkt alle Fragen, die es zu regeln gilt, auch geregelt haben. Das haben Sie nicht. Insofern hätte es gar kein Problem gegeben, wenn Sie jetzt einfach erneut eine Anhörung im zuständigen Ausschuss beantragt hätten. Dann hätten Sie dort die Diskussion mit allen erneut führen können, in der breiten Beteiligung. Das kann man nach wie vor machen, dagegen ist sicherlich keine Fraktion und keine Regierung. Ich kann Ihnen aber für die Regierung sagen, dass wir in Kürze einen entsprechenden Vorschlag machen werden, der dann auch abgestimmt ist, der uns einen Pfad zeigt, wie wir unter Lösung aller Probleme, die hier zusammenhängen, nach vorne kommen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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