Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir heute eine große Freude, für die Landesregierung das Gesetz zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland ins Parlament in Erster Lesung einzubringen. Eine gute, funktionierende Kinder- und Jugendbeteiligung belebt unsere Gemeinden und eröffnet sowohl Kindern und Jugendlichen als auch den Kommunen zahlreiche Chancen. Beteiligung stellt einen elementaren Bestandteil von Zivilgesellschaft und damit die Basis einer Demokratie dar. Folglich ist die Beteiligung von jungen Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen in einer Stadt oder Gemeinde nicht nur ein wünschenswertes Zusatzziel, sondern vielmehr Grundpfeiler des demokratischen Zusammenlebens. Wenn wir die demokratischen Grundrechte in unserem Land bewahren wollen, müssen wir die Verfahren der Partizipation stetig stärken und weiterentwickeln. Unser repräsentatives System braucht die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den sie betreffenden Fragen. Es verbessert Entscheidungen, wenn die Betroffenen direkt in ein Vorhaben oder Projekt einbezogen werden und macht sie letzten Endes zufriedener mit den Ergebnissen. Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind trotz der Verbesserungen in einigen Bereichen nach wie vor ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards, die notwendig und möglich sind. Drei von vier jungen Menschen finden, dass ihre Interessen in der aktuellen Politik nur unzureichend repräsentiert werden. Gleichzeitig besteht bei acht von zehn die Motivation, Einfluss auf die Politik nehmen zu wollen. Dieses starke Interesse nehmen wir mit unserem Gesetzesvorhaben ernst. Das verdeutlicht, für unsere Demokratie als auch für unser soziales Zusammenleben ist die Mitwirkung aller Bevölkerungsgruppen, auch von Kindern und Jugendlichen, unverzichtbar. Für sie müssen wir auf allen Ebenen geeignete Rahmenbedingungen mit flexiblen und bedarfsgerechten Beteiligungsformaten schaffen. Die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen ist eine Investition in die Zukunft und in die Gegenwart. Umso mehr gilt es, für Kinder und Jugendliche Beteiligung zu ermöglichen, da sie in der repräsentativen Demokratie im Saarland keine Beteiligung über das Wahlrecht erhalten, im Saarland gilt das leider auch für die 16- und 17-Jährigen bei Kommunal- und Landtagswahlen. Wenn etwa bei Freizeitmöglichkeiten im Ort junge Perspektiven eingebunden werden, erfahren Kinder und Jugendliche, dass sie gesehen und gehört werden, dass ihre Anliegen wertgeschätzt werden und im besten Fall, dass sie mit ihren Ideen selbstwirksam sind. Das ist Demokratiebildung vom Feinsten und in der Regel macht es die Entscheidungen der politischen Gremien jugendtauglicher. (Beifall von der SPD.) Die Demokratie braucht junge Menschen und demokratische Willensbildung muss deshalb erlebbar sein. Daher ist es von besonderer Bedeutung, auch Kinder und Jugendliche für demokratische Verfahren zu gewinnen und sie frühzeitig einzubinden. Gerade vor dem Hintergrund demokratieskeptischer und -feindlicher Bewegungen erscheint die Partizipation dieser Altersgruppe von besonderer Bedeutung. Die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik durch die amtierende Landesregierung ist ein klares Bekenntnis für die Belange und Rechte junger Menschen in unserem Land. Zentrales Ziel ist es, eine verbindliche gesetzliche Grundlage zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen im Saarland zu schaffen. Die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Wohnsitz im Saarland bildet einen Meilenstein. Der Landtag hat hierzu am 11. Mai des letzten Jahres zentrale Umsetzungsschritte beschlossen, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vollumfänglich aufgegriffen werden. In den nachfolgenden Monaten wurde von meinem Ministerium der erste Entwurf des Gesetzes erarbeitet. Der Ministerrat des Saarlandes hat sodann in seiner Sitzung vom 27. Februar dieses Jahres der Einleitung einer externen Anhörung zugestimmt. Im Rahmen der externen Anhörung wurde die Einbringung des Jugendbeteiligungsgesetzes in den rund zehn eingegangenen Stellungnahmen grundsätzlich sehr positiv begrüßt. Zudem wurde die allgemeine Zielrichtung des Gesetzes außerordentlich begrüßt. Zahlreiche Stellungnehmende sehen in dem Entwurf einen wichtigen Meilenstein für die Jugendpolitik des Saarlandes. Nach Abschluss der externen Anhörung wurde in der Sitzung des Ministerrats vom 30. April beschlossen, den Gesetzentwurf in den Landtag des Saarlandes einzubringen. Zentrale Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind: Landesweit und kommunal wird die Beteiligung bei Belangen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen verpflichtend geregelt, auf Landesebene werden die Instrumente gesetzlich festgelegt und direkte Beteiligungsverfahren vorgeschrieben, auf kommunaler Ebene bleibt die Ausgestaltung geeigneter Beteiligungsformate vor Ort in kommunaler Zuständigkeit, zur Umsetzung der Instrumente auf Landesebene und zur Unterstützung beziehungsweise Beratung der kommunalen Ebene wird eine Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung eingerichtet. Als Instrumente der Beteiligung auf Landesebene werden unter anderem festgelegt: ein Beteiligungsforum für Jugendliche und junge Volljährige alle zwei Jahre, Entwicklung altersangemessener Beteiligungsverfahren für Kinder, Prüfung von Gesetzesvorhaben auf Kinder- und Jugendrelevanz, der Jugendcheck durch die Fachund Servicestelle Jugendbeteiligung, die Einrichtung eines Fonds für junge Ideen zur Förderung von Projekten mit partizipativer Ausrichtung, eine zweijährliche Berichterstattung der Landesregierung zum Umgang mit Eingaben und Vorschlägen. Zum Austausch und zur kollegialen Beratung sowie Qualifizierung wird ein Fachkräftenetzwerk Jugendbeteiligung vorgehalten. Wir haben gezeigt, dass wir schon beim ersten Schritt, dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, die Zielgruppe selbst aktiv und effektiv einbeziehen konnten. Wir begannen bereits vor drei Jahren mit der Anhörung zur eigenständigen Jugendpolitik, die die Koalitionsfraktionen in der letzten Legislaturperiode noch gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Schon zu diesem Zeitpunkt hatten junge Vertreterinnen und Vertreter der Jugendorganisationen und des Landesjugendrings entscheidende Forderungen zur Beteiligung formuliert. Es geht um Beteiligung bei allen Themen, die junge Menschen betreffen, direkte Beteiligung, verpflichtende Beteiligung in den Gemeinden und im Land sowie Beteiligung von Menschen bei der Vergabe von beteiligungsorientierten Projekten. Um echte Partizipation zu ermöglichen, wurde zudem in Anknüpfung an die Anhörung am 4. November 2023 auf Initiative meines Hauses das erste Saarländische Landesjugendforum mit rund 120 Teilnehmenden unter 27 Jahren durchgeführt. Durch das Forum sind wertvolle Meinungen, Ideen und Kritiken junger Menschen in die Ausarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs eingeflossen. Im Landesjugendforum wurden die oben genannten Forderungen aus dem Jahr 2021 von den Teilnehmenden deutlich bestätigt. Beim Gesetzentwurf wurde dies insbesondere berücksichtigt, was den Anspruch angeht, Partizipation bei der Ausgestaltung der Beteiligungsprozesse von Anfang an umzusetzen. Unser überschaubares und kleines Bundesland macht es möglich, dass wir Kinder und Jugendliche auch auf Landesebene direkt beteiligen können. Das Landesjugendforum ist dafür ein eindrücklicher Beweis. Selbst seine Ideen einbringen zu können, ist Partizipation, nimmt alle, die mitwirken wollen, mit und macht Demokratie nicht nur für die üblichen Teilnehmenden erfahrbar. Wenn an den Interessen und Bedürfnissen Jugendlicher orientiert für solche Foren geworben wird, das Format stimmt und Politik die Anliegen hört und aufgreift, dann erfahren die jungen Menschen, dass die Politik interessiert ist, ihre Anliegen ernst genommen werden und Demokratie nicht nur ein Wort, sondern selbst erlebbar und gestaltbar ist. Durch das Gesetz werden bereits bestehende Vorgaben wie die UN-Kinderrechtskonvention, die EU-Grundrechtecharta sowie das SGB VIII für das Saarland und die Kommunen mittels klarer Vorgaben und Beteiligungsverfahren konkretisiert. Es geht um direkte Demokratie, die verpflichtende Beteiligung auf Kommunal- und Landesebene, die Beachtung kommunaler Vielfalt, innovative und aufeinander abgestimmte Werkzeuge auf Landesebene, eine Unterstützungsstruktur für die Landes- und Kommunalebene und so weiter. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen werden damit nachhaltig ausgebaut. Ferner werden geeignete Rahmenbedingungen und bedarfsgerechte Beteiligungsformate auf allen Ebenen etabliert. Mit diesem Beteiligungsgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, setzen wir bundesweit Maßstäbe. (Beifall von der SPD.) Ich bitte Sie daher, in erster Linie im Sinne der jungen Menschen in unserem Land den Gesetzentwurf heute zu unterstützen und mit uns gemeinsam diesen wichtigen Schritt in eine zeitgemäße, verbindliche und effektive Jugendbeteiligung im Saarland zu beschreiten. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
